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Bistumsorganisation

Aus Historisches Lexikon Bayerns

von Wolfgang Weiß

Die mittelalterlichen Anfänge bischöflich verfasster Kirchen mit Einflusszonen reichen für einige Gebiete des heutigen Bayern in das 7. Jahrhundert zurück (Bistümer Mainz, Konstanz, vielleicht Augsburg). 739 wurden die (alt-)bayerischen Diözesen (Freising, Regensburg, Passau, Salzburg) kanonisch errichtet. 741/742 entstand das Bistum Würzburg, wenig später das Bistum Eichstätt. 780/82 erließ Karl der Große (reg. 768-814, Kaiser ab 800) für das östliche Frankenreich eine Metropolitanverfassung. Dem hierbei gegründeten Erzbistum Mainz waren spätestens im frühen 9. Jahrhundert auch die Bistümer Würzburg, Eichstätt und Augsburg zugeordnet. 798 errichtete Karl für die (alt-)bayerischen Diözesen das Erzbistum Salzburg. Einige Bistümer wurden erst in der Folgezeit geschaffen (Bamberg 1007, Herrenchiemsee 1215). Da die Bischöfe im Hochmittelalter ein reichsunmittelbares Hochstift aufbauen konnten, lagen die Bischofssitze außerhalb der Territorien weltlicher Herren. Dies sahen die bayerischen Herzöge bzw. Kurfürsten als Hindernis ihrer staatskirchlichen Ambitionen an. Einen großen Einschnitt für die Diözesanverhältnisse, vor allem im schwäbischen und fränkischen Raum, brachte die Reformation mit sich, da die Bischöfe ihre geistliche Jurisdiktion in den evangelisch gewordenen Gebieten nicht mehr wahrnehmen konnten. Versuche, die Diözesanverhältnisse im landeskirchlichen Interesse zu verändern, scheiterten allerdings bis 1803. Erst das Ende des Alten Reiches und das Entstehen des souveränen Königreiches Bayern öffneten den Weg zu einer neuen Bistumsorganisation. Diese wurde im Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Königreich Bayern vom 5. Juni 1817 festgelegt. Demzufolge ist Bayern in eine südbayerische und eine nordbayerische Kirchenprovinz aufgeteilt. Dem Metropolitansitz München sind die Suffraganbistümer Augsburg, Passau und Regensburg, dem Metropolitansitz Bamberg die Suffraganbistümer Würzburg, Eichstätt und Speyer zugeordnet.

Das Werden der Diözesen im Frühmittelalter und die Einrichtung von Metropolitanverbänden

Die Entwicklung der Diözesanstruktur rechts des Rheins und somit auch im heutigen Bayern erfolgte von Westen her seit dem 7. Jahrhundert. Zwar ist im alemannischen und südbayerischen Raum die Kontinuität eines christlichen Kultes bei romanischen Restgruppen über die Völkerwanderungszeit nicht auszuschließen, von der Fortexistenz einer spätantiken Diözesanverfassung ist aber nicht auszugehen. Im alemannischen bzw. schwäbischen Bereich erhielt das Bistum Konstanz unter dem Merowingerkönig Dagobert I. (reg. 629-638/639) seine feste Organisation; die hochmittelalterliche Überlieferung, die dasselbe für das Bistum Augsburg postuliert, ist plausibel, aber nicht verifizierbar. Die Iller entwickelte sich zur Grenze der beiden Bistümer.

Bis der Lech – spätestens 743 – als Westgrenze des agilolfingischen Herzogtums fixiert wurde, reichte der Einfluss des Bistums Augsburg auch in Gebiete östlich des Lechs. In diesem Bereich ist im späten 8. Jahrhundert ein Bistum Neuburg (an der Donau) und/oder Staffelsee (mit Neuburg auf der Insel Wörth im Staffelsee) belegt, das der Forschung immer wieder Kopfzerbrechen bereitet. Hinter seiner Gründung wurde das bayerische Interesse vermutet, den Bischof von Augsburg aus den Gebieten östlich des Lechs zu verdrängen. Neuerdings sieht man darin eher die kirchliche Reaktion auf die politisch gezogene Lechgrenze, die das alte Bistum Augsburg zerschnitt. Nach der Eingliederungs des bayerischen Herzogtums ins Frankenreich wurde Neuburg 798/800 unter Bischof Sintpert (reg. 778-807) in Personalunion mit Augsburg vereinigt und zwischen 801 und 807 Augsburg endgültig eingegliedert.

In (Alt-)Bayern und in den unter fränkischem Einfluss stehenden Mainlanden lassen sich im späten 7. und frühen 8. Jahrhundert Bischöfe (Emmeram, Erhard, Rupert, Korbinian bzw. Kilian) an zentralen Orten greifen, aber es fehlen noch kanonisch eingerichtete Bischofssitze mit zugeordneten Bistumssprengeln. Klar erkennbare Pläne für den Aufbau einer bayerischen Kirchenprovinz mit einem eigenen Erzbischof in unmittelbarer römisch-päpstlicher Abhängigkeit verfolgte in den Jahren 715/16 Herzog Theodo (ca. 680-ca. 717). Es sollten "drei oder vier oder noch zahlreichere Bischofssitze" gegründet werden. Schon damals dürften Regensburg, Salzburg, Freising und Passau ins Auge gefasst worden sein. Immerhin fand der päpstliche Legat Winfried-Bonifatius, als er 739 an den genannten Orten in Zusammenarbeit mit Herzog Odilo (reg. 736-748) dauerhaft kanonische Bischofssitze errichtete, dort jeweils schon Bischöfe vor, die er mit Ausnahme des in Passau residierenden und vom Papst geweihten Bischofs Vivilo absetzte. Zu einem bayerischen Metropolitanverband kam es durch Bonifatius noch nicht.

