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Hoftage/Reichstage (14./15. Jahrhundert): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Historisches Lexikon Bayerns

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[[Datei:artikel_45436_bilder_value_1_hoftage1.jpg|thumb|Kaiser Karl IV. und die Kurfürsten, Türzieher am Portal des Lübecker Rathauses, Mitte 14. Jahrhundert (Kopie). (Foto: Hansestadt Lübeck, Marc Langentepe)]][[Datei:artikel_45436_bilder_value_2_hoftage2.jpg|thumb|Quaternionenadler (allegorische Darstellung des Heiligen Römischen Reiches als doppelköpfiger Reichsadler, dessen Schwingen mit den Wappen der Glieder/Stände des Reiches besetzt sind), 1510, Holzschnitt von [[Person:118665200|Hans Burgkmair d. Ä.]]{{#set:PND=118665200}} (1473-1531). (Staatsarchiv Nürnberg)]][[Datei:artikel_45436_bilder_value_3_hoftage3.jpg|thumb|Darstellung der Stadt Nürnberg in der Schedelschen Weltchronik. (Bayerische Staatsbibliothek Rar 287, fol. 99v-100)]][[Datei:artikel_45436_bilder_value_4_hoftage4.jpg|thumb|Ansicht des Reichssaals des Alten Rathauses in Regensburg. (Foto: Stadt Regensburg, Peter Ferstl)]][[Datei:artikel_45436_bilder_value_5_hoftage5.jpg|thumb|Außenansicht des Alten Rathauses in Regensburg. (Foto: Stadt Regensburg, Peter Ferstl)]]
[[Datei:artikel_45436_bilder_value_1_hoftage1.jpg|thumb|Kaiser Karl IV. und die Kurfürsten, Türzieher am Portal des Lübecker Rathauses, Mitte 14. Jahrhundert (Kopie). (Foto: Hansestadt Lübeck, Marc Langentepe)]][[Datei:artikel_45436_bilder_value_2_hoftage2.jpg|thumb|Quaternionenadler (allegorische Darstellung des Heiligen Römischen Reiches als doppelköpfiger Reichsadler, dessen Schwingen mit den Wappen der Glieder/Stände des Reiches besetzt sind), 1510, Holzschnitt von [[Person:118665200|Hans Burgkmair d. Ä.]]{{#set:PND=118665200}} (1473-1531). (Staatsarchiv Nürnberg)]][[Datei:artikel_45436_bilder_value_3_hoftage3.jpg|thumb|Darstellung der Stadt Nürnberg in der Schedelschen Weltchronik. (Bayerische Staatsbibliothek Rar 287, fol. 99v-100)]][[Datei:artikel_45436_bilder_value_4_hoftage4.jpg|thumb|Ansicht des Reichssaals des Alten Rathauses in Regensburg. (Foto: Stadt Regensburg, Peter Ferstl)]][[Datei:artikel_45436_bilder_value_5_hoftage5.jpg|thumb|Außenansicht des Alten Rathauses in Regensburg. (Foto: Stadt Regensburg, Peter Ferstl)]]
<span class="author-pretext">von</span> [[Benutzer:annasg|Gabriele Annas]]  
<span class="author-pretext">von</span> [[Autor:Annas, Gabriele|Gabriele Annas]] [[Autor::Annas, Gabriele| ]]  


Hoftage, ab 1495 Reichstage, waren vom Reichsoberhaupt einberufene Versammlungen, an denen zunächst nur die Großen des Reichs, später auch Vertreter der Reichsstädte teilnahmen. In unregelmäßigen Abständen und an wechselnden Orten abgehalten, wurden im Rahmen der betreffenden Zusammenkünfte aktuelle politische, legislatorische und judikative Problemstellungen behandelt. Im Verlaufe des späten Mittelalters vollzog sich in diesem Zusammenhang ein grundlegender verfassungsrechtlicher Wandel, der durch den Übergang vom traditionellen hochmittelalterlichen Hoftag als einem Herrschaftsinstrument des Königtums zum frühneuzeitlichen Reichstag als einem Verfassungsorgan des ständisch-korporativ organisierten Reichsverbandes bestimmt war: An die Stelle einer aus älteren Rechtsvorstellungen erwachsenen Verpflichtung der Reichsangehörigen zum Besuch herrscherlicher Hoftage trat im ausgehenden 15. Jahrhundert ein im Reichstag des Alten Reichs institutionalisierter Anspruch der Reichsstände auf reichspolitische Mitbestimmung im Sinne einer Teilhabe an der Reichsgewalt. Schauplätze spätmittelalterlicher Reichsversammlungen waren im heutigen Bayern vor allem Nürnberg, später auch Augsburg und Regensburg, das schließlich seit 1663 den Immerwährenden Reichstag beherbergte.
Hoftage, ab 1495 Reichstage, waren vom Reichsoberhaupt einberufene Versammlungen, an denen zunächst nur die Großen des Reichs, später auch Vertreter der Reichsstädte teilnahmen. In unregelmäßigen Abständen und an wechselnden Orten abgehalten, wurden im Rahmen der betreffenden Zusammenkünfte aktuelle politische, legislatorische und judikative Problemstellungen behandelt. Im Verlaufe des späten Mittelalters vollzog sich in diesem Zusammenhang ein grundlegender verfassungsrechtlicher Wandel, der durch den Übergang vom traditionellen hochmittelalterlichen Hoftag als einem Herrschaftsinstrument des Königtums zum frühneuzeitlichen Reichstag als einem Verfassungsorgan des ständisch-korporativ organisierten Reichsverbandes bestimmt war: An die Stelle einer aus älteren Rechtsvorstellungen erwachsenen Verpflichtung der Reichsangehörigen zum Besuch herrscherlicher Hoftage trat im ausgehenden 15. Jahrhundert ein im Reichstag des Alten Reichs institutionalisierter Anspruch der Reichsstände auf reichspolitische Mitbestimmung im Sinne einer Teilhabe an der Reichsgewalt. Schauplätze spätmittelalterlicher Reichsversammlungen waren im heutigen Bayern vor allem Nürnberg, später auch Augsburg und Regensburg, das schließlich seit 1663 den Immerwährenden Reichstag beherbergte.
== Allgemeines/Definition ==
==Allgemeines/Definition==


Als "Hoftage" (zeitgenössisch: "colloquium", "concilium", "conventus", "curia", "hove", später auch "tag") bzw. – für die Zeit ab 1495 – als "Reichstage" werden die vom Reichsoberhaupt in unregelmäßigen Abständen und an wechselnden Orten abgehaltenen Versammlungen zunächst der Großen des Reichs, später auch [[artikel_45420|reichsstädtischer]] Vertreter (erstmalige Einberufung 1255 durch den deutschen [Gegen-]König Wilhelm von Holland [reg. 1248-1254/56]) bezeichnet, die sich aktuellen politischen, legislatorischen und judikativen Problemstellungen widmeten. Die bevorrechtigte Teilnahme der Reichsstände an den politischen Beratungen war dabei zum einen aus der Verpflichtung des [[artikel_45116|Lehnsmannes]] hervorgegangen, den Lehnsherrn im Rahmen der vasallitischen Hof- und Heerfahrtspflicht mit "Rat und Tat" ("consilium et auxilium") zu unterstützen, zum anderen aus der kommunalen Verpflichtung zu Rat und Hilfe erwachsen, die sich aus dem Treueverhältnis zwischen der Reichsstadt und dem Reichsoberhaupt als unmittelbarem Stadtherrn ableitete.
Als "Hoftage" (zeitgenössisch: "colloquium", "concilium", "conventus", "curia", "hove", später auch "tag") bzw. – für die Zeit ab 1495 – als "Reichstage" werden die vom Reichsoberhaupt in unregelmäßigen Abständen und an wechselnden Orten abgehaltenen Versammlungen zunächst der Großen des Reichs, später auch [[artikel_45420|reichsstädtischer]] Vertreter (erstmalige Einberufung 1255 durch den deutschen [Gegen-]König Wilhelm von Holland [reg. 1248-1254/56]) bezeichnet, die sich aktuellen politischen, legislatorischen und judikativen Problemstellungen widmeten. Die bevorrechtigte Teilnahme der Reichsstände an den politischen Beratungen war dabei zum einen aus der Verpflichtung des [[artikel_45116|Lehnsmannes]] hervorgegangen, den Lehnsherrn im Rahmen der vasallitischen Hof- und Heerfahrtspflicht mit "Rat und Tat" ("consilium et auxilium") zu unterstützen, zum anderen aus der kommunalen Verpflichtung zu Rat und Hilfe erwachsen, die sich aus dem Treueverhältnis zwischen der Reichsstadt und dem Reichsoberhaupt als unmittelbarem Stadtherrn ableitete.
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Mit der Herausbildung eines ständisch-korporativen Reichsverständnisses im Verlaufe des späten Mittelalters sollte dieser konsensual grundierte Handlungsverband von König und Getreuen einen tiefgreifenden Wandel erfahren, der den Übergang vom traditionellen, wesentlich lehnrechtlich begründeten und auf die Person des Herrschers bezogenen Hoftag des hohen Mittelalters zum Drei-Kurien-Reichstag der Frühen Neuzeit (1. Kurfürsten, 2. Reichsfürsten, Grafen und Herren, Prälaten und Äbtissinnen, 3. Freie und Reichsstädte) markierte: An die Stelle einer in älteren Rechtsvorstellungen begründeten Verpflichtung der Reichsangehörigen zu einem durch Ladung eingeforderten Besuch königlicher Tagsatzungen trat im ausgehenden 15. Jahrhundert ein institutionell – im Reichstag des Alten Reichs – verankerter Anspruch der Reichsstände auf eine politisch-rechtliche Teilhabe an der Reichsgewalt (Reichsstandschaft). Nun erst – in Verbindung mit dem [[artikel_45699|Wormser Reformreichstag von 1495]] – begegnet auch der ständisch geprägte Begriff des "Reichstags", der sich rasch gegenüber konkurrierenden Ausdrücken durchsetzen sollte.
Mit der Herausbildung eines ständisch-korporativen Reichsverständnisses im Verlaufe des späten Mittelalters sollte dieser konsensual grundierte Handlungsverband von König und Getreuen einen tiefgreifenden Wandel erfahren, der den Übergang vom traditionellen, wesentlich lehnrechtlich begründeten und auf die Person des Herrschers bezogenen Hoftag des hohen Mittelalters zum Drei-Kurien-Reichstag der Frühen Neuzeit (1. Kurfürsten, 2. Reichsfürsten, Grafen und Herren, Prälaten und Äbtissinnen, 3. Freie und Reichsstädte) markierte: An die Stelle einer in älteren Rechtsvorstellungen begründeten Verpflichtung der Reichsangehörigen zu einem durch Ladung eingeforderten Besuch königlicher Tagsatzungen trat im ausgehenden 15. Jahrhundert ein institutionell – im Reichstag des Alten Reichs – verankerter Anspruch der Reichsstände auf eine politisch-rechtliche Teilhabe an der Reichsgewalt (Reichsstandschaft). Nun erst – in Verbindung mit dem [[artikel_45699|Wormser Reformreichstag von 1495]] – begegnet auch der ständisch geprägte Begriff des "Reichstags", der sich rasch gegenüber konkurrierenden Ausdrücken durchsetzen sollte.


== Zur Forschungslage ==
==Zur Forschungslage==


Hatte noch die ältere verfassungshistorische Forschung die Reichsversammlungen des späten Mittelalters mit dezidiert institutionellen Zügen ausgestattet und entsprechend bereits als "Reichstage" bezeichnet, so sind diese an den juristisch-positivistischen Vorstellungen des modernen Anstalts- und Obrigkeitsstaates orientierten Argumentationsansätze in den letzten Jahren Auffassungen gewichen, die mit Nachdruck auf die strukturelle Offenheit und die hoftagsähnlichen Züge noch der politischen Tagsatzungen des 14. und 15. Jahrhunderts hinweisen. Zwischenzeitlich ist in der Forschung ein in diesem Zusammenhang vor allem von [[Person:120789795|Peter Moraw]]{{#set:PND=120789795}} (geb. 1935) entwickeltes Interpretationsmodell weithin anerkannt, das die Herausformung des frühneuzeitlichen Reichstags auf der Grundlage einer agonalen dualistischen Metaphorik als ein "Ringen" der beiden Prinzipien des traditionellen Hoftags als königlichem Herrschaftsinstrument einerseits und des königslosen Tags bzw. Kurfürstentags als Kristallisationskern oppositioneller Tendenzen andererseits beschreibt. Nicht Produkt einer gezielt kanalisierten ständischen Reformpolitik, sondern unvoluntaristisches Ergebnis eines Wechselspiels zwischen aktuellen innen- und außenpolitischen Herausforderungen und zeitgenössischen Problemlösungen, sei der Reichstag des Alten Reichs "praktisch-pragmatisch herangewachsen" (Moraw, Hoftag und Reichstag, 9).
Hatte noch die ältere verfassungshistorische Forschung die Reichsversammlungen des späten Mittelalters mit dezidiert institutionellen Zügen ausgestattet und entsprechend bereits als "Reichstage" bezeichnet, so sind diese an den juristisch-positivistischen Vorstellungen des modernen Anstalts- und Obrigkeitsstaates orientierten Argumentationsansätze in den letzten Jahren Auffassungen gewichen, die mit Nachdruck auf die strukturelle Offenheit und die hoftagsähnlichen Züge noch der politischen Tagsatzungen des 14. und 15. Jahrhunderts hinweisen. Zwischenzeitlich ist in der Forschung ein in diesem Zusammenhang vor allem von [[Person:120789795|Peter Moraw]]{{#set:PND=120789795}} (geb. 1935) entwickeltes Interpretationsmodell weithin anerkannt, das die Herausformung des frühneuzeitlichen Reichstags auf der Grundlage einer agonalen dualistischen Metaphorik als ein "Ringen" der beiden Prinzipien des traditionellen Hoftags als königlichem Herrschaftsinstrument einerseits und des königslosen Tags bzw. Kurfürstentags als Kristallisationskern oppositioneller Tendenzen andererseits beschreibt. Nicht Produkt einer gezielt kanalisierten ständischen Reformpolitik, sondern unvoluntaristisches Ergebnis eines Wechselspiels zwischen aktuellen innen- und außenpolitischen Herausforderungen und zeitgenössischen Problemlösungen, sei der Reichstag des Alten Reichs "praktisch-pragmatisch herangewachsen" (Moraw, Hoftag und Reichstag, 9).
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Dass verschiedene Faktoren auf die hier geschilderten verfassungsrechtlichen Entwicklungen Einfluss genommen haben, ist demgegenüber unumstritten:
Dass verschiedene Faktoren auf die hier geschilderten verfassungsrechtlichen Entwicklungen Einfluss genommen haben, ist demgegenüber unumstritten:


