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Fränkisches Herzogsschwert

Aus Historisches Lexikon Bayerns

Das Fränkische Herzogsschwert. (© Bayerische Schlösserverwaltung www.schloesser.bayern.de)
Das Herzogsschwert in der Bischofschronik von Lorenz Fries (1489/91-1550). Die Miniatur aus der für den Würzburger Fürstbischof Julius Echter von Mespelbrunn (reg. 1573-1617) angefertigten Handschrift zeigt Fürstbischof Iring von Reinstein-Homburg (reg. 1254-1265) dargestellt, der laut begleitendem Text im Jahr 1265 einen Streit zwischen den Hohenlohe und den Grafen von Henneberg schlichtete. Lorenz Fries weist darauf hin, dass Bischof Iring "aigner persone, als ain hertzog zu Francken, zu Weldriet in angethonem Harnisch" zu Gericht saß. (Universitätsbibliothek Würzburg, M.ch.f.760, 204r)

von Frank Uhrmann

Seit dem ausgehenden 12. Jahrhundert diente ein Schwert den Würzburger Bischöfen als Symbol ihrer Herzogswürde. Vor dem Hintergrund der Auseinandersetzungen mit den fränkischen Hohenzollern um die Herzogswürde ließ Bischof Johann III. von Grumbach (reg. 1455-1466) das bis heute erhaltene Herzogsschwert anfertigen. Bis zur Säkularisation 1803 diente das Schwert zeremonialen Zwecken. Anfang des 19. Jahrhunderts kam es in die wittelsbachische Schatzkammer und ist seit 1923 Besitz der Wittelsbacher Landesstiftung. Seit den 1950er Jahren gewann das Schwert in Diskussionen um eine Benachteiligung Frankens neue symbolische Bedeutung.

Das Herzogsschwert der Fürstbischöfe von Würzburg

Als Symbol für ihre besondere Gerichtsbarkeit und den damit verbundenen Anspruch auf die Herzogswürde verwendeten die Fürstbischöfe von Würzburg ein Schwert. Dieses taucht seit Bischof Heinrich III. (reg. 1191-1197) auf Münzen, seit Berthold I. von Henneberg (reg. 1267-1274) auf Siegeln, seit Manegold von Neuenburg (reg. 1287-1303) auf Grabmälern und spätestens seit Gottfried von Hohenlohe (reg. 1317-1322) als Grabbeigabe auf.

Die Bilder der Fries-Chronik von 1546 zeigen den Fürstbischof, der das Schwert als Zeichen der Herzogswürde von Karl dem Großen (reg. 768-814, ab 800 als Kaiser) verliehen bekommt, das Schwert bei Gericht trägt und mit dem Schwert begraben wird. In dem für Fürstbischof Julius Echter von Mespelbrunn (reg. 1573-1617) kopierten Exemplar der Chronik trägt der Fürstbischof das Schwert auch beim Verkünden von Erlassen und Verordnungen. Weitere bildliche Darstellungen untermauern die Verbindung von Schwert, Gerichtsbarkeit und Herzogswürde.

Die schriftliche Überlieferung bestätigt dies ebenfalls. Die zwischen 1197 und 1200 verfasste "Vita Adalberonis episcopi" etwa nennt das Schwert als Amtszeichen des Herzogs. In späteren Quellen, wie bei Ignaz Gropp (1695-1758) im Jahr 1741, wird es sogar fälschlicherweise als Insignie geführt. Zahlreich sind die Erwähnungen des Schwertes bei Begräbnissen, aber auch seine Verwendung bei der Heiligen Messe: Ennea Silvio Piccolomini (1405-1464, reg. als Papst Pius II. 1458-1464) beispielsweise berichtet in seiner 1457 verfassten "Germania", dass das Schwert während der Messe blank gezogen wurde, um die Sonderstellung des Bischofs zu demonstrieren, die auf seiner besonderen Gerichtsbarkeit beruhte. Auch der vielfach überlieferte Spruch "Herbipolis sola iudicat ense et stola" (Würzburg allein richtet mit Schwert und Stola) betont die Gerichtsbarkeit, symbolisiert durch das Schwert.

Das "Fränkische Herzogsschwert" des Fürstbischofs Johann III. von Grumbach

Im 15. Jahrhundert mussten die Würzburger Fürstbischöfe ihre Herrschaftsansprüche immer stärker gegen das Domkapitel, aber auch gegen ihre großen Nachbarn verteidigen. Die Bedrohung der Würzburger Vorherrschaft kulminierte in einer Reihe von Kriegen. Diese wurden auch von einem propagandistischen Wettstreit begleitet, da die Akzeptanz des Herrschaftsanspruches bei den Fürsten und Städten eine entscheidende Rolle spielte.

Vor allem Bischof Johann III. von Grumbach (reg. 1455-1466) musste sich mit den Hohenzollern auseinandersetzen, die unter Albrecht Achilles (reg. 1440-1486) selbst nach dem fränkischen Herzogstitel strebten. Um die Würzburger Ansprüche zu demonstrieren, gab Johann III. von Grumbach das heute noch erhaltene gotische Zeremonialschwert in Auftrag. Es sollte als Waffe im Propagandakrieg um die Herzogswürde dienen.

Das Schwert selbst ist ein Anderthalbhänder mit einem Jaspis als Knauf. Auf dem querovalen Stichblatt befindet sich das gevierte Würzburger Bischofswappen mit dem Würzburger Rechen, der Fahne des Hochstifts und zweimal dem schreitenden Mohr mit Rosenstrauß, dem Wappen der Herren Grumbach. Das Schwert war also stets als Waffe Johanns III. von Grumbach zu erkennen und konnte schon allein deswegen den Anspruch auf Gerichtsbarkeit und Herzogtum nur illustrieren, jedoch nicht beweisen.

