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Herzogswürde, schwäbische

Aus Historisches Lexikon Bayerns

von Hans-Georg Hofacker

In Alamannien, das identisch mit dem späteren Schwaben war, können seit dem 6. Jahrhundert Träger eines Herzogstitels nachgewiesen werden. 1079 erlangten die Staufer für fast 200 Jahre die schwäbische Herzogswürde. Seit König Konrad III. (reg. 1138-1152) wurde sie als zweithöchstes Amt nach dem Königtum angesehen, seit König Philipp I. (reg. 1198-1208) galt sie als Zubehör des Königtums. Deshalb blieben auch nach dem Ende des staufischen Herzogtums Schwaben 1268 Ansprüche auf die Herzogswürde bestehen. König Rudolf I. (reg. 1273-1291) betrachtete das Herzogtum als heimgefallenes Reichslehen und wollte eine neue Herzogsherrschaft in Schwaben errichten. Auch einem im Südwesten des Reiches dominierenden Sohn Ludwigs des Bayern (reg. 1314-1347), Stephan II. (reg. 1347-1375 als Herzog von Bayern), wurde das Ansinnen auf Erlangung der schwäbischen Herzogswürde zugeschrieben. Die Habsburger beanspruchten in ihrem Streben nach Zusammenfassung des Haus- und Reichsgutes seit Mitte des 14. Jahrhunderts erneut die Herzogswürde, scheiterten dabei jedoch. Um dem hegemonialen Herrschaftsanspruch der Habsburger im Südwesten des Reiches Ausdruck zu verleihen und seine Stellung im Schwäbischen Bund zu festigen, bezeichnete sich schließlich Kaiser Maximilian I. (reg. 1486-1519) als "Fürst von Schwaben". Bis ins 18. Jahrhundert wurden Auseinandersetzungen um die Legitimität und Grundlage der schwäbischen Herzogswürde geführt.

Die schwäbische Herzogswürde im frühen und hohen Mittelalter

Seit dem zweiten Drittel des 6. Jahrhunderts können Träger des dux- oder Herzogstitels in Alamannien süd-westlich des Rheins nachgewiesen werden. Ob sie fränkische Amtsherzöge waren, welche Kompetenzen sie besaßen und wie sich ihre Beziehungen zu den Stammesgroßen gestalteten, bleibt wegen der dürftigen Quellenlage unbekannt. Vermutlich gab es auch regionale Teilherzogtümer. Inneralamannien wurde erst im 7. Jahrhundert mit der Christianisierung und dem Aufbau der Kirchenorganisation von der fränkischen Herrschaft erfasst. Um 700 beanspruchte Herzog Gotfrid (gest. 709) aus dem Haus der Agilolfinger die Erblichkeit der Herzogswürde. Die wohl unter Herzog Lantfrit (reg. 709-730) überarbeitete Lex Alamannorum sah diese und die Möglichkeit der Teilung der Herzogswürde unter den Erben vor. Als Hauptaufgaben des Herzogs nennt sie die Friedenswahrung, die Aufsicht über die Rechtsprechung und die Führung des Stammesaufgebots. Das Streben nach größerer Eigenständigkeit führte zum Konflikt mit den fränkischen Hausmeiern. Karlmann (gest. 754), der Sohn Karl Martells (gest. 741), schaltete die alamannische Opposition aus ("Blutgericht" von Cannstatt, 746).

Das "jüngere" Herzogtum Alamannien - die Bezeichnung "Schwaben" ersetzte erst im 11. Jahrhundert den alten Stammesnamen - entstand in den ersten Jahrzehnten des 10. Jahrhunderts. Es umfasste Alamannien, Churrätien und das Elsass. Diese Regionen waren schon in karolingischer Zeit zu einem Teilkönigreich zusammengefasst worden. Die Könige der Ottonen- und Salierzeit verliehen das Herzogtum in Konsens mit den Stammesgroßen. Weil die Inhaber der Herzogswürde verschiedenen Geschlechtern angehörten (Hunfridinger, Liudolfinger, Konradiner, Babenberger), konnte keine selbständige Herzogsmacht entstehen. Bei der Vergabe der Herzogswürde beachtete man aber verwandtschaftliche Beziehungen zu früheren Herzögen. Die Herzöge waren Vertreter des Königs, sie konnten Grafenämter selbst innehaben oder verleihen, sie verfügten über das Reichsgut und übten eine Mitherrschaft über die Reichskirche in Schwaben aus. Eine zentrale Herzogsresidenz gab es nicht. Zürich, Esslingen, Ulm und schließlich Rottweil galten als "Vororte", in denen die Herzöge Landtage abhielten.