* die seit dem ausgehenden 14. Jahrhundert wiederholt zu beobachtenden Krisen eines wesentlich auf die jeweilige Hausmacht verwiesenen Königtums (Absetzung König [[Person:118631349|Wenzels]]{{#set:PND=118631349}} [reg. 1378-1400] und Wahl [[Person:118750410|Ruprechts von der Pfalz]]{{#set:PND=118750410}} [reg. 1400-1410]) und der damit verbundene Bedeutungsverlust des herrscherlichen Hofes
*die seit dem ausgehenden 14. Jahrhundert wiederholt zu beobachtenden Krisen eines wesentlich auf die jeweilige Hausmacht verwiesenen Königtums (Absetzung König [[Person:118631349|Wenzels]]{{#set:PND=118631349}} [reg. 1378-1400] und Wahl [[Person:118750410|Ruprechts von der Pfalz]]{{#set:PND=118750410}} [reg. 1400-1410]) und der damit verbundene Bedeutungsverlust des herrscherlichen Hofes
* die fortgesetzte Reichsferne der Herrscher aus luxemburgischem und habsburgischem Hause (König [[Person:118631349|Wenzels]]{{#set:PND=118631349}}, Kaiser [[Person:118614185|Sigismund]]{{#set:PND=118614185}} [reg. 1410/11-1437], König [[Person:118501615|Albrecht II.]]{{#set:PND=118501615}} [reg. 1438/39] und Kaiser [[Person:118535773|Friedrich III.]]{{#set:PND=118535773}} [reg. 1440-1493])
*die fortgesetzte Reichsferne der Herrscher aus luxemburgischem und habsburgischem Hause (König [[Person:118631349|Wenzels]]{{#set:PND=118631349}}, Kaiser [[Person:118614185|Sigismund]]{{#set:PND=118614185}} [reg. 1410/11-1437], König [[Person:118501615|Albrecht II.]]{{#set:PND=118501615}} [reg. 1438/39] und Kaiser [[Person:118535773|Friedrich III.]]{{#set:PND=118535773}} [reg. 1440-1493])
* die im Gegenzug, unter dem Druck außenpolitischer Bedrohungen durch Hussiten, Armagnaken, Türken, Burgund und Frankreich, wachsende reichspolitische Bedeutung vor allem der (rheinischen) Kurfürsten  
*die im Gegenzug, unter dem Druck außenpolitischer Bedrohungen durch Hussiten, Armagnaken, Türken, Burgund und Frankreich, wachsende reichspolitische Bedeutung vor allem der (rheinischen) Kurfürsten
* der "Gedanke, daß die ausreichend besuchte 'gemeine Versammlung' in Reichsangelegenheiten Beschlüsse fassen konnte, welche die gesamte 'Nation', d. h. alle Reichsstände und die Frei- und Reichsstädte, verpflichteten" (Isenmann, Deutsche Stadt, 118).
*der "Gedanke, daß die ausreichend besuchte 'gemeine Versammlung' in Reichsangelegenheiten Beschlüsse fassen konnte, welche die gesamte 'Nation', d. h. alle Reichsstände und die Frei- und Reichsstädte, verpflichteten" (Isenmann, Deutsche Stadt, 118).


== (Alt-)Bayern/Franken/Schwaben und die Reichsversammlungen des 14. und 15. Jahrhunderts ==
==(Alt-)Bayern/Franken/Schwaben und die Reichsversammlungen des 14. und 15. Jahrhunderts==
Neben dem Mittelelbe-Saale-Gebiet, dem Raum am Mittelrhein/Main sowie Teilen Schwabens (namentlich an der oberen Donau) gehört vor allem das vielgliedrige Franken mit seinen Bistümern, reichsunmittelbaren Herrschaften und Reichsstädten zu jenen Geschichtslandschaften des spätmittelalterlichen Reichs, die in der Forschung verschiedentlich mit der Bezeichnung "königsnah" – sei es im Sinne eines regionalen Eigenprofils (Ernst Schubert), sei es mit Blick auf spezifische Verhaltensmuster einzelner Reichsfürsten, Dynasten und Städte (Peter Moraw) – belegt wurden. Die reichspolitische Ausrichtung der (bayerischen) [[artikel_45694|Wittelsbacher]] war demgegenüber wesentlich durch ihre Rolle als Dynastie mit Königsambitionen bestimmt ([[Person:118574957|Ludwig IV. der Bayer]]{{#set:PND=118574957}} [reg. 1314-1347], [[Person:118750410|Ruprecht I. von der Pfalz]]{{#set:PND=118750410}} [reg. 1400-1410] aus der Linie der pfälzischen Wittelsbacher): zeitweise als politischer Widerpart, zeitweise als gewichtiger Partner der konkurrierenden Häuser Luxemburg und Habsburg. Als ein lange Zeit noch weithin vom Königtum dominiertes Herrschaftsinstrument spiegeln die spätmittelalterlichen Hoftage geographisch, thematisch und personell diese reichspolitischen Dispositionen wider, die allerdings im Verlaufe des ausgehenden Mittelalters von regionalen "Ausgleichsprozessen" – unter stärkerer Einbindung auch der königsoffenen und königsfernen Gebiete nördlich des Mains – langsam überlagert wurden.
Neben dem Mittelelbe-Saale-Gebiet, dem Raum am Mittelrhein/Main sowie Teilen Schwabens (namentlich an der oberen Donau) gehört vor allem das vielgliedrige Franken mit seinen Bistümern, reichsunmittelbaren Herrschaften und Reichsstädten zu jenen Geschichtslandschaften des spätmittelalterlichen Reichs, die in der Forschung verschiedentlich mit der Bezeichnung "königsnah" – sei es im Sinne eines regionalen Eigenprofils (Ernst Schubert), sei es mit Blick auf spezifische Verhaltensmuster einzelner Reichsfürsten, Dynasten und Städte (Peter Moraw) – belegt wurden. Die reichspolitische Ausrichtung der (bayerischen) [[artikel_45694|Wittelsbacher]] war demgegenüber wesentlich durch ihre Rolle als Dynastie mit Königsambitionen bestimmt ([[Person:118574957|Ludwig IV. der Bayer]]{{#set:PND=118574957}} [reg. 1314-1347], [[Person:118750410|Ruprecht I. von der Pfalz]]{{#set:PND=118750410}} [reg. 1400-1410] aus der Linie der pfälzischen Wittelsbacher): zeitweise als politischer Widerpart, zeitweise als gewichtiger Partner der konkurrierenden Häuser Luxemburg und Habsburg. Als ein lange Zeit noch weithin vom Königtum dominiertes Herrschaftsinstrument spiegeln die spätmittelalterlichen Hoftage geographisch, thematisch und personell diese reichspolitischen Dispositionen wider, die allerdings im Verlaufe des ausgehenden Mittelalters von regionalen "Ausgleichsprozessen" – unter stärkerer Einbindung auch der königsoffenen und königsfernen Gebiete nördlich des Mains – langsam überlagert wurden.


== Orte spätmittelalterlicher Reichsversammlungen ==
==Orte spätmittelalterlicher Reichsversammlungen==


Als Schauplätze spätmittelalterlicher Reichsversammlungen wurden bevorzugt Freie und Reichsstädte – seltener auch Territorialstädte – vor allem des süddeutschen Raumes gewählt. Neben der zentral im (Binnen-)Reich gelegenen Reichsstadt Frankfurt/Main, deren Stellung als Ort der deutschen Königswahl in der [[artikel_45502|Goldenen Bulle]] Kaiser [[Person:118560085|Karls IV.]]{{#set:PND=118560085}} (reg. 1346/49-1378) 1356 reichsrechtlich verankert wurde, ist in diesem Zusammenhang namentlich die alte Kaiserstadt [[Ort:ODB_S00000094|Nürnberg]]{{#set:OID=ODB_S00000094}} zu nennen, die nicht nur durch eine geopolitisch günstige Lage – mit der Nähe zu den territorialen Machtschwerpunkten der Luxemburger, Wittelsbacher und Habsburger sowie der Kurfürsten – ausgewiesen war, sondern zugleich dynastienübergreifend enge politische Beziehungen zum Königtum pflegte. Verfassungshistorische Bedeutung erlangte der dort im November 1355/Januar 1356 abgehaltene glanzvolle Hoftag Kaiser Karls IV., in dessen Verlauf am 10. Januar 1356 die ersten 23 Kapitel der Goldenen Bulle verkündigt wurden. Das ergänzend auf dem nachfolgenden Metzer Hoftag am 25. Dezember 1356 erlassene 29. Kapitel dieses "kaiserlichen Rechtbuchs" bestimmte zudem Nürnberg als Ort des ersten Hoftags eines neu gewählten und gekrönten Herrschers – eine normative Verfügung, auf deren konsequente Einhaltung in der historischen Praxis jedoch offenkundig nicht geachtet wurde.
Als Schauplätze spätmittelalterlicher Reichsversammlungen wurden bevorzugt Freie und Reichsstädte – seltener auch Territorialstädte – vor allem des süddeutschen Raumes gewählt. Neben der zentral im (Binnen-)Reich gelegenen Reichsstadt Frankfurt/Main, deren Stellung als Ort der deutschen Königswahl in der [[artikel_45502|Goldenen Bulle]] Kaiser [[Person:118560085|Karls IV.]]{{#set:PND=118560085}} (reg. 1346/49-1378) 1356 reichsrechtlich verankert wurde, ist in diesem Zusammenhang namentlich die alte Kaiserstadt [[Ort:ODB_S00000094|Nürnberg]]{{#set:OID=ODB_S00000094}} zu nennen, die nicht nur durch eine geopolitisch günstige Lage – mit der Nähe zu den territorialen Machtschwerpunkten der Luxemburger, Wittelsbacher und Habsburger sowie der Kurfürsten – ausgewiesen war, sondern zugleich dynastienübergreifend enge politische Beziehungen zum Königtum pflegte. Verfassungshistorische Bedeutung erlangte der dort im November 1355/Januar 1356 abgehaltene glanzvolle Hoftag Kaiser Karls IV., in dessen Verlauf am 10. Januar 1356 die ersten 23 Kapitel der Goldenen Bulle verkündigt wurden. Das ergänzend auf dem nachfolgenden Metzer Hoftag am 25. Dezember 1356 erlassene 29. Kapitel dieses "kaiserlichen Rechtbuchs" bestimmte zudem Nürnberg als Ort des ersten Hoftags eines neu gewählten und gekrönten Herrschers – eine normative Verfügung, auf deren konsequente Einhaltung in der historischen Praxis jedoch offenkundig nicht geachtet wurde.
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Nachdem [[Ort:ODB_S00008854|Augsburg]]{{#set:OID=ODB_S00008854}} noch in der Zeit König Rudolfs von Habsburg (reg. 1273-1291) verschiedentlich Hoftage in seinen Mauern beherbergt hatte (1275, 1282 und 1286), erschien die schwäbische Handelsmetropole nach einer längeren Pause erst ab dem letzten Drittel des 15. Jahrhunderts (1473/74) wieder im Kreis spätmittelalterlicher Tagungsorte. Sie sollte später vor allem für die Reichstage der Zeit Kaiser [[Person:118579371|Maximilians I.]]{{#set:PND=118579371}} (reg. 1493-1519) und [[Person:118560093|Karls V.]]{{#set:PND=118560093}} (reg. 1519-1556) eine gewichtige Rolle spielen.
Nachdem [[Ort:ODB_S00008854|Augsburg]]{{#set:OID=ODB_S00008854}} noch in der Zeit König Rudolfs von Habsburg (reg. 1273-1291) verschiedentlich Hoftage in seinen Mauern beherbergt hatte (1275, 1282 und 1286), erschien die schwäbische Handelsmetropole nach einer längeren Pause erst ab dem letzten Drittel des 15. Jahrhunderts (1473/74) wieder im Kreis spätmittelalterlicher Tagungsorte. Sie sollte später vor allem für die Reichstage der Zeit Kaiser [[Person:118579371|Maximilians I.]]{{#set:PND=118579371}} (reg. 1493-1519) und [[Person:118560093|Karls V.]]{{#set:PND=118560093}} (reg. 1519-1556) eine gewichtige Rolle spielen.


