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Konstitutionssäule von Gaibach

Aus Historisches Lexikon Bayerns

Die Konstitutionssäule wurde auf dem damals sog. Sonnenhügel am Rande des Gaibacher Schlossparks errichtet. Der markante Aussichtspunkt ist weithin gut sichtbar. (Foto: Dr. Dirk Werdermann)

von Rainer Leng

Die Konstitutionssäule in Gaibach wurde von Franz Erwein Graf von Schönborn (1776-1840) in den Jahren 1821 bis 1828 auf einer weithin sichtbaren Stelle des Schönborn'schen Schlosses Gaibach zur Erinnerung an die Bayerische Verfassung von 1818 errichtet. Sie sollte als Mittelpunkt jährlich stattfindender Verfassungsfeiern dienen und ist ein Monument des frühen Konstitutionalismus.

Der Stifter der Konstitutionssäule

Lithographie von M. Baumann mit dem Portrait des Grafen Franz Erwein von Schönborn (1776-1840) nach einem Ölgemälde Joseph Karl Stielers (1781-1858) von 1816. (Stadt Würzburg, Leihgabe im Museum für Franken)

Franz Erwein Graf von Schönborn (1776-1840)zählte zu jenen Teilen des mediatisierten Reichsadels, die im engen Anschluss an die bayerische Monarchie die Reste ihrer 1806 weitgehend verlorenen standesherrlichen Rechte wahren wollten. Seit 1811 lebte er in München und pflegte enge Kontakte zum Haus Wittelsbach. Maximilian I. Joseph (1756-1825, reg. 1799-1825, König seit 1806) besuchte er in seinen Privaträumen. Mit Kronprinz Ludwig (1786-1868, König 1825-1848) verband ihn eine freundschaftliche Beziehung. Er teilte neben der Aufgeschlossenheit für einen liberalen Konstitutionalismus auch dessen Leidenschaft für Architektur und Kunst. In den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts baute Schönborn durch intensive Ankäufe im Umfeld der von den Wittelsbachern bevorzugten Künstler die nach München bedeutendste Kunstsammlung in Bayern auf. Deren Reste befinden sich in den bis heute in Schönborn'schem Besitz befindlichen Schlössern Wiesentheid und Weissenstein in Pommersfelden (Lkr. Bamberg). Möglicherweise nahm er auch an der Ausarbeitung der Verfassung von 1818 Anteil. Als erblicher Reichsrat gehörte er ab 1819 der ersten Kammer der Ständeversammlung an, der er zeitweilig als Vizepräsident vorstand.

Die Entstehung der Säule

Den Plan zur Errichtung eines Verfassungsdenkmals dürfte Schönborn frühestens im Laufe des Jahres 1819 gefasst haben, nachdem sich abzeichnete, dass die Verfassung vom 26. Mai 1818 - anders als die erste bayerische Konstitution von 1808 - tatsächlich mit Leben erfüllt und eine Ständeversammlung einberufen wurde. Vermutlich auf Empfehlung Kronprinz Ludwigs konnte er Leo von Klenze (1784-1864) als Architekten gewinnen. Erste schriftliche Zeugnisse finden sich im Briefwechsel zwischen Klenze und Schönborn im September 1820 und zeigen bereits weit fortgeschrittene Planungen. Schönborns Motive werden darin nicht deutlich. Neben einer allgemeinen Begeisterung für einen liberalen Konstitutionalismus ist aber auch anzunehmen, dass er mit dem Denkmal sowohl die Integration der neubayerischen Territorien im Königreich bekräftigen als auch die Bedeutung seines Hauses innerhalb des neuen Verfassungsstaates augenfällig dokumentieren wollte.

Klenze empfahl den Bau einer 32 Meter hohen kannelierten Säule dorischer Ordnung auf einem dreistufigen Podest. In Ergänzung einer ersten, im September 1820 an Schönborn übersandten Skizze schlug Klenze vor, als Bekrönung des zylinderförmigen Säulenabschlusses einen bronzenen Kandelaber aufzusetzen. Für die Beschriftung der Säule schlug er Bronzebuchstaben mit dem Namen des Verfassungsgebers in der latinisierten Form vor, dazu das auch auf dem Verfassungstaler von 1818 zu findende Zitat des römischen Dichters Vergil (70-19 v. Chr.) "Magnus ab integro saeclorum nascitur ordo" (Dt.: "Eine große Ordnung der Zeitalter wird von neuem geboren."). Am Zylinder unterhalb des Kandelabers sollten die Namen sämtlicher Abgeordneten der ersten Ständeversammlung eingraviert werden.

