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Landsknechte

Aus Historisches Lexikon Bayerns

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Landsknecht. Abbildung in Leonhardt Fronsbergers "Fünff Bücher von Kriegß Regiment vnd Ordnung", 1555. (Bayerische Staatsbibliothek)
Landsknechtgemeinde im Ring, in ihrer Mitte der Obrist zu Pferd. Abbildung in Leonhardt Fronsbergers "Fünff Bücher von Kriegß Regiment vnd Ordnung", 1555. (Bayerische Staatsbibliothek)
Fähnrich. Abbildung in Leonhardt Fronsbergers "Fünff Bücher von Kriegß Regiment vnd Ordnung", 1555. (Bayerische Staatsbibliothek)
Tross einer Armee von Landsknechten. Hans Sebald Beham (1502-1540). (aus: Georg Hirth, Kulturgeschichtliches Bilderbuch aus vier Jahrhunderten. 1. Band, München 1923, Nr. 230)
Fünf Landsknechte. Radierung des Augsburger Künstlers Daniel Hopfer (1470/71-1536), Staatliche Graphische Sammlung, Inv.-Nr. 15890 D.

von Reinhard Baumann

Angeworbene Fußtruppen, wie sie seit Ende des 15. Jahrhunderts bestanden. Eigene Söldnerunternehmer suchten im Auftrag des Kriegsherrn nach geeigneten Männern. Sie führten die Truppe auch militärisch an und organisierten sie in Form einer spezifischen Verfassung nach dem Gemeindeprinzip. Der Süden des Reichs, darunter Bayern, Franken und Schwaben, zählte anfänglich zu den Hauptwerbegebieten. Typische Waffen waren Langspieß und Hellebarde, Schwert und Dolch sowie zunehmend Handbüchsen. Umherstreifende Knechte auf der Suche nach neuer Anstellung gehörten bald zu den gesellschaftlich verachteten Randgruppen. Abgelöst wurde das Landsknechtwesen seit dem Dreißigjährigen Krieg durch stärker spezialisierte, disziplinierte und uniformierte Fußvolkeinheiten stehender Heere. Die Herkunft des Begriffs "Landsknecht" ist unklar.

Entstehung

Landsknechte sind eine besondere Ausprägung des Söldnerwesens in deutschen Territorien. Sie entstanden in den späten 1480er Jahren als Truppenkörper von Fußknechten nach dem Vorbild der Schweizer Söldner. Ähnlich wie sie kämpften sie als Fußvolkformation ohne Wagenburganbindung und waren gegen Reiterei ebenso einsetzbar wie gegen Fußknechte. König Maximilian I. (reg. 1486-1519, als Kaiser ab 1508) nahm in seinen Kriegen in Burgund und Ungarn auf Organisation und Selbstverständnis dieses neuen Fußvolks maßgeblichen Einfluss, doch gelang es ihm nie, sie zum Reichsfußvolk zu machen. Landsknechte standen im Dienst zahlreicher europäischer Herrscher, vor allem der Frankreichs, Spaniens und Englands.

Das Landsknechtwesen wurde auch durch die Kriegs- und Feldordnungen vornehmlich süddeutscher Reichsstädte erheblich geprägt. Von Anfang an entwickelte es sich als neue söldnerische Form im ganzen Reich. Man unterschied niederdeutsches und hochdeutsches Fußvolk, doch zählt der Süden des Reiches in den Anfangsjahrzehnten zu den Hauptwerbegebieten (Oberrhein, Oberschwaben, Württemberg, Franken, Bayern, Tirol).

Das Landsknechtwesen war zunächst für alle Stände zugänglich. Durch die Möglichkeit, Ausrüstung zu leihen, konnten sich auch Männer aus ärmeren ländlichen oder städtischen Schichten anwerben lassen. In den Anfangsjahrzehnten boten sich ständeunabhängig Karrierechancen, doch setzten sich schließlich Adelige und Patrizier als Anwärter für höhere Befehlsämter durch.

Landsknechte waren zumeist deutsche Knechte, doch finden sich auch solche italienischer und slawischer Herkunft in ihren Reihen.

