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Bayerischer Ministerpräsident

Aus Historisches Lexikon Bayerns

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Gruppenaufnahme des Kabinetts Hoegner I, das vom 22.10.1945 bis zum 16.12.1946 die bayerische Staatsregierung bildete. Von links nach rechts: Ludwig Ficker (1904-1947), Albert Rosshaupter (1878-1949), Anton Pfeiffer (1888-1957), Hans Ehard (1887-1980), Ludwig Erhard (1897-1977), Josef Seifried (1892-1962), Franz Fendt (1892-1982), Fritz Terhalle (1889-1962), Heinrich Krehle (1892-1969), Josef Baumgartner, Heinrich Schmitt (1895-1951), Hans Müller (1884-1961). Sitzend: Wilhelm Hoegner. (©Bildarchiv Bayerischer Landtag, Bildnr. AA02615A)
Landtagspräsident Rudolf Hanauer (CSU, 1908-1992) vereidigt Dr. h.c. Alfons Goppel (CSU) nach seiner Wahl zum bayerischen Ministerpräsidenten am 12.11.1974. (©Bildarchiv Bayerischer Landtag, Bildnr. AA01840A)
Die Stellung des bayerischen Ministerpräsidenten gemäß der Verfassung des Freistaats Bayern von 1946. (Grafik Design Rudolf und Marion Schwarzbeck, Gauting)
Die Weststeite der neuen Bayerischen Staatskanzlei (erbaut 1989-1993) an der Ostseite des Münchner Hofgartens. (Quelle: Britannica ImageQuest)

von Ferdinand Kramer

Das Amt des Bayerischen Ministerpräsidenten wurde mit der am 14. August 1919 verabschiedeten Verfassung als höchstes Regierungs- und Staatsamt im Freistaat Bayern geschaffen. Das Amt blieb auch in der NS-Zeit trotz eines völligen Umbruches der Verfassungsordnung und der Aushöhlung der Kompetenzen erhalten, suggerierten die Machthaber so doch den Menschen eine Kontinuität bayerischer Staatlichkeit, die tatsächlich weitgehend auf das Reich übertragen wurde. Im Mai 1945 bestellten die USA als Besatzungsmacht in Bayern einen Ministerpräsidenten und setzten damit den Prozess der Erneuerung von Demokratie und Staatlichkeit des Landes in Gang, der in die am 8. Dezember 1946 in Kraft getretene Verfassung mündete. Das Ministerpräsidentenamt wurde darin mit der Richtlinienkompetenz, mit dem Verzicht auf ein Misstrauensvotum, mit der Zuweisung der Kompetenz für die Außenbeziehungen und mit der Doppelkompetenz des Regierungschefs und Staatsoberhauptes erheblich gestärkt. Spätestens seit Ministerpräsident Alfons Goppel (CSU) entwickelte sich das Amt auch zum repräsentativen Symbol der Staatlichkeit Bayerns.

Historische Vorläufer des Ministerpräsidentenamtes

Dem in der Bamberger Verfassung (1919) des Freistaates Bayern erstmals geschaffenen Amt des Ministerpräsidenten ging eine lange Tradition leitender Minister voraus, die von den bayerischen Herzögen, ab 1623 Kurfürsten bzw. ab 1806 vom König bestellt worden waren. Ein ausführliches Traktat über das Amt eines "Premier Minister" in Bayern stammt aus den Jahren 1709/11. Nach der Einrichtung einer Ministerialorganisation 1799/1801 und dem Inkrafttreten der bayerischen Verfassung von 1818 schuf der König 1849 formal die Position eines Vorsitzenden im Ministerrat. Mit königlicher Verfügung vom 1. Juni 1890 wurde endgültig festgelegt, dass der Vorsitz im Ministerrat an das Ministerium des Königlichen Hauses und des Äußeren gebunden sein sollte, was zuvor schon mit wenigen Ausnahmen gängige Praxis geworden war. Der öffentliche Gebrauch der Bezeichnung "Ministerpräsident" wurde für den Vorsitzenden des Ministerrates üblich, doch hielt die maßgebliche Interpretation des bayerischen Staatsrechtes durch Max von Seydel (1846-1901) noch 1913 zu Recht fest: "Ein Ministerpräsidium besteht nicht." (M. v. Seydel, Bayerisches Staatsrecht, 349)

