Hof und Hofstaat (19. Jahrhundert)
Aus Historisches Lexikon Bayerns
Hof und Hofstaat in Bayern stellten auch nach der zu Beginn des 19. Jahrhunderts erfolgten Trennung von Hof- und Zivilverwaltung den Ort der Staatsrepräsentation und das Kommunikationsforum der bayerischen Könige dar, an welchem sich Adlige, Künstler und Gelehrte versammelten. Der Hofstaat umfasste im 19. Jahrhundert zeitweise bis zu 2.000 Personen, neben den leitenden Hofbeamten auch das gesamte Personal bis hin zu den Tagelöhnern. Verwaltet wurde der Hof von fünf Hofstäben und fünf Hofintendanzen, die sich um den Unterhalt der Gebäude, die Versorgung der Mitglieder des königlichen Hauses, Organisation von Festen und die Personalführung kümmerten. Unter Max I. Joseph (1752-1825, Kurfürst von Pfalzbayern 1799-1806, König von Bayern ab 1806) wurden mehrere Veränderungen des Hofes und seiner Organisation durchgeführt, die das gesamte 19. Jahrhundert prägten. Trotz vielfacher Einsparungen kostete die Hofhaltung im 19. Jahrhundert bis zu 3 Millionen Gulden jährlich.
Begriff
Es gibt viele Definitionen des Begriffs Hof. Die prägnanteste liefert ein anonymer Verfasser von Zedlers Universallexikon, wenn er schreibt: „Der Hof wird genennet, wo sich der Fürst aufhält.“ (Zedler, Universallexikon, Bd. 13, Sp. 405) Daraus lassen sich mindestens drei Dimensionen ableiten, um das Phänomen „Hof“ zu fassen: eine örtliche, eine soziale und eine politische.
Örtliche Dimension
Der Münchner Königshof wechselte Jahr für Jahr seinen Standort zwischen der Winterresidenz in der Stadt und der Sommerresidenz im Schloss Nymphenburg. Daneben gab es eine Anzahl von Jagd- und Lustschlössern, deren Beliebtheit von Monarch zu Monarch variierte. König Maximilian I. Joseph (1756-1825, reg. 1806-1825) besuchte beispielsweise während der Jagdsaison im Herbst vor allem Berchtesgaden und Tegernsee, wohingegen Prinzregent Luitpold (1821-1912, reg. 1886-1912) und sein Sohn Ludwig III. (1845-1921, reg. 1912-1918) das Jagdschloss Luitpoldshöhe im Spessart bevorzugten. Neben dem Haupthof existierten mehrere Nebenhöfe der Prinzen und Prinzessinnen des Königlichen Hauses. Sie lagen über das Gebiet des Königreichs verstreut. Die Anwesenheit von Mitgliedern der landesherrlichen Familie besonders in den zu Beginn des 19. Jahrhunderts hinzugewonnenen Landesteilen des Königreichs versinnbildlichte den Herrschaftsanspruch der Wittelsbacher. So residierte Kronprinz Ludwig (1786-1868), der spätere König Ludwig I. (reg. 1825-1848), seit seiner Hochzeit mit Therese von Sachsen-Hildburghausen 1810 zunächst in Innsbruck und Salzburg und nach der im Münchener Vertrag 1816 vereinbarten Abtretung des Inn- und Salzachkreises an das Kaisertum Österreich in Aschaffenburg und Würzburg. Zumeist galten außerhalb der Hauptresidenz, wo bis 1918 das spanische Hofzeremoniell in Kraft blieb, weniger strenge Regelungen. Die bayerischen Könige nutzten diese Möglichkeit der zeremoniellen Lockerung unterschiedlich: Während Ludwig II. (1845-1886, reg. 1864-1886) sich ins Private zurückzog, setzte sie etwa Maximilian I. Joseph zur Inszenierung und Popularisierung ihrer Herrschaft ein.
Soziale Dimension
Der Monarch erfüllte eine doppelte Funktion als Oberhaupt des Staates und Chef des regierenden Hauses. Seine Rechte gegenüber den Mitgliedern seiner Familie regelte das Königliche Familienstatut vom 5. August 1819. Das vom Hoffourier in unregelmäßigen Abständen herausgegebene Hof- und Staatshandbuch des Königreichs Bayern verzeichnete sämtliche Personen, die am Hof beschäftigt waren. Sie werden als „Hofstaat“ bezeichnet, wobei zwischen den Hofstaaten des Königs, der Königin sowie der übrigen Mitglieder des regierenden Hauses unterschieden wird. Wie der Begriff „Staat“ nahelegt, herrschte innerhalb des Gesamthofstaats eine strenge Hierarchie: Jede Personalentscheidung bedurfte der persönlichen Zustimmung des Königs. Die von ihm beauftragten Obersten Hofbeamten und Hofintendanten organisierten jeweils spezifische Bereiche des Hoflebens. Der Obersthofmeister war der höchste Hofbeamte und erfüllte am Hof eine Stellvertreterfunktion. Damit übte er auch die Aufsicht über die Nebenhöfe aus. Die Hofmeister der Nebenhöfe wurden dem Rang nach unterschieden zwischen „Obersthofmeister/in“ (Königin, Kronprinzenpaar) und „Oberhofmeister/in“ (übrige Prinzen und Prinzessinnen des Königlichen Hauses). Die Leitungen weiblicher Hofstaaten waren jeweils doppelt besetzt: Die Oberaufsicht über das Personal und die Finanzen lag bei einem Ober(st)hofmeister, die Hofdamen unterstanden dem Befehl der Ober(st)hofmeisterin. Neben den Angehörigen der Hofstaaten im engeren Sinn hatten auch weitere Personen dauerhaften Zutritt zum Hof. Diese Gruppe wird gemeinhin als „Hofgesellschaft“ bezeichnet. Im Königreich war der Hofzutritt durch eine „Hofrangordnung“ geregelt, wobei nur deren oberste drei Klassen dauerhaftes Zutrittsrecht hatten. Wesentliche Bestimmungen stammten dabei noch aus der Zeit des Kurfürstentums, was das dynastische Bewusstsein und den Herrschaftsanspruch der Linie Zweibrücken-Birkenfeld unterstreicht. Maximilian I. Joseph hatte die Hofrangordnung seiner Vorgänger am 21. März 1800 erneuert. Ihre Kernbestimmungen galten trotz einiger Modifikationen, etwa durch König Maximilian II. (1811-1868, reg. 1848-1864), bis zum Sturz der Monarchie. Die Hofgesellschaft war eine elitäre, vom Uradel dominierte Gruppe. Sie stand aber keineswegs nur dem traditionellen Münchener Hofadel offen, sondern wurde von den Königen gezielt genutzt, um Adelige aus dem In- und Ausland an den Hof und damit an die bayerische Monarchie zu binden.
