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Hammereinungen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Historisches Lexikon Bayerns

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Die Oberpfalz entwickelte sich im 13./14. Jahrhundert zu einem europäischen Eisenzentrum. Hier wurden die vor allem am Amberger und Sulzbacher Erzberg geförderten Eisenerze in "Schienhämmern" verhüttet. Diese produzierten im "Rennfeuerbetrieb" Eisenschienen und –stäbe. 1341 regelten Amberg und Sulzbach erstmals Fragen des Bergbaus, der Verhüttung und des Eisenhandels vertraglich. Darauf aufbauend kam es 1387 zum Abschluss der "Großen Hammereinung". Sie ist auf zweifache Weise eine Einung: zum einen im Sinne einer Übereinkunft, zum anderen wurde auch der durch diese vertragliche Regelung entstandene Wirtschaftsverband als Einung bezeichnet. Obwohl 1387 formal eine Geltung von vier Jahren vereinbart worden war, scheint sie doch von Anfang an auf eine längere Laufzeit hin angelegt gewesen zu sein. In der Folgezeit lassen sich wiederholt Verlängerungen nachweisen, seit 1454 hatte die jeweils neu beschlossene Hammereinung eine Laufzeit von zehn Jahren. Zeitliche Verschiebungen resultieren aus dem Umstand, dass die Verlängerungen nicht immer fristgerecht erfolgten. So wurde die letzte Erneuerung 1616 und nicht 1614 vorgenommen. Sie lief 1626 aus, ohne dass es einer Kündigung bedurft hätte. Seit dem 16. Jahrhundert überwogen die Nachteile der Einung ihre Vorteile bei weitem und bewirkten einen Niedergang der Oberpfälzer Eisenproduktion.  
Die Oberpfalz entwickelte sich im 13./14. Jahrhundert zu einem europäischen Eisenzentrum. Hier wurden die vor allem am Amberger und Sulzbacher Erzberg geförderten Eisenerze in "Schienhämmern" verhüttet. Diese produzierten im "Rennfeuerbetrieb" Eisenschienen und –stäbe. 1341 regelten Amberg und Sulzbach erstmals Fragen des Bergbaus, der Verhüttung und des Eisenhandels vertraglich. Darauf aufbauend kam es 1387 zum Abschluss der "Großen Hammereinung". Sie ist auf zweifache Weise eine Einung: zum einen im Sinne einer Übereinkunft, zum anderen wurde auch der durch diese vertragliche Regelung entstandene Wirtschaftsverband als Einung bezeichnet. Obwohl 1387 formal eine Geltung von vier Jahren vereinbart worden war, scheint sie doch von Anfang an auf eine längere Laufzeit hin angelegt gewesen zu sein. In der Folgezeit lassen sich wiederholt Verlängerungen nachweisen, seit 1454 hatte die jeweils neu beschlossene Hammereinung eine Laufzeit von zehn Jahren. Zeitliche Verschiebungen resultieren aus dem Umstand, dass die Verlängerungen nicht immer fristgerecht erfolgten. So wurde die letzte Erneuerung 1616 und nicht 1614 vorgenommen. Sie lief 1626 aus, ohne dass es einer Kündigung bedurft hätte. Seit dem 16. Jahrhundert überwogen die Nachteile der Einung ihre Vorteile bei weitem und bewirkten einen Niedergang der Oberpfälzer Eisenproduktion.  
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* Franz Michael Ress, Bauten, Denkmäler und Stiftungen deutscher Eisenhüttenleute, Düsseldorf 1960.
* Franz Michael Ress, Bauten, Denkmäler und Stiftungen deutscher Eisenhüttenleute, Düsseldorf 1960.


* Franz Michael Ress, Geschichte und wirtschaftliche Bedeutung der oberpfälzischen Eisenindustrie von den Anfängen bis zur Zeit des 30jährigen Krieges, in: Verhandlungen des Historischen Vereins von Oberpfalz und Regensburg 91 (1950), 5-186.  
* [https://www.heimatforschung-regensburg.de/1611/1/1385080_DTL950.pdf Franz Michael Ress, Geschichte und wirtschaftliche Bedeutung der oberpfälzischen Eisenindustrie von den Anfängen bis zur Zeit des 30jährigen Krieges, in: Verhandlungen des Historischen Vereins von Oberpfalz und Regensburg 91 (1950), 5-186.]


