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Berchtesgaden, Fürstpropstei: Politische Geschichte: Unterschied zwischen den Versionen

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Das 1101/02 gegründete Augustiner-Chorherrenstift Berchtesgaden wurde 1559 zur Fürstpropstei erhoben. Neben dem Propst, der ab dem 14. Jahrhundert nicht nur Grund- und Gerichtsherr, sondern auch Landesherr war, und dem Kapitel der Chorherren gehörte auch die "Land- und Bürgerschaft" zu den politischen Akteuren. Wegen der reichen Salzvorkommen auf Stiftsgebiet war die Propstei wiederholt Streitgegenstand zwischen den beiden Nachbarn Salzburg und Bayern und suchte daher verstärkt kaiserlichen und päpstlichen Rückhalt. Während Salzburg von 1394 bis 1409 vorübergehend die territoriale Einverleibung Berchtesgadens gelang, konnte Bayern ab der Mitte des 16. Jahrhunderts die Fürstpropstei durch Salzverträge wirtschaftlich an sich binden. Durch die Besetzung des Propstamtes mit Administratoren aus dem Hause Wittelsbach ab dem Jahre 1594 wurde der bayerische Einfluss weiter verstärkt. Nach der Säkularisation 1803 konnte sich das Königreich Bayern das Territorium der ehemaligen Fürstpropstei Berchtesgaden im Jahre 1810 dauerhaft sichern.
Das 1101/02 gegründete Augustiner-Chorherrenstift Berchtesgaden wurde 1559 zur Fürstpropstei erhoben. Neben dem Propst, der ab dem 14. Jahrhundert nicht nur Grund- und Gerichtsherr, sondern auch Landesherr war, und dem Kapitel der Chorherren gehörte auch die "Land- und Bürgerschaft" zu den politischen Akteuren. Wegen der reichen Salzvorkommen auf Stiftsgebiet war die Propstei wiederholt Streitgegenstand zwischen den beiden Nachbarn Salzburg und Bayern und suchte daher verstärkt kaiserlichen und päpstlichen Rückhalt. Während Salzburg von 1394 bis 1409 vorübergehend die territoriale Einverleibung Berchtesgadens gelang, konnte Bayern ab der Mitte des 16. Jahrhunderts die Fürstpropstei durch Salzverträge wirtschaftlich an sich binden. Durch die Besetzung des Propstamtes mit Administratoren aus dem Hause Wittelsbach ab dem Jahre 1594 wurde der bayerische Einfluss weiter verstärkt. Nach der Säkularisation 1803 konnte sich das Königreich Bayern das Territorium der ehemaligen Fürstpropstei Berchtesgaden im Jahre 1810 dauerhaft sichern.
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== Innenpolitik ==
== Innenpolitik ==
[[Datei:Berchtesgadener Landbrief 1377.jpg|thumb|Sogenannter Berchtesgadener Landbrief vom 22. Februar 1377. In der Urkunde bestätigt Erzbischof Pilgrim II. von Salzburg (reg. 1365–1396) Propst Ulrich I. (reg. 1377-1384) und dem Konvent von Berchtesgaden den Rechtsanspruch der Berchtesgadener Grunduntertanen auf die Erbleihe ihrer Güter. ([https://www.gda.bayern.de/findmitteldb/Archivalie/893553/ BayHStA, Fürstpropstei Berchtesgaden Urkunden 137/II])]]
Existenzsicherung und das Bemühen um Konsolidierung bestimmten die ersten Jahrzehnte der Stiftsgeschichte. Während des 12. Jahrhunderts erfolgten jene Weichenstellungen, die für die Politik der Propstei maßgeblich werden sollten: Innerhalb des noch unbesiedelten [[Wald, Waldnutzung|Urwaldes]] nahmen die Berchtesgadener Untertanen [[Rodung|Rodungen]] vor und schufen inmitten hoch aufragender Berge eine Kulturlandschaft mit Weilern, Siedlungen, landwirtschaftlichen Nutzflächen, gehegten Forsten und ausgedehnten [[Almwirtschaft|Almgebieten]]. Rechtliche Grundlage für dieses Kolonisierungswerk bildete ein uneingeschränktes Forstrecht, das den Chorherren in einem Diplom von [[Person:118535757|Friedrich I. Barbarossa]]{{#set:PND=118535757}} (reg. 1152-1190, ab 1155 Kaiser) im Jahre 1156 bestätigt worden war.  
Existenzsicherung und das Bemühen um Konsolidierung bestimmten die ersten Jahrzehnte der Stiftsgeschichte. Während des 12. Jahrhunderts erfolgten jene Weichenstellungen, die für die Politik der Propstei maßgeblich werden sollten: Innerhalb des noch unbesiedelten [[Wald, Waldnutzung|Urwaldes]] nahmen die Berchtesgadener Untertanen [[Rodung|Rodungen]] vor und schufen inmitten hoch aufragender Berge eine Kulturlandschaft mit Weilern, Siedlungen, landwirtschaftlichen Nutzflächen, gehegten Forsten und ausgedehnten [[Almwirtschaft|Almgebieten]]. Rechtliche Grundlage für dieses Kolonisierungswerk bildete ein uneingeschränktes Forstrecht, das den Chorherren in einem Diplom von [[Person:118535757|Friedrich I. Barbarossa]]{{#set:PND=118535757}} (reg. 1152-1190, ab 1155 Kaiser) im Jahre 1156 bestätigt worden war.  


