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Löwlerbund

Aus Historisches Lexikon Bayerns

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Die Ordnung der Gesellschaft vom Löwen, ausgestellt in Cham am 14. Juli 1489. (Staatsarchiv Amberg, Fürstentum Obere Pfalz, Regierung Urkunden 549)

von Hans-Josef Krey

Gegen Herzog Albrecht IV. (reg. 1465-1508) gerichteter Adelsbund, den Adelige des Straubinger Landesteils und benachbarter Gebiete 1488 als Reaktion auf Eingriffe in ihre Privilegien schlossen. Anlass war ein Streit um die herzogliche Kriegssteuererhebung. Längerfristige Ursache war Albrechts Reformpolitik im Straubinger Land, die er seit seinem Sieg im Böcklerkrieg betrieb. Weitgehend dieselben Familien wie schon 1466 beim Böcklerbund stellten die Mitglieder. Verbündet mit auswärtigen Herrschaftsträgern wie den Habsburgern trat der Bund vehement gegen die herzogliche Politik auf, vor allem im Falle des Konflikts um die Stadt Regensburg. Nachdem der Herzog die äußeren Auseinandersetzungen und die dynastischen Streitigkeiten mit seinen Brüdern beigelegt hatte, ging dem Bund die Schlagkraft verloren.

Vorgeschichte, Ursachen und Anlass

Herzog Albrecht IV. von Bayern-München (reg. 1465-1508) griff nach seinem Sieg über die Böckler empfindlich in die Rechte der im Straubinger Land und auf dem Nordgau lebenden Adeligen ein. Er strukturierte das Straubinger Land militärisch und rechtlich um. Adelige Rechte, von altersher verbrieft, beanspruchte der Herzog nun für sich, um ein Streben einzelner Adeliger nach Reichsunmittelbarkeit für ihre Gebiete zu unterbinden. Vor allem in das Steuerrecht griff Albrecht empfindlich ein. Als Reaktion auf diese Umstrukturierungspolitik schlossen sich die Adeligen des Straubinger Lands, die sich traditionell als Gefolgsleute der bayerischen Herzöge, nicht als deren Untertanen ansahen, zur Wahrung ihrer Freiheiten in einem Bund zusammen.

Der unmittelbare Anlass zur Gründung des Löwlerbundes war die Vorbereitung Bayern-Münchens zum Krieg gegen den Schwäbischen Bund im Jahr 1488. Das dafür notwendige Raisgeld, so die Ankündigung auf der Landschaft vom 10. August 1488, wollte Albrecht IV. diesmal von den auf den einschichtigen Urbargütern des Straubinger Adels lebenden Bauern direkt durch seine Beamte, nicht durch die landständische Kommission eintreiben. Der Herzog ließ sogar im Zuge dessen die Ottonische Handfeste von 1311, eine Manifestation der adeligen Rechte in Niederbayern von alters her, durch ein juristisches Gutachten für ungültig erklären.

Gründung, Name und Mitglieder des Bundes

Nach ergebnislos geführten Verhandlungen mit dem Herzog um Anerkennung der ständischen Steuererhebung (vgl. adeliges Protestschreiben vom 25. Oktober 1488) gründeten 46 Adelige des Straubinger Landes und der angrenzenden Gebiete am 14. Juli 1489 in Cham (Lkr. Cham) die "Gesellschaft von dem Leon", den gegen Albrecht IV. gerichteten Löwlerbund. Die Löwler bezeichneten sich in den Urkunden als "ritterschaft zu niedern Baiern und auf dem Nordgaue der gesellschaft vom Löwen verwandte" oder "ritterschaft in Niederbayern und auf dem Nordgau verwandt". Es waren nahezu dieselben Familien, die 1466 den Böcklerbund gegründet hatten. Die Dauer der Einigung war unbegrenzt. Es ist bezeichnend, dass sie sich die Adeligen als Löwler bezeichneten. Der Löwe gilt als König der Tiere und symbolisiert Unabhängigkeit. Damit ist vielleicht das Streben einiger Mitglieder nach Selbständigkeit angedeutet. Als Begründung für den Zusammenschluss führt die Urkunde an, dass die Freiheiten der Adeligen in Gefahr seien. Vorbild des Bundes war vielleicht ein vor 110 Jahren gegründeter Grafenbund in der Wetterau. Auch hier hatten sich Adelige zusammengefunden, um ihre politischen und territorialen Interessen gegen die benachbarten Territorialfürsten, vor allem die Landgrafen von Hessen, zu bewahren.

Damit war der Löwlerbund eine Basis für alle diejenigen, die mit der Politik Herzog Albrechts IV., aber auch Herzog Georgs von Niederbayern (reg. 1479-1503) und Kurfürst Philipps von der Pfalz (reg. 1476-1508) unzufrieden waren und sich ihr widersetzen wollten. Der Löwlerbund war im Gegensatz zum Böcklerbund von 1466 eindeutig gegen den amtierenden Herzog von Oberbayern gerichtet. Stellenweise wird er als Einung bezeichnet.

