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Auszeichnungen und zivile Orden (nach 1945)

Aus Historisches Lexikon Bayerns

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Bayerischer Verdienstorden. (Foto: Bayerische Staatskanzlei)
Bayerischer Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst. (Foto: Bayerische Staatskanzlei)
Bayerische Verfassungsmedaille in Gold, Vorder- und Rückseite. (Fotograf Rolf Poss, Bildarchiv Bayerischer Landtag)
Feuerwehrehrenzeichen in Gold. (Foto: Bayer. Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr)
Ehrenzeichen für Verdienste um das Bayerische Rote Kreuz. (Foto: Bayer. Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr)
Ehrenzeichen des Ministerpräsidenten für Verdienste im Ehrenamt. (Foto: Bayerische Staatskanzlei)
Bayerische Rettungsmedaille. (Foto: Bayerische Staatskanzlei)
Medaille für besondere Verdienste um Bayern in einem Vereinten Europa. (Foto: Bayerische Staatskanzlei)

von Peter Jakob Kock

Orden, Auszeichnungen und Ehrenzeichen sind Belobigungen für Dienst- und Pflichterfüllung, die über das normale Maß hinausgehen, und sie sind gleichzeitig Attribute staatlicher Selbstdarstellung. Wichtiges Unterscheidungsmerkmal ist, ob die Verleihung auf der Grundlage eines Gesetzes beruht oder lediglich auf einer Bekanntmachung. Orden können öffentlich getragen werden. In der Weimarer Republik verbot die Verfassung staatliche Orden und Ehrenzeichen (Art. 109). Nach der ideologischen Aufblähung des Ordenswesens in der Zeit des Nationalsozialismus untersagte das Alliierte Kontrollratsgesetz vom 30. November 1945 (Art. IV) die Verleihung, die Annahme und das Tragen von militärischen und zivilen Orden, Ehrenzeichen und Auszeichnungen jeder Art. Obwohl die Vorschrift knapp vier Jahre später aufgehoben wurde, war bei der Gründung der Bundesrepublik die Neigung, erneut Staatsorden einzuführen, gering. 1951 wurde der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland geschaffen. Als erstes Land führte Bayern durch Gesetz vom 11. Juni 1957 einen eigenen Orden ein. Vorher gab es in Bayern bereits das BRK-Ehrenzeichen und das Feuerwehrehrenzeichen. Verdienstorden existieren heute mit Ausnahme von Bremen und Hamburg in allen Ländern der Bundesrepublik. Der Bayerische Verdienstorden und der 1980 wieder begründete Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst gelten auch als Ausdruck bayerischer Tradition und Staatlichkeit.

Bayerischer Verdienstorden

"Orden und Ehrenzeichen dürfen vom Staat nur nach Maßgabe der Gesetze verliehen werden", heißt es in der Bayerischen Verfassung (Art. 118 Abs. 5). Über diese Bestimmung fand in der Verfassunggebenden Landesversammlung 1946 keine große Debatte statt. Initiativen für einen bayerischen Verdienstorden gab es im Landtag erst einige Jahre später. Den Anfang machte 1951 August Haußleiter (CSU, fraktionslos, 1905-1989) mit einer Schriftlichen Anfrage. Im Jahr 1955 wurde wegen eines Antrags der Bayernpartei mit dem Münchner Abgeordneten Hans Utz (BP, 1912-1974) an der Spitze die Staatsregierung aufgefordert, aufgrund des Verfassungsartikels 118 einen Gesetzentwurf betreffend "Verleihung von Orden und Ehrenzeichen in Bayern" vorzulegen, der am 15. Mai 1957 vom Landtag verabschiedet wurde. Ministerpräsident Wilhelm Hoegner (SPD, 1887-1980, Ministerpräsident 1945-46, 1954-1957) unterstrich dabei die Staatlichkeit Bayerns. Zu Bayerns Hoheitsrechten zähle die "Möglichkeit, Orden an Inländer und Ausländer zu verleihen". Wenn es sich auch "nur um Kleinigkeiten, um einen Orden handelt, hier steht Bayerns Souveränität auf dem Spiel", betonte Hoegner.