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Version vom 21. Mai 2021, 10:29 Uhr

von Johannes Lang

Das 1101/02 gegründete Augustiner-Chorherrenstift Berchtesgaden wurde 1559 zur Fürstpropstei erhoben. Neben dem Propst, der ab dem 14. Jahrhundert nicht nur Grund- und Gerichtsherr, sondern auch Landesherr war, und dem Kapitel der Chorherren gehörte auch die "Land- und Bürgerschaft" zu den politischen Akteuren. Wegen der reichen Salzvorkommen auf Stiftsgebiet war die Propstei wiederholt Streitgegenstand zwischen den beiden Nachbarn Salzburg und Bayern und suchte daher verstärkt kaiserlichen und päpstlichen Rückhalt. Während Salzburg von 1394 bis 1409 vorübergehend die territoriale Einverleibung Berchtesgadens gelang, konnte Bayern ab der Mitte des 16. Jahrhunderts die Fürstpropstei durch Salzverträge wirtschaftlich an sich binden. Durch die Besetzung des Propstamtes mit Administratoren aus dem Hause Wittelsbach ab dem Jahre 1594 wurde der bayerische Einfluss weiter verstärkt. Nach der Säkularisation 1803 konnte sich das Königreich Bayern das Territorium der ehemaligen Fürstpropstei Berchtesgaden im Jahre 1810 dauerhaft sichern.

Gründung des Stifts, Entwicklung und Erhebung zur Fürstpropstei

Tal der Berchtesgadener Aache vor Gründung des Klosters um 1100, Stahlstich von einem unbekannten Künstler um 1816. Erstpublikation in: Zeitschrift für Baiern und die angrenzenden Länder 3 (1816), 126-128. (Stadtarchiv Bad Reichenhall)
Landkarte aus 1628 "Das Landt und frl. Stifft Berchtolsgaden, mit den anstossenden Grentzen" von J. Mall. (Universitätsbibliothek Basel, Kartenslg Mappe 246:84 lizensiert als Public Domain Mark 1.0)

Den Ausgangspunkt zur Entstehung des Stifts Berchtesgaden bildete ein Gelübde der Adeligen Irmgard (gest. 1101), Tochter des Pfalzgrafen Kuno I. von Rott (gest. 1081) und in zweiter Ehe mit dem Grafen Gebhard II. von Sulzbach (gest. ca. 1085) verheiratet: In einem Dorf namens Berchtesgaden (berthercatmen) wollte sie ein Stift für den Reformorden der Augustiner-Chorherren gründen, wobei Güter in Berchtesgaden und Niederheim (heute St. Georgen im Pinzgau, Österreich) als Besitzgrundlage dienen sollten, die Irmgard durch ihre erste Ehe mit dem Grafen im Chiemgau, Engelbert (gest. 1078) aus dem Geschlecht der Sighardinger, als Witwengabe erhalten hatte. Irmgards Tod verhinderte die Vollendung der Gründung, woraufhin ihre Söhne Berengar I. von Sulzbach (gest. 1125) und Kuno von Horburg (gest. 1139) das Gelübde der Mutter einlösten. Unmittelbar vor der eigentlichen Stiftung um das Jahr 1102 übertrugen diese die als Ausstattungsgüter vorgesehenen Besitzungen dem Heiligen Stuhl in Rom. Dadurch erfolgte die Stiftsgründung unter päpstlicher Autorität. Mit der Wahl des hl. Petrus als Patron für das junge Stift brachte man diese Unterschutzstellung zum Ausdruck.

Da sich Berengar wenig später zur Gründung eines weiteren Reformklosters verpflichtete und ihn seine Ministerialen auf eine Zusammenlegung beider Stifte drängten, verließ der Berchtesgadener Gründungskonvent in den Jahren 1107/09 die dortige Niederlassung, um in das neu geschaffene Baumburg an der Alz (Lkr. Traunstein) zu ziehen. Nicht zuletzt gaben wirtschaftliche Gründe den Ausschlag für den Abzug der Chorherren, da sich die Gründungsausstattung als zu gering erwiesen hatte. Mit finanzieller Rückendeckung durch den Stifter kehrten nach etwa einem Jahrzehnt die Regularkanoniker unter ihrem Propst Eberwin (reg. 1102-1141) wieder nach Berchtesgaden zurück. Um eine erneute Existenzgefährdung des noch jungen Augustiner-Chorherrenstifts für die Zukunft zu verringern, bestätigte Papst Calixt II. (reg. 1119-1124) im Jahre 1121 das ältere päpstliche Schutzprivileg für Berchtesgaden und legte die freie Wahl des Vogtes fest. Gegen Ansprüche des Klosters Baumburg konnten sich die Berchtesgadener Kanoniker 1136 nach jahrelangem Rechtsstreit juristisch vor dem Salzburger Bischofsgericht behaupten und sicherten sich mit Hilfe eines päpstlichen Mandats (1142) dauerhaft dagegen ab.

