Chiemsee, Bistum
Aus Historisches Lexikon Bayerns
Salzburger Eigenbistum mit Sitz auf Herrenchiemsee, das 1215/16 kanonisch errichtet wurde. Der Chiemseer Bischof verblieb in enger Abhängigkeit vom Salzburger Erzbischof, als dessen Weihbischof er stets in Salzburg residierte. Die kleine Diözese mit anfgänglich nur zehn Pfarreien umfasste das Chiemseegebiet sowie das Tal der Tiroler Ache und das Brixental. In seiner Diözese konkurrierte der Bischof mit dem Propst des Augustiner-Chorherrenstifts Herrenchiemsee, der als Archidiakon eigene Jurisdiktionsrechte besaß. Erst im Zuge der katholischen Reform konnte sich der Bischof (1613/1707) gegen den Propst und Archidiakon durchsetzen. 1808 legte der letzte Chiemseebischof sein Amt nieder. Bei der Neueinteilung der Diözesen in der nachnapoleonischen Zeit wurde das Bistum 1817/18 auch päpstlicherseits aufgehoben. Sein Tiroler Gebiet fiel an das Erzbistum Salzburg, der oberbayerische Anteil an das Erzbistum München und Freising. 2009 wurde das Bistum Chiemsee als Titularbistum wieder hergestellt.
Zur Frage eines spätrömischen Bistums Chiemsee ("ecclesia Petena")
Für die früher vermutete Existenz eines Chiemseebistums in der Spätantike fehlt jeglicher Nachweis. Hintergrund dieser Spekulationen, die maßgeblich auf Romuald Bauerreiß (1893-1971) zurückgehen, sind zwei Papsturkunden von 790 und 798 für das (Erz-)Bistum Salzburg. Diese bezeichnen die Salzburger Kirche als "ecclesia Petena". Hinter dieser nach wie vor rätselhaften Bezeichnung vermutete man die Reminiszenz an ein spätantikes Bistum mit Sitz in Seebruck am Chiemsee, dessen antiker Name "Bedaium" war. Ferner ist 804 bezeugt, dass der erste bekannte Abt von Herrenchiemsee, Dobdagrec, bischöfliche Rechte ausübte.
Die Gleichsetzung von Bedaium und Petena begegnet jedoch sprachlichen Bedenken. Ebenso lässt sich die Bischofswürde des Herrenchiemseer Abtes als die eines Chorbischofs erklären. Will man entsprechenden Hypothesen überhaupt Raum geben, böten sich eher Pettau an der Drau in Istrien (lat. Poetovium, heute Ptuj in Slowenien) oder Pićani in Istrien (lat. Pedena) an. Der Rückgriff auf die "ecclesia Petena" war vielleicht ein Versuch, mangels eines antiken Bistums im bairischen Raum an die Tradition eines anderen spätantiken Bistums anzuknüpfen. Auch konkurrierende Ansprüche zwischen Salzburg und Passau könnten hierbei eine Rolle gespielt haben, doch fehlen jegliche Belege.
Alles in allem sind Spekulationen über ein wie auch immer geartetes spätantik-frühmittelalterliches Bistum im Chiemseebereich nach dem gegenwärtigen Stand der Forschung als abwegig zu betrachten.
Die Errichtung des Bistums Chiemsee 1215
Erzbischof Eberhard II. von Salzburg (reg. 1200-1246) gründete im Jahr 1215 das Bistum Chiemsee. Er folgte dabei dem Vorbild Erzbischof Gebhards (reg. 1060-1088), der 1072 das Bistum Gurk in Kärnten als erstes der vier Salzburger "Eigenbistümer" gegründet hatte. Es folgten 1218 Seckau und 1225 Lavant. König Friedrich II. (reg. 1211-1250) hatte die Errichtung des Bistums Chiemsee zuvor erlaubt; zuerst 1213 für Frauenchiemsee als Bischofssitz, dann 1215 für Herrenchiemsee. 1215 stimmte auch Papst Innozenz III. (reg. 1198-1216) auf dem IV. Laterankonzil dem Vorhaben des Erzbischofs zu, in der Kirche des Augustiner-Chorherrenstifts auf Herrenwörth eine bischöfliche Kathedra zu errichten. Die Stiftskirche war seither Domkirche, das Stiftskapitel gleichzeitig Domkapitel und der Propst an der Spitze Dompropst.
