Kurpfalz: Verwaltung (Neuzeit)
Aus Historisches Lexikon Bayerns
Seit dem 16. Jahrhundert kennzeichneten zwei Faktoren die Tätigkeit von Regierung und Verwaltung in der Kurpfalz: die zeitweise Einbeziehung entfernt liegender Nebenterritorien (Oberpfalz bis 1628, seit 1685 Jülich-Berg und Pfalz-Neuburg) und der fünfmalige Konfessionswechsel der Regenten. Zudem brachten der Dreißigjährige Krieg (1618-1648) und der Pfälzische Erbfolgekrieg (1688–1697) beispiellose Belastungen. Zu bewältigen waren die Folgen von Finanzmiseren, die trotz guter Einkunftsquellen in Folge einer zu ambitionierten Politik eintraten. Die Kriege hemmten auch die Modernisierung der komplexen Verwaltungsstrukturen; im 18. Jahrhundert wurde das behoben, jedoch um den Preis der Aufblähung und Unübersichtlichkeit der Verwaltung.
Vorsichtige Konsolidierung zu Beginn des 16. Jahrhunderts
Nach der pfälzischen Niederlage im Landshuter Erbfolgekrieg 1505 trug ein fester Kern von vier bis fünf Räten, zunehmend Juristen, als zentrales Organ die innere Festigung des Territoriums wesentlich mit. In der Mitte des Jahrhunderts gingen wegen Häufung der Geschäfte aus diesem "Hofrat" ein "Oberrat" mit neun Räten – davon bald einige auch am Hofgericht tätig – und ein "Unter-" bzw. "Nebenrat" hervor. Zum Oberrat gehörten der Hofmeister, der Marschall und der Kanzler, außerdem drei adlige und drei gelehrte bürgerliche Räte; bald sprach man auch vom "Geheimen" oder "Hohen Rat". Er war das eigentliche politische Entscheidungsgremium; von einem persönlichen Regiment der Kurfürsten kann allenfalls beim Kuradministrator Johann Casimir (Administrator der Kurpfalz 1583–1592) ansatzweise die Rede sein. Die laufenden Verwaltungsgeschäfte besorgte die Kanzlei mit drei Sekretären für die Geschäftsbereiche unter (seit 1574) einem Vizekanzler.
Weltliche und geistliche Verwaltung im Zeichen des Konfessionswechsels
Seit dem 15. Jahrhundert war der Einfluss des Landesherrn auf das Kirchenwesen gewachsen. Der Übergang zur Reformation nach 1546 und zum reformierten Bekenntnis nach 1563 manifestierte sich in der Schaffung eines vom Oberrat unabhängigen Kirchenrats mit markanten Aufsichts-, Überwachungs- und Zuchtbefugnissen; 1564 erhielt er eine Ordnung, nach einem lutherischen Intermezzo (1576–1583) erneut 1585. Nunmehr war er dem Oberrat unterstellt und erfüllte als straff organisierte Behörde eine für das Territorium integrative Funktion. Die Behörde zur Verwaltung der säkularisierten Kirchengüter unterstand dem Oberrat.
Die konfessionelle Prägung und Vernetzung der bürgerlichen, hoch qualifizierten Beamtenschaft meist oberdeutscher Herkunft ging einher mit dem Verschwinden des einheimischen, zumeist lutherischen Lehensadels aus den Ratsfunktionen. Ursache war der Zerfall des pfälzischen Klientelsystems. Die (seit 1600) "Geheimen Räte" adligen Standes kamen oft von weit her.