* Günther Schatz, Die arbeitsrechtliche Bedeutung der oberpfälzischen Hammereinung vom Jahre 1387, Würzburg 1971.
* Günther Schatz, Die arbeitsrechtliche Bedeutung der oberpfälzischen Hammereinung vom Jahre 1387, Würzburg 1971.
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Version vom 26. Mai 2020, 10:07 Uhr

Die "Große Hammereinung" vom 7. Januar 1387 weist über 43 Statuten auf. Sie ist gleichzeitig Dokument des ältesten Kartells der deutschen Wirtschaftsgeschichte. (Stadtarchiv Amberg, Urk. 216).
Siegel des Hammerherrn zu Bürberg und Dosmühle, Friedrich Auers zu Brennberg, an der "Großen Hammereinung" vom 7. Januar 1387. Die "drei züngelnden Flammen" sind das Symbol mittelalterlichen Hüttenwesens. (Stadtarchiv Amberg, Urk. 216)
Siegel von Albrecht Köbel, Hammerherr zu Schönsee, auf der "Großen Hammereinung" vom 7. Januar 1387. (Stadtarchiv Amberg, Urk. 216)
Siegel mit drei Flammen des Engelhard Altmaister, Bürger zu Amberg, Hammermeister zu Kastl (Oberpfalz), aus dem Jahre 1459. (Staatsarchiv Amberg Fürstentum Obere Pfalz, Kloster Kastl Urkunden 527)
Die Vertragstexte der jeweils auf zehn Jahre erneuerten Einungen erschienen seit 1538 im Druck, hier das Titelblatt der Einung von 1594. Die Titelblätter der Einigungen von 1604 und 1616 gleichen diesem bis auf die Jahreszahlen. (Bayerische Staatsbibliothek 2 Bavar. 884 a#Beibd.1, ein Exemplar befindet sich auch im Stadtarchiv Amberg, Signatur: Bd. 413)

von Johannes Laschinger und Helmut Wolf

Die Oberpfalz entwickelte sich im 13./14. Jahrhundert zu einem europäischen Eisenzentrum. Hier wurden die vor allem am Amberger und Sulzbacher Erzberg geförderten Eisenerze in "Schienhämmern" verhüttet. Diese produzierten im "Rennfeuerbetrieb" Eisenschienen und –stäbe. 1341 regelten Amberg und Sulzbach erstmals Fragen des Bergbaus, der Verhüttung und des Eisenhandels vertraglich. Darauf aufbauend kam es 1387 zum Abschluss der "Großen Hammereinung". Sie ist auf zweifache Weise eine Einung: zum einen im Sinne einer Übereinkunft, zum anderen wurde auch der durch diese vertragliche Regelung entstandene Wirtschaftsverband als Einung bezeichnet. Obwohl 1387 formal eine Geltung von vier Jahren vereinbart worden war, scheint sie doch von Anfang an auf eine längere Laufzeit hin angelegt gewesen zu sein. In der Folgezeit lassen sich wiederholt Verlängerungen nachweisen, seit 1454 hatte die jeweils neu beschlossene Hammereinung eine Laufzeit von zehn Jahren. Zeitliche Verschiebungen resultieren aus dem Umstand, dass die Verlängerungen nicht immer fristgerecht erfolgten. So wurde die letzte Erneuerung 1616 und nicht 1614 vorgenommen. Sie lief 1626 aus, ohne dass es einer Kündigung bedurft hätte. Seit dem 16. Jahrhundert überwogen die Nachteile der Einung ihre Vorteile bei weitem und bewirkten einen Niedergang der Oberpfälzer Eisenproduktion.

Voraussetzungen

Der Eisenerzbergbau ist in Ostbayern bereits in der Spätlatènezeit belegt. Oberflächennahe Erze wurden abgebaut und vor Ort in Rennöfen verhüttet. Dabei handelt es sich um kleine zumeist aus Lehm errichtete Schachtöfen von etwa einem Meter Höhe, die mit Holzkohle und Eisenerz beschickt wurden. Die Luftzufuhr erfolgte durch Blasebälge, die den Wind über Düsen in den unteren Ofenbereich brachten. Durch archäologische Grabungen im Amberg-Sulzbacher Raum kamen in allerjüngster Zeit neue Funde zur frühen Eisenverhüttung und -verarbeitung zu Tage. C14-Untersuchungen von in Amberg und Kümmersbruck gefundener Holzkohle lassen eine Datierung auf das 8. Jahrhundert zu.

