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Berchtesgaden, Fürstpropstei: Territorium und Verwaltung

Aus Historisches Lexikon Bayerns

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von Johannes Lang

Als Augustiner-Chorherrenstift 1101/02 gegründet, gelang es der Propstei Berchtesgaden im Laufe des 12. und 13. Jahrhunderts, eine eigene Landeshoheit zu etablieren. Voraussetzungen dafür waren ein arrondierter Grundbesitz, ausreichende wirtschaftliche Grundlagen sowie hoheitliche Privilegien. Sowohl das naturräumlich abgeschlossene Gebiet als auch das einträgliche Salzwesen trugen dazu bei, dass das kleine Fürstentum seine Reichsunmittelbarkeit bis zur Säkularisation 1803 behaupten konnte. Tradiert hat sich der Name des "Berchtesgadener Landes" bis heute im gleichnamigen Landkreis.  

Anfänge und Entwicklung des Territoriums

Kartenausschnitt mit dem Territorium der Fürstpropstei Berchtesgaden in der Karte von Johann Baptist Homann (1664-1724) über das Erzstift Salzburg. Johann Baptist Homann, S[acri] R[omani] I[mperii] Principatus et Archiepiscopatus Salisburgensis: cum Subjectis, Insertis, ac Finitimis Regionibus, Nürnberg c. 1715. (Bayerische Staatsbibliothek, 2 Mapp. 8-3,1#54)
Berchtesgaden kolorierter Stahlstich, um 1840. (Stadtarchiv Bad Reichenhall)

Kurz vor seinem Tode übertrug Berengar I. von Sulzbach (gest. 1125), einer der Stifter Berchtesgadens, dem seit 1101/02 bestehenden Augustiner-Chorherrenstift ein großes Waldgebiet, das sich innerhalb eines Kranzes hoher Berge rund um die Siedlung Berchtesgaden (Lkr. Berchtesgadener Land) erstreckte und das bereits seine Mutter für die Gründung vorgesehen hatte. Diese Schenkung bildete die Keimzelle des späteren Landes Berchtesgaden, bezog sich allerdings nur auf die noch nicht urbar gemachten Orte innerhalb eines Gebietes bestimmter Grenzpunkte, weshalb einzelne Gegenden, wie etwa der Bereich um Reichenhall (Lkr. Berchtesgadener Land), nicht beansprucht werden konnten. Insofern gelang es den Pröpsten in der weiteren Zukunft weder, für das gesamte Gebiet die Grundherrschaft zu erlangen, noch überall dort, wo eine geschlossene Grundherrschaft vorlag, späterhin auch die Landeshoheit zu erringen. In einigen Landstrichen, wie etwa den so genannten "Berchtesgadener Zinswäldern" im salzburgischen Mitterpinzgau oder aber in der Gegend um Jettenberg (Lkr. Berchtesgadener Land) auf bayerischem Territorium, übten die Pröpste zwar die Grundherrschaft aus, konnten dort aber keine Landeshoheit ausbilden.

Kaiser Friedrich I. Barbarossa (reg. 1152-1190, ab 1155 Kaiser) nahm das Stift 1156 in seinen Schutz und bestätigte ihm unter anderem das uneingeschränkte Forstrecht innerhalb des seinerzeit von Berengar übertragenen Waldes. Die mit dem Forstrecht verbundene Möglichkeit, Siedlungen anzulegen und das Gebiet in Kultur zu nehmen, bildete die Grundlage der Berchtesgadener Landeshoheit. Durch Gütertausch, der eine Besitzarrondierung bezweckte, hatte das Stift bereits ein Jahr zuvor ein grundherrschaftlich geschlossenes Territorium geschaffen.

Nachdem man in den 1180er Jahren auf dem Grund der Propstei ergiebige Salzvorkommen entdeckt hatte, griff man zum Mittel der Fälschung, indem ein Passus über die den Chorherren übertragene Nutzung der Bodenschätze in das Barbarossa-Diplom interpoliert wurde. Eine Bestätigung dieser verunechteten Urkunde unterzeichnete Kaiser Heinrich IV. (reg. 1169-1197, Kaiser ab 1191) im Jahre 1194. Der Salzabbau bildete fortan das wirtschaftliche Rückgrat der Propstei.