Für die Ausführung der Steinarbeiten empfahl Klenze den Würzburger Land- und Stadtbaumeister Michael Büttner (ca. 1766-1843). Den Guss des Kandelabers übernahm, sicherlich ebenfalls auf Vermittlung Klenzes, die noch in der Gründungsphase befindliche Königliche Erzgießerei in München unter der Leitung von Johann Baptist Stiglmaier (1791-1844). Der erst 1828 fertiggestellte Guss war der erste Großauftrag der Gießerei und verhalf ihr maßgeblich zum Durchbruch.

Die Säule als Verfassungsdenkmal

Die Aufnahme zeigt den Kandelaber von oben. Gut erkennbar sind die Einzelteile der vergoldeten Flamme aus Bronze, die zu den alljährlichen Verfassungsfeiern geöffnet werden konnten, um ein weithin sichtbares Feuer zu entzünden. (Foto: Dr. Dirk Werdermann)

Warum gerade die Säulenform gewählt wurde, geht aus dem Briefwechsel Schönborns mit Klenze nicht hervor. Dass sie die Bedeutung der Verfassung als Säule des Staatswesens symbolisieren sollte, ist nahe liegend. Auf das mögliche Vorbild der Trajanssäule in Rom wird in der kunsthistorischen Literatur immer wieder verwiesen. Bei Ballustrade und Säulenabschluss sind Analogien unverkennbar. Explizite Vorbilder für ein Verfassungsdenkmal sind jedoch nicht eindeutig auszumachen. In der älteren französischen Tradition von Verfassungsdenkmälern dominiert die Pyramidenform. Die Konstitution Bayerns von 1808 wurde lediglich mit vereinzelten Baumpflanzungen gewürdigt. Soweit ersichtlich, gab es bis dahin auch keine Parallelen in den Staaten des deutschen Bundes, die seit 1814 landständische Verfassungen eingeführt hatten. Die Gaibacher Konstitutionssäule dürfte damit das älteste partikularstaatliche Verfassungsdenkmal Deutschlands sein.

Säule und Schloss als Zentrum von Verfassungsfeiern

Nach einem Vorschlag Klenzes sollte das Oberteil des Kandelabers abnehmbar sein oder so geöffnet werden können, dass in einer Feuerschale an den Jahrestagen der Verfassung ein weithin sichtbares Feuer entzündet werden konnte. Mit den Bauarbeiten an der Säule ging auch ein Umbau des Schlosses in Gaibach einher. Schönborn ließ hier einen sog. Konstitutionssaal einrichten, der mit Wandmedaillons, auf denen die Grundsätze der Verfassung standen, und einer Marmorbüste des Verfassungsgebers Maximilian I. Joseph ausgestattet wurde. Die Ausmalung im klassizistischen Stil übernahmen auf Vermittlung von Klenzes die beiden Kunstmaler Carl Heinrich Hermann (1802-1880) und Jakob Götzenberger (1802-1866). Der Saal wurde zur Einweihung der Säule 1828 fertiggestellt.

Der 1828 fertiggestellte Konstitutionssaal mit den Medaillons der Verfassungsgrundsätze. (Foto: Rainer Leng)

Die Säule bildete somit nicht nur ein solitäres Monument, sondern war zusammen mit dem Konstitutionssaal Teil eines Gesamtkonzepts, in dem mit jährlichen Verfassungsfeiern eine rhythmisierte Memorialisierung der Verfassung erreicht werden sollte. Insofern kann die Säule auch als geplanter Erinnerungsort des bayerischen Frühkonstitutionalismus in Franken aufgefasst werden.