Politische Dimension
Aufgrund der 1804 erlassenen Domanial- und Fideikommisspragmatik, in der Kurfürst Max IV. Joseph (der spätere König Maximilian I. Joseph) die Unteilbarkeit seiner Ländereien festlegte und infolgedessen als Monarch der staatlichen Verwaltung unterworfen und zum Staatsorgan wurde, verlor der Hof seine Funktion als politisches Handlungsinstrument. Weiterhin blieb er jedoch das wichtigste Kommunikationsforum der gesellschaftlichen Eliten im Königreich und das bedeutendste kulturelle Zentrum. Die Könige Maximilian I. Joseph und Maximilian II. versammelten am Münchener Hof Gelehrte aus dem In- und Ausland. Zum einen geschah dies sicherlich aus persönlicher Neigung, zum anderen spielten dabei aber auch politische Gesichtspunkte eine Rolle. Max I. Joseph beauftragte 1817 den Zoologen Johann Baptist Spix (1761-1826) und den Botaniker Carl Friedrich Philipp Martius (1794-1868) mit einer Expedition in das bis dahin wenig erforschte Brasilien. Dem Anspruch nach knüpften die beiden Naturforscher damit an die Südamerika-Expedition Alexander von Humboldts (1769-1859) an und stärkten den Ruf des Münchener Hofes als Förderer von Kultur und Wissenschaft.
König Maximilian II. zog Gelehrte aus dem protestantischen Norden an die Isar und beabsichtigte damit den Ruf der Haupt- und Residenzstadt als Wissenschaftsstandort zu festigen, was den Widerstand der etablierten Münchener Wissenschaftselite im sogenannten „Nordlichterstreit“ herausforderte. Der augenscheinlich konfessionell motivierte, im Kern aber aus der Angst um den Verlust eigener Einflussmöglichkeiten geborene Konflikt ähnelte demjenigen aus der zweiten Hälfte der Regierungszeit Max I. Josephs, als führende Vertreter der Bayerischen Akademie der Wissenschaften gegen die Besetzung von Akademiestellen mit protestantischen Gelehrten opponierten. In beiden Fällen ergriff der König jeweils für die neu hinzu Gekommenen Partei und sicherte so die Attraktivität Münchens als Wissenschaftsstandort. Mit dem Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst schuf Maximilian II. 1853 ein Pendant zum preußischen Orden Pour le Mérite für Wissenschaften und Künste. Ordensträgern gewährte er Zutrittsrechte zum Hof.
Maximilians Vater, König Ludwig I., förderte vor allem die Schönen Künste. Unter seinem Regiment erfuhr nicht nur die Stadtresidenz einen bedeutenden Ausbau durch den Hofbauintendanten Leo von Klenze, sondern erhielten zudem München und andere Städte (z.B. Aschaffenburg) ihr bis heute erhalten gebliebenes, klassizistisches Gepräge. Durch seine Bauten (z.B. das Siegestor in der Münchener Maxvorstadt, die Walhalla bei Regensburg und die Befreiungshalle bei Kelheim) kommunizierte der Monarch seine deutschnationale Gesinnung. Sein Engagement trug München im Gebiet des Deutschen Bundes den Ruf eines „Musenhofes“ ein.
Veränderung der Hoforganisation unter König Maximilian I. Joseph
Seit den Reformen Herzog Wilhelms V. (1548-1626, reg. 1579-1597) Ende des 16. Jahrhunderts hatte sich der Hofstaat in vier „Hofstäbe“ gegliedert: den Obersthofmeister, den Oberstkämmerer, den Obersthofmarschall und den Oberststallmeister. Jeder Stab erfüllte spezifische Zwecke. Aufgaben und Pflichten der den Stäben nachgeordneten Behörden und Bediensteten waren in Dienstinstruktionen niedergelegt und wurden nach Bedarf erneuert. Der Obersthofmeister war nicht nur Stellvertreter des Landesherren am Hof, sondern hatte darüber hinaus den Vorsitz im Geheimen Rat sowie in der Geheimen Konferenz inne. Er bildete damit ein Bindeglied zwischen dem Hof und der zentralen Staatsverwaltung.
Die bayerische Monarchie stand an der Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert unter großem Handlungsdruck. Der Krieg gegen das revolutionäre Frankreich verstärkte jahrzehntealte Missstände beim Militär und in der Verwaltung, sodass das Land 1799 kurz vor dem Staatsbankrott stand. Im Zusammenspiel mit seinem leitenden Minister Maximilian Graf von Montgelas (1759-1838) sowie weiteren Vordenkern eines neuen Beamtentums machte sich der neue Kurfürst an die Reform des gesamten Staatswesens. Der Hof als Symbol absolutistischer Herrschaft stand seit der Aufklärung massiv in der Kritik, da die dort zelebrierte Prunkentfaltung spätestens seit der Französischen Revolution von Teilen des dritten Standes als hauptursächlich für den maroden Zustand der Staatsfinanzen angesehen wurde. Die Reform des Hofes war damit Teil einer „Revolution von oben“, mit der die bayerische Regierung Kritik und soziale Unruhen zu verhindern versuchte.
