Bamberg, Hochstift: Territorium und Struktur
Aus Historisches Lexikon Bayerns
Das Hochstift Bamberg erwuchs bis ins 14. Jahrhundert aus einer Summe von Hochgerichtssprengeln des Radenzgaues und der angrenzenden Gaugrafschaften sowie heimgefallenen Vogteien. Es umfasste in etwa knapp die Hälfte der Diözese und reichte im Westen in das Würzburger Diözesangebiet. Der Ausbau des Territoriums wurde durch die Finanzkraft des Bistums und das Aussterben hochfreier Geschlechter ermöglicht. Das Hochstift Bamberg war kein geschlossenes Territorium. Seit dem Aufstieg des Stiftsadels in Reichsritterschaft im 16. Jahrhundert war es von zahlreichen, oft protestantischen ritterschaftlichen Herrschaften durchsetzt. Über die 1759 verkauften Besitzungen in Kärnten konnte Bamberg keine Reichsunmittelbarkeit ausbilden. 1802/03 wurde das Hochstift säkularisiert und fiel an das Königreich Bayern.
Die Gründungsausstattung des Bistums Bamberg
König Heinrich II. (reg. 1002-1024) schenkte im Mai 1007 seinen Besitz in der Grafschaft des Grafen Dietmar und im Volkfeldgau sowie das Gut Hallstadt, seine Güter in der Grafschaft des Grafen Adelbert und im Radenzgau an die in Bamberg errichtete Kirche. Auf der Frankfurter Synode im November dieses Jahres schuf er durch weitere reiche Stiftungen die wirtschaftliche Grundlage für das neugegründete Bistum. Dazu gehörten Güter im bayerischen Nordgau aus dem Besitz des Markgrafen Heinrich von Schweinfurt (gest. 1017), in Bayern, Oberösterreich, Kärnten und Schwaben. Fast jährlich gab er weiteren Besitz dazu, darunter Teile des 1009 eingezogenen bayerischen Herzogsgutes.
Die Kristallisationspunkte für die Ausgestaltung des hochstiftischen Territoriums lagen am Westrand des Bistums entlang der Main-Regnitz-Linie, von Hallstadt über Bamberg nach Forchheim, sowie Büchenbach und Herzogenaurach im Rangau. Einen zweiten Schwerpunkt bildeten die Königsgüter im bayerischen Nordgau um Kirchrüsselbach, Schnaittach, Hersbruck, Velden und Auerbach. Nur über einen Teil seines Grundbesitzes konnte das Bistum Herrschaftsrechte kumulieren und ihn später zum Hochstift ausbauen.
Wichtige Erwerbungen im 11. und 12. Jahrhundert
Das Hochstift wuchs zusammen aus Bruchteilen der Grafschaften im Radenzgau, Volkfeld, Grabfeld und Rangau. Nach Erich Freiherr von Guttenberg (1888-1952) hatte ihm bereits Heinrich II. die Grafschaft im Radenzgau übertragen. Im August 1068 bestätigte König Heinrich IV. (reg. 1056-1106) Bamberg die Grafschaftsrechte im Radenz-, Saale-, Grabfeld- und Volkfeldgau, wobei es sich wohl um Ansprüche oder Besitz einzelner Zenten handelte. Im Oktober 1069 schenkte er Königsgut auf dem Nordgau, im Dezember einen Wildbann mit dem Forchheimer Forst.
Nach dem Aussterben der Markgrafen von Schweinfurt (1057) konnte Bischof Hermann I. (reg. 1065-1075) das von Alberada (gest. 1103), der Tochter Herzog Ottos von Schweinfurt (gest. 1057) gegründete, zur Diözese Würzburg gehörende Kloster Banz gewinnen. Bischof Otto der Heilige (reg. 1102-1139) erwarb Pottenstein und Gößweinstein, erhielt durch Schenkung Kaiser Heinrichs V. (reg. 1106-1125) Kronach im Frankenwald und damit Passstraßen nach Thüringen. Er legte durch seine Erwerbungen und Burgenpolitik die Grundlagen für den Aufbau des Territoriums am Obermain.