Die Grundsteinlegung der Säule 1821

Die Grundsteinlegung zur Konstitutionssäule fand am 26. Mai 1821 statt, dem dritten Jahrestag der Verfassungsgebung. Anwesend waren zahlreiche Vertreter von Regierung, Behörden und Militär, einige Reichsräte und viele gewählte Vertreter des Untermainkreises aus der zweiten Kammer der Ständeversammlung, Leo von Klenze sowie das Kronprinzenpaar Ludwig und Therese (1792-1854). Eine später gedruckte Rede des Würzburger Pfarrers und Abgeordneten Sebastian Pfister (1755-1831) beim morgendlichen Dankgottesdienst betonte die Selbstbeschränkung des Monarchen. Am Grundstein hielt der Regierungsdirektor Arnold von Mieg (1778-1842) eine von religiöser Metaphorik durchdrungene Rede, die die Säule mit einem Altar für die Verfassung verglich. Die kürzeren Reden Schönborns und des Kronprinzen lassen sich nur aus den Presseberichten erschließen. Letztere endete mit dem vielfach wiederholten Ausruf: "Treue dem Könige und der Verfassung – Auf Leben und Tod!"

Bei der eigentlichen Grundsteinlegung wurde eine Abschrift der Verfassungsurkunde in einen zylinderförmigen Stein eingelegt. Er bildete vermutlich später den Fuß der Treppenspindel im Inneren der Säule, so dass die Verfassung bis heute nicht nur symbolisch die Begründung des Denkmals bildet. Weiterhin nahm der Stein eine Kupferplatte mit den Namen aller hochrangigen Teilnehmer auf, die auf Anregung der Kronprinzessin Therese auch aktuelle Gold- und Silberprägungen in die Öffnung legten. Festmahl und Feuerwerk beschlossen den Tag der Grundsteinlegung.

Historiengemälde

Peter von Hess, Grundsteinlegung der Konstitutionssäule in Gaibach, Ölgemälde, 1822/23. (bavarikon) (Schönbornsche Kunstsammlungen (Inv.Nr. 239), Leihgabe im Museum für Franken, Würzburg)

Um den Festakt der Grundsteinlegung über den Tag hinaus zu konservieren, gab Franz Erwein von Schönborn im Mai 1822 beim Münchner Landschafts- und Schlachtenmaler Peter von Hess (1792-1871) ein monumentales Historiengemälde in Auftrag. Hess arbeitete in den Jahren 1822 und 1823 an dem schließlich 1,62 x 2,05 Meter großen Gemälde. Nach einer positiv rezipierten Ausstellung im April 1824 im gerade erst gegründeten Kunstverein München lieferte er das Werk im Mai oder Juni 1824 nach Gaibach, nachdem die letzte Rate seines Honorars in Höhe von 2.200 Gulden beglichen worden war.

Das Bild wurde schließlich in einem Vorraum des Konstitutionssaals aufgestellt, wo es bei den jährlichen Verfassungsfeiern an die Grundsteinlegung erinnern sollte. Heute befindet sich dort eine Kopie des Bildes. Das Original ist als Leihgabe der Schönborn'schen Kunstsammlungen im Museum für Franken, Würzburg, zu sehen.

Die Kernaussage des Bildes, die vielfach auch in den Reden und Presseberichten der Grundsteinlegung kommuniziert wurde, liegt in der Geste des Kronprinzen: Die Monarchie reicht den gewählten Vertretern des Volkes die Hand. Daneben kommen auch spezifische Auftraggeberinteressen zum Ausdruck, die die ständische Komponente der Verfassung betonen. Von den Vertretern aller Stände steht Schönborn der Monarchie am nächsten. Der Kronprinz reicht den Abgeordneten zwar die Hand, wendet sich dabei aber Schönborn als Vertreter des alten Adels zu. Weiterhin überliefert das Historienbild auch präzise und lebensnahe Portraits von insgesamt 35 Teilnehmern der Grundsteinlegung.