Der nun folgende Prozess der Trennung von Hof und Zivilverwaltung nahm seinen Anfang mit dem kurfürstlichen Erlass über die Neuerrichtung von Staatsministerien am 25. Februar 1799. Die Einteilung der Geschäftsbereiche folgte dem Sach- und dem Ressortprinzip, sämtliche Hofbeamten verloren ihre Ministerposten. Auf die Reform der obersten Verwaltungsbehörden folgte diejenige der Staatsfinanzen. Im Zuge dessen wurden nicht nur das Staats- und Dynastievermögen von den privaten Finanzen der königlichen Familie getrennt, sondern erstmals auch ein verbindlicher Hofetat aufgestellt, welcher der staatlichen Finanzaufsicht unterlag. Durch den Erlass ähnlich lautender Organisations-Reskripte am 15. Januar 1804 reformierte der Kurfürst die Leitung seiner Hofstäbe. Seither wachten sogenannte Ökonomieräte darüber, dass die Stäbe die ihnen zugewiesene Etats einhielten. Außerdem kamen zu den vier seit dem 16. Jahrhundert bestehenden Hofstäben nun fünf Hofintendanzen hinzu: die Hoftheater-, Hofmusik-, Hofjagd-, Hofgarten sowie die Hofbauintendanz. Um dem mit der Erlangung der Königswürde 1806 erhöhten Repräsentationsbedürfnis gerecht zu werden, errichtete der König 1806 den Oberstzeremonienmeister als fünften Hofstab. Er bestand als Amt bis 1918, war aber seit 1837 dem Oberstkämmerer unterstellt.
Die folgende Aufstellung illustriert die reformierte Hoforganisation:
Hofdepartements | Nachgeordnete Hofstellen |
---|---|
Obersthofmeisterstab | Kabinetts-/Privatdispositionskasse |
Hofkirchensprengel | |
Leibgarden | |
Hofärzteschaft | |
Hofapotheke | |
Schlossverwaltungen | |
Oberstkämmererstab | Kämmerer |
Kammerbedienstete | |
Leibärzte | |
Obersthofmarschallstab | Oberstküchenmeister |
Oberstsilberkämmerer | |
Truchsessen | |
Proviantkammer | |
Hofküche | |
Hofkeller | |
Mundschenke | |
Konditorei | |
Silberkammer | |
Tafelwaschkammer | |
Fischerei | |
Oberststallmeisterstab | (Vize-Oberststallmeister) |
Adlige Stallmeister | |
Pagerie (Edelknaben + Lehrpersonal) | |
Livréebedienstete | |
Marstall | |
Futtermeisterei | |
Hof- und Landgestüt | |
Zentralveterinärschule | |
Oberstzeremonienmeisterstab | Zwei Zeremonienmeister |
Aïde des Ceremonies | |
Hofjagdintendanz | Oberjäger und Jagdzeugmeister |
Fasanenmeister | |
Revierjäger in den Leibgejägen | |
Hoftheaterintendanz | Hoftheater: Residenztheater; später Isartortheater sowie Hof- und Nationaltheater |
Hofmusikintendanz | Vokalmusik |
Instrumentalmusik | |
Hofgartenintendanz | Hofgärtner in den Lust- und Küchengärten |
Hofbauintendanz | Hofbauinspektion München |
Brunnen- und Maschineninspektion München |
Hofetat und Zivilliste
Seit der Finanzreform 1803/4 wurde der Hofetat für jedes Geschäftsjahr neu bestimmt. Um Kritik aus den Reihen der durch die Verfassung vom 26. Mai 1818 etablierten Ständeversammlung entgegenzuwirken, erließ der König am 22. Juli 1819 ein Finanzgesetz, in dem er den Hofetat erstmals für eine Dauer von sechs Jahren festlegte. Es veranschlagte jährliche Kosten in Höhe von 2.745.000 Gulden. Das entsprach 8,8 Prozent der gesamten Staatsausgaben. Die Kritik an hohen Repräsentationskosten riss aber nicht ab. Ludwig I. senkte deshalb den jährlichen Bedarf des Hofes um 400.000 Gulden, wofür ihm der liberal-gesinnte Landtag 1834 die Einrichtung einer permanenten Zivilliste zubilligte. Erst König Ludwig II. hob diesen Betrag auf knapp drei Millionen Gulden an.
Hofstäbe und Hofintendanzen im langen 19. Jahrhundert
Der Hof blieb auch im gesamten 19. Jahrhundert das zentrale Instrument, mit dem Fürsten ihren Rang- und Herrschaftsanspruch nach innen und außen kommunizierten. Dabei waren folgende Parameter maßgeblich: die Hofgröße, die Besetzung der Hofämter mit adeligem Personal und die Wahrnehmung des jeweiligen Hofes durch Auswärtige.