Im Verlauf der folgenden Jahrzehnte gelang es der Propstei, ein territorial geschlossenes Herrschaftsgebiet zu erwirken, das zu Beginn des 14. Jahrhunderts als Land anzusprechen war. Flankierend zu dieser Entwicklung vollzog sich eine schrittweise Rangerhöhung der Pröpste: Im Zusammenhang mit der Verleihung des Blutbanns durch König Adolf von Nassau (reg. 1292-1298) wurde den Pröpsten 1294 das Recht zugestanden, zum Zeichen der Repräsentation einen Bischofsthron zu verwenden.

Vor dem Hintergrund der bedrohten Berchtesgadener Selbstständigkeit – der Salzburger Erzbischof Pilgrim II. von Puchheim (reg. 1365-1396) verfolgte das Ziel einer Einverleibung Berchtesgadens – verlieh König Wenzel (reg. 1376-1400) 1386 erstmals die Regalien an einen Berchtesgadener Propst, womit das Stiftsterritorium als reichsunmittelbar anerkannt war. In einer Königsurkunde des Jahres 1443 wurde der Berchtesgadener Propst erstmals als "Fürst" tituliert. Ab 1491 findet sich Berchtesgaden in der Liste der Reichspropsteien; die Pröpste wurden in der Reichsmatrikel als Reichsstände geführt, hatten als Reichsprälaten Sitz und Stimme auf der Prälatenbank der Reichstage und wurden als "Reichsfürsten" angesprochen. Diesem Titel entsprechend, erfolgte 1559 – Krönung einer jahrhundertlangen eigenständigen Entwicklung – der Übertritt von der Prälaten- zur Fürstenbank, wodurch Kaiser Ferdinand I. (reg. 1558-1564) das katholische Lager stärkte. Damit besaß Berchtesgaden als Vertreter des kleinsten Fürstentums innerhalb des Bayerischen Reichskreises Sitz und Stimme auf dem Reichstag, der ab dem Jahre 1663 "immerwährend" in Regensburg tagte. Für seine ständige Vertretung in Regensburg unterhielt die Fürstpropstei den Hof "bei den Fischern", vermutlich in der Vorstadt (Stadtamhof) gelegen.

Politische Akteure

Wappen des Fürstpropstes Julius Heinrich von Rehlingen-Radau (reg. 1723-1732). Es besteht aus dem Wappen der Fürstpropstei und seinem Familienwappen im Herzschild. Kupferstich von Christoph Weigel, 1729. (Stadtarchiv Bad Reichenhall)

Der erste Berchtesgadener Propst, Eberwin, stammte, wie vermutlich der gesamte Gründungskonvent, aus dem Reformkloster Rottenbuch. Nach außen hin wurde das Kloster einerseits vom Kapitel, der Gemeinschaft der Chorherren, und andererseits vom Propst vertreten. Sie bildeten die Träger politischer Handlungen. Gemäß einem Privileg (1142) stand dem Kapitel das Recht auf die freie Propstwahl zu. Daneben gehörte die Beratung des Propstes zu den wichtigsten Aufgaben der Chorherren, deren mehrheitliche Zustimmung bei bedeutenden Rechtsgeschäften und Entscheidungen eingeholt werden musste.

Während der Dekan als Ranghöchster des Stiftskapitels auch als Stellvertreter des Propstes fungierte, stand der Propst dem gesamten Konvent vor. Dieser war ihm in allen weltlichen Angelegenheiten unterstellt; zugleich war er Grund- und Gerichtsherr über die Stiftsuntertanen. Ab dem frühen 15. Jahrhundert galt der Propst als Archidiakon des damals neu geschaffenen Archidiakonats Berchtesgaden, hatte damit also auch eine geistliche Autorität inne. Mit der Landeswerdung der Propstei avancierte der Propst zunächst zum Landesherrn und mit dessen Rangerhöhung 1559 zum Reichsfürsten, der durch seinen Platz auf der Fürstenbank der Reichstage auch reichspolitischen Einfluss ausüben konnte. Während der so genannten Wittelsbachischen Administration (1594-1723), als die Berchtesgadener Fürstpröpste außerhalb des Landes residierten, fungierte der Dekan als Verwalter und Statthalter vor Ort. Durch den Dekan war das Stiftskapitel in jener Zeit auch im Ratskollegium vertreten, das in Absprache mit dem Landesfürsten die politischen Entscheidungen traf.