Laut Gesetz (am 11. Juni 1957 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht) wird der Bayerische Verdienstorden als "Zeichen ehrender und dankbarer Anerkennung für hervorragende Verdienste um den Freistaat Bayern und das bayerische Volk" an Männer und Frauen in einer Klasse verliehen. Die Zahl der lebenden Ordensträger "soll" 2.000 nicht überschreiten. Der Orden wird vom Ministerpräsidenten verliehen. Das Vorschlagsrecht liegt beim Ministerpräsidenten und bei den Staatsministern. Die Vorschläge werden von einem Ordensbeirat geprüft. Er besteht aus dem Landtagspräsidenten (der Landtagspräsidentin), bis 2000 dem Senatspräsidenten (Posten ersatzlos weggefallen) und dem Stellvertreter des Ministerpräsidenten. Der Orden hat die Form eines Malteserkreuzes, auf der Vorderseite ist das bayerische Rautenwappen, auf der Rückseite der bayerische Löwe in Gold auf schwarzem Emaillegrund. Das Ordenskreuz wird an einem weiß-blauen Band um den Hals getragen. Ein Ausweis berechtigt die Beliehenen, zusammen mit einer Begleitperson unentgeltlich die staatlichen Schlösser, Museen und Sammlungen zu besuchen und die staatliche Seenschifffahrt zu benutzen. Derzeit gibt es etwa 1.700 lebende Ordensträger; insgesamt wurde der Bayerische Verdienstorden 5.350 Mal verliehen (Stand März 2014). Erster Ordensträger war am 7. Mai 1958 Landtagspräsident Hans Ehard (CSU, 1887-1980, Ministerpräsident 1946-1954, 1960-1962). Wilhelm Hoegner und sein Nachfolger Hanns Seidel (eigtl. Franz Wendelin Seidel, CSU, 1901-1961, Ministerpräsident 1957-1960) erhielten ihn laut Gesetz automatisch kraft ihres Amtes. Später wurden auch der französische Staatspräsident Charles de Gaulle (1890-1970), die Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU, 1876-1967, Bundeskanzler 1949-1963) und Ludwig Erhard (1897-1977, Bundeskanzler 1963-1966) und der Belgische König Baudouin (1930-1993) ausgezeichnet.

Von der im Gesetz vorgesehenen Möglichkeit, den Orden nach rechtskräftiger Verurteilung wegen einer auf "ehrloser Gesinnung beruhenden Handlung" abzuerkennen, wurde seit seinem Bestehen niemals Gebrauch gemacht. In wenigen Fällen wurde der Bayerische Verdienstorden aus freien Stücken zurückgegeben, so 1992 von dem Parteimitgründer der Republikaner, Franz Schönhuber (NSDAP, Die Republikaner, 1923-2005). Eine Reihe von Verleihungen wurde in der Öffentlichkeit scharf kritisiert oder zumindest mit Verwunderung aufgenommen, beispielsweise die Auszeichnung des togolesischen Staatspräsidenten Gnassingbé Eyadéma (1935-2005) und des Bundesministers a. D. Theodor Oberländer (NSDAP, GB/BHE, CDU, 1905-1998) wegen seiner NS-Vergangenheit, die Orden für Mitglieder des engeren Freundeskreises des damaligen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß (CSU, 1915-1988, Ministerpräsident 1978-1988), etwa Eduard Zwick (1921-1998), Josef März (1925-1988) und Franz Dannecker (CSU, 1927-1992), oder für Sanih Savdir (geb. 1927), den Zahnarzt von Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU, geb. 1941, Ministerpräsident 1993-2007).

Bayerischer Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst

Die Neustiftung des Bayerischen Maximiliansordens für Wissenschaft und Kunst beruht auf einer Anregung von Kultusminister Hans Maier (geb. 1931), die Ministerpräsident Franz Josef Strauß aufgriff und die per Gesetz vom 18. März 1980 verwirklicht wurde. Mit dem Maximiliansorden "sollen herausragende Leistungen auf den Gebieten von Wissenschaft und Kunst ausgezeichnet werden", heißt es in der Präambel. Der Orden knüpfte ausdrücklich an die von König Max II. (1811-1864, König seit 1848) im Jahr 1853 begründete Auszeichnung an. Insgesamt zählte der alte Orden 351 Ernennungen, davon 34 in den Jahren der Weimarer Republik. Das letzte Ordensmitglied war der Bildhauer Bernhard Bleeker (1881-1968) gewesen.

