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Hohenschwangau, Herrschaft: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Historisches Lexikon Bayerns

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Version vom 17. Oktober 2019, 10:41 Uhr

Schloss Hohenschwangau auf einem Stich von Michael Wening (1645-1718) aus dem Jahre 1701. (aus: Michael Wening, Historico-Topographica Descriptio, München 1701, Bayerische Staatsbibliothek Hbks/F 18-1)
"Veriüngter Abriß der Bayr. Landtgräntzen an dem Fürst-Hochstüftt Augspurg, des Pfleggerichts Hohenschwangau und Schongau..." (Bayerisches Hauptstaatsarchiv Plansammlung 836a)
Die Herrschaft Hohenschwangau lag Mitte des 15. Jahrhunderts umschlossen vom Teilherzogtum Oberbayern, dem Hochstift Augsburg und der Grafschaft Tirol. (Ausschnitt aus: Max Spindler (Hg.), Bayerischer Geschichtsatlas, München 1969, 24)
Das Wappen der Baumgartner, die die Reichsherrschaft Hohenschwangau 1535 von Heinrich und Georg von Schwangau erwarben. (aus: Sammlung von Wappen aus verschiedenen, besonder deutschen Ländern, Deutschland um 1600, fol. 450r; Bayerische Staatsbibliothek Cod.icon. 307)
1567 wurde die Herrschaft Hohenschwangau an das Herzogtum Bayern verkauft. Es wurde eine Akte über die Grenzen und die Rechtsverhältnisse innerhalb der Herrschaft angelegt, deren erste Seite hier abgebildet ist. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kurbayern Geheimes Landesarchiv 1077 fol. 261r.)
Markstein der Reichsherrschaft Hohenschwangau auf dem Kitzberg über dem Alpsee bei Füssen/Schwangau. (aus: Pfundner, Thomas: Historische Grenzsteine in Bayerisch-Schwaben. Inventar zu einem unendlichen Feld, Weißenhorn 2015, S. 159)
Markstein der Reichsherrschaft Hohenschwangau am Lobatboden unterhalb des Pilgerschrofens beim Säuling. (aus: Pfundner, Thomas: Historische Grenzsteine in Bayerisch-Schwaben. Inventar zu einem unendlichen Feld, Weißenhorn 2015, S. 160)

von Wilhelm Liebhart

Territorium an der Grenze der Herzogtümer Bayern und Schwaben, begründet von der Adelsfamilie der Schwangauer. Im 16. Jahrhundert verkauften die Schwangauer die aus Eigengut und Reichslehen bestehende Herrschaft an die Augsburger Kaufmannsfamilie Paumgartner. 1567 erwarb der bayerische Herzog alle Rechts- und Pfandtitel, allerdings blieb die Herrschaft bis ins 17. Jahrhundert beim Schwäbischen Reichskreis. Nach der Herauslösung aus dem schwäbischen Kreis wurde sie zum bayerischen Pfleggericht erhoben und ging 1803 im Landgericht Schongau auf.

Politische Geschichte

An der Grenze der Herzogtümer Baiern und Schwaben, zwischen dem Ammergebirge im Osten und dem Lech im Westen, am Zugang zu Tirol an der ehemaligen Via Claudia bildete sich Ende des 13. Jahrhunderts ein eigenes Territorium heraus. Seine mittelalterliche Geschichte ist bis zu deren Aussterben im 16. Jahrhundert mit der Ministerialenfamilie von Schwangau verbunden: 1146/47 trat urkundlich "Hiltibold von Swanegow" als Ministeriale in der Gefolgschaft Graf Welfs VI. (reg. 1152-1162 als Markgraf der Toskana) auf. Das Geschlecht diente bis 1191 den Welfen und dann bis 1268 deren Nachfolgern, den Staufern. Es stand in der Folgezeit im Dienst der Fürstbischöfe von Augsburg und der Grafen von Tirol-Görz bzw. seit 1363 der Habsburger als Grafen von Tirol, zeitweise aber auch der Wittelsbacher. Die Schwangauer sicherten den Zugang von Füssen über Reutte bis zum Fernpass. Sie übten das Geleitrecht aus und besaßen den Wildbann. Im Dienst der späten Staufer gelang der Aufstieg in den Stand der Reichsministerialen. 1286 bezeichneten sich die Schwangauer als "Romani regni ministeriales".

Trotz der das 15. Jahrhundert bestimmenden Familien- und Erbauseinandersetzungen versuchte man am gemeinsamen Reichslehenbesitz, der 1496 erneuert wurde, in Gestalt eines Familienseniorats festzuhalten. 1481 verkauften die Schwangauer ihre Tiroler Güter und Rechte. Kaiser Karl V. (reg. 1519-1556, Kaiser seit 1520) belehnte 1521 Heinrich und Georg von Schwangau, die letzten, kinderlosen Vertreter des Geschlechts. Ihr Plan, 1523 die Reichsherrschaft an Kaiser Karl V. und seinen Bruder Erzherzog Ferdinand (1531-1564 römisch-deutscher König, seit 1558 Kaiser) zu verkaufen, zerschlug sich. Die fünf Befestigungen Frauenstein am Berzenkopf, Vorder(hohen)schwangau (heute Torbau Neuschwanstein), Hinter(hohen)schwangau (heute Hauptbau Neuschwanstein), Schwanstein (heute Schloss Hohenschwangau) und der runde Scheiblingsturm ("Synwellenturm"), alles Reichslehen, waren ruinös. In Erwartung des Heimfalls stellte Kaiser Karl V. Wolfgang und Bartholomäus Haller von Hallerstein (1486-1551) die Herrschaft in Aussicht.

