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Bayerische Notenbank

Aus Historisches Lexikon Bayerns

von Richard Winkler

Siegelmarke der Bayerischen Notenbank, um 1900. (Bayerisches Wirtschaftsarchiv, S7, 33)

Die Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank gründete 1875 die Bayerische Notenbank und gab das Recht zur Ausgabe von Banknoten an diese ab. Nach dem Bankgesetz von 1875 durfte die Bayerische Notenbank seither Banknoten bis zu einem Volumen von 70 Mio. Mark in Umlauf bringen. Gemessen am Emissionsvolumen der deutschen Reichsbank war die Rolle der Bayerischen Notenbank jedoch bescheiden. Das Recht, Banknoten auszugeben, verschaffte der Bayerischen Notenbank zinsloses Kapital, das sie zu günstigen Konditionen in Form von Krediten wieder ausgeben konnte. Davon profitierten bayerische Kreditnehmer in Handel, Gewerbe und Landwirtschaft. Im Giroverkehr bot die Bayerische Notenbank mit ihrem engmaschigen Filialnetz Privatleuten und kleineren Unternehmen mit regional begrenztem Geschäftskreis in Bayern Vorteile gegenüber der Reichsbank. Die Zeit der Hyperinflation 1923/24 und die Weltwirtschafts- und Bankenkrise ab 1929 überstand die Notenbank nahezu unbeschadet ohne Liquiditätsprobleme und ohne öffentliche Stützungsmaßnahmen. Das Bestreben der NS-Reichsregierung, die Banknotenausgabe bei der Reichsbank zu konzentrieren und letztere zum zentralen Instrument ihrer von der Aufrüstung beherrschten Wirtschaftspolitik zu machen, führte Ende 1935 zur Auflösung der Bayerischen Notenbank.

Übernahme des Notenprivilegs der Bayerischen Hypotheken- und Wechsel-Bank

Bekanntmachung der Vorstandschaft des Münchner Handelsvereins über die Einführung der Aktien der Bayerischen Notenbank an der Münchner Börse, 1875. (Bayerisches Wirtschaftsarchiv, V5, 74)

Nach Gründung des Deutschen Reiches 1871 wurde durch das Bankgesetz vom 14. März 1875 zum 1. Januar 1876 die Reichsbank in Berlin als zentrale Notenbank gegründet. Sie erhielt jedoch kein reichsweites Monopol auf die Emission von Banknoten. Vielmehr behielten zunächst die bereits bestehenden 33 privaten Notenbanken im Reichsgebiet das Recht, Banknoten in öffentlichem Auftrag herauszugeben. Im Königreich Bayern übte seit 1834 die Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank im staatlichen Auftrag das Notenprivileg aus. Sie hatte bis Anfang 1875 Papiergeld im Umfang von 12 Mio. Gulden (20,6 Mio. Mark) in Umlauf gebracht. Nach den Vorschriften des neuen Bankgesetzes war jedoch eine Weiterführung des Privilegs durch die Hypo-Bank nicht möglich. Sie hätte dazu ihr Hypothekargeschäft und weitere Tätigkeitsfelder aufgeben müssen. Sie entschied sich daher für eine Ausgliederung des Notenemissionsrechts und gründete dazu mit Wirkung zum 3. November 1875 die „Bayerische Notenbank“ in Form einer Aktiengesellschaft mit Sitz in München.

Das eingezahlte Aktienkapital in Höhe von 7,5 Mio. Mark wurde zu zwei Dritteln von den Aktionären der Hypo-Bank aufgebracht, das restliche Drittel hielten zu gleichen Teilen die Hypo-Bank und der bayerische Staat. Das Filialnetz der Notenbank umfasste zunächst fünf, ab 1890 sechs Filialstandorte (Augsburg, Kempten, Ludwigshafen am Rhein, Nürnberg, Regensburg, Würzburg). Dazu kamen schon bei der Gründung 28 Nebenstellen (sog. Agenturen). Ihre Zahl erhöhte sich bis 1890 auf 45. Im Jahr 1900 bestanden 53, 1912 schließlich 80 Nebenstellen. Damit war die Bank in 86 bayerischen Städten vertreten. 1934 umfasste das Netz noch sechs Filialen und 70 Agenturen in Bayern.

