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Arisierungen

Aus Historisches Lexikon Bayerns

von Maren Janetzko

In der NS-Zeit gingen Unternehmen oder andere Vermögensgegenstände von Juden unter dem Begriff "Arisierung" auf Nichtjuden über. Dies geschah unter scheinlegalen Rahmenbedingungen, die Juden dazu zwangen, ihr Eigentum weit unter Wert abzugeben. Eine erste große "Arisierungswelle" erfolgte unmittelbar nach der nationalsozialistischen Machtergreifung 1933 in Verbindung mit lokalen Boykottaktionen gegen jüdische Geschäfte. Den Höhepunkt der "Arisierungen" stellte das Jahr 1938 dar, in dem der NS-Staat die systematische Ausschaltung jüdischer Gewerbetreibender vorantrieb und seinen Zugriff auch auf nichtgewerbliches Eigentum ausweitete. 1939 war die "Arisierung" jüdischer Unternehmen in Bayern weitgehend abgeschlossen, weitere Vermögenswerte wurden Juden im Zuge ihrer Emigration oder ihrer Deportation genommen. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde den als Juden Verfolgten bzw. ihren Hinterbliebenen zwar Anspruch auf Rückerstattung und Entschädigung eingeräumt, die oftmals allerdings in langwierigen und zermürbenden Verfahren mündeten.

Begriff

Der Begriff "Arisierung" wurde bereits während der 1920er Jahre in völkisch-antisemitischen Kreisen verwendet, die unter dieser Bezeichnung eine Verdrängung von Juden aus dem Wirtschaftsleben forderten. In der NS-Zeit wurde das Wort für den Verkauf eines Unternehmens oder anderer Vermögensgegenstände aus jüdischem in "arischen" Besitz gebräuchlich. Im weiteren Sinne wurde es für die wirtschaftliche Verdrängung und Existenzvernichtung von Personen benutzt, die nach den 1935 erlassenen Nürnberger Rassegesetzen als Juden galten. Eine offizielle Definition gab es allerdings nie, ebenso fand das Wort nie Eingang in Gesetze und Verordnungen. Darin wurde stattdessen der Begriff "Entjudung" bevorzugt oder Umschreibungen wie "Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben" verwendet. Allerdings wurde das Wort "Arisierung" in der NS-Zeit auch für ganz andere Sachverhalte wie die "Arisierung" von Personen mit "jüdischen Blutsanteilen" oder die "Reinigung" des Christentums von jüdischen Traditionen benutzt. Auch in der Forschung wurde der Begriff zeitweise sehr unterschiedlich verwendet, zuletzt jedoch meist wieder im engeren Sinne für den Transfer von Vermögen aus jüdischen in nichtjüdischen Besitz.

Im Falle eines Unternehmens spricht man von "Arisierung", wenn es aus jüdischem in sogenannten "arischen" Besitz überging. Im Gegensatz dazu steht die "Liquidation", also die Auflösung des jeweiligen Betriebs.

Rechtliche und ideologische Grundlagen

Zu Recht entstand in der Forschung im Zusammenhang mit der "Arisierung" die Formulierung vom "legalisierten Raub", wurde doch in der Regel genau darauf geachtet, für die Bereicherung an jüdischem Vermögen stets eine scheinlegale Grundlage zu schaffen, beispielsweise in Form eines Gesetzes, einer Verordnung oder eines Kaufvertrags. Unter dem Deckmantel der Einhaltung der Gesetze bzw. kaufmännischen Konventionen blieb jedoch der Aspekt des Raubs, also der Bereicherung erkennbar. Dass vielen Beteiligten dabei jegliches Unrechtsbewusstsein fehlte, lag auch an weit verbreiteten antisemitischen Vorurteilen.

Bereits seit dem 19. Jahrhundert attackierten völkisch-antisemitische Verbände eine angebliche jüdische Dominanz in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Erfolgreichen Juden wurde vorgeworfen, ihr Vermögen auf Kosten der nichtjüdischen Bevölkerung erwirtschaftet zu haben. Dieses Feindbild lieferte insbesondere jenen, die sich als Verlierer der rasch voranschreitenden Industrialisierung fühlten, z. B. den Inhabern kleiner Einzelhandels- und Handwerksbetriebe, eine einfache Schuldzuweisung. Letztlich wurden dadurch allerdings auch die "Arisierungen" der NS-Zeit gedanklich vorbereitet und scheinbar legitimiert. Hinzu kam die nationalsozialistische Ideologie der "Volksgemeinschaft", die auf rassistischen Kriterien beruhte und Juden aus der propagierten Gemeinschaft kategorisch ausschloss. Gegenüber einer als minderwertig deklarierten Bevölkerungsgruppe sank die Hemmschwelle der Ausplünderung und Bereicherung.