Der auf Grund der besonderen Topographie naturräumlich abgeschottete Stiftsbesitz wurde 1258 urkundlich als "Provincia" bezeichnet. Konsequent sammelten die Berchtesgadener Pröpste hoheitliche Privilegien und Bestätigungen und emanzipierten sich von den umgebenden Grafschaften. Eine Urkunde König Adolfs von Nassau (reg. 1292-1298) vom Jahr 1294 sprach dem Propst die Blutgerichtsbarkeit zu, wodurch Berchtesgaden zum unabhängigen Hochgerichtsbezirk wurde und 1306 urkundlich als das bezeichnet wurde, was es in dem damaligen rechtlichen Rahmen tatsächlich war: ein eigenständiges Land. In dieser Hinsicht ging Berchtesgaden dem mächtigeren Erzstift Salzburg voraus, wo die Landesbildung erst mit der endgültigen Loslösung vom bayerischen Mutterland in den 1340er Jahren abgeschlossen war.

Landesbeschreibung

Saline Frauenreuth in Berchtesgaden. (Stadtarchiv Bad Reichenhall)
Beispiel für die entstandenen Almen ist die auf 1200 Höhenmeter gelegene Mordaualm im Lattengebirge. (Foto von Ernst Baumann)

Obwohl es zum Zeitpunkt der Stiftsgründung 1101/02 bereits eine Siedlungstätigkeit in Berchtesgaden gegeben hatte, worauf mitunter der Ortsname hindeutet ("Der Gaden [= einstöckiges Gebäude] des Bercht"), gingen die entscheidenden Impulse für die Kultivierung des Landes vom Stiftskapitel aus. Innerhalb von zwei Jahrhunderten entstand aus einem weitgehend unkultivierten Waldgebiet inmitten hoch aufragender Berge (u.a. Watzmann, 2.713 m) eine Kulturlandschaft mit Weilern, Siedlungen, landwirtschaftlichen Nutzflächen, gehegten Forsten und ausgedehnten Almgebieten.

Politischer und spiritueller Mittelpunkt des geistlichen Landes war der namengebende und erstmals im Jahre 1328 als Markt bezeichnete Ort Berchtesgaden, in dem sich die Stiftskirche und die Konventbauten befanden, außerdem die Handwerker und jene Gewerbetreibenden, die in erster Linie der Versorgung des Stiftskapitels dienten. Im Umfeld des Klosters befand sich auch die Stiftstaverne, das Haus des Landrichters und das Amtsgebäude des Kanzlers. Wirtschaftliches Zentrum war in den ersten Jahrhunderten der dezentral gelegene Markt Schellenberg (Lkr. Berchtesgadener Land), der im Verlaufe des 13. Jahrhunderts entstand; hier befand sich zunächst auch die Berchtesgadener Saline. Die Ausfuhr des Salzes erfolgte auf der Königsseeache auf salzburgisches Gebiet.

Nachdem die ab den 1190er Jahren vorgenommenen Versuche auf Salzbergbau im Bereich des Gutratsberges (früher: Tuval; Gemeinde Grödig, Österreich) schnell gescheitert waren, entwickelte sich dank einer Soleleitung vorerst das Gebiet am Gollenbach (heute: Bergbach) zum wichtigsten Montanrevier der Propstei. Erst mit der Aufschließung neuer Lagerstätten am Petersberg um das Jahr 1517 und der Errichtung der nahe gelegenen Saline Frohnreuth 1564 verlagerte sich der salinarische und damit der wirtschaftliche Mittelpunkt des Landes von Schellenberg in Richtung des Marktes Berchtesgaden.  

Während Berchtesgaden und Schellenberg unbefestigte Marktorte blieben, kam es innerhalb des Landes Berchtesgaden nicht zur Ausbildung von Städten. Bis zur Auflösung des geistlichen Fürstentums zu Beginn des 19. Jahrhunderts galten seine Untertanen als Leibeigene. Die bäuerliche Bevölkerung bewirtschaftete die bis heute in Berchtesgaden so bezeichneten Lehen, die teilweise den Charakter von Bergbauerngehöften besitzen. In Gnotschaften schlossen sich die teils weit voneinander entfernt liegenden Einödhöfe und Gruppengehöfte zusammen, die als genossenschaftliche Institutionen wichtige Aufgaben des örtlichen Zusammenlebens regelten.