== Themen spätmittelalterlicher Reichsversammlungen ==
==Themen spätmittelalterlicher Reichsversammlungen==


Mit den Reichsversammlungen des späten Mittelalters war ein weitgespanntes Spektrum möglicher Aufgabenstellungen verbunden, die allgemein die politisch-rechtlichen Belange des Reichsverbandes und/oder die Macht- und Herrschaftspolitik des Königtums betrafen. Auf der Ebene der Außenbeziehungen des Reichs gehörten hierzu vor allem "Beschlüsse über Heeresfahrten, Friedensverhandlungen und Friedensverträge, Lehenshuldigungen ausländischer Fürsten und Empfang von Gesandtschaften fremder Herrscher". Für den innenpolitischen Bereich sind demgegenüber die "Zustimmung der Großen zur Designation des Nachfolgers, Anerkennung des neuen Königs, Reichsgesetzgebung, Standesgericht über Fürsten, Ein- und Absetzung von Fürsten und Rangerhöhung von Fürsten" zu benennen (Schmid, Regensburger Reichsversammlungen, 33).
Mit den Reichsversammlungen des späten Mittelalters war ein weitgespanntes Spektrum möglicher Aufgabenstellungen verbunden, die allgemein die politisch-rechtlichen Belange des Reichsverbandes und/oder die Macht- und Herrschaftspolitik des Königtums betrafen. Auf der Ebene der Außenbeziehungen des Reichs gehörten hierzu vor allem "Beschlüsse über Heeresfahrten, Friedensverhandlungen und Friedensverträge, Lehenshuldigungen ausländischer Fürsten und Empfang von Gesandtschaften fremder Herrscher". Für den innenpolitischen Bereich sind demgegenüber die "Zustimmung der Großen zur Designation des Nachfolgers, Anerkennung des neuen Königs, Reichsgesetzgebung, Standesgericht über Fürsten, Ein- und Absetzung von Fürsten und Rangerhöhung von Fürsten" zu benennen (Schmid, Regensburger Reichsversammlungen, 33).
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Entsprechend dem räumlichen Schwerpunkt spätmittelalterlicher Reichsversammlungen wurden im Rahmen der betreffenden Beratungen wiederholt auch lokale und regionale Materien insbesondere des süddeutschen Raumes aufgenommen. Neben der Vereinbarung jeweils zeitlich befristeter [[artikel_45064|Landfriedensordnungen]] für Franken, Bayern und Schwaben, dem Abschluss von Bündnissen mit einzelnen Reichsfürsten und Standeserhöhungen (Erhebung der [[artikel_45232|Burggrafen]] von Nürnberg in den "Reichsfürstenstand", 1363) sind in diesem Zusammenhang vor allem die Bemühungen um eine Beilegung aktueller politischer und militärischer Konflikte nennen:
Entsprechend dem räumlichen Schwerpunkt spätmittelalterlicher Reichsversammlungen wurden im Rahmen der betreffenden Beratungen wiederholt auch lokale und regionale Materien insbesondere des süddeutschen Raumes aufgenommen. Neben der Vereinbarung jeweils zeitlich befristeter [[artikel_45064|Landfriedensordnungen]] für Franken, Bayern und Schwaben, dem Abschluss von Bündnissen mit einzelnen Reichsfürsten und Standeserhöhungen (Erhebung der [[artikel_45232|Burggrafen]] von Nürnberg in den "Reichsfürstenstand", 1363) sind in diesem Zusammenhang vor allem die Bemühungen um eine Beilegung aktueller politischer und militärischer Konflikte nennen:


* die Streitigkeiten zwischen den Mitgliedern des 1383 gegründeten [[Ort:ODB_S00000094|Nürnberger]]{{#set:OID=ODB_S00000094}} Herrenbundes einerseits und dem Rheinischen und Schwäbischen Städtebund andererseits, die schließlich im [[artikel_45561|Süddeutschen Städtekrieg (1387-1389)]] kulminierten
*die Streitigkeiten zwischen den Mitgliedern des 1383 gegründeten [[Ort:ODB_S00000094|Nürnberger]]{{#set:OID=ODB_S00000094}} Herrenbundes einerseits und dem Rheinischen und Schwäbischen Städtebund andererseits, die schließlich im [[artikel_45561|Süddeutschen Städtekrieg (1387-1389)]] kulminierten
* die Auseinandersetzungen um das Landgericht [[Ort:ODB_S00000094|Nürnberg]]{{#set:OID=ODB_S00000094}} (Mitte des 15. Jahrhunderts)  
*die Auseinandersetzungen um das Landgericht [[Ort:ODB_S00000094|Nürnberg]]{{#set:OID=ODB_S00000094}} (Mitte des 15. Jahrhunderts)
* der Münchner Bruderzwist (1471)
*der Münchner Bruderzwist (1471)
 
Gleichwohl ist bereits seit der Zeit Kaiser Sigismunds auch in diesem Bereich ein Wandel zu beobachten, der die Regelung selbst größerer regionaler Konflikte (für den süddeutschen Raum: Erster Markgrafenkrieg [1449/50]; Reichskrieg gegen Herzog [[Person:119398613|Ludwig IX. von Bayern-Landshut]]{{#set:PND=119398613}} [reg. 1450-1479] 1459-1463) zunehmend auf partikulare Tagsatzungen von begrenztem räumlichen und ständischen Zuschnitt (Fürsten- bzw. Städtetage) verlagerte, während sich die Reichsversammlungen selbst bevorzugt den innen- und außenpolitischen Herausforderungen des gesamten Reichsverbandes widmeten.
Gleichwohl ist bereits seit der Zeit Kaiser Sigismunds auch in diesem Bereich ein Wandel zu beobachten, der die Regelung selbst größerer regionaler Konflikte (für den süddeutschen Raum: Erster Markgrafenkrieg [1449/50]; Reichskrieg gegen Herzog [[Person:119398613|Ludwig IX. von Bayern-Landshut]]{{#set:PND=119398613}} [reg. 1450-1479] 1459-1463) zunehmend auf partikulare Tagsatzungen von begrenztem räumlichen und ständischen Zuschnitt (Fürsten- bzw. Städtetage) verlagerte, während sich die Reichsversammlungen selbst bevorzugt den innen- und außenpolitischen Herausforderungen des gesamten Reichsverbandes widmeten.


== Besucher spätmittelalterlicher Reichsversammlungen ==
==Besucher spätmittelalterlicher Reichsversammlungen==


Mit Blick auf die lange Zeit enge institutionell-organisatorische Ausrichtung königlicher Tagsatzungen auf das Reichsoberhaupt und den herrscherlichen Hof können strukturell zunächst folgende Besuchergruppen unterschieden werden:
Mit Blick auf die lange Zeit enge institutionell-organisatorische Ausrichtung königlicher Tagsatzungen auf das Reichsoberhaupt und den herrscherlichen Hof können strukturell zunächst folgende Besuchergruppen unterschieden werden:
# die Angehörigen des königlichen Gefolges
 
# die (rheinischen) [[artikel_45780|Kurfürsten]]
#die Angehörigen des königlichen Gefolges
# zumindest zeitweise königsnah agierende Besucher
#die (rheinischen) [[artikel_45780|Kurfürsten]]
# königsoffen auftretende Reichsfürsten und Dynasten (im Allgemeinen jeweils in Abhängigkeit von den geplanten Themen der Beratungen)
#zumindest zeitweise königsnah agierende Besucher
# städtische Gesandtschaften (mit einem eigenen Verhaltensspektrum)
#königsoffen auftretende Reichsfürsten und Dynasten (im Allgemeinen jeweils in Abhängigkeit von den geplanten Themen der Beratungen)
#städtische Gesandtschaften (mit einem eigenen Verhaltensspektrum)


Maßgeblich beeinflusst wurde die je individuelle personelle Zusammensetzung einzelner Versammlungen nicht zuletzt durch die geographische Lage des Tagungsortes sowie die potentiellen Themen, die im Allgemeinen durch ein wechselseitiges Abhängigkeitsverhältnis eng miteinander verbunden waren und zu einem konkret immer wieder wechselnden Besucherbild führten. Seit der Zeit Kaiser Sigismunds, namentlich seit den 1420er und 1430er Jahren, ist allerdings – zumindest mit Blick auf die königsnah und königsoffen agierenden Reichsstände – eine gewisse Stabilisierung des Besucherfeldes zu beobachten (mit einem personalen Kernbestand verschiedener Reichsfürsten, Grafen, Herren und vor allem städtischer Gesandtschaften), die zugleich auf ein erweitertes, über die Kurfürsten hinausweisendes Verständnis von politischer Mitsprache des "Reichs" (im Sinne von Reichsverband) verweist.
Maßgeblich beeinflusst wurde die je individuelle personelle Zusammensetzung einzelner Versammlungen nicht zuletzt durch die geographische Lage des Tagungsortes sowie die potentiellen Themen, die im Allgemeinen durch ein wechselseitiges Abhängigkeitsverhältnis eng miteinander verbunden waren und zu einem konkret immer wieder wechselnden Besucherbild führten. Seit der Zeit Kaiser Sigismunds, namentlich seit den 1420er und 1430er Jahren, ist allerdings – zumindest mit Blick auf die königsnah und königsoffen agierenden Reichsstände – eine gewisse Stabilisierung des Besucherfeldes zu beobachten (mit einem personalen Kernbestand verschiedener Reichsfürsten, Grafen, Herren und vor allem städtischer Gesandtschaften), die zugleich auf ein erweitertes, über die Kurfürsten hinausweisendes Verständnis von politischer Mitsprache des "Reichs" (im Sinne von Reichsverband) verweist.
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Als Besucher spätmittelalterlicher Reichsversammlungen sind neben den Kurfürsten an prominenter Stelle vor allem Herrschaftsträger aus Altbayern, Franken und Schwaben zu nennen:
Als Besucher spätmittelalterlicher Reichsversammlungen sind neben den Kurfürsten an prominenter Stelle vor allem Herrschaftsträger aus Altbayern, Franken und Schwaben zu nennen:


* die Bischöfe von [[Ort:ODB_S00008854|Augsburg]]{{#set:OID=ODB_S00008854}}, [[Ort:ODB_S00038616|Bamberg]]{{#set:OID=ODB_S00038616}}, [[Ort:ODB_S00012031|Eichstätt]]{{#set:OID=ODB_S00012031}} und [[Ort:ODB_S00002826|Würzburg]]{{#set:OID=ODB_S00002826}} (zeitweise auch von [[Ort:ODB_S00013425|Freising]]{{#set:OID=ODB_S00013425}}, [[Ort:ODB_S00022000|Passau]]{{#set:OID=ODB_S00022000}} und [[Ort:ODB_S00033360|Regensburg]]{{#set:OID=ODB_S00033360}})
*die Bischöfe von [[Ort:ODB_S00008854|Augsburg]]{{#set:OID=ODB_S00008854}}, [[Ort:ODB_S00038616|Bamberg]]{{#set:OID=ODB_S00038616}}, [[Ort:ODB_S00012031|Eichstätt]]{{#set:OID=ODB_S00012031}} und [[Ort:ODB_S00002826|Würzburg]]{{#set:OID=ODB_S00002826}} (zeitweise auch von [[Ort:ODB_S00013425|Freising]]{{#set:OID=ODB_S00013425}}, [[Ort:ODB_S00022000|Passau]]{{#set:OID=ODB_S00022000}} und [[Ort:ODB_S00033360|Regensburg]]{{#set:OID=ODB_S00033360}})
* der Deutschmeister (mit Sitz in Mergentheim)
*der Deutschmeister (mit Sitz in Mergentheim)
* die Burggrafen von [[Ort:ODB_S00000094|Nürnberg]]{{#set:OID=ODB_S00000094}} (ab 1415/17 auch Markgrafen von Brandenburg)
*die Burggrafen von [[Ort:ODB_S00000094|Nürnberg]]{{#set:OID=ODB_S00000094}} (ab 1415/17 auch Markgrafen von Brandenburg)
* die Herzöge von [[artikel_45657|Bayern-München]] und [[artikel_45656|Bayern-Landshut]] (allerdings mit zwischenzeitlichen politischen Eintrübungen)  
*die Herzöge von [[artikel_45657|Bayern-München]] und [[artikel_45656|Bayern-Landshut]] (allerdings mit zwischenzeitlichen politischen Eintrübungen)
* die [[artikel_45625|Herren von Heideck]], die [[artikel_45717|Herren von Hohenlohe]], die [[artikel_45038|Marschälle von Pappenheim]] und die [[artikel_45687|Grafen von Wertheim]] in Franken
*die [[artikel_45625|Herren von Heideck]], die [[artikel_45717|Herren von Hohenlohe]], die [[artikel_45038|Marschälle von Pappenheim]] und die [[artikel_45687|Grafen von Wertheim]] in Franken
* die Grafen von Helfenstein, die [[artikel_45256|Grafen von Oettingen]] und die [[artikel_45371|Herren von Weinsberg]] in Schwaben
*die Grafen von Helfenstein, die [[artikel_45256|Grafen von Oettingen]] und die [[artikel_45371|Herren von Weinsberg]] in Schwaben
 