Phasen der "Arisierung"

Aufruf zum Boykott jüdischer Geschäfte im Augsburger Anzeiger von 1933. Abb. aus: Neue National-Zeitung, Nr. 77 (31.3.1933), 6. (Bayerische Staatsbibliothek 2 Eph.pol. 78 v 3,1-4)

1933-1937: Brutaler Auftakt und lokale Ausdifferenzierung

Die Verdrängung der Juden aus ihren Berufen bzw. Unternehmen bildete nach der Machtergreifung den ersten Schwerpunkt der nationalsozialistischen Judenverfolgung. Dazu gehörten die ersten Gesetze, die zum schrittweisen Ausschluss von Juden aus bestimmten Berufen führten, ebenso wie der reichsweite Boykotttag am 1. April 1933, der sich gegen jüdische Ärzte, Rechtsanwälte und Einzelhändler richtete. Hinzu kamen willkürliche Verhaftungen und gewaltsame Übergriffe, die sich insbesondere gegen prominente Juden richteten, darunter viele Unternehmer. So wurde in Nürnberg Kommerzienrat Siegfried Astruck (1881-1952), Angehöriger einer bedeutenden Industriellenfamilie, am späten Abend des 27. März 1933 von etwa zehn SA-Leuten aus seiner Wohnung geholt und in einem Waldgebiet so schwer misshandelt, dass er mehrere Wochen im Krankenhaus verbringen musste. In Memmingen nahm SA-Sonderkommissar Wilhelm Schwarz (1902-1975) den Boykotttag zum Anlass, um mehrere jüdische Kaufleute in Schutzhaft nehmen zu lassen.

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Titelseite der Zeitschrift "Der Stürmer". Abb. aus: Der Stürmer. Deutsche Wochenblatt zum Kampfe um die Wahrheit, Nr. 11 (1933). (Bayerische Staatsbibliothek, 2 Eph.pol. 65 x-1933/34)

Auch in den folgenden Wochen und Monaten gab es trotz formellen Verbots der Reichsspitze in ganz Deutschland weiterhin lokale Boykottaktionen und andere judenfeindliche Übergriffe. In vielen Fällen waren sie Anlass zur frühzeitigen "Arisierung" oder Liquidation eines Unternehmens aus jüdischem Besitz. Bei international agierenden Unternehmen dienten dabei häufig Vorwürfe gegen die jüdischen Unternehmer, die auf steuerliche Vergehen, insbesondere einen vermeintlichen illegalen Vermögenstransfer ins Ausland, zielten, als Vorwand für eine Verhaftung und als Druckmittel für den Verkauf des Unternehmens. So verhielt es sich beispielsweise bei Oskar Rosenfelder (1878-1950), dem Mitinhaber der Vereinigten Papierwerke AG in Nürnberg und Heroldsberg (Lkr. Erlangen-Höchstadt).

Zahlreiche jüdische Unternehmer wurden durch die Boykotte und Übergriffe des Jahres 1933 in die Liquidation getrieben. Dies galt insbesondere für großstädtische Einzelhandelsgeschäfte, die durch die vorangegangene Wirtschaftskrise ohnehin bereits geschwächt waren. Insgesamt lässt sich in vielen bayerischen Städten, zu denen Zahlen zur Verdrängung jüdischer Unternehmer vorliegen, im Jahr 1933 eine erste Welle von "Arisierungen" und Liquidationen feststellen. So gaben in Augsburg 13 Prozent der jüdischen Unternehmer auf, in Regensburg 18 Prozent.

Auch in den folgenden Jahren gab es immer wieder Boykottaktionen, Drohungen und gezielte Gewalt gegen jüdische Gewerbetreibende. Mitglieder und Funktionäre der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) auf Orts-, Kreis- und Gauebene, Mitglieder der Sturmabteilung (SA), die Nationalsozialistische Handwerks-, Handels- und Gewerbeorganisation (NS-Hago), aber auch die Kommunalverwaltungen hielten den Druck auf jüdische Unternehmer aufrecht. Um diesen ihre Kunden zu entziehen, verpflichtete beispielsweise der Nürnberger Oberbürgermeister Willy Liebel (NSDAP, 1897-1945) alle städtischen Mitarbeiter dazu, nicht in jüdischen Geschäften einzukaufen. In Memmingen betrieb der NSDAP-Kreisleiter Wilhelm Schwarz (1902-1975) mit Hilfe der Lokalzeitung "Allgäuer Beobachter" eine gezielte Kampagne gegen die jüdischen Gewerbetreibenden, insbesondere gegen das örtliche Kaufhaus "Volksbedarf", die Anfang 1936 zur "Arisierung" des Geschäfts durch eine Gruppe aus sieben Memminger Einzelhändlern führte. In manchen Orten bzw. Regionen etablierten sich in dieser Phase sogar bereits informelle "Genehmigungsverfahren" für "Arisierungen", während die Reichsregierung erst Ende 1937 neue Maßnahmen zur Verdrängung der Juden aus der Wirtschaft ergriff.

