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Armleder-Verfolgungen 1336-1338

Aus Historisches Lexikon Bayerns

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Grabplatte von Ritter Arnold III. von Uissigheim (um 1298-1336) in der Pfarrkirche St. Laurentius in Uissigheim. (Foto: Jörg R. Müller)
Darstellung der Armleder-Verfolgungen in der Würzburger Bischofschronik des Lorenz Fries (2. Hälfte 16. Jhd.). (Lorenz Fries, Chronik der Bischöfe zu Würzburg, 1574 von Fürstbischof Julius Echter von Mespelbrunn in Auftrag gegebenes Exemplar, Universitätsbibliothek Würzburg, M.ch.f.760, fol. 257v)
Verfolgungen und Vertreibungen 1301-1350. (aus: Alfred Haverkamp (Hg.), Verfolgungen Geschichte der Juden im Mittelalter zwischen Nordsee und Südalpen. Kommentiertes Kartenwerk, 3 Bände (Forschungen zur Geschichte der Juden A 14), Hannover 2002, hier: Bd. 3, Karte C.4.4).
Straßenschild der 1972 im Zuge der Eingemeindung nach Külsheim umbenannten Hauptstraße in Uissigheim. (Foto: Jörg R. Müller)

von Jörg R. Müller

Zwischen 1336 und 1338 erfolgte Ausschreitungen gegen Juden in Unterfranken, am Mittelrhein und im Elsass. Der Name geht ursprünglich auf den Anführer und Initiator der Verfolgungen im Jahr 1336, Arnold von Uissigheim (gest. 1336), zurück, der als "rex Armleder" bezeichnet wurde. Die wohl vorwiegend von Rittern angeführten Aufständischen, die gegen ihre zumeist in Städten lebenden jüdischen Gläubiger vorgingen, entstammten überwiegend der ländlichen Bevölkerung, doch wurden sie häufig von Teilen der Einwohnerschaft vor Ort unterstützt. Ökonomische und soziale Faktoren bildeten das wesentliche Motiv der "Judenschläger", die danach trachteten, sich ihrer jüdischen Schuldner durch Mord zu entledigen. Erst nach einer dritten Welle verebbten die sogenannten Armleder-Verfolgungen endgültig.

Historischer Kontext

Vor dem Hintergrund zunehmender irrationaler Vorwürfe gegenüber den Juden ("Ritualmord", "Hostienfrevel", "Brunnenvergiftung") bildeten die Armleder-Pogrome den vorläufigen Höhepunkt der seit den 1280er Jahren auftretenden, zumeist überregionalen Judenverfolgungen (1287/88: Guter Werner-Pogrome an Mosel, Mittel- und Niederrhein; 1298: Rintfleisch-Verfolgungen in Franken und angrenzenden Regionen; 1309: Kreuzzugsverfolgungen in Brabant), der schließlich 1348 bis 1350 von den weite Teile des Reiches erfassenden Pestpogromen noch übertroffen werden sollte.

Räumlich erstreckten sich die die zwischen 1336 und 1338 in mehreren Phasen erfolgten Armleder-Pogrome im Wesentlichen auf die Weinbauregionen Unterfrankens, des Mittelrheins und des Elsass. Der ohnehin vorhandene hohe Kreditbedarf in den stark von klimatischen Bedingungen und vom Geldmarkt abhängigen, weitgehend monokulturell ausgerichteten Weinanbaugebieten wurde durch die auch nach der großen Hungersnot von 1315 bis 1317 häufig wiederkehrenden Krisensituationen im agrarischen Sektor verstärkt, insbesondere nach der Missernte des Jahres 1335 und in den unmittelbar darauf folgenden Jahren. Dieser Kreditbedarf erstreckte sich nicht nur auf den ländlichen Bereich, sondern ebenso auf das städtische Bürgertum, zumal es sich bei den von den Pogromen betroffenen Landschaften um Regionen handelte, die in hohem Maße am Prozess der Urbanisierung partizipierten und zahlreiche sogenannte Ackerbürgerstädte und Marktorte mit einem in Weinbau und -handel involvierten Bürgertum hervorbrachten.

Darüber hinaus waren diese Regionen – das gilt in besonderem Maße für Franken – territorial stark zersplittert, was zu einer erhöhten Kreditaufnahme kleiner und mittlerer Herrschaftsträger zur Befriedigung überwiegend repräsentativer und militärischer Bedürfnisse führte. Durch die Bemühungen vornehmlich ritterlicher Grundherren, angesichts rückläufiger agrarischer Einnahmen die in fixierte Abgaben umgewandelten bäuerlichen Frondienste zu erhöhen, wurden zudem soziale Spannungen gefördert.