In seiner ersten Regierungserklärung kündigte Ministerpräsident Strauß am 14. November 1978 vor dem Landtag an, gemäß einer langen bayerischen Tradition solle der Staat "hervorragende Forscher mit herausragenden Ergebnissen durch Berufung in ein neu zu schaffendes Ordenskapitel" ehren. Zur Begründung des Gesetzentwurfs sagte er am 23. Oktober 1979 im Parlament, der Bayerische Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst bedeute "nicht mehr und nicht weniger als die Wiederbelebung" der von Max II. begründeten Ordenstradition. Somit sei der "bayerische Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst gleichermaßen ein Zeugnis ungebrochener bayerischer Staatstradition und Ausdruck des besonderen Ranges, den die Pflege und Förderung von Wissenschaft und Kunst seit jeher unter den Aufgaben bayerischer Staatspolitik eingenommen haben." Der Orden besteht aus einer Abteilung für Wissenschaft und aus einer Abteilung für Kunst.

Der Maximiliansorden wird vom Ministerpräsidenten verliehen. Vorschlagsrecht für die Verleihung haben der Ministerpräsident, die Staatsminister für ihre Geschäftsbereiche sowie die beiden Ordensabteilungen "Wissenschaft" und "Kunst". Die Vorschläge prüft der Ordensbeirat, bestehend aus dem Präsidenten des Landtags, einem Mitglied der Staatsregierung, das den Ministerpräsidenten vertritt, dem Wissenschaftsminister, den Präsidenten der Akademie der Wissenschaften und der Akademie der Schönen Künste, ferner je einem Präsidenten einer bayerischen wissenschaftlichen Hochschule und einer bayerischen Kunsthochschule sowie einem Vertreter der angewandten Forschung, der vom Ministerpräsidenten berufen wird. Alle Mitglieder werden vom Ministerpräsidenten auf fünf Jahre in den Beirat entsandt. Er trifft seine Beschlüsse mit der Mehrheit der Stimmen der gesetzlichen Mitgliederzahl. Die letzte Entscheidung trifft der Ministerpräsident. Die Zahl der lebenden Ordensträger "soll" 100 nicht übersteigen. Der einstufige Orden soll vorzugsweise an deutsche Wissenschaftler und Künstler verliehen werden. Das Ordenszeichen besteht aus einem blau emaillierten gotischen Kreuz mit weißem Rand und vier Strahlen in den Winkeln. Die Mitte des Kreuzes zeigt den bayerischen Löwen mit der Umschrift "Für Wissenschaft und Kunst". Die Rückseite ziert das bayerische Rautenwappen.

Erstmals verlieh Ministerpräsident Strauß den neuen Orden am 9. Dezember 1981 an 19 Persönlichkeiten, unter ihnen Prof. Adolf Butenandt (1903-1995), Prof. Karl Ritter von Frisch (1886-1982), Prof. Heinz Maier-Leibnitz (1911-2000), Prof. Theodor Maunz (1901-1993), die Komponisten Werner Egk (1901-1983) und Carl Orff (1895–1982), der Historiker Golo Mann (1909-1994) und der Schauspieler Heinz Rühmann (1902-1994). Insgesamt wurde der Maximiliansorden seither an 196 Persönlichkeiten verliehen (Wissenschaft 109, Kunst 87), darunter 29 Frauen (Stand März 2014). Die Zahl der lebenden Mitglieder beträgt 91 (Wissenschaft 61, Kunst 30). Laut Ordensstatut trifft sich die Ordensgemeinschaft "regelmäßig auf Einladung des Ministerpräsidenten zu einer Festsitzung".

Bayerische Verfassungsmedaille in Gold und Silber

Die Bayerische Verfassungsmedaille stiftete Landtagspräsident Rudolf Hanauer (CSU, 1908-1992) am 1. Dezember 1961. Im Gegensatz zum Verdienstorden handelte es sich nicht um eine Auszeichnung, die auf einem Gesetz beruhte. Ordensrang erhielt die Auszeichnung erst mit Gesetz vom 12. Juli 2011, um die Bedeutung zu unterstreichen.