Quantitativ kam es 1934 in den meisten bayerischen Städten zunächst zu einem Rückgang der "Arisierungen" und Liquidationen von Geschäften und Betrieben aus jüdischem Besitz, und auch 1935 blieb die Quote vergleichsweise niedrig. 1936 und 1937 stiegen die Zahlen wieder, was vor allem darauf zurückzuführen war, dass der Druck von Seiten der örtlichen Gau- und Kreiswirtschaftsberater der NSDAP zunahm und auch die Reichsregierung ein schärferes Vorgehen gegen jüdische Gewerbetreibende ankündigte. Dennoch verlief die Verdrängung jüdischer Unternehmer unterschiedlich schnell, je nachdem, wie hoch jeweils der Verfolgungsdruck war, der von den örtlichen Beteiligten ausging. So stieg in Gunzenhausen, wo es am 25. März 1934 zu einem Pogrom gegen die jüdische Bevölkerung kam, die Zahl der Geschäftsaufgaben jüdischer Gewerbetreibender 1934 im Vergleich zu 1933 an und blieb auch in den beiden folgenden Jahren auf hohem Niveau. Ein weiterer Einflussfaktor war die örtliche Branchenzusammensetzung der jüdischen Betriebe: Einzelhandelsgeschäfte waren dem "Druck der Straße", insbesondere in Form der Boykotte, in stärkerem Maße ausgesetzt als Großhandelsgeschäfte und Industriebetriebe und wurden daher tendenziell früher "arisiert" oder liquidiert.

1938-1942/43: Systematische Verdrängung und Ausplünderung

Schlagzeile eines Artikels über den Bamberger Einzelhandel von 1939. Abb. aus: Bamberger Tagblatt Nr. 26 (31.1.1939), 26. (Staatsbibliothek Bamberg, RB.Eph.10, 31.1.1939; Foto: Gerald Raab)

Im Jahr 1938 kam es zu einer rasanten Beschleunigung der Verdrängung jüdischer Unternehmer aus der Wirtschaft. Ausschlaggebend dafür war, dass die Reichsregierung ihre bis dahin abwartende Haltung aufgab und die systematische Ausschaltung jüdischer Gewerbetreibender nun durch zahlreiche gesetzliche Maßnahmen vorantrieb. Von zentraler Bedeutung war dabei die "Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden" vom 26. April 1938 (RGBl. 1938, S. 414), die alle Juden zur Anmeldung ihres gesamten in- und ausländischen Vermögens verpflichtete und zugleich den Beauftragten für den Vierjahresplan ermächtigte, Maßnahmen zur Verwendung dieser Vermögen zu treffen. Sie schuf die Grundlage für den staatlichen Zugriff auf das gesamte Vermögen der deutschen Juden. Für den Verkauf eines Unternehmens aus jüdischem Besitz wurde per Anordnung vom selben Tag die Genehmigung einer staatlichen Verwaltungsbehörde erforderlich.

In den folgenden Monaten nahm die Zahl der "Unternehmensarisierungen" und -liquidationen stetig zu. Beschleunigt wurde dieser Prozess durch weitere Gesetze, die Juden den Betrieb von Einzelhandels- und Versandgeschäften sowie Handwerksbetrieben ab dem 1. Januar 1939 untersagten und die Möglichkeit schufen, für die Liquidation einen Abwickler einzusetzen und damit den jüdischen Unternehmern die Verfügung über ihre Betriebe zu entziehen. Zudem wurde der staatliche Zugriff nun auch auf nichtgewerbliches jüdisches Vermögen vorbereitet: Der Verkauf von Grundstücken aus jüdischem Besitz wurde einer Genehmigungspflicht unterstellt, für Wertpapiere ein Depotzwang eingeführt, für Wertgegenstände wie Juwelen, Schmuck oder Kunstgegenständen ein Verkaufsverbot. Sie durften nur noch bestimmten öffentlichen Ankaufsstellen angeboten werden.

Nürnberger (oben) und Augsburger Kleinsilberarbeiten aus jüdischem Besitz, die vom Germanischen Nationalmuseum angekauft wurden. Abb. aus: 87. Jahresbericht (1941), 29. (Staatsbibliothek Bamberg, 22/Csl.q.53-c(87, Foto: Gerald Raab)

Diese gesetzlichen Zwangsmaßnahmen führten in Verbindung mit den traumatisierenden Erfahrungen der Novemberpogrome zu einer nochmaligen Beschleunigung der wirtschaftlichen Verdrängung der Juden. Zum Zeitpunkt der Pogrome hatten in den bayerischen Städten, für die Zahlen zur "Arisierung" vorliegen, noch etwa ein Drittel der jüdischen Unternehmen (Stand 1933) existiert. Im März 1939 vermeldete das Bayerische Wirtschaftsministerium, dass die "Entjudung" der Wirtschaft in Bayern mit Ausnahme weniger Betriebe abgeschlossen sei.