Bischof Egilbert (reg. 1139-1146) behauptete 1143 aus dem Vermächtnis der Gräfin Kuniza von Giech das Kondominats- und Lehensverhältnis über die Burgen Giech und Lichtenfels. Bischof Eberhard II. von Otelingen (reg. 1146-1170) erwarb 1151 von den Hennebergern die Burg Nordeck mit Allod und den Markt (Stadt-)Steinach. 1154 erbaute er zum Schutz der Rodungen im "Nortwald" (Frankenwald) die Burg Nordhalben. Außerdem konnte er 1157 die Burg Höchstadt an der Aisch (Diözese Würzburg) erwerben und die Grafenrechte im Rangau sichern. Kaiser Friedrich I. (reg. 1152-1190) gewährte ihm 1160 das Privileg, alle verliehenen Burgen bei Erledigung nicht mehr als Lehen ausgeben zu müssen.
Die Grafschaft im Radenzgau war zunächst an die Hochstiftsvögte, die Grafen von Abenberg, zu Lehen ausgegeben. Bis 1149 ging die Grafschaft in den Besitz der Grafen von Andechs über.
Die entscheidende Phase 1177-1260: Entvogtung und Andechser Erbe
Das Hochstift entwickelte sich unter drei Bischöfen aus dem Hause Andechs-Meranien: Otto II. (reg. 1177-1196), Ekbert (reg. 1203-1237) und Poppo (reg. 1237-1242). Während des Pontifikats Ottos II. verpfändete 1189 Graf Friedrich III. von Abenberg (gest. 1201), der Letzte des Geschlechts, seine Vogteien, darunter über den Markt zu Bamberg, über Hallstadt und Kronach, über die Klöster Banz und Theres, an das Bistum, bevor er zum Kreuzzug aufbrach. Bischof Timo (reg. 1196-1202) gelobte 1201 für sich und seine Nachfolger, die Vogtei über die Stadt Bamberg und den Banzer Forst niemals mehr zu Lehen auszugeben. Damit sicherte er den Bischöfen auf Dauer das Stadtregiment. Im 13. Jahrhundert konnten die Bischöfe die Vogteirechte weiterer Edelfreier und Ministerialer gewinnen.
Mit dem Aussterben der Andechs-Meranier 1248 entbrannten Auseinandersetzungen um deren Bamberger Lehen mit den Erben, den Grafen von Truhendingen, den Grafen von Orlamünde und den Burggrafen von Nürnberg. Bischof Heinrich von Bilversheim (reg. 1242-1257) konnte die Burgen Niesten und kurzfristig Giech sowie das Landgericht als Bausteine für den Territorialausbau sichern. Erst unter Bischof Berthold von Leiningen (reg. 1257-1285) endete der Streit mit dem Langenstädter Spruch (1260). Er bestätigte den Bischöfen die Grafschaft im Radenzgau, Kronach und die Veste Rosenberg. Bamberg gewann aus dem Erbe noch den Lehenteil des Hauptsmoorwaldes, die Zent Steinach und die Burg Lichtenfels mit Gerichtssprengel.
Das Landgericht Bamberg
Das Landgericht bildete eine wesentliche Grundlage für die Territorialisierung. Der Adel hatte hier seinen Gerichtsstand für die vier hohen Rügen (Mord, Raub, Diebstahl, Notzucht) und für Erb und Eigen. Das aus dem Grafengericht des Radenzgaues erwachsene Landgericht Bamberg vermochte seine Grenzen nur über die mit Kirchenlehen verbundenen Gerichtssprengel zu behaupten, nicht über die gesamte Diözese. Die Bezeichnung 1249 als "comitatus et iudicium provinciale in dioecesi nostra" durch Bischof Heinrich von Bilversheim blieb ein undurchsetzbarer Anspruch.