Anlass für die erstmalige Verleihung war die Ehrung der Mitglieder der Verfassunggebenden Landesversammlung 1946, die dem Landtag ununterbrochen 15 Jahre, also bis 1961, angehörten. Die Medaille, die in Gold und Silber verliehen wird, soll "ein Symbol der bis 1818 zurückgehenden Verfassungsgeschichte sein und an die drei Verfassungen 1818, 1919 und 1946 erinnern" (Hanauer). Die Bayerische Verfassungsmedaille in Gold erhalten Persönlichkeiten, die sich "in hervorragender Weise" um die Verfassung des Freistaats verdient gemacht haben, die in Silber wird an Persönlichkeiten verliehen, die sich "besonders" um die Verfassung verdient gemacht haben. Vorschläge für eine Auszeichnung kann jeder machen. Die Grundsätze legte ein Beschluss des Ältestenrates vom 12. Oktober 2005 fest. Bis März 2014 wurde die Verfassungsmedaille in Gold 335 Mal verliehen, die in Silber 958 Mal. Die Verfassungsmedaille trägt auf der Vorderseite das Große Staatswappen, auf der Rückseite die Inschrift "Bayerische Verfassung" mit den Jahreszahlen "MDCCCXVIII, MCMXIX, MCMXLVI". Neben der Verfassungsmedaille wurde kurze Zeit auch eine "Landtagsmedaille" für Verdienste um das bayerische Parlament von Landtagspräsident Johann Böhm (CSU, geb. 1937, Landtagspräsident 1994-2003) überreicht. Eine Verfassungsmedaille, allerdings nur in einer Stufe, gibt es auch im Freistaat Sachsen.

Am 12. Juli 2011 beschloss der Bayerische Landtag einstimmig das "Gesetz über die Bayerische Verfassungsmedaille". Damit gaben die Fraktionen von CSU, SPD, Freien Wählern, Grünen und FDP der parlamentarischen Auszeichnung Gesetzesrang, ohne aber an den Grundsätzen der Verleihung etwas zu ändern. Neu ist, dass zur Verfassungsmedaille seither eine Anstecknadel verliehen wird. Jährlich sollen nicht mehr als 50 Verleihungen vorgenommen werden. Vorschlagsberechtigt sind die im Landtag vertretenen Fraktionen sowie jedes Mitglied des Landtags. Das Initiativrecht des Präsidenten bleibt davon unberührt. "Anregungsberechtigt gegenüber den Vorschlagsberechtigten ist jedermann", heißt es im Gesetz. Bei der Verleihung sollen laut Gesetz verdiente Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens "aus allen Gruppen der Bevölkerung und aus allen Landesteilen" sowie "Frauen und Männer [...] möglichst gleichmäßig berücksichtigt werden". Das Ordensstatut legt zudem fest, dass der Landtag eine Ordensmatrikel führt.

Weitere auf Gesetz beruhende Auszeichnungen

Die Bayerische Rettungsmedaille wird seit dem 1. November 1952 verliehen. Sie erhält, wer zur Abwendung von Lebensgefahr für Menschen oder zur Rettung eines Menschen aus Lebensgefahr sein eigenes Leben einsetzt.

Das Feuerwehrehrenzeichen wurde vom Landtag am 28. April 1955 "zur Würdigung von Verdiensten im Feuerlöschwesen" beschlossen.

Das Ehrenzeichen für Verdienste um das Bayerische Rote Kreuz (BRK) (Gesetz vom 1. März 1972) wird vom Staatsminister des Innern verliehen und darf auch von Bundeswehrsoldaten getragen werden. Seit 1. Januar 2013 werden auch ehrenamtliche Mitglieder des Arbeiter-Samariter-Bundes Landesverband Bayern e.V. (ASB), der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Bayern e.V. (DLRG), der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Landesverband Bayern (JUH), des Malteser Hilfsdienstes e.V. Bayern (MHD) und der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Landesverband Bayern (THW) ausgezeichnet. Diese Ehrenzeichen gleichen dem BRK-Ehrenzeichen und unterscheiden sich durch das emaillierte Schild, das das Kennzeichen der jeweiligen Hilfsorganisation zeigt.

