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Konzil von Basel, 1431-1449

Aus Historisches Lexikon Bayerns

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Urkunde des Basler Konzils für Herzog Wilhelm III. von Bayern vom 14. Januar 1435. In Form und Gestaltung orientieren sich die Konzilsurkunden am Urkundenwesen der Päpste. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Haus- und Familiensachen, Concilium Basilense, Urk. 1435 I 14)
Bleisiegel des Basler Konzils. Die Vorderseite zeigt die Inschrift "+SACROSANCTA GENERALIS SINODUS BASILIENSIS", die Rückseite eine Konzilsszene: Die versammelten Konzilsväter, über den Wolken Christus, der den Heiligen Geist in Gestalt einer Taube aussendet. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Haus- und Familiensachen, Concilium Basilense, Urk. 1435 I 14)
Bischof Johannes Grünwalders Grabmal im Freisinger Dom, ein Werk von Jakob Kaschauer (gest. 1463). (Erzbischöfliches Ordinariat München, Kunstreferat, Fotograf Wolf-Christian von der Mülbe, 1989)

von Heribert Müller

Von 1431 bis 1449 in Basel tagendes Reformkonzil. Bestimmend für das Bild des Basler Konzils sind die Auseinandersetzungen mit Papst Eugen IV. (reg. 1431-1447) um eine stärker korporativ-kollegiale Struktur der Kirche, die 1438/39 zum offenen Bruch führten. Das Konzil erklärte Eugen IV. zwar für abgesetzt und ernannte mit Felix V. (1383-1451) einen Gegenpast. 1449 löste sich das Konzil selbst auf, nachdem sich im Laufe der 1440er Jahre die meisten deutschen Fürsten und der Kaiser auf die römische Seite gestellt hatten. Die Wittelsbacher spielten in Basel eine wichtige Rolle. Herzog Wilhelm III. von Bayern-München (reg. 1397-1435) war Konzilsprotektor, sein Halbbruder Johannes Grünwalder (gest. 1452), Generalvikar von Freising, wurde vom Konzilpapst Felix V. zum Kardinal erhoben. Die Auseinandersetzungen der bayerischen Teilherzöge untereinander wurden auch vor dem Basler Konzil ausgetragen. Der Münchner Hof unterstützte als einer der letzten das Konzil bis 1448.

Der allgemeine Hintergrund: Verlauf, Materien, Probleme

Das Basler Konzil war die letzte und längste jener allgemeinen Synoden, die zur Überwindung des großen Abendländischen Schismas (1378-1417) abgehalten wurden. Die Krise der Kirche rief ein starkes Reformverlangen hervor. Dabei hatte das Konstanzer Konzil (1414-1418) mit "Haec Sancta" (1415) die Superiorität des Generalkonzils über den Papst und flankierend mit "Frequens" (1417) eine fortan regelmäßige Einberufung allgemeiner Synoden dekretiert. In der Folge fand in Pavia-Siena (1423/24) ein indes bald von Papst Martin V. (reg. 1417-1431) aufgelöstes Konzil statt. Auch der am 23. Juli 1431 zu Basel eröffneten Versammlung schien ein gleiches Schicksal beschieden, als sich nur einige Väter (Teilnehmer) an dem vom österreichisch-burgundischen Krieg bedrohten Ort einfanden. Dies ermutigte Papst Eugen IV. (reg. 1431-1447), die – obendrein zum Gespräch mit den hussitischen "Ketzern" bereite – Synode Ende 1431 aufzulösen bzw. nach Bologna zu verlegen. Gleich Martin respektierte er zwar formal "Frequens", bekämpfte aber den Konziliarismus als grundsätzliche Gefahr für die kirchlich-papale Ordnung. Ihren Fortbestand verdankte die Versammlung nunmehr verstärktem Zustrom von Vätern aus dem Reich und Frankreich sowie vor allem der Unterstützung von Fürsten, die ihrerseits den Konflikt zwischen Papst und Konzil für den Ausbau des eigenen landeskirchlichen "Regiments" zu nutzen gedachten.