Notenkontingent von 70 Mio. Mark

Gemäß Bankgesetz von 1875 durfte die Bayerische Notenbank seither Banknoten bis zu einem Volumen von 70 Mio. Mark in Umlauf bringen. Beschädigte oder unbrauchbar gewordene Geldscheine waren laufend aus dem Verkehr zu ziehen. Diesem Auftrag kam die Bank bis zur Auflösung nach. Lediglich von 1918 bis 1921 erhöhte sich ihr Kontingent auf 110 Mio. Mark. 1922 stieg die Emission inflationsbedingt auf 600 Mio., im Hyperinflationsjahr 1923 auf 31 Billionen Mark. Den bayerischen Gesamtbedarf an Zahlungsmitteln konnte die Bayerische Notenbank mit ihrem Ausgabekontingent jedoch zu keinem Zeitpunkt vollständig decken. Gemessen am Emissionsvolumen der Reichsbank war die Rolle der Bayerischen Notenbank bescheiden. Gemeinsam bestritten die neben der Reichsbank seit 1906 noch bestehenden vier Notenbanken von Bayern, Württemberg, Baden und Sachsen damals lediglich 6 % des gesamtdeutschen Notenumlaufs. Die Reichsbank selbst war in Bayern seit 1876 mit einer Hauptstelle in München sowie zwei Filialen und 28 Nebenstellen vertreten, deren Zahl sich bis 1900 auf 50 erhöhte.

Kredit-, Wechseldiskont- und Girogeschäft

Statuten der Bayerischen Notenbank nach Maßgabe des Reichsbankgesetzes vom 14.3.1875 und der Bankgesetznovelle vom 7.6.1899 (mit Anlagen), 1910. (Bayerisches Wirtschaftsarchiv, S11, 61)

Das Recht, Banknoten auszugeben, verschaffte der Bayerischen Notenbank zinsloses Kapital, das sie zu günstigen Konditionen in Form von Krediten wieder ausreichen konnte. Davon profitierten bayerische Kreditnehmer in Handel, Gewerbe und Landwirtschaft. Im Giroverkehr bot die Bayerische Notenbank mit ihrem engmaschigen Filialnetz Privatleuten und kleineren Unternehmen mit regional begrenztem Geschäftskreis in Bayern Vorteile gegenüber der Reichsbank. Letztere bot ihren Kunden aufgrund der reichsweiten Filial-Präsenz im Giroverkehr zwar Reichweitenvorteile, forderte für den Unterhalt von Girokonten aber erheblich höhere Mindesteinlagen. Im Diskontgeschäft gewährte die Bayerische Notenbank bis 1883 einen im Schnitt um 0,6 % niedrigeren Diskontsatz als die Reichsbank und besaß dadurch einen Wettbewerbsvorteil. Erst ab 1896 diskontierte die Reichsbank in Bayern mehr Wechsel als die Bayerische Notenbank. Letztere stellte ihr Wechselgeschäft aber in nicht unerheblichem Maße in den Dienst einer gezielten Wirtschaftsförderung, indem sie – unter Verzicht auf maximale Rendite – je nach Bedarf, Marktsituation und Qualität des Wechselmaterials ihrer Kundschaft Privatdiskontsätze offerierte, die teilweise deutlich unter dem offiziellen Diskontsatz lagen.

Die Bilanzsumme der Bayerischen Notenbank stieg von fast 81 Mio. Mark im Geschäftsjahr 1876 auf fast 90 Mio. Mark 1913. Dabei erzielte sie stets Gewinne im oberen sechsstelligen Bereich. 1913 erreichte der Nettogewinn fast eine Mio. Mark. Ende 1913 hatte die Notenbank ihr Gesamtkapital von 89,3 Mio. Mark – bestehend vor allem aus 70 Mio. umlaufenden Banknoten, 7,5 Mio. Grundkapital und 3,8 Mio. Mark Reserven – im Wesentlichen in Gold bzw. Silber (35 Mio. Mark), Banknoten (8,1 Mio. Mark) sowie in Wechsel (40,3 Mio. Mark) und pfandbesicherten Krediten (2,6 Mio. Mark) angelegt.