Als im 13. und 14. Jahrhundert die Wasserkraft zum Betreiben der Hämmer und Blasebälge zum Einsatz kam, blühte das Eisengewerbe auf. An Flussläufen entstanden zahlreiche Eisenhütten, die Schienhämmer, die die Rennöfen ablösten. Hier erfolgte die Verhüttung im Zerrenherd, in den das Eisenerz gegeben wurde und der über einen Abfluss für die Schlacke und das Roherz verfügte. Anschließend wurde das so erzeugte Renneisen im Wellherd, später auch "Frischfeuer" genannt, "gefrischt", d. h. nochmals erhitzt, wobei der hohe Kohlenstoffgehalt durch Oxidationsprozesse gemindert und der "Deichel", ein weiches und zähes Eisen, das für die Blechherstellung benötigt wurde, abtropfte. Danach wurde das Eisen unter einem Hammer zu "Schieneisen", länglichen, rechteckigen Barren ausgeschmiedet; beides - Eisenform und Hammer - gaben dem Betrieb seinen Namen. Eine Weiterverarbeitung konnte in Blech-, Draht- und Waffenhämmern erfolgen. Ermöglicht wurde die Verhüttung durch die Erschließung ergiebiger Eisenerzvorkommen in Amberg und Sulzbach. Das hier geförderte Erz wurde nun zu den im weiteren Umland befindlichen Hammerwerken transportiert; als "Halbzeug", als Rohprodukt, kam es in Form von Schieneisen zurück und wurde weiter gehandelt. Dabei bediente man sich vor allem der Wasserstraße, die von der Vils über die Naab zur Donau führte. Für deren Nutzung hatte die Stadt Amberg ein Monopol erreicht.

Die "Große Hammereinung" 1387

1341 schlossen die Städte Amberg und Sulzbach einen Vertrag, in dem die Bergbau-, Eisenverhüttungs- und Eisenhandelsinteressen geregelt wurden. Diese erste Hammereinung zielte vor allem auf den Ausschluss von "Ausleuten", also Nichtbürgern, ab. Ihr folgte am 7. Januar 1387 mit der "Großen Hammereinung" ein umfangreiches Vertragswerk, das in der Montangeschichte eine herausragende Rolle spielte. Sie wurde von den Ratsgremien der Städte Amberg und Sulzbach sowie den Bürgern der Stadt Nürnberg – soweit sie Schienhämmer besaßen – geschlossen. 64 Hammerherren als Eigentümer von 77 Schienhämmern traten ihr bei. Dies zeigt, dass es Hammerherren gab, die über mehr als einen Betrieb verfügten. So gehörten Hans Hegnein, Vogt zu Vilseck, vier Hammerwerke. Eine Konzentration von Hämmern lässt sich darüber hinaus bei den Familien der Rütz und der Wollentzhofer feststellen, die insgesamt jeweils fünf Hämmer besaßen.

Inhalt

Das Hauptziel der Einung, die Begrenzung und Kontrolle der Zahl und Produktion der Schienhämmer, sollte durch ein ganzes Bündel von Maßnahmen erreicht werden:

  • Verbot der Errichtung neuer Schienhämmer, der Wiederinbetriebnahme stillgelegter Werke und der Umwandlung von Blech- in Schienhämmer.
  • Verpflichtung der Hammermeister zum Beitritt der Einung mit dem Mittel der Erzsperre, aufgrund der Festschreibung des Erzmonopols von Amberg und Sulzbach.
  • Beschränkung der Produktionsmengen der einzelnen Betriebe, kontrollierbar durch die Kennzeichnung des Schieneisens mit Schlagmarken.
  • Festlegung der Produktions- und "Feierzeiten" in den Schienhämmern, in denen die genau beschriebenen Ausbesserungsarbeiten durchzuführen waren.
  • Regelung der Arbeitsverhältnisse, Freizeiten und Entlohnung des Hüttenpersonals sowie Verbot, dieses abzuwerben.
  • Festschreibungen über das Vorgehen gegen Mitglieder bei Verstößen gegen die Einung.