Eine verhältnismäßig hohe Bevölkerungsdichte - um das Jahr 1500 ist mit ca. 4.000 Menschen, rund 200 Jahre später mit etwa 6.600 zu rechnen - führte dazu, dass die in der Regel kleinen Hofgrößen mit einem zusätzlichen Recht auf Erwerb ausgestattet waren. Dies betraf entweder die Arbeit im Salz- und Holzwesen, wo ein protoindustriell anmutendes Produktions- und Logistiksystem zahlreiche Arbeitskräfte band, oder aber das sich zusehends ausdifferenzierende Holzhandwerk, das Berchtesgaden dank eines ausgeklügelten Verlagswesens in der Frühen Neuzeit zu einem europäischen Zentrum der Holz- und Beinschnitzer, Schachtel- und Spielzeugmacher werden ließ.

Berchtesgadens Lage zwischen Salzburg und Bayern

Hallthurm, 1194 errichteter Wehrturm zur Absicherung der Passtraße bei Bischofswiesen. Das 1875 entstandene Foto zeigt auch noch das im folgenden Jahr abgerissene Torhaus. (Stadtarchiv Bad Reichenhall)

Mit dem Beginn einer eigenen Salzproduktion wurde Berchtesgaden nicht nur zum Streitgegenstand, sondern geriet insbesondere im Zusammenhang mit der Salzausfuhr in Abhängigkeiten. Einer ersten Bedrohung, die sowohl von den Grafen von Plain als auch von den Bürgern Reichenhalls (Lkr. Berchtesgadener Land) ausging, begegneten die Chorherren um das Jahr 1194 mit der Errichtung eines Wehrturms, dem so genannten Hallthurm auf der gleichnamigen Passhöhe. Um die Mitte des 13. Jahrhunderts erfolgte auch die militärische Absicherung am Hangendenstein, wo neben einem massiven Turm bei Schellenberg auch ein befestigtes Bauerngehöft, der "Torer" am Weißbach, bestand. Da die Landesgrenzen zumeist über hohe Gebirgsstöcke und Bergkämme verliefen, war die Zugänglichkeit der Propstei zunächst nur auf die befestigten Punkte am Hallthurm ("Hinterer Ausgang") und Schellenberg ("Vorderer Ausgang") beschränkt.

Trotz ihres sozialen Status als Leibeigene entwickelte die Berchtesgadener Bevölkerung früh ein ausgeprägtes Landesbewusstsein, worauf mehrere Urkunden des 14. Jahrhunderts hinweisen. Neben der naturräumlichen Abgeschiedenheit trug dazu auch das Wissen bei, sich gewissermaßen im territorialen Klammergriff zweier deutlich mächtigerer Länder zu befinden: Bayern grenzte mit dem Pfleggericht Reichenhall an einem verhältnismäßig kurzen Grenzabschnitt im Nordwesten an die Fürstpropstei, das übrige Land war vom Erzstift Salzburg beinahe umschlossen. Kriegerische Ereignisse, bei denen Berchtesgaden zum Spielball zwischen Salzburg und Bayern wurde, führten einerseits zu neuen Verteidigungsanlagen und andererseits zu weiteren Passübergängen: Während der salzburgischen Inkorporation Berchtesgadens (1394-1409) veranlasste das Erzstift am Hallthurm unter Zuhilfenahme der Reste der geschleiften Burg Hagenfels die Errichtung einer rund 800 Meter langen Sperrmauer, die vom Lattengebirge bis zum Untersberg reichte und dort bis in unzugängliches Gelände führte. Davor entwickelte sich der "Hag", ein Hecken-, Dornen- und Dickichtverhau.

Im Vorfeld des Salzkriegs 1611 entstand an der so genannten Schwarzbachwacht, einem Pass zwischen Lattengebirge und Reiteralpe, der einzige Übergang, der eine direkte Verbindung zwischen Berchtesgaden und Bayern darstellte und dem im Zuge der bayerischen Einflussnahme auf die Fürstpropstei als Verkehrsweg eine erhöhte Bedeutung zukam. Daneben führte bereits ab dem 13. Jahrhundert über den bei Ramsau (Lkr. Berchtesgadener Land) gelegenen Hirschbichl ein Saumweg in den salzburgischen Pinzgau. Dieser Grenzpass war mit einem hölzernen Blockhaus ("Mooswacht") bewehrt, das im Verlaufe des 18. Jahrhunderts aufgerüstet wurde und im Zuge des Tiroler Aufstandes 1809 eine strategisch wichtige Rolle einnahm.