Leitendes Regierungsamt im revolutionären Umbruch 1918/1919

Während des revolutionären Umbruches vom Königreich zum Freistaat Bayern seit dem 7. November 1918 benutzte der Führer der Revolution und Leiter der provisorischen Regierung Kurt Eisner (USPD) die Bezeichnungen "erster Vorsitzender" des Rates der Arbeiter, Soldaten und Bauern, "Vorsitzender des Gesamtministeriums" und "Ministerpräsident". Er übernahm in der Tradition der Vorsitzenden des Ministerrates das Ministerium des Äußern, angesiedelt im Palais Montgelas am Promenadeplatz in München. Das von der Revolutionsregierung Eisner selbst erlassene "Staatsgrundgesetz der Republik Bayern" vom 4. Januar 1919 kannte nur ein "Gesamtministerium", nicht aber das Amt eines Ministerpräsidenten. Insofern ist zu hinterfragen, ob Eisner tatsächlich als erster Ministerpräsident Bayerns bezeichnet werden kann, was freilich in der Literatur vielfach üblich ist. Später wurde in den staatlichen Akten zur Versorgung der Hinterbliebenen die Bezeichnung "provisorischer Ministerpräsident" für den in einem politisch motivierten Attentat am 21. Februar 1919 ermordeten Eisner gewählt. Der nach dem Ende der Monarchie aus den ersten Wahlen am 12. Januar und 2. Februar 1919 hervorgegangene Landtag, der am 17. März zusammentrat, verabschiedete das nächste "Vorläufige Staatsgrundgesetz des Freistaates Bayern", das in § 8 einen "Vorsitzenden des Gesamtministeriums" vorsah. Dieser war vom Landtag mit einfacher Mehrheit der Gesamtzahl seiner Mitglieder zu wählen und konnte die übrigen Minister berufen. Der Landtag wählte den aus der Pfalz stammenden Sozialdemokraten Johannes Hoffmann (SPD) in dieses Amt. Wie stark die Tradition und wie unsicher der formelle Gebrauch der Amtsbezeichnung war, zeigen die gedruckten Stenographischen Berichte der Verhandlungen des Bayerischen Landtages, die am 17. März 1919 die Wahl des "Vorsitzenden des Gesamtministeriums", am 18. März aber die "Antrittsrede des Ministerpräsidenten Hoffmann" ausweisen.

Ministerpräsidentenamt in Bamberger Verfassung und Weimarer Republik 1919-1933

Nach dem Ende der Monarchie war für die Ausgestaltung des Ministerpräsidentenamtes in der Verfassung des Freistaats Bayern vom 14. August 1919 (in Kraft getreten am 15. September 1919) wichtig, dass Überlegungen zur Schaffung eines Bayerischen Staatspräsidenten mehrheitlich verworfen wurden. Dieser hätte die Staatlichkeit Bayerns im Besonderen repräsentieren sollen. Entsprechende Erwartungshaltungen mussten sich damit an den Ministerpräsidenten, als Inhaber des nunmehr höchsten Staats- und Regierungsamtes richten. Zwar war eine formelle Richtlinienkompetenz für den Ministerpräsidenten in der Verfassung nicht festgeschrieben, dennoch erwarteten die Verfassungsväter vom Ministerpräsidenten, dass er als primus inter pares "richtunggebend sein muß für den Gang der öffentlichen Dinge". Dies sollte sich aus der Kumulierung von Kompetenzen ergeben. Die Ausgestaltung des Amtes oblag zunächst Johannes Hoffmann, dem ersten durch allgemeine freie Wahlen und eine Verfassung legitimierten Ministerpräsidenten des Freistaats Bayern.

Folgende Bestimmungen der Verfassung von 1919 definierten im Wesentlichen das Amt und die Kompetenzen: Der Ministerpräsident wird durch den Landtag mit der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl gewählt; er unterbreitet dem Landtag eine Vorschlagsliste für die Inhaber der übrigen Ministerien. Er besetzt diese im Einverständnis mit dem Landtag. Bei Erledigung einzelner Ministerien wird in gleicher Weise verfahren (§58,1); der Ministerpräsident wird durch einen vom Gesamtministerium bestellten Minister vertreten (§58,4); der Ministerpräsident und der Landtagspräsident fertigen Staatsverträge aus und verkünden sie (§62,1); der Ministerpräsident hat den Vorsitz und Stichentscheid im Gesamtministerium und überwacht den Vollzug der Beschlüsse (§62,2); er hat das Recht, sich in allen Staatsangelegenheiten durch Beamte aller Ministerien und durch sonstige von ihm hierzu berufene Personen beraten zu lassen (§62,3).

