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Ansbach, Markgraftum: Territorium und Verwaltung

Aus Historisches Lexikon Bayerns

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Markgräfliches Wappen (145x135 mm, gebrannter Ton) nach 1465 von einem Stadttor in Gunzenhausen. 1757 von Antiquarius Johann Friedrich Christelli dem Hochfürstlichen Archiv übergeben. (Staatsarchiv Nürnberg, Cimelien 192/2)
Das Haus Brandenburg-Ansbach in der Genealogie der Hohenzollern. (Abb. aus: Günther Schuhmann, Die Markgrafen von Brandenburg-Ansbach, Ansbach 1980, 164-165)

von Reinhard Seyboth

Das Markgraftum Ansbach umfasste Gebiete, die vor allem im heutigen Mittelfranken lagen. Hinzu kamen Besitzungen im heutigen Unterfranken und in Württembergisch Franken. Das Territorium war nicht geschlossen, sondern durch zahlreiche Enklaven im Besitz von Reichsstädten, des Fürstbistums Eichsätt und des Deutschen Ordens gekennzeichnet. Erstes Verwaltungszentrum war die Cadolzburg, bevor sich Ansbach zur Residenzstadt entwickelte. Mit einer zielstrebigen Erwerbspolitik verfolgten die Zollern als Burggrafen von Nürnberg seit dem 13. Jahrhundert den Aufbau von Territorien in Franken, die in das Markgraftum Ansbach und das Markgraftum Bayreuth-Kulmbach mündeten. Die Ansbacher Zentralverwaltung umfasste den Hofrat, die Hofkanzlei, den Geheimen Rat, das Hofgericht, das Konsistorium, die Hofkammer, das Landschaftskollegium, den Lehenhof, das Kaiserliche Landgericht Nürnberg und das Collegium Medicum. 1791 fiel das Markgraftum an Preußen, 1806 schließlich an Bayern.

Lage und Ausdehnung

Karte des Markgraftums Brandenburg-Ansbach um 1500. (Gestaltung: Stefan Schnupp; Vorlage: Spindler/Diepolder, Bayer. Geschichtsatlas, München 1969, 25.)

Bis zum Übergang an Preußen 1791 hatte das Markgraftum Ansbach eine Fläche von 3579 qkm mit ca. 130.000 unmittelbaren und 6.000 mittelbaren Untertanen. Das Gebiet lag zu großen Teilen im heutigen Mittelfranken. Daneben gehören die ehemaligen Besitzungen um Crailsheim und Creglingen heute zu Württembergisch Franken. Die Enklaven Mainbernheim, Prichsenstadt und Kleinlangheim sowie die sechs Maindörfer Gnodstadt, Marktsteft, Martinsheim, Obernbreit, Sickershausen und Oberickelsheim liegen in Unterfranken. Es war allerdings kein in sich geschlossenes Territorium (territorium inclausum), sondern durchsetzt mit etlichen Enklaven im Besitz der Reichsstädte Rothenburg o. d. Tauber, Weißenburg und Nürnberg (Pflegamt Lichtenau), des Fürstbistums Eichstätt (Herrieden, Arberg, Ornbau, Spalt, Abenberg) und des Deutschen Ordens (Ellingen, [Wolframs-]Eschenbach, Virnsberg). Wirtschaftlich profitierte das Markgraftum von den fruchtbaren Böden des fränkischen Keuperbeckens, kulturell von der Nähe zu bedeutenden Reichsstädten, insbesondere Nürnberg.

Das Markgraftum war umgeben von zahlreichen Territorialnachbarn: im Norden das Markgraftum Kulmbach bzw. Bayreuth und das Hochstift Würzburg, im Westen die Grafschaft Hohenlohe und das Territorium der Reichsstadt Rothenburg o. d. Tauber, im Süden die Grafschaft Oettingen, das Herzogtum Pfalz-Neuburg und das Hochstift Eichstätt, im Osten das Herzogtum bzw. Kurfürstentum Bayern sowie das Landgebiet der Reichsstadt Nürnberg. Hinzu kamen etliche reichsritterschaftliche Besitzungen.