Kommunale Gesandtschaften spielten zwar lange Zeit eine insgesamt nur nachgeordnete politische Rolle im Rahmen spätmittelalterlicher Reichsversammlungen (bis hin zur Weigerung Kaiser Friedrich III. angesichts des notorischen Hintersichbringens der städtischen Boten, diese zu den Versammlungen der Jahre 1485 und 1486 zu laden). Namentlich die Mitglieder des [[artikel_45517|Schwäbischen Städtebundes]] (mit Augsburg, Ulm und [[Ort:ODB_S00007707|Nördlingen]]{{#set:OID=ODB_S00007707}} an der Spitze und häufig von diesen vertreten) sowie die fränkischen Reichsstädte (neben Nürnberg auch [[Ort:ODB_S00000799|Rothenburg]]{{#set:OID=ODB_S00000799}}, [[Ort:ODB_S00002823|Schweinfurt]]{{#set:OID=ODB_S00002823}}, [[Ort:ODB_S00002788|Weißenburg in Bayern]]{{#set:OID=ODB_S00002788}} und [[Ort:ODB_S00001744|Windsheim]]{{#set:OID=ODB_S00001744}}) waren jedoch bereits seit der Zeit König [[Person:118631349|Wenzels]]{{#set:PND=118631349}} (reg. 1378-1400) weitgehend regelmäßig bei den betreffenden Zusammenkünften präsent.
Kommunale Gesandtschaften spielten zwar lange Zeit eine insgesamt nur nachgeordnete politische Rolle im Rahmen spätmittelalterlicher Reichsversammlungen (bis hin zur Weigerung Kaiser Friedrich III. angesichts des notorischen Hintersichbringens der städtischen Boten, diese zu den Versammlungen der Jahre 1485 und 1486 zu laden). Namentlich die Mitglieder des [[artikel_45517|Schwäbischen Städtebundes]] (mit Augsburg, Ulm und [[Ort:ODB_S00007707|Nördlingen]]{{#set:OID=ODB_S00007707}} an der Spitze und häufig von diesen vertreten) sowie die fränkischen Reichsstädte (neben Nürnberg auch [[Ort:ODB_S00000799|Rothenburg]]{{#set:OID=ODB_S00000799}}, [[Ort:ODB_S00002823|Schweinfurt]]{{#set:OID=ODB_S00002823}}, [[Ort:ODB_S00002788|Weißenburg in Bayern]]{{#set:OID=ODB_S00002788}} und [[Ort:ODB_S00001744|Windsheim]]{{#set:OID=ODB_S00001744}}) waren jedoch bereits seit der Zeit König [[Person:118631349|Wenzels]]{{#set:PND=118631349}} (reg. 1378-1400) weitgehend regelmäßig bei den betreffenden Zusammenkünften präsent.


== Zur Quellenlage ==
==Zur Quellenlage==


Im Unterschied zu den Reichsversammlungen des frühen und hohen Mittelalters sind die Hoftage/Reichstage des späten Mittelalters im Allgemeinen durch ein gattungsmäßig breit gefächertes Spektrum schriftlicher Quellen dokumentiert, das für die Jahre ab 1376 in der historisch-kritischen Edition der "Deutschen Reichstagsakten" zusammengeführt wird (herausgegeben durch die Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, seit 1867). Zu den in diesem Zusammenhang bearbeiteten Schriftquellen gehören beispielsweise Ladungsschreiben, Teilnehmerlisten, herrscherliche Propositionen, protokollarische Aufzeichnungen über den Gang der Verhandlungen, Matrikularlisten (mit Angaben zu den reichsständischen Truppenkontingenten im Falle militärischer Unternehmungen), gesandtschaftliche Korrespondenzen, Rechnungen, Reden und Abschiede (Beschlüsse).
Im Unterschied zu den Reichsversammlungen des frühen und hohen Mittelalters sind die Hoftage/Reichstage des späten Mittelalters im Allgemeinen durch ein gattungsmäßig breit gefächertes Spektrum schriftlicher Quellen dokumentiert, das für die Jahre ab 1376 in der historisch-kritischen Edition der "Deutschen Reichstagsakten" zusammengeführt wird (herausgegeben durch die Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, seit 1867). Zu den in diesem Zusammenhang bearbeiteten Schriftquellen gehören beispielsweise Ladungsschreiben, Teilnehmerlisten, herrscherliche Propositionen, protokollarische Aufzeichnungen über den Gang der Verhandlungen, Matrikularlisten (mit Angaben zu den reichsständischen Truppenkontingenten im Falle militärischer Unternehmungen), gesandtschaftliche Korrespondenzen, Rechnungen, Reden und Abschiede (Beschlüsse).
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Vor diesem Hintergrund gehört es zu den zentralen Aufgaben der Edition der "Deutschen Reichstagsakten", entsprechende Quellenbestände zu recherchieren, zu sichten, auszuwählen und historisch-kritisch im Voll- oder Teildruck, als Regest oder Aktenreferat zu edieren (für die Jahre 1376 bis 1495 in bislang 24 Bänden mit zum Teil mehreren Teilbänden). Insofern sind denn auch "die Reichstagsakten [...] kein authentischer mittelalterlicher Quellentyp, sondern das Produkt gelehrter Komposition durch das gleichnamige Editionsunternehmen" (Johannes Helmrath, Reichstagsakten, in: Lexikon des Mittelalters 7 [1995], Sp. 643).
Vor diesem Hintergrund gehört es zu den zentralen Aufgaben der Edition der "Deutschen Reichstagsakten", entsprechende Quellenbestände zu recherchieren, zu sichten, auszuwählen und historisch-kritisch im Voll- oder Teildruck, als Regest oder Aktenreferat zu edieren (für die Jahre 1376 bis 1495 in bislang 24 Bänden mit zum Teil mehreren Teilbänden). Insofern sind denn auch "die Reichstagsakten [...] kein authentischer mittelalterlicher Quellentyp, sondern das Produkt gelehrter Komposition durch das gleichnamige Editionsunternehmen" (Johannes Helmrath, Reichstagsakten, in: Lexikon des Mittelalters 7 [1995], Sp. 643).


== Liste spätmittelalterlicher Reichsversammlungen (1314–1495) ==
==Liste spätmittelalterlicher Reichsversammlungen (1314–1495)==


Die hier zusammengestellte Liste spätmittelalterlicher Reichsversammlungen ist angesichts der namentlich für das 14. Jahrhundert bisweilen schwierigen Quellenlage einerseits und der strukturellen Offenheit politischer Tagsatzungen des späten Mittelalters andererseits (mit einem sich erst langsam – seit dem ausgehenden 14. Jahrhundert – formierenden Reichstag) mit einzelnen Unsicherheiten belastet und kann daher nicht den Anspruch auf Verbindlichkeit erheben. Wesentlich bestimmt wurde die Auswahl zunächst durch drei Ordnungskriterien, die [[Person:117308048|Julius Weizsäcker]]{{#set:PND=117308048}} (1828-1889), der Herausgeber der ersten Bände der Edition der "Deutschen Reichstagsakten" (RTA), bereits 1867 aufgestellt hatte: (1) die Beschäftigung mit Reichssachen, (2) die Einberufung durch den Herrscher sowie (3) die Teilnahme von Fürsten und städtischen Gesandtschaften (RTA 1, LIV). Mit Blick auf die verfassungspolitische Rolle der Kurfürsten bei der Herausbildung des frühneuzeitlichen Reichstags wurden darüber hinaus im Rahmen dieser Übersicht auch jene Versammlungen berücksichtigt, die namentlich im ausgehenden 14. sowie in der Mitte des 15. Jahrhunderts von den Königswählern einberufen wurden und sich unter Mitwirkung reichsfürstlicher und städtischer Vertreter allgemeinen Reichsangelegenheiten zuwandten (in den "Deutschen Reichstagsakten" werden diese im allgemeinen nur als "Fürsten- und Städte-Tage" bzw. als "Kurfürstliche Reichstage" benannt).
Die hier zusammengestellte Liste spätmittelalterlicher Reichsversammlungen ist angesichts der namentlich für das 14. Jahrhundert bisweilen schwierigen Quellenlage einerseits und der strukturellen Offenheit politischer Tagsatzungen des späten Mittelalters andererseits (mit einem sich erst langsam – seit dem ausgehenden 14. Jahrhundert – formierenden Reichstag) mit einzelnen Unsicherheiten belastet und kann daher nicht den Anspruch auf Verbindlichkeit erheben. Wesentlich bestimmt wurde die Auswahl zunächst durch drei Ordnungskriterien, die [[Person:117308048|Julius Weizsäcker]]{{#set:PND=117308048}} (1828-1889), der Herausgeber der ersten Bände der Edition der "Deutschen Reichstagsakten" (RTA), bereits 1867 aufgestellt hatte: (1) die Beschäftigung mit Reichssachen, (2) die Einberufung durch den Herrscher sowie (3) die Teilnahme von Fürsten und städtischen Gesandtschaften (RTA 1, LIV). Mit Blick auf die verfassungspolitische Rolle der Kurfürsten bei der Herausbildung des frühneuzeitlichen Reichstags wurden darüber hinaus im Rahmen dieser Übersicht auch jene Versammlungen berücksichtigt, die namentlich im ausgehenden 14. sowie in der Mitte des 15. Jahrhunderts von den Königswählern einberufen wurden und sich unter Mitwirkung reichsfürstlicher und städtischer Vertreter allgemeinen Reichsangelegenheiten zuwandten (in den "Deutschen Reichstagsakten" werden diese im allgemeinen nur als "Fürsten- und Städte-Tage" bzw. als "Kurfürstliche Reichstage" benannt).
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|+ Die Zeit Kaiser Ludwigs IV. (des Bayern) (reg. 1314–1347)
|+Die Zeit Kaiser Ludwigs IV. (des Bayern) (reg. 1314–1347)
|1314 Oktober  
|1314 Oktober
|Frankfurt/Main und Sachsenhausen
|Frankfurt/Main und Sachsenhausen
|Wahltage (Doppelwahl)
|Wahltage (Doppelwahl)
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|1314 November
|1314 November
|Aachen und Bonn
|Aachen und Bonn
|Krönungstage
|Krönungstage


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|1317 Juni
|1317 Juni
|Bacharach
|Bacharach
|königlicher Hoftag
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|1338 August
|1338 August
|Frankfurt/Main
|Frankfurt/Main
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|1339 März
|1339 März
|Frankfurt/Main
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|1340 September
|1340 September
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|1344 August/September
|1344 August/September
|Frankfurt/Main und Bacharach
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|kaiserlicher Hoftag
|kaiserlicher Hoftag
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|+ Die Zeit Kaiser Karls IV. (reg. 1346/49–1378)
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|1346 Juli
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|1346 November
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|1349 Februar
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|1349 März/April
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|Speyer
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|1354 März
|1354 März
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|1356 November/1357 Januar
|1356 November/1357 Januar
|Metz
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|1366 August/September
|1366 August/September
|Frankfurt/Main
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|1372 Mai/Juni
|1372 Mai/Juni
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|+ Die Zeit König Wenzels (reg. 1378–1400)
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|1379 Februar/März
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|1380 April
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|1384 Juli
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|1387 Juli
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|1389 April/Mai  
|1389 April/Mai
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|1394 Juli
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|1400 August
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|+ Die Zeit König Ruprechts I. von der Pfalz (reg. 1400–1410)
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|1400 Dezember
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|1401 Januar
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|1401 Juni/Juli
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|1404 Dezember
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|1405 Oktober
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|1406 Januar
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|+ Die Zeit Kaiser Sigismunds (reg. 1410/11–1437)
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|1410 September/Oktober
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|1414 Juli
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|1415 Februar
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|1425 Januar
|1425 Januar
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|1427 Februar
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|1437 Mai/August
|1437 Mai/August
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|Eger
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|+ Die Zeit König Albrechts II. (reg. 1438/39)
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|1438 März
|Frankfurt/Main
|Frankfurt/Main
|Wahltag
|Wahltag
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==  
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|+ Die Zeit Kaiser Friedrichs III. (reg. 1440–1493) und – ab 1486/93 – König Maximilians I. (bis 1495)
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|1440 Januar/Februar
|1440 Januar/Februar
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|1442 Juni
|1442 Juni
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|Krönungstag


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|1442 Mai/August
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|1443 Februar
|1443 Februar
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|1447 März
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|1454 September/Oktober
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|1455 Februar/April
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|1460 September/Oktober
|1460 September/Oktober
|Wien
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|1495 März/August
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|Worms
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|Reichstag
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== Literatur ==
==Literatur==
 
*[http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00078830/image_2 Gabriele Annas, Hoftag – Gemeiner Tag – Reichstag. Studien zur strukturellen Entwicklung deutscher Reichsversammlungen des späten Mittelalters (1349–1471]). [http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00078832/image_2 2 Bände] und 1 CD-ROM (Schriftenreihe der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften 68/1-3), Göttingen 2004.
 
*Gabriele Annas/Heribert Müller, Reichsgeschichte oder Reichstagsgeschichte? Die Edition der "Deutschen Reichstagsakten, Ältere Reihe" im Wandel der Zeiten: Geschichte und Konzeptionen, in: Akademie Aktuell. Zeitschrift der Bayerischen Akademie der Wissenschaften 2/2008, 26–29.
 