Die Wirkungsmöglichkeiten des Ministerpräsidenten wurden freilich durch weitreichende Rechte des Gesamtministeriums und des Landtages eingeschränkt. Das kollegial organisierte Gesamtministerium vertrat den Freistaat nach Außen; es konnte die Einberufung des Landtages beschließen, legte den jährlichen Haushaltsplan vor, beschloss über Straferlasse, ernannte auf Vorschlag des Fachministers und im Einvernehmen mit dem Landtag die Staatssekretäre sowie die Vorstände der den Ministerien unmittelbar nachgeordneten Behörden, beschloss über Vorlagen der Regierung an den Landtag, konnte bei drohender Gefahr die Grundrechte vorübergehend außer Kraft setzen und über die bewaffnete Gewalt verfügen. Der Landtag konnte gegen das Gesamtministerium oder einzelne Minister das Misstrauen aussprechen und hatte dieses dem Ministerpräsidenten mitzuteilen; außerdem konnte er gerichtliche Schritte gegen Minister einleiten. Insgesamt hatte der Landtag auch gegenüber dem Ministerium und dem Ministerpräsidenten eine starke Stellung.

In der politischen Kultur des von den Folgen des Krieges, vom Ende der Monarchie, dem revolutionären Umbruch, vom Verlust von staatlichen Rechten über Bahn, Post und Armee an das Reich, den Krisen der frühen Jahre der Weimarer Republik und des von den Anfängen der Nationalsozialisten erschütterten Landes konnte das Ministerpräsidentenamt in der ersten parlamentarischen Demokratie Bayerns nur mühsam Stabilität und Geltung gewinnen. Von 1919 bis 1924 wechselte der Amtsinhaber viermal, wobei nach dem Ausscheiden Hoffmanns mit Gustav von Kahr (BVP) von 1920-1921, Hugo Graf von Lerchenfeld (BVP) von 1921-1922 und Eugen von Knilling (BVP) von 1922-1924 nacheinander drei vormalige Spitzenbeamte das höchste Staatsamt bekleideten. Zudem setzte das Gesamtministerium in der akuten Krise des Jahres 1923 mit Gustav von Kahr einen Generalstaatskommissar (26.9.1923-18.2.1924) mit weitreichenden exekutiven Kompetenzen ein, was das Ansehen des Ministerpräsidentenamts schwächen musste.

Geschwächt wurde das Ministerpräsidentenamt auch durch Versuche der Bayerischen Volkspartei (BVP), die Schaffung eines Staatspräsidentenamtes mittels Volksentscheid zu ermöglichen, was 1924 scheiterte. Der in München maßgebliche Staatsrechtsgelehrte Professor Hans Nawiasky (1880-1961) forderte in den 1920er Jahren eine Stärkung des Ministerpräsidentenamtes durch die formelle Zuweisung der Richtlinienkompetenz, wie dies etwa in der sächsischen und preußischen Landesverfassung (1920) oder in der Weimarer Reichsverfassung (1919) für den Reichskanzler der Fall war.

Eine Stabilisierung der politischen Verhältnisse und damit des Ministerpräsidentenamtes gelang mit Heinrich Held (BVP), der sich als vormaliger Fraktionsvorsitzender der BVP auf die stärkste Gruppierung im Landtag stützen konnte. Nicht zuletzt durch eine Ausweitung der Staatsrepräsentation, etwa durch eine ganze Reihe von Reisen im Land, versuchte er das Vertrauen der Menschen zu gewinnen. Allerdings konnte er seit dem Rückzug der Minister des Bayerischen Bauernbunds aus der Koalitionsregierung ab dem 20. August 1930 die Regierung nur noch geschäftsführend leiten. Dies schwächte einerseits den Ministerpräsidenten, ließ andererseits aber seine Verantwortung noch stärker in den Vordergrund rücken, zumal er zusätzlich die Leitung des Handelsministeriums und kurzfristig auch des Landwirtschaftsministeriums übernahm. Kurz vor der Machtübernahme der Nationalsozialisten in Bayern wurden im Februar und Anfang März 1933 verschiedentlich Überlegungen angestellt, entweder das Ministerpräsidentenamt zu stärken, einen Generalstaatskommissar einzusetzen oder gar die Monarchie zu restaurieren, um so womöglich einen Zugriff der von Adolf Hitler (NSDAP, 1889-1945) geführten Reichsregierung auf Bayern zu verhindern, was ohne Ergebnis blieb.