Entwicklung und Aufbau der Gerichtsbarkeit

In der Urkunde von 1294 erneuert König Adolf von Nassau (reg. 1292-1298) auf Bitte Bischof Heinrichs von Brixen (reg. 1290-1295) in Vertretung des Stiftes Berchtesgaden das von König Rudolf I. von Habsburg (reg. 1273-1291) 1279 erteilte Privileg der Gerichtsausübung durch Laien oder Geistliche und die Blutgerichtsbarkeit. (BayHStA, Fürstpropstei Berchtesgaden Urkunden 66)

Mit dem Schutzprivileg Kaiser Friedrichs I. 1156 wurde den Chorherren nicht nur die freie Vogtwahl, sondern auch die Möglichkeit zur Absetzung eines unfähigen oder nicht mehr tragbaren Vogtes zugestanden. Dadurch nahm auch die Gründerdynastie der Sulzbacher, die bis 1188 die Vogtei über Berchtesgaden innehatte, keine stärkere Position ein. Auf das Hochgericht innerhalb des Berchtesgadener Stiftsbesitzes wirkte sich die Urkunde Barbarossas vorerst nicht aus. Denn zunächst übten in diesem Gebiet die Plainer als die zuständigen Grafen im Oberen Salzburggau die Grafschaftrechte aus. Als man sich 1194 von Kaiser Heinrich VI. das Diplom Barbarossas bestätigen ließ, interpolierte man auch die Verleihung des Hochgerichts über neu entstandene Siedlungen. Damit stand zwar die Blutgerichtsbarkeit dem von der Propstei eingesetzten Richter zu. Die Vollstreckung der Todesurteile oblag aber auch weiterhin den Grafen von Plain bzw. deren Ministerialen, den Herren von Gutrat.

Nach dem Erlöschen der Plainer im Mannesstamm 1249/60 übernahmen die Gutrater im Auftrag des Erzbischofs von Salzburg die Amtsgeschäfte im Landgericht im Kuchltal, womit auch die Ausübung der Blutgerichtsbarkeit verbunden war. Obwohl das Erzstift Salzburg in seinen alten Immunitätsgebieten und den im 13. Jahrhundert erworbenen Grafschaften selbst über die hohe Gerichtsbarkeit in Zivil- und Kriminalfällen verfügte, lag eine ähnlich geartete Rechtskompetenz für den benachbarten Propst von Berchtesgaden nicht im Interesse des Metropoliten. Ebenso wenig hatten die Vögte aus dem Hause Habsburg ein Interesse daran, hätte dies doch ihre Position deutlich geschwächt. Daher nutzte der Propst einen Konflikt zwischen Vogt Albrecht I. von Habsburg (Herzog 1292-1298; König 1298-1308) und König Adolf von Nassau, um beim König die förmliche Verleihung des Blutbanns zu erbitten. Im Jahre 1294 gestand Adolf von Nassau den Pröpsten die Blutgerichtsbarkeit über die Eigenleute innerhalb des Stiftslandes zu. Der von der Propstei eingesetzte Richter konnte Urteile nunmehr nicht nur fällen, sondern Mithilfe des Freimanns auf dem Grund und Boden der Propstei auch vollstrecken lassen. Bis zum Ende der Berchtesgadener Selbstständigkeit im Jahre 1803 befand sich die wichtigste Richtstätte auf dem Galgenbichl beim so genannten Freimannlehen.

Das Hochgericht bestand nicht für die auswärtigen Besitzungen Berchtesgadens. Während die Propstei hinsichtlich ihrer Grundholden in Gebieten mit Streubesitz lediglich das Urbargericht zur Anwendung bringen konnte, nahm es in den stiftseigenen Hofmarken die Niedergerichtsrechte wahr. Die niedere Gerichtsbarkeit galt darüber hinaus auch für den Markt Schellenberg und wurde dort vom "Hallinger", dem Salzverweser, ausgeübt.