Verfassung und Organisation

Der Beitritt Pfalzgraf Ottos II. von Neumarkt (reg. 1461-1499) zum Bund verschaffte dem Löwlerbund Legitimation. Die übrigen Mitglieder erkannten ihn als Herrn ihres Zusammenschlusses an. Als Kennzeichen der Zugehörigkeit sollten die Mitglieder eine Kette mit dem Abbild eines Löwen tragen; die Gestaltung des Abzeichens wird in der Gründungsurkunde detailliert beschrieben. Als Mitgliedsbeiträge waren für einen Knecht zwei Gulden, für einen Ritter drei Gulden, für einen Grafen oder Freiherrn fünf Gulden festgesetzt.

Als Bundesorgane fungierten wie beim Böcklerbund ein Hauptmann und Räte. Wie schon beim Böcklerbund war wieder der Chamer Pfleger Sebastian Pflug zum Rabenstein (gest. um 1496) Hauptmann. Als Räte waren ihm Heinrich Nothaft von Wernberg (um 1480), Hans von Parsberg (um 1480), und Jobst Zenger (um 1488) zur Seite gestellt. Es wurde vereinbart, dass der Hauptmann und seine Räte jährlich zu wählen waren. Sie sollten zweimal im Jahr in Cham, das nicht im Herrschaftsbereich Albrechts IV. lag, zu Beratungen zusammenkommen. Der Tod eines Mitgliedes musste dem Hauptmann gemeldet werden, die entsprechenden Trauerfeierlichkeiten fanden in der Kirche von Neumarkt i. d. Opf. (Lkr. Neumarkt i. d. Opf.), der Residenzstadt Pfalzgraf Ottos II. statt. Die Mitgliedschaft war erblich; der Bundbrief verpflichtete also die Mitglieder und deren männliche Erben.

Bedeutung des Löwlerbundes für den Herzog von Bayern-München

Die Adeligen des Bundes überschritten weit den Rahmen, in dem sich Landsässige üblicherweise bewegten. Solange der Wittelsbacher Otto II. von Neumarkt Mitglied ihres Bundes war, konnten sie sich den Anschein der Legitimität geben. Albrecht IV. war durch seine territorialen Ambitionen im Reich (Nordsee, Abensberg, Tirol, Regensburg) in unmittelbare Konfrontation mit Habsburg und damit mit Kaiser Friedrich III. (reg. 1440-1493, Kaiser ab 1452) geraten. Habsburg stellte sich deshalb, anders als zu Zeiten des Böcklerbundes, jetzt eindeutig auf die Seite der Löwengesellschaft. Albrechts IV. Brüder, Wolfgang (1451-1514) und Christoph (reg. 1449-1493), waren ebenfalls Mitglieder der Löwler geworden und hatten diesen versprochen, sich für die Wahrung ihrer Rechte einzusetzen, sobald sie an der Regierung des oberbayerischen Herzogtums beteiligt würden. Die Auseinandersetzungen Albrechts IV. mit den Löwlern erreichten jetzt reichspolitische Dimensionen. Die Beschwerden der Adeligen wurden unter einem Schiedsgericht König Maximilians (reg. 1486-1519, als Kaiser ab 1508) auf dem Nürnberger Reichstag 1491 verhandelt.

Motive, Strategien und Bündnispolitik des Löwlerbunds

Die Motive der Mitglieder waren nicht einheitlich. Während die einen nur eine Beachtung und Abstellung ihrer Beschwerden verlangten, wollten andere wie die Degenberger und Staufer zu Ernfels die Reichsunmittelbarkeit erlangen. In den Auseinandersetzungen konnten die Löwler wenig durch die Unterstützung der Herzöge Wolfgang und Christoph erreichen, da die Landschaften, abgesehen von den Mitgliedern der Löwler, zwar zwischen dem Herzog, dessen Brüdern und den Löwlern vermitteln wollten, ansonsten aber mit dem oberbayerischen Herzog solidarisch waren.

Die auf Konfrontation ausgerichteten Mitglieder des Bundes suchten daher Unterstützung bei außerbayerischen Herrschaftsträgern. Sie befanden sich dabei in einer starken Position, da einige von ihnen wie Christoph und Wolfgang in habsburgischen Diensten standen. Die Löwler gingen etwa Bündnisse mit dem Schwäbischen Bund, den Habsburgern und dem böhmischen König ein. Am 2. Oktober 1490 nahm König Ladislaus II. von Böhmen und Ungarn (reg. als König von Böhmen 1471-1516, als König von Ungarn ab 1490) die Gesellschaft auf 15 Jahre in seinen Schutz. Am 6. Juli 1491 bestätigte Friedrichs III. Sohn, König Maximilian, die Verbindung der Löwenritter mit dem Schwäbischen Bund; am 3. November desselben Jahres erkannte der Kaiser die Gesellschaft als solche an. Kaiser Friedrich konfirmierte auch die Urkunden des Straubinger Adels, die Albrechts IV. Anwälte angefochten und für ungültig erklärt hatten.