*Hermann Ehrenberg, Der deutsche Reichstag in den Jahren 1273–1378. Ein Beitrag zur deutschen Verfassungsgeschichte (Historische Studien 9), Leipzig 1883.


* [http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00078830/image_2 Gabriele Annas, Hoftag – Gemeiner Tag – Reichstag. Studien zur strukturellen Entwicklung deutscher Reichsversammlungen des späten Mittelalters (1349–1471]). [http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00078832/image_2 2 Bände] und 1 CD-ROM (Schriftenreihe der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften 68/1-3), Göttingen 2004.
*Hermann Heimpel, Deutsche Reichstagsakten, Ältere Reihe, in: Die Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften 1858–1958, Göttingen 1958, 82–117.


* Gabriele Annas/Heribert Müller, Reichsgeschichte oder Reichstagsgeschichte? Die Edition der "Deutschen Reichstagsakten, Ältere Reihe" im Wandel der Zeiten: Geschichte und Konzeptionen, in: Akademie Aktuell. Zeitschrift der Bayerischen Akademie der Wissenschaften 2/2008, 26–29.
*Paul-Joachim Heinig, Der Wormser Reichstag von 1495 als Hoftag, in: Zeitschrift für Historische Forschung 33 (2006), 337–357.


* Hermann Ehrenberg, Der deutsche Reichstag in den Jahren 1273–1378. Ein Beitrag zur deutschen Verfassungsgeschichte (Historische Studien 9), Leipzig 1883.
*Paul-Joachim Heinig, Die Vollendung der mittelalterlichen Reichsverfassung, in: Reinhard Mußgnug (Red.), Wendemarken in der deutschen Verfassungsgeschichte. Tagung der Vereinigung für Verfassungsgeschichte in Hofgeismar vom 11.3.–13.3.1991 (Beihefte zu "Der Staat" 10), Berlin 1993, 7–31.


* Hermann Heimpel, Deutsche Reichstagsakten, Ältere Reihe, in: Die Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften 1858–1958, Göttingen 1958, 82–117.
*Johannes Helmrath, Reichstagsakten, in: Lexikon des Mittelalters 7 (1995), 643–645.


* Paul-Joachim Heinig, Der Wormser Reichstag von 1495 als Hoftag, in: Zeitschrift für Historische Forschung 33 (2006), 337–357.
*Eberhard Isenmann, Die deutsche Stadt im Spätmittelalter. 1250–1500. Stadtgestalt, Recht, Stadtregiment, Kirche, Gesellschaft, Wirtschaft, Stuttgart 1988.


* Paul-Joachim Heinig, Die Vollendung der mittelalterlichen Reichsverfassung, in: Reinhard Mußgnug (Red.), Wendemarken in der deutschen Verfassungsgeschichte. Tagung der Vereinigung für Verfassungsgeschichte in Hofgeismar vom 11.3.–13.3.1991 (Beihefte zu "Der Staat" 10), Berlin 1993, 7–31.
*Eberhard Isenmann, Kaiser, Reich und deutsche Nation am Ausgang des 15. Jahrhunderts, in: Joachim Ehlers (Hg.), Ansätze und Diskontinuität deutscher Nationsbildung im Mittelalter (Nationes 8), Sigmaringen 1989, 145–246.


* Johannes Helmrath, Reichstagsakten, in: Lexikon des Mittelalters 7 (1995), 643–645.
*[http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00065747/image_2 Maximilian Lanzinner/Arno Strohmeyer (Hg.), Der Reichstag 1486–1613: Kommunikation – Wahrnehmung – Öffentlichkeiten (Schriftenreihe der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften 73), Göttingen 2006.]


* Eberhard Isenmann, Die deutsche Stadt im Spätmittelalter. 1250–1500. Stadtgestalt, Recht, Stadtregiment, Kirche, Gesellschaft, Wirtschaft, Stuttgart 1988.
*[http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00047211/image_2 Thomas Michael Martin, Auf dem Weg zum Reichstag. Studien zum Wandel der deutschen Zentralgewalt 1314–1410 (Schriftenreihe der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften 44), Göttingen 1993.]


* Eberhard Isenmann, Kaiser, Reich und deutsche Nation am Ausgang des 15. Jahrhunderts, in: Joachim Ehlers (Hg.), Ansätze und Diskontinuität deutscher Nationsbildung im Mittelalter (Nationes 8), Sigmaringen 1989, 145–246.
*Peter Moraw (Hg.), Deutscher Königshof, Hoftag und Reichstag im späteren Mittelalter (Vorträge und Forschungen 48), Stuttgart 2002.


* [http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00065747/image_2 Maximilian Lanzinner/Arno Strohmeyer (Hg.), Der Reichstag 1486–1613: Kommunikation – Wahrnehmung – Öffentlichkeiten (Schriftenreihe der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften 73), Göttingen 2006.]
*[http://periodika.digitale-sammlungen.de/bdlg/Blatt_bsb00000316,00000.html Peter Moraw, Franken als königsnahe Landschaft im späten Mittelalter, in: Blätter für deutsche Landesgeschichte 112 (1976), 123–138.]


* [http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00047211/image_2 Thomas Michael Martin, Auf dem Weg zum Reichstag. Studien zum Wandel der deutschen Zentralgewalt 1314–1410 (Schriftenreihe der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften 44), Göttingen 1993.]
*Peter Moraw, Hoftag und Reichstag von den Anfängen im Mittelalter bis 1806, in: Hans-Peter Schneider/Wolfgang Zeh (Hg.), Parlamentsrecht und Parlamentspraxis in der Bundesrepublik Deutschland. Ein Handbuch, Berlin/New York 1989, 3–47.


* Peter Moraw (Hg.), Deutscher Königshof, Hoftag und Reichstag im späteren Mittelalter (Vorträge und Forschungen 48), Stuttgart 2002.
*Peter Moraw, Versuch über die Entstehung des Reichstags, in: Hermann Weber (Hg.), Politische Ordnungen und soziale Kräfte im Alten Reich (Veröffentlichungen des Instituts für europäische Geschichte Mainz. Abteilung Universalgeschichte. Beiheft 8. Beiträge zur Sozial- und Verfassungsgeschichte des Alten Reiches 2), Wiesbaden 1980, 1–36.


* [http://periodika.digitale-sammlungen.de/bdlg/Blatt_bsb00000316,00000.html Peter Moraw, Franken als königsnahe Landschaft im späten Mittelalter, in: Blätter für deutsche Landesgeschichte 112 (1976), 123–138.]
*Alois Schmid, Die Hoftage Kaiser Ludwigs des Bayern, in: Peter Moraw (Hg.), Deutscher Königshof, Hoftag und Reichstag im späteren Mittelalter (Vorträge und Forschungen 48), Stuttgart 2002, 417–449.


* Peter Moraw, Hoftag und Reichstag von den Anfängen im Mittelalter bis 1806, in: Hans-Peter Schneider/Wolfgang Zeh (Hg.), Parlamentsrecht und Parlamentspraxis in der Bundesrepublik Deutschland. Ein Handbuch, Berlin/New York 1989, 3–47.
*[http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:355-ubr00029-0 Peter Schmid, Die Regensburger Reichsversammlungen im Mittelalter, in: Verhandlungen des historischen Vereins für Oberpfalz und Regensburg 112 (1972), 31–130.]


* Peter Moraw, Versuch über die Entstehung des Reichstags, in: Hermann Weber (Hg.), Politische Ordnungen und soziale Kräfte im Alten Reich (Veröffentlichungen des Instituts für europäische Geschichte Mainz. Abteilung Universalgeschichte. Beiheft 8. Beiträge zur Sozial- und Verfassungsgeschichte des Alten Reiches 2), Wiesbaden 1980, 1–36.
*Peter Schmid, Könige und Kaiser, Hoftage und Reichstage in Regensburg, in: Michael Henker u. a. (Hg.), Bavaria, Germania, Europa – Geschichte auf Bayerisch. Katalogbuch zur Landesausstellung des Hauses der Bayerischen Geschichte in Zusammenarbeit mit den Museen der Stadt Regensburg, 18. Mai bis 29. Oktober 2000 (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 42/2000), Augsburg 2000, 46–56.


* Alois Schmid, Die Hoftage Kaiser Ludwigs des Bayern, in: Peter Moraw (Hg.), Deutscher Königshof, Hoftag und Reichstag im späteren Mittelalter (Vorträge und Forschungen 48), Stuttgart 2002, 417–449.
*Peter Schmid, Regensburg. Stadt der Könige und Herzöge im Mittelalter (Regensburger historische Forschungen 6), Kallmünz 1977, 307–414.


* [http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:355-ubr00029-0 Peter Schmid, Die Regensburger Reichsversammlungen im Mittelalter, in: Verhandlungen des historischen Vereins für Oberpfalz und Regensburg 112 (1972), 31–130.]
*[http://periodika.digitale-sammlungen.de/bdlg/Blatt_bsb00000318,00000.html Ernst Schubert, Franken als königsnahe Landschaft unter Karl IV., in: Blätter für deutsche Landesgeschichte 114 (1978), 865–890.]


* Peter Schmid, Könige und Kaiser, Hoftage und Reichstage in Regensburg, in: Michael Henker u. a. (Hg.), Bavaria, Germania, Europa – Geschichte auf Bayerisch. Katalogbuch zur Landesausstellung des Hauses der Bayerischen Geschichte in Zusammenarbeit mit den Museen der Stadt Regensburg, 18. Mai bis 29. Oktober 2000 (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 42/2000), Augsburg 2000, 46–56.
*Reinhard Seyboth, Hoftage, in: Michael Diefenbacher/Rudolf Endres (Hg.), Stadtlexikon Nürnberg, Nürnberg 2. Auflage 2000, 456.


* Peter Schmid, Regensburg. Stadt der Könige und Herzöge im Mittelalter (Regensburger historische Forschungen 6), Kallmünz 1977, 307–414.
*[http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00048842/image_226 Reinhard Seyboth, Reichsstadt und Reichstag. Nürnberg als Schauplatz von Reichsversammlungen im späten Mittelalter, in: Jahrbuch für fränkische Landesforschung 52 (1992), 209–221.]


* [http://periodika.digitale-sammlungen.de/bdlg/Blatt_bsb00000318,00000.html Ernst Schubert, Franken als königsnahe Landschaft unter Karl IV., in: Blätter für deutsche Landesgeschichte 114 (1978), 865–890.]
*Armin Wolf, Tagungsorte von Ständeversammlungen und Parlamenten als Forschungsaufgabe, in: Wissenschaftliche Zeitschrift der Universität Rostock. Gesellschafts- und Sprachwissenschaftliche Reihe 17/1 (1968), 59–69.


* Reinhard Seyboth, Hoftage, in: Michael Diefenbacher/Rudolf Endres (Hg.), Stadtlexikon Nürnberg, Nürnberg 2. Auflage 2000, 456.
==Quellen==


* [http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00048842/image_226 Reinhard Seyboth, Reichsstadt und Reichstag. Nürnberg als Schauplatz von Reichsversammlungen im späten Mittelalter, in: Jahrbuch für fränkische Landesforschung 52 (1992), 209–221.]
*[http://www.mdz-nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:bvb:12-bsb10798053-8&#x20; Deutsche Reichstagsakten. Ältere Reihe, hg. durch die Historische Commission bei der Königl. Academie der Wissenschaften] (bzw. – ab 1925 – durch die Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften), [http://www.mdz-nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:bvb:12-bsb11184554-1 bislang Bände 1]-17 (1376–1445), 19 (1453–1455) sowie 22 (1468–1471), München (und andere Verlagsorte) 1867ff. (bis 2013).