Die anarchischen Zustände während des Investiturstreits führten am Ende des 11. Jahrhunderts zum Zerfall des Stammesherzogtums. 1079 verlieh König Heinrich IV. (reg. 1053-1106) die Herzogswürde seinem Parteigänger Friedrich I. von Staufen (reg. 1079-1105). 1098 erkannte Friedrich die Exemtion der Zähringer von seiner Herzogsherrschaft an. Die zähringischen "Titularherzöge" schufen im Südwesten Schwabens eine sich schnell flächenhaft ausformende Herrschaft. Eine ähnliche Stellung hatten die Welfen im südlichen Schwaben inne.

Bei ihrem eigenen Herrschaftsaufbau unterschieden die Staufer seit der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts nicht zwischen Hausgut, Reichsgut und den aus dem Besitz des Herzogtums ableitbaren Rechten. Zu diesen gehörten Schutzrechte über Klöster, die Friedenswahrung, die Einberufung herzoglicher Landtage und das Recht, die Grafen und Edelfreie als herzogliche Vasallen zur Heerfahrt aufzubieten. Die Übernahme des Erbes ausgestorbener Grafenhäuser und der Besitzungen Herzog Welfs VI. (reg. 1152-1191) zwischen Donau, Lech und Bodensee sicherte die Hegemonie der Staufer im Südwesten.

Seit König Konrad III. (reg. 1138-1152) galt die Herzogswürde als zweithöchstes Amt nach dem Königtum und wurde an Söhne und Brüder der Herrscher verliehen. Es gab weder einen eigenständigen Herzogshof noch eine Herzogskanzlei. König Philipp I. (reg. 1198-1208) vereinte erstmals Königtum und Herzogswürde in einer Hand. Sie galt fortan als Zubehör des Königtums, und die staufische Herrschaftsbildung im Südwesten wurde als Territorium des Reiches betrachtet. Wegen der Integration der Herzogsherrschaft in das Königtum konnte König Richard von Cornwall (reg. 1257-1272) 1262 zu Recht behaupten, dass Schwaben dem Reich inkorporiert, d. h. einverleibt sei.

Das Ende des staufischen Herzogtums und der Reorganisationsversuch König Rudolfs I. von Habsburg

Mit der Hinrichtung Konradins (1252-1268) 1268 endete die Geschichte des staufischen Herzogtums Schwaben, nicht aber die Geschichte der schwäbischen Herzogswürde. Als "Land" und als Gebiet eigenen Rechts bestand Schwaben auch nach 1268 weiter. Der um 1275 aufgezeichnete Schwabenspiegel geht von der Weiterexistenz der schwäbischen Herzogswürde aus. 1282 ließ sich Graf Meinhard II. von Tirol-Görz (reg. 1258-1295) bestätigen, dass sein Land weder zu Bayern noch zum "Herzogtum" Schwaben gehöre. Im 14. Jahrhundert reservierten die Bischöfe von Straßburg dem Herzog von Schwaben das Erzamt des Kämmerers an ihrem Hof, die Bischöfe von Brixen und die Äbte von St. Gallen verfuhren entsprechend mit dem Truchsessenamt.

Die ältere Forschung geht davon aus, dass König Rudolf I. (reg. 1273-1291) mit der Revindikation des Reichsguts und dem Ausbau des Hausbesitzes eine neue schwäbische Herzogsherrschaft für seinen Sohn Herzog Rudolf II. (1271-1290) vorbereiten wollte. Der jüngere Rudolf verwaltete seit 1281 das Hausgut und wird in erzählenden Quellen als "dux Sueviae" (Herzog von Schwaben) bezeichnet. Der König betrachtete das Herzogtum als heimgefallenes Reichslehen. Vorbild seiner Politik im Südwesten war aber nicht die Stauferherrschaft, sondern seine eigene Herrschaftsbildung in der Nordschweiz und im Elsass. Hier hatte er in seiner Dynastenzeit vor 1273 eine neue Form der Landgrafschaft geschaffen, die auf Hausgut, okkupiertem Reichsgut und Reichsvogteien beruhte. Dies hatte ihm in der Friedenswahrung eine "übergräfliche", herzogsähnliche Stellung verschafft. Deshalb konnten im Elsass die Titel "lantgravius" und "dux Alsatiae" gleichgesetzt werden. Als der König nach 1280 versuchte, mit dem Kauf von Grafschaftsrechten an der oberen Donau eine ähnliche Position in Innerschwaben aufzubauen, scheiterte er am Widerstand schwäbischer Grafen, deren bedeutendster Graf Eberhard I. von Württemberg (reg. 1279-1325) war. Sie wollten keinen Wiederaufbau einer herzogsähnlichen Gewalt in Schwaben dulden.