Die Städte Amberg und Sulzbach sowie ihre Landesherren

Amberg und Sulzbach und hier wiederum die großen Familien hatten enormes Interesse am Abschluss der "Großen Hammereinung". Die Städte hatten schon den Anstoß zur vertraglichen Übereinkunft von 1341 gegeben; dies erklärt sich dadurch, dass ihre bedeutenden Geschlechter sich nicht nur aktiv am Bergbau betätigten, sondern vielfach auch die Eigentümer der außerhalb der beiden Städte betriebenen Hammerwerke waren. Um die kapitalintensive Montanindustrie erfolgreich betreiben zu können, schlossen sie sich wiederholt fallweise zusammen, um so ihre Interessen besser durchsetzen zu können. Diese bestanden vor allem in der Sicherung der Existenz ihrer Hammerwerke sowie der daraus erzielten Gewinne. Um diese sicherzustellen, suchte man - wie bereits erwähnt - als erstes die "Ausleute" vom Betrieb von Hammerwerken auszuschließen. Zur Durchsetzung ihrer wirtschaftspolitischen Vorstellungen, die sich in der Hammereinung finden, verfügten die beiden Städte, da sie keine rechtlichen Zwangsmittel besaßen, nur über das Mittel der Erzsperre. Dieses konnte nur greifen, wenn es tatsächlich auch von beiden angewandt wurde.

Amberg gehörte nahezu die ganze Zeit des Bestehens der Hammereinung zum Herrschaftsbereich der Kurpfalz. Sulzbach war hingegen zunächst Bestandteil des Herzogtum Bayerns, geriet dann in den Herrschaftsbereich der Kurpfalz und erlebte ein kurzzeitiges "neuböhmisches Zwischenspiel", ehe es an die bayerischen Wittelsbacher überging und Teil des neu geschaffenen Fürstentums Pfalz-Neuburg wurde. Dadurch änderte sich aber weder etwas an der Bergbautätigkeit noch an der Mitwirkung bei der Hammereinung. Das Ende des Sulzbacher Bergbaus kam in den 1580er Jahren.

Von Anfang an war der jeweilige Landesherr in das System Hammereinung mit eingebunden. So erging, nachdem die Große Hammereinung am 8. Januar 1387 abgeschlossen worden war, von Kurfürst Ruprecht I. (reg. 1329-1390) am 23. Januar 1387 und am 15. Februar 1387 durch Pfalzgraf Ruprecht II. (1325-1398, seit 1390 Kurfürst von der Pfalz) (Stadtarchiv Amberg Urk. 220) sowie von Herzog Friedrich von Bayern (reg. 1375-1392, von 1392-1393 Herzog von Bayern-Landshut) am 24. Januar 1387 (Stadtarchiv Amberg Urk. 217) ein entsprechendes Privileg. In der Mitte des 15. Jahrhunderts ist eine deutliche Zunahme des Einflusses des Landesherrn auf die Hammereinung festzustellen. Allmählich verlor sie damit den "Charakter eines aus eigener Initiative der am Eisengewerbe Beteiligten und nahm statt dessen den einer von der landesherrlichen Obrigkeit dekretierten und kontrollierten Gewerbeordnung an" (Götschmann, Hammereinungen, 208). Die immer stärker werdende Mitwirkung der Landesherrn bei der Fortschreibung der Hammereinung findet im 16. Jahrhundert beredten Niederschlag, als die dann bereits gedruckten Einungen von den beiden Städten und ihrem jeweiligen Landesherrn besiegelt wurden. Der Buchdruck ermöglichte es, dass neben den von den beiden Städten Amberg und Sulzbach sowie ihren Landesherren besiegelten Originalen so viele produziert wurden, dass in jedem Hammerwerk ein Exemplar vorhanden war.

Hintergründe

Über die Motive, die zur Gründung der Hammereinung führten, gibt es verschiedene Theorien. Während Franz Michael Ress (1950) die angeordneten Produktionsbeschränkungen in den Vordergrund stellt, macht Dirk Götschmann (1987) die Amberg-Sulzbacher Monopolpläne mit dem Ziel einer Existenz- und Gewinnsicherung der Hammerherren zum Hauptthema. Demgegenüber sieht Wolfgang Stromer von Reichenbach (1987) in der Krise der Holz- und damit der Holzkohle-Versorgung die Hauptursache für den Abschluss der Hammereinung.