Ministerpräsidentenamt in der NS-Zeit

Reichsinnenminister Wilhelm Frick (NSDAP, 1877-1946) setzte am 9. März 1933 General Franz Xaver von Epp (NSDAP, 1868-1947) als Reichskommissar für Bayern ein, der dann am 10. April von Reichspräsident Paul von Hindenburg (1847-1934) zum Reichsstatthalter in Bayern ernannt wurde. Ministerpräsident Held gab bedrängt von Epp und von Gewaltaktionen der Nationalsozialisten gegen Mitglieder seiner Regierung das Ministerpräsidentenamt am 15. März auf und floh in die Schweiz. Epp übernahm am 16. März kommissarisch das Ministerpräsidentenamt und bestellte in seiner Funktion als Reichsstatthalter am 12. April 1933 den NSDAP-Landtagsabgeordneten, kommissarischen Finanzminister und früheren Oberbürgermeister von Lindau, Ludwig Siebert (NSDAP), zum Ministerpräsidenten. Am selben Tag wurde das Staatsministerium des Äußern aufgehoben, das traditionell vom Ministerpräsidenten geführt worden war. An dessen Stelle wurde in mehreren Verordnungen (24.5., 31.5.1933) eine Staatskanzlei errichtet, die den anderen Ministerien gleichgestellt war und deren Geschäftsbereich der Ministerpräsident im Einvernehmen mit den anderen Ministern bestimmen sollte. Das Ministerpräsidentenamt verlor mit der Gleichschaltung der Länder und der Einsetzung eines Reichsstatthalters Kompetenzen und politische Bedeutung. Die staatliche Hoheit Bayerns ging auf das Reich über. Die Landesregierung wurde dezidiert der Reichsregierung unterstellt. Der Reichsstatthalter war ständiger Vertreter des Reichskanzlers in Bayern. Die Mitglieder der Landesregierung wurden vom Führer und Reichskanzler bestellt. Der Ministerpräsident erhielt zwar vorbehaltlich der Rechte des Reichsstatthalters die Richtlinienkompetenz für die bayerische Landespolitik und die Landesregierung wurde am 29. April 1933 bei der letzten Sitzung des Landtages ermächtigt, ohne das Parlament zu agieren, doch wurde der Ministerpräsident in Abhängigkeit von der Reichsregierung faktisch zum höchsten Repräsentanten der bayerischen Regierung in der Funktion einer Reichsmittelbehörde. Allerdings verlor er auch in dieser Funktion rasch an Bedeutung. In wachsendem Maße verkehrten die Reichsministerien unmittelbar mit den vormaligen Landesministerien als nachgeordnete Behörden. Im Jahr 1938 endeten die vom Ministerpräsidenten geleiteten Ministerratssitzungen. Die tatsächliche Macht in Bayern ging immer mehr auf die Reichsregierung und im Land auf die Gauleiter, ab 1942 auch in ihrer Funktion als Reichsverteidigungskommissare, über. Das Ministerpräsidentenamt und das 1940 bezogene neue Zentralministerium in der Ludwigstraße als Amtssitz mögen anfänglich noch kompensatorisch als ein symbolisches Identifikationsangebot an die bayerische Bevölkerung gedient haben. Staatlichkeit und Macht wurden indessen weitgehend an Reich und Partei übertragen.

Am 28. April 1945 übernahmen mit dem Einmarsch amerikanischer und französischer Truppen die alliierten Besatzungsmächte die staatliche Hoheit in Bayern. Der letzte, faktisch das Amt als solches nicht mehr ausübende Ministerpräsident der NS-Zeit, Gauleiter Paul Giesler (NSDAP), nahm sich am 3. Mai 1945 das Leben.

Amerikanische Besatzung und Ministerpräsidentenamt 1945/46

Unmittelbar nach Einmarsch war für die US-Besatzungsmacht zunächst der vormalige Münchner Bürgermeister Karl Scharnagl (BVP, CSU, 1881-1963) Ansprechpartner für Bayern. Schon am 28. Mai 1945 bestellte sie mit Fritz Schäffer (BVP, CSU), dem vormaligen Vorsitzenden der BVP, einen "Temporary Minister-Präsident for Bavaria". In vollständiger Abhängigkeit von der Besatzungsmacht übte der Ministerpräsident exekutive, legislative und judikative Gewalt aus. Über Rundfunk wandte sich der Ministerpräsident am 14. Juni 1945 in einer Art öffentlicher Regierungserklärung an das bayerische Volk. Auf Weisung der Besatzungsmacht schlug Schäffer Minister vor, die am 28. Juni zur ersten Ministerratssitzung nach Kriegsende zusammentraten. Kurz nachdem die Amerikaner mit der Proklamation Nr. 2 am 19. September 1945 die Länder Groß-Hessen, Württemberg-Baden und Bayern konstituiert hatten, setzten sie am 28. September Fritz Schäffer ab und bestimmten Wilhelm Hoegner (SPD) zum "Ministerpräsident of the State of Bavaria". Er führte den Vorsitz in der Staatsregierung, die auch die Befugnisse der früheren Reichsregierung auf bayerischem Staatsgebiet übernahm. Die Minister unterstanden dem Ministerpräsidenten. Er allein war gegenüber der Militärregierung verantwortlich. Er ergriff die Initiative und ließ sein Kabinett ein Staatsgrundgesetz beschließen, das die Militärregierung allerdings nicht genehmigte. Sie ermöglichte dann aber doch die Arbeit an einer bayerischen Verfassung. Der Ministerpräsident legte einen Entwurf vor, auf dessen Grundlage eine frei gewählte Landesversammlung eine neue Verfassung erarbeitete. Diese trat schließlich nach einer Volksabstimmung am 8. Dezember 1946 in Kraft. Den Ministerpräsidenten Schäffer und Hoegner gelang es, die Verwaltung des Landes wieder in Gang zu setzen und damit die Einheit des Landes zu wahren, mit der Ausnahme der bayerischen Pfalz, die die Alliierten von Bayern lösten. Soweit sie das Vertrauen der amerikanischen Besatzungsbehörde genossen, hatten die Ministerpräsidenten bis zur Normalisierung der politischen Verhältnisse bis Dezember 1946 eine sehr starke Position.