Der Münchener Königshof umfasste im 19. Jahrhundert 1.500 bis 2.000 Personen. Der weitaus größte Teil der Beschäftigten stand im Dienst des königlichen Haupthofes, wie die Verhältnisse des Jahres 1839 illustrieren: Insgesamt beschäftigte der Hof seinerzeit rund 1.960 Personen, davon waren 1.750 am Haupthof tätig. Die übrigen knapp 200 taten ihren Dienst an einem der elf Nebenhöfe. Die Anzahl der Nebenhöfe schwankte mit derjenigen der volljährigen Prinzen und Prinzessinnen sowie deren Alter. In der Regel erhielten jene bei Erreichen des Jugendalters einen eigenen Hofstaat zugebilligt und erst mit der Heirat eine eigenständige Hofhaltung. Seiner Stellung entsprechend war der Hofstaat des Kronprinzen nach derjenigen seines Vaters personell am stärksten besetzt. Weibliche Hofstaaten umfassten häufig nicht mehr als ein Dutzend Bedienstete. Ausnahmen bildeten hier die Hofhaltungen der königlichen Witwen. Ein eindrückliches Beispiel ist die Kurfürstin-Witwe Maria Leopoldine (1776-1848), deren Hofhaltung finanziell wie personell zumindest zeitweise an diejenige der regierenden Königin heranreichte. Für die auf Außenwirkung bedachten bayerischen Könige spielte die Hofgröße aber auch deshalb eine Rolle, weil sich dadurch die Bedeutung des eigenen Throns sowie dessen finanzielle Potenz demonstrieren ließ. Als sich 1814 auf dem Wiener Kongress andeutete, dass Bayern Souveränitätsrechte zugunsten des Deutschen Bundes einbüßen sollte, vergrößerte Max I. Joseph seinen Hof kontinuierlich von rund 1.500 auf 1.800 Personen, um so seinen Ranganspruch gegenüber den anderen Mächten zu verdeutlichen.
Maria Leopoldine von Österreich-Este (1776-1848). Sie war von 1795 bis 1799 Gemahlin von Kurfürst Karl Theodor (1724-1799, Kurfürst von Pfalzbayern 1777-1799), Gemälde von Joseph Hauber (1766-1834), 1797, Schloss Nymphenburg. (© Bayerische Schlösserverwaltung, Maria Scherf / Rainer Herrmann, München)
Maximilian Karl Theodor Graf von Holnstein (1835-1895) wurde 1866 zum Oberststallmeister ernannt. Er wurde für mehrere Jahre zum engsten Vertrauten von König Ludwig II. von Bayern (1845-1886). (Gemeinfrei via Wikimedia Commons)
Neben der Größe war entscheidend, ob und wie die leitenden Hofämter besetzt wurden. Nur ein Monarch, der alle Würden rangkonform, das heißt mit Mitgliedern des Uradels, besetzte, konnte darauf bauen, dass andere Fürsten seinen Ranganspruch anerkannten. Anders als Preußen und Österreich gelang es den bayerischen Königen allerdings auch im 19. Jahrhundert nicht, Mitglieder fürstlicher Häuser für den eigenen Hofdienst zu rekrutieren. Dennoch definierten sie bei der Besetzung der Hofchargen hohe Standards. Dabei unterschieden sie zwischen Ämtern mit eher zeremonieller Funktion (Obersthofmeister, Oberstkämmerer, Oberstzeremonienmeister) und solchen, bei denen der Versorgungsaspekt im Vordergrund stand (Obersthofmarschall, Oberststallmeister): Erstere wurden wie schon im Kurfürstentum mit Angehörigen des katholischen, bayerischen Uradels besetzt; die Amtsinhaber der zweite Gruppe entstammten zwar ebenfalls dem Uradel, jedoch handelte es sich dabei zumeist um Personen, die das besondere Vertrauen des Monarchen genossen. Dieses war nötig, denn immerhin beinhalteten die Aufgabenbereiche von Obersthofmarschall und Oberststallmeister viele täglichen Verrichtungen des Königs und dessen Familie wie deren Versorgung mit Speisen und Getränken an der Hoftafel.
Der Einfluss von Hofbeamten auf den König konnte in einigen Fällen immens sein, wie die Vorgänge im November 1870 im Vorfeld der „Reichsgründung“ zeigen: Der zunächst kritische König Ludwig II. sandte seinen Oberststallmeister Maximilian Karl Theodor Graf von Holnstein (1835-1895) zum preußischen Kanzler Otto von Bismarck (1815-1898), um mit diesem die Bedingungen für die Zustimmung zu einer Kaiserkrönung des Hohenzollernkönigs Wilhelm I. (1797-1888. reg. 1861-1888) auszuhandeln. Im Gegenzug für die Unterzeichnung des „Kaiserbriefes“ durch Ludwig II. handelte Graf Holnstein als führender Abgesandter seines Herrn nicht nur besondere Privilegien für das Königreich Bayern aus (z.B. Postregal), sondern erreichte darüber hinaus die Zusage über Gelder, derer der verschuldete König dringend für die Sanierung seiner Kabinettskasse bedurfte.
Die bayerischen Könige legten großen Wert auf Außenwirkung. In Abgrenzung zu seinem unpopulären Vorgänger Karl Theodor (1724-1799, reg. 1777-1799) inszenierte sich Max I. Joseph als nahbar und gegenüber den Bedürfnissen seiner Untertanen aufgeschlossen. Er schuf gezielt informelle Anlässe wie Spaziergänge durch die Münchener Innenstadt, um mit seinen Untertanen ins Gespräch zu kommen. Am Hof lockerte er das Zeremoniell, zeigte sich der Öffentlichkeit im Frack oder zu Kriegszeiten in Uniform. Entgegen älterer Forschungsmeinung zielte dies keineswegs auf eine Verbürgerlichung der Monarchie ab. Vielmehr sicherte er seine Königsherrschaft durch diese Art der öffentlichen Legitimation. Die Außenrepräsentation des „guten Vaters Max“ blieb über das 19. Jahrhundert hinweg vorbildlich. Der junge Maximilian II. Joseph setzte nach Abdankung seines Vaters im Zuge der Affäre Lola Montez bewusst auf Volksnähe. Das Königspaar zeigte sich in den Jahren 1848/49 häufig bei öffentlichen Kundgebungen und schuf so ein monarchisches Gegennarrativ zu demjenigen der Revolutionäre.