Im Gegensatz zu anderen Ländern bildete die im Jahre 1377 erstmals erwähnte Landschaft in Berchtesgaden keine ständische Vertretung, da sich ein formeller Landtag hier nicht etablieren konnte. Dies lag unter anderem daran, dass innerhalb des Landes außer dem Berchtesgadener Konvent keine anderen landsässigen Klöster existierten und es mit Ausnahme der beiden Märkte Berchtesgaden und Schellenberg weder Städte noch adelige Herrschaften gab. Dennoch trat die aus dem Bauernstand bestehende Berchtesgadener Landschaft mehrmals korporativ in Erscheinung und konnte beispielsweise bei steuerlichen Angelegenheiten ihren Einfluss geltend machen. Im Verlaufe der Frühen Neuzeit erlangten auch die Repräsentanten der Bürgerschaft Bedeutung und fungierten zusammen mit den Vertretern der Gnotschaften als "Land- und Bürgerschaft", für die sich in der Zeit nach dem Bauernkrieg 1525 sogar ein eigener Ausschuss bildete. Auch an den jährlich stattfindenden Landgerichtstagen sowie den unregelmäßig einberufenen Landschaftsversammlungen konnten die Vertreter der Landschaft Wünsche und Vorstellungen vorbringen.

Die Berchtesgadener Pröpste
Name Regierungszeit Lebensdaten Bemerkungen
Eberwin 1102-1141 gest. 1141
Hugo I. 1142-1151 gest. nach 1167 seit 1151 Dompropst in Salzburg
Heinrich I. 1151-1174 1118-1196 1174-1177 Gegenbischof von Salzburg, ab 1177 Bischof von Brixen
Dietrich 1174-1178
Friedrich I. 1178-1188
Wernher I. 1188-1201 gest. 1204 seit 1201 Dompropst in Salzburg
Gerhard 1201
Hugo II. 1201-1210 gest. 1210
Konrad I. 1210-1212
Friedrich II. 1212-1217 gest. 1217 Auf dem fünften Kreuzzug verstorben
Heinrich II. 1217-1231 1213 Propst von St. Zeno in Bad Reichenhall
Friedrich III. von Ortenburg 1231-1239 gest. 1239 1227-1231 Propst von Reichersberg am Inn (Österreich)
Wernher II. 1239-1252 gest. 1252
Konrad II. 1252 gest. 1252
Heinrich III. 1252-1257 gest. 1257
Konrad III. von Mödling 1257-1283 gest. 1283
Johann I. 1283-1303 gest. 1306 ab 1303 Bischof von Brixen
Hartung von Lampoting 1303-1305 gest. 1306 1277-1295 Domherr in Salzburg, 1295-1303 Dompropst in Gurk
Eberhard Sachs 1305-1317 gest. ca. 1319/20 1299-1305 Domdekan in Salzburg, ab 1317 Dompropst in Salzburg
Konrad IV. 1317-1333 gest. 1333
Heinrich IV. 1333-1351 gest. 1351
Reinhold Zeller 1351-1355 gest. 1355
Otto Tanner 1355-1357
Peter I. 1357-1362
Jakob I. 1362-1368
Greimold Wulp 1368-1377
Ulrich I. 1377-1384 1382 durch Angehörige des Konvents abgesetzt; die durch den Salzburger Erzbischof in die Wege geleitete Wahl Sieghards Waller wurde von Ulrich und seiner Partei nicht anerkannt. Der Streit endete mit der Absetzung Ulrichs I. und Sieghard Wallers als Pröpste 1384.
Sieghard Waller 1382-1384 1382 als Favorit des Salzburgers Erzbischof anstelle von Ulrich I. gewählt. Sieghard Waller wurde von Ulrich und seiner Partei als Propst nicht anerkannt. Der Streit endete mit der Absetzung Ulrichs I. und Sieghard Wallers als Pröpste 1384.
Konrad V. 1384-1393 gest. 1406 1369-1384 Domherr in Salzburg, ab 1393 Bischof von Lavant (bereits ab 1391 Verweser)
1393-1404 Inkorparation durch das Erzstift Salzburg
Peter II. 1404-1432 gest. 1432 bis 1404 Domherr in Freising
Johann II. 1432-1446
Bernhard II. 1446-1473 gest. 1473
Erasmus Pretschlaiffer 1473-1486
Ulrich II. 1486-1495 gest. 1495
Balthasar Hirschauer 1496-1508 gest. 1508
Gregor Rainer 1508-1522 gest. 1522 ab 1512 Archdiakon der Unteren Steiermark
Wolfgang I. 1523-1541 gest. 1541
Wolfgang II. 1541-1567 1490-1567 1522-1541 Propst des Klosterstifts Höglwörth, ab 1561 auch Administrator der Stiftspropstei Altötting
Jakob II. 1567-1594 1523-1594
Ferdinand von Bayern 1594-1650 (1591 Koadjutor) 1577-1650 Viertgeborener Sohn Herzog Wilhelms V. von Bayern, ab 1612 Fürstbischof von Köln, Lüttich, Hildesheim und Münster, ab 1618 zusätzlich Fürstbischof von Paderborn
Maximilian Heinrich von Bayern 1650-1688 1621-1688 Drittgeborener Sohn von Herzog Albrecht VI. von Bayern-Leuchtenberg, ab 1650 Fürstbischof von Köln, Lüttich und Hildesheim, ab 1683 zusätzlich Fürstbischof von Münster
Joseph Clemens von Bayern 1688-1723 1671-1723 Zweitgeborener Sohn Kurfürst Ferdinand Marias von Bayern, 1685-1716 Fürstbischof von Regensburg, 1685-1694 Fürstbischof von Freising, ab 1688 zusätzlich Fürstbischof von Köln, ab 1694 zusätzlich Fürstbischof von Lüttich, ab 1702 zusätzlich Fürstbischof von Hildesheim; 1702-1714 Exil in Frankreich im Zuge des Spanischen Erbfolgekrieges
Julius Heinrich von Rehlingen-Radau 1723-1732 1662-1732
Cajetan Anton Notthafft von Weißenstein 1732-1752 1670-1752
Michael Balthasar von Christalnigg 1752-1768 1710-1768
Franz Anton Josef von Hausen-Gleichenstorff 1768-1780 gest. 1780
Joseph Konrad von Schroffenberg-Mös 1780-1803 1743-1803 ab 1789 auch Fürstbischof von Freising, ab 1790 auch Fürstbischof von Regensburg