In (Ost-)Franken gründete Bonifatius 741/742 das Bistum Würzburg – gleichzeitig mit den Bistümern Erfurt und Büraburg für Thüringen bzw. Nordhessen. Letzteren war aber nur eine kurze Zeitdauer beschieden, da sie bald an das Bistum Mainz (zurück-)fielen. Nur schwer rekonstruieren lässt sich die Entstehung des Bistums Eichstätt im fränkisch-bayerischen Grenzgebiet. Hier hatte Bonifatius ursprünglich nur die Gründung eines Klosters, das er dem Abtbischof Willibald anvertraute, auf den Weg gebracht. Nach dem Sieg der Karolinger über Herzog Odilo 743 gelangten die Region um Eichstätt und Teile des bayerischen Nordgaus unter direkte fränkische Herrschaft. Damit verbunden war wohl auch das Ziel, diese Gebiete dem Einfluss der bayerischen Kirche zu entziehen und Eichstätt zu einem eigenständigen Bischofssitz auszubauen. Zeugnisse für eine kanonische Errichtung des Bistums fehlen. Die Gründung dürfte eher ein Prozess gewesen sein.

Der Aufbau der kirchlichen Strukturen fand seinen vorläufigen Abschluss mit der Einrichtung einer Metropolitanverfassung im östlichen Frankenreich durch Karl den Großen (reg. 768-814, Kaiser ab 800). 780/82 entstand die Mainzer Kirchenprovinz, zu der von Anfang an die Bistümer Eichstätt und Würzburg gehörten, in die aber bald auch Konstanz und Augsburg eingeordnet wurden. Die bayerische Kirchenprovinz mit Salzburg als Sitz des Erzbischofs wurde 798 und damit erst nach dem Ende des bayerischen Herzogtums der Agilolfinger errichtet. Suffraganbistümer waren Freising, Regensburg, Passau, das in die Spätantike zurückreichende und nach der Mitte des 8. Jahrhunderts in die bayerische Kirche eingefügte Alpenbistum Säben(-Brixen) sowie das kurzlebige Neuburg. Letzteres ging aber der bayerischen Kirche mit der schon erwähnten Vereinigung mit dem Bistum Augsburg verloren und wurde mit ihm Teil der Mainzer Kirchenprovinz.

Die "Zirkumskription" der frühmittelalterlichen Bistümer

Inwieweit, auf welche Weise und wann bei den frühmittelalterlichen Bistümern eine Zirkumskription, also eine flächenmäßige Abgrenzung, erfolgte, lässt sich mangels einschlägiger Quellen kaum beantworten. Die früheste genaue schriftliche Fixierung des Bistumsterritoriums bieten erst Matrikel und Register des Spätmittelalters. Davor gibt es nur punktuelle und interpretationsbedürftige Hinweise, manchmal kleinräumige Beschreibungen wie die der Freisinger Bistumsgrenze im Werdenfelser Land aus den 1070er Jahren. Ob schon im Frühmittelalter relativ klare Grenzlinien festgelegt wurden oder Grenzzonen mit einzelnen Vorposten genügten, dürfte von der jeweiligen Situation abhängig gewesen sein.

Im Altsiedelland war es wohl von Anfang an notwendig, eindeutige Grenzen zu ziehen, wofür sich in erster Linie Flüsse eigneten. Im Interesse einer klaren territorialen Grenzziehung nahm man dabei auch in Kauf, dass Siedlungszusammenhänge zerschnitten wurden, wie sich dies beim Bistum Würzburg gegenüber dem Bistum Worms zeigt, wo der mittlere Neckar die Bistümer scheidet. Dieses Phänomen lässt sich auch bei Grenzziehungen zwischen anderen Bistümern (z. B. zwischen Konstanz und Augsburg die Iller, zwischen Regensburg und Passau die Isar, zwischen Salzburg und Freising der Inn, zwischen Salzburg und Aquileja die Drau) beobachten. Zur klaren Abgrenzung konnten auch Kunstbauten wie Hochstraßen (vor allem noch vorhandene Reste von Römerstraßen) gewählt werden, wie dies in der Nähe von Landshut ursprünglich der Fall gewesen ist.