* Armin Wolf, Tagungsorte von Ständeversammlungen und Parlamenten als Forschungsaufgabe, in: Wissenschaftliche Zeitschrift der Universität Rostock. Gesellschafts- und Sprachwissenschaftliche Reihe 17/1 (1968), 59–69.
*Deutsche Reichstagsakten. Mittlere Reihe (Deutsche Reichstagsakten unter Maximilian I.), hg. durch die Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, bislang Bände 1–6 (1486–1498) und 8 (1505), Göttingen (bzw. – ab 2008 – München) 1973ff. (bis 2008).
== Quellen ==


* [http://www.mdz-nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:bvb:12-bsb10798053-8&#x20; Deutsche Reichstagsakten. Ältere Reihe, hg. durch die Historische Commission bei der Königl. Academie der Wissenschaften] (bzw. – ab 1925 – durch die Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften), [http://www.mdz-nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:bvb:12-bsb11184554-1 bislang Bände 1]-17 (1376–1445), 19 (1453–1455) sowie 22 (1468–1471), München (und andere Verlagsorte) 1867ff. (bis 2013).
==Weiterführende Recherche==


* Deutsche Reichstagsakten. Mittlere Reihe (Deutsche Reichstagsakten unter Maximilian I.), hg. durch die Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, bislang Bände 1–6 (1486–1498) und 8 (1505), Göttingen (bzw. – ab 2008 – München) 1973ff. (bis 2008).
*[http://www.gateway-bayern.de/aleph-cgi/bvb_suche?sid=BSB:SWD&find_code_1=WSU&find_request_1=4160421-0&find_op_1=OR&find_code_2=WSU&find_request_2=7742375-6&find_op_2=OR&find_code_3=WSU&find_request_3=4763264-1 Schlagwortsuche im Online-Katalog des Bibliotheksverbundes Bayern]
== Weiterführende Recherche ==
* [http://www.gateway-bayern.de/aleph-cgi/bvb_suche?sid=BSB:SWD&find_code_1=WSU&find_request_1=4160421-0&find_op_1=OR&find_code_2=WSU&find_request_2=7742375-6&find_op_2=OR&find_code_3=WSU&find_request_3=4763264-1 Schlagwortsuche im Online-Katalog des Bibliotheksverbundes Bayern]


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== Externe Links ==
==Externe Links==


* [https://www.nuernberg.de/internet/stadtarchiv/publikationen_einzeln_stadtlexikon.html Stadtarchiv Nürnberg: Stadtlexikon Nürnberg, Onlineversion]
*[https://www.nuernberg.de/internet/stadtarchiv/publikationen_einzeln_stadtlexikon.html Stadtarchiv Nürnberg: Stadtlexikon Nürnberg, Onlineversion]


== Verwandte Artikel ==
==Verwandte Artikel==


* [[Goldene Bulle, 1356]]
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== Empfohlene Zitierweise ==
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Gabriele Annas, Hoftage/Reichstage (14./15. Jahrhundert), publiziert am 16.07.2012; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <span class="url"><nowiki><https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Hoftage/Reichstage_(14./15._Jahrhundert)></nowiki></span>  ({{CURRENTDAY}}.{{CURRENTMONTH}}.{{CURRENTYEAR}})
Gabriele Annas, Hoftage/Reichstage (14./15. Jahrhundert), publiziert am 16.07.2012; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <span class="url"><nowiki><https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Hoftage/Reichstage_(14./15._Jahrhundert)></nowiki></span>  ({{CURRENTDAY}}.{{CURRENTMONTH}}.{{CURRENTYEAR}})


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Version vom 30. Juni 2020, 12:03 Uhr

Kaiser Karl IV. und die Kurfürsten, Türzieher am Portal des Lübecker Rathauses, Mitte 14. Jahrhundert (Kopie). (Foto: Hansestadt Lübeck, Marc Langentepe)
Quaternionenadler (allegorische Darstellung des Heiligen Römischen Reiches als doppelköpfiger Reichsadler, dessen Schwingen mit den Wappen der Glieder/Stände des Reiches besetzt sind), 1510, Holzschnitt von Hans Burgkmair d. Ä. (1473-1531). (Staatsarchiv Nürnberg)
Darstellung der Stadt Nürnberg in der Schedelschen Weltchronik. (Bayerische Staatsbibliothek Rar 287, fol. 99v-100)
Ansicht des Reichssaals des Alten Rathauses in Regensburg. (Foto: Stadt Regensburg, Peter Ferstl)
Außenansicht des Alten Rathauses in Regensburg. (Foto: Stadt Regensburg, Peter Ferstl)

von Gabriele Annas

Hoftage, ab 1495 Reichstage, waren vom Reichsoberhaupt einberufene Versammlungen, an denen zunächst nur die Großen des Reichs, später auch Vertreter der Reichsstädte teilnahmen. In unregelmäßigen Abständen und an wechselnden Orten abgehalten, wurden im Rahmen der betreffenden Zusammenkünfte aktuelle politische, legislatorische und judikative Problemstellungen behandelt. Im Verlaufe des späten Mittelalters vollzog sich in diesem Zusammenhang ein grundlegender verfassungsrechtlicher Wandel, der durch den Übergang vom traditionellen hochmittelalterlichen Hoftag als einem Herrschaftsinstrument des Königtums zum frühneuzeitlichen Reichstag als einem Verfassungsorgan des ständisch-korporativ organisierten Reichsverbandes bestimmt war: An die Stelle einer aus älteren Rechtsvorstellungen erwachsenen Verpflichtung der Reichsangehörigen zum Besuch herrscherlicher Hoftage trat im ausgehenden 15. Jahrhundert ein im Reichstag des Alten Reichs institutionalisierter Anspruch der Reichsstände auf reichspolitische Mitbestimmung im Sinne einer Teilhabe an der Reichsgewalt. Schauplätze spätmittelalterlicher Reichsversammlungen waren im heutigen Bayern vor allem Nürnberg, später auch Augsburg und Regensburg, das schließlich seit 1663 den Immerwährenden Reichstag beherbergte.

Allgemeines/Definition

Als "Hoftage" (zeitgenössisch: "colloquium", "concilium", "conventus", "curia", "hove", später auch "tag") bzw. – für die Zeit ab 1495 – als "Reichstage" werden die vom Reichsoberhaupt in unregelmäßigen Abständen und an wechselnden Orten abgehaltenen Versammlungen zunächst der Großen des Reichs, später auch reichsstädtischer Vertreter (erstmalige Einberufung 1255 durch den deutschen [Gegen-]König Wilhelm von Holland [reg. 1248-1254/56]) bezeichnet, die sich aktuellen politischen, legislatorischen und judikativen Problemstellungen widmeten. Die bevorrechtigte Teilnahme der Reichsstände an den politischen Beratungen war dabei zum einen aus der Verpflichtung des Lehnsmannes hervorgegangen, den Lehnsherrn im Rahmen der vasallitischen Hof- und Heerfahrtspflicht mit "Rat und Tat" ("consilium et auxilium") zu unterstützen, zum anderen aus der kommunalen Verpflichtung zu Rat und Hilfe erwachsen, die sich aus dem Treueverhältnis zwischen der Reichsstadt und dem Reichsoberhaupt als unmittelbarem Stadtherrn ableitete.

Mit der Herausbildung eines ständisch-korporativen Reichsverständnisses im Verlaufe des späten Mittelalters sollte dieser konsensual grundierte Handlungsverband von König und Getreuen einen tiefgreifenden Wandel erfahren, der den Übergang vom traditionellen, wesentlich lehnrechtlich begründeten und auf die Person des Herrschers bezogenen Hoftag des hohen Mittelalters zum Drei-Kurien-Reichstag der Frühen Neuzeit (1. Kurfürsten, 2. Reichsfürsten, Grafen und Herren, Prälaten und Äbtissinnen, 3. Freie und Reichsstädte) markierte: An die Stelle einer in älteren Rechtsvorstellungen begründeten Verpflichtung der Reichsangehörigen zu einem durch Ladung eingeforderten Besuch königlicher Tagsatzungen trat im ausgehenden 15. Jahrhundert ein institutionell – im Reichstag des Alten Reichs – verankerter Anspruch der Reichsstände auf eine politisch-rechtliche Teilhabe an der Reichsgewalt (Reichsstandschaft). Nun erst – in Verbindung mit dem Wormser Reformreichstag von 1495 – begegnet auch der ständisch geprägte Begriff des "Reichstags", der sich rasch gegenüber konkurrierenden Ausdrücken durchsetzen sollte.

Zur Forschungslage

Hatte noch die ältere verfassungshistorische Forschung die Reichsversammlungen des späten Mittelalters mit dezidiert institutionellen Zügen ausgestattet und entsprechend bereits als "Reichstage" bezeichnet, so sind diese an den juristisch-positivistischen Vorstellungen des modernen Anstalts- und Obrigkeitsstaates orientierten Argumentationsansätze in den letzten Jahren Auffassungen gewichen, die mit Nachdruck auf die strukturelle Offenheit und die hoftagsähnlichen Züge noch der politischen Tagsatzungen des 14. und 15. Jahrhunderts hinweisen. Zwischenzeitlich ist in der Forschung ein in diesem Zusammenhang vor allem von Peter Moraw (geb. 1935) entwickeltes Interpretationsmodell weithin anerkannt, das die Herausformung des frühneuzeitlichen Reichstags auf der Grundlage einer agonalen dualistischen Metaphorik als ein "Ringen" der beiden Prinzipien des traditionellen Hoftags als königlichem Herrschaftsinstrument einerseits und des königslosen Tags bzw. Kurfürstentags als Kristallisationskern oppositioneller Tendenzen andererseits beschreibt. Nicht Produkt einer gezielt kanalisierten ständischen Reformpolitik, sondern unvoluntaristisches Ergebnis eines Wechselspiels zwischen aktuellen innen- und außenpolitischen Herausforderungen und zeitgenössischen Problemlösungen, sei der Reichstag des Alten Reichs "praktisch-pragmatisch herangewachsen" (Moraw, Hoftag und Reichstag, 9).

In kritischer Auseinandersetzung mit den Forschungen Peter Moraws, Paul-Joachim Heinigs, Thomas Michael Martins sowie Ernst Schuberts hat demgegenüber Gabriele Annas zuletzt (2004) ein wesentlich auf begriffs- und personengeschichtliche Überlegungen gestütztes alternatives Verständnismodell vorgelegt: Die Genese des frühneuzeitlichen Reichstags wird hier als ein organischer Transformationsprozess beschrieben, der vom traditionellen königlichen Hoftag des hohen Mittelalters über den seit den 1420er und 1430er Jahren auch begrifflich dokumentierten Typus des "Gemeinen Tags" zum ständisch-dominierten Reichstag des Alten Reichs führte.

Dass verschiedene Faktoren auf die hier geschilderten verfassungsrechtlichen Entwicklungen Einfluss genommen haben, ist demgegenüber unumstritten:

  • die seit dem ausgehenden 14. Jahrhundert wiederholt zu beobachtenden Krisen eines wesentlich auf die jeweilige Hausmacht verwiesenen Königtums (Absetzung König Wenzels [reg. 1378-1400] und Wahl Ruprechts von der Pfalz [reg. 1400-1410]) und der damit verbundene Bedeutungsverlust des herrscherlichen Hofes
  • die fortgesetzte Reichsferne der Herrscher aus luxemburgischem und habsburgischem Hause (König Wenzels, Kaiser Sigismund [reg. 1410/11-1437], König Albrecht II. [reg. 1438/39] und Kaiser Friedrich III. [reg. 1440-1493])
  • die im Gegenzug, unter dem Druck außenpolitischer Bedrohungen durch Hussiten, Armagnaken, Türken, Burgund und Frankreich, wachsende reichspolitische Bedeutung vor allem der (rheinischen) Kurfürsten
  • der "Gedanke, daß die ausreichend besuchte 'gemeine Versammlung' in Reichsangelegenheiten Beschlüsse fassen konnte, welche die gesamte 'Nation', d. h. alle Reichsstände und die Frei- und Reichsstädte, verpflichteten" (Isenmann, Deutsche Stadt, 118).

(Alt-)Bayern/Franken/Schwaben und die Reichsversammlungen des 14. und 15. Jahrhunderts

Neben dem Mittelelbe-Saale-Gebiet, dem Raum am Mittelrhein/Main sowie Teilen Schwabens (namentlich an der oberen Donau) gehört vor allem das vielgliedrige Franken mit seinen Bistümern, reichsunmittelbaren Herrschaften und Reichsstädten zu jenen Geschichtslandschaften des spätmittelalterlichen Reichs, die in der Forschung verschiedentlich mit der Bezeichnung "königsnah" – sei es im Sinne eines regionalen Eigenprofils (Ernst Schubert), sei es mit Blick auf spezifische Verhaltensmuster einzelner Reichsfürsten, Dynasten und Städte (Peter Moraw) – belegt wurden. Die reichspolitische Ausrichtung der (bayerischen) Wittelsbacher war demgegenüber wesentlich durch ihre Rolle als Dynastie mit Königsambitionen bestimmt (Ludwig IV. der Bayer [reg. 1314-1347], Ruprecht I. von der Pfalz [reg. 1400-1410] aus der Linie der pfälzischen Wittelsbacher): zeitweise als politischer Widerpart, zeitweise als gewichtiger Partner der konkurrierenden Häuser Luxemburg und Habsburg. Als ein lange Zeit noch weithin vom Königtum dominiertes Herrschaftsinstrument spiegeln die spätmittelalterlichen Hoftage geographisch, thematisch und personell diese reichspolitischen Dispositionen wider, die allerdings im Verlaufe des ausgehenden Mittelalters von regionalen "Ausgleichsprozessen" – unter stärkerer Einbindung auch der königsoffenen und königsfernen Gebiete nördlich des Mains – langsam überlagert wurden.

Orte spätmittelalterlicher Reichsversammlungen

Als Schauplätze spätmittelalterlicher Reichsversammlungen wurden bevorzugt Freie und Reichsstädte – seltener auch Territorialstädte – vor allem des süddeutschen Raumes gewählt. Neben der zentral im (Binnen-)Reich gelegenen Reichsstadt Frankfurt/Main, deren Stellung als Ort der deutschen Königswahl in der Goldenen Bulle Kaiser Karls IV. (reg. 1346/49-1378) 1356 reichsrechtlich verankert wurde, ist in diesem Zusammenhang namentlich die alte Kaiserstadt Nürnberg zu nennen, die nicht nur durch eine geopolitisch günstige Lage – mit der Nähe zu den territorialen Machtschwerpunkten der Luxemburger, Wittelsbacher und Habsburger sowie der Kurfürsten – ausgewiesen war, sondern zugleich dynastienübergreifend enge politische Beziehungen zum Königtum pflegte. Verfassungshistorische Bedeutung erlangte der dort im November 1355/Januar 1356 abgehaltene glanzvolle Hoftag Kaiser Karls IV., in dessen Verlauf am 10. Januar 1356 die ersten 23 Kapitel der Goldenen Bulle verkündigt wurden. Das ergänzend auf dem nachfolgenden Metzer Hoftag am 25. Dezember 1356 erlassene 29. Kapitel dieses "kaiserlichen Rechtbuchs" bestimmte zudem Nürnberg als Ort des ersten Hoftags eines neu gewählten und gekrönten Herrschers – eine normative Verfügung, auf deren konsequente Einhaltung in der historischen Praxis jedoch offenkundig nicht geachtet wurde.