Vor dem Hintergrund der seit 1323 andauernden Auseinandersetzungen König (seit 1328 Kaiser) Ludwigs IV. (reg. 1314–1347) mit dem Papsttum fanden die Judenverfolgungen in einer Zeit der Krise der Reichsgewalt, aber auch der Kirche mit der vor allem durch die Verhängung des päpstlichen Interdikts über Städte und fürstliche Territorien verursachten Spaltung von Orden, Konventen und Kapiteln in Anhänger und Gegner des Kaisers statt.

Dort, wo das Interdikt beachtet wurde, durften Gottesdienste zwar noch eingeschränkt stattfinden, nicht jedoch Krankensalbungen, kirchliche Bestattungen und Hochzeiten. Zwar gelang es Ludwig dem Bayern auf Basis juristischer Gutachten und politischem Druck durchzusetzen, dass die Mehrzahl der Städte das Interdikt missachtete, doch führte der Umstand, dass auch in diesen Städten häufig vereinzelte Kommunitäten, allen voran Dominikanergemeinschaften, der päpstlichen Sentenz Folge leisteten, zu gesteigertem Misstrauen zwischen den geistlichen Institutionen bis hin zur Gefahr für Leib und Leben der sich dem königlichen Befehl Widersetzenden. Insbesondere vor dem Hintergrund der aufgeheizten Stimmung im Kontext der Judenpogrome war ein Übergreifen der Gewalt auf die das Interdikt befolgenden Gemeinschaften nicht auszuschließen.

Quellenlage

Über die von den Verfolgungen betroffenen Orte, die sich vornehmlich auf Franken, die Mittelrheinregion und das Elsass konzentrierten, geben die Märtyrerlisten des Nürnberger Memorbuchs weitgehend zuverlässig Auskunft (NM01, Nr. 73, NM01, Nr. 74 und NM01, Nr. 75). Allerdings werden darin – anders als dies nach den Rintfleisch-Verfolgungen des Jahres 1298 vielfach geschehen ist – die Opfer weder namentlich aufgelistet, noch ist deren Zahl beziffert. Die 61 in den Listen genannten Orte lassen sich noch um einige wenige ergänzen, die in hebräischen Klageliedern und vereinzelten Quellen christlicher Herkunft erwähnt werden. Niederschlag haben die Ereignisse auch in Briefen und Urkunden christlicher Herrschaftsträger gefunden, die sich mit den Auswirkungen der Pogrome vor Ort, aber auch mit Maßnahmen zur Verhinderung von Ausschreitungen beschäftigen, sowie in etwa zwei Dutzend überwiegend zeitgenössischen historiographischen Quellen.

Ausschnitthafte Einblicke in die Verschuldung vor allem ritterlicher, ministerialischer und bürgerlicher Kreise bei jüdischen Geldverleihern geben die Gerichts- und Achtbücher des Rothenburger Landgerichts, die Gerichtsbücher des Rothenburger Stadtgerichts und – mit Einschränkungen – die Gerichtsbücher des Würzburger Landgerichts. Sie vernachlässigen freilich den Kleinkredit fast vollständig.

Eine einzigartige Quelle stellt die auf Veranlassung Erzbischof Balduins von Trier (reg. 1307–1354) angefertigte Liste von 245 christlichen Schuldnern der 22 bei dem Pogrom in Oberwesel ermordeten jüdischen Geldleihern dar. Diese Liste umfasst sowohl größere als auch zahlreiche sehr kleine Kredite von überwiegend städtischen Bürgern und Einwohnern sowie Bewohnern des Umlands.

Die erste Phase der Verfolgungen unter Führung Arnolds von Uissigheim 1336

Am 29. Juli 1336 begannen die Pogrome im fränkischen Röttingen (Lkr. Würzburg), von wo auch die Rintfleisch-Verfolgungen ihren Ausgang genommen hatten. Innerhalb weniger Tage wurden die Juden in etwa zehn überwiegend der Herrschaft des Bischofs von Würzburg und der Herren von Hohenlohe unterstehenden städtischen Siedlungen des Taubertals und des unteren Maindreiecks von sich vornehmlich aus Landbewohnern zusammensetzenden Scharen ermordet. Die Beteiligung städtischer Kreise an den Ausschreitungen ist beispielsweise in Kitzingen belegt: Dort öffnete ein Teil der Bewohner eines der Stadttore, die auf Befehl des Rats verschlossen worden waren, und ermöglichte dadurch den "Judenschlägern" Zugang in die Stadt. Dagegen konnte die erzstiftisch-mainzische Stadt Tauberbischofsheim (Baden-Württemberg) drei Belagerungsversuchen der militärisch wohl unzureichend ausgebildeten und mangelhaft ausgestatteten Armleder-Haufen standhalten. Diese wurden schließlich kurz darauf bei Kleinochsenfurt (Stadt Ochsenfurt, Lkr. Würzburg) von einem Aufgebot der Stadt Würzburg geschlagen. Dabei sollen 47 Gefangene nach Würzburg geführt worden und die restlichen Überlebenden in ihre Heimat geflohen sein.