Bei diesen Ausnahmen kam es während der "Arisierung" oder Liquidation meist zu Komplikationen, zum Beispiel aufgrund ausländischer Beteiligungen oder schwieriger Kapitalverflechtungen. Obwohl das Reichswirtschaftsministerium im Juli 1940 die Wirtschaftsministerien der Länder aufforderte, alle "Unternehmensarisierungen" bis zum Jahresende abzuschließen, zogen sich einzelne Fälle noch bis 1942 hin. Die "Arisierung" von Grundstücken und Häusern war Anfang 1943 so gut wie abgeschlossen.

Parallel dazu lief die staatliche Enteignung und Verwertung aller übrigen Gegenstände aus jüdischem Besitz. Wer auswanderte, verlor durch die Reichsfluchtsteuer (RGBl. 1931, S. 699) einen Großteil seines Vermögens. Wer blieb, musste nach und nach alle Wertgegenstände bei staatlichen Stellen abliefern, Geldvermögen wurden durch die Finanzbehörden auf Sicherungskonten eingefroren. Die Vermögen der deportierten Juden verfielen gemäß der 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. November 1941 (RGBl. 1941, S. 722) dem Reich. Auf dieser Grundlage beschlagnahmten die deutschen Behörden den verbliebenen Hausrat der Deportierten, der teils noch vor Ort an die Nachbarn versteigert wurde, teils später an ausgebombte Familien weitergegeben wurde. Auf diese Weise wurde ein beträchtlicher Teil der deutschen Bevölkerung nicht nur zu Mitwissern, sondern auch zu Profiteuren der Judenverfolgung und -vernichtung gemacht.

Akteure der "Arisierung"

Den Kern der "Arisierung" eines Unternehmens oder einer Immobilie bildete stets ein privater Kaufvertrag zwischen einem oder mehreren Verkäufern und Käufern. An Orten, wo sich bis 1938 keine Vertreter der NSDAP oder anderer Organe in den Verkaufsvorgang einmischten, blieb dieser Kaufvertrag das Ergebnis von Verhandlungen der beiden Vertragsparteien. Konnten sich die jüdischen Veräußerer ihre Käufer frei aussuchen, so hatten sie höhere Chancen darauf, dass diese sich einigermaßen fair verhielten. Dennoch kann man in der Regel kaum von einem regulären Verkaufsvorgang sprechen, denn dieser fand immer vor dem Hintergrund der nationalsozialistischen Judenverfolgung statt. Man kann also davon ausgehen, dass der oder die Käufer jüdischen Besitzes bei Vertragsverhandlungen sich in der Regel in einer besseren Verhandlungsposition befanden. Die Untersuchung vieler "Unternehmensarisierungen" hat gezeigt, dass ein großer Teil der Käufer passiv als sogenannte "stille Teilhaber" von den restriktiven Rahmenbedingungen einer "Arisierung" profitierte. Manche wurden als "skrupellose Profiteure" sogar selbst aktiv, um durch die Einschaltung von NS-Funktionären bzw. Verwaltungsbehörden die Kaufpreise und Vertragsbedingungen zum eigenen Vorteil zu verändern. Nur wenige dagegen brachten den Mut auf, sich als "gutwillige Kaufleute" zugunsten der jüdischen Veräußerer einzusetzen und ihnen, auch unter Umgehung offizieller Anordnungen, einen fairen Kaufpreis zu zahlen.

Wie sich die Käufer verhielten, hing auch davon ab, in welchem Ausmaß und auf welche Weise sich die Funktionsträger aus Partei und Verwaltung vor Ort in die "Arisierungen" einmischten. Zum Teil geschah dies bereits vor 1938, obwohl dafür jegliche gesetzliche Grundlage fehlte. Beispielsweise machte sich in Memmingen der Kreiswirtschaftsberater der NSDAP 1937 eigenmächtig zur Genehmigungsinstanz für "Arisierungsverträge". Erst ab dem 5. Juli 1938 war gesetzlich vorgeschrieben, dass die staatliche Genehmigungsbehörde – in Bayern die Regierungspräsidenten – für eine "Unternehmensarisierung" je ein Gutachten des örtlichen Gauwirtschaftsberaters der NSDAP sowie der zuständigen Industrie- und Handelskammern (IHK) bzw. Handwerkskammer einholen musste. Bei der Umsetzung dieser Vorgaben gab es von Ort zu Ort große Unterschiede. Während der Regierungspräsident in der Regel nur die formale Genehmigungsinstanz war, nahmen die Gutachterinstanzen erheblichen Einfluss auf die Gestaltung der "Arisierungsverträge". Dabei übernahm meist entweder der Gauwirtschaftsberater oder die Handels- bzw. Handwerksammer die Führung.