Daneben konnte sich auch über bestimmte geistliche Institutionen (Eigenklöster, Eigenkirchen) die Diözesanzugehörigkeit und damit der genauere Grenzverlauf klären. So gelangte das Kloster Ansbach unter Karl dem Großen durch Tausch in den Besitz des Würzburger Bischofs. Während so in dieser Region Würzburg von Norden her die kirchliche Aufbauarbeit vorantrieb, waren Eichstätt und Augsburg vom Süden her aktiv. Herrieden, ein 797 erstmals erwähntes Adelskloster, kam 888 an den Bischof von Eichstätt, der so seine Position an der oberen Altmühl konsolidieren konnte. Das erstmals 817 bezeugte Kloster Feuchtwangen gelangte als Eigenkloster an das Bistum Augsburg und markierte so dessen nördliche Ausdehnung. Die seltsame südliche Grenze zwischen Augsburg und Freising begründet sich daher, dass Freising in den Klöstern Scharnitz/Schlehdorf, Augsburg dagegen in den Klöstern Wörth/Staffelsee und Benediktbeuern seine Stützpunkte besaß.

Bei der Gründung des Bistums Würzburg 741/742 boten, wie sich aus der im ausgehenden 9. Jahrhundert urkundlich bestätigten Bistumsausstattung erschließen lässt, die Gaue der Ostfranken ("Pagi orientalium Franchorum") die räumliche Orientierung für das Diözesangebiet (es werden dabei 17 eigens aufgezählt) und damit die weitgehend naturräumlich vorgegebene Landschaft des Mittelmainbeckens mit seinen Begrenzungen durch Mittelgebirge.

Eine eigene und relativ komplizierte Grenzlegung erzwang allerdings der vorher schon in der Region präsente Mainzer Bischofssitz. Die "Landbrücke" von Miltenberg bis nach Kist (Lkr. Würzburg) kurz vor Würzburg mit Tauberbischofsheim (Baden-Württemberg) als Mainzer Außenposten im Osten weist geradezu auf eine Verklammerung beider Bistümer hin. Erst in der Neuzeit kam es 1656 unter Johann Philipp von Schönborn (reg. 1642-1673), der gleichzeitig der Mainzer und Würzburger Kirche vorstand, zu einer vorsichtigen Korrektur dieses unnatürlichen Grenzverlaufs.

Über die 17 "pagi" hinaus erhielt der Bischof im 8. Jahrhundert noch 20 königliche Eigenkirchen in seinem Sprengel zugesprochen, die wiederum ein Zusammenwirken von Zentrum und Peripherie ermöglichten. Mit der übergreifenden Organisationsstruktur des Bistums gelang es den Karolingern, dieser Raumeinheit, die keinen Zusammenhang in der Art eines Herzogtums kannte und als Königsland unmittelbar ins Frankenreich integriert werden sollte, den Charakter einer Durchgangslandschaft zu nehmen und eine dauerhafte Prägung zu geben. Das Bistum und sein Patron Kilian symbolisierten von da an die Einheit des Raumes.

Dagegen bot im baiuvarischen Raum das Herzogtum der Agilolfinger schon einen stabilen Rahmen für vier Bistümer. Inwieweit für diese Einteilung die von Theodo eingerichteten oder zumindest geplanten Teil- bzw. Unterherzogtümer die jeweiligen territorialen Einheiten bilden sollten, lässt sich nicht näher ergründen. Nicht zu verkennen ist aber, dass die vier späteren Bischofssitze Regensburg, Freising, Passau und Salzburg mit Ausnahme Freisings sämtlich bereits als römische Städte bzw. Kastellorte von Bedeutung waren, im frühen 8. Jahrhundert erneut eine zentralörtliche Funktion besaßen und auch schon kirchliche Mittelpunkte darstellten. Das Fortwirken spätrömischer Strukturen bedingte also eine aus späterer Sicht auffallend periphere Lage der Bischofssitze, die für eine ausgeglichene Raumordnung kaum zweckmäßig war.

Ursprünglich nicht Teil der bayerischen Kirche war der heutige Tiroler Raum, da dieser beim Zeitpunkt ihrer Errichtung 739 als Puffer zum Langobardenreich direkt unter fränkischer Herrschaft stand und damit dem Bistum Chur zugeordnet war. Die politische Grenze an der Achensee-Ziller-Achse des Inntals markierte so auch die südliche Grenze der Bistümer Freising und Salzburg. Erst als unter Tassilo III. (reg. 748-788, gest. nach 794) das Inntal und auch Gebiete südlich des Brenner unter bayerische Herrschaft gelangten, konnten beide Räume wie in der Spätantike mit dem Bistum Säben verbunden sowie der bayerischen Kirche angeschlossen werden.

Während der bayerischen Kirche im (heute österreichischen) Osten und über das Naabtal auch nach Norden Entwicklungsmöglichkeiten gegeben waren, konnten im Westen des altbayerischen Gebietes mit fränkischer Unterstützung die Bistümer Augsburg und Eichstätt ihren Einfluss geltend machen. Es handelt sich hier um politisch begründete Grenzziehungen. Dies lässt sich vor allem an der Grenze zwischen den Bistümern Eichstätt und Regensburg nachweisen. Die fränkischen Lehen (Benefizien) Ingolstadt und Lauterhofen (Lkr. Neumarkt i. d. OPf.) bildeten die Außenposten des Bistums Eichstätt und die Linie zwischen diesen beiden Orten über weithin bewaldetes Gebiet - nur mit Dietfurt an der Altmühl (Lkr. Neumarkt i. d. OPf.) als besiedelte Durchgangsstelle – bot die Orientierung für die sich entwickelnde Bistumsgrenze.