Ministerpräsidentenamt in der Verfassung von 1946

Eine der wichtigsten Kontroversfragen bei der Verfassungsgebung im Jahr 1946 war wieder die nach dem Amt eines bayerischen Staatspräsidenten, das letztlich mit einer Stimme Mehrheit von der verfassunggebenden Landesversammlung abgelehnt wurde. Konsequenterweise bekam der Ministerpräsident in der neuen Verfassung wieder die doppelte Funktion des leitenden Staats- und Regierungsamtes. Insgesamt wurde das Ministerpräsidentenamt in der Verfassung von 1946 deutlich gestärkt, auch weil die Verfassungsväter nach den Erfahrungen der Weimarer Zeit durch eine Aufwertung des wichtigsten Amtes der Exekutive stabile Regierungsverhältnisse gewährleisten wollten.

Nach der bayerischen Verfassung von 1946 bestimmt der vom Landtag mit einfacher Mehrheit gewählte Ministerpräsident die Richtlinien der Politik. Er führt den Vorsitz in der Staatsregierung, leitet die Geschäfte, entscheidet bei Stimmengleichheit im Ministerrat und unterbreitet dem Landtag Gesetzesvorlagen im Namen der Staatsregierung (Art. 71). Mit Zustimmung des Landtages bestimmt er die Zahl und Abgrenzung der Geschäftsbereiche (Art. 49). Er kann sich selbst einen oder mehrere Geschäftsbereiche der Staatsregierung zuweisen (Art. 55). Er beruft und entlässt mit Zustimmung des Landtages Minister und Staatssekretäre (Art. 45) und bestimmt mit Zustimmung des Parlamentes seinen Stellvertreter aus dem Kreis der Staatsminister (Art. 46). Der Ministerpräsident vertritt Bayern nach außen und übt das Begnadigungsrecht (Art. 47) aus. Der Ministerpräsident kann nicht durch ein Misstrauensvotum aus dem Amt entlassen werden. Er kann freilich jederzeit zurücktreten und ist angehalten dies zu tun, wenn die politischen Verhältnisse eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen ihm und dem Landtag unmöglich machen (Art. 44). Auf Verlangen des Landtages muss der Ministerpräsident jederzeit im Landtag erscheinen (Art. 24,1).

Entwicklung des Ministerpräsidentenamtes seit 1946

In der politischen Praxis hat das Ministerpräsidentenamt ab 1946 stark an Geltung gewonnen. Dazu haben die exponierte Stellung in der frühen Besatzungszeit, die Doppelfunktion als leitendes Staats- und Regierungsamt, die wiederholt langen Amtszeiten der Ministerpräsidenten, die erneuerte Personalisierung der Politikvermittlung besonders in den elektronischen Medien und bei Wahlkämpfen mit einem Spitzenkandidaten genauso beigetragen wie die Kompetenzen des Ministerpräsidenten im Bund, insbesondere im Bundesrat, die Erweiterung der Mischkompetenzen von Land, Bund und Europäischer Gemeinschaft bzw. Union und damit der Aufgaben der Außenvertretung Bayerns durch den Ministerpräsidenten. In den Geschäftsordnungen der Staatsregierung vom 19. Dezember 1956 wurde das Amt weiter gestärkt, etwa dadurch, dass der Ministerpräsident die Beschlüsse der Staatsregierung an die Öffentlichkeit kommuniziert. Der personelle Ausbau der Staatskanzlei vor allem seit den 1960er Jahren, die Bestellung eines Staatssekretärs bzw. -ministers in der Staatskanzlei, die Zuordnung spezifischer Kompetenzen wie der Bundes- und Europaangelegenheiten, des Hauses der Bayerischen Geschichte (1983-1998 in der Staatskanzlei), die intensivierte Pflege von internationalen Beziehungen oder die Übernahme von Aufgaben in der strategischen Steuerung von Hochtechnologien mit einem "Wissenschaftlich-technischen Beirat" (1989-2010) und die Versetzung von Beamten der Staatskanzlei in die Position des Amtschefs in den Ministerien seit den 2000er Jahren haben dies weiter verstärkt.