Ein wittelsbachisches Herzogtum Schwaben?

In der Spätzeit Kaiser Ludwigs des Bayern (reg. 1314-1347 als römisch-deutscher König, seit 1328 als Kaiser) wurde die schwäbische Herzogswürde erstmals mit dem Haus Wittelsbach in Verbindung gebracht. In der chronikalischen Überlieferung wird sein Sohn Herzog Stephan II. (reg.1347-1375) als "dux Sueviae" bezeichnet. Seine dominierende Stellung im Südwesten beruhte auf der Hauptmannschaft im Schwäbischen Landfriedensbund, der Verwaltung des Reichsgutes im Elsass und seit 1343 der Reichslandvogtei in Oberschwaben sowie einer energisch betriebenen Territorialpolitik, die vom Lech bis ins vorarlbergische Rheintal reichte. Seine Gemahlin war Elisabeth von Sizilien (ca. 1309-1349), eine Ururenkelin des Stauferkaisers Friedrich II. (reg. als römisch-deutscher König 1211/12-1250, als Kaiser seit 1220) Stephan II. residierte auf der Veitsburg bei Ravensburg, einst Sitz der welfischen Titularherzöge und staufisches Verwaltungszentrum, sowie in Ulm, dem alten Stammesvorort.

Aus diesen Indizien schloss die ältere Historiographie, dass die Erneuerung der schwäbischen Herzogswürde im Besitz Wittelsbachs zumindest ein Fernziel Kaiser Ludwigs des Bayern gewesen sei. Wie zur Zeit König Rudolfs I. haben die Zeitgenossen den Versuch, in Schwaben eine auf territorialer Machtentfaltung gegründete und durch die Friedenswahrung legitimierte Führungsstellung aufzubauen, mit der Herzogssphäre in Verbindung gebracht.

Herzog Rudolf IV. und die schwäbische Herzogswürde

Wappen Erzherzog Albrechts VI aus dem Ingeram-Codex. (Gemeinfrei via Wikimedia Commons)

Seit Mitte des 14. Jahrhunderts gingen alle Versuche, die schwäbische Herzogswürde zu erneuern, von habsburgischen Herrschern aus. Der erste Prätendent war Herzog Rudolf IV. (reg. 1357-1365), der 1357 die Verwaltung der Vorlande übernahm. Im gleichen Jahr verlieh ihm Kaiser Karl IV. (reg. 1346-1378) die Reichslandvogtei im Elsass, 1358 die Reichsvogteien über Bern, Solothurn, Zürich und St. Gallen sowie die Anwartschaft auf die Reichslandvogtei in Oberschwaben. Erstmals zeichnete sich eine großräumige Zusammenfassung von habsburgischem Hausgut und Reichsgut ab. Bereits im März 1358 hatte der Kaiser verfügt, dass bis zu einer Erneuerung des mit dem Reich verbundenen Herzogtums Schwaben der schwäbische Reichslandvogt das Amt des Erbkämmerers am Straßburger Bischofshof innehaben sollte. Zum ersten Mal wurde die Reichslandvogtei mit dem Herzogtum verbunden. Rudolf IV., der Schwiegersohn des Kaisers, betrachtete sich als Anwärter auf die Herzogswürde und führte seit Juni 1359 die Titel eines "princeps" oder "dux Sueviae et Alsacie" und sogar eines "archidux Sueviae et Alsacie". Dieser Anspruch stützte sich auch auf das "Privilegium Majus". Diese 1358/59 entstandene Fälschung setzte eine weitgehende Exemtion Österreichs und aller Neuerwerbungen, also auch eines erneuerten Herzogtums Schwaben, von der Reichsgewalt fest. Die Weigerung des Kaisers, das Privilegium anzuerkennen, führte zum Bruch mit Rudolf, der nicht auf die Titel verzichten wollte. Im Januar 1361 lud er seine Lehnsleute in den Vorlanden - also in den habsburgischen Herrschaften im südlichen Schwaben, im Elsass und in der heutigen Schweiz - zu einem Hoftag in Zofingen/Aargau. Hier trat er mit den Insignien eines Herzogs auf. Karl IV. bestätigte daraufhin erneut die Inkorporation Schwabens und des Elsass in das Reich. Allein der König könne über die schwäbische Herzogswürde verfügen. Rudolfs IV. Versuch, eine auf die Vorlande und das Reichsgut gegründete Herzogsherrschaft zu errichten, war also gescheitert. Am Anspruch auf die schwäbische Herzogswürde hielten die Habsburger aber fest: In seinem zwischen 1452 und 1459 entstandenen Wappenbuch nannte sich Herzog Albrecht VI. (reg. 1446-1463) "herczog von Osterrich und zu Schwaben".