Der Tagungsort des Landgerichts wurde im 14. Jahrhundert an die Gerichtsstätte am Roppach bei Hallstadt und im 15. Jahrhundert an den bischöflichen Hof nach Bamberg verlegt. Bischof Lamprecht von Brunn (reg. 1374-1399) erreichte 1384 von König Wenzel (reg. 1376-1400, gest. 1419) die Bestätigung des Landgerichts. Die Landgerichtsreform vom Jahr 1503 ordnete es dem Hofgericht unter.
Die Verfestigung des Territoriums im Spätmittelalter
Seit Ausgang des Andechsischen Erbstreits war die bischöfliche Machtpolitik auf die innere Ausgestaltung des Territoriums gerichtet. Dazu dienten der Bau von Burgen, der Abschluss von Burghutverträgen und die Gründung von Städten (zehn Erhebungen in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts) und Märkten (besonders 15. Jahrhundert). Neben dem Landgericht waren die Grundherrschaft und die Vogtei entscheidend für die Territorienbildung.
Auf dem Nordgau konnte Bamberg nur Vilseck, dessen Vogtei sich Bischof Berthold 1269 vorbehalten hatte, behaupten. Die übrigen Besitzungen gingen an die Herzöge von Bayern verloren. Außerdem blieb das Hochstift im Besitz von Forst und Burg Veldenstein sowie der Siedlung Neuhaus.
Bis ins 14. Jahrhundert waren fast alle edelfreien Geschlechter des Bistums ausgestorben. Nach dem Tode Konrads III. von Schlüsselberg (gest. 1347) übernahmen dessen Gegner die Besitzungen der Edlen von Schlüsselberg. Bischof Friedrich I. von Hohenlohe (reg. 1344-1352) erhielt unter anderem Burg und Herrschaft Waischenfeld sowie Anteile an den Burgen Neideck, Streitberg, Greifenstein, Rabeneck. Weitere Besitzungen teilte er mit dem Hochstift Würzburg. Um die Abfindungskosten für die Allodialerben aufbringen zu können, musste Bischof Lupold III. von Bebenburg (reg. 1353-1363) 1359 die Hälfte des Veldensteiner Forstes und 1361 Erlangen an Kaiser Karl IV. (reg. 1346-1378) verkaufen.
Die würzburgische Hälfte an Senftenberg und Ebermannstadt ertauschte Lamprecht von Brunn 1390, außerdem erhielt Bamberg die Zent Burgebrach. Er konnte 1390 aus truhendingischem Besitz den Rest des ehemals andechsischen Gebiets im Zentrum des Bistums endgültig gewinnen: die Burgen Giech und Gügel mit der Zent Scheßlitz, die Burg Arnstein mit Halsgericht und die Zent Baunach, die kirchlich zum Bistum Würzburg gehörte, mit Burg Stufenberg. Von Kloster Langheim wurden 1384 und 1388 dessen Güter zu Leugast und Teuschnitz mit Hochgerichtssprengeln im Frankenwald erworben.
Die Stellung als Reichsfürst, Verhältnis zum Domkapitel
Erst die Belehnung durch den Kaiser machte den erwählten und vom Papst konfirmierten Bischof zum Reichsfürsten. Er war der Träger der Regalien im Hochstift wie Wildbann, Münze, Judenschutz, Zöllen, Bergwerken, Geleit und der hohen Gerichtsbarkeit. Als Grundherr über die Kammergüter standen ihm in der Frühen Neuzeit die vogteiliche Gerichtsbarkeit und die Polizeygewalt zu. Außerdem besaß er die Lehenshoheit über die Mitglieder seines Lehenshofes. Er sorgte für die Einziehung der Reichssteuern und verfügte über die Wehrhoheit. Die Summe dieser Rechte wird von Johann Jakob Moser (1701-1785) als Landeshoheit bezeichnet.