Hatte Regensburg mit seinen repräsentativen Pfalzanlagen noch in der Zeit Kaiser Friedrichs I. Barbarossa (reg. 1152-1190) zu den bevorzugten Hoftagsorten im deutschen Reich gehört, so wurde die bis in die Zeit der Karolinger zurückreichende Tradition Regensburger Reichsversammlungen nach dem Interregnum (1250-1273) zunächst nur noch sporadisch aufgenommen. Erst seit der Mitte des 15. Jahrhunderts rückte die Donaustadt als Tagungsort wieder verstärkt und – im Hinblick auf den dortigen Immerwährenden Reichstag (ab 1663) – zukunftsweisend in das Blickfeld des Königtums. Zu verweisen ist in diesem Zusammenhang beispielhaft auf den ersten der sog. Türkenreichstage der Jahre 1454/55, der nach dem Fall Konstantinopels (1453) dort im April/Mai 1454 abgehalten wurde, sowie auf den Regensburger "Großen Christentag" im Juni/August 1471, der sich in Anwesenheit Kaiser Friedrich III. und zahlreicher Reichsstände ebenfalls der Organisation eines geplanten Feldzugs gegen die Türken widmen sollte.

Nachdem Augsburg noch in der Zeit König Rudolfs von Habsburg (reg. 1273-1291) verschiedentlich Hoftage in seinen Mauern beherbergt hatte (1275, 1282 und 1286), erschien die schwäbische Handelsmetropole nach einer längeren Pause erst ab dem letzten Drittel des 15. Jahrhunderts (1473/74) wieder im Kreis spätmittelalterlicher Tagungsorte. Sie sollte später vor allem für die Reichstage der Zeit Kaiser Maximilians I. (reg. 1493-1519) und Karls V. (reg. 1519-1556) eine gewichtige Rolle spielen.

Themen spätmittelalterlicher Reichsversammlungen

Mit den Reichsversammlungen des späten Mittelalters war ein weitgespanntes Spektrum möglicher Aufgabenstellungen verbunden, die allgemein die politisch-rechtlichen Belange des Reichsverbandes und/oder die Macht- und Herrschaftspolitik des Königtums betrafen. Auf der Ebene der Außenbeziehungen des Reichs gehörten hierzu vor allem "Beschlüsse über Heeresfahrten, Friedensverhandlungen und Friedensverträge, Lehenshuldigungen ausländischer Fürsten und Empfang von Gesandtschaften fremder Herrscher". Für den innenpolitischen Bereich sind demgegenüber die "Zustimmung der Großen zur Designation des Nachfolgers, Anerkennung des neuen Königs, Reichsgesetzgebung, Standesgericht über Fürsten, Ein- und Absetzung von Fürsten und Rangerhöhung von Fürsten" zu benennen (Schmid, Regensburger Reichsversammlungen, 33).

Dieses zunächst genuin weltliche Themenspektrum konnte schließlich auch durch geistliche Materien ergänzt werden, die namentlich in den Jahren des Großen Schismas (1378-1417) sowie der Konzilien von Konstanz (1414-1418) und Basel (1431-1449) wiederholt von entsprechenden Reichsversammlungen aufgenommen wurden. Ob und wenn ja wann die genannten Themen im feierlichen Rahmen eines Hoftags behandelt wurden, war jedoch zunächst noch dem Ermessen des Herrschers vorbehalten. Erst im weiteren Verlaufe des 15. Jahrhunderts – mit der wiederholt von den Reichsständen erhobenen Forderung nach einer grundsätzlichen politischen Beratungspflicht bei Materien, die das Reich in seiner Gesamtheit betrafen – sollten sich erste Konturen eines eigenständigen Handlungs- bzw. Kompetenzbereichs des sich formierenden Reichstags abzeichnen.

Entsprechend dem räumlichen Schwerpunkt spätmittelalterlicher Reichsversammlungen wurden im Rahmen der betreffenden Beratungen wiederholt auch lokale und regionale Materien insbesondere des süddeutschen Raumes aufgenommen. Neben der Vereinbarung jeweils zeitlich befristeter Landfriedensordnungen für Franken, Bayern und Schwaben, dem Abschluss von Bündnissen mit einzelnen Reichsfürsten und Standeserhöhungen (Erhebung der Burggrafen von Nürnberg in den "Reichsfürstenstand", 1363) sind in diesem Zusammenhang vor allem die Bemühungen um eine Beilegung aktueller politischer und militärischer Konflikte nennen:

  • die Streitigkeiten zwischen den Mitgliedern des 1383 gegründeten Nürnberger Herrenbundes einerseits und dem Rheinischen und Schwäbischen Städtebund andererseits, die schließlich im Süddeutschen Städtekrieg (1387-1389) kulminierten
  • die Auseinandersetzungen um das Landgericht Nürnberg (Mitte des 15. Jahrhunderts)
  • der Münchner Bruderzwist (1471)

Gleichwohl ist bereits seit der Zeit Kaiser Sigismunds auch in diesem Bereich ein Wandel zu beobachten, der die Regelung selbst größerer regionaler Konflikte (für den süddeutschen Raum: Erster Markgrafenkrieg [1449/50]; Reichskrieg gegen Herzog Ludwig IX. von Bayern-Landshut [reg. 1450-1479] 1459-1463) zunehmend auf partikulare Tagsatzungen von begrenztem räumlichen und ständischen Zuschnitt (Fürsten- bzw. Städtetage) verlagerte, während sich die Reichsversammlungen selbst bevorzugt den innen- und außenpolitischen Herausforderungen des gesamten Reichsverbandes widmeten.

Besucher spätmittelalterlicher Reichsversammlungen

Mit Blick auf die lange Zeit enge institutionell-organisatorische Ausrichtung königlicher Tagsatzungen auf das Reichsoberhaupt und den herrscherlichen Hof können strukturell zunächst folgende Besuchergruppen unterschieden werden:

  1. die Angehörigen des königlichen Gefolges
  2. die (rheinischen) Kurfürsten
  3. zumindest zeitweise königsnah agierende Besucher
  4. königsoffen auftretende Reichsfürsten und Dynasten (im Allgemeinen jeweils in Abhängigkeit von den geplanten Themen der Beratungen)
  5. städtische Gesandtschaften (mit einem eigenen Verhaltensspektrum)

Maßgeblich beeinflusst wurde die je individuelle personelle Zusammensetzung einzelner Versammlungen nicht zuletzt durch die geographische Lage des Tagungsortes sowie die potentiellen Themen, die im Allgemeinen durch ein wechselseitiges Abhängigkeitsverhältnis eng miteinander verbunden waren und zu einem konkret immer wieder wechselnden Besucherbild führten. Seit der Zeit Kaiser Sigismunds, namentlich seit den 1420er und 1430er Jahren, ist allerdings – zumindest mit Blick auf die königsnah und königsoffen agierenden Reichsstände – eine gewisse Stabilisierung des Besucherfeldes zu beobachten (mit einem personalen Kernbestand verschiedener Reichsfürsten, Grafen, Herren und vor allem städtischer Gesandtschaften), die zugleich auf ein erweitertes, über die Kurfürsten hinausweisendes Verständnis von politischer Mitsprache des "Reichs" (im Sinne von Reichsverband) verweist.

Als Besucher spätmittelalterlicher Reichsversammlungen sind neben den Kurfürsten an prominenter Stelle vor allem Herrschaftsträger aus Altbayern, Franken und Schwaben zu nennen:

Kommunale Gesandtschaften spielten zwar lange Zeit eine insgesamt nur nachgeordnete politische Rolle im Rahmen spätmittelalterlicher Reichsversammlungen (bis hin zur Weigerung Kaiser Friedrich III. angesichts des notorischen Hintersichbringens der städtischen Boten, diese zu den Versammlungen der Jahre 1485 und 1486 zu laden). Namentlich die Mitglieder des Schwäbischen Städtebundes (mit Augsburg, Ulm und Nördlingen an der Spitze und häufig von diesen vertreten) sowie die fränkischen Reichsstädte (neben Nürnberg auch Rothenburg, Schweinfurt, Weißenburg in Bayern und Windsheim) waren jedoch bereits seit der Zeit König Wenzels (reg. 1378-1400) weitgehend regelmäßig bei den betreffenden Zusammenkünften präsent.

Zur Quellenlage

Im Unterschied zu den Reichsversammlungen des frühen und hohen Mittelalters sind die Hoftage/Reichstage des späten Mittelalters im Allgemeinen durch ein gattungsmäßig breit gefächertes Spektrum schriftlicher Quellen dokumentiert, das für die Jahre ab 1376 in der historisch-kritischen Edition der "Deutschen Reichstagsakten" zusammengeführt wird (herausgegeben durch die Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, seit 1867). Zu den in diesem Zusammenhang bearbeiteten Schriftquellen gehören beispielsweise Ladungsschreiben, Teilnehmerlisten, herrscherliche Propositionen, protokollarische Aufzeichnungen über den Gang der Verhandlungen, Matrikularlisten (mit Angaben zu den reichsständischen Truppenkontingenten im Falle militärischer Unternehmungen), gesandtschaftliche Korrespondenzen, Rechnungen, Reden und Abschiede (Beschlüsse).

Bereits seit der Mitte des 15. Jahrhunderts wurden zu einzelnen reichspolitischen Tagsatzungen Sammlungen wichtiger Quellenbestände zusammengestellt: zunächst von fürstlicher bzw. reichsstädtischer Seite (darunter namentlich das "kaiserliche Buch" des Markgrafen Albrecht von Brandenburg [-Ansbach] [reg. 1440-1486] sowie die Reichstagsaktensammlungen der Reichsstädte Frankfurt am Main und Nürnberg), wenig später auch im kurfürstlichen Kontext des Mainzer Erzkanzlerarchivs (heute im Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchiv). Orientiert an den politisch-rechtlichen Interessen der jeweiligen Auftraggeber, besaßen die betreffenden Aktensammlungen jedoch weder einen offiziell-verbindlichen Charakter noch waren sie auf Vollständigkeit angelegt.

Für die Zeit des 14. und 15. Jahrhunderts kann demnach nicht auf ein festes, klar umrissenes Quellencorpus von "Hof-" bzw. "Reichstagsakten" zurückgegriffen werden, das in einem einzelnen staatlichen oder städtischen Archiv zentral eingelagert oder verzeichnet wurde. Hof-/Reichstagsrelevante Quellenbestände befinden sich vielmehr in zahlreichen, geographisch breit gestreuten Archiven und Bibliotheken des In- und Auslands: in Dresden, Frankfurt, München, Nürnberg und Wien ebenso wie in Paris, Cambridge und Oxford, in Mailand, Florenz und Rom ebenso wie in Breslau und Prag oder in Kopenhagen und Strängnäs.

Vor diesem Hintergrund gehört es zu den zentralen Aufgaben der Edition der "Deutschen Reichstagsakten", entsprechende Quellenbestände zu recherchieren, zu sichten, auszuwählen und historisch-kritisch im Voll- oder Teildruck, als Regest oder Aktenreferat zu edieren (für die Jahre 1376 bis 1495 in bislang 24 Bänden mit zum Teil mehreren Teilbänden). Insofern sind denn auch "die Reichstagsakten [...] kein authentischer mittelalterlicher Quellentyp, sondern das Produkt gelehrter Komposition durch das gleichnamige Editionsunternehmen" (Johannes Helmrath, Reichstagsakten, in: Lexikon des Mittelalters 7 [1995], Sp. 643).

Liste spätmittelalterlicher Reichsversammlungen (1314–1495)

Die hier zusammengestellte Liste spätmittelalterlicher Reichsversammlungen ist angesichts der namentlich für das 14. Jahrhundert bisweilen schwierigen Quellenlage einerseits und der strukturellen Offenheit politischer Tagsatzungen des späten Mittelalters andererseits (mit einem sich erst langsam – seit dem ausgehenden 14. Jahrhundert – formierenden Reichstag) mit einzelnen Unsicherheiten belastet und kann daher nicht den Anspruch auf Verbindlichkeit erheben. Wesentlich bestimmt wurde die Auswahl zunächst durch drei Ordnungskriterien, die Julius Weizsäcker (1828-1889), der Herausgeber der ersten Bände der Edition der "Deutschen Reichstagsakten" (RTA), bereits 1867 aufgestellt hatte: (1) die Beschäftigung mit Reichssachen, (2) die Einberufung durch den Herrscher sowie (3) die Teilnahme von Fürsten und städtischen Gesandtschaften (RTA 1, LIV). Mit Blick auf die verfassungspolitische Rolle der Kurfürsten bei der Herausbildung des frühneuzeitlichen Reichstags wurden darüber hinaus im Rahmen dieser Übersicht auch jene Versammlungen berücksichtigt, die namentlich im ausgehenden 14. sowie in der Mitte des 15. Jahrhunderts von den Königswählern einberufen wurden und sich unter Mitwirkung reichsfürstlicher und städtischer Vertreter allgemeinen Reichsangelegenheiten zuwandten (in den "Deutschen Reichstagsakten" werden diese im allgemeinen nur als "Fürsten- und Städte-Tage" bzw. als "Kurfürstliche Reichstage" benannt).