Innenpolitik

Sogenannter Berchtesgadener Landbrief vom 22. Februar 1377. In der Urkunde bestätigt Erzbischof Pilgrim II. von Salzburg (reg. 1365–1396) Propst Ulrich I. (reg. 1377-1384) und dem Konvent von Berchtesgaden den Rechtsanspruch der Berchtesgadener Grunduntertanen auf die Erbleihe ihrer Güter. (BayHStA, Fürstpropstei Berchtesgaden Urkunden 137/II)

Existenzsicherung und das Bemühen um Konsolidierung bestimmten die ersten Jahrzehnte der Stiftsgeschichte. Während des 12. Jahrhunderts erfolgten jene Weichenstellungen, die für die Politik der Propstei maßgeblich werden sollten: Innerhalb des noch unbesiedelten Urwaldes nahmen die Berchtesgadener Untertanen Rodungen vor und schufen inmitten hoch aufragender Berge eine Kulturlandschaft mit Weilern, Siedlungen, landwirtschaftlichen Nutzflächen, gehegten Forsten und ausgedehnten Almgebieten. Rechtliche Grundlage für dieses Kolonisierungswerk bildete ein uneingeschränktes Forstrecht, das den Chorherren in einem Diplom von Friedrich I. Barbarossa (reg. 1152-1190, ab 1155 Kaiser) im Jahre 1156 bestätigt worden war.

Mit der Besitzarrondierung, die durch den Erwerb einer Wiese des Salzburger Erzbischofs (daher der Gemeindename "Bischofswiesen") im Jahre 1155 einen vorläufigen Abschluss fand, schuf man einen geschlossenen grundherrschaftlichen Bezirk, der als Herrschaftsgebiet die Voraussetzung zur späteren Landesbildung darstellte. Nachdem die Propstei Berchtesgaden bereits zuvor als Teilhaber an der Saline von Reichenhall in Erscheinung getreten war, konnte sie sich mit der Entdeckung von Salzlagerstätten auf stiftseigenem Territorium ab den 1180/90er Jahren als eigenständiger und bedeutsamer Salzproduzent etablieren. Die Einnahmen aus den Salinen, die zunächst in Schellenberg und ab 1564 in Frohnreuth (im Bereich des heutigen Bahnhofs Berchtesgaden) bestanden, bildeten die wichtigste Finanzquelle Berchtesgadens und waren wiederholt Anlass für außenpolitische Konflikte. Da die Propstei inmitten salzproduzierender Länder (Bayern und Salzburg) lag, war der Berchtesgadener Salzhandel üblicherweise an die auswärtigen Absatzstrategien gekoppelt und Einfuhraufschlägen unterworfen. So etwa firmierte das in Schellenberg gewonnene und gemeinsam mit jenem aus Hallein auf der Salzach nach Norden exportierte Salz als "Halleiner Salz".