Die große räumliche Ausdehnung und die geographische Situation des Erzbistums Salzburg bildeten den in den Urkunden genannten (wohl auch einen Formalakt der kurialen Kanzleisprache darstellenden) Grund für die Errichtung der Eigenbistümer: Die Unterteilung des vom bayerischen Inn bis Ungarn sich erstreckenden, Gebirge und Hochgebirge umfassenden Salzburger Sprengels sollte eine wirksamere Seelsorge ermöglichen. Auch die päpstliche Errichtungsbulle für das Bistum Chiemsee "Super familiam" vom 28. Januar 1216 nimmt auf die pastoralen Notwendigkeiten in besonderer Weise Bezug. Sie umschreibt zugleich den auffallend geringen Umfang der Diözese mit ihren ursprünglich zehn Pfarreien, die in der Bulle teilweise genannt werden: In Bayern Herrenchiemsee, Prien, Eggstätt, Söllhuben und Grassau, in Tirol Söll, Kirchdorf, St. Johann im Leukental, Brixen im Tal und St. Ulrich am Pillersee.
Doch spielten wohl neben seelsorgerischen Belangen auch politisch-herrschaftssichernde Interessen für die eigenkirchenrechtlichen Anschauungen entsprungene Bildung der Eigenbistümer eine nicht unerhebliche Rolle. Vielleicht wollte Eberhard II. dadurch den Bestrebungen der Herzöge und Landesfürsten von Bayern bzw. Kärnten und auch der Steiermark, selbständige Landesbistümer zu errichten, entgegentreten und den damals mächtigen Salzburger Archidiakonen konkurrierende Gewalten gegenüberstellen.
Rechtsstellung des Bistums
Der Bischof von Chiemsee stand (wie die anderen drei "Eigenbischöfe") in einem reichs- wie kirchenrechtlichen Abhängigkeitsverhältnis zum Erzbischof von Salzburg, von dem er nominiert, konfirmiert, konsekriert, investiert und belehnt wurde. Der Erzbischof behielt sich zudem Patronats- und Zehntrechte in einigen zur Diözese Chiemsee gehörenden Pfarreien vor.
Lag die Hauptaufgabe der Bischöfe aller Salzburger Eigenbistümer in der Vertretung des Erzbischofs und in der Übernahme weihbischöflicher Funktionen, musste der Bischof von Chiemsee von Anfang an nebenamtlich als persönlicher Weihbischof des Salzburger Metropoliten fungieren. Nicht zuletzt aus diesem Grunde residierte der Bischof von Chiemsee ständig außerhalb seines Bistums in Salzburg. Seit Beginn des 14. Jahrhunderts stand ihm dazu in Salzburg der dortige Chiemseehof zur Verfügung.
Für das 14. Jahrhundert deuten einige Quellen darauf hin, dass der Einfluss des Bischofs von Chiemsee weitreichender geworden ist. 1419 ist eine erste Diözesansynode nachweisbar, die in Kitzbühel abgehalten wurde. Am Ende des 15. Jahrhunderts übten die Chiemseer Oberhirten, von denen nicht wenige über eine juristische Universitätsausbildung verfügten, unabhängig vom Salzburger Erzbischof ihre Hirtengewalt über das Bistum aus.