Das Leitthema des Konzils war somit vorgegeben: Neben die eigentlichen Aufgaben der Reform - das Wirken für den Frieden in der Christenheit und den Einsatz für den durch die Hussiten bedrohten Glauben - trat alsbald die Auseinandersetzung mit Eugen IV. um eine stärker korporativ-kollegial akzentuierte Kirchenverfassung. Diese schlug sich in Basel sowohl in umfangreicher (und bis heute nur partiell aufgearbeiteter) Traktatliteratur als auch in egalitären Organisationsformen des Konzils wie einem eigenen, mit der Kurie konkurrierenden Behörden- und Justizwesen nieder.

Zum offenen Kampf kam es über die Frage, ob ein künftiges Unionskonzil mit den Griechen, dem Wunsch der Vätermehrheit entsprechend, in Avignon, d. h. im Umfeld des konzilsnahen Frankreich, oder in Italien unter päpstlichen Auspizien abgehalten werden sollte. Da die Griechen aber nur zu Verhandlungen unter Einschluss des Papstes bereit waren, verlegte Eugen IV. das Basiliense nach Ferrara. Dort eröffnete er am 8. Januar 1438 eine Versammlung, die indes de facto kaum mehr als eine italienische Synode war. Basel antwortete darauf 1438/39 mit der Suspension und Absetzung Eugens, der Dogmatisierung der konziliaren Superiorität sowie der Wahl des ehemaligen Herzogs Amadeus VIII. von Savoyen (1383-1451) zum Papst (Felix V.).

Fortan warben beide Parteien intensiv um Anhänger unter den Fürsten Europas. Während diese zumeist für ihre Herrschaften verbindliche Positionsvorgaben – und zwar mehrheitlich für Eugen IV. – trafen, stellte sich im komplexen Gefüge des römisch-deutschen Reichs die Situation offener dar. Auf den Reichstagen der 1440er Jahre trugen die Gesandten beider Parteien ihre großen Rededuelle aus; wobei diese Tage wie auch zuvor das Konzil selbst manchem Talent, wie etwa Nikolaus von Kues (1401-1464) oder Enea Silvio Piccolomini (1405-1464, ab 1458 Papst Pius II.), außerordentliche Chancen zur persönlichen Profilierung boten. Als schließlich auch König Friedrich III. (reg. 1440-1493) und die von ihrer Frankfurter Neutralitätserklärung (1438) abrückenden Kurfürsten - nicht zuletzt aus Furcht vor neuerlicher Perpetuierung eines Schismas - vom Basler Konzil abrückten, beschloss die von Basel ins savoyische Lausanne übergesiedelte Rumpfsynode am 25. April 1449 ihre Auflösung zu honorablen Bedingungen. Diese waren der Konzilianz des neuen Papstes Nikolaus V. (1447-1455), vor allem aber dem Einwirken der französischen Monarchie zu verdanken, die am Ende des Hundertjährigen Kriegs wieder zur europäischen Vormacht aufgestiegen war.

Das konziliare Zeitalter hatte sein Ende aufgrund der radikalkonziliaristischen Übersteigerungen Basels gefunden, wo egalitärer Elitarismus dem einfachen Kleriker gleich einem Kardinal Zulassung und Stimmrechte zubilligte. Selbst in der besten Zeit Basels von 1433 bis 1436 stand nie mehr als ein Zehntel der – maximal 450-500 zugleich versammelten – Väter im Prälatenrang (für die gesamten 18 Jahre ist mit ca. 3.500 Teilnehmern zu rechnen). Stattdessen dominierten mittlerer Klerus und Universitätsgelehrsamkeit. Dennoch beanspruchte man bis zum Ende, vollgültige Repräsentanz der gesamten Christenheit zu sein.