Zur Popularisierung der Monarchie trug zudem die Hinwendung einzelner Monarchen zum Brauchtum hin: Mitglieder der Königsfamilie traten in volkstümlicher Tracht auf, nahmen persönlich an großen Volksfesten wie dem Oktoberfest teil oder ließen Bilder und Fotografien von sich bei alltäglichen Tätigkeiten verbreiten. Der Hof spielte bei der „Invention of Tradition“ (Eric Hobsbawm) eine wichtige Rolle. Man denke etwa an den „Kasperlgrafen“ Franz Pocci (1807-1876), der seit 1830 verschiedene leitende Hofämter bekleidete, oder die Popularisierung der Zither durch Herzog Maximilian in Bayern (1808-1888). Der Ausbau des Eisenbahnnetzes schuf weitere Möglichkeiten der Herrschaftskommunikation. Prinzregent Luitpold und sein Sohn Ludwig III. nutzten den Hofzug, um auf den Bahnhöfen entlang ihrer Reiseroute mit den Menschen in Kontakt zu treten. Weitere ritualisierte Termine im Festkalender des Hofes waren: Geburts- und Namenstage der königlichen Familie, Fronleichnamsprozessionen, Neujahresempfänge, Hofbälle sowie hohe Kirchenfeste.
Die Hofdienerschaft
Die Hofdienerschaft war hierarchisch strukturiert. An der Spitze standen die Stabchefs, diesen folgten Hofchargen zweiter Klasse (z.B. Oberstsilberkämmerer, Oberstküchenmeister) sowie die Vorstände nachgeordneter Behörden (z.B. der Hofapotheke). In der Regel besetzten Adelige die Spitzenpositionen. Bei den Intendanten sowie den Vorständen von Hofbehörden, wo man Fachwissen und eine entsprechende Ausbildung benötigte, gab es zuweilen bürgerliche Amtsträger. In den meisten Fällen erhob der König diese jedoch nach einer bestimmten Dienstzeit in den persönlichen Adelsstand. Das probate Mittel war dabei der 1808 geschaffene Verdienstorden der Bayerischen Krone. Auf die Leitungspositionen folgten dem Rang nach absteigend: die Offizianten, dann die livrierte Dienerschaft und darunter einfaches Dienstpersonal sowie Tagelöhner.
Gemäß den Bestimmungen der Staatsdienerpragmatik vom 1. Januar 1805 hatten regulär am Hof beschäftigte Personen Anspruch auf eine Pension sowie Hinterbliebenenfürsorge. Wer sich im Dienst durch besonderen Fleiß oder vergleichbare Leistungen hervortat, der konnte auf die Auszahlung einer Gratifikation hoffen. Außerdem erstattete der Hof seinen Bediensteten Reisekosten. Eine wichtige Neuerung der Reformära war dabei die Umwandlung sämtlicher Naturalbezüge in Geldzahlungen. Mit dieser Maßnahme versuchte Max I. Joseph, Diebstähle und Unterschlagungen durch Hofbedienstete zu unterbinden. Auch beim Besuch auswärtiger Höfe erhielten einfache Hofbedienstete tendenziell eher Geld als materielle Geschenke. Letztere (z.B. Tabakdosen, Schmuck) blieben aber weiterhin unter Angehörigen des Kammerdienstes verbreitet.
Den zahlreichen Privilegien auf der einen Seite stand auf der anderen ein enormer Disziplinierungsdruck gegenüber. Angehörige des einfachen Dienstes waren in Schlafsälen untergebracht und durften den Hof nur mit Zustimmung ihrer Vorgesetzten verlassen. Essen erhielten sie von der Hofküche. Urlaub wurde ihnen nur in Ausnahmefällen genehmigt. Wenn Hofbedienstete heiraten wollten, benötigten sie dafür eine Genehmigung des Königs. Ihr Alltag war streng reguliert, was unter anderem feste Aufsteh- und Schlafzeiten beinhaltete. All diese Regeln wurden tendenziell lockerer, je höher ein Bediensteter in der Hierarchie stand.
Kammerherrenschlüssel waren symbolische Abzeichen für die verliehene Würde des Kämmerers. Das gezeigte Exemplar trägt ein Monogramm König Ludwigs II. (1845-1886) und entstand zwischen 1864 und 1886. (Bayerisches Nationalmuseum lizenziert durch CC BY-NC-ND 4.0)
Wilhelm Ysenburg-Philippseich in Gala-Uniform der Königlich Bayerischen Pagerie, ca. 1872. Foto: Matthias Pössenbacher (1831–1894). (lizenziert durch CC BY-SA 4.0 via Wikimedia Commons)
Hoftafel im Ballsaal der Münchner Residenz mit den versammelten Hofbediensteten anläßlich der Hochzeit Kronprinz Rupprechts von Bayern (1869-1955) mit Marie Gabriele Herzogin in Bayern (1878-1912) am 10. Juli 1900. Foto von Bernhard Dittmar (1865-1939). (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv port-030779)
Quellen und Forschungsstand
Die Quellenlage zu den Höfen der sechs bayerischen Monarchen des 19. Jahrhunderts sowie des Prinzregenten Luitpold ist unter anderem aufgrund von Verlusten im Zweiten Weltkrieg unterschiedlich. Umfangreiche Bestände zu den Hofstäben und Hofintendanzen sowie Nachlässe der einzelnen Monarchen lagern im Geheimen Hausarchiv der Wittelsbacher. Weitere Unterlagen finden sich in den Beständen der Abteilungen I und II des Bayerischen Hauptstaatsarchivs, hier vor allem die Bestände der Hofamtsregistratur, des Hofzahlamtes, der Ministerien des Äußeren sowie der Finanzen, des Reichsheroldenamtes und der Adelsmatrikel. Weitere Quellen zum Hof finden sich in den Archiven verschiedener bayerischer Adelsfamilien, die Hofämter innehatten. Von wenigen Ausnahmen abgesehen (z.B. Grafen von Rechberg und Rothenlöwen), lagern diese Bestände heute in staatlichen Archiven (z.B. die Archive der Grafengeschlechter Preysing und Törring im Staatsarchiv München). Neben den Archivquellen gibt es auch eine Vielzahl von gedruckten Quellen. Die Bayerische Staatsbibliothek hat sämtliche Ausgaben der Hof- und Staatshandbücher aus dem 19. Jahrhundert digitalisiert. Dies gilt insbesondere für die Hofrangordnungen, Kammerordnungen, vereinzelte Dienstinstruktionen sowie Dokumentationen höfischer Feste, sofern zu diesen Festprogramme, Abläufe oder Berichte vorliegen. Auch Amts- und Intelligenzblätter, Zeitungen und Gesellschaftszeitschriften wie die „Eos“ sowie die im 19. Jahrhundert gedruckten Tagebücher und Memoiren (u.a. die des Ritters von Lang (1764-1835) bieten Einblicke in den höfischen Alltag.