(Erz-)Bistümer in Altbayern, Franken und Schwaben um 1500. (Gestaltung: Sonja Schweiger)

In der Forschung herrscht Konsens, dass die bischöflichen Amtssprengel in den besiedelten und erschlossenen Räumen mit der (Re-)Organisation der Metropolitanverfassung unter Karl dem Großen, also um 800, im Prinzip feststanden. Korrekturen wurden aber auch noch im Hochmittelalter vorgenommen, wobei es besonders zwischen den Bistümern Augsburg und Freising lange Zeit Auseinandersetzungen gab. Mit dem Abschluss des Landesausbaus im Nordosten und Osten sowie der damit verbundenen Integration in die jeweiligen Diözesangebiete, der Bildung einer flächendeckenden Pfarreiorganisation und einer mittleren Verwaltungsebene im Innern der Bistümer (Archidiakone jüngerer Ordnung und Landkapitel) ist bis in das 12. Jahrhundert der Zugriff auf den Raum soweit abgeschlossen, dass die Grenzen der Diözesangebiete spätestens jetzt dauerhaft erstarrten. Das effiziente Einwirken der Diözesanverwaltung auf ihren Sprengel blieb aber angesichts der zeitbedingten Defizite der Herrschaftspraxis und der Konkurrenz von geistlichen und weltlichen Interessen das ganze Mittelalter hindurch ein großes Problem.

Sonderfälle: Bamberg, (Herren-)Chiemsee und Fulda

Im Osten Frankens gründete 1007 König Heinrich II. (reg. 1002-1024, Kaiser ab 1014) das Bistum bzw. den Bischofssitz Bamberg, wobei das Motiv wohl kaum in pastoralen Überlegungen zu suchen ist, sondern vornehmlich in der Errichtung einer persönlichen Memorialstätte. Nach Verhandlungen mit dem widerstrebenden Bischof von Würzburg stimmte dieser der Abtretung des Radenzgaues (Gebiet östlich des Obermains sowie an der Regnitz), mit Ausnahme dreier Kirchen ganz im Westen sowie eines kleinen östlichen Teils des Volkfeldgaus mit Bamberg, zu. Der Würzburger Bistumssprengel reichte somit bis kurz vor Bamberg. Als Ausgleich für diesen Verlust hatte der Würzburger Bischof ursprünglich die Erhebung zum Erzbischof mit dem Bamberger Bischof als Suffragan erhofft. Eine seitens des Kaisers von Anfang an geplante Angliederung des nördlichen Teils des Bistums Eichstätt gelang erst 1016. Zum Großteil bildete nun die Pegnitz die Grenze zwischen beiden Bistümern. Ursprünglich gehörte auch das Bistum Bamberg, wenn auch mit Sonderrechten, dem Mainzer Metropolitanverband an; es konnte sich aber daraus lösen und im 13. Jahrhundert die Stellung eines exemten Bistums erlangen.

Aus dem Interesse an einer besseren bischöflichen Durchdringung ihrer ausgedehnten Diözese heraus erwirkten die Erzbischöfe von Salzburg die päpstliche und kaiserliche Erlaubnis zur Gründung neuer Bistümer mit einer beschränkten geistlichen Kompetenz im Bereich des eigenen Sprengels. 1215 richtete Salzburg in Herrenchiemsee (Lkr. Rosenheim) einen Bischofssitz ein; die Kirche des Augustinerchorherrnstifts wurde zur Domkirche erhoben. Bemerkenswert ist, dass die päpstliche Bestätigungsbulle von 1216 erstmals eine genaue Zirkumskription des allerdings relativ kleinen Diözesansprengels südlich des Chiemsees vornimmt, indem die zugeordneten Pfarreien aufgezählt werden.

Im Nordwesten (Ost-Frankens) gründete Bonifatius 744 die Abtei Fulda, die bereits 751 direkt Rom unterstellt wurde und auf dieser Basis die Exemtion des Klosters vom Bistum Würzburg vorantrieb. Als Reichsabtei konnte Fulda darüber hinaus ein beträchtliches geschlossenes Hochstiftsgebiet gewinnen, in dem die Fürstäbte ab dem 15. Jahrhundert die Ausübung der Kirchenhoheit ausdehnten, die geistliche Jurisdiktion an sich zogen und damit die zuständigen Bischöfe von Mainz und Würzburg weitgehend ausschalteten. Im späten 16. Jahrhundert konnten sie eine quasibischöfliche Stellung gewinnen. 1727 wurde ein eigener Weihbischof für Fulda bestellt. 1752 erreichte der Abt die Erhebung zum Bischof mit dem Hochstiftsgebiet als Diözesansprengel.