1535 verkauften Heinrich und Georg von Schwangau die Herrschaft für 31.000 Gulden jedoch an den kaiserlichen Rat und Augsburger Kaufmann Hans (II) Baumgartner zu Baumgarten (1488-1552). Kaiser Karl V. belehnte ihn am 1. Dezember 1535. Hintergrund des Erwerbs war wohl die geographische Nähe zu den Tiroler Bergwerken (bis 1553). 1537 stiegen die Baumgartner in den Reichsfreiherrenstand auf und nannten sich seitdem Freiherren von Baumgarten, Konzenberg, Hohenschwangau und Erlach (Ellerbach). Hans (II) und seine Söhne Hans Georg (1515-1570) und David (1517-1567) versuchten durch Verträge mit den Gebietsnachbarn den Zustand eines territorium clausum zu erreichen. Dies gelang nur bedingt: 1553 belagerte der Augsburger Kardinal Otto Truchsess von Waldburg (reg. 1543-1573) Hohenschwangau, weil die Baumgartner neben der bestehenden Mühle im fürstbischöflichen Liegenschaftsamt Waltenhofen, das im Territorium Hohenschwangau lag, eine eigene Mühle errichteten. Die älteren Monopolrechte des Augsburger Bischofs obsiegten. 1556 verkaufte aber das hochstiftische Kloster St. Mang zu Füssen seinen Grundbesitz in der Herrschaft an die Baumgartner.

Ein schwieriger Nachbar war Bayern. Herzog Albrecht V. (reg. 1550-1579) richtete sein Interesse auf die Reichsherrschaft, um die Exklave des schwäbischen Reichskreises rechts des Lechs zu beseitigen. Man bestritt 1560/1561 die Hochgerichtsbarkeit über die Steingadener Untertanen in der Reichsherrschaft. Auch die Habsburger als Grafen von Tirol zeigten erneut Interesse. Den großen Territorialherren kam der Zusammenbruch der Handelsfirma Baumgartner 1562 zu Pass. Die Baumgartner waren beim Bankrott des Augsburger Handelshauses Hörbrot die Hauptgläubiger. David Baumgartner musste deshalb seine Herrschaft an Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach-Kulmbach (reg. 1543-1603) und die Familie von Furtenbach verpfänden. Die Hauptgläubiger, die Brüder Paul (1526-1589) und Bonaventura Furtenbach (1498-1564), verkauften für 82.000 Gulden und der Markgraf für 69.000 Gulden ihre Rechtstitel 1567 an Bayern, aber ohne den Ausgleich mit der alten Besitzerfamilie Baumgartner zu finden. Darüber ging erst 1670 ein Prozess vor dem Reichskammergericht zu Ende, der das Kurfürstentum Bayern zu späten Ausgleichszahlungen verpflichtete.

Man entzog in der Folgezeit die "Churfürstliche Freie Reichsherrschaft Hohenschwangau" dem schwäbischen Reichskreis und behandelte sie endgültig seit 1715 als "Churfürstliches" bzw. ab 1777 als "Churpfalzbaierisches Pfleggericht". 1704 kam das Land im Spanischen Erbfolgekrieg unter kaiserliche Verwaltung und von 1709 bis 1715 zum benachbarten Hochstift Augsburg. Im Österreichischen Erbfolgekrieg war es von 1742 bis 1745 (Frieden von Füssen) und als Folge des Bayerischen Erbfolgekriegs von 1778/1779 bis 1800 von Österreich besetzt. Der Schwäbische Reichskreis, der seinen Anspruch auf das Land nie aufgab, konnte 1704 immerhin die Reichs- und Kreiskollekte auf Dauer sichern. 1785 schuf ein Staatsvertrag mit dem Hochstift Augsburg klare Grenzen und bereinigte die rechtliche Gemengelage. Erst am Ende des Alten Reiches entstand also ein territorium clausum. 1803 ging die Herrschaft im neugebildeten Landgericht Schongau und 1865 im Landgericht Füssen auf.

Nebenland Bayerns

Als Nebenland des Herzog- und Kurfürstentums Bayern wurde die Reichsherrschaft zeitweise wittelsbachischen Prinzen zur Nutznießung überlassen: Bezeugt sind seit 1580 Herzog Ferdinand (1550-1608), seit 1629 Herzog Albrecht VI. (1584-1666) und schließlich seit 1680 Herzog Maximilian Philipp (1638-1705), Onkel und Vormund Kurfürst Max Emanuels (reg. 1675-1726). Der Münchner Hof behielt sich aber die landesherrlichen Rechte, das Fischrecht im Alpsee und die Gemsenjagd vor.