Herzog Sigmunds Versuch einer Wiederrichtung des Herzogtums Schwaben

Als nächster Habsburger erhob Herzog Sigmund von Tirol (reg. 1446-1490) Anspruch auf die schwäbische Herzogswürde. Angesichts des Aufstiegs Burgunds im Westen, der Bedrohung der östlichen Erblande durch den ungarischen König Matthias Corvinus (reg. 1458-1490) und der prekären Beziehungen zu den Eidgenossen war die Festigung der habsburgischen Herrschaft im Südwesten dringend erforderlich. 1474 bat er Kaiser Friedrich III. (reg. 1440-1493), ihn mit dem Herzogtum Schwaben zu belehnen. 1479 erneuerte er die Bitte, als Erzherzog Maximilian um das burgundische Erbe kämpfte.

Kernraum dieses Herzogtums sollte das "Land zu Schwaben" sein, die herrschaftlich extrem kleinräumige Region zwischen der Südgrenze Württembergs, dem Hochrhein und dem Bodensee, wo die Interessen Württembergs, Habsburgs und der bayerischen Wittelsbacher aufeinandertrafen. Hier war ein "interterritoriales System" entstanden, dessen Träger Grafen und grafengleiche Herren waren. Mit ihrer Mediatisierung unter eine neue Herzogsherrschaft wollte Sigmund ihren Spielraum zwischen dem Reich und den fürstlichen Vormächten beseitigen. In das neue Fürstentum sollten auch die österreichischen Herrschaften im Südwesten eingebracht werden, deren Erweiterung Sigmund tatkräftig betrieb. Besonderen Wert legte er auf den Besitz der Reichslandvogtei in Oberschwaben mit ihren territorial ausbaubaren Rechten.

Kaiser Friedrich III. war aber nicht bereit, sich aus Schwaben ausschließen zu lassen, dessen kleine Reichsunmittelbare er zu seiner Klientel zählte. Habsburgisch-landesfürstliche Territorialpolitik kollidierte jetzt mit habsburgischer Reichspolitik. Die Bereitschaft des Kaisers, Besitzungen, die Sigmund als österreichische Lehen betrachtete, als Reichslehen zu vergeben, und die Aufnahme von schwäbischen Herren und von Schirmklöstern der Reichslandvogtei Oberschwaben in die Reichsmatrikel (1480) ist als Absage an Sigmunds Mediatisierungsvorhaben zu werten.

Die Westexpansion der Bayernherzöge und Sigmunds aller dynastischer Solidarität widersprechende Bereitschaft, ihnen seine schwäbisch-vorländischen Herrschaften zu überlassen, führten zum direkten Eingreifen des Kaisers und zur Entstehung des Schwäbischen Bundes (1487/1488). Im Gründungsmandat des Bundes schloss Friedrich III. die Wiedererneuerung der schwäbischen Herzogswürde aus: Schwaben stehe "on alles mittel" unter dem "auffsehen" des Kaisers. Als System kollektiver Sicherheit bot der Bund den kleinen Reichsunmittelbaren Schutz vor den Landesfürsten, in deren Kalkül die Herzogswürde weiterhin eine Rolle spielte. Während der Verhandlungen über eine Heirat von Kaiser Maximilians I. (reg. 1486-1519) Sohn Philipp (reg. 1504-1506 als König Philipp I. von Kastilien und Leon) mit Elisabeth (1478-1504), der Tochter Herzog Georgs von Bayern-Landshut (reg. 1479-1503) forderte dieser 1491, ihm die Verwaltung der habsburgischen Vorlande mit dem Titel eines "Herzogs von Schwaben" zu überlassen. Als Anspruchstitel sollte er auch nach dem Ende dieser Funktion seinem Haus erhalten bleiben. Offenbar versuchte der Herzog, seinen durch den Schwäbischen Bund geminderten Einfluss im Südwesten erneut zu festigen.

Die Herzogswürde, die Graf Eberhard von Württemberg (reg. 1459-1496) 1495 erhielt, war keine schwäbische, sondern bestätigte den Aufstieg seines Hauses zu reichsfürstlichem Rang. Erst die württembergische Historiographie versuchte, sie mit schwäbischen Herzogstraditionen zu verbinden.