Auch um den wachsenden Einfluss des Domkapitels zu begrenzen, ließen die Bischöfe Johann von Schlackenwerth (reg. 1322-1323) und Heinrich II. Sternberg (reg. 1324-1328) die bischöflichen Einkünfte im 1323 angelegten ältesten Bischofsurbar aufzeichnen (Urbar A). Das Urbar von 1328 nennt 27 Ämter, die sich um bischöfliche Burgen und später Städte entwickelt hatten. Bischof Friedrich I. ließ 1348 den liber possesionum (Urbar B) anlegen.
Das Domkapitel verstand sich als Wahrer der hochstiftischen Rechte und Besitzungen, zumal es während der Sedisvakanzen die Regierung führte und den Elekten in der Wahlkapitulation band (grundlegend das statutum perpetuum von 1422). 1475 forderte es die Erbhuldigung neben dem Bischof, worauf es auch in späteren Wahlkapitulationen beharrte.
Das Territorium in der Frühen Neuzeit
Das Hochstift war von fremden Herrschaften und von Mediatbesitzungen des Dompropstes, des Domkapitels und der Klöster durchsetzt, die Landeshoheit war über viele Besitzungen umstritten. Die Hochgerichtsbarkeit, landesherrliche, vogteiliche und lehensrechtliche Obrigkeit über einen Ort konnten im fränkischen territorium non clausum aufgesplittert sein. Im Zuge der Reformation schied der protestantisch gewordene ursprüngliche Stiftsadel aus dem Hochstift aus und verselbständigte sich zur Reichsritterschaft. Zu den Landständen im Hochstift gehörten fortan nur noch Vertreter der Klöster und Stifte sowie der Städte und Märkte.
Das Bamberger Territorium überschnitt sich mit dem Markgraftum Brandenburg-Kulmbach, mit der Reichsstadt Nürnberg, mit dem Hochstift Würzburg und mit der sich ausbildenden Reichsritterschaft. Die Diözese Bamberg verlor durch die Reformation an die zwei Drittel ihres Diözesangebiets, weil die anderen Territorialherren selbst das jus reformandi beanspruchten.
Das Hochstift Bamberg umfasste Ende des 18. Jahrhunderts etwa 65 Quadratmeilen und 150.000 bis 195.000 Einwohner. Neben der Bischofsstadt Bamberg gehörten die Nebenhauptstädte Forchheim und Kronach, 15 weitere Städte und 15 Märkte dazu. Während die Gebiete um Main und Regnitz günstige Voraussetzungen für die Landwirtschaft boten, waren Frankenwald und Jura auf Forstwirtschaft und Bergbau ausgerichtet.
Die Besitzungen in Kärnten
Das Hochstift Bamberg besaß umfangreiche Güter in Kärnten, die wohl auf Schenkungen Kaiser Heinrichs II. zurückgehen. Es handelte sich um einen Komplex bestehend aus der Stadt Villach und dem Land zwischen Drau und Gail mit dem Alpenübergang im Kanaltal sowie das Gebiet im Lavanttal um die Stadt Wolfsberg, den Sitz des Viztums.
Über die Besteuerung dieser Güter, die sowohl in Kärnten wie bei der Aufstellung der Bamberger Reichsmatrikel veranschlagt wurden, und damit über ihre reichsrechtliche Stellung entstanden Auseinandersetzungen mit König Ferdinand I. (reg. 1531-1564, Kaiser seit 1558) als Herzog von Kärnten. Im Wiener Vertrag von 1535 räumte Bischof Weigand von Redwitz (reg. 1522-1556) Österreich auf 101 Jahre die oberste Gerichtsbarkeit, das Besteuerungs- und Geleitrecht sowie die Militärhoheit ein. Bambergs Anspruch auf Reichsunmittelbarkeit seiner Kärntner Herrschaften wurde damit praktisch hinfällig, die "landesfürstliche Obrigkeit" aber aufrechterhalten.