Historische Entwicklung

Cadolzburg bei Fürth. Die Burganlage diente im 14. und 15. Jh. als Residenz der Burggrafen von Nürnberg. 1945 teilweise zerstört wurde die Anlage bis 2017 wieder aufgebaut. (Foto von Simon Koopmann lizenziert durch CC BY-SA 3.0 de via Wikimedia Commons).
Ansicht von Ansbach um 1648. Abb. aus: Matthäus Merian u. Martin Zeiller, Topographia Franconiae, Frankfurt 1648. (Staats- und Stadtbibliothek Augsburg, 4 K-K 117)

Bald nach ihrer Belehnung mit dem Nürnberger Burggrafenamt 1191/92 begannen die aus Schwaben stammenden und dort unter anderem im Raum Hechingen (Zollernalbkreis, Baden-Württemberg) begüterten Grafen von Zollern durch Erwerb umfangreichen Streubesitzes aus dem Erbe der Grafen von Raabs und der Grafen von Abenberg mit dem Aufbau eines eigenen Territoriums im mittelfränkischen Raum. Erste Verdichtungen lagen um Cadolzburg, Abenberg, Riedfeld-Windsheim sowie Pegnitz. Frühes Verwaltungszentrum dieser stetig wachsenden Besitzagglomeration war die Cadolzburg.

1273 erhielt Burggraf Friedrich III. (reg. 1261-1297) von König Rudolf von Habsburg (reg. 1273-1291) eine Bestätigung aller bisher erlangten Besitzungen und Rechte. Unter Friedrichs Regierung kamen bis zum Ende des 13. Jahrhunderts noch weitere Güterkomplexe hinzu. Durch Friedrich IV. (reg. 1300-1332) wurde Ansbach 1331 von den Grafen von Oettingen erworben, allerdings gingen durch Schenkungen seines Bruders Konrad III. (reg. 1332-1334) an geistliche Empfänger (Deutscher Orden, Hochstift Eichstätt, Hochstift und Dompropstei Bamberg) auch wertvolle Bindeglieder wieder verloren. Der Erwerb diverser Rechte wie Hochgerichtsbarkeit, Zoll- und Geleithoheit, Schutzvogtei und Jagdrecht diente der herrschaftlichen Durchdringung und Verdichtung, der Abschluss von Gewartungs- und Öffnungsverträgen für adelige Burgen der Verteidigungsfähigkeit des Territoriums.

Durch die unter Burggraf Friedrich V. (Beiname: der Erwerber, reg. 1357-1397) realisierten Zugewinne Emskirchen 1361, Schwabach mit Kammerstein und Kornburg [Stadtteil von Nürnberg] 1364, Wassertrüdingen 1371, Feuchtwangen 1376 und Uffenheim 1378 – 1399 kam noch Crailsheim hinzu – erreichte das Markgraftum weitgehend jene Gestalt, die es bis zum Übergang an Bayern beibehielt. Zwar unternahm Markgraf (ab 1470 Kurfürst von Brandenburg) Albrecht Achilles (reg. 1440-1486) noch weitere Expansionsversuche, die jedoch von den Territorialnachbarn, insbesondere den Bischöfen von Würzburg und Bamberg, den Herzögen von Bayern und der Reichsstadt Nürnberg, misstrauisch verfolgt und weitgehend vereitelt wurden. Daher konnten 1443 nur noch die Pfandschaft Kitzingen sowie 1448 Creglingen mit den sechs Maindörfern hinzugewonnen werden.

Unter Markgraf Georg Friedrich d. Ä. (reg. 1556-1603) wurden die als Folge der Reformation säkularisierten Besitzungen der Klöster Heilsbronn, Sulz, Wülzburg, Heidenheim, Solnhofen, Auhausen an der Wörnitz, Frauental sowie der Stifte St. Gumbert und Feuchtwangen in die Staatsverwaltung einbezogen und für das Kirchen-, Schul- und Wohlfahrtswesen genutzt. Darüber hinaus gelang nach 1500 der Erwerb einiger kleinerer, der Besitzabrundung dienender Herrschaften (Mainbernheim 1525, Röckingen 1572/84, Triesdorf 1600, Treuchtlingen 1647, Markt Berolzheim 1667, Bruckberg 1715, Vestenberg 1723, Güter der Grafen Geyer von Giebelstadt 1729).