Maximilian I. als "Fürst in Schwaben"

Im Jahr 1500 fügte Kaiser Maximilian I. seinem großen Herrschertitel nach den erblichen Herzogtümern den Titel eines "Fürsten in Schwaben" ein. Er stand für den hegemonialen Herrschaftsanspruch Habsburgs im Südwesten und sollte zunächst der Innsbrucker Regierung, der die schwäbisch-österreichischen Herrschaften zugeordnet waren, Geltung gegenüber Herren verschaffen, die habsburgische Herrschaften als Pfandschaften besaßen. Als "freie Schwaben" wollten sie die Zuständigkeit Innsbrucks nicht anerkennen, zumal diese Herrschaften im "Land zu Schwaben" lagen, das allein dem Reich zugehöre. Ferner sollte der Fürstentitel Maximilians Stellung im Schwäbischen Bund festigen. 1511 forderte er erweiterte Mitspracherechte, weil er dem Bund mit drei Fürstentümern - Schwaben, Tirol und dem Elsass - angehöre. Als "Fürst in Schwaben" annektierte er auch das staufische Löwenwappen, das die Quaternionenlehre als heraldisches Symbol Schwabens popularisiert hatte. Diese Theorie gliederte den Aufbau des Reiches - in völligem Widerspruch zur Verfassungswirklichkeit - nach Vierergruppen, die von den Herzögen bis zu den Bauern reichten. Der Herzog von Schwaben war eine der vier Säulen des Reichs.

Erstmals versuchte Maximilian, die fürstliche Hoheit des Erzhauses in Schwaben auch historisch zu legitimieren. Für seine Hofhistoriker (Jakob Mennel [1460-1526], Ladislaus Sunthaym [1440-1513]) waren die Staufer ohne Belang. Sie leiteten die habsburgisch-schwäbische Fürstenwürde von den Babenbergern und den mit Habsburg als stammesgleich betrachteten Zähringern ab. Die Innsbrucker Regierung griff dagegen auf die welfisch-staufische Herrschaftsbildung zurück. Für sie war die Reichslandvogtei in Oberschwaben Rest des alten und Kernbereich eines neuen schwäbischen Fürstentums. Auch das mit der Landvogtei verbundene Landgericht auf der Leutkircher Heide wurde als Landgericht in Ober- und Niederschwaben zum Traditionsträger schwäbischer Fürstenherrschaft. Aus Innsbrucker Sicht hatte erst Friedrich III. mit der Gründung des Schwäbischen Bundes den Herren, Klöstern und Städten im Sprengel der Landvogtei den Weg zur Reichsunmittelbarkeit geebnet. Diesen Fehler galt es rückgängig zu machen. Die "Insassen" der Landvogtei suchten Rückhalt beim Schwäbischen Bund und später im Schwäbischen Kreis. Die juristisch-historischen Auseinandersetzungen um Legitimität und Grundlage der österreichisch-schwäbischen Herzogs- oder Fürstenwürde endeten erst im 18. Jahrhundert.

Literatur

  • Wilhelm Baum, Die Habsburger in den Vorlanden 1386-1486. Krise und Höhepunkt der habsburgischen Machtstellung in Schwaben am Ende des Mittelalters, Köln 1993.
  • Hans-Georg Hofacker, Die schwäbische Herzogswürde. Untersuchungen zur landesfürstlichen und kaiserlichen Politik im deutschen Südwesten im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit, in: Zeitschrift für württembergische Landesgeschichte 47 (1988), 71-148.
  • Helmut Maurer, Der Herzog von Schwaben. Grundlagen, Wirkungen und Wesen seiner Herrschaft in ottonisch-salischer und staufischer Zeit, Sigmaringen 1978.
  • Alois Niederstätter, Die Regierungsjahre Friedrichs III. und der Südwesten des Reiches, in: Peter Rück (Hg.), Die Eidgenossen und ihre Nachbarn im Deutschen Reich des Mittelalters, Marburg an der Lahn 1991, 111-129.
  • Franz Quarthal, Königslandschaft, Herzogtum oder fürstlicher Territorialstaat: Zu den Zielen und Ergebnissen der Territorialpolitik Rudolfs von Habsburg im schwäbisch-nordschweizerischen Raum, in: Egon Boshof/Franz-Reiner Erkens (Hg.), Rudolf von Habsburg 1273-1291. Eine Königsherrschaft zwischen Tradition und Wandel, Köln 1993, 125-138.
  • Alfons Zettler, Geschichte des Herzogtums Schwaben, Stuttgart 2003.

Weiterführende Recherche

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Empfohlene Zitierweise

Hans-Georg Hofacker, Herzogswürde, schwäbische, publiziert am 31.08.2012; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Herzogswürde,_schwäbische> (28.03.2024)