Einweihung der Säule 1828

Die Bauarbeiten an Säule und Konstitutionssaal zogen sich über sieben Jahre hin. Nach den partiell erhaltenen Schönborn'schen Baurechnungen lässt sich ein Gesamtaufwand von etwa 1.600 Gulden für die Säule abschätzen. Die Kosten für den Guss des Kandelabers beliefen sich dagegen auf über 16.000 Gulden. Da während der Bauzeit Maximilian I. Joseph verstorben war und ihm Ludwig I. als König nachfolgte, wurde die Inschrift der Säule geändert. Sie lautete nun: DER VERFASSUNG BAYERNS – IHREM GEBER MAXIMILIAN IOSEPH – IHREM ERHALTER LUDWIG ZUM DENKMAL. Die ursprünglich geplante Anbringung der Namen sämtlicher Abgeordneter der ersten Ständeversammlung unterblieb.

Inschrift in Bronzelettern am zylinderförmigen Säulenabschluss unterhalb des Kandelabers. (Foto: Dr. Dirk Werdermann)

Die eigentlich für Herbst 1827 geplante Einweihung kam nicht zustande, da König Ludwig wegen des anstehenden Besuches des Königs von Württemberg unabkömmlich war. Der 26. Mai 1828 als nächster Jahrestag der Verfassung ließ sich vermutlich wegen noch fehlender Teile des Kandelabers nicht realisieren.

Schließlich wurde die Einweihung auf den 22. August 1828 verschoben. Der Festakt wurde in Anwesenheit Ludwigs mit großem Aufwand betrieben. Festliche Illuminationen und Musikgruppen waren auf dem gesamten Schönborn'schen Anwesen verteilt. Eigens wurden Festlieder komponiert und "Nationaltänze" vorgeführt. Während der Rede von Pfarrer Schleiß überreichten stellvertretend für die bayerischen Kreise je acht in Landestrachten gekleidete Mädchen und Knaben dem König Ehrengeschenke. Schönborn übergab ihnen Kreuze und Uhren, in die ein Bild der Konstitutionssäule eingraviert war.

Weiterhin hatte Schönborn in geringer Auflage eine Gedenkmedaille mit dem Bild und der Inschrift der Säule prägen lassen (zwei Medaillen in Gold, 56 in Silber und 6 in Bronze), die auch in den Verkauf gelangten. Kurze Zeit später erschien noch ein von Ludwig initiierter Geschichtstaler mit gleichem Motiv und Dank an den Stifter.

Die Säule wurde schließlich vor den auf einer Tribüne in den Landesfarben sitzenden Teilnehmern unter den Klängen eines Militärmusikkorps enthüllt. Dabei brannte auch erstmals das Feuer im Kandelaber, das von zahlreichen Freudenfeuern in der Umgebung beantwortet wurde. Bei dieser Gelegenheit zeichnete Ludwig Schönborn mit dem den Bayerischen Zivil-Verdienstorden aus. Den Festakt im Schloss zierten Transparente des Münchner Hofmalers Alois Stadler (1792-1841), für die alleine 900 Gulden anfielen, sowie ein aufwändiges Feuerwerk.

Über die Beteiligung der Öffentlichkeit gibt es unterschiedliche Meldungen. Zahlreiche Zeitungen nennen eine Teilnehmerzahl von 30.000 Menschen. Die Bayreuther Zeitung korrigiert die Meldung auf nur 5.000 Teilnehmer. Die Einweihung der Säule darf dennoch als das nach der Eröffnung der Ständeversammlung 1819 bedeutendste Fest der bayerischen Verfassung in der noch von einer breiten Verfassungsbegeisterung geprägten frühkonstitutionellen Phase gelten.

Das Gaibacher Fest 1832

Die jährlichen Verfassungsfeiern von 1829 und 1830 fanden offenbar in kleinerem Rahmen statt. Zeitungsberichte fehlen. Unter dem Eindruck der Pariser Revolution von 1830 und der seither nicht nur von liberalen Kreisen vielfach kritisierten restriktiveren Politik Ludwigs entfiel die Verfassungsfeier für das Jahr 1831.

Zum 27. Mai 1832 war wieder eine große öffentliche Verfassungsfeier angekündigt. Das gedruckte Festprogramm sah Festreden, Bankette, Feuerwerke, Musikchöre und Salutschüsse zum Ruhm der Verfassung vor. Ein Festausschuss sollte die Feierlichkeiten der nächsten Jahre vorbereiten. Erneut wurden eigens Festlieder gedichtet, die zwar dem Wortlaut nach politisch unverdächtig waren, mit einer starken Präsenz des Freiheitsbegriffs jedoch die Spannungen aufgriffen, die im Vorfeld des Festaktes unüberhörbar geworden waren.