Äußere Krisen wirkten sich in dem kleinen Land rasch auch im Innern aus. So etwa führten die zunehmenden Spannungen mit dem benachbarten Erzstift Salzburg 1377 zur Ausstellung des so genannten Landbriefs, der als ein erstes Instrument einer Berchtesgadener Landesverfassung angesehen werden kann. Darin wurde den Stiftsuntertanen das Recht eingeräumt, die bis dahin zu Freistift innegehabten Lehen käuflich zu Erbrecht zu erwerben. Daneben durften Erblehen geteilt, verkauft oder verpfändet werden, was die Grundholden – obwohl bis zuletzt als Leibeigene des Propstes deklariert – zu eigenständigen Rechtspartnern werden ließ. Auch die Verteidigung der Landessouveränität, verbunden mit der Bewachung der Landesbefestigungen und der gesicherten Grenzlinien, oblag gemäß dem Landbrief den bäuerlichen Eigenleuten, die dazu angehalten waren, einen Harnisch in ihren Häusern zu verwahren, um im Verteidigungsfall damit an den Grenzen zu erscheinen. Mit der erstmaligen Nennung der genossenschaftlich organisierten und korporativ auftretenden Untertanenschaft als "Landschaft", die gemeinsam mit der Landesherrschaft (Propst und Kapitel) hier urkundlich auftrat, ging auch die innenpolitische Konsolidierung und Verfasstheit des Landes einher.

Eine Bestätigung und Ergänzung erfuhr der Landbrief von 1377 in Form des so genannten "Fuchsbriefes" aus dem Jahre 1506, der auf Grund von Klagen der Stiftsuntertanen ausgestellt worden war und das künftige Verhältnis zwischen der Landschaft und dem Propst klärte: Während die Erbrechte der Bauern bestätigt wurden, anerkannte die Landschaft die grund-, landes- und gerichtsherrliche Stellung des Propstes sowie dessen Hoheit in sämtlichen handelspolitischen, gewerblichen, militärischen und forstlichen Belangen.

Zu einer schweren innenpolitischen Krise führte die Religionsfrage und die 1733 erfolgte Emigration von Berchtesgadener Untertanen, die sich zur protestantischen Konfession bekannten. War es bereits 1572 sowie 1686 zur Vertreibung von Berchtesgadener Bergknappen gekommen, so bildete - in der Sogwirkung der großen Salzburger Protestantenausweisung 1731 - das Emigrationspatent des Fürstpropstes Notthafft von Weißenstein (reg. 1732-1752) die Rechtsgrundlage, wonach sich die Ausreisewilligen zuerst von der Leibeigenschaft freikaufen mussten. Rund 1100 Berchtesgadener – etwa 12 Prozent der Gesamtbevölkerung der Fürstpropstei – verließen daraufhin das Land, um in Preußen und Hannover eine neue Heimat zu finden. Dieser Aderlass war für das geistliche Fürstentum nur schwer zu verkraften. Insbesondere das bis dahin einträgliche Holzhandwerk, das die Nürnberger Spielzeugmesse versorgte und dessen Produkte mittels eines Verlagssystems bis nach Übersee gehandelt wurden, erholte sich nicht mehr. Überhaupt bildete der enorme Schuldenstand, der zu einem guten Teil auf die aufwendige Hofhaltung der adeligen Chorherren zurückzuführen war, das dauerhafte zentrale innenpolitische Thema Berchtesgadens.

Außenpolitik

Karte: "Das Erzstift Salzburg mit der Gefürsteten Probstey Berchtsgaden" aus: Franz Johann Joseph von Reillys: Schauplatzes Der Fünf Theile Der Welt, 1791. Vergrößerbares Exemplar bei: bavarikon. (Stadtarchiv Bad Reichenhall)

Ursächlich für die Entwicklung zur Fürstpropstei war einerseits das Naheverhältnis, das Berchtesgaden von Beginn an zum Papsttum und Königtum unterhielt. Während des Alexandrinischen Schismas avancierte beispielsweise der Berchtesgadener Propst Heinrich (reg. 1151-1174), der gute Kontakte zu Kaiser Friedrich I. pflegte, sogar zum Salzburger Gegenerzbischof. Das gute Verhältnis zu den Kaisern nutzte den Berchtesgadener Chorherren auch, als sie sich um das Jahr 1194 gegen nachbarliche Übergriffe zur Wehr setzen mussten. Als zusätzlich förderlich erwies sich der Umstand, dass die Habsburger als Rechtsnachfolger der Babenberger seit dem 13. Jahrhundert die Erbvogtei über Berchtesgaden ausübten. Andererseits schlug die Propstei von Beginn an einen von Salzburg unabhängigen Weg ein. So etwa bestand das Stift bereits, als der Salzburger Erzbischof Konrad von Abenberg (reg. 1106-1147) in den 1120er Jahren mit seinem Reformwerk eines Verbandes von Augustiner-Chorherrenstiften begann.

Nach der Ausformung eines eigenständigen Landes an der Wende vom 13. zum 14. Jahrhundert sah sich Berchtesgaden in seinem Bemühen um politische, wirtschaftliche und kirchliche Selbstständigkeit wiederholt mit Salzburger Ansprüchen konfrontiert. Auseinandersetzungen, die sich vorerst um die Ausfuhr des in Schellenberg produzierten Salzes drehten, mündeten in einem 1382 zwischen Bayern und dem mit Österreich verbündeten Salzburg ausgefochtenen Krieg um die Vormachtstellung in Berchtesgaden. In weiterer Folge sicherte sich das siegreiche Salzburg 1394 die vom Papst gebilligte Einverleibung der Propstei, wodurch das Erzstift Salzburg seine größte Ausdehnung erreichte. Obwohl Berchtesgaden 1409 infolge der Intervention Herzog Stephans III. (reg. 1375-1413) faktisch seine politische Selbstständigkeit wiedererlangte, führte die vorübergehende Verpfändung der Saline Schellenberg an Salzburg (bis 1449) zu einem enormen Schuldenstand, der Abhängigkeiten und weitere Spannungen verursachte.