Name

Über Entstehung und Bedeutung des Namens besteht keine Klarheit. "Knechte des flachen Landes" im Gegensatz zu denen des Gebirges, also den Schweizern vermag ebenso wenig zu überzeugen wie der vaterländische Bezug ("patriae ministri"). Sicherlich sind sie auch keine "Lanzknechte", denn Lanzen waren Reiterwaffen. Auch die Herleitung vom niederdeutschen "lantknecht" im Sinne von Büttel, Gerichtsdiener und der Versuch, daraus die Knechte der Obrigkeit oder des Reiches zu konstruieren, ist letztlich nicht dienlich.

Hingegen steht fest, dass der Landsknecht ein Gegenbegriff zum Schweizer "Reisläufer" ist und das Landsknechtwesen ein Gegenmodell zum Schweizer Söldnerwesen, ohne dass die Forschungsdiskussion zu diesem Thema abgeschlossen ist. Der Begriff selbst ist mehr eine Eigenbezeichnung, ein zeitgenössisch-literarischer Begriff, weniger einer der Verwaltung. Diese verwendet zumeist "Knechte" oder "Fußknechte". Die Bezeichnung "Landsknecht" wird in den Anfangsjahren des Dreißigjährigen Krieges (1618-1648) unüblich und durch "Kriegsknecht" und "Soldat" ersetzt.

Ausrüstung und Bekleidung

Typische Landsknechtwaffe war der Langspieß nach Schweizerart, daneben auch die Hellebarde, dazu als kurze Wehren Schwert und Dolch. Von Anfang an gab es auch Handbüchsenschützen, deren Zahl und Bedeutung zunahm. Charakteristisch ist die bunte, "zerhauene" Kleidung der Knechte, welche die Individualität betonen sollte. Einzelne Kriegsherrn bemühten sich um Uniformierung, die aber meist an den Kosten scheiterte. Insgesamt ist die Landsknechtbekleidung einer modischen Entwicklung unterworfen: von der spätgotischen Mipartimode mit engen Beinkleidern zur weitausladenden Pluderhose, vom gotischen Schnabelschuh zum breiten Kuhmaul, von der Kappe zu Federbarett und Topfhut.

Anwerbung und Besoldung

Angeworben wurden die Knechte von Werbern, die im Auftrag eines Söldnerunternehmers in der Stadt und auf dem Land nach geeigneten Knechten suchten. Werbegenehmigungen des Territorialherrn waren einzuholen, lagen aber nicht immer vor. Versuche, den Zulauf - vor allem den in reichsfremden Dienst ("Reislaufverbote") - zu verhindern waren häufig, aber zeigten wenig Wirkung. So erwiesen sich Reichsstädte, Reichsabteien und Adelsherrschaften geradezu hilflos, Reislaufverbote durchzusetzen oder gegen ungenehmigte Anwerbung vorzugehen. Selbst ein relativ geschlossenes Territorium wie das Herzogtum Bayern fand kaum wirksame Möglichkeiten, den Reislauf zu verhindern. Obwohl die Herzöge Verbote im Laufe des 16. Jahrhunderts mehrfach wiederholten und verschärften, strebten Bayern aus Stadt und Land weiterhin in landfremde Dienste. So erließen z. B. die Herzöge Wilhelm IV. (reg. 1508-1550) und Ludwig X. (reg. 1516-1545) Verbote fremder Kriegsdienste 1523, 1530 und 1537. Dabei wurde fremder Solddienst 1523 lediglich verboten, während 1537 bereits ein Verstoß gegen das Verbot mit Besitzverlust und der Vertreibung von Familienangehörigen aus dem Herzogtum verbunden war.

Die Besoldungshöhe lag für die ganze Landsknechtzeit bei vier Gulden im Monat für den einfachen Knecht. Besser gerüstete Knechte ("Doppelsöldner") und Funktionsträger erhielten entsprechend mehr Sold. Der Sold wurde bezahlt für Ausrüstung, Bewaffnung, Verpflegung und alle Kriegsdienstleistungen. Zusätzlicher Anreiz war die Aussicht auf Beute. Landsknechte waren in den Anfangsjahrzehnten besser bezahlt als die meisten Handwerksgesellen, eine fortschreitende Geldentwertung minderte den Sold allerdings erheblich.