Folgen der Reformation

In der Reformationszeit blieben zwar alle auf dem Gebiet des heutigen Bayern gelegenen Bischofssitze erhalten. Vor allem die fränkischen Bischöfe (Bamberg, Eichstätt und Würzburg) und der Augsburger Bischof verloren aber den Zugriff auf große Teile ihres Bistums. Landesherren, Reichsstädte und schließlich auch Reichsritter sahen in der Reformation die Möglichkeit, ihre kirchenhoheitlichen Ambitionen, besonders durch den Rückgriff auf das im Spätmittelalter sich entwickelnde weltliche ius reformandi zum Abschluss zu bringen. Die Einführung der Reformation brachte nämlich jeweils die Übernahme der Diözesanrechte durch die weltliche Herrschaft mit sich. Diese Situation bestätigte der Augsburger Religionsfriede (1555), indem er nach dem später formulierten Grundsatz "Cuius regio, eius religio" den weltlichen Herren Augsburger Konfession das Reformationsrecht und in Verbindung damit die Suspendierung der Diözesanrechte ermöglichte. Es entstand der landesherrliche Summepiskopat, der in der evangelischen Kirche Bayerns bis 1918 bestand.

In der Oberpfalz als Teil der ab 1556 evangelischen Kurpfalz hatte der Regensburger Bischof ebenfalls auf seine Jurisdiktion verzichten müssen, ebenso der Bamberger Bischof in seinem Oberpfälzer Gebiet. Nach der Annektierung der Oberpfalz durch die bayerischen Wittelsbacher im 30-jährigen Krieg wurde aber die frühere Diözesanhoheit wiederhergestellt.

Der Status der Suspendierung der Diözesanrechte in evangelischen Gebieten endete mit der Umwandlung Bayerns in einen paritätischen Staat im Zuge der Gebietsgewinne gemäß dem Reichsdeputationshauptschluss (1803). Im frühen 19. Jahrhundert wurde auch in den meisten evangelischen deutschen Staaten für die katholischen Einwohner die Diözesanorganisation wiederhergestellt.

Bemühungen um ein bayerisches Landes- bzw. Hofbistum

Da die Bischöfe der bayerischen Kirchenprovinz als Reichsfürsten über ein eigenes Territorium (Hochstift) herrschten, waren sie dem unmittelbaren Einfluss der bayerischen Herzöge entzogen. Versuche, die Bischöfe wieder in die Landsässigkeit zu drücken, besaßen kaum Erfolgschancen. Umso mehr bemühten sich die Wittelsbacher, nicht selten in Konkurrenz zu den Habsburgern, Einfluss auf die Bischofswahlen zu gewinnen und so Bischöfe ihres Vertrauens oder sogar aus der eigenen Dynastie zu installieren. Gleichzeitig gelang es ihnen, in ihrem Gebiet das landesherrliche Kirchenregiment mit päpstlicher Unterstützung auszubauen, wodurch die ordentliche Diözesangewalt an Kontroll- und Gestaltungsmöglichkeiten verlor. Bei Albrecht IV. (reg. 1465/67-1508) ist im Zuge dieser Entwicklung das Interesse zu erkennen, die Residenzstadt München als landeskirchliches Zentrum auszubauen, an dem – vergleichbar mit dem habsburgischen Wien - auch ein neues Bistum entstehen konnte.

Im Zuge der mit dem päpstlichen Vertreter geführten Verhandlungen zum 1583 abgeschlossenen Konkordat zwischen dem Herzog von Bayern und dem Erzbischof von Salzburg sowie den Bischöfen von Freising, Passau und Regensburg wurde von herzoglicher Seite das Anliegen der Gründung eines Landes- oder Hofbistums in München, mit einem landsässigen Bischof, der direkt Rom unterstellt und dem übrigen bayerischen Episkopat übergeordnet war und den die bayerischen Herzöge präsentieren durften, verfolgt. Dies stieß aber auf Vorbehalte Roms, während für das Projekt eines apostolischen Nuntius in Bayern durchaus Wohlwollen signalisiert wurde.

Pläne in dieser Richtung wurden neuerlich im späten 17. Jahrhundert aufgegriffen. Im späten 18. Jahrhundert, als der staatskirchliche Gedanke immer mehr dominierte und das josephinische Beispiel zur Nachahmung verführte, wurde die Angelegenheit abermals aktuell. Der konservative Kurfürst Karl Theodor (reg. 1777-1799) vertraute allerdings in seinem Bestreben, die reichskirchliche zu Gunsten einer landes- bzw. staatskirchlichen Ordnung zu überwinden, mehr der Zusammenarbeit mit der Kurie. Er konnte Papst Pius VI. (reg. 1775-1799) bei seinem Besuch in München 1782 für die Errichtung einer eigenen Münchener Nuntiatur gewinnen. Damit konnte er gegenüber dem Kaiser seine politisch-staatliche Souveränität dokumentieren sowie den Einfluss der landesfremden Reichsbischöfe zurückdrängen, die im sog. Nuntiaturstreit heftig dagegen opponierten. Die Nuntiatur ließ das Anliegen eines vom Freisinger Diözesanverband herausgelösten Hofbistums, für das mit Hilfe von Säkularisationen geistlicher Korporationen schon erste wirtschaftliche Voraussetzungen geschaffen worden waren, in den Hintergrund treten. Auch konnte der Kurfürst mit der Weihe des Vizepräsidenten des kurfürstlich geistlichen Rats Johann Kasimir Freiherrn von Häffelin (1737-1827) zum Titularbischof (1787) eine geistlich-liturgische Aufwertung seines Hofes erfahren.