Jährlich am Montag nach Martini (11. November) wurde vom Landrichter, der 1292 erstmals urkundlich belegt ist und dem Schöffen beistanden, das Ehehaft- oder Landrecht vorgetragen und auf offener Schranne verhandelt (Landrechtstag). Ihm untergeordnet war ein Gerichtsschreiber sowie ein Gerichtsdiener. Zusätzlich zur Zivil- und Strafgerichtsbarkeit widmete sich der Landrichter zusammen mit seinen Beisitzern sämtlichen Steuer- und Polizeiagenden. Seit dem Jahre 1629 galt neben dem alten Landrecht zusätzlich eine eigene Polizeigesetzgebung.

Aufbau der Landesverwaltung

Markt und Stift Berchtesgaden, Kupferstich von Matthäus Merian (1593-1650),1644. (Stadtarchiv Bad Reichenhall)

Bis in das 16. Jahrhundert wurde die Stiftsverwaltung überwiegend von den Mitgliedern des Stiftskapitels wahrgenommen. Erst mit der Administration des Landes durch das Haus Wittelsbach (1594-1723) zeichnete sich eine Professionalisierung ab. Neben der eigentlichen Hofhaltung betraf die Finanzverwaltung in erster Linie die Bewirtschaftung der Einnahmequellen, die überwiegend aus dem Salzwesen, den Abgaben der bäuerlichen Lehen innerhalb des Landes sowie dem auswärtigen Besitz bestand. Zur Verwaltung dieses hauptsächlich in Bayern, Salzburg und Österreich gelegenen Besitzes, der dem Stift vor allem Naturalien einbrachte, etablierten sich mehrere Ämter, die teilweise in stiftseigenen Hofmarken oder aber in eigens dafür vorgesehenen Herrenhöfen lokalisiert waren. Solche befanden sich u.a. in Wien, München und Linz. Für die Verwaltung der Berchtesgadener Weinberge in und um Krems (Österreich) diente der dortige Lesehof, genannt "Eisentürhof", der im Jahre 1300 erstmals bezeugt ist.

Während diese Ämter und Häuser zuvor teilweise durch Kapitulare verwaltet worden waren, setzten sich in der Frühen Neuzeit besoldete Amtmänner durch, die vertraglich an das Stift gebunden waren. In der Zentralverwaltung erfolgte im 16. Jahrhundert mit der Anstellung eines juristisch gebildeten Kanzlers der Weg zum modernen Beamtenapparat, der durch eine zunehmende Differenzierung geprägt war und den vielfach außerhalb des Landes residierenden Fürstpröpsten die Ausübung ihrer Herrschaft ermöglichte. Der Kanzler bildete die Spitze der weltlichen Räte; in der Hierarchie folgten der Hofmeister, Hofrat, Kammerrat sowie der Titularrat. Mit der Schaffung eines Ratskollegiums (Dekan, Kanzler, Hofmeister, Landrichter, Sekretär), das in der Frühen Neuzeit die eigentlichen Regierungsgeschäfte erledigte, gab das Stiftskapitel einen Teil seiner exekutiven Gewalt ab.

Steuererhebungen, die zuvor immer wieder für Widerstände der Landschaft gesorgt hatten, wurden ab dem Jahre 1629 neu geordnet: Demnach erhob man für die Steuerkasse von den Untertanen die Grund-, Gewerbe-, Kapital- und Einfuhrsteuern; die Einnahme dieser Steuern oblag einem dreiköpfigen Gremium, das sich aus je einem Abgeordneten des Rates, der Bürgerschaft sowie der Landschaft zusammensetzte. Diese Steuerkasse war eigentlich nur für Reichs- und Kreisausgaben vorgesehen, wurde jedoch auch für Stiftsausgaben zweckentfremdet, wofür strenggenommen die Kameralkasse der Finanzverwaltung zuständig gewesen wäre.