Allgemein steckt die Forschung zu den bayerischen Höfen des 19. und frühen 20. Jahrhunderts in den Anfängen. Außer der sozialhistorischen Untersuchung von Max Brunner zur Hofgesellschaft unter König Maximilian II. Joseph und dem institutionengeschichtlichen Längsschnitt von Walter Prem zur Entwicklung der Hofstäbe seit dem 16. Jahrhundert fehlen systematische Untersuchungen zum Hof. Es gibt jedoch bereits einige Spezialuntersuchungen zu einzelnen Hofbehörden (z.B. Hofbau- und Hoftheaterintendanz). Mehrere Forschungsprojekte, vor allem an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg, befassen sich gegenwärtig mit der Erforschung von Grundstrukturen und Darstellungsformen des bayerischen Königshofes im „langen“ 19. Jahrhundert.
Leiter der Hofstäbe im 19. Jahrhundert
Amt | Inhaber | Amtszeit | Lebensdaten |
---|---|---|---|
Obersthofmeister | Anton Clemens Graf von Törring-Seefeld | 1804-1812 | 1725-1812 |
Maximilian Emanuel Graf von Rechberg und Rothenlöwen | 1817-1819 | 1736-1819 | |
Maximilian Carl Graf von Thurn und Taxis | 1819-1825 | 1745-1825 | |
Clemens Graf von Törring-Seefeld | 1825-1835 | 1758-1837 | |
Carl Graf von Rechberg und Rothenlöwen | 1835-1847 | 1775-1847 | |
Cajetan Peter Graf von und zu Sandizell | 1847-1863 | 1782-1863 | |
Carl Graf von Butler-Clonebough (kommissarisch) | 1863-1864 | 1810-1864 | |
Otto Freiherr von Lerchenfeld-Aham (kommisarisch) | 1864-1865 | 1817-1884 | |
Gustav Graf zu Castell-Castell | 1865-1908 | 1829-1910 | |
Albrecht Graf von Seinsheim | 1908-1914 | 1841-1915 | |
Wilhelm Freiherr von Leonrod | 1914-1918 | 1865-1943 | |
Oberstkämmerer | Maximilian Emanuel Graf von Rechberg und Rothenlöwen | 1804-1817 | 1736-1819 |
Maximilian Carl Graf von Thurn und Taxis | 1817-1819 | 1745-1825 | |
Clemens Graf von Törring-Seefeld | 1819-1825 | 1758-1837 | |
Carl Graf von Rechberg und Rothenlöwen | 1825-1839 | 1775-1847 | |
Cajetan Peter Graf von und zu Sandizell | 1839-1847 | 1782-1863 | |
Johann Nepomuk Freiherr von Poissl | 1847-1862 | 1783-1865 | |
Franz Graf von Pocci | 1862-1877 | 1807-1876 | |
Max Joseph Freiherr Pergler von Perglas | 1877-1893 | 1817-1893 | |
Ludwig Freiherr von Malsen | 1893-1895 | 1828-1895 | |
Albrecht Graf von Seinsheim (zugleich Obersthofmarschall; ab 1908 zugleich Obersthofmeister) | 1895-1913 | 1841-1915 | |
Hans Freiherr von Lassberg | 1913-1918 | 1854-1952 | |
Obersthofmarschall | Ludwig Joseph Freiherr von Gohren | 1799-1819 | 1749-1819 |
unbesetzt | 1819-1825 | ||
Friedrich Ludwig Camill Marquis von Montperny | 1825 | 1791-1844 | |
Anton Freiherr von Gumppenberg | 1825-1842 | 1787-1855 | |
Friedrich Graf von Saporta (Hofmarschall) | 1842-1851 | 1794-1853 | |
Otto Freiherr von Lerchenfeld-Aham | 1851-1852 | 1817-1884 | |
Ludwig Freiherr von Zoller | 1852-1855 | 1817-1858 | |
Carl Graf von Butler-Clonebough | 1855-1864 | 1810-1964 | |
Ludwig Freiherr von Malsen | 1864-1868 | 1828-1895 | |
Max Graf von Holnstein aus Bayern | 1868-1879 | 1853-1895 | |
Max Joseph Freiherr Pergler von Perglas | 1879-1880 | 1817-1893 | |
Gustav Graf zu Castell-Castell (kommissarisch) | 1880 | 1829-1910 | |
Ludwig Freiherr von Malsen | 1880-1895 | 1828-1895 | |
Albrecht Graf von Seinsheim (zugleich Oberstkämmerer, ab 1908 zugleich Obersthofmeister) | 1895-1913 | 1841-1915 | |
Oberststallmeister | Karl Ludwig Philipp Freiherr von Kesling | 1799-1843 | 1763-1843 |
Wilhelm Freiherr von Freyberg (Viceoberstallmeister) | 1843-1856 | 1793-1860 | |
Otto Freiherr von Lerchenfeld-Aham (Viceoberstallmeister, ab 1864 Oberststallmeister) | 1856-1865 | 1817-1884 | |
Gustav Graf zu Castell | 1865-1867 | 1829-1910 | |