Bereits 1403 hatten Burggraf Friedrich VI. (reg. 1397-1440, ab 1415 Markgraf und Kurfürst Friedrich I. von Brandenburg) und sein Bruder Johann III. (reg. 1397-1420) die fränkischen Besitzungen des Zollernhauses untereinander aufgeteilt, die künftig als „Land unter dem Gebirge“ (= Markgraftum Ansbach) bzw. „Land ob dem Gebirge“ (= Markgraftum Kulmbach bzw. Bayreuth) bezeichnet und auch in Zeiten, in denen sie einen gemeinsamen Landesherrn hatten, separat verwaltet wurden. Hingegen gelang die von den Zollern mutmaßlich als Fernziel angestrebte Schaffung einer Landbrücke zwischen den beiden Markgraftümern und damit ihre Vereinigung zu einem durchgehenden Herrschaftsgebiet wegen des dazwischenliegenden Landgebietes der mächtigen Reichsstadt Nürnberg nie.

Nach dem Tod des letzten Herzogs Wilhelm Heinrich von Sachsen-Eisenach (reg. 1729-1741) fiel dessen mittelrheinische Reichsgrafschaft Sayn-Altenkirchen aufgrund des Testaments seiner Großmutter Johannetta (1626-1701) von 1685 an deren Urenkel Markgraf Carl Wilhelm Friedrich von Brandenburg-Ansbach (reg. 1729-1757). Die Verwaltung des Gebiets erfolgte hauptsächlich von Ansbach aus, in Altenkirchen gab es ein Kanzleidirektorium.

Durch Geheimvertrag vom 16. Januar 1791 trat Markgraf Karl Alexander (reg. 1757-1791) die beiden Markgraftümer Ansbach und Bayreuth an das Königreich Preußen ab und übertrug Carl August Freiherr von Hardenberg (1750-1822) als dirigierendem Minister die landesherrliche Gewalt. Nach dem Regierungsverzicht des Markgrafen Ende Dezember 1791 und dem offiziellen Besitzübergang an Preußen Anfang Januar 1792 trieb Hardenberg die Schaffung eines geschlossenen Staatsgebiets kompromisslos voran. Durch Revindikationen fremdherrschaftlicher Besitzungen (Nürnberg, Deutscher Orden, Hochstift Eichstätt, Ritterschaft und adelige Eigenherren) vergrößerte er das Markgraftum Ansbach um fast ein Drittel, indem er die Hochgerichtsbarkeit als Merkmal der Landeshoheit beanspruchte. Dadurch kamen 113.000 neue Untertanen hinzu.

Die preußische Ära im Fürstentum Ansbach endete, als Preußen im Vertrag von Schönbrunn vom 15. Dezember 1805 Napoleon Bonaparte die Abtretung des Markgraftums Ansbach gegen das Kurfürstentum Hannover zusagte. Einen Tag später wurde im Vertrag von Brünn das Markgraftum dem Kurfürstentum Bayern zugewiesen. Nach vorübergehender mehrmonatiger Besetzung durch französische Truppen ging das Fürstentum Ende Mai 1806 endgültig in bayerischen Besitz über.

Die Zentralbehörden

Die Kanzlei

Die Markgräfliche Hofkanzlei in Ansbach wurde 1594 nach Plänen von Gideon Bacher (1565-1619) errichtet. Im 17. Jahrhundert diente das Gebäude auch als Tagungsort des Ansbacher Landtages. Zeichnung der Markgräflichen Kanzlei und der Türme der Stiftskirche St. Gumbertus, aus: Gebäudeaufnahmen zum Kataster der Staatsbauten in Ansbach, Ansbach 1808-1812, fol. 14v-15r (Bayerische Staatsbibliothek Cod.icon. 207 md)

Die Kanzlei entwickelte sich im Laufe des 15. Jahrhunderts zur wichtigsten Zentralbehörde der Landesverwaltung. Unter Anleitung des Kanzlers führte der Landschreiber mit Unterstützung durch eine Anzahl von Sekretären, Registratoren und Schreibern die Lehen- und Schuldbücher. In Urbaren, Sal- und Landbüchern wurden ab der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts die Besitz- und Herrschaftsrechte der Landesherren detailliert verzeichnet. Darüber hinaus ließ Markgraf Albrecht Achilles Abschriften wichtiger Urkunden, Korrespondenzen und anderer Schriftstücke erstellen, um bei Bedarf rasch auf sie zurückgreifen zu können. Sie wurden zu thematisch ausgerichteten Kopialbuchreihen (u. a. Herrschaftliche Bücher, Gemeinbücher, Kreis- und Reichstagsakten) zusammengefasst. Mit Beginn des 17. Jahrhunderts entstanden weitere Arbeitsbehelfe der Territorialverwaltung. Ämterweise wurden alle Untertanen, Lehenleute und Zinspflichtigen mit ihren Besitzungen und Abgaben in Partikularen registriert. Sogenannte 16-Punkte-Berichte erfassten die in jedem Amt geltenden Rechtsverhältnisse hinsichtlich Fraisch, Vogtei, Forst-, Jagd- und Geleitshoheit sowie Dorf- und Gemeinherrschaft. Beginnend mit der Brandenburgischen Halsgerichtsordnung von 1516 erließen die Markgrafen zahllose policeyliche Verordnungen für nahezu alle Lebensreiche, mit denen sie versuchten, ihre Untertanen einer möglichst umfassenden Sozialdisziplinierung zu unterwerfen.