Verglichen mit den Bischöfen der anderen Salzburger Eigenbistümer, blieb der Chiemseer Bischof am meisten den Hoheitsrechten des Salzburger Erzbischofs unterstellt. Dies zeigte sich auch darin, dass von 1438 bis 1508 vier Chiemsee-Bischöfe zugleich das Salzburger Kanzleramt innehatten und sie auch später immer wieder als Beamte und Stellvertreter des Metropoliten wirkten und mit wichtigen politischen Aufgaben betraut waren. Einer dieser Bischöfe war Berthold Pürstinger (1465-1543), der berühmte Verfechter des katholischen Glaubens in den reformatorischen Wirren seiner Zeit, Verfasser zahlreicher gelehrter theologischer Werke, unter anderem der "Tewtsche[n] Theologey". Pürstinger bekannte, dass er als Bischof von Chiemsee (reg. 1508-1526) nie bischöfliche Funktionen, sondern lediglich sein Salzburger Kanzleramt ausgeübt habe.
Zwei Mal wirkten Chiemseer Oberhirten als Generalvikar bzw. Offizial des Salzburger Erzbischofs. Diese Aufgabe kam gemeinhin dem Dekan des Salzburger Domkapitels zu, aus dessen Reihen die meisten Chiemsee-Bischöfe kamen, die seit Beginn des 17. Jahrhunderts meist zugleich Salzburger Domherren blieben. Die Bischöfe von Chiemsee nahmen zudem an den Salzburger Landtagen teil und waren Vorsitzende der Prälatenkurie der Salzburger Landschaft. Als Weihbischof und Vasall des Erzbischofs von Salzburg war der Chiemseer Bischof aber nicht Mitglied des Reichsfürstenrates und hatte auf den Reichstagen weder Sitz noch Stimme. Erst seit der reichsrechtlichen Sanktion für das Bistum Lavant durch Kaiser Friedrich III. (reg. als König 1440-1493, Kaiser ab 1452) im Jahr 1457 führten die Bischöfe der Salzburger Eigenbistümer, also auch der Bischof von Chiemsee, den Fürstentitel.
Verhältnis zum Archidiakonat Chiemsee
Die stärksten Beeinträchtigungen der geistlichen Kompetenzen erfuhr der als Salzburger Weihbischof fungierende Bischof von Chiemsee durch seinen Dompropst, den Stiftspropst und Archidiakon von Herrenchiemsee. Zwischen 1125 und 1131 hatte Erzbischof Konrad I. von Salzburg (reg. 1105-1147) im Zuge seiner Reformmaßnahmen das Chorherrenstift auf Herrenwörth reguliert und das Archidiakonat Chiemsee eingerichtet. Das auf bayerischem und Tiroler Territorium gelegene, kirchlich zum Erzbistum Salzburg gehörende Archidiakonat umfasste seit alter Zeit einen größeren Teil des westlichen Erzbistums, seit 1215 auch das Bistum Chiemsee. Der Umstand, dass mit der Bistumsgründung die beiden gleichermaßen abhängigen Gewalten - Bischof und Archidiakon - an einen Ort gebannt waren, führte auf Dauer zu einer massiven Konkurrenz.
Die Gründungsurkunden für das Bistum Chiemsee garantierten dem Propst und Archidiakon von Chiemsee ausdrücklich die bis zu diesem Zeitpunkt innegehabten Rechte. Erst mit der Stärkung der bischöflichen Gewalt durch das Konzil von Trient (1545-1563) konnten die Bischöfe von Chiemsee vermehrt Anstrengungen unternehmen, ihre Kompetenzen zu erweitern bzw. die volle Ordinariatsgewalt zu erlangen. Gleichwohl stießen sie auf scheinbar unüberwindliche Hindernisse, da die bayerischen Herzöge bzw. Kurfürsten den Probst und Archidiakon von Chiemsee unterstützten. Die Wittelsbacher waren seit 1244 Vögte des Klosters und ließen nicht zu, dass ein Bischof von Chiemsee, der zugleich Weihbischof des Salzburger Erzbischofs war, dort seine Bischofsresidenz nehmen konnte. Bis in den Anfang des 18. Jahrhunderts hinein lässt sich die unbedingte Unterstützung der bayerischen Landesfürsten für Propst, Kapitel und Archidiakon verfolgen. Nur die Tatsache, dass dem Bischof von Chiemsee die ihm kompetierenden Rechte zugestanden werden mussten, und äußere, durch die politische Situation (Spanischer Erbfolgekrieg) hervorgerufene Zwänge, brachten ein Ende dieser für den Propst so wichtigen und stets notwendigen Hilfe.