Eisenhämmer waren in der gesamten Oberpfalz weit verbreitet und wurden von Amberg und Sulzbach mit Erz beliefert. Nach Ress (1960) mussten 1475 in der Oberpfalz zum Transport der Erze nicht weniger als 93.200 Fuhren bewältigt werden (Durchschnittsentfernung 40 km). Dazu kamen noch 20.000 Fuhren für den Eisentransport, außerdem über 122.000 Fuhren zum Transport der Holzkohle. Fest steht: Es wurde doppelt so viel Holz verbraucht wie im gleichen Zeitraum zugewachsen ist. Der Waldbestand verschlechterte sich daher von Jahrzehnt zu Jahrzehnt. Hinzu kam noch eine deutliche Verarmung der Artenvielfalt an Bäumen. Für die Gewinnung erstklassiger weicher Kohle eignete sich die Kiefer am besten, die daher auch bevorzugt gepflanzt wurde.

Fortschreibung

Formal hatte man 1387 eine Laufzeit von vier Jahren für die Einung vereinbart, wenngleich sie bereits Hinweise enthält, die auf eine längere Laufzeit deuten. Verlängerungen lassen sich 1397 und 1407 nachweisen. Wenngleich die nächste, erhaltene Einung erst von 1449 stammt, ist doch davon auszugehen, dass zwischen 1407 und 1449 Verlängerungen vorgenommen wurden. In der Mitte des 15. Jahrhunderts kam es zu Fortschreibungen mit jeweils unterschiedlicher Laufzeit. 1454 wurde eine Geltungsdauer auf zehn Jahre festgeschrieben, wenngleich nicht alle Verlängerungen fristgerecht erfolgten; dies erklärt, warum die Hammereinung 1616 und nicht 1614 letztmals erneuert wurde.

Geltungsbereich

Rein rechtlich handelte es sich bei der Einung um einen freiwilligen Zusammenschluss. Tatsächlich waren aber alle Hammerbetreiber, die ihr Erz vom Amberger oder Sulzbacher Berg bezogen, zum Beitritt verpflichtet. Dies galt jedoch auch für Blechhämmer, die Deicheleisen von den Hammerwerken, die der Einung beigetreten waren, verarbeiteten. Seit der Mitte des 15. Jahrhunderts traten auch die Blechhämmer der Einung bei, was sich für die Schienhämmer negativ auswirkte, die jetzt das Deicheleisen nur mehr an bestimmte Blechhämmer zu einem festgesetzten Höchstpreis liefern durften.

Insgesamt galt die Einung "für alle Hammerwerke auf oberpfälzischem Gebiet" sowie "für einige Hämmer auf nürnbergischem und bayerischem Gebiet (hier waren es die Hämmer im Altmühltal), die auf das Erz oder den Deuchel [= Deicheleisen] aus der Oberpfalz angewiesen waren" (Götschmann, Eisen, 100).

Niedergang

Es sind mehrere Faktoren, die für den Niedergang des Systems "Hammereinung" verantwortlich gemacht werden können. An erster Stelle steht dabei das Festhalten an den starren Regelungen der Einung und damit an veralteten Technologien sowie an den strengen Auflagen zur Eisengewinnung in den Schienhämmern, während im 16. Jahrhundert in anderen Eisenregionen Mitteleuropas die Verhüttung im Holzkohlehochofen wesentlich kostengünstiger betrieben wurde. So entstand dem Oberpfälzer Eisenzentrum seit dem Beginn des 16. Jahrhunderts z. B. mit dem Angebot von österreichischem Eisen vor allem aus Leoben ein ernsthafter Konkurrent. Während Holzkohlehochöfen im Gebiet der Einung verboten blieben, war etwa der Statthalter der Oberen Pfalz Christian von Anhalt (reg. 1595-1610) bei dem 1602 in Fichtelberg (Lkr. Bayreuth) gegründeten Berg- und Hüttenwerk beteiligt, in dessen Holzkohlehochofen Gusseisen erzeugt wurde. Das Verbot von Hochöfen in der Oberpfalz verhinderte zum einen die kostengünstige Erzeugung von Eisen, zum anderen konnte weder Stahl noch das für die Waffenproduktion begehrte Gusseisen hergestellt werden. Der Verzicht auf technische Innovationen bewirkte letztendlich den Niedergang der Oberpfälzer Eisenproduktion.