Das Archiv

Die herrschaftlichen Urkunden sowie die Gold- und Silbergefäße der Nürnberger Burggrafen wurden seit dem 14. Jahrhundert im Gewölbe auf der Plassenburg verwahrt, doch gab es seit der Teilung der zollerischen Besitzungen auch auf der Cadolzburg sowie im Ansbacher Schloss Sammlungen von Schriftstücken, die für die laufenden Geschäfte benötigt wurden. Dorthin gelangte zudem ein erheblicher Teil der Archivalien jener Klöster und Stifte im Bereich des Markgraftums, die im Zuge der Reformation säkularisiert worden waren. In der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts entwickelte sich die Ansbacher Registratur unter der Leitung von Johann Siegmund Strebel (1700-1764) zum vorzüglich organisierten Hochfürstlichen Geheimen Archiv, das gute Voraussetzungen für eine funktionierende Landesverwaltung bot.

Der Rat

Wie in vielen anderen deutschen Territorien gab es im späten Mittelalter auch in den zollerischen Besitzungen noch keine klare Trennung zwischen Hof- und Staatsverwaltung, vielmehr wurden die entsprechenden Tätigkeiten oft von ein und derselben Person ausgeübt. Bei den als Räte im Hofdienst, als Statthalter bei längerer Abwesenheit des Fürsten sowie in der Landesverwaltung tätigen Funktionsinhabern handelte es sich zunächst vor allem um Adelige aus der Region, doch spielten auch Kanoniker des Ansbacher St. Gumbert-Stifts lange eine wichtige Rolle. Neben fachlicher Kompetenz war Loyalität gegenüber der Herrschaft ein wichtiges Kriterium bei der Indienstnahme. Unter Markgraf Albrecht Achilles wurde die Akademisierung der Herrschaftspraxis forciert, indem er zunehmend gelehrte, d. h. universitätsgebildete Personen an sich band. Zwei Drittel von ihnen waren bürgerlicher Herkunft, nur ein relativ kleiner Teil stammte aus den eigenen Territorien. Von den adeligen Beratern waren knapp die Hälfte und damit ein im Vergleich zu anderen Territorien hoher Anteil Juristen. Die gelehrten Räte agierten als Diplomaten, Gesandte und in der Rechtsprechung. Im Kanzleiwesen und in der Landesverwaltung sorgten sie für eine Professionalisierung und Rationalisierung der Abläufe. Als Folge der ab 1528 konsequent umgesetzten Reformation gehörten dem markgräflichen Rat keine Kanoniker mehr an.

Die Landstände

In der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts konnten die Landstände aufgrund der fürstlichen Dominanz des Markgrafen Albrecht Achilles noch kaum Mitspracherechte erlangen, gewannen dann aber ab 1509 angesichts der von Markgraf Friedrich d. Ä. (reg. 1486-1515) verursachten Verschuldung des Landes und anderer Missstände wachsenden Einfluss. Teilweise tagten die landständischen Vertreter des Ansbacher Markgraftums gemeinsam mit denen des Markgraftums Kulmbach. Mitte des 16. Jahrhunderts schieden die Ritterschaft und die Prälaten aus der Landschaft aus, sodass diese künftig nur noch aus den Vertretern der Städte und Ämter bestand. Zudem umging Markgraf Georg Friedrich d. Ä. ihr Steuerbewilligungsrecht immer häufiger und schrieb eigenmächtig Steuern aus. Im Laufe des 17. Jahrhunderts schwand der Einfluss der Landstände weiter. Bald führte ein Landschaftskollegium die Geschäfte der ehemaligen Landschaft, die 1701 letztmals tagte.