Mit Ausnahme der Jahre 1945-1946 und 1954-1957 mit Wilhelm Hoegner von der SPD, stellte seit 1945 die Christlich Soziale Union (CSU) die Ministerpräsidenten. Die wiederholte Personalunion von Ministerpräsidentenamt und Vorsitz der CSU-Mehrheitspartei in Bayern (Hans Ehard: Ministerpräsident 1946-1954 und 1961-1962, Parteivorsitzender 1949-1955; Hanns Seidel: Ministerpräsident 1957-1961, Parteivorsitzender 1955-1961; Franz-Josef Strauß: Ministerpräsident 1978-1988, Parteivorsitzender 1961-1988; Edmund Stoiber: Ministerpräsident 1993-2007, Parteivorsitzender 1999-2007; Horst Seehofer: Ministerpräsident 2008-2018, Parteivorsitzender seit 2008) sowie die von 1966 bis 2008 währende und 2013 erneuerte absolute Mehrheit der CSU-Fraktion im Landtag stärkten letztlich die Exekutive und das Ministerpräsidentenamt auch gegenüber der Legislative und den Ministerien. Dies hat vor allem seit der Ministerpräsidentschaft von Franz Josef Strauß wachsende Kritik hervorgerufen. Zwei bayerische Ministerpräsidenten, Franz Josef Strauß 1980 und Edmund Stoiber 2002, versuchten aus dem Amt als Kanzlerkandidaten an die Spitze der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland zu gelangen, scheiterten jedoch. Die Geltung des Amtes in der jüngeren Geschichte mag sich auch darin dokumentieren, dass darum nicht nur bei Wahlen sondern auch innerparteilich stets hart gerungen wurde, sowohl vor der Nominierung als auch beim Abgang der Ministerpräsidenten. Anders als in anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland hat kein bayerischer Ministerpräsident das Amt für ein Bundesministerium, für das Bundespräsidentenamt oder für eine Aufgabe bei der Europäischen Union abgegeben. Demgegenüber hat 2008 Horst Seehofer sein Amt als Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aufgegeben, um das Amt des bayerischen Ministerpräsidenten übernehmen zu können. Erst als er im Dezember 2017 im innerparteilichen Machtkampf um das Ministerpräsidentenamt gegen seinen Konkurrenten Markus Söder (CSU, geb. 1967, Ministerpräsident seit 2018) unterlegen war, wechselte er 2018 wieder in die Bundesregierung, nun als Bundesinnenminister.

Ihrer sozialen Herkunft nach kamen die Ministerpräsidenten aus einfachen und kleinbürgerlichen bzw. bürgerlichen Verhältnissen und machten über Ausbildung und Studium, Engagement in Parteien und nach Ministererfahrung im Land oder im Bund ihren Weg in das höchste Amt des Freistaats. Regional stammten die Amtsinhaber nach 1945 aus Altbayern (Schäffer, Hoegner, Strauß, Max Streibl [CSU], Stoiber, Seehofer) und Franken (Ehard, Seidl, Günther Beckstein [CSU], Söder). Alfons Goppel (CSU) stammte aus der Oberpfalz, begann seine politische Laufbahn allerdings in Unterfranken. Mit Ausnahme von Hoegner (konfessionslos) und Beckstein sowie Söder (evangelisch) waren alle Ministerpräsidenten seit 1945 katholisch. Bislang hatten stets Männer das Amt inne. Als Frauen übten die Funktion des Stellvertreters des Ministerpräsidenten die Kabinettsmitglieder Mathilde Berghofer-Weichner (CSU, 1931-2008) 1988-1993, Barbara Stamm (CSU, geb. 1944) 1998-2001, Christa Stewens (CSU, geb. 1945) 2007-2008 und Ilse Aigner (CSU, geb. 1964) 2013-2018 aus. Mit Staatsministerin Christine Haderthauer (CSU, geb. 1962) 2013-2014 und Ministerialdirektorin (seit 2010) sowie Staatsrätin Karolina Gernbauer (geb. 1962) leiteten erstmals Frauen die Staatskanzlei.