Dies hängt indirekt auch mit der Gründung der Amberger Zinnblechhandelsgesellschaft im Jahr 1533 zusammen. Als Hauptinitiator gilt Pfalzgraf Friedrich II. (1482-1556, reg. als Kurfürst 1544-1556), der zu dieser Zeit Statthalter der Oberpfalz war. Die Zinnblechhandelsgesellschaft benötigte für die Verzinnung das Blech (Deucheleisen/Deicheleisen), das in der gewünschten Qualität nur in den Hammerwerken herkömmlicher Art produziert werden konnte. Zinnblech war korrosionsbeständig und vor allem für den Handel mit Nürnberg wichtig. Das Festhalten Friedrichs, seiner Räte und schließlich der Amberger Bürger an der inzwischen veralteten Produktionsweise in den Hammerwerken wird somit verständlich, zumal der Handel mit Weißblech hohe Gewinne abwarf. Aus diesem Grund wurden die in der Hammereinung zusammengeschlossenen Hammerherren verpflichtet, das Schwarzblech als Deicheleisen zu liefern.

Das Ende der Einung 1626

Da schließlich die in turnusmäßigem Abstand geplante Erschließung neuer Erzvorkommen am Amberger Berg nicht mehr finanzierbar war, musste der Bergbau nach dem letzten großen "Würken", dem letzten großen Abbau von 1611 stillgelegt werden. Nachdem die Förderung in den Sulzbacher Gruben aber im letzten Drittel des 16. Jahrhunderts eingestellt wurde, waren fast alle Hammerwerke der Oberpfalz vom Amberger Erz abhängig. Sein Ersatz durch die Wiederaufnahme der Förderung in den Sulzbacher Gruben wäre mittelfristig denkbar gewesen. Spätestens durch den Beginn des Dreißigjährigen Krieges ab 1618/1620 kam es jedoch zum Niedergang des Oberpfälzer Eisenwesens.

Die Hammereinung erfuhr im Laufe der Jahre erhebliche Veränderungen; genannt sei nur die Zunahme der Kontrolle der Betriebe, die Kontingentierung der Produktionskapazitäten oder die verstärkte Einflussnahme des Landesherrn und die Aufnahme von Blechhämmern. Streitigkeiten zwischen Amberg und Sulzbach konnten oft nicht beigelegt werden. Die Verhandlungen über die Verlängerung der Verträge fanden in der Regel alle zehn Jahre statt. Sie blieben nach dem letzten Vertragsabschluss von 1616 ergebnislos, so dass die Hammereinung 1626 mit Auslaufen des Vertrags erlosch.

