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Arbeitslosenversicherung

Aus Historisches Lexikon Bayerns

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Das Münchner Arbeitsamt befand in dem von Hans Grässel 1912/13 errichteten städtische Verwaltungsgebäuden in der Thalkirchner Straße. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv hoff-65168)

von Dieter G. Maier

Nachdem in den 1890er Jahren die Gewerkschaften begannen, ihre arbeitslosen Mitglieder zu unterstützen, nahmen sich seit 1900 auch die Städte dieses Problems an. Seit 1915 und verstärkt ab 1918 erhielten die Kommunen für diese Aufgabe finanzielle Beihilfen von Reich und Ländern, 1923 wurden zusätzlich die Arbeitgeber und Arbeitnehmer herangezogen. 1927 entfiel die bisher übliche Bedürftigkeitsprüfung, gleichzeitig wechselten Arbeitslosenunterstützung und Arbeitsvermittlung endgültig von der kommunalen Zuständigkeit in die des Reichs.

Die gewerkschaftliche Arbeitslosenunterstützung

Seit den 1890er Jahren führten die Gewerkschaften für ihre Mitglieder sukzessive eine Arbeitslosenunterstützung ein. Da sie aber bei hoher und anhaltender Arbeitslosigkeit an ihre finanziellen Grenzen stießen, forderten sie eine staatliche Regelung nach den Prinzipien der Sozialversicherung. Unterstützung fanden sie dabei von Seiten der Sozialdemokraten, bürgerlicher Sozialpolitiker und des Deutschen Städtetages. Reichsregierung und Reichstagsmehrheit blieben jedoch lange Zeit bei ihrer ablehnenden Haltung.

Erste Ansätze in Bayern

In Bayern beschäftigten sich Parlament, Regierung und Städtetag wiederholt mit der Frage einer kommunalen oder landeseigenen Arbeitslosenversicherung. In Denkschriften, Stellungnahmen und Debatten wurden diese Überlegungen aber schließlich als wirtschaftlich nicht durchführbar verworfen. Die Staatsregierung empfahl daher den Städten Hilfeleistungen nach dem "Genter System": Die Stadt Gent (Belgien) bezuschusste ab 1900 die aus den Mitgliedsbeiträgen finanzierte Unterstützung der Gewerkschaften. Neben einigen anderen deutschen Städten führte in Bayern aber nur Erlangen (1909) dieses System ein. München und Nürnberg halfen Arbeitslosen auf andere Weise.

Die Städte wollten oft - aus politischen Gründen - die Gewerkschaften oder generell die Arbeitslosen nicht mit speziellen Leistungen unterstützen. Diese Politik änderte sich offensichtlich von Haushaltsjahr zu Haushaltsjahr, auch infolge der Veränderungen der Mehrheiten im Stadtparlament. Zuwendungen waren z. B. Mietzuschüsse, Barzuschüsse, unentgeltliche Mittagskost.

Reichszuschüsse durch die Kriegswohlfahrtspflege

Die hohe Arbeitslosigkeit zu Beginn des Ersten Weltkrieges führte zur ersten reichsweiten Hilfe. Ab Januar 1915 unterstützten das Reich und die Bundesstaaten die Kommunen, die an ihre bedürftigen und arbeitswilligen Einwohner eine "Erwerbslosenfürsorge" zahlten: freiwillig, ohne Rechtsanspruch, aber außerhalb der diskriminierenden Armenpflege.

Die "Erwerbslosenfürsorge" als Übergangslösung

Als eine ihrer ersten Maßnahmen erließ die neue Reichsregierung im November 1918 die Verordnung über Erwerbslosenfürsorge. Zuständig waren die Gemeinden, die diese Aufgabe bald ihren Arbeitsämtern übertrugen. Mitfinanziert wurde diese Fürsorge zur Hälfte vom Reich und zu einem Drittel vom Bundesstaat. Bedingung waren weiterhin Bedürftigkeit sowie Arbeitsfähigkeit und -willigkeit. Als wichtigstes Ziel verfolgte sie aber auch die Beendigung der Arbeitslosigkeit.