Trotz Restauration der papalen Monarchie lebten aber gewisse Elemente des Basler Konziliarismus fort, so im englischen Verfassungsdenken und im Gallikanismus der Frühen Neuzeit. In der innerkatholischen Diskussion deutete sich im Umfeld und Gefolge des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-65) erstmals eine positivere Bewertung des Basiliense an, dessen Ökumenizität (Verbindlichkeit für die katholische Kirche) heute mehrheitlich für die Zeit bis zum Zusammentritt des Ferrariense bejaht wird. Die jüngere Allgemein- und Profanhistorie wendet sich dem Konzil verstärkt als polyvalentem "Forschungsproblem der europäischen Geschichte" (Erich Meuthen) zu, wobei insbesondere der Charakter als Knotenpunkt und Katalysator zeitgenössischer Entwicklungen interessiert.

Bayern und das Basler Konzil

a) Bayern, eine Stütze des Konzils

Die stets von fürstlicher Unterstützung abhängige Synode fand an Bayern, vor allem an den Herzögen Ernst (reg. 1397-1438) und Wilhelm III. (reg. 1397-1435) von Bayern-München sowie an deren Nachfolger Albrecht III. (reg. 1438-1460), mit ihren stärksten Rückhalt. Ihre Einstellung wurde wiederum maßgeblich von Ernsts und Wilhelms unehelichem Halbbruder, dem Freisinger Generalvikar Johann Grünwalder (gest. 1452), beeinflusst. Grünwalder weilte seit 1432 in Basel. 1440 erhob ihn Felix V. ob seines Engagements ins Kardinalat, und 1444 wurde er u. a. dank des Konzils Bischof von Freising. Vor allem die "reformatio" verband München und Basel, das seinerseits seine Bemühungen um "pax" vornehmlich auf die Herzöge Ludwig VII. den Bärtigen von Bayern-Ingolstadt (reg. 1413-43) und Heinrich XVI. den Reichen von Bayern-Landshut (reg. 1393-1450) fokussierte, während die "fides" von nachgeordneter Bedeutung war, da die Hussiten nach 1433 Bayern kaum mehr bedrohten. Wiederholt waren die Herzöge auch in große Prozesse (Klosterstreit, Freising) auf dem Konzil involviert.

b) Herzog Wilhelm III.: Konzilsprotektor und Klosterreformer

Die Bestellung des – wohl abkömmlicheren – Wilhelm III. zum Konzilsprotektor und Statthalter König Sigismunds (reg. im Reich 1411-1437) bis zu dessen Rückkehr aus Italien 1433 führte von Beginn an zu engem Konnex zwischen der Münchner Linie und dem Konzil. Zudem erwarb sich der für Sicherung und Sicherheit des Konzils verantwortliche Herzog mit seinen Friedens- und Justizaktivitäten einen guten Ruf. Zugleich flankierte er in Basel die vom Vorbild der Klosterpolitik Albrechts V. von Österreich (1397-1439, reg. im Reich als Albrecht II. 1438-1439) inspirierte und damit ebenfalls von landesherrlichem, materiellem wie religiösem Impetus getragene Reform von Benediktinerklöstern und Augustiner-Chorherrenstiften im Herzogtum. Dabei wirkten deren geistliche Träger wie Petrus von Rosenheim (1380-1433), Petrus Fries von Indersdorf (gest. 1455) oder Heinrich Fleckel am Konzilsort eng mit Wilhelm zusammen. In diesem Kontext steht gleichfalls der Tegernseer Mönch Ulrich Stöckel (gest. 1443), in dessen Basler Korrespondenz der Jahre 1432 bis 1437 mit seinem Abt Kaspar Ayndorffer (reg. 1401-1426) sich die Verbindung von Konzil und Klosterreform spiegelt. Dieser Kreis erreichte zudem bei der Synode die mit notorisch skandalöser Amtsführung begründete Absetzung des Ebersberger Abts Simon Kastner (Abt 1412-1442), der indes von den Herzögen Ludwig VII. von Ingolstadt und Heinrich XVI. von Landshut gestützt wurde.