Verfassung und Organisation

Verfassung und Organisation bildeten sich im Laufe der ersten drei Jahrzehnte der Landsknechtzeit heraus, wurden aber auch später noch weiterentwickelt. Nach der Anwerbung und Musterung wurden die Knechte vereidigt und auf die Einhaltung der Feldordnung (ab den 1520er Jahren "Artikelsbrief" genannt) verpflichtet. Die Organisationsform war üblicherweise der "Haufe", für den sich seit den 1530er Jahren allmählich der Begriff "Regiment" einbürgerte. Er bestand aus mehreren "Fähnlein" (im 17. Jahrhundert: Kompanien), zwischen 100 und 300 Mann stark.

Allmählich bildeten sich Regiments- und Fähnleinsämter heraus. Die wichtigsten Regimentsämter waren der Obrist und sein Locotenent (Stellvertreter), der Schultheiß (Richter), der Profoss (oberste Ordnungsinstanz), der Nachrichter (Scharfrichter) und der Trossweibel, dazu nach Bedarf Quartier-, Wacht- und Proviantmeister. Die wichtigsten Fähnleinsämter waren der Hauptmann, der Leutinger (Stellvertreter), der Fähnrich, der Feldweibel, der Schreiber, der Feldscher und ein Trommler und ein Pfeifer als Spiel.

Ein wesentlicher Bestand der Landsknechtverfassung war das Landsknechtrecht in seinen verschiedenen Formen, die alle knechtische Mitsprache und Mitentscheidung beinhalteten: Schultheißengericht, Recht vor dem gemeinen Mann, Recht der langen Spieße. Oberster Gerichtsherr war bei allen Formen der Obrist, der seine Gerichtsgewalt von Gott, dem Kriegsherrn und dem Obrist Feldhauptmann herleitete. Als oberste Gerichtsinstitution fungierte der Schultheiß, dem ein Stab von Gerichtsleuten beigegeben war. Die wichtigste Gerichtsform war das Schultheißengericht, und zwar als Zivil- und Strafverfahren. Als Zivilverfahren diente es zur Regelung zahlreicher Streitigkeiten zwischen Trossangehörigen untereinander, aber auch zwischen Fußknechten und Trossern, sowie Knechten untereinander. Beim Strafverfahren mit Strafen an Leib und Leben war der Schultheiß Vorsitzender eines Schöffenprozesses, der Profoss trat als Ankläger auf. Die Strafe wurde vom Nachrichter vollzogen. Sonderform war das Recht vor dem gemeinen Mann, das als reines Schöffengericht ohne Schultheiß stattfand. Das geheimnisumwitterte "Recht der langen Spieße" war ein Ehrengericht, bei dem die Gemein der Knechte richtete und auch die Todesstrafe in der Spießgasse vollzog. Wann und wie oft es praktiziert wurde und unter welchen Umständen es der Obrist genehmigte und verlieh, ist ungeklärt. Für das Landsknechtrecht galt grundsätzlich, dass es öffentliches Recht war. Alle drei Rechtsformen (außer dem Zivilverfahren des Schultheißengerichts) wurden von der Gemein als "Ring" oder "Umstand" legitimiert.

Gemeinde: Organisationsprinzip und Selbstverständnis

Verfassungskern des Landsknechthaufens war das Gemeindeprinzip. Der Haufe als Gemeinde (auch Gemeine oder Gemein) stand dem Obristen als Vertreter des Kriegsherrn gegenüber. Die Funktionen der Gemeinde waren Vollversammlung, Beschlussfassungsgremium und Mitwirkungsinstitution bei Gericht und wichtigen Entscheidungen. Funktionäre waren die monatlich gewählten Gemeinamtsträger der Fähnlein (Gemeinweibel, Führer, Furier) und die Amissaten als Beauftragte der Gemein zur Interessenvertretung gegenüber dem Kriegsherrn.