Wegfall der Bedürftigkeitsprüfung

Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlten schon ab 1923 Beiträge zur Erwerbslosenfürsorge in Höhe von maximal 3 % des Lohnes. Die Bedürftigkeitsprüfung entfiel jedoch erst mit dem am 1. Oktober 1927 in Kraft getretenen Gesetz zur Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG). Die "Arbeitslosenunterstützung" (Alu) wurde für maximal 26 Wochen gezahlt. Die 1926 eingeführte "Krisenunterstützung" (Kru, später Arbeitslosenhilfe genannt) für Arbeitslose, die keinen Anspruch (mehr) auf die Alu hatten und bedürftig waren, finanzierte das Reich zu vier Fünfteln. Für bedürftige Arbeitslose, die keinen Anspruch auf eine der beiden Leistungen hatten, kam ggf. die ausschließlich von den Kommunen finanzierte "Wohlfahrtsunterstützung" in Frage ("Wohlfahrterwerbslose").

Erneute Bedürftigkeitsprüfung während des Zweiten Weltkrieges

Mit Kriegsbeginn 1939 erhielten nur noch Bedürftige die Alu. Am Beitragssatz von 6,5 % aus dem Jahr 1930 hielten die Nationalsozialisten trotz des leergefegten Arbeitsmarktes bis zum Kriegsende fest.

Wiedereinführung des Versicherungprinzips nach 1945

Nach dem Krieg wurde die Unterstützung in den Besatzungszonen zunächst unterschiedlich gewährt. Auf Vorschlag des Bayerischen Arbeitsministeriums genehmigte die amerikanische Militärregierung schon 1946 in Bayern eine Hilfe ohne Bedürftigkeitsprüfung. Nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland und der Errichtung der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (BAVAV), ab 1969 Bundesanstalt für Arbeit (BA) und seit 2004 Bundesagentur für Arbeit, wurde die Arbeitslosenversicherung wieder hergestellt und vereinheitlicht. Die Geldleistung erhielt nun die Bezeichnung "Arbeitslosengeld" (Alg). Für bedürftige Arbeitslose ohne Anspruch auf Alg finanzierte der Bund die "Arbeitslosenhilfe" (Alhi). Zum 1. Januar 2005 wurden die Sozialhilfe und die Arbeitslosenhilfe als "Grundsicherung für Arbeitsuchende" zusammengelegt.

Literatur

  • Karl Christian Führer, Arbeitslosigkeit und die Entstehung der Arbeitslosenversicherung in Deutschland 1902-1927, Berlin 1990.
  • Dieter G. Maier, Anfänge und Brüche der Arbeitsverwaltung bis 1952 (Schriftenreihe der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung 43), Brühl 2004, 36-40.
  • Dieter G. Maier (Hg.), Geschichte der Arbeitsmarktpolitik und Arbeitsverwaltung in Deutschland. Ausgewählte Texte 1877-1952 (Schriftenreihe der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung 52), Brühl 2008.
  • Josef Nothaas, Die produktive Erwerbslosenfürsorge in Bayern, in: Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamtes 58 (1926), 32-39.
  • Karl Heinrich Pohl, Die Münchener Arbeiterbewegung. Sozialdemokratische Partei, freie Gewerkschaften, Staat und Gesellschaft in München 1890-1914, München u. a. 1992, 316-330.
  • Heribert Rottenecker/Jürgen Schneider, Geschichte der Arbeitsverwaltung in Deutschland, Stuttgart 1996.
  • Hans-Walter Schmuhl, Arbeitsmarktpolitik und Arbeitsverwaltung in Deutschland 1871-2002 (Beiträge zur Arbeitsmarkt- und Berufsforschung 270), Nürnberg 2003, 50-61, 88-96, 122-156, 273-281, 374-378, 445-450.

Quellen

  • Oliver Braun (Bearb.), Die staatsbürgerlichen Vorträge von Alois Hundhammer aus den Jahren 1930 und 1932 (Quellentexte zur bayerischen Geschichte 4), München 2005, 220-228.

Weiterführende Recherche

Externe Links

Verwandte Artikel

Arbeitslosenunterstützung, Erwerbslosenfürsorge, Erwerbslosenunterstützung

Empfohlene Zitierweise

Dieter G. Maier, Arbeitslosenversicherung, publiziert am 11.05.2006; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Arbeitslosenversicherung (28.03.2024)