Erfolgreich bis zur Auflösung

Inhaberaktie der Bayerischen Notenbank, 1925. (Bayerisches Wirtschaftsarchiv, S36, 2093)

Im Gegensatz zu vielen Geschäftsbanken, deren Papiermarkforderungen mit dem Währungsschnitt 1924 in großem Umfang verfielen, behielt die Bayerische Notenbank ihren damals mit knapp 29 Mio. Mark bewerteten Goldbestand und überstand die Inflation daher mehr als unbeschadet. 1924 konnte sie ihr Grundkapital (einschließlich 10 Mio. RM an Reserven) auf 25. Mio. RM erhöhen. Im Kredit-, Wechsel- und Lombardgeschäft erzielte die Bank in der Folgezeit bis 1934 mit einer Bilanzsumme von fast 110 Mio. RM weiterhin gute Ergebnisse. Der Überschuss bewegte sich ab 1927 konstant zwischen 1,5 und 2,2 Mio. RM. Am Bankplatz München selbst zählte die Bank zu den kleineren Häusern. Die Bilanzsumme der Hypo-Bank war 1928 achtmal so hoch. Die Weltwirtschafts- und Bankenkrise überstand die Notenbank nahezu unbeschadet ohne Liquiditätsprobleme und ohne öffentliche Stützungsmaßnahmen.

Die Auflösung des Bankinstituts war daher nicht einer ungenügenden Geschäftspolitik geschuldet, sondern allein dem Bestreben der NS-Reichsregierung, die Banknotenausgabe bei der Reichsbank zu konzentrieren und letztere zum zentralen Instrument ihrer von der Aufrüstung beherrschten Wirtschaftspolitik zu machen. Das „Reichsgesetz zur Änderung des Privatnotenbankgesetzes“ vom 18. Dezember 1933 verfügte die Auflösung der noch bestehenden vier regionalen Notenbanken per Ende 1935. Das bestehende Kreditportfolio (mit zuletzt rund 30.000 bayerischen Unternehmen und Privatkunden) übernahm die Bayerische Staatsbank. Sie besaß bereits seit 1925 die Aktienmehrheit. Durch Gewährung einer Barentschädigung in Höhe von 190 Prozent des Nennbetrages der Anteilscheine an die übrigen Aktionäre erwarb sie schließlich im Dezember 1935 das gesamte Vermögen. Der Goldbestand der aufgelösten Bayerischen Notenbank im Umfang von 30,9 Mio. RM wurde von der Bayerischen Staatsbank an die Reichsbank verkauft.

Literatur

  • Martin Wachinger, Die Bayerische Notenbank. Ihr Wirken und ihre Bedeutung in der Volkswirtschaft, Diss. masch. München 1934.
  • Hans Pohl, Geschichte des Finanzplatzes München, München 2007.
  • Hans-Ulrich Gutschmid, Der Aufbau und die Entwicklung des Notenbankwesens in Bayern (1834–1881) unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse, Diss. masch. Köln 1970.
  • Franziska Jungmann-Stadler, Folgen der Währungsumstellung nach 1871 in Bayern. Anmerkungen zur Gründung der Bayerischen Notenbank und zum schwierigen Verhältnis Bayerns zur Reichsbank, in: Konrad Ackermann/Alois Schmid/Wilhelm Volkert (Hg.), Bayern vom Stamm zum Staat. Festschrift für Andreas Kraus zum 80. Geburtstag, Bd. 2 (Schriftenreihe zur bayerischen Landesgeschichte 140,2), München 2002, 431–452.
  • Franz Stephan/Walter Diehm, Die bayerische Staatsbank 1780-1955. Geschichte und Geschäfte einer öffentlichen Bank, München 1955.

Quellen

  • Bayerisches Wirtschaftsarchiv, S11, 61 (Geschäftsberichte der Bayerischen Notenbank).
  • Karl Heil, Die Reichsbank und die Bayerische Notenbank in ihrer gegenseitigen Entwicklung in Bayern, 1876–1899 (Wirtschafts- und Verwaltungsstudien mit besonderer Berücksichtigung Bayerns 9), Leipzig 1900.
  • Zum fünfzigjährigen Jubiläum der Bayerischen Notenbank, in: Geschäftsbericht der Bayerischen Notenbank, 1925.

Weiterführende Recherche

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Empfohlene Zitierweise

Richard Winkler, Bayerische Notenbank, publiziert am 06.12.2022; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Bayerische_Notenbank> (28.3.2024)