Finanzwesen mit Beteiligung der Landschaft
Seit dem 15. Jahrhundert bestand eine zentrale Kassenführung unter dem Kammermeister. Diese Funktion, ursprünglich ein Hofamt, nahmen ab 1551 Bürgerliche wahr. Als buchführende Behörde war seit dieser Zeit die Rechenkammer tätig. Reformanstrengungen zur Finanzkontrolle verebbten jedoch, was die wegen der Engagements in den Hugenottenkriegen (1562-1598) immer kritischere Finanzlage noch verschärfte. Steuerbewilligungen durch die Landschaft, d. h. Bürger und Bauern, jedoch ohne Adel, gab es nur jeweils bei Regierungsantritten. In einer Zwangslage wurden 1603 nach dem Muster der Oberpfalz Vertreter der Ämter und der Städte als Landschaftsausschuss für die Übernahme der Schulden gewonnen. Dieses nachfolgend auch behördenmäßig tätig gewordenen Kommissariat arbeitete effektiv; gleichwohl vermochte es die nach 1618 anschwellenden Anleihen nicht zu bewältigen. 1623 war es bankrott. Das ebenfalls 1603 von der Landschaft eingerichtete Landesdefensionswesen sollte sich nach 1618 freilich nicht bewähren.
Exilregierung und Besatzungsverwaltungen
Nur ein Jahr, von Einzug und Krönung in Prag am 25. Oktober 1619 bis zur Niederlage am Weißen Berg am 29. Oktober 1620, konnte Kurfürst Friedrich V. (reg. 1610-1623, 1619/29 König von Böhmen), der "Winterkönig", die ihm durch Wahl angetragene böhmische Königswürde behaupten. Die wenigen nach der Verlegung des Hofes nach Prag vor Ort belassenen Räte bildeten 1619 eine Rumpfregierung bis zur Einnahme von Heidelberg durch die katholische Liga 1622. Die drei Besatzungsmächte bildeten je für ihre Zuständigkeitsbereiche provisorische Besatzungsverwaltungen aus: linksrheinisch Spanien in Kreuznach und Österreich in Germersheim, rechtsrheinisch Bayern durch Einsetzung einer neuen Regierung aus katholischen Mitgliedern in Heidelberg mit einem Rat und einer unterpfälzischen Hofkammer. In seinem Haager Exil bildete Friedrich V. aus einigen alten Räten eine Exilregierung. Nicht etwa Fürst Christian I. von Anhalt-Bernburg, der seit seiner Statthalterschaft der Oberpfalz (1595–1620) auf die kurpfälzische Politik sehr bestimmend eingewirkt hatte, aber nach der Niederlage 1621 den pfälzischen Dienst verließ, stand ihr vor, sondern die Restitutionsbemühungen sind vor allem mit dem Namen des tüchtigen Rats Ludwig Camerarius (1573–1651) verbunden. Die Rückkehr der Exilregierung nach der schwedischen Eroberung der Kurpfalz blieb eine Episode (1632–1634).
Das Rechtswesen
Das der territorialen Konsolidierung dienliche Hofgericht wurde in der Mitte des 16. Jahrhunderts mit dem Ziel der Verstetigung reformiert; das adlige Element darin schwand bald. Eine Hofgerichtsordnung erschien 1573. Gemäß den Appellationsprivilegien wurde 1722 dem Hofgericht ein Revisorium übergeordnet und 1729 zu einem Oberappellationsgericht ausgestaltet. Das gemäß evangelischer Eheauffassung als Element staatlicher Judikatur geschaffene und am Ende des 16. Jahrhunderts mit dem Hofgericht fest verwachsene Ehegericht trennte sich wegen der konfessionellen Auseinandersetzungen infolge der katholischen Prägung des Hofgerichts nun wieder von diesem und blieb so nur für Reformierte und Lutheraner zuständig.