Der Löwlerbund im Konflikt um Regensburg

In dem sich anbahnenden Konflikt kam erschwerend für Albrecht hinzu, dass sich Herzog Georg von Landshut auf die Seite der Habsburger stellte. Ihm war die Heirat seiner einzigen Tochter mit einem Sohn König Maximilians, Erzherzog Philipp von Burgund (reg. als Erzherzog von Burgund 1482-1495), in Aussicht gestellt worden. Friedrich III. instrumentalisierte den Bund für seine Zwecke. Am 1. Oktober 1491 beauftragte er die Herzöge Wolfgang und Christoph sowie den Löwlerbund, die Reichsacht gegen Regensburg, das sich 1485/86 vom Reich losgesagt hatte und unter Albrecht IV. Herzogsstadt geworden war, zu vollstrecken. Sie sollten auch diejenigen bestrafen, welche die Stadt unterstützt hatten.

Schon im Vorfeld begannen einige Löwler, so die Stauffer und Parsberger, herzogliche Besitzungen im Straubinger Land anzugreifen (bis Ende 1491). Fehdebriefe der Familien Sattelbogen, Elsenbeck, Nothfaft, Falkenfels, Paulsdorf an den oberbayerischen Herzog folgten bis Mitte des Jahres 1492. Allerdings blieben die Löwler ohne die erwartete Unterstützung vom Schwäbischen Bund und vom böhmischen König. Es kam zu Niederlagen gegen die herzoglichen Truppen und der Gefangennahme einiger Löwler, darunter auch Mitglieder aus der Familie der Stauffer. Im Laufe dieser Kampfhandlungen um Regensburg dehnte Friedrich III. die Acht auch auf Albrecht IV. aus, der ja der momentane Herr der Stadt war, so dass die Löwler diesen nun direkt angreifen konnten, ohne sich Übertretungen gegen das Landrecht schuldig zu machen. Ein Reichsheer sollte nun Albrecht IV. angreifen, um die kaiserliche Acht zu vollstrecken.

Aus dieser schwierigen politischen und militärischen Situation konnte sich Albrecht nur befreien, indem er - veranlasst durch König Maximilian - gegenüber Friedrich III. nachgab und auf seine Ansprüche auf Tirol, Abensberg und Regensburg verzichtete (Augsburger Spruch von 1492). Damit waren alle Konflikte mit den Habsburgern beseitigt - vor allem dann, als Albrecht noch zu einem Ausgleich mit seinen Brüdern gelangte.

Ausgleich und Bedeutungsverlust des Bunds

Die Auseinandersetzung des Herzogs mit seinen Brüdern und den Löwlern wurde nunmehr zu einer innerbayerischen Angelegenheit. Es kam noch vereinzelt zu Übergriffen auf die herzoglichen Besitzungen, wie in Miltach (Lkr. Cham), Voggenzell, Moosbach und Prackenbach (alle Gde. Prackenbach, Lkr. Regen). Die führenden Mitglieder der Löwler versuchten, neue Verbündete in Böhmen zu gewinnen. Damit verstießen sie gegen das Landrecht. Albrecht IV. lud sie nicht zu den Versammlungen der Landschaft ein und weigerte sich, über ihre Beschwerden zu verhandeln. Das änderte sich jedoch im Jahre 1493, als klar wurde, dass die politischen Verhältnisse in Bayern nach einer neuen Definition verlangten. Albrechts IV. Sohn, der spätere Wilhelm V. (reg. 1579-1597), wurde geboren. Herzog Georg von Niederbayern hatte, nachdem die Habsburger ihr Versprechen einer ehelichen Verbindung mit Georgs Tochter Elisabeth wieder gelöst hatten, diese mit Kurfürst Philipp von der Pfalz verheiratet. Damit war eine Auseinandersetzung um das Herzogtum Niederbayern nach dem Tod Georgs möglich geworden.

Erst dieser zu erwartende Konflikt um den Erbfall in Bayern-Landshut seit 1493 veranlasste Albrecht IV., wieder mit den Löwlern in Kontakt zu treten und eine Einigung zu erzielen, um innere Kämpfe in seinem Herzogtum zu vermeiden, falls es wegen des Erbfalls zu Auseinandersetzungen mit Kurfürst Philipp von der Pfalz kommen sollte. In den folgenden Verhandlungen schworen die Löwler Albrecht IV. wieder Treue und erkannten ihn als ihren Landesherrn unter Verzicht auf die Reichsunmittelbarkeit an, während der Herzog ihnen alle ständischen Privilegien bestätigte. Die Gesellschaft wurde nie aufgelöst, verlor aber nach den Vergleichen mit dem Herzog an Bedeutung. Noch 1495 erhielt sie ein Schreiben des Schwäbischen Bundes, sie wurde von dem Hauptmann Heinrich Nothaft dann nach Regensburg einberufen. Danach findet sich kein Hinweis mehr auf sie.