Territorium

Die Basis des Territoriums bildete Eigengut, das sich die Herren von Schwangau durch Rodungen erworben und aus dem welfisch-staufischen Erbe während des Interregnums angeeignet hatten, sowie die Lehen des Reiches, des Bischofs von Augsburg und der Grafen von Tirol. Die Reichslehen umfassten das Forst-, Jagd-, Geleit-, Fisch-, Scharwerks-, Hochgerichts- und Vogteirecht. Großgrundbesitzer waren nach der Herrschaft selbst das Hochstift Augsburg (Meieramt Waltenhofen) und die Klöster Füssen/St. Mang (bis 1556), Rottenbuch und Steingaden (beide Lkr. Weilheim-Schongau). Die Territorialgewalt beruhte im Wesentlichen auf der eigenen Grundherrschaft, auf der Vogtei, dem Hochgericht und der Leibeigenschaft. Sie umfasste auch die Steuerhoheit und das Musterungsrecht. Das Territorium zählte 1523 lediglich 285 Anwesen unterschiedlicher Größe in 45 Siedlungen. Nachbarn waren im Westen, links des Lechs, das Augsburger fürstbischöflich-hochstiftische Pflegamt Füssen, im Norden die bayerischen Klosterhofmarken Rottenbuch und Steingaden, im Osten die bayerische Klosterhofmark Ettal (Lkr. Garmisch-Partenkirchen) und im Süden die Grafschaft Tirol. Nach dem Übergang an Bayern 1567 amtierten vor Ort ein Pfleger und ein Gerichtsschreiber mit Sitz auf Schloss Schwanstein. Um 1800 lebten 2378 Menschen in rund 470 Anwesen.

Verwaltung

Die Herrschaft war in die drei Pfarreien bzw. Hochgerichtsbezirke Waltenhofen/Schwangau, Niederhofen/Berghof und Trauchgau eingeteilt. Jedes Gericht besaß ein Halsgericht und einen Pranger, einen Fronboten und 12 Rechtsprecher aus der Untertanenschaft. Ein Malefizrichter war für alle drei Zwerggerichte zuständig. Eine Polizeiordnung von 1550 mit 33 Paragraphen regelte in der Frühen Neuzeit das öffentliche Leben.

1552 verlieh Kaiser Karl V. einen Jahrmarkt auf den St. Colomanstag und einen Wochenmarkt auf jeden Mittwoch. Im 18. Jahrhundert sind vier Jahrmärkte, verteilt auf die drei Pfarrsitze, nachgewiesen.

Literatur

  • Karl Heiserer, Quellen und Beiträge zur Geschichte der Herrschaft Hohenschwangau, Teil 1-21, in: Alt Füssen (1985-2000).
  • Karl Heiserer, Zur Besitzgeschichte der Herren von Schwangau und ihrer Nachfolger in der Herrschaft Hohenschwangau, in: Alt Füssen (1984), 71-92.
  • Werner Lengger, Hohenschwangau, in: Handbuch der Historischen Stätten. Bayern I: Altbayern und Schwaben, Stuttgart 2006, 326-328.
  • Wilhelm Liebhart, Die Reichsherrschaft Hohenschwangau, in: Wilhelm Liebhart (Hg.), Schwangau. Dorf der Königsschlösser, Sigmaringen 1996, 117-146.


Quellen

  • BayHStA: Hohenschwangau, Gerichtsliteralien (GL) und Gerichtsurkunden (GU)
  • BayHStA: Kurbayern Geheimes Landesarchiv Nr. 1077 (Verträge)
  • BayHStA: Kloster Rottenbuch und Stift Steingaden, Klosterliteralien (KL) und Klosterurkunden (KU)
  • Karl Heiserer (Bearb.), Die Herrschaftsbeschreibung von 1795. Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Gerichts-Literalien Hohenschwangau 71 (Quellen und Beiträge zur Geschichte der Herrschaft Hohenschwangau 12), in: Alt-Füssen 1992, 142-150.
  • Karl Heiserer (Bearb.), Die Herrschaftsbeschreibung von 1523 (Quellen und Beiträge zur Geschichte der Herrschaft Hohenschwangau 6), in: Alt-Füssen 1988, 132-138.
  • Karl Heiserer (Bearb.), Vom Säuling bis zum Schwarzenberg. Zwei Verträge von 1515 und 1564 über die Grenze gegen Tirol (Quellen und Beiträge zur Geschichte der Herrschaft Hohenschwangau 22), in: Alt-Füssen 2002, 40-45.
  • StaatsAAugsburg: Hochstift Augsburg, Neuburger Abgabe, Akten (HA)
  • StaatsAAugsburg: Füssen, Kloster St. Mang, Klosterakten (KA), Klosterliteralien (KL) und Klosterurkunden (KU)
  • StaatsAAugsburg: Hochstift Augsburg, Münchner Bestand, Literalien (HL)

Weiterführende Recherche

Empfohlene Zitierweise

Wilhelm Liebhart, Hohenschwangau, Herrschaft, publiziert am 26.09.2016; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Hohenschwangau, Herrschaft> (25.04.2024)