Behutsame Erholung bis 1689/92 und erneutes Exil
Kurfürst Karl Ludwig (reg. 1649–1680), der sich selbst energisch in die Regierungsgeschäfte einbrachte, beließ die alten Strukturen weitgehend. Lediglich der Kanzlei wurde nun ein Kanzleidirektor übergeordnet; angesichts der gestiegenen Bedeutung des Militärischen entstand ein Kriegsrat. Die ihm zu dankende Erholung der Finanzen wurde freilich durch die Zerstörung der Pfalz im Orléanschen Krieg 1689-1693 (Teilkonflikt des Pfälzischen Erbfolgekriegs 1688-1697) zunichte gemacht. Erst 1700 konnte der nach Düsseldorf, der Residenz des seit 1685 angegliederten Herzogtums Jülich-Berg, ausgewichene Hof wieder zurückkehren. Noch vor dem Pfälzischen Erbfolgekrieg war die Zahl der Beamten drastisch reduziert und die Rechenkammer als "Hofkammer" wiederhergestellt worden. Die katholische Linie Pfalz-Neuburg verfolgte nach 1685 eine stringente Rekatholisierungspolitik und scheute sich nicht, die in dem französisch besetzt gewesenen linksrheinischen Gebiet durchgeführte Zwangskatholisierung gutzuheißen. In der Folge wurde dem überwiegend evangelischen Land eine fast rein katholische Beamtenschaft zugemutet. Das Religionsedikt von 1705 teilte nach langem Streit das vorhandene Kirchengut im Verhältnis 5 (Reformierte) zu 2 (Katholiken) auf. 1717 wurde der Kirchenrat seiner Autonomie beraubt.
Verlegung der Residenz nach Mannheim
Im 18. Jahrhundert näherten sich Hof und Regierung wieder an. 1704 richtete Kurfürst Johann Wilhelm (reg. 1690–1716) wohl nach Wiener Vorbild als übergeordnetes Steuerungsorgan eine "Geheime Konferenz" ein, in der die sieben nun Minister genannten Geheimen Räte und alle oberen Hofbeamten zusammengefasst waren. Die ihr zugeordnete Geheime Kanzlei war für alle pfälzischen Lande zuständig. So war die gesamte Bürokratie eingebunden und dem persönlichen Einfluss der Regenten besser unterworfen.
Für die Kurpfalz amtierte die nun nachgeordnete Landesregierung, hervorgegangen aus dem früheren Ober- bzw. Hohen Rat, unter einem Präsidenten. Äußeres Zeichen der absolutistischen Umgestaltung wurde das Mannheimer Schloss. Die Verlegung der Residenz dorthin durch Kurfürst Karl III. Philipp (reg. 1716–1742) war dessen Ärger über einen Streit über die Nutzung der Heiliggeistkirche in Heidelberg mit den Reformierten geschuldet. Als Konsequenz wurden die Kirchenbehörden sowie die Geistliche Güteradministration in Heidelberg belassen.
Ausgestaltung und Aufblähung
Den Zerwürfnissen mit den Reformierten wurde durch eine Vermehrung der Beamtenstellen etwas die Spitze genommen. Beim Wegzug des Hofes nach München 1778 zählte dieser 624 Bedienstete; das Regierungspersonal bestand zusätzlich immerhin aus etwa 500 Personen. Funktional gab es Überschneidungen von Hofbediensteten mit der Hofkammer unterstehendem Personal. Trotz Ansätzen für eine Strukturierung und Kontrolle der Apparate vermehrten sich die Beamtenstellen inflationär, auch wegen aufkommender Ämterkäuflichkeit. Die Einrichtung zahlreicher Kommissionen und Deputationen zur Erledigung besonderer Aufgaben führte zu Kompetenzenwirrwarr und Ineffizienz, so dass die angestammte Behördenstruktur fast überwuchert wurde. Die Bedeutung des traditionellen reformierten Beamtentums schwand.
Als äußeres Zeichen, dass Mannheimer Regierungsverhältnisse nach dem Ende der Kurpfalz 1802 auch in München eine gewisse Fortsetzung fanden, darf der Aufenthalt des aus seiner Residenz vertriebenen Herzogs Karl August von Zweibrücken (reg. 1775–1795) 1793 in Mannheim gelten.