In enger Verbindung mit dem Gemeindeprinzip und seinen früh- und vordemokratischen Mitspracheformen war das Selbstverständnis vom Landsknechtorden. Obwohl in der eigentlichen Landsknechtverfassung nirgends festgelegt, finden sich Belege in Liedern und Berichten. Der "Orden frommer Landsknecht" ist ein schillernder Begriff, der auf Tapferkeit und Mannhaftigkeit deutet. Er weist auf ritterliches Selbstverständnis hin, dem allerdings die Wirklichkeit häufig widersprach.

Tross und Trossvolk

Zum Landsknechthaufen gehörte ein riesiger Tross mit Wägen, Karren und Tragtieren, mit Marketenderinnen und Marketendern, Metzgern, Bäckern und Schankwirten. Sie alle unterstanden, obwohl nicht Kriegsleute im eigentlichen Sinn, der Befehlsgewalt des Obristen und waren in die Organisations- und Befehlsstruktur des Haufens eingebunden. Profoss, Schultheiß und Trossweibel waren die für sie zuständigen Regimentsämter. Markt, Lager- und Zugordnung wurden von ihnen überwacht. Zur Versorgung der Knechte war der Tross unbedingt notwendig (Versorgung und Verpflegung, An- und Verkauf der Beute, Verbandsplatz und Lazarett, Vergnügungsangebot durch Ausschank, Glücksspiel und Prostitution).

Söldnerunternehmer

Wesentlich geprägt wurde das Landsknechtwesen auch durch den modernen Typ des Söldnerunternehmers, der im Auftrag des Kriegsherrn einen Landsknechthaufen mit seinem Organisationskader (Werber, Befehlsleute) und seinem Kapital auf eigenes Risiko aufstellte. Der Söldnerunternehmer war auch der Obrist des Haufens.

Im Gebiet des heutigen Bayern waren Georg von Frundsberg (1473-1528), sein Sohn Caspar (1501-1536) und sein Enkel Georg II. (1533-1586), Sebastian Schertlin von Burtenbach (1496-1577) und Markgraf Albrecht Alkibiades von Brandenburg-Bayreuth-Kulmbach (1522-1557, reg. 1541-1554) berühmte Söldnerunternehmer. Aus dem Herzogtum Bayern hat sich Caspar Winzerer von Tölz (1465 oder 1475-1542) vor allem als Hauptmann, Obrist und kaiserlicher Kriegskommissär einen Namen gemacht.

Zeit ohne Soldvertrag

Ein erhebliches gesellschaftliches Problem stellten die entlassenen Knechte dar, die auf der Suche nach erneuter Anwerbung in kleineren oder größeren Gruppen oft bettelnd, stehlend oder raubend durch das Land zogen. Die Knechte bezeichneten das als "Gartzeit", sie selber waren "Gartknechte". Gegen sie ging die Obrigkeit oft mit harten Maßnahmen vor, in Regionen mit kleinen Territorien häufig mit wenig Erfolg. Gartknechte, die sich oft mit anderen Nichtsesshaften zusammenschlossen, gehörten zu den verachteten Randgruppen des 16. Jahrhunderts und bildeten eine Subkultur mit Geheimzeichen, Geheimsprache (Rotwelsch) und eigenen Normen.

Auch das Herzogtum Bayern konnte dem Problem der gartenden Knechte das ganze 16. Jahrhundert über nur unzureichend beikommen. Über 20 Mandate gegen Landsknechte ohne Soldvertrag in 100 Jahren zeigen, dass hier der frühmoderne Staat vor nahezu unlösbaren Problemen stand. Weder Ergreifen und Haft noch Auspeitschen und Landverweis konnten Abhilfe schaffen. Selbst dass Herzog Albrecht V. (reg. 1550-1579) Gartknechte 1570 als vogelfrei erklärte, bewirkte wenig. Die Mandate häuften sich gegen das Ende des Jahrhunderts.