Insbesondere das Ausmaß der Einflussnahme der lokalen Parteistellen unterschied sich gravierend. In Augsburg unter dem eher gemäßigten Gauleiter Karl Wahl (1892-1981) war die IHK die führende Gutachterinstanz bei "Unternehmensarisierungen". Zwar nutzte sie ihre Spielräume konsequent zu Ungunsten der jüdischen Unternehmer, blieb dabei jedoch im Rahmen dessen, was ein kaufmännisch-nüchternes Handeln legitim erscheinen ließ. So blieb Verkäufern und Erwerbern bis zuletzt ein gewisser Handlungsspielraum. Ganz anders in Nürnberg, wo die "Arisierung" zu einer Orgie der Korruption und Bereicherung der örtlichen NSDAP und ihrer Mitglieder wurde, allen voran des fanatisch-antisemitischen Gauleiters Julius Streicher (1885-1946). Ein hohes Maß von Druck bis hin zu körperlicher Gewalt gegen die jüdischen Besitzer von Unternehmen, Immobilien und teils sogar Kraftfahrzeugen sorgte dafür, dass diese ihr Eigentum zu extrem niedrigen Preisen der Nürnberger NSDAP bzw. den von ihr protegierten Käufern überließen. Handlungsspielräume bei der Auswahl der Käufer oder der Gestaltung der Vertragsbedingungen hatten Juden in Nürnberg 1938 nicht mehr. Ähnliches galt für München, wo Gauleiter Adolf Wagner (1890-1944) nach den Novemberpogromen die "Vermögensverwertung München GmbH" gründete, deren Ziel eine möglichst rasche und umfassende Verwertung jüdischer Vermögenswerte war. Auch in München kam es zu Korruption, jedoch sorgte Wagner stets für eine zumindest nachträgliche Legitimation seines Handelns und lenkte die Gewinne überwiegend in die Staatskassen. Für die jüdischen Betroffenen, denen die Zustimmung zu Kaufverträgen mit geringen Preisen abgepresst wurde, machte dies allerdings kaum einen Unterschied.

Untersuchungen zur "Arisierung" in kleineren Städten haben gezeigt, dass dort jeweils wieder andere Machtverhältnisse zwischen Partei und Verwaltung herrschten als in den jeweiligen Gauhauptstädten. So dominierte im schwäbischen Memmingen der Einfluss der örtlichen Parteiführung über die Gutachten der Augsburger IHK. Im fränkischen Gunzenhausen gab es, anders als in Nürnberg, keine nennenswerten Fälle persönlicher Bereicherung durch die örtliche NSDAP oder einzelne Parteimitglieder. Der dortige Kreisleiter und Bürgermeister Johann Appler (NSDAP, 1892-1978) zwang die jüdischen Einwohner nach den Novemberpogromen, Gunzenhausen innerhalb weniger Wochen zu verlassen, wobei sie ihre Immobilien mitsamt Hausrat und eventuellen Waren und Geschäftseinrichtungen an die Stadt verkaufen mussten. Nur dem mainfränkischen Gauwirtschaftsberater Hans Vogel scheint es gelungen zu sein, sämtliche "Arisierungen" von Unternehmen und Immobilien in seinem Gau, auch die im ländlichen Bereich, zu kontrollieren.

Ein zentraler Akteur und Profiteur bei der "Arisierung" jüdischen Vermögens war die staatliche Finanzverwaltung. Schon seit 1933 spielten die Steuerbehörden eine wichtige Rolle, wenn es darum ging, jüdische Unternehmer durch – häufig fingierte – Vorwürfe von Verstößen gegen die Steuer- und Devisengesetzgebung unter Druck zu setzen und jüdische Auswanderer mit Hilfe der Reichsfluchtsteuer um einen großen Teil ihres Vermögens zu bringen. Die ab 1938 erlassenen Gesetze zur Verwertung jüdischen Vermögens zielten im Wesentlichen darauf, die Erträge in die staatlichen Kassen zu lenken. Neben die Einnahmen aus diskriminierenden Steuern und Abgaben traten die Erlöse aus der Versteigerung des beschlagnahmten Hausrats der Ausgewanderten bis hin zum kompletten Einzug des Vermögens der Deportierten.