Kirchenrechtlich konnte sich die Propstei aus der Zuständigkeit des Salzburger Erzbischofs nicht dauerhaft lösen, was das Erzstift dort zu nutzen verstand, wo das geistliche in das weltliche Recht nahtlos überging, wie beispielsweise bei der erzbischöflichen Anerkennung der Berchtesgadener Propstwahl. Vereinzelt griffen die Erzbischöfe auch direkt in die Wahlen ein. Lediglich in der Zeit von 1455 bis 1458 unterstellte Papst Nikolaus V. (reg. 1447-1455) Berchtesgaden in geistlichen Dingen direkt dem Apostolischen Stuhl. Obwohl die Propstei bereits Sitz und Stimme auf der Fürstenbank der Reichstage innehatte, wurde sie zugleich bis 1627 in der Salzburger Landstandschaft geführt und hatte dort ihren Sitz auf der Prälatenbank. Daher besaß die Fürstpropstei mit dem "Berchtesgadener Hof" in der Stadt Salzburg eine vorübergehende Residenz und Gesandtschaftsvertretung.

Während Salzburg das gesamte 15. Jahrhundert immer wieder versuchte, die inneren Geschicke Berchtesgadens zu bestimmen, verstärkten sich seit dem Bauernkrieg von 1525 die Beziehungen zwischen der Propstei und dem Herzogtum Bayern. Mit Hilfe eines Vertrages sicherte sich Bayern 1555 das aus dem um 1517 neu angeschlagenen Berchtesgadener Salzbergwerk am Petersberg gewonnene Salz zu günstigen Konditionen. Damit begann, parallel zur expansiven wittelsbachischen Reichskirchenpolitik, eine intensive bayerische Einflussnahme auf die Fürstpropstei: Für das Amt des Berchtesgadener Fürstpropstes setzte ab 1594 eine Reihe von Administratoren ein, die dem Hause Wittelsbach entstammten und zugleich Kurfürsten und Fürsterzbischöfe von Köln waren. Auf diese Weise hatte sich Berchtesgaden zum bayerischen Satelliten gewandelt, dessen Fürstpröpste nur selten in dem kleinen Land residierten.

Differenzen zwischen dem Salzburger Erzbischof und dem bayerischen Herzog wegen der Salzburger Salzlieferungen aus Hallein führten 1611 zum Einmarsch salzburgischer Söldner in die mit Bayern verbündete Fürstpropstei. Der bayerische Gegenschlag ("Salzkrieg") besiegelte die Niederlage Salzburgs, sorgte für die Wiederherstellung des Status Quo, brachte Berchtesgaden endgültig in die bayerische Machtsphäre und verlagerte den Salzhandel der gesamten Region zugunsten Bayerns.

Querelen innerhalb des Stiftskapitels führten 1723 zum Bruch mit dem Hause Wittelsbach, als sich der Konvent erstmals wieder auf sein Recht der freien und unabhänigen Propstwahl berief. Die Fürstpröpste, die Berchtesgaden fortan regierten, residierten nun auch wieder dort, was sich in der Hofhaltung, im kulturellen Schaffen und in der Bautätigkeit auswirkte. Die nach wie vor prekäre Finanzlage hoffte man zu entspannen, als der letzte Fürstpropst, Konrad von Schroffenberg (reg. 1780-1803), im Jahre 1795 den geheim gehaltenen "Salinen-Hauptvertrag" unterzeichnete, worin Bayern gegen eine jährliche Zahlung die Ausbeutung der Berchtesgadener Salzwerke und Wälder auf ewige Zeiten zugestanden wurde. Nach Bekanntwerden klagte Salzburg erfolgreich vor dem Reichsgericht, so dass der Vertrag für ungültig erklärt wurde.

Ende der Fürstpropstei

Joseph Konrad von Schroffenberg (1743-1803), seit 1780 Fürstpropst von Berchtesgaden, seit 1789 auch Fürstbischof von Freising und seit 1790 von Regensburg. Kupferstich nach 1790, Vorlage des Porträtstichs von Johann Baptist Klauber (1712-1787) von 1784. (Bayerischer Staatsbibliothek, Bildarchiv port-008019)

Zu Jahresende 1800 erlebte Berchtesgaden die Besetzung durch französische Truppen. Der zwischen dem Reich und der Republik Frankreich geschlossene Friede von Lunéville 1801 garantierte in einem geheim gehaltenen Zusatz dem Habsburger Ferdinand III. (1769-1824, Großherzog von Toskana 1790-1801) eine Entschädigung für den Verlust des Großherzogtums Toskana. Da ein Fortbestand der Fürstpropstei nicht ins Auge gefasst wurde, erfolgte mit dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 die Säkularisation. Wenige Wochen davor hatte Fürstpropst Konrad von Schroffenberg die Resignationsurkunde unterzeichnet und sich von seinen Untertanen verabschiedet, bevor er in dem Berchtesgadener Schlösschen "Adelsheim" verstarb.