Fürstbischof Peter Philipp von Dernbach (reg. 1672-1683) verzichtete 1674/75 gegenüber Österreich auf die "landesfürstliche Obrigkeit" über die Kärntner Besitzungen. Am 5. Mai 1759 verkaufte Bamberg schließlich seinen gesamten Besitz in Kärnten an das Erzhaus Österreich.
Mediatisierung und Säkularisation 1802
Nach der provisorischen Besitzergreifung der fränkischen Hochstifte erließ Kurfürst Max IV. Joseph von Bayern (reg. 1799-1806, König 1806-1825) am 22. November 1802 das Besitzergreifungspatent über die ihm im fränkischen Kreis zugesprochenen Territorien. Fürstbischof Christoph Franz von Buseck (1795-1802, gest. 1805) verzichtete daraufhin am 29. November 1802 auf die Regierung. Die nachträgliche Rechtsgrundlage bildete der Reichsdeputationshauptschluss vom 25. Februar 1803.
Quellenlage und Forschungsstand
Seit der Rückführung der Bamberger Urkunden aus dem Bayerischen Hauptstaatsarchiv München ist die Überlieferung des Hochstifts im Staatsarchiv Bamberg konzentriert. Während die Ausbildung des Territoriums im Hoch- und Spätmittelalter durch Erich Freiherr von Guttenberg untersucht ist, bedarf der Territorialisierungsprozess in der Frühen Neuzeit weiterer Forschungen.
Literatur
- Christine van Eickels / Klaus van Eickels (Hg.), Das Bistum Bamberg in der Welt des Mittelalters. Vorträge der Ringvorlesung des Zentrums für Mittelalterstudien der Otto-Friedrich-Universität Bamberg im Sommersemester 2007 (Bamberger interdisziplinäre Mittelalterstudien. Vorlesungen & Vorträge 1), Bamberg 2007. [insbesondere Aufsatz über die Gründung des Bistums Bamberg]
- Luitgar Göller (Hg.), 1000 Jahre Bistum Bamberg 1007-2007. Unterm Sternenmantel, Petersberg 2007.
- Erich Freiherr von Guttenberg, Das Bistum Bamberg, Erster Teil (Germania Sacra II, 1, 1), Berlin 1937.
- Wilhelm Störmer, Heinrichs II. Schenkungen an Bamberg: Zur Topographie und Typologie des Königs- und bayerischen Herzogsguts um die Jahrtausendwende in Franken und Bayern, in: Lutz Fenske (Hg.), Deutsche Königspfalzen 4. Pfalzen - Reichsgut - Königshöfe (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte 11/4), Göttingen 1996, 377-408.
- Manuel Swatek, Bamberger Verwaltung und Wirtschaft in Kärnten um 1725, in: Carinthia I 195 (2005), 319-346.
- Josef Urban (Hg.), Das Bistum Bamberg um 1007. Festgabe zum Millenium (Studien zur Bamberger Bistumsgeschichte 3), Bamberg 2006, 285-295.
- Dieter J. Weiß, Das exemte Bistum Bamberg 3/1. Die Bischofsreihe von 1522 bis 1693 (Germania Sacra Neue Folge 38), Berlin/New York 2000.
Quellen
- Erich Freiherr von Guttenberg (Bearb.), Die Regesten der Bischöfe und des Domkapitels von Bamberg (Veröffentlichungen der Gesellschaft für fränkische Geschichte VI/2), Würzburg 1963.
- Johann Baptist Roppelt, Historisch-topographische Beschreibung des Kaiserlichen Hochstifts und Fürstenthums Bamberg, Nürnberg 1801 (ND München 1978).
- Walter Scherzer, Das älteste Bamberger Bischofsurbar 1323/28 (Urbar A), in: Bericht des Historischen Vereins Bamberg 108 (1972), 5-170, 1*-52*.
Weiterführende Recherche
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Empfohlene Zitierweise
Dieter J. Weiß, Bamberg, Hochstift: Territorium und Struktur, publiziert am 08.03.2010; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Bamberg,_Hochstift:_Territorium_und_Struktur> (10.12.2024)