Den Durchbruch erreichten die Chiemseer Bischöfe durch den am 23. Juli 1613 zwischen Erzbischof Marcus Sitticus (reg. 1612-1619) und Bischof Ernfried von Kuenburg geschlossenen Rezess. Damit gestand der war Salzburger Metropolit dem Chiemseer Oberhirten das volle Recht eines Ordinarius seines Bistums, mit einem eigenen Ordinariat und Generalvikar, zu. Somit war der Archidiakon von Chiemsee für den chiemseeischen Sprengel seines Archidiakonates auch dem Bischof von Chiemsee als seinem Ordinarius unterstellt, das Archidiakonat damit in einen erzbischöflich-salzburgischen und bischöflich-chiemseeischen Teil gespalten. Diese Zugeständnisse mussten wie eine Einladung zur Erlangung aller übrigen noch im Besitze des Archidiakons befindlichen und von ihm ausgeübten Rechte erscheinen.
Doch bedurfte es bei der Durchsetzung dieses Zieles großer Anstrengungen, war doch der Archidiakon von Chiemsee im Besitz eines Urteilsspruches der "Sacra Romana Rota" vom 5. Juli 1510, der ihm für seinen Distrikt die "streitige Rechtsprechung" ("iurisdictio contentiosa") zu-, dem Bischof dagegen aberkannte. Diese Definitivsentenz sollte die nächsten 200 Jahre Dreh- und Angelpunkt aller Auseinandersetzungen um die jeweiligen Jurisdiktionsvollmachten sein, vor allem ein Bollwerk der archidiakonalen Rechte. Den Prozess hatte Bischof Christoph I. Mendel von Steinfels (reg. 1502-1508) ins Rollen gebracht, der frühere und erste satzungsgemäß gewählte Rektor der 1472 gegründeten Universität Ingolstadt, ein Rechtsgelehrter von herausragender Begabung.
Es dauerte daher bis Anfang des 18. Jahrhunderts, bis sich die Bischöfe gegen die Archidiakone stärker durchsetzen konnten. Ein erster Schritt hierzu war die Errichtung des Dekanats St. Johann im Leukental 1621, das fortan den Tiroler Anteil des Bistums umfasste, wobei eine formelle Überordnung des Herrenchiemseer Archidiakons weiter erhalten blieb. Die entscheidenden Auseinandersetzungen fielen dann in die Jahre 1700 bis 1707. Mit dem am 17. Oktober 1707 auf Vermittlung des Salzburger Erzbischofs geschlossenen Vergleich zwischen Bischof Sigmund Carl von Castel-Barco (reg. 1697-1708) und Archidiakon Jakob Mayr (reg. 1691-1717) wurden die bischöflichen Rechte auch faktisch gestärkt.
Trotz der durch die Rezesse von 1613 und 1707 hervorgerufenen neuen Dispositionen im Rechtsgefüge der beiden Institute - Bischof und Archidiakon - übte der Propst und Archidiakon von Chiemsee bis zum Zusammenbruch der Reichskirche am Beginn des 19. Jahrhunderts eine weitreichende Jurisdiktion aus. Bis zur 1809 verfügten und 1812 erfolgten Auflösung des Archidiakonats gebrauchte er in allen Schreiben und Urkunden offiziell die Formel "Nos Dei Gratia N. Cathedralis Ecclesiae Chiemensis Praepositus et Archidiaconus".