Grumbachs Nachfolger verwendeten das Schwert in althergebrachter Art und Weise weiter. Der Zeremonialcharakter des Schwertes verblasste innerlich immer mehr, je mehr das Herzogtum zu einem leeren Titel wurde. Zwar berichten zahlreiche Quellen noch im 18. Jahrhundert anschaulich von der zeremoniellen Bedeutung des Schwertes, aber gleichzeitig taucht das Schwert unter dem falschen Namen "Marschallschwert" in mehreren voneinander kopierten Inventarlisten auf.

Das Herzogsschwert nach 1803

Im Zuge der Säkularisation wurde das Grumbachsche Schwert 1803 nach München verbracht, wo es Teil der Schatzkammer der Wittelsbacher wurde. 1923 ging es dann in den Besitz der Wittelsbacher Landesstiftung über. Das Schwert wurde nicht etwa als Insignie behandelt - die es auch nicht war -, sondern als Antiquität Teil der Sammlung. Dort geriet das Schwert für mehr als 150 Jahre in relative Vergessenheit.

Ins öffentliche Bewusstsein kehrte das Schwert durch die Bemühungen des langjährigen Leiters des Mainfränkischen Museums Würzburg, Max H. von Freeden (1913-2001), zurück. Er organisierte anlässlich des Jahrs der Frankenapostel 1952 eine Leihgabe nach Würzburg und inszenierte das Schwert als Mittelpunkt der Ausstellung "Franconia Sacra". Seit dieser Zeit wurden immer wieder Rückgabeforderungen aus Würzburg laut, die bis in den Landtag hineingetragen wurden. Dabei entwickelte sich das Schwert zum Symbol für eine von manchen Franken empfundene Benachteiligung durch den zentralistischen Freistaat.

Einen vorläufigen Höhepunkt der immer wieder aufflammenden Rückgabediskussion stellten die Jahre 2003/2004 dar: Im Rahmen des 1300-jährigen Jubiläums der Stadt Würzburg war auch um eine Leihgabe des Schwertes gebeten worden. Diese wurde jedoch unter Hinweis auf den Zustand der Waffe abgelehnt. Das öffentliche Echo in der Würzburger Presse und Politik war gewaltig, und das Thema wurde im Landtagswahlkampf aufgegriffen. Der öffentliche Druck führte schließlich dazu, dass das Schwert doch nach Würzburg ausgeliehen wurde. Im Zusammenhang mit dieser Ausleihe wurde das Schwert von der Wittelsbacher Landesstiftung in "Marschallschwert" umbenannt. Dieser umstrittene Titel schürte die Rückgabediskussion zusätzlich.

Marschallschwert oder Herzogsschwert?

Der Titel "Marschallschwert" geht zurück auf die Würzburger Inventarlisten des 18. Jahrhunderts und die Tatsache, dass der Marschall dem Bischof das blanke Schwert zu gewissen Anlässen voraus trug. Dabei berücksichtigt der Name die Gesamtheit der Quellenlage nur unzulänglich, selbst wenn man sich auf das 18. Jahrhundert beschränkt. Betrachtet man die Geschichte des Grumbachschen Schwertes seit dem 15. Jahrhundert und die Bedeutung der Schwertsymbolik für die Würzburger Fürstbischöfe seit dem 12. Jahrhundert, so ist der Name irreführend.

Literatur

  • Johannes Erichsen, "...um unsere Sammlung dadurch zu bereichern". Wege von Kunstwerken aus Unterafranken nach München, in: Ernst-Günter Krenig (Hg.), Wittelsbach und Unterfranken. Vorträge des Symposions: 50 Jahre Freunde mainfränkischer Kunst und Geschichte (Mainfränkische Studien 65), Würzburg 1999, 95-109. (Der Aufsatz beschäftigt sich nur am Rande mit dem Herzogsschwert, weist aber erstmals auf die Bezeichnung "Marschallschwert" in Inventarlisten hin.)
  • Max H. von Freeden, Das fränkische Herzogsschwert, in: Theodor Kramer (Hg.), Heiliges Franken. Festchronik zum Jahr der Frankenapostel 1952. 6. Heft, Würzburg 1952, 181-185 (Ndr. in: Max H. von Freeden, Erbe und Auftrag. Von fränkischer Kunst und Kultur: Aufsätze und Artikel aus fünfzig Jahren – eine Auswahl [Mainfränkische Studien 44], Würzburg 1988, 84-89).
  • Theobald Freudenberger, Herbipolis sola iudicat ense et stola, in: Würzburger Diözesangeschichtsblätter 51 (1989), 501-513.
  • Erik Soder von Güldenstubbe, Das herzogliche Schwert der Würzburger Bischöfe. Kunsthandwerk und Anspruchssymbol, in: Jürgen Lenssen (Hg.), Tilman Riemenschneider – Werke seiner Glaubenswelt. Katalog, Regensburg 2004, 169-182.
  • Frank Uhrmann, Das Herzogsschwert der Fürstbischöfe von Würzburg. Studien zum Bedeutungswandel und zur Rezeptionsgeschichte vom Mittelalter bis zur Gegenwart (Mainfränkische Studien 76), Würzburg 2007. (Enthält weiterführende Literatur- und Quellenangaben.)

Weiterführende Recherche

Empfohlene Zitierweise

Frank Uhrmann, Fränkisches Herzogsschwert, publiziert am 16.11.2009; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Fränkisches_Herzogsschwert> (28.03.2024)