Berchtesgaden wurde zusammen mit Salzburg und erweitert um Gebiete der ebenfalls aufgehobenen Hochstifte Passau und Eichstätt zum Kurfürstentum Salzburg, das allerdings nur bis 1805 bestand. Nachdem Berchtesgaden 1806 zu Habsburg gekommen war, musste Österreich nach abermaligem Krieg unter anderem auf Berchtesgaden verzichten, das mit dem Vertrag von Paris am 28. Februar 1810 Bayern zugesprochen wurde. Am 19. September 1810 ergriff das Königreich Bayern offiziell Besitz von der ehemaligen Fürstpropstei.

Archivüberlieferung

Die Überlieferung des Schriftguts zur Fürstpropstei Berchtesgaden ist als gut zu bewerten. Der maßgebliche Anteil an Archivalien und Handschriften liegt im Bayerischen Hauptstaatsarchiv. Weitere Bestände befinden sich im Staatsarchiv München, in der Handschriftenabteilung der Bayerischen Staatsbibliothek, im Archiv des Erzbistums München-Freising, im Salzburger Landesarchiv sowie im Archiv des Erzbistums Salzburg.

Literatur

  • Dieter Albrecht, Die Fürstpropstei Berchtesgaden, in: Handbuch der bayerischen Geschichte. 3. Band, 3. Teilband, München 1995, 286-301.
  • Karl-Otto Ambronn, Berchtesgadener Land. Geschichte und Kunst, München u.a. 1983.
  • Karl-Otto Ambronn, Biographisches Lexikon des Berchtesgadener Landes. Bd. 1-2, Berchtesgaden 2016.
  • Walter Brugger/Heinz Dopsch/Peter F. Kramml (Hg.), Geschichte von Berchtesgaden. Stift – Markt – Land. Bd. 1-3, Berchtesgaden 1991-2002.
  • Heinz Dopsch/Johannes Lang, Salzburg und Berchtesgaden. Zur Entstehung geistlicher Länder im Ostalpenraum, in: Österreich in Geschichte und Literatur (ÖGL) 56,4 (2012), 322-343.
  • Manfred Feulner, Berchtesgaden. Geschichte des Landes und seiner Bewohner, Berchtesgaden 1985.
  • A. Helm (= Pseud. Eugen Fischer), Archiv des Berchtesgadener Landes. Bd. 1-2, Berchtesgaden 1929-1930.
  • Georg Himmelheber, Die Berchtesgadener Holzhandwerker und Bildhauer im Barock, Berchtesgaden 2012.
  • Kath. Kirchenstiftung St. Andreas Berchtesgaden (Hg.), Kunst und Kultur der Fürstpropstei Berchtesgaden (Ausstellungskatalog zur gleichnamigen Ausstellung in der Pfarrkirche St. Andreas, Berchtesgaden vom 7. Mai bis 2. Oktober 1988), Berchtesgaden 1988.
  • Peter Kissling, "Gute Policey" im Berchtesgadener Land. Rechtsentwicklung und Verwaltung zwischen Landschaft und Obrigkeit 1377 bis 1803 (Studien zu Policey und Policeywissenschaft), Frankfurt a. Main 1999.
  • Johannes Lang, Berchtesgaden: "Beynahe im Herzen des Erzstiftes", in: Landes-Medienzentrum Salzburg (Hg.), Das größere Salzburg. Salzburg jenseits der heutigen Grenzen (Schriftenreihe des Landes-Medienzentrums Salzburg 269), Salzburg 2018, 51-60.
  • Franz Martin, Berchtesgaden. Die Fürstpropstei der regulierten Chorherren (1102-1803) (Germania sacra 1c), Augsburg 1923.

Quellen

  • Karl August Muffat (ed.), Schenkungsbuch der ehemaligen gefürsteten Probstei Berchtesgaden, in: Franz Michael Wittmann/Karl August Muffat (Hg.), Schenkungsbücher Bayerischer Klöster (Quellen und Erörterungen zur bayerischen und deutschen Geschichte, Alte Folge 1), München 1856 (Neudruck Aalen 1969), 225-364. (Digitalisat der Originalausgabe von 1856)

Weiterführende Recherche

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Empfohlene Zitierweise

Johannes Lang, Berchtesgaden, Fürstpropstei: Politische Geschichte, publiziert am 4.5.2021; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Berchtesgaden,_Fürstpropstei:_Politische_Geschichte> (18.04.2024)