Neben diesen Hauptakteuren gab es einige weitere, die – von Ort zu Ort bzw. von Fall zu Fall in unterschiedlicher Zusammensetzung – an "Arisierungen" beteiligt waren. Dazu gehörte die Deutsche Arbeitsfront (DAF), deren Betriebsobleute in allen Unternehmen präsent waren. Sie lieferten bei "Arisierungen" häufig interne Informationen und bauten Druck auf die jüdischen Unternehmer auf. In vielen Fällen setzten sich Vertreter der DAF weit über ihr Zuständigkeitsgebiet dafür ein, ideologische Vorgaben der NSDAP wie die Tilgung "jüdischer" Firmennamen oder die rasche Entlassung jüdischer Beschäftigter bei "Arisierungen" umzusetzen. In Nürnberg konnte die DAF sogar zu einer der Schaltzentralen der "Arisierung" aufsteigen. Auch Kommunalverwaltungen waren häufig involviert. An bestimmten Verfahren nahmen sie als Genehmigungs- oder Gutachterinstanz teil, in anderen – teilweise sogar in denselben! – traten sie als Kaufinteressenten auf. Dies galt besonders für Immobilien und Grundstücke aus jüdischem Besitz, die im Bereich geplanter städtebaulicher Maßnahmen lagen. Auch soziale Einrichtungen wie jüdische Krankenhäuser oder Altenheime weckten häufig das Interesse der Kommunen. Dabei nutzten die Städte ihre Einflussmöglichkeiten, um andere Interessenten auszustechen und die Preise möglichst niedrig anzusetzen.

Weitere Beteiligte waren Sachverständige, die zur Bewertung einzelner Vermögensgegenstände herangezogen wurden und damit einen wichtigen Beitrag zur Ermittlung des Kaufpreises leisteten. Inwieweit sie sich von sachlichen oder aber ideologischen Kriterien leiten ließen, war im Einzelfall unterschiedlich. Eine andere Gruppe bildeten die Vermittler, die für eine Provision Verkäufer und Käufer zusammenbrachten. Auf diesem Feld betätigten sich frühzeitig auch die Banken, die für ihre jüdischen Unternehmenskunden geeignete Käufer suchten. Ihr Interesse galt dabei der Sicherung ihrer Kredite und dem Fortbestand langjähriger lukrativer Beziehungen zu den jeweiligen Unternehmen, die unter einem geeigneten "arischen" Erwerber fortgeführt werden sollten, aber auch dem Knüpfen neuer Kundenbeziehungen. Als 1938 die Zahl der "Unternehmensarisierungen" zunahm, systematisierten deutsche Großbanken wie die Deutsche Bank oder die Dresdner Bank ihre Vermittlertätigkeit und legten zentrale Listen mit Unternehmen aus dem Kundenkreis ihrer Filialen an, die für "Arisierungen" in Frage kamen.

Ausmaß und Folgen der "Arisierung"

In Zahlen ist das Ausmaß der "Arisierungen" nicht zu fassen. Dazu wäre eine breite Quellengrundlage erforderlich, die es erlaubt, alle "arisierten" Vermögensgegenstände zusammenzustellen und deren Wert zu ermitteln, doch eine solche flächendeckende Überlieferung fehlt. Hinzu käme noch der nicht quantifizierbare Verlust von unternehmerischem Wissen und gewachsenen Vertrauensbeziehungen zwischen jüdischen Unternehmern und ihren Lieferanten und Kunden oder jüdischen Vermietern und ihren Mietern.

Die Ausplünderung der deutschen Juden erstreckte sich auf deren gesamtes Vermögen und damit ihre Existenzgrundlage. Hinzu kam der Verlust ihrer gesellschaftlichen Stellung, ganz zu schweigen von den psychischen Folgen. Vielen, die emigrieren konnten, gelang es nicht, im Exil an ihre bisherige berufliche Laufbahn und gesellschaftliche Position anzuknüpfen. Die finanzielle Ausplünderung hatte überdies für viele Betroffene zur Folge, dass sie nicht mehr über die nötigen Mittel für eine Emigration verfügten und deshalb Opfer der Shoah wurden.

"Wiedergutmachung" nach 1945

Nach Kriegsende regelten die Alliierten in ihren Besatzungszonen die Rückerstattung "arisierten" jüdischen Eigentums, die den ersten Teil der sogenannten "Wiedergutmachung" nationalsozialistischen Unrechts darstellte. Die US-Militärregierung erließ dazu am 10. November 1947 das Gesetz Nr. 59 mit dem Titel "Rückerstattung feststellbarer Vermögensgegenstände".

Bis zum 31. Dezember 1948 konnten Rückerstattungsansprüche beim Zentralanmeldeamt in Bad Nauheim (Hessen) angemeldet werden, und zwar nicht nur durch die ehemaligen jüdischen Besitzer eines Vermögensgegenstands, sondern auch durch deren Erben oder, falls diese nicht festgestellt werden konnten oder die Antragstellung versäumten, durch die Nachfolgeorganisationen für erbenloses jüdisches Vermögen. In der US-Zone war dies die Jewish Restitution Successor Organization (JRSO). Auch die Erwerber jüdischen Vermögens mussten eine Anmeldung bei der amerikanischen Militärregierung einreichen. Daher sind über die meisten "arisierten" Unternehmen und Immobilien Rückerstattungsakten vorhanden.