Max Graf von Holnstein aus Bayern | 1867-1894 | 1853-1895 | |
Karl Freiherr von Wolfskeel | 1894-1913 | 1847-1919 | |
Wilhelm Freiherr von Leonrod | 1913-1918 | 1865-1943 | |
Oberstzeremonienmeister
(ab 1837 dem Oberstkämmererstab unterstellt) |
Clemens Graf von Törring-Seefeld | 1806-1819 | 1758-1837 |
Carl Graf von Rechberg und Rothenlöwen | 1819-1825 | 1775-1847 | |
Cajetan Peter Graf von und zu Sandizell | 1825-1837 | 1782-1863 | |
Johann Nepomuk Graf von Joner-Tettenweis (Erster Zeremonienmeister) | 1837-1847 | 1783-1856 | |
Eduard Graf von Yrsch | 1847-1863 | 1797-1862 | |
Franz Graf von Pocci | 1863-1864 | 1807-1876 | |
Carl Graf von Moy | 1864-1879 | 1827-1894 | |
Max Joseph Freiherr Pergler von Perglas | 1880-1893 | 1817-1893 | |
Ludwig Freiherr von Malsen (kommissarisch; zugleich Oberstkämmerer) | 1893-1895 | 1828-1895 | |
Maximilian Graf von Moy (Zeremonienmeister) | 1895-1918 | 1862-1933 | |
Hofjagd-Intendant | Sigismund Graf von Preysing-Lichtenegg | 1804-1810 | 1729-1810 |
unbesetzt | 1810-1814 | ||
Johann Bar (seit 1822 Ritter von; Hofjagdinspektor; ab 1819 Hofjägermeister) | 1814-1836 | 1753-1836 | |
Alois von Coulon (Hofjägermeister) | 1836-1844 | 1780-1855 | |
Max Kaltenborn (Hofjagdinspektor; ab 1858 Intendanzvorstand) | 1844-1864 | 1800-1864 | |
Joseph Federl (Intendanzvorstand) | 1865-1871 | 1804-1871 | |
Max Graf von Holnstein aus Bayern | 1873-1894 | 1853-1895 | |
Karl Freiherr von Wolfskeel | 1894-1913 | 1847-1919 | |
Intendanz dem Oberstkämmerer unterstellt | ab 1913 | ||
Hoftheater-Intendant | Joseph Marius von Babo (bis 1804 Kommissar; ab 1804 Intendant) | 1799-1810 | 1756-1822 |
Karl August Delamotte | 1811-1821 | 1768-1841 | |
Clemens Freiherr von Weichs | 1821-1824 | 1793-1838 | |
Johann Nepomuk Freiherr von Poissl | 1824-1833 | 1783-1865 | |
Karl Theodor Küstner | 1833-1842 | 1784-1864 | |
Eduard Graf von Yrsch | 1842-1844 | 1797-1862 | |
August Freiherr von Frays | 1844-1847 | 1790-1863 | |
Johann Nepomuk Freiherr von Poissl (kommissarisch) | 1847-1848 | 1783-1865 | |
August Freiherr von Frays | 1848-1851 | 1790-1863 | |
Franz Dingelstedt | 1851-1857 | 1814-1881 | |
August Freiherr von Frays | 1857-1860 | 1790-1863 | |
Wilhelm Schmitt (geschäftsführend; seit 1862 Intendanzrat) | 1860-1868 | 1816-1871 | |
Karl Freiherr von Perfall | 1869-1893 | 1824-1907 | |
Ernst Possart | 1893-1907 | 1841-1921 | |
Albert Freiherr von Speidel | 1907-1912 | 1858-1912 | |
Hofmusik-Intendant | Clemens Graf von Törring-Seefeld | 1799-1819 | 1758-1837 |
Sigismund Freiherr von Rumling | 1819-1825 | 1747-1825 | |
Johann Nepomuk Freiherr von Poissl | 1825-1847 | 1783-1865 | |
Franz Graf von Pocci | 1847-1864 | 1807-1876 | |
Karl Freiherr von Perfall | 1864-1907 | 1824-1907 | |
Albert Freiherr von Speidel | 1907-1912 | 1858-1912 | |
Klemens Freiherr von und zu Franckenstein | 1913-1918 | 1875-1942 | |
Hofgarten-Intendant | Friedrich Ludwig Sckell | 1804-1824 | 1750-1823 |
unbesetzt | 1824-1839 | ||
Karl Sckell | 1839-1840 | 1793-1840 | |
Ludwig Carl Seitz (Hofgarteninspektor, ab 1843 Intendant) | 1840-1852 | 1792-1866 | |
unbesetzt | 1852-1853 | ||
Ludwig Freiherr von Zoller | 1853-1855 | 1817-1858 | |
als Hofgärtnerei dem Obersthofmarschallstab unterstellt | ab 1855 | ||
Hofbau-Intendant | Johann Andreas Gärtner | 1804-1819 | 1744-1826 |
Leo von Klenze | 1819-1864 | 1784-1864 | |
Eduard Riedl | 1864-1867 | 1813-1885 | |
als Bauabteilung dem Obersthofmeisterstab unterstellt | ab 1867 |
Literatur
- [Anonymus]: Art. "Hof", in: Johann Heinrich Zedler: Großes vollständiges Universal-Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Leipzig/Halle 1739, 13. Band, 216–222.