Mit der Regierungsübernahme durch Kurfürst Maximilian IV. Joseph (1756-1825, reg. 1799-1825) und seinen leitenden Minister Maximilian Joseph von Montgelas (1759-1838) 1799 wurde die enge Kooperation mit Rom aufgegeben und eine völlige Neugestaltung der kirchlichen Verhältnisse nach staatskirchlichen Maßstäben (und in Verbindung damit auch die Bildung einer eigenen bayerischen Landeskirche) zum erklärten Ziel. Die politischen Umwälzungen der folgenden Jahre boten dazu bald die Möglichkeit. Schon im Herbst 1803 versuchte die bayerische Regierung, in Konkordatsverhandlungen mit dem Papst einzutreten. Zu einer dauerhaften Lösung bestanden aber erst nach dem Wiener Kongress 1815 die Voraussetzungen.

Prinzipien und Elemente der Neuordnung von 1817/1821

Das nach schwierigen Verhandlungen 1817 abgeschlossene Konkordat dokumentierte, dass dem Heiligen Stuhl an einer gesamtdeutschen Lösung zur Neuordnung der kirchlichen Verhältnisse nach der Säkularisation von 1802/1803 und dem Untergang des Alten Reiches nicht gelegen war. Die jeweiligen Einzelstaaten als Vertragspartner wurden anerkannt und sollten jeweils auch den territorialen Rahmen für die Bistumsgrenzen bilden. Dies zeigte sich auch daran, dass der Papst die Abtrennung der "ausländischen" Teile der nunmehrigen bayerischen Bistümer (zum Teil auch nachträglich) bestätigte.

So verlor das Erzbistum München und Freising die Tiroler Anteile im Süden, das Bistum Augsburg die Tiroler und Vorarlberger Gebiete sowie diejenigen in Württemberg, das Bistum Würzburg die südwestlichen Bistumsteile in Baden und Württemberg; das Bistum Regensburg musste seinen böhmischen Bistumsteil um Eger sowie das kleine sächsische Gebiet abtreten. Eine Anpassung der Außengrenzen erforderten nochmals die bayerischen Gebietsverluste an Preußen nach dem Deutschen Krieg 1866; die Dekanate Orb und Hilders des Bistums Würzburg mussten an das Bistum Fulda übergeben werden.

Über die bayerischen Landesgrenzen hinaus reichten im 19. und 20. Jahrhundert nur die Bistümer Bamberg und Würzburg. 1826 übernahm das Erzbistum Bamberg im Herzogtum Sachsen-Coburg die bischöfliche Jurisdiktion. Dieses Gebiet unterstand ursprünglich dem Bischof von Würzburg; dessen Diözesanrechte waren aber in den evangelischen Territorien ab 1555 reichsrechtlich suspendiert. Mit dem Übergang Coburgs an Bayern 1920 wurde Bamberg ein rein innerbayerisches Bistum. Zum Bistum Würzburg gehörte das ursprünglich hochstiftisch würzburgische und damit katholische Dorf Wolfmannshausen, das durch Tausch 1808 an das Herzogtum Sachsen-Meiningen gelangt war. Dieser Ort bildete den Nukleus für das spätere Kommissariat Meiningen für Südthüringen, das erst 1994 vom Bistum Würzburg abgetrennt wurde und dessen Gebiet an das neugegründete Bistum Erfurt kam.

Das Konkordat spiegelt das staatliche Interesse wider, dass keine auswärtigen Bischöfe geistliche Jurisdiktion in Bayern besitzen. So wurden das bisherige Mainzer (bzw. Regensburger) Gebiet des Vikariates Aschaffenburg sowie das der Diözese Fulda um Hammelburg (Lkr. Bad Kissingen) dem Bistum Würzburg unterstellt. Das in Bayern gelegene Konstanzer Gebiet (westlich der Iller) kam zusammen mit dem exemten Bezirk der vormaligen Fürstabtei Kempten an das Bistum Augsburg. Der bayerische Teil der Erzdiözese Salzburg sollte unter den Diözesen München-Freising und Passau aufgeteilt werden. Ganz aufgehoben wurde das Bistum Chiemsee, dessen bayerische Gebiete mit dem Erzbistum München-Freising vereinigt wurden.

Karte der kirchlichen Eintheilung des Königreichs Bayern von Johann Georg Mayr, München 1841. (Bayerische Staatsbibliothek, Mapp. XI,605 k, Einfärbung und neue Legende: Sonja Schweiger)