Auflösung des Bistums
Im Jahr 1804 zählte das Bistum 38.818 Seelen. Es umfasste das Archidiakonat Chiemsee und das Dekanat St. Johann in Tirol, elf Pfarreien, 16 Vikariate, zehn Kooperaturen, elf Kaplaneien und Benefizien, ein Priesterhaus, ein Chorherrenstift und ein Kapuzinerkloster.
Am 16. Juni 1808 resignierte der letzte Bischof von Chiemsee, Sigmund Christoph Graf von Zeil und Trauchburg, auf Druck der bayerischen Regierung sein Amt. Das Bistumsgebiet, dessen Tiroler Anteil seit 1805 ebenfalls zum Königreich Bayern gehörte, wurde damit provisorisch dem Generalvikariat in Freising unterstellt. Am 18. Juli 1814 wurden dann die Tiroler Anteile des Chiemseebistums an Salzburg zurückgegeben und von dort provisorisch dem Bistum Brixen unterstellt.
Die kanonische Auflösung des Bistums Chiemsee bestimmten erst das bayerische Konkordat von 1817 und die päpstliche Circumscriptionsbulle für die bayerischen Bistümer von 1818. Letztere und die ebenfalls 1818 erlassene Circumscriptionsbulle für Tirol und Vorarlberg wiesen die in Bayern liegenden Teil des ehemaligen Bistums dem Erzbistum München und Freising zu, die Tiroler Teile dem Erzbistum Salzburg.
Wiedererrichtung als Titularbistum 2009
Im Januar 2009 errichtete Papst Benedikt XVI. (Joseph Ratzinger, 1927-2022, Papst 2005-2013) das Bistum als Titularbistum wieder. Titularbistümer sind untergegangene Bistümer, auf die nach wie vor Bischöfe geweiht werden. Diese Bischöfe werden dann als Weihbischöfe in anderen Diözesen eingesetzt. Der Titularbischof hat im Sprengel der ehemaligen Diözese keine Jurisdiktionsrechte.
Archivüberlieferung
Die das Bistum Chiemsee betreffende Überlieferung verwahren überwiegend das Bayerische Hauptstaatsarchiv, das Archiv des Erzbistums München und Freising, das Salzburger Landesarchiv und das Konsistorialarchiv Salzburg.
Literatur
- Manfred Heim, Bischof und Archidiakon. Geistliche Kompetenzen im Bistum Chiemsee (1215-1817) (Münchener Theologische Studien I, 32), Sankt Ottilien 1992.
- Manfred Heim, Bistum Chiemsee, in: Erwin Gatz u. a. (Hg.), Die Bistümer des Heiligen Römischen Reiches von ihren Anfängen bis zur Säkularisation, Freiburg 2003, 158-163.
- Erwin Naimer, Das Bistum Chiemsee in der Neuzeit (Quellen und Darstellungen zur Geschichte der Stadt und des Landkreises Rosenheim 11), Rosenheim 1990.
- Wilhelmine Seidenschnur, Die Salzburger Eigenbistümer in ihrer reichs-, kirchen- und landesherrlichen Stellung, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Kanonistische Abteilung 9 (1919), 177-287.
- Engelbert Wallner, Das Bistum Chiemsee im Mittelalter (1215-1508) (Quellen und Darstellungen zur Geschichte der Stadt und des Landkreises Rosenheim 5), Rosenheim 1967.
Quellen
- Reiner Braun (Bearb.), Die bayerischen Teile des Erzbistums Salzburg und des Bistums Chiemsee in der Visitation von 1558 (Studien zu Theologie und Geschichte 6), Sankt Ottilien 1991.
- Manfred Heim (Bearb.), Quellen zur Geschichte des Bistums und Archidiakonats Chiemsee (Münchener Theologische Studien I, 33), Sankt Ottilien 1994.
Weiterführende Recherche
Externe Links
Empfohlene Zitierweise
Manfred Heim, Chiemsee, Bistum, publiziert am 12.10.2009; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Chiemsee,_Bistum> (13.10.2024)