- Adalbert Prinz von Bayern, Als die Residenz noch Residenz war, 2. durchg. Auflage, München 1969.
- Max Brunner, Die Hofgesellschaft, die führende Gesellschaftsschicht Bayerns während der Regierungszeit König Maximilian II. (Miscellanea Bavarica Monacensia 144), München 1987.
- Franziska Dunkel, Reparieren und Repräsentieren, die bayerische Hofbauintendanz 1804-1886 (Schriftenreihe zur bayerischen Landesgeschichte 152), München 2007.
- Gundula Gahlen, Das bayerische Offizierskorps 1815-1866, Paderborn 2011.
- Konstantin Köppelmann/Dietlind Pedarnig, Münchner Palais, München 2016.
- Ferdinand Kramer (Hg.), Adel und Adelskultur in Bayern (Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte, Beiheft 32), München 2008.
- Marita Krauss, Die königlich bayerischen Hoflieferanten, München 2009.
- Sylvia Krauss-Meyl: Das „Enfant Terrible“ des Königshauses. Maria Leopoldine, Bayerns letzte Kurfürsten (1777-1848), Regensburg 1997.
- Karl Möckl, Hof und Hofgesellschaft in Bayern in der Prinzregentenzeit, in: Karl Ferdinand Werner (Hg.), Hof, Kultur und Politik im 19. Jahrhundert (Pariser Historische Studien 21), Bonn 1982, 183-235.
- August von Müller, Geschichtliche Entwickelung der königlichen bayerischen Pagerie von 1514 bis zur Gegenwart, München 1901.
- Cornelia Oelwein, Die Ferienreisen der königlich bayerischen Hofpagen von 1817 bis 1914, Ein Beitrag zur bayerischen Bildungsgeschichte des 19. Jahrhunderts, in: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte 67 (2004), 331-400.
- Walter Prem: Organisation, Funktion und Bedeutung der Hofstäbe im Königreich Bayern, Diss. masch. München 1987.
- Walter Schärl, Die Zusammensetzung der bayerischen Beamtenschaft von 1806 bis 1918 (Münchener Historische Studien 1), Kallmünz 1955.
- Maximilian Vissers, „Wir bleiben die Alten.“, Die Ordnung des bayerischen Hofes unter Maximilian IV. / I. Joseph, Institution, Personal, Außendarstellung, in: Bärbel Holtz/Wolfgang Neugebauer/Monika Wienfort (Hg.), Der preußische Hof und die Monarchien in Europa, Akteure, Modelle, Wahrnehmungen (1786-1918), Paderborn 2023, 130-149.
- Eberhard Weis, Hof und Hofgesellschaft in Bayern unter König Max I., in: Karl Möckl (Hg.), Hof und Hofgesellschaft in den deutschen Staaten im 19. und beginnenden 20. Jahrhundert, Boppard am Rhein 1990, 79-92.
- Monika Wienfort, Monarchie im 19. Jahrhundert, Berlin/Boston 2019.
- Jörg Zedler, Eliten für den Thron? Die königliche Pagerie in München, in: Alois Schmid/Hermann Rumschöttel (Hg.), Wittelsbacher-Studien. Festgabe für Herzog Franz von Bayern zum 80. Geburtstag (Schriftenreihe zur bayerischen Landesgeschichte 166), München 2013, 697-729.
Quellen
- Hans-Michael Körner/Ingrid Körner (Hg.), Aus den Lebenserinnerungen von Leopold Prinz von Bayern (1846-1930), Regensburg 1983.
- Anton Chroust (Hg.), Gesandtschaftsberichte aus München 1814–1848.
- Abteilung I: Die Berichte der französischen Gesandten, 6 Bänd (Schriftenreihe zur bayerischen Landesgeschichte 18–19 und 21–24), München 1935–1937.
- Abteilung II: Die Berichte der österreichischen Gesandten, 4 Bände (Schriftenreihe zur bayerischen Landesgeschichte 33, 36–38), München 1939–1942.
- Abteilung III: Die Berichte der preußischen Gesandten, 5 Bände (Schriftenreihe zur bayerischen Landesgeschichte 39–43), München 1949–1951.
- Churfürstlich-Pfalzbaierischer Hof- und Staatskalender, München 1800 u. 1802;
- Hof- und Staatshandbuch des Königreichs Baiern, München 1812-1918.
- Hubert Glaser/Franziska Dunkel/Hannelore Putz (Hg.), König Ludwig I. von Bayern und Leo von Klenze, der Briefwechsel, 3 Bände in 9 Teilbänden (Quellen zur neueren Geschichte Bayerns 5), München 2004-2011.
- Luise von Kobell, Unter den vier ersten Königen Bayerns, nach Briefen und Erinnerungen, 2 Bände, München 1894. (Band 1) (Band 2)
- Karl Heinrich Ritter von Lang, Memoiren des Karl Heinrich Ritters von Lang, Skizzen aus meinem Leben, Wirken, meinen Reisen und meiner Zeit, zwei Teile, Braunschweig 1842. (Band 1) (Band 2)
- Eugen Stollreither (Hg.), Ein deutscher Maler und Hofmann, Lebenserinnerungen des Johann Christian von Mannlich, Berlin 1913.
Weiterführende Recherche
Externe Links
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- Residenz München
Empfohlene Zitierweise
Maximilian Vissers, Hof und Hofstaat (19. Jahrhundert), publiziert am 24.09.2024; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Hof_und_Hofstaat_(19._Jahrhundert)>(04.11.2024)