Die Zeit Kaiser Ludwigs IV. (des Bayern) (reg. 1314–1347)
1314 Oktober Frankfurt/Main und Sachsenhausen Wahltage (Doppelwahl)
1314 November Aachen und Bonn Krönungstage
1317 Juni Bacharach königlicher Hoftag
1322 Oktober Regensburg königlicher Hoftag
1323 März/April Nürnberg königlicher Hoftag
1331 [März/]April Nürnberg kaiserlicher Hoftag
1331 Dezember/1332 Januar Frankfurt/Main kaiserlicher Hoftag
1332 Juli/August Nürnberg kaiserlicher Hoftag
1337 Juni/Juli Frankfurt/Main kaiserlicher Hoftag
1338 August Frankfurt/Main kaiserlicher Hoftag
1338 September Koblenz kaiserlicher Hoftag
1339 März Frankfurt/Main kaiserlicher Hoftag
1340 September Frankfurt/Main kaiserlicher Hoftag
1341 Juni Frankfurt/Main kaiserlicher Hoftag
1342 September Frankfurt/Main kaiserlicher Hoftag
1344 August/September Frankfurt/Main und Bacharach kaiserlicher Hoftag
Die Zeit Kaiser Karls IV. (reg. 1346/49–1378)
1346 Juli Rhens Wahltag
1346 November Bonn Krönungstag
1349 Februar Köln königlicher Hoftag
1349 März/April Speyer königlicher Hoftag
1349 Juni Frankfurt/Main erneuter Wahltag
1349 Juli Aachen erneuter Krönungstag
1353 Dezember/1354 Januar Mainz königlicher Hoftag
1354 März Metz königlicher Hoftag
1355 November/1356 Januar Nürnberg kaiserlicher Hoftag
1356 November/1357 Januar Metz kaiserlicher Hoftag
1360 September/Oktober Mainz kaiserlicher Hoftag
1361 April Nürnberg kaiserlicher Hoftag
1362 März Nürnberg kaiserlicher Hoftag
1366 August/September Frankfurt/Main kaiserlicher Hoftag
1368 Januar/Februar Frankfurt/Main kaiserlicher Hoftag
1372 Mai/Juni Mainz kaiserlicher Hoftag
1376 Mai Bacharach kaiserlicher Hoftag
1376 Juni Frankfurt/Main Wahltag
1376 Juli Aachen Krönungstag
1377 Mai Rothenburg Hoftag (König Wenzels)
1378 August/September Nürnberg kaiserlicher Hoftag
Die Zeit König Wenzels (reg. 1378–1400)
1379 Februar/März Frankfurt/Main königlicher Tag
1379 September Frankfurt/Main königlicher Tag
1380 April Frankfurt/Main königlicher Tag
1381 Januar/Februar Nürnberg königlicher Tag
1381 September Frankfurt/Main königlicher Tag
1382 Juni/Juli Frankfurt/Main königlicher Tag
1383 Februar/März Nürnberg königlicher Tag
1383 September/Oktober Nürnberg königlicher Tag
1384 Juli Heidelberg (Fürsten) und Speyer (Städte) königlicher Tag
1387 Juli Nürnberg königlicher Tag
1387 Oktober/November Mergentheim (königlicher) Tag
1389 April/Mai Eger königlicher Tag
1390 September Nürnberg königlicher Hoftag
1394 Juli Frankfurt/Main (kur-)fürstlicher Tag
1397 Mai Frankfurt/Main kurfürstlicher Tag
1397 Juli Frankfurt/Main kurfürstlicher Tag
1397 September/Oktober Nürnberg königlicher Tag
1397 Dezember/1398 Januar Frankfurt/Main königlicher Tag
1399 November Frankfurt/Main kurfürstlicher Tag
1400 Mai/Juni Frankfurt/Main kurfürstlicher Tag
1400 August Oberlahnstein kurfürstlicher Tag/Wahltag
Die Zeit König Ruprechts I. von der Pfalz (reg. 1400–1410)
1400 Dezember Mainz königlicher Tag
1401 Januar Köln Krönungstag
1401 Februar/März Nürnberg königlicher Tag
1401 Mai Nürnberg königlicher Tag
1401 Juni/Juli Mainz königlicher Tag
1404 Dezember Mainz königlicher Tag
1405 Oktober Mainz königlicher Tag
1406 Januar Mainz königlicher Tag
Die Zeit Kaiser Sigismunds (reg. 1410/11–1437)
1410 September/Oktober Frankfurt/Main Wahltag
1411 Juli Frankfurt/Main erneuter Wahltag
1414 Juli Speyer königlicher Tag
1414 November Aachen Krönungstag
1415 Februar Konstanz königlicher Tag
1417 April/Mai Konstanz königlicher Tag
1420 Januar Breslau königlicher Tag
1421 April Nürnberg königlicher Tag
1422 Juli/September Nürnberg königlicher Tag
1425 Januar Wien königlicher Tag
1426 Februar/März Wien königlicher Tag
1426 Mai/Juni Nürnberg königlicher Tag
1427 Februar Mainz königlicher Tag
1427 April/Mai Frankfurt/Main königlicher Tag
1427 November/Dezember Frankfurt/Main königlicher Tag
1429 Dezember Preßburg königlicher Tag
1430 März/Mai Nürnberg königlicher Tag
1430 August/September Straubing königlicher Tag
1431 Februar/März Nürnberg königlicher Tag
1431 Oktober Frankfurt/Main königlicher Tag
1433 November/1434 Mai Basel kaiserlicher Tag
1434 Mai/August Ulm kaiserlicher Tag
1437 Mai/August Eger kaiserlicher Tag
Die Zeit König Albrechts II. (reg. 1438/39)
1438 März Frankfurt/Main Wahltag
1438 Juli Nürnberg königlicher Tag
1438 Oktober/November Nürnberg königlicher Tag

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Die Zeit Kaiser Friedrichs III. (reg. 1440–1493) und – ab 1486/93 – König Maximilians I. (bis 1495)
1440 Januar/Februar Frankfurt/Main Wahltag
1441 Februar/April Mainz königlicher Tag
1441 November/Dezember Frankfurt/Main königlicher Tag
1442 Juni Aachen Krönungstag
1442 Mai/August Frankfurt/Main königlicher Tag
1443 Februar Nürnberg königlicher Tag
1443 November/1444 Januar Nürnberg königlicher Tag
1444 August/Oktober Nürnberg königlicher Tag
1445 Juni/Juli Frankfurt/Main königlicher Tag
1446 September/Oktober Frankfurt/Main königlicher Tag
1447 März Nürnberg königlicher Tag
1454 April/Mai Regensburg kaiserlicher Tag
1454 September/Oktober Frankfurt/Main kaiserlicher Tag
1455 Februar/April Wiener Neustadt kaiserlicher Tag
1456 November/Dezember Nürnberg kurfürstlicher Tag
1460 März Nürnberg kaiserlicher Tag
1460 September/Oktober Wien kaiserlicher Tag
1461 Juni Frankfurt/Main (verlegt nach Mainz) kurfürstlicher Tag
1461 August Nürnberg kaiserlicher Tag
1466 November Nürnberg kaiserlicher Tag
1467 Juli/August Nürnberg kaiserlicher Tag
1469 Februar/März Regensburg kaiserlicher Tag
1470 September Nürnberg kaiserlicher Tag
1471 Juni/August Regensburg kaiserlicher Tag
1473 April/Juni Augsburg kaiserlicher Tag
1474 April/Juni Augsburg kaiserlicher Tag
1479 Oktober Nürnberg kaiserlicher Tag
1479 Dezember Nürnberg kaiserlicher Tag
1480 Oktober/November Nürnberg kaiserlicher Tag
1481 Juli/August Nürnberg kaiserlicher Tag
1485 Februar Frankfurt/Main kaiserlicher Tag
1486 Februar/April/Mai Frankfurt/Main/Aachen/Köln Wahltag/Krönungstag/kaiserlicher Tag
1487 Januar/Februar Speyer kaiserlicher Tag
1487 März/Juli Nürnberg kaiserlicher Tag
1489 Juni/Juli Frankfurt/Main kaiserlicher Tag
1491 März/Juni/Juli Nürnberg Tag (König Maximilians I.)
1492 September/Oktober Koblenz Tag (König Maximilians I.)
1493 Februar/März Colmar Tag (König Maximilians I.)
1495 März/August Worms Reichstag

Literatur

  • Gabriele Annas/Heribert Müller, Reichsgeschichte oder Reichstagsgeschichte? Die Edition der "Deutschen Reichstagsakten, Ältere Reihe" im Wandel der Zeiten: Geschichte und Konzeptionen, in: Akademie Aktuell. Zeitschrift der Bayerischen Akademie der Wissenschaften 2/2008, 26–29.
  • Hermann Ehrenberg, Der deutsche Reichstag in den Jahren 1273–1378. Ein Beitrag zur deutschen Verfassungsgeschichte (Historische Studien 9), Leipzig 1883.
  • Hermann Heimpel, Deutsche Reichstagsakten, Ältere Reihe, in: Die Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften 1858–1958, Göttingen 1958, 82–117.
  • Paul-Joachim Heinig, Der Wormser Reichstag von 1495 als Hoftag, in: Zeitschrift für Historische Forschung 33 (2006), 337–357.
  • Paul-Joachim Heinig, Die Vollendung der mittelalterlichen Reichsverfassung, in: Reinhard Mußgnug (Red.), Wendemarken in der deutschen Verfassungsgeschichte. Tagung der Vereinigung für Verfassungsgeschichte in Hofgeismar vom 11.3.–13.3.1991 (Beihefte zu "Der Staat" 10), Berlin 1993, 7–31.
  • Johannes Helmrath, Reichstagsakten, in: Lexikon des Mittelalters 7 (1995), 643–645.
  • Eberhard Isenmann, Die deutsche Stadt im Spätmittelalter. 1250–1500. Stadtgestalt, Recht, Stadtregiment, Kirche, Gesellschaft, Wirtschaft, Stuttgart 1988.
  • Eberhard Isenmann, Kaiser, Reich und deutsche Nation am Ausgang des 15. Jahrhunderts, in: Joachim Ehlers (Hg.), Ansätze und Diskontinuität deutscher Nationsbildung im Mittelalter (Nationes 8), Sigmaringen 1989, 145–246.
  • Peter Moraw (Hg.), Deutscher Königshof, Hoftag und Reichstag im späteren Mittelalter (Vorträge und Forschungen 48), Stuttgart 2002.
  • Peter Moraw, Hoftag und Reichstag von den Anfängen im Mittelalter bis 1806, in: Hans-Peter Schneider/Wolfgang Zeh (Hg.), Parlamentsrecht und Parlamentspraxis in der Bundesrepublik Deutschland. Ein Handbuch, Berlin/New York 1989, 3–47.
  • Peter Moraw, Versuch über die Entstehung des Reichstags, in: Hermann Weber (Hg.), Politische Ordnungen und soziale Kräfte im Alten Reich (Veröffentlichungen des Instituts für europäische Geschichte Mainz. Abteilung Universalgeschichte. Beiheft 8. Beiträge zur Sozial- und Verfassungsgeschichte des Alten Reiches 2), Wiesbaden 1980, 1–36.
  • Alois Schmid, Die Hoftage Kaiser Ludwigs des Bayern, in: Peter Moraw (Hg.), Deutscher Königshof, Hoftag und Reichstag im späteren Mittelalter (Vorträge und Forschungen 48), Stuttgart 2002, 417–449.
  • Peter Schmid, Könige und Kaiser, Hoftage und Reichstage in Regensburg, in: Michael Henker u. a. (Hg.), Bavaria, Germania, Europa – Geschichte auf Bayerisch. Katalogbuch zur Landesausstellung des Hauses der Bayerischen Geschichte in Zusammenarbeit mit den Museen der Stadt Regensburg, 18. Mai bis 29. Oktober 2000 (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 42/2000), Augsburg 2000, 46–56.
  • Peter Schmid, Regensburg. Stadt der Könige und Herzöge im Mittelalter (Regensburger historische Forschungen 6), Kallmünz 1977, 307–414.
  • Reinhard Seyboth, Hoftage, in: Michael Diefenbacher/Rudolf Endres (Hg.), Stadtlexikon Nürnberg, Nürnberg 2. Auflage 2000, 456.
  • Armin Wolf, Tagungsorte von Ständeversammlungen und Parlamenten als Forschungsaufgabe, in: Wissenschaftliche Zeitschrift der Universität Rostock. Gesellschafts- und Sprachwissenschaftliche Reihe 17/1 (1968), 59–69.

Quellen

  • Deutsche Reichstagsakten. Mittlere Reihe (Deutsche Reichstagsakten unter Maximilian I.), hg. durch die Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, bislang Bände 1–6 (1486–1498) und 8 (1505), Göttingen (bzw. – ab 2008 – München) 1973ff. (bis 2008).

Weiterführende Recherche

Externe Links

Verwandte Artikel

Hoftage

Empfohlene Zitierweise

Gabriele Annas, Hoftage/Reichstage (14./15. Jahrhundert), publiziert am 16.07.2012; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Hoftage/Reichstage_(14./15._Jahrhundert)> (25.04.2024)