Die Rückerstattung war derjenige Teil der Wiedergutmachung, in dem die Verfolgten und die "Arisierer", die durch den billigen Erwerb eines Unternehmens oder eines anderen Vermögensgegenstands zu Nutznießern der Verfolgung geworden waren, direkt miteinander konfrontiert wurden. Im Laufe des Verfahrens kamen dabei viele Details der früheren "Arisierung" zur Sprache. Daher stellen die Rückerstattungsakten auch eine wertvolle Quelle zur Frage der "Arisierung" dar und sind ein wichtiger Ersatz für die häufig fehlende zeitgenössische Überlieferung.

Neben die Rückerstattung durch den jeweiligen Erwerber trat später die staatliche Entschädigung für Eigentums- und Vermögensschäden, die nicht durch die Rückerstattung erfasst werden konnten, sowie für Schäden am beruflichen und wirtschaftlichen Fortkommen, aber auch Schäden an Leben, Körper, Gesundheit und Freiheit. In der US-Zone galt dafür zunächst das gemeinsam von der US-Militärregierung und den deutschen Ländervertretungen entwickelte Entschädigungsgesetz des süddeutschen Länderrates vom 26. April 1949 (USEG), das später als Vorlage für das "Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung" vom 29. Juni 1956 (BGBl. 1956, S. 559) diente.

Bei der rückblickenden Bewertung von Rückerstattung und Entschädigung muss man einerseits den guten Willen der Gesetzgeber honorieren, die jeweils versuchten, mit rechtlichen Regelungen den komplexen Sachverhalten der Verfolgung und den daraus resultierenden dramatischen Folgen für viele menschliche Schicksale gerecht zu werden. Auf der anderen Seite war die Praxis der Rückerstattungs- und Entschädigungsverfahren für viele jüdische Verfolgte frustrierend: Viele private Erwerber jüdischen Vermögens wie auch viele Beamte, die mit der Entschädigung befasst waren, zweifelten die Darstellung der Verfolgten an und versuchten, deren Ansprüche kleinzureden. Das war für die Betroffenen oft ein erneutes traumatisches Erlebnis anstelle der entlastenden Erfahrung ausgleichender Gerechtigkeit. Zudem zogen sich dadurch viele Verfahren in die Länge, während doch die Antragsteller das Geld häufig dringend benötigten.

Forschung zum Thema "Arisierung"

Mit Ausnahme weniger grundlegender Werke (Genschel 1966, Barkai 1987) setzte eine umfangreiche Forschung zur "Arisierung" und Enteignung jüdischen Vermögens erst in der zweiten Hälfte der 1990er Jahre ein. In den letzten Jahrzehnten sind zahlreiche Einzelstudien entstanden, sie sich mit der "Arisierung" in einzelnen Branchen bzw. Städten und Regionen beschäftigen oder einzelne Fälle oder auch Akteure der "Arisierung" und Enteignung in den Blick nehmen (z.B. Fichtl u.a. 1998, Baumann/Heusler 2004, Janetzko 2012).