Bezüglich der Außengrenzen war damit das Ziel einer bayerischen Landeskirche erreicht. Allerdings hatte sich die Kurie erfolgreich dem ursprünglichen Ansinnen der bayerischen Regierung widersetzt, eine geschlossene bayerische Kirchenorganisation mit einem einzigen Metropolitansitz zu schaffen. Die beiden Erzbistümer unterstrichen die Eigenständigkeit kirchlicher Organisationsprinzipien und -strukturen gegenüber den staatlichen. Dass die Kurie keine Harmonisierung der kirchlichen und staatlichen Raumordnungen nach josefinischem und napoleonischem Vorbild wünschte, bezeugt auch die am 1. April 1818 erlassene, aber wegen der Schwierigkeiten des Konkordatsvollzugs erst am 23. September 1821 verkündigte päpstliche Zirkumskriptionsbulle "Dei ac Domini Nostri Jesu Christi", welche die alten, spätestens seit dem Hochmittelalter gesicherten Binnenabgrenzungen der Diözesen weitgehend bestätigte. Nur eine gewichtige Ausnahme ist dabei zu erwähnen: Die 1808 der provisorischen Bamberger Administration unterstellten Pfarreien im östlichen Teil des Bistums Würzburg, die zu diesem Zeitpunkt zum Königreich Bayern (und damit nicht zum Großherzogtum Würzburg) gehörten, wurden nämlich dauerhaft dem neuen Erzbistum übertragen. Damit wurde Bamberg zu dem bayerischen Diasporabistum, da ihm auf diese Weise neben den schon vorhandenen evangelisch dominierten Gebieten um Bayreuth und Nürnberg auch weitere evangelische Landstriche im heutigen Mittelfranken zugeordnet wurden. Vom bayerischen Anteil des Erzbistums Salzburg erhielt das Bistum Passau die Dekanate Burghausen und Neuötting, die anderen Gebiete das Erzbistum München-Freising. Diesem wurde auch die 1803 säkularisierte, exemte Propstei Berchtesgaden zugewiesen. Einen weitgehend neuen Diözesansprengel erhielt das Bistum Speyer, das nun mit dem Rheinkreis (Pfalz) identisch war und sich wie dieser auf linksrheinisches Gebiet beschränkte.

Das Festhalten an den alten Diözesangrenzen im Innern Bayerns erklärt sich aus dem Willen der katholischen Kirche, die eigene institutionelle Tradition zu wahren, so die Autonomie der Kirche und in Verbindung damit auch der kirchlichen Raumorganisation herauszustellen. Nicht mehr als unbedingt notwendig wollte man sich den Wechselfällen weltlicher Territorialverhältnisse und -einteilungen ausliefern. Diese Einstellung ließ auch pastorale Überlegungen, die Bistümer größenmäßig anzugleichen oder ungünstige Grenzziehungen zu beseitigen, zurücktreten. Bis in die Gegenwart blieb man hinsichtlich vernünftiger Korrekturen sehr zurückhaltend. Eine größere Diözesanregulierung wurde nur zwischen Bamberg und Eichstätt vorgenommen. 1913 verzichtete Eichstätt auf die seit 1899 in die Stadt Nürnberg eingemeindeten Gebiete sowie auf einige Orte südlich der Pegnitz zwischen Nürnberg und Hersbruck (Lkr. Nürnberger Land) zugunsten Bambergs. Dafür trat Bamberg 15 protestantische Pfarrorte zwischen Nürnberg und Ansbach an Eichstätt ab. Durch weitere Eingemeindungen nach Nürnberg war diese Vereinbarung bald überholt. 1939 wurde im Süden der Stadt die Diözesangrenze nochmals modifiziert. Da die Siedlungstätigkeit im Süden auch in der Nachkriegszeit voranschritt, begannen beide Diözesen 1951 neuerlich mit Verhandlungen wegen Grenzanpassungen, die allerdings erfolglos blieben. Der Süden Nürnbergs gehört so bis heute zur Diözese Eichstätt. Ähnlich schwierige Verhältnisse bestehen in Landshut, wo bis heute die Isar die Diözesangrenze bildet. Die nördlich der Isar gelegenen Teile gehören zum Bistum Regensburg, dagegen die südlich der Isar gelegenen zum Erzbistum München und Freising. In der Gegenwart versucht man im Falle solcher ungünstiger Diözesangrenzen durch überdiözesane Verbünde die seelsorgerlichen, besonders auch karitativen Aufgaben innerhalb einer "Stadtkirche" zu koordinieren.