Für das Ministerpräsidentenamt mit seiner Doppelfunktion als Regierungs- und Staatsspitze hat die Staatskanzlei seit den 1950er Jahren vielfältige Formen der Staatsrepräsentation entwickelt, für die vor allem die Ära von Ministerpräsident Alfons Goppel (1962-1978) stilbildend wirkte. Ab 1945 eher bescheiden in der Prinzregentenstraße in München untergebracht, 1968 durch das Prinz-Carl-Palais als Dienstsitz ergänzt, wurde der 1993 bezogene repräsentative Neubau der Staatskanzlei im Ensemble der vormals königlichen Residenz zum Zeichen für die gestärkte Stellung des Ministerpräsidentenamtes. Zunehmend wurden die Gattinnen und vereinzelt gar die Familien der Ministerpräsidenten in Repräsentationsaufgaben eingebunden. Dabei stellte man das Ministerpräsidentenamt in die historische Tradition bayerischer Staatlichkeit und machte es im Besonderen in der Öffentlichkeit präsent. Zugleich hob man seine Integrationsfunktion im Land und seine Bedeutung als Hüter der Eigenstaatlichkeit, der föderalen Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland und in Europa hervor. Insofern wurde das Amt auch zu einem exponierten Symbol für die Staatlichkeit und Landesidentität Bayerns.

Forschungsgeschichte

Die Geschichte des Amtes des Ministerpräsidenten hat lange Zeit kaum Beachtung gefunden. Sie wurde vorrangig im Kontext der Entwicklung von Verfassung und Verwaltung (Köhler, Zacher) sowie in jüngerer Zeit unter politikwissenschaftlichen Perspektiven (Schneider) berücksichtigt, gewinnt aber mit der Edition der bayerischen Ministerratsprotokolle (Bauer, Braun, Ehberger-Merz, Gelberg, Ziegler) sukzessive eine neue Basis. Biographische Studien (Gelberg, Kritzer, Henning, Möller u. a. m.) zu mehreren Ministerpräsidenten gehen wenig auf das Amt als solches ein, erschließen aber die Politik und die Persönlichkeit der Amtsinhaber. Neue Ansätze zur Erforschung des Ministerpräsidentenamtes (Kratzer, Friemberger, Rittenauer) berücksichtigen Fragen politischer und administrativer Praktiken, der politischen Kultur sowie staatlicher Repräsentation.

Ministerpräsidenten des Freistaates Bayerns
Name Lebensdaten Geburtsort Amtszeit Parteizugehörigkeit
Kurt Eisner 1867-1919 Berlin

(Preußen)

8. November 1918-21. Februar 1919 (Vorsitzender des aus der Revolution vom 7./8. November 1918 hervorgegangenen Gesamtministeriums, "provisorischer Ministerpräsident") USPD
Johannes Hoffmann 1867-1930 Ilbesheim bei Landau

(Rheinland-Pfalz)

17. März 1919-14. März 1920 (erster, durch freie Wahlen, durch Landtag und die am 15.9.1919 in Kraft getretene bayerische Verfassung demokratisch legitimierter Ministerpräsident) SPD
Gustav von Kahr 1862-1934 Weißenburg (Lkr. Gunzenhausen)

(Mittelfranken)

16. März 1920-12. September 1921 BVP
Hugo Graf von Lerchenfeld 1871-1944 Köfering (Lkr. Regensburg)

(Oberpfalz)

21. September 1921-2. November 1922 BVP
Eugen Ritter von Knilling 1865-1927 München

(Oberbayern)

8. November 1922 -5. Mai 1924 (geschäftsführend bis 2. Juli 1924) BVP
Heinrich Held 1868-1938 Erbach im Taunus

(Hessen)

28. Juni 1924-15. März 1933 (ab 20. August 1930 geschäftsführend) BVP
Franz Xaver Ritter von Epp 1868-1947 München

(Oberbayern)

16. März 1933-12. April 1933 (kommissarisch) NSDAP
Ludwig Siebert 1874-1942 Ludwigshafen

(Rheinland-Pfalz)

12. April 1933 bis 1. November 1942 NSDAP
Paul Giesler 1895-1945 Siegen

(Nordrhein-Westfalen)

19. April 1944 bis Ende April 1945 (vom 2.11.1942 bis 21.4.1944 beauftragt) NSDAP
Fritz Schäffer 1888-1967 München

(Oberbayern)

28. Mai 1945 bis 28. September 1945 bis 1933 BVP, später CSU
Wilhelm Hoegner 1887-1980 München

(Oberbayern)