c) Das Konzil und der wittelsbachische Hausstreit

Die drei bayerischen Höfe waren ihrerseits in solch tiefgreifenden, letztlich aus den Teilungsverträgen von 1392/1402 resultierenden Zwistigkeiten befangen, dass sich sowohl 1433 als auch 1436 prominent besetzte Konzilsdelegationen vor Ort um "pax et concordia" bemühten. Allein die 1433 u. a. von Erzbischof Amédée de Talaru von Lyon (gest. 1444) und 1436 u. a. von Nikolaus von Kues vermittelten Waffenstillstände waren nicht von Dauer. Das Konzil sah im wittelsbachischen Hausstreit einen wesentlichen Grund für die Erfolglosigkeit bei der Abwehr der Hussiten. Diese hatten indes fast nur Oberpfälzer und Straubinger Gebiet heimgesucht und traten nach 1433 kaum mehr expansiv auf den Plan, was den Herzögen diese Thematik weniger dringlich als der Synode erschienen ließ.

d) Ludwig VII. von Bayern-Ingolstadt und Heinrich XVI. von Bayern-Landshut

Als Hauptunruhestifter galt Ludwig VII., der Basel nicht nur wegen seiner Auseinandersetzungen vornehmlich mit Heinrich XVI. und dessen Schwager Friedrich I. von Brandenburg (reg. 1385-1440, 1417-1425 Kurfürst von Brandenburg) sondern auch wegen seines bereits zu Konstanz anhängigen Streits mit acht Klöstern auf Münchner Gebiet um landesherrliche Abgaben und schließlich auch wegen des Kampfs gegen seinen gleichnamigen Sohn über Jahre hin beschäftigte. Dabei glaubte er, das Konzil im Vertrauen auf seine guten Kontakte zu der in Basel mächtigen französischen Partei instrumentalisieren zu können. In Konstanz war er, der Bruder Elisabeths, der Gemahlin König Karls VI. von Frankreich (Isabeau de Bavière, 1371-1435), noch selbst Führer der französischen Konzilsdelegation gewesen. Dies bewahrte den am Ende mit allen Zerfallenen indes nicht vor verschärftem Bann des Konzils, wie er auch der Reichsacht verfiel und vom eigenen Sohn 1443 gefangengesetzt wurde.

Obgleich Basel grundsätzlich zugeneigt, vermied der vorsichtig abwartende Heinrich XVI. stets eine definitive Festlegung, worüber er zum von Konzil und Papst meistumworbenen bayerischen Herzog wurde. Seit 1444 wandte er sich wie die meisten Reichsfürsten der römischen Obödienz zu, in die der Münchner Hof erst 1448 als einer der letzten überhaupt eintrat.

e) Der Freisinger Bistumsstreit 1443-1448

Daran hatte der Entscheid des Konzils vom 13. November 1444 im Freisinger Bistumsstreit zugunsten des Elekten Johann Grünwalder seinen Anteil. Zweifellos besaß Grünwalder, der in seinem nach wie vor ungebrochenen Konzilsengagement von dem Beichtvater Albrechts III. und späteren Tegernseer Prior Johannes Keck (gest. 1450) sowie dem Münchner Magister Marquard Sprenger (gest. 1474) unterstützt wurde, die Sympathien der Basler. Allein der päpstliche Gegenkandidat Heinrich Schlick war Bruder des königlichen Kanzlers und Protégé Friedrichs III., dessen Gunst die Synode angesichts schwindenden Anhangs dringend bedurfte. Durch die Entscheidung gegen Schlick vollbrachten die Konzilsväter am Ende eines langen und mit Gutachten – u. a. von dem führenden Paduaner Juristen Antonio Roselli (1381-1466) – bestückten Wegs eine "Charaktertat" (J. Helmrath). Doch erst der Sturz des Kanzlers Kasper Schlick (gest. 1449) und die römische Obödienzerklärung Albrechts III. ließen Grünwalder 1448 in den unumstrittenen Besitz Freisings gelangen.

f) Die bayerische Geistlichkeit und Basel – Rezeption der Basler Disziplinardekrete in bayerischen Diözesen

Unter den von W. Müller ermittelten 85 bayerischen Konzilsteilnehmern sind Konzilsväter aus der Münchner "Hausdiözese" Freising bis in die 1440er Jahre stark vertreten. Auch fällt ein über die "Wendezeit" von 1438/40 hinausreichender Supplikenfluss aus den Reformklöstern nach Basel auf.