Literatur

  • Frank Bajohr, "Arisierung" in Hamburg. Die Verdrängung der jüdischen Unternehmer 1933-1945 (Hamburger Beiträge zur Sozial- und Zeitgeschichte 35), Hamburg 1997.
  • Albrecht Bald, Die "Arisierung" des Selber Porzellankonzerns Rosenthal (1933-1938), die Erbstreitigkeiten sowie die Auseinandersetzungen um die Rückerstattung nach 1945, in: Miscellanea curiensia. Beiträge zur Geschichte und Kultur Nordoberfrankens und angrenzender Regionen 9 (2011) (Bericht des Nordoberflänkischen Vereins für Natur-, Geschichts- und Landeskunde e.V. 39), 223-289.
  • Avraham Barkai, Vom Boykott zur "Entjudung". Der wirtschaftliche Existenzkampf der Juden im Dritten Reich 1933-1943, Frankfurt am Main 1987.
  • Angelika Baumann/Andreas Heusler (Hg.), München arisiert. Entrechtung und Enteignung der Juden in der NS-Zeit, München 2004.
  • Waltraud Bierwirth, "Die Firma ist entjudet". Schandzeit in Regensburg 1933-1945, Regensburg 2017.
  • Michael Cramer-Fürtig/Bernhard Gotto (Hg.), "Machtergreifung" in Augsburg. Anfänge der NS-Diktatur 1933-1937 (Beiträge zur Geschichte der Stadt Augsburg 4), Augsburg 2008.
  • Franz Fichtl u.a., "Bambergs Wirtschaft judenfrei". Die Verdrängung der jüdischen Geschäftsleute in den Jahren 1933 bis 1939, Bamberg 1998.
  • Helmut Genschel, Die Verdrängung der Juden aus der Wirtschaft im Dritten Reich (Göttinger Bausteine zur Geschichtswissenschaft 38), Göttingen 1966.
  • Simon Goeke/Martin W. Rühlemann (Hg.), Sendling arisiert. Enteignung und Vertreibung jüdischer Nachbarn im Nationalsozialismus, München 2016.
  • Constantin Goschler/Jürgen Lillteicher (Hg.), "Arisierung" und Restitution. Die Rückerstattung jüdischen Eigentums in Deutschland und Österreich nach 1945 und 1989, Göttingen 2002.
  • Wolf Gruner, Die Grundstücke der "Reichsfeinde". Zur "Arisierung" von Immobilien durch Städte und Gemeinden 1938-1945, in: Fritz Bauer Institut (Hg.), "Arisierung" im Nationalsozialismus. Volksgemeinschaft, Raub und Gedächtnis (Jahrbuch zur Geschichte und Wirkung des Holocaust 2000), Frankfurt am Main 2000, 125-156.
  • Matthias Henkel/Eckart Dietzfelbinger (Hg.), Entrechtet. Entwürdigt. Beraubt. Die Arisierung in Nürnberg und Fürth, Begleitbuch zur Ausstellung im Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände (17. November 2021 bis 31. Juli 2013), Petersberg 2012.
  • Tim Benedikt Heßling, Auflösung jüdischer Haushalte im "Dritten Reich". Zur "Arisierung" in Bayerisch Schwaben: Augsburg und Fischach (Schriftenreihe Rechtsgeschichtliche Studien 81), Hamburg 2018.
  • Klaus Hofmann, Die Verdrängung der Juden aus öffentlichem Dienst und selbständigen Berufen in Regensburg 1933-1939 (Rechtshistorische Reihe 110), Frankfurt am Main 1993.
  • Paul Hoser, Die Geschichte der Stadt Memmingen. Band 2: Vom Neubeginn im Königreich Bayern bis 1945, Stuttgart 2001.
  • Maren Janetzko, Die "Arisierung" mittelständischer jüdischer Unternehmen in Bayern 1933-1939. Ein interregionaler Vergleich (Mittelfränkische Studien 22), Ansbach 2012.
  • Gerhard Kratzsch, Der Gauwirtschaftsapparat der NSDAP. Menschenführung – "Arisierung" – Wehrwirtschaft im Gau Westfalen-Süd (Veröffentlichungen des Provinzialinstituts für Westfälische Landes- und Volksforschung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe 27), Münster 1989.
  • Christiane Kuller, Finanzverwaltung und Judenverfolgung. Die Entziehung jüdischen Vermögens in Bayern während der NS-Zeit (Schriftenreihe zur bayerischen Landesgeschichte 160), München 2008.
  • Jürgen Lillteicher, Raub, Recht und Restitution. Die Rückerstattung jüdischen Eigentums in der frühen Bundesrepublik (Moderne Zeit 15), Göttingen 2007.
  • Henning Rader/Vanessa-Maria Voigt (Hg.), Ehem. jüdischer Besitz. Erwerbungen des Münchner Stadtmuseums im Nationalsozialismus, München 2018.
  • Sebastian Schott, Der wirtschaftliche Kampf der Nationalsozialisten gegen ihre jüdischen Mitbürger – die sogenannte Arisierung in Weiden, in: Stadtarchiv Amberg (Hg.), Facetten des Nationalsozialismus in der Oberpfalz (Beiträge zur Geschichte und Kultur der Stadt Amberg 6), Amberg 2014.
  • Wolfram Selig, "Arisierung" in München. Die Vernichtung jüdischer Existenz 1937-1939. Berlin 2004.
  • Hans Steidle, Neckermann & Co. Die Ausplünderung der Würzburger Juden im Dritten Reich, Würzburg 2014.

Quellen

"Arisierungen" in Bayern lassen sich anhand vielfältiger Quellenbestände erforschen. Für die staatlichen Archive sind besonders jene Unterlagen zu nennen, die einerseits im Zuge der "Arisierungen" entstanden (Devisenakten, Einziehungsakten, Steuerakten rassisch Verfolgter), andererseits Akten im Zusammenhang mit Rückerstattungen und Entschädigungen nach 1945 (Akten der Wiedergutmachungsbehörden und des Bayerischen Landesentschädigungsamts, Vermögenskontrollakten). Ferner können Strafverfahren gegen Verantwortliche und Profiteure weitere Aufschlüsse über Organisation und Vorgehensweise bei der Enteignung jüdischen Eigentums geben. Auf kommunaler Ebene sind die in den Stadtarchiven überlieferten Bestände der Bauämter, Finanzreferate, des Gewerbeamtes oder des Einwohneramtes von Relevanz. Weitere Quellen zu "Arisierungen" lassen sich daneben in Firmenarchiven oder den Beständen des Bayerischen Wirtschaftsarchivs finden, ebenso aber auch in Bibliotheken, Museen oder Sammlungen.

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Weiterführende Recherche

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Entjudung

Empfohlene Zitierweise

Maren Janetzko, Arisierungen, publiziert am 9.8.2021; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Arisierungen> (28.03.2024)