Vermutlich befand sich der Anführer der "Judenschläger", Arnold von Uissigheim (gest. 1336), nicht unter den Gefangenen. Hierbei handelte es sich um einen Angehörigen des edelfreien Geschlechts der Herren von Uissigheim, der 1332 vom Grafen von Wertheim wegen Geleitsbruch auf zehn Jahre des Landes verwiesen wurde. Wohl in Anlehnung an den eher für städtische Aufgebote üblichen ledernen Armschutz und im Unterschied zu dem vorwiegend eisernen der Ritter wurde er "rex Armleder" genannt. Nach seiner Gefangennahme und der Verurteilung vor dem bischöflichen Zentgericht in Kitzingen wurde er am 14. November 1336 enthauptet. An seinem Grab in der Pfarrkirche zu Uissigheim, dessen Grabplatte noch größtenteils erhalten ist (WB01, Nr. 532), sollen sich schon bald darauf Wunder ereignet haben.

In einem Brief vom 23. September 1336 (WB01, Nr. 528a) unterrichtete der Trierer Notar Nikolaus von Hagen den im Auftrag des Trierer Erzbischofs und Mainzer Administrators Balduin an der Kurie weilenden erzbischöflichen Kaplan Rudolf Losse über den Ausbruch der Verfolgungen, den misslungenen Zug der "Judenschläger" nach Würzburg, die vergebliche Belagerung Tauberbischofsheims und laufende Verteidigungsmaßnahmen Balduins sowie des Adels und der Städte für den Fall, dass "König Armleder" mit seinen Anhängern den Rhein überschreiten sollte. Dies lässt darauf schließen, dass Arnold von Uissigheim zur Zeit der Abfassung des Briefs wohl noch nicht ergriffen worden war und möglicherweise nach der Niederlage von Kleinochsenfurt seine verbliebenen Anhänger erneut gegen Tauberbischofsheim geführt haben könnte. Arnolds etwa zeitgleich mit dem Erntebeginn erfolgte Gefangennahme – nach der Erfurter Peterschronik durch Gottfried III. von Hohenlohe-Brauneck (1306-1354) – bedeutete vorerst das Ende der Verfolgungen.

Die zweite und dritte Phase der Pogrome 1337/38

Mit der Ermordung der Juden im erzstiftisch-mainzischen Tauberbischofsheim setzte am 10. Juni 1337 (Pfingstdienstag) die in den Quellen weniger gut fassbare zweite Phase der Pogrome ein. Die neuerlichen Gräueltaten an der jüdischen Bevölkerung begannen fünf Tage nach der Übernahme der Administration des seit Oktober 1336 unter päpstlichem Interdikt stehenden Mainzer Erzbistums durch das exkommunizierte Domkapitel, nachdem Erzbischof Balduin von Trier im April 1337 die von ihm seit 1328 ausgeübte Verwaltung des Mainzer Erzbistums nach langen Streitigkeiten zum Missfallen des Mainzer Domkapitels in die Hände des Papstes gelegt hatte. Vor dem Hintergrund herrschaftlicher Instabilität im Erzstift Mainz breiteten sich die Verfolgungen in den folgenden Wochen von den vorwiegend mainzischen Besitzungen im Gebiet zwischen Tauber und Jagst nach Norden über die südliche Wetterau und das Lahngebiet bis zum Mittelrhein und entlang der Mosel bis Cochem aus.

Im Unterschied zur ersten Phase der Verfolgungen fehlen Nachrichten über die Anführer der "Judenschläger" fast gänzlich. Lediglich aus Koblenz ist der Brief eines Ritters Wilhelm von Liebenstein überliefert, in dem dieser der Stadt ein Ultimatum zur Auslieferung der Juden stellte.