Die bayerischen Bischöfe nahmen gegenüber der Synode unterschiedliche, vom Engagement (so die Regensburger Bischöfe Konrad VII. Koler [1428-1437] und Friedrich II. von Parsberg [reg. 1437-1449]) bis zu Distanz (so die Chiemseer Bischöfe Johann II. Ebser [reg. 1429-1438] und Sylvester Pflieger [reg. 1438-1453]) reichende Positionen ein. Etliche von ihnen, deren Diözesen teilweise im Schnittpunkt wittelsbachischer und habsburgischer Interessen lagen, traten auch als königliche Räte auf dem Konzil in Erscheinung, wie etwa der 1439 von Eugen IV. ins Kardinalat erhobene Augsburger Bischof Petrus von Schaumberg (1383-1469, reg. 1424-1469), der sich ungeachtet zunehmender Reserve gegenüber Basel – ähnlich seinem Passauer Amtsbruder Leonhard Layminger (reg. 1424-1451) – durchaus reformorientiert zeigte: Konzilsdistanz musste keineswegs Reformresistenz bedeuten. Eichstätter, Freisinger, Regensburger und Salzburger Diözesanstatuten aus nachkonziliarer Zeit zeugen von der – wohl generellen – Bereitschaft, zumindest Basler Reformdekrete disziplinierenden Inhalts zu rezipieren, zumal diese oft älteres und allgemein anerkanntes Synodalgut tradierten. Überdies war für reformorientierte Kräfte eine – bereits auf das 16. Jahrhundert vorweisende – Tendenz zu Verschärfung und Rigorismus allenthalben konsensfähig.

Weitere Territorien und Bistümer im heutigen Bayern

Die in diesen Gebieten höchst unterschiedlichen Auswirkungen des Basler Konzils werden in den jeweiligen Beiträgen behandelt (Augsburg, Bamberg, Bamberger Immunitätenstreit, Eichstätt, Freising, Mainz, Passau, Regensburg, Würzburg).

Literatur

  • Alberto Cadili, Il concilio di Basilea nella produzione storiografica degli ultimi vent'anni, in: Cristianesimo nella storia 30 (2009), 635-727.
  • Johannes Helmrath, Das Basler Konzil 1431-1449. Forschungsstand und Probleme (Kölner Historische Abhandlungen 32), Köln/Wien 1987.
  • Heribert Müller/Johannes Helmrath (Hg.), Die Konzilien von Pisa (1409), Konstanz (1414-1418) und Basel (1431-1449). Institution und Personen (Vorträge und Forschungen 67), Ostfildern 2007.
  • Werner Müller, Bayern und Basel. Studien zu Herzogshaus, Kirche und Konzil (1431-1449), in: Annuarium Historiae Conciliorum 29 (1997), 1-164, 335-500.
  • Werner Müller, Herzog Wilhelm III. von Bayern-München und Johann Grünwalder am Konzil von Basel (1431-1449), in: Oberbayerisches Archiv 129 (2005), 153-188.
  • Helmut Rankl, Das vorreformatorische landesherrliche Kirchenregiment in Bayern (Miscellanea Bavarica Monacensia 34), München 1971.
  • Stefan Sudmann, Das Basler Konzil. Synodale Praxis zwischen Routine und Revolution (Tradition – Reform – Innovation 8), Frankfurt am Main u. a. 2005.

Weiterführende Recherche

Externe Links

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Basler Konzil, Reformkonzil von Basel, Baseler Konzil

Empfohlene Zitierweise

Heribert Müller, Konzil von Basel, 1431-1449, publiziert am 05.05.2010; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Konzil_von_Basel,_1431-1449> (28.03.2024)