Niedergang

Der Niedergang des Landsknechtwesens um 1600 hatte verschiedene Ursachen. Die anhaltende Geldentwertung bewirkte gleichsam eine Proletarisierung. Nicht abzustellende Missstände, vor allem Korruption der Anführer, führten zu Ansehensverlust. Gegen die Disziplinierungsbestrebungen des frühmodernen Staates konnten sich die früh- und vordemokratischen Formen dieses Kriegsvolks nicht behaupten. Strategische, taktische und waffentechnische Entwicklungen führten zur Herausbildung spezialisierter Truppenkörper, die es in den Anfangsjahrzehnten so nicht oder nur ansatzweise gab: Pikeniere, Musketiere, Artilleristen. Diese Entwicklung ging einher mit Uniformierung und der Herausbildung eines spezifischen Selbstverständnisses, dem das Verständnis als Landsknecht zuwiderlief.

Landsknechte in Bayern

Während sich das Landsknechtwesen um 1500 in den schwäbischen und fränkischen Territorien als selbstverständlich etabliert hatte, setzte es sich im bayerischen Herzogtum erst im Laufe des Landshuter Erbfolgekriegs (1504/05) als selbstverständliche Form des neuen Fußvolks durch. Ursache ist, dass die bayerischen Herzöge im 15. Jahrhundert ihre Kriege bevorzugt mit böhmischen Söldnern geführt hatten, die das Landesaufgebot verstärkten. Gleichwohl war die Anwerbung als Landsknecht für die ländliche Bevölkerung und die Bürger der Landstädte des Herzogtums attraktiv.

Im Erbfolgekrieg setzten sich die Heere beider Seiten aus böhmischen Söldnern und Landsknechten zusammen, wenn auch die Landshuter Partei mit Werbungen in Böhmen erfolgreicher war. Nach der Niederlage eines böhmischen Heeres bei Wenzenbach (Lkr. Regensburg) 1504 wandten sich die Herzöge dem modernen, effektiveren und billigeren landsknechtischen Fußvolk zu. Landsknechte aus Bayern fanden sich in den folgenden Jahrzehnten auf den Kriegsschauplätzen Europas. Bei Einsätzen an der Türkengrenze allerdings setzte man im Herzogtum eher auf nach Landsknechtsart gerüstete Aufgebotene, im Bauernkrieg auch auf in Böhmen geworbene Söldner.

Forschungsstand und Quellenlage

Seit dem ersten Drittel des 19. Jahrhunderts ist das Landsknechtwesen Gegenstand wissenschaftlicher Forschung, v. a. Friedrich Wilhelm Barthold (1799-1858). Obwohl grundsätzlich verdienstvoll ist für die frühe Forschung mangelnde Distanz zum Landsknecht typisch und die Tendenz, trotz des Erkennens von Negativa eher zu verherrlichen als aus der Zeit heraus zu verstehen und zu beurteilen. Erste Ansätze zu gesellschaftsgeschichtlicher Deutung finden sich in der allerdings populärwissenschaftlichen Darstellung Friedrich Blaus (1830-1899) von 1882. Wichtige Nachschlageliteratur bieten die einschlägigen Kapitel der bayerischen landesgeschichtlichen militärhistorischen Werke Joseph Würdingers (1822-1889) und Johann Heilmanns (1825-1888) sowie allgemein die europäischen Kriegsgeschichten Hermann Meynerts (1808-1895) und Max Jähns' (1837-1900). In den 1880er Jahren begann aber auch schon eine Phase stark deutschtümelnder Darstellungen (besonders Hans von Zwiedineck-Südenhorst [1845-1906]), die dann in völkisch-heldischer Sicht einschlägiger Abhandlungen im "Dritten Reich" ihren Höhepunkt fand (v. a. Martin Lezius [1884-1941] und Hans Stöcklein [geb. 1874]). Der Landsknecht war auch unter rechtsgeschichtlichen Aspekten immer wieder Forschungsgegenstand (vor allem Burkhard von Bonin [1879-1947]).