Wie auch die Ereignisse der dritten, im Wesentlichen auf das Elsass beschränkten Phase vom 25. Januar (St. Paulus) bis zum Mai 1338 zeigen, unterstanden die Aufrührer jeweils regionalen Anführern. Genannt werden dort Johannes, Burggraf von Dorlisheim, und der Gastwirt Zimberlin, möglicherweise ein Strohmann des Straßburger Viztums Rudolf von Andlau (Mentgen, Studien, 360), die beide explizit als "König Armleder" bezeichnet wurden. Mit ihren überwiegend aus der ländlichen Bevölkerung rekrutierten Anhängern überfielen sie vornehmlich jüdische Niederlassungen in hochstiftisch-straßburgischen Städten. Nach der zweiten vergeblichen Belagerung Colmars und einem etwa zeitgleich gegen Armleder abgeschlossenen Bündnis des Bischofs von Straßburg mit elsässischen Adligen und Städten endete die Erhebung.

Die bei Heinrich von Dießenhofen (ca. 1300-1376) überlieferte angebliche Aussage der überlebenden Juden, wonach sie in Deutschland niemals eine so große Verfolgung erlitten hätten (WB01, Nr. 526), spiegelt anschaulich das Ausmaß der Pogrome wider. Soweit Quellen über die Bestrafung der Rädelsführer des Aufstands vorliegen, fiel diese zumeist sehr moderat aus. So leistete beispielsweise Ritter Rudolf von Andlau am 28. August 1339 vor Gericht einen Eid für Zimberlin, einen der oben genannten Anführer des Aufstands im Elsass, wonach dieser in den folgenden zehn Jahren Frieden mit den Juden halten werde (EL01, Nr. 246). Bereits am 15. Juli hatten drei prominente Helfer Zimberlins vor dem Straßburger Rat schwören müssen, künftig "keinen Armleder" beim Vorgehen gegen Juden zu unterstützen und den von ihnen verursachten Schaden wiedergutzumachen (EL01, Nr. 245). Von einer Bestrafung Burggraf Johanns von Dorlisheim verlautet nichts. Indirekt belegt sind im Elsass auch Stadtverweise, indem sich die Partner des gegen die Armlederbewegung gerichteten oberrheinischen Bündnisses vom 19. Mai 1338 unter anderem verpflichteten, Aufrührer, die aus einer Stadt ausgewiesen worden waren, in keiner anderen Stadt des Bündnisses aufzunehmen (EL01, Nr. 216). Darüber hinaus mussten allenthalben ganze Gemeinden, aber auch einzelne Personen Sühnen und Bußen leisten.

Als Nachläufer der Armleder-Pogrome sind die an Ostern 1338 vom niederösterreichischen Pulkau und die im Oktober 1338 vom niederbayerischen Deggendorf ausgehenden Judenverfolgungen zu sehen.

Motive

Zwei räumlich weit von den Ereignissen entfernt entstandene historiographische Quellen (Bodensee, England) sehen in der angeblichen Ermordung eines Bruders Arnolds von Uissigheim durch bzw. im Auftrag von Juden den Auslöser der Pogrome (WB01, Nr. 519 und WB01, Nr. 521). Abgesehen von diesen beiden zum Teil in sich widersprüchlichen Nachrichten ist kein unmittelbarer Anlass für den Ausbruch der Gräueltaten zu eruieren.

Zweifellos begünstigte der seit dem 13. Jahrhundert zunehmende, religiös fundierte Judenhass die Entstehung und die Ausbreitung der nicht monokausal erklärbaren Verfolgungen. Vor dem Hintergrund wirtschaftlicher Krisenphänomene und politischer Instabilität bildeten allerdings ökonomische und soziale Faktoren ein wesentliches Movens der "Judenschläger". Dies spiegelt sich auch deutlich in den historiographischen Quellen wider, wo im Unterschied zu den Rintfleisch-Verfolgungen von 1298 nur ganz vereinzelt auf bewährte Erklärungsmuster wie Hostienfrevelvorwürfe zurückgegriffen wurde. Verschiedene Autoren wähnten in der mehrfach erwähnten Bestrafung der Juden für das Martyrium Christi lediglich einen Vorwand für die Verübung von Massakern an der religiösen Minderheit. Dagegen vertraten mehrere Chronisten offen die Ansicht, dass die Verfolgungen auf Neid und Habgier der "Judenschläger" zurückzuführen seien. Armleder und seine Anhänger sollen auch die Auslieferung der für Kredite bei Juden gestellten Pfänder ohne Gegenleistung gefordert haben (WB01, Nr. 525). Dies deutet auf die unmittelbare Verschuldung zumindest der treibenden Kräfte unter den Aufrührern bei Juden hin, dürfte aber ebenso die Hoffnung auf Unterstützung durch die vor Ort ansässigen christlichen Schuldner impliziert haben.