Literatur

  • Hans Ammerich (Hg.), Das Bayerische Konkordat 1817, Weißenhorn 2000. (mit Artikeln zu allen Diözesen, besonders auch zu ihrer neuen Zirkumskription)
  • Rolf Bergmann u. a. (Hg.), Missionierung und Christianisierung im Regnitz- und Obermaingebiet (Historischer Verein Bamberg, Schriftenreihe 41), Bamberg 2. Auflage 2008.
  • Egon Boshof, Agilolfingisches Herzogtum und angelsächsische Mission. Bonifatius und die bayerische Bistumsorganisation von 739, in: Franz-Reiner Erkens (Hg.), Königtum, Kirche und Mission im Südosten des Reiches. Ausgewählte Aufsätze von Egon Boshof. Festgabe zum 75. Geburtstag (Veröffentlichungen des Instituts für Kulturraumforschung Ostbaierns und der Nachbarregionen der Universität Passau 64), Passau 2012, 1-24.
  • Walter Brandmüller (Hg.), Handbuch der bayerischen Kirchengeschichte. 1.-3. Band, Sankt Ottilien 1991-1999.
  • Stefan Freund, Von den Agilolfingern zu den Karolingern. Bayerns Bischöfe zwischen Kirchenorganisation, Reichsintegration und karolingischer Reform (700-847) (Schriftenreihe zur bayerischen Landesgeschichte 144), München 2004.
  • Pankraz Fried, Bischof Simpert und das Bistum Neuburg-Staffelsee, in: Jahrbuch des Vereins für Augsburger Bistumsgeschichte 12 (1978), 181-185.
  • Karlheinz Frühmorgen, Entstehung und Besonderheiten der neuen Diözesangrenze zwischen Bamberg und Würzburg, in: Bericht des Historischen Vereins Bamberg 99 (1963), 359-404.
  • Karl Hausberger, Geschichte des Bistums Regensburg. 2 Bände, Regensburg 1989.
  • Karl Hausberger, Reichskirche. Staatskirche. Papstkirche. Der Weg der deutschen Kirche im 19. Jahrhundert, Regensburg 2008.
  • Irmtraut Heitmeier, Das Inntal. Siedlungs- und Raumentwicklung eines Alpentales im Schnittpunkt der politischen Interessen von der römischen Okkupation bis in die Zeit Karls des Großen (Studien zur Frühgeschichte des historischen Tiroler Raums I/Schlern-Schriften 324), Innsbruck 2005.
  • Theo Herzog, Die Diözesangrenzen und Pfarrsprengel im Bereich von Landshut und das Problem der Doppelkirchen auf der linken Isarseite, in: Verhandlungen des Historischen Vereins für Niederbayern 83 (1957), 60-73.
  • Friedrich Jürgensmeier, Diözesane Grenzkorrektur und Beilegung von territorialen Differenzen zwischen Kurmainz und Würzburg 1656, in: Josef Schröder/Rainer Salzmann (Hg.), Beiträge zu Kirche, Staat und Gesellschaft. Festschrift für Günter Christ zum 65. Geburtstag (Beiträge zur Geschichte der Reichskirche in der Neuzeit 14), Stuttgart 1994, 112-130.
  • Ernst Klebel, Kirchliche und weltliche Grenzen in Bayern, in: Ders., Probleme der bayerischen Verfassungsgeschichte. Gesammelte Aufsätze (Schriftenreihe der bayerischen Landesgeschichte 579), München 1957, 184-256; Erstdruck in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Kanonistische Abteilung 28 (1939), 153-270.
  • Edeltraud Klueting/Harm Klueting/Hans-Hoachim Schmidt (Hg.), Bistümer und Bistumsgrenzen vom frühen Mittelalter bis zur Gegenwart (Römische Quartalschrift für christliche Altertumskunde und Kirchengeschichte 58), Rom/Freiburg/Wien 2006.
  • Jürgen Lenssen/Ludwig Wamser, 1250 Jahre Bistum Würzburg. Archäologisch-historische Zeugnisse der Frühzeit, Würzburg 1992.
  • Josef Maß (Hg.), Das Bistum Freising im Mittelalter (Geschichte des Erzbistums München und Freising 1), München 2. Auflage 1988.
  • Daniel Carlo Pangerl, Die Metropolitanverfassung des karolingischen Frankenreiches (Monumenta Germaniae Historica, Schriften 63), Hannover 2011.
  • Hans-Joachim Schmidt, Kirche, Staat, Nation. Raumgliederung der Kirche im mittelalterlichen Europa, Weimar 1999.
  • Bernd Ch. Schneider, Ius reformandi. Die Entwicklung eines Staatskirchenrechts von seinen Anfängen bis zum Ende des Alten Reiches (Jus ecclesiasticum 68), Tübingen 2001.
  • Georg Schwaiger (Hg.), Das Bistum Freising in der Neuzeit (Geschichte des Erzbistums München und Freising 2), München 1989 .
  • Georg Schwaiger (Hg.), Das Erzbistum München und Freising im 19. und 20. Jahrhundert (Geschichte des Erzbistums München und Freising 3), München 1989.
  • Karl Ulrich, Die katholischen Gemeinden von Nürnberg und Fürth im 19. und 20. Jahrhundert, Bamberg 1989.
  • Klaus Unterburger, Das Bayerische Konkordat von 1583. Die Neuorientierung der päpstlichen Deutschlandpolitik nach dem Konzil von Trient und deren Konsequenzen für das Verhältnis von weltlicher und geistlicher Gewalt (Münchener Kirchenhistorische Studien 11), Stuttgart 2006.
  • Josef Urban, Das Bistum Bamberg um 1007. Festgabe zum Millennium (Studien zur Bamberger Bistumsgeschichte 3), Bamberg 2006.
  • Leo Weber, Die Anfänge des Klosters Buron / Benediktbeuern im frühen 8. Jahrhundert und seine Beziehungen zur Insel Wörth im Staffelsee ohne oder mit Bischof, in: Jahrbuch des Vereins für Augsburger Bistumsgeschichte 36 (2002), 225-239.

Bistumseinteilung, Kirchenprovinzen

Weiterführende Recherche

Empfohlene Zitierweise

Wolfgang Weiß, Bistumsorganisation, publiziert am 05.10.2020, in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Bistumsorganisation> (28.03.2024)