Nach der NS-Zeit erlosch in Deutschland zunächst das wissenschaftliche Interesse am Landsknechtwesen. Während amerikanische (Victor Gordon Kiernan, Fritz Redlich) und britische (Charles Oman) Arbeiten die Aufmerksamkeit auf europäische, mentalitäts- und wirtschaftsgeschichtliche Aspekte lenkten, war Kriegs- und Militärgeschichte nicht im Fokus deutscher Forschung. In Zusammenhang mit dem Bauernkriegsgedenkjahr 1975 beschäftigte sich lediglich die marxistische DDR-Forschung mit landsknechtischem Söldnertum (Manfred Bensing, Siegfried Hoyer). Neue gesellschaftsgeschichtliche Sichtweisen erbrachten Arbeiten, die von den Münchner landesgeschichtlichen Lehrstühlen Karl Bosls und Friedrich Prinz' angeregt und betreut wurden (Reinhard Baumann, 1978, 1984). In Frankfurt erschien die grundlegende gesellschafts- und rechtsgeschichtliche Untersuchung Hans Michael Möllers (1976). Seit den 1990er Jahren ist Militärgeschichte als Gesellschaftsgeschichte in der Bundesrepublik ebenso wie in Österreich eine anerkannte Forschungsrichtung, die in zahlreichen Einzeluntersuchungen und Sammelbänden die Erforschung des Landsknechtwesens vorantreibt.

Wesentliche Quellen zum Landsknechtwesen liegen heute in Quelleneditionen vor. Doch gibt es immer noch ungehobene Quellenbestände in reichsstädtischen, landstädtischen und Adelsarchiven. Zudem wurde neben den schriftlichen Quellen auch das Bild als Quelle herangezogen und interpretiert.

Literatur

  • Reinhard Baumann, Befehlsleut und gemeine Knecht, Entstehung und Aufbau von Führungs- und Organisationsstrukturen im Landsknechtheer des 16. Jahrhunderts, in: Carl A. Hoffmann/Rolf Kießling (Hg.), Kommunikation und Region (Forum Suevicum. Beiträge zur Geschichte Ostschwabens und der benachbarten Regionen 4), Konstanz 2001.
  • Reinhard Baumann, Die deutschen Condottieri. Kriegsunternehmertum zwischen eigenständigem Handeln und "staatlicher" Bindung im 16. Jahrhundert, in: Stig Förster u. a. (Hg.), Rückkehr der Condottieri? Krieg und Militär zwischen staatlichem Monopol und Privatisierung: Von der Antike bis zur Gegenwart, Paderborn u. a. 2010, 111-125.
  • Reinhard Baumann, Landsknechte. Ihre Geschichte und Kultur vom späten Mittelalter bis zum Dreißigjährigen Krieg, München 1994.
  • Peter Burschel, Söldner im Nordwestdeutschland des 16. und 17. Jahrhunderts. Sozialgeschichtliche Studien (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte 113), Göttingen 1994.
  • Hans Michael Möller, Das Regiment der Landsknechte, Untersuchungen zu Verfassung, Recht und Selbstverständnis in deutschen Söldnerheeren des 16. Jahrhunderts (Frankfurter historische Abhandlungen 12), Wiesbaden 1976.

Quellen

  • Wilhelm Beck, Die ältesten Artikelsbriefe für das deutsche Fußvolk. Ihre Vorläufer und Quellen und die Entwicklung bis zum Jahre 1519, München 1908.
  • Helmut Breimesser (Bearb.), Schwäbische Landsknechte. "Lebensbeschreibung des Schärtlin von Burtenbach und Burkhard Stickels Tagebuch" (Schwäbische Lebensläufe 11), Heidenheim an der Brenz 1972.
  • Eugen von Frauenholz, Lazarus von Schwendi. Der erste Verkünder der allgemeinen Wehrpflicht, Hamburg 1939.

Weiterführende Recherche

Externe Links

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Söldner

Empfohlene Zitierweise

Reinhard Baumann, Landsknechte, publiziert am 23.08.2010; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Landsknechte> (28.03.2024)