Tatsächlich äußerten mehrere Festredner Verfassungskritik und forderten eine Weiterentwicklung im Sinne eines Vertragsgedankens zwischen Monarchie und Ständen ein, darunter auch der Würzburger Bürgermeister und Verfassungsrechtler Wilhelm Joseph Behr (1775-1851).

Obwohl Behr mit seinem Vorschlag, Ludwig zur Weiterentwicklung der Verfassung aufzufordern, eine gemäßigte Position vertrat und einige wenige aus der Menge vorgetragenen Rufe nach einer 'Revolution' mit sehr viel lauteren Rufen 'Reform' beantwortet wurden, führte der Festakt zu einer harten Reaktion der Monarchie. Behr wurde nach einem mit den Verfassungsgrundsätzen kaum in Einklang stehenden Prozess wegen Majestätsbeleidigung und Hochverrat zu mehrjähriger Haft verurteilt. Er kam erst 1847 wieder frei, wurde 1848 nach dem erzwungenen Rücktritt Ludwigs rehabilitiert und noch zum Abgeordneten für die Paulskirche gewählt, konnte das Amt aber aus Gesundheitsgründen nicht mehr antreten.

Nachleben

In Anlehnung an das ebenfalls am 27. Mai 1832 eröffnete Hambacher Fest, auf dem im pfälzischen Landesteil des Königreichs Bayern noch lautere Verfassungskritik und Forderungen nach dem Nationalstaat vertreten wurden, erhielt die Gaibacher Verfassungsfeier von 1832 bald die Bezeichnung "Gaibacher Fest". Mit ihm endete eine noch von Aufbruchsstimmung getragene Phase des Frühkonstitutionalismus. Graf Schönborn wandte sich in der Folge vom König ab, ließ sein Mandat als erblicher Reichsrat ruhen und sah offenbar keinen Anlass mehr für weitere Verfassungsfeiern.

Ohne die jährlichen Feierlichkeiten verschwand eine positiv besetzte Memoria rasch. In den nächsten Jahrzehnten sank die Konstitutionssäule zu einem nachrangigen Ausflugsziel herab. Mit den bayerischen Verfassungen von 1919 und 1946 traten die Defizite der Verfassung von 1818 zunehmend deutlicher zutage, so dass bald nur noch wenige Fachleute und Lokalhistoriker um den ursprünglichen Kontext der Säule wussten. Erst ein durch die Bayerische Einigung und die Bayerische Volksstiftung mit Unterstützung des Ministerpräsidenten Alfons Goppel (CSU, 1905-1991, Ministerpräsident 1962-1978) anlässlich des 150. Jahrestages der Einweihung initiierter Festakt 1978 führte zu einer Wiederbelebung der Memoria. Seither finden – anfangs noch mit Lücken – wieder jährliche Verfassungsfeiern in Gaibach statt, die von der Bayerischen Einigung und der Bayerische Volksstiftung unterstützt werden. Die Säule ist als Teil des ehemaligen englischen Gartens des Gaibacher Schlosses als nachqualifiziertes Denkmal in die Bayerische Denkmalschutzliste eingetragen (Nummer D-6-75-174-257). Das mittlerweile renovierungsbedürftige Monument befindet sich bis heute im Privatbesitz des Hauses Schönborn.