Ein Anschluss der bayerischen Adeligen an die entstehende Reichsritterschaft in Franken, Schwaben und im Rheinland wäre von den Habsburgern mit Sicherheit nicht ungern gesehen worden. Maximilian nahm in seiner bayerischen Politik die Ereignisse unter der Herrschaft seines Vaters, Friedrichs III., als Muster. 1495 bestätigte er dem Degenberg die Blutgerichtsbarkeit über den Winkel (Eschlkam, Furth und Neukirchen) - eine eindeutige Stärkung von dessen Position gegenüber der herzoglichen Territorialgewalt. Hans V. von Degenberg starb jedoch kurz darauf und hinterließ einen unmündigen Sohn. Damit war die Familie auf längere Zeit geschwächt, die eine der wichtigsten Kontrahenten der herzoglichen Politik in den vergangenen Jahren gewesen war und die eine Führungsposition unter den übrigen Adeligen gegen den Herzog im Kampf um Reichsunmittelbarkeit hätte einnehmen können.

Literatur

  • Klaus Freiherr von Andrian-Werbung, Der altbaierische Adel im landesfürstlichen Staat der Wittelsbacher bis zum Abschluß der ritterschaftlichen Verfassung, in: Hellmuth Rössler (Hg.), Deutscher Adel 1430-1555. Büdinger Vorträge 1963 (Schriften zur Problematik der deutschen Führungsschichten in der Neuzeit 1), Darmstadt 1965, 48-57.
  • Hans-Josef Krey, Herrschaftskrisen und Landeseinheit. Die Straubinger und Münchner Landstände unter Herzog Albrecht IV. von Bayern-München (Berichte aus der Geschichtswissenschaft), Aachen 2005.
  • Heinz Lieberich, Landherren und Landleute. Zur politischen Führungsschicht Baierns im Spätmittelalter, München 1964, 20-21.
  • Emma Mages, Waldmünchen. Die Pflegeämter Waldmünchen und Rötz (Historischer Atlas von Bayern. Teil Altbayern I 56), München 1991.
  • Max Piendl/Ludwig Holzfurtner, Mitterfels. Die Pfleggerichte Mitterfels und Schwarzach und die Herrschaften Falkenstein, Brennberg und Siegenstein (Historischer Atlas von Bayern. Teil Altbayern I 62), München 2002.
  • Sigmund von Riezler, Geschichte Baierns. 3. Band, Gotha 1889 (Nachdruck Aalen 1964).
  • Alois Schmid, Regensburg: Reichsstadt – Fürstbischof – Reichsstifte – Herzogshof (Historischer Atlas von Bayern. Teil Altbayern I 60), München 1995.
  • Joachim Schneider, Spätmittelalterlicher deutscher Niederadel im landschaftlichen Vergleich (Monographien zur Geschichte des Mittelalters 52), Stuttgart 2003.

Quellen

  • BayHStA Baierische Landschaft Urkunden.
  • BayHStA Fürstensachen.
  • BayHStA Geheimes Hausarchiv.
  • BayHStA Kurbayern Äußeres Archiv, vor allem 1992.
  • BayHStA Kurbayern Urkunden.
  • BayHStA Kurbayern - Mandatensammlung.
  • BayHStA Oberpfalz Urkunde 549.
  • Ernst Bock (Bearb.), Deutsche Reichstagsakten unter Maximilian I. 3. Band: 1488–1490 (Deutsche Reichstagsakten. Mittlere Reihe), Göttingen 1972–1973.
  • Franz Fuchs/Karl-Friedrich Krieger (Bearb.), Archive und Bibliotheken der Stadt Regensburg und die ehemaligen Regensburger Archive im Bayerischen Hauptstaatsarchiv München (Regesten Kaiser Friedrichs III. [1490–1493], nach Archiven und Bibliotheken geordnet 15), Wien/Köln/Graz 2002, hier 2. Band.
  • Reinhard Seyboth (Bearb.), Deutsche Reichstagsakten unter Maximilian I. 4. Band: Reichsversammlungen 1491-1493. 2 Teile (Deutsche Reichstagsakten), München 2008.

Weiterführende Recherche

Externe Links

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Empfohlene Zitierweise

Hans-Josef Krey, Löwlerbund, publiziert am 16.09.2010; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Löwlerbund> (28.03.2024)