28. September 1945 bis 16. Dezember 1946 SPD
Hans Ehard 1887-1980 Bamberg

(Oberfranken)

21. Dezember 1946 bis 14. Dezember 1954 CSU
Wilhelm Hoegner 1887-1980 München

(Oberbayern)

14. Dezember 1954 bis 16. Oktober 1957 SPD
Hanns Seidel 1901-1961 Schweinheim (Stadt Aschaffenburg)

(Unterfranken)

16. Oktober 1957 bis 26. Januar 1960 CSU
Hans Ehard 1887-1980 Bamberg

(Oberbayern)

26. Januar 1960 bis 11. Dezember 1962 CSU
Alfons Goppel 1905-1991 Reinhausen (Stadt Regensburg)

(Oberpfalz)

11. Dezember 1962 bis 6. November 1978 CSU
Franz-Josef Strauß 1915-1988 München

(Oberbayern)

6. November 1978 bis 3. Oktober 1988 CSU
Max Streibl 1932-1998 Oberammergau (Lkr. Garmisch-Partenkirchen)

(Oberbayern)

3. Oktober 1988 bis 27. Mai 1993 (3.Oktober bis 19.Oktober 1988 kommissarisch als stellvertretender Ministerpräsident) CSU
Edmund Stoiber geb. 1941 Oberaudorf (Lkr. Rosenheim)

(Oberbayern)

28. Mai 1993 bis 9. Oktober 2007 CSU
Günther Beckstein geb. 1943 Hersbruck (Lkr. Nürnberger Land)

(Mittelfranken)

9. Oktober 2007 bis 27. Oktober 2008 CSU
Horst Seehofer geb. 1949 Ingolstadt

(Oberbayern)

27. Oktober 2008 bis 13. März 2018 CSU
Markus Söder geb. 1967 Nürnberg

(Mittelfranken)

seit 16. März 2018 CSU

Dokumente

Literatur

  • Werner K. Blessing, Pompe Funèbre für F. J. S., in: Helmut Altrichter (Hg.), Bilder erzählen Geschichte, Freiburg im Breisgau 1995, 299-338.
  • Wolfgang Ehberger, Bayerns Weg zur Parlamentarischen Demokratie. Die Entstehung der Bamberger Verfassung vom 14. August 1919, München 2013.
  • Claudia Friemberger, Alfons Goppel. Vom Kommunalpolitiker zum Ministerpräsidenten, München 2001.
  • Karl-Ulrich Gelberg, Hans Ehard. Die föderalistische Politik des bayerischen Ministerpräsidenten 1946-1954, Düsseldorf 1992.
  • Bernhard Grau, Kurt Eisner. 1867-1919. Eine Biographie, München 2001.
  • Diethard Hennig, Johannes Hoffmann. Sozialdemokrat und Bayerischer Ministerpräsident, München 1990.
  • Christoph Henzler, Fritz Schäffer 1945–1967. Eine biographische Studie zum ersten bayerischen Nachkriegs-Ministerpräsidenten und ersten Finanzminister der Bundesrepublik Deutschland, München 1994.
  • Gerd Michael Köhler, Zur historischen Entwicklung des bayerischen Ministerpräsidentenamtes, in: Bayerische Verwaltungsblätter 1992, 33-41.
  • Klaus König, Staatskanzleien. Funktionen und Organisation, Wiesbaden 1993.
  • Ferdinand Kramer, Zur Geschichte des Amtes des Bayerischen Ministerpräsidenten, in: "Das schönste Amt der Welt". Die bayerischen Ministerpräsidenten von 1945 bis 1993 (Staatliche Archive. Kleine Ausstellungen 13) München 1999, 12-30.
  • Ferdinand Kramer/Isabella Kratzer, Der Staatsbesuch von Charles de Gaulle in München (1962), in: Revue d'Allemagne et des pays de langue allemande 3 (2006), 403-417.
  • Isabella Kratzer, Der Bayerische Ministerpräsident. Bedeutungswandel des Amtes im Spiegel der Geschäftsordnungen der Staatsregierung (1918-2001), Sankt Ottilien 2003. [mit Edition der Geschäftsordnungen der Bayerischen Staatsregierung].
  • Peter Kritzer, Wilhelm Hoegner. Politische Biographie eines bayerischen Sozialdemokraten, München 1979.
  • Horst Möller, Franz Josef Strauß. Herrscher und Rebell, München 2015.
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Quellen

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Weiterführende Recherche

Externe Links

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Empfohlene Zitierweise

Ferdinand Kramer, Bayerischer Ministerpräsident, publiziert am 24.11.2016; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Bayerischer_Ministerpräsident> (28.03.2024)