Literatur

  • 200 Jahre Franken in Bayern 1806 bis 2006, Museum Industriekultur Nürnberg, Nürnberg 1989.
  • Aribert Bach / Gerhard Luber, Die Konstitutionssäule zu Gaibach in Unterfranken, in: Historische Exkursionen in Franken und der Oberpfalz (Akademie für Lehrerfortbildung, Akademiebericht 323), Dillingen 1999, 282 – 297.
  • Richard Bartelsberger, Franz Erwein Graf von Schönborn-Wiesentheid. Ein Aristokrat als Verfassungs- und Staatspatriot im deutschen Vormärz, in: Jahrbuch für fränkische Landesforschung 1991, S. 123-138.
  • Katharina Bott, Ein Kunstsammler zu Beginn des 19. Jahrhunderts: Franz Erwein von Schönborn (1776-1840), Weimar 1993.
  • Adrian von Butlar, Leo von Klenze. Führer zu seinen Bauten, Berlin, München 2016, 168-171.
  • Adrian von Buttlar, Leo von Klenze. Leben – Werk – Vision, München 1999.
  • Die Grundsteinlegung der Gaibacher Konstitutionssäule 1821. Texte zum Leuchtturmobjekt von Rainer Leng, hg. vom Museum für Franken, Würzburg 2018.
  • Die Gaibacher Konstitutionssäule. Kleine Ausstellung zum 150. Jahrestag der Vollendung im Steinsaal des Mainfränkischen Museums, Festung Marienberg. 7. April - 30. Juli 1978. Gemälde, Entwürfe, Briefe, Dokumente etc., hg. vom Mainfränkischen Museum Würzburg, Würzburg 1978.
  • Hofmann, Günther: Numismatische Zeugnisse zur Einweihung der Konstitutionssäule bei Gaibach, in: 25 erfolgreiche Jahre (Numismatische Gesellschaft Schweinfurt, Heft 44) Schweinfurt 2004, 45-51.
  • Victor Metzner, Die Bautätigkeit im Schloss, Garten und Park zu Gaibach unter dem Grafen Franz Erwein von Schönborn, in: Mainfränkisches Jahrbuch 59 (2007), 196-253.
  • Victor Metzner, Franz Erwein von Schönborn und seine Bedeutung als Bauherr in Gaibach, Standesherr und deutscher Patriot, in: Mainfränkisches Jahrbuch 57 (2005), 220-228.
  • Victor Metzner, Franz Erwein von Schönborn-Wiesentheid und seine Stellung zur bayerischen Verfassung von 1818, in: Jahrbuch für den Landkreis Kitzingen 2018, 155-171.
  • Herbert Meyer, Die Konstitutionssäule und ihre Geschichte, in: Unsere Mainschleife 9 (1999), 15-18 (ND in: Volkacher Hefte 17, 2008, 181-186).
  • Brigitte Reinhardt, Der Münchner Schlachten- und Genremaler Peter von Heß (Oberbayerisches Archiv, Bd. 102), München 1977.
  • Erich Schneider, Gaibach, München u.a. 2. Aufl. 1988.
  • Manfred Treml, Verfassungsgeschichte visuell – der bayerische Frühkonstitutionalismus in Dokumenten, Bildern und Realien, in: Blätter für deutsche Landesgeschichte 152 (2016), 29-80.
  • Hans-Peter Trenschel u. a., 150 Meisterwerke aus dem Mainfränkischen Museum, Würzburg 1997, Nr. 131, 282-285.
  • Hans Peter Trenschel, Grundsteinlegung der Gaibacher Konstitutionssäule. Ölgemälde von Peter von Hess, 1822/23, Mainfränkisches Museum Würzburg, in: Mainfranken-Edition, MF 02038, Braunschweig 1993.
  • Katharina Weigand, Die Gaibacher Konstitutionssäule. Ein Denkmal für die bayerische Verfassung von 1818, in: Praxis Geschichte 19/3 (2006), 44-45.
  • Katharina Weigand, Gaibach. Eine Jubelfeier für die Bayerische Verfassung von 1818, in: Alois Schmid (Hg.), Schauplätze der Geschichte in Bayern, München 2003, 291-308.
  • Ludwig Zimmermann, Die Einheits- und Freiheitsbewegung und die Revolution von 1848 in Franken (Veröffentlichungen der Gesellschaft für fränkische Geschichte IX,9), Würzburg 1951.

Quellen

Umfangreiches ungedrucktes Quellenmatierial befindet sich in Staatsarchiv Würzburg, Schönborn, Franz Erwein, Korrespondenz, bes. Nrn. 4, 9a, 20, 74, 88, 91, 130-133, 151.

Weiterführende Recherche

Externe Links

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Empfohlene Zitierweise

Rainer Leng, Konstitutionssäule von Gaibach, publiziert am 06.05.2019; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Konstitutionssäule_von_Gaibach> (16.04.2024)