Quellenlage
Zahlreiche kriegsbedingte Quellenverluste erschweren eine quellengestützte Aufarbeitung der Verwaltungstätigkeit im 16. und 17. Jahrhundert beträchtlich. Erst für das 18. Jahrhundert bessert sich die vorwiegend ins Generallandesarchiv Karlsruhe bzw. – für linksrheinische Betreffe – ins Landesarchiv Speyer gelangte Überlieferung.
Literatur
- Frieder Hepp, Religion und Herrschaft in der Kurpfalz um 1600. Aus der Sicht des Heidelberger Kirchenrates Dr. Marcus zum Lamm (1544–1606), Heidelberg 1993.
- Wilhelm Kreutz/Wilhelm Kühlmann/Hermann Wiegand (Hg.), Die Wittelsbacher und die Kurpfalz in der Neuzeit. Zwischen Reformation und Revolution, Regensburg 2013.
- Stefan Mörz, Aufgeklärter Absolutismus in der Kurpfalz während der Mannheimer Regierungszeit des Kurfürsten Karl Theodor. 1742-1777 (Veröffentlichungen der Kommission für Geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg B 120) , Stuttgart 1991.
- Volker Press, Calvinismus und Territorialstaat. Regierung und Zentralbehörden der Kurpfalz 1559–1619 (Kieler Historische Studien 7), Stuttgart 1970.
- Volker Press, Die Grundlagen der kurpfälzischen Herrschaft in der Oberpfalz 1499–1621, in: Verhandlungen des Historischen Vereins für Oberpfalz und Regensburg 117 (1977), 31-67.
- Volker Press, Die Landschaft der Kurpfalz, in: Von der Ständeversammlung zum demokratischen Parlament. Die Geschichte der Volksvertretungen in Baden-Württemberg, hg. von der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, Stuttgart1982, 62–71.
- Volker Press, Die wittelsbachischen Territorien: Die pfälzischen Lande und Bayern, in: Kurt G. A. Jeserich/Hans Pohl/Georg-Christoph von Unruh (Hg.), Deutsche Verwaltungsgeschichte. 1. Band: Vom Spätmittelalter bis zum Ende des Reiches, Stuttgart 1983, 555–574.
- Meinrad Schaab, Die Kurpfalz, in: Meinrad Schaab/Hansmartin Schwarzmaier (Hg.), Handbuch der baden-württembergischen Geschichte. 2. Band: Die Territorien im Alten Reich, Stuttgart 1995, 285–333.
- Meinrad Schaab, Geschichte der Kurpfalz. 2. Band: Neuzeit, Stuttgart u. a. 1992.
- Friedrich Hermann Schubert, Ludwig Camerarius (1573–1651). Eine Biographie [2. Aufl.]/Die pfälzische Exilregierung im Dreißigjährigen Krieg. Ein Beitrag zur Geschichte des politischen Protestantismus [Wiederabdruck aus ZGO 102, 1954], hg. von Anton Schindling unter Mitarbeit von Markus Gerstmeier, Münster 2013.
- Kurt Stuck, Personal der kurpfälzischen Zentralbehörden in Heidelberg. 1475–1685, unter bes. Berücks. d. Kanzler, Ludwigshafen am Rhein 1986.
Quellen
- Churfürstl. Pfaltz bei Rhein erneuwert und verbessertes Landrecht. 5 Theile, Heidelberg 1611.
- Churfürstl. Pfaltzische Landts-Ordnung, Heidelberg 1582.
- Chur-Pfältzischer Staats- und Stands-Calender auf das Jahr 1734 usf. bis 1778, Heidelberg.
- Manfred Krebs, Die kurpfälzischen Dienerbücher 1476–1685, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins NF 55 (1942) S. m7–m168.
Weiterführende Recherche
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Empfohlene Zitierweise
Volker Rödel, Kurpfalz: Verwaltung (Neuzeit), publiziert am 09.06.2017; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Kurpfalz:_Verwaltung_(Neuzeit)> (9.12.2024)