Das territoriale Erbe der ehemaligen Fürstpropstei Berchtesgaden

Nach der Säkularisation und Mediatisierung der Fürstpropstei 1803 und der vorübergehenden Zugehörigkeit zum neugeschaffenen Kurfürstentum Salzburg (1803-1805) sowie zum Kaisertum Österreich (1806-1809) nahm am 19. September 1810 das Königreich Bayern offiziell Besitz von der ehemaligen Fürstpropstei Berchtesgaden, das ein Teil des Salzachkreises wurde. 1811 machte man dieses Gebiet zu einem bayerischen Landgericht II. Klasse, ehe es 1862 durch einen Zusammenschluss mit dem Landgericht Reichenhall zum Bezirksamt Berchtesgaden nebst zugehörigem Amtsgericht erhoben wurde. Im Wesentlichen bestand dieser ab 1939 als "Landkreis Berchtesgaden" bezeichnete Verwaltungsbezirk bis zur Landkreisreform 1972. Seither ist er mit Teilen des ehemaligen Landkreises Laufen sowie der zwischenzeitlich kreisfreien Stadt Bad Reichenhall verbunden und trägt heute den Namen "Berchtesgadener Land".

Archivüberlieferung

Der maßgebliche Anteil an Archivalien und Handschriften zur Fürstpropstei Berchtesgaden liegt im Bayerischen Hauptstaatsarchiv. Weitere Bestände befinden sich im Staatsarchiv München, in der Handschriftenabteilung der Bayerischen Staatsbibliothek, im Archiv des Erzbistums München-Freising, im Salzburger Landesarchiv sowie im Archiv des Erzbistums Salzburg.

Literatur

  • Karl-Otto Ambronn, Berchtesgadener Land. Geschichte und Kunst, Zürich/München 1983.
  • Karl-Otto Ambronn, Biographisches Lexikon des Berchtesgadener Landes. Bd. 1-2, Berchtesgaden 2016.
  • Walter Brugger u.a. (Hg.), Geschichte von Berchtesgaden. Stift – Markt – Land. Bd. 1-3, Berchtesgaden 1991-2002.
  • Heinz Dopsch u.a., Salzburg und Berchtesgaden. Zur Entstehung geistlicher Länder im Ostalpenraum, in: Österreich in Geschichte und Literatur (ÖGL) (56,4) 2012, 322-343.
  • Manfred Feulner, Berchtesgaden. Geschichte des Landes und seiner Bewohner, Berchtesgaden 1985.
  • A. Helm (= Pseud. Eugen Fischer), Archiv des Berchtesgadener Landes. Bd. 1-2, Berchtesgaden 1929-1930.
  • Georg Himmelheber, Die Berchtesgadener Holzhandwerker und Bildhauer im Barock, Berchtesgaden 2012.
  • Kath. Kirchenstiftung St. Andreas Berchtesgaden (Hg.), Kunst und Kultur der Fürstpropstei Berchtesgaden (Ausstellungskatalog zur gleichnamigen Ausstellung in der Pfarrkirche St. Andreas, Berchtesgaden 1988), Berchtesgaden 1988.
  • Peter Kissling, "Gute Policey" im Berchtesgadener Land. Rechtsentwicklung und Verwaltung zwischen Landschaft und Obrigkeit 1377 bis 1803 (Studien zu Policey und Policeywissenschaft), Frankfurt a. Main 1999.
  • Johannes Lang, Berchtesgaden: „Beynahe im Herzen des Erzstiftes“, in: Landes-Medienzentrum Salzburg (Hg.), Das größere Salzburg. Salzburg jenseits der heutigen Grenzen, Salzburg 2018, 51-60.
  • Hans Mauersberg, Bevölkerungs- und Sozialgeschichte des Berchtesgadener Landes (Studien zur Volkskörperforschung 4), Hannover 1939.

Quellen

  • Karl August Muffat (ed.), Schenkungsbuch der ehemaligen gefürsteten Probstei Berchtesgaden, in: Franz Michael Wittmann u.a. (Hg.), Schenkungsbücher Bayerischer Klöster (Quellen und Erörterungen zur bayerischen und deutschen Geschichte, Alte Folge 1), München 1856 (Neudruck Aalen 1969), 225-364.

Weiterführende Recherche

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Empfohlene Zitierweise

Johannes Lang, Berchtesgaden, Fürstpropstei: Territorium und Verwaltung, publiziert am 5.5.2021, in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Berchtesgaden,_Fürstpropstei:_Territorium_und_Verwaltung> (28.03.2024)