Das Ehrenzeichen für Verdienste im Ehrenamt des Bayerischen Ministerpräsidenten wird seit 1994 als ehrende Anerkennung für langjährige hervorragende ehrenamtliche Tätigkeit verliehen. Die Verdienste sollen in der Regel mindestens 15 Jahre umfassen.

Sonstige Auszeichnungen aufgrund von Bekanntmachungen

a) Medaille für besondere Verdienste um Bayern in einem Vereinten Europa

Seit 1990 zeichnet einmal im Jahr der Staatsminister für Bundes- und Europangelegenheiten in der Staatskanzlei bis zu 20 Personen mit der "Medaille für besondere Verdienste um Bayern in einem Vereinten Europa" aus. Anregungen kann jeder unterbreiten, die Entscheidung liegt beim zuständigen Minister.

b) Kommunale Verdienstmedaille

Für besondere Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung verleiht der Innenminister die Kommunale Verdienstmedaille in den Stufen Bronze, Silber und Gold sowie die Kommunale Dankurkunde.

c) weitere Auszeichnungen

Daneben gibt es eine Reihe weiterer Auszeichnungen, vergeben von den jeweiligen Ressorts, wie die Bayerische Staatsmedaille für Verdienste um Umwelt und Gesundheit, die Bayerische Staatsmedaille für soziale Verdienste oder die Denkmalschutzmedaille.

Ehrungen für Verdienste im kommunalen Bereich

Gemeinden und Landkreise können verdiente Bürger mit eigenen Auszeichnungen ehren. Laut Gemeindeordnung (GO) können Gemeinden verdiente Bürger zu ihren Ehrenbürgern als höchste Auszeichnung ernennen. Voraussetzung ist, dass die zu ehrende Person sich besondere Verdienste materieller oder ideeller Art um die Gemeinde selbst erworben hat. Außerdem gibt es nach dem Gesetz über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG) die Verleihung der Ehrbezeichnung "Altbürgermeister" oder "Altoberbürgermeister" an frühere Bürgermeister (in Landkreisen "Altlandrat"). Weitere Ehrungen sind Ehrengeschenke, Ehrenmedaillen (zum Beispiel "München leuchtet") oder Ehrenringe. Die Voraussetzungen hierfür können in einer Satzung geregelt werden. Dasselbe gilbt auch für Landkreise.

Literatur

  • Werner Bergmann, Ordensforschung in Bayern Gestern und Heute, in: Orden und Ehrenzeichen Nr. 1, Juni 1999, 17-18.
  • Enno Bernzen/Klaus H. Feder/Uta Feder, Die Auszeichnungen des Freistaates Bayern 1945-1998, Wolfsheim 1999.
  • Heiko von der Heyde/Jörg Nimmergut/Klaus H. Feder, Deutsche Orden und Ehrenzeichen. Drittes Reich, DDR und Bundesrepublik, 1933 bis heute, Regenstauf 2008.
  • Dieter Hoffmann, Der Bayerische Verdienstorden, in: Orden und Ehrenzeichen 8/44 (2006), 7-11.
  • Peter Jakob Kock, 50 Jahre Bayerischer Verdienstorden. Ehrenzeichen bayerischer Souveränität, in: Maximilianeum 4 (2007), 16.
  • Hans Körner, Der bayerische Maximilians-Orden für Wissenschaft und Kunst (Hefte zur bayerischen Landesgeschichte 2), München 2001.
  • Ordensjournal (Ausgabe 9, Juni 2007).
  • Walter Schöll (Red.), Verdient um Bayern und das bayerische Volk ... Die Träger des Bayerischen Verdienstordens 1958-1988, Percha 1988.
  • Georg Schreiber, Die bayerischen Orden und Ehrenzeichen. Herausgegeben und eingeleitet von Alexander Freiherr von Reitzenstein, München 1964.

Quellen

  • Ansprachen anläßlich der Verleihung des Bayerischen Verdienstordens ab 1964.

Weiterführende Recherche

Externe Links

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Preise und Ehrungen, Ehrenzeichen

Empfohlene Zitierweise

Peter Jakob Kock, Auszeichnungen und zivile Orden (nach 1945), publiziert am 07.04.2014; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Auszeichnungen_und_zivile_Orden_(nach_1945) (29.03.2024)