Literatur

  • Karl-Otto Ambronn, Bergbau und Hüttenwesen in der Oberpfalz. Ein geschichtlicher Überblick, in: Helmut Wolf (Hg.), Die Bergbauabteilung (Schriftenreihe des Bergbau- und Industriemuseums Ostbayern in Theuern 2), Theuern 1983, 37-49.
  • Edith Benner/Norbert Hirschmann, Der Südhandel mit Oberpfälzer Eisen vom 13. bis zum 16. Jahrhundert, in: Die Oberpfalz, ein europäisches Eisenzentrum (Schriftenreihe des Bergbau- und Industriemuseums Ostbayern in Theuern 12), Theuern 1987, 221-253.
  • Dirk Götschmann, Oberpfälzer Eisen. Bergbau und Eisengewerbe im 16. und 17. Jahrhundert (Schriftenreihe des Bergbau- und Industriemuseums Ostbayern in Theuern 5), Theuern 1985.
  • Dirk Götschmann, Sulzbach - die Bergstadt, in: Stadt Sulzbach-Rosenberg (Hg.), Eisenerz und Morgenglanz. Geschichte der Stadt Sulzbach-Rosenberg (Schriftenreihe des Stadtmuseums und Stadtarchivs Sulzbach-Rosenberg 12/2), Amberg 1999, 429-450.
  • Dirk Götschmann, Wirtschaftliche Auswirkungen der Hammereinungen bis zum 30jährigen Krieg, in: Die Oberpfalz, ein europäisches Eisenzentrum (Schriftenreihe des Bergbau- und Industriemuseums Ostbayern in Theuern 12), Theuern 1987, 203-220.
  • Johannes Laschinger, Die Amberger Zinnblechhandelsgesellschaft, in: Helmut Wolf (Hg.), Der seidige Glanz. Zinn in Ostbayern und Böhmen (Schriftenreihe des Bergbau- und Industriemuseums Ostbayern in Theuern 42), Theuern 2001, 65-85.
  • Johannes Laschinger, Große Hammereinung, in: ders. (Hg.), Archivische Schätze. Aus 975 Jahren Amberger Geschichte (Beiträge zur Geschichte und Kultur der Stadt Amberg 4) 2009, Nr. 14, 54-57.
  • Johannes Laschinger, Transkription der Großen Hammereinung, in: Die Oberpfalz, ein europäisches Eisenzentrum (Schriftenreihe des Bergbau- und Industriemuseums Ostbayern in Theuern 12), Theuern 1987, 133-145.
  • Franz Michael Ress, Bauten, Denkmäler und Stiftungen deutscher Eisenhüttenleute, Düsseldorf 1960.
  • Günther Schatz, Die arbeitsrechtliche Bedeutung der oberpfälzischen Hammereinung vom Jahre 1387, Würzburg 1971.
  • Wolfgang von Stromer, Die Große Hammereinung vom 7. Januar 1387. Kartell und Innovationen als Antwort auf eine Krise, in: Die Oberpfalz, ein europäisches Eisenzentrum (Schriftenreihe des Bergbau- und Industriemuseums Ostbayern in Theuern 12), Theuern 1987, 147-189.
  • Helmut Wolf, Eisenerzbergbau und Eisenverhüttung in der Oberpfalz von den Anfängen bis zur Gegenwart (Hefte zur Bayerischen Geschichte und Kultur 3), München 1986.

Quellen

Wie aus der Urkunde selbst deutlich wird, wurden von der "Großen Hammereinung" drei Exemplare ausgefertigt. Erhalten hat sich nur das "Amberger" im dortigen Stadtarchiv (Stadtarchiv Amberg, Urk. 216). Hier wird auch die "kleine" Einung von 1341 (Stadtarchiv Amberg, Urk. 35) verwahrt. Als Beispiel der Verhandlungen, die jeweils dem Abschluss der Einung vorangingen, sei verwiesen auf die "Handlung der fürsten vnd stete rete zu gehallden tagen der aynung im hammerwerck zu Amberg vnd Sulltzbach 1491-1506" (Stadtarchiv Amberg, Bände 407).

Ferner sind im Stadtarchiv Amberg folgende gedruckte (und besiegelte) Hammereinungen des 16. und 17. Jahrhunderts vorhanden:

  • Die neu Hamerwercks Aynigung Amberger und Sultzpacher Rivir 1539 (Stadtarchiv Amberg, Bände 407 1/2).
  • Die new Hamerwerchs Aynigung Amberger und Sultzpacher Rivir 1549 (Stadtarchiv Amberg, Bände 408).
  • Die new Hamerwerchs Aynigung Amberger und Sultzpacher Rivir 1558 (Stadtarchiv Amberg, Bände 409).
  • Die new Zehen jerig Hamerwercks Aynigung Amberger und Sultzbacher Rivir 1569-1579, 1569 (Stadtarchiv Amberg, Bände 410).
  • Die new Zehenjerig Hammerwerckhs Ainigung Amberger und Sultzbacher Rivier 1583-1593, 1583 (Stadtarchiv Amberg, Bände 411, 412 und 471).
  • Die new Zehenjerig Hammerwerckhs Ainigung Amberger und Sultzbacher Rivir 1594-1604, 1594 (Stadtarchiv Amberg, Bände 413).
  • Die new Zehenjerig Hammerwerckhs Ainigung Amberger und Sultzbacher Rivir 1604-1614, 1604 (Stadtarchiv Amberg, Bände 414 und 415).
  • Die new Zehenjerig Hammerwerckhs Ainigung Amberger und Sultzbacher Rivir 1616-1626, 1616 (Stadtarchiv Amberg, Bände 416 und 417).

Externe Links

Hammereinigung

Empfohlene Zitierweise

Helmut Wolf/Johannes Laschinger, Hammereinungen, publiziert am 7.11.2016; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Hammereinungen> (29.03.2024)