Zuweilen nutzten Hochadlige und Ritter die Ereignisse, um sich ihrer unter dem Schutz anderer Herrschaftsträger stehenden jüdischen Gläubiger zu entledigten. Prominentestes Beispiel ist Graf Walram von Sponheim (1305-1380), der die ihm unterstehenden Juden von Kirchberg im Hunsrück heimlich aus der Stadt führen und daraufhin die dortigen erbeigenen Juden des Erzbischofs von Trier, bei denen er hoch verschuldet war, ermorden ließ (MZ01, Nr. 255).

Soziale Zusammensetzung der Aufständischen

Die marxistische Interpretation der Verfolgungen als "Klassenkampf" ist anachronistisch. Doch weist die in erster Linie gegen die Juden gerichtete Bewegung zweifellos Merkmale einer sozialen Erhebung auf. Nicht nur die rasche Aktivierung von Hunderten unzureichend ausgerüsteter Bauern und Tagelöhner deutet darauf hin, wobei die Führung offenbar vornehmlich Adeligen und Rittern oblag; auch die in den Quellen explizit zum Ausdruck gebrachten Befürchtungen des Klerus, aufgrund der Anhäufung von Reichtümern ebenfalls ins Visier der Aufständischen zu geraten, ist ein Indiz hierfür. Die Kreditnahme von Tagelöhnern bei Juden geht aus den überlieferten Quellen zwar nicht unmittelbar hervor; es ist jedoch anzunehmen, dass die bei Juden verschuldeten Rädelsführer des Aufstands das Motiv des "jüdischen Wuchers" ebenso wie das der Rache für die Leiden Christi zur kurzfristigen Mobilisierung der Massen einzusetzen wussten.

Die Herren und Räte der Städte waren in der Regel nicht nur aus finanziellen Erwägungen am Schutz der jüdischen Einwohner interessiert, sondern auch, weil das Eindringen der "Judenschläger" in die Stadt die Stellung des Rats ernsthaft gefährden konnte. Die wenigen überlieferten Quellen deuten darauf hin, dass es in den Städten, in denen die militärisch unzureichend ausgestatteten Armleder-Haufen Helfer fanden, keineswegs zwangsläufig die Angehörigen der Unterschicht waren, die den Angreifern Beistand leisteten: Mitunter waren es auch nicht im Rat vertretene Gruppen der Bürgerschaft, die letztlich innerstädtische Rivalitäten auf dem Rücken der Juden austrugen.

Maßnahmen der Herrschaftsträger zum Schutz der Juden

Um Ausschreitungen gegenüber Juden vorzubeugen, erklärten beispielsweise die Bürgermeister und der Rat der Stadt Würzburg, deren Kontingente im August 1336 den Scharen Arnolds von Uissigheim eine empfindliche Niederlage zugefügt hatten, bereits am 12. Juni 1337, also zwei Tage nach dem neuerlichen Beginn der Ausschreitungen, dass sie jeden, der die Juden oder ihren Besitz schädige oder nur dazu aufrufe der Stadt verweisen würden (WB01, Nr. 563). Von einer vor dem Hintergrund akuter Gefährdung zuweilen belegten Erhebung außergewöhnlicher Abgaben oder Zwangsanleihen, der Tilgung von Judenschulden oder der Fixierung günstiger Höchstzinssätze für Kredite von Bewohnern der jeweiligen Stadt bei Juden verlautet in diesem Fall nichts, wenngleich dahingehende Maßnahmen nicht auszuschließen sind. Mitunter verzichteten Juden angesichts der Todesgefahr auch freiwillig auf die Rückzahlung der Schulden durch ihre innerstädtischen Gläubiger, wie dies beispielsweise in Miltenberg bezeugt ist (MZ01, Nr. 240).

Literatur

Quellen

Sämtliche Quellenverweise im Text beziehen sich auf online unter www.medieval-ashkenaz.org veröffentlichte Regesten und Volltexte des Mainzer Akademieprojekts "Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich". Quellen zu den Armleder-Pogromen enthalten die jeweils chronologisch geordneten Teilcorpora für die erste Projektphase (1273–1347): Martyrologium des Nürnberger Memorbuchs (NM01), Bistum Würzburg (WB01), Erzbistum Mainz (MZ01), Frankfurt und die Wetterau (FW01), Elsass (EL01). Das Teilcorpus "Erzbistum Trier" (TR01) erscheint 2016.

Bezüglich der Verschuldung bei Juden sind auch die dort publizierten einschlägigen Einträge im Rothenburger Landgerichtsbuch I (RL01) relevant.

Weiterführende Recherche

Externe Links

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Empfohlene Zitierweise

Jörg R. Müller, Armleder-Verfolgungen 1336-1338, publiziert am 17.10.2016; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Armleder-Verfolgungen_1336-1338 (28.03.2024)