Das Kaiserliche Landgericht Nürnberg

1273 verlieh König Rudolf von Habsburg das seit spätstaufischer Zeit der Verwaltung des Königsgutes im Nürnberger Raum dienende Landgericht (iudicium provinciale) dem Burggrafen Friedrich III. Dieser sollte an Stelle des Königs omne iudicium iudicans (an jedem Gerichtstag richtend) den Gerichtsvorsitz führen. Im 15. Jahrhundert legte Markgraf Albrecht Achilles diese Kompetenz im Zuge seines Strebens nach einer Vormachtstellung in Franken so aus, als könne das burggräfliche Landgericht als oberstes Reichsgericht von jedermann angerufen werden und jeden Prozess an sich ziehen. Seit dem Ende des Fürstenkrieges 1463 ruhte das Gericht weitgehend, wurde jedoch 1490 von Albrechts Söhnen Friedrich d. Ä. und Sigmund (reg. 1486-1495) wiederbelebt. Nachdem es zuvor an wechselnden Orten (Gostenhof [Stadttteil von Nürnberg], Neustadt a. d. Aisch, Cadolzburg, Erlangen, Schwabach, Baiersdorf, Ansbach) getagt hatte, blieb nunmehr Ansbach sein ständiger Sitz, ab 1531 im dortigen neu erbauten Landhaus. Allerdings verlor es an Bedeutung und musste sich auf die Funktion eines fürstlichen Oberhofgerichts, u. a. als Appellationsinstanz für die beiden Hofgerichte in Ansbach und Bayreuth beschränken. Nach seiner zeitweiligen Aufhebung 1796-97 wurde das Kaiserliche Landgericht 1804 auf Anordnung Preußens endgültig aufgelöst.

Das Hofgericht

Das seit der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts nachweisbare Hofgericht gewann unter Markgraf Albrecht Achilles wesentlich an Bedeutung. Es verhandelte Rechtsfälle, die wegen der Beteiligung von Adligen oder Klöstern nicht vor das Kaiserliche Landgericht Nürnberg gezogen wurden. Darüber hinaus fungierte es als Appellationsinstanz vom Landgericht. Vorsitzender war zunächst der Hausvogt, gelegentlich auch der Markgraf, später ein eigener Hofrichter.

Der Hofrat (auch: Hofratskollegium, später: Hof-, Regierungs- und Justizrat)

Markgraf Georg Friedrich d. Ä. baute eine für seine Zeit sehr fortschrittliche und vorbildliche Behördenorganisation auf. Zu den von ihm geschaffenen Ratsgremien gehörte der Hofrat. Er war zuständig für die Landesverwaltung, zugleich übte er die oberste Gerichtsbarkeit aus. 1730 erfolgte eine Teilung seiner Kompetenzen. Der Aufgabenbereich des neu eingerichteten Justizrats umfasste das Justizwesen, die Kriminalgerichtsbarkeit und die Appellationen von den Untergerichten. 1752 wurden die beiden Kollegien unter der Bezeichnung Hof-, Regierungs- und Justizrat wiedervereinigt und in zwei Senate unterteilt: dem ersten oblagen insbesondere Landeshoheitssachen, die Regalien und das Policeywesen, dem zweiten sämtliche Gerichtsfälle.

Der Geheime Rat (auch: Geheimes Ratskollegium, später: Geheimes Ministerium)

Der ebenfalls von Markgraf Georg Friedrich d. Ä. gebildete Geheime Rat (im 18. Jahrhundert: Geheimes Ministerium) führte bei Abwesenheit des Landesherrn die Regierungsgeschäfte und war vor allem für die Außenpolitik sowie für Reichs- und Kreisangelegenheiten zuständig. Dem Geheimen Ministerium unterstanden auch das Geheime Archiv, die Witwen- und Waisenkassendeputation, das Scholarchat, die Hofbank, das Lottoinstitut, die herrschaftliche Bibliothek und das Münzkabinett.

Der Kammerrat (später: Hofkammer, Kammer- und Landschaftskollegium)

Als drittes Kollegium schuf Markgraf Georg Friedrich d. Ä. den für die Finanzverwaltung sowie das Bau-, Kommerzien-, Manufaktur- und Fabrikwesen zuständigen Kammerrat. Später erhielt dieser die Bezeichnung Hofkammer. Ihr unterstanden im 18. Jahrhundert auch die Bau- und die Salzdeputation, die Deputationen der Bruckberger Porzellanfabrik und der Triesdorfer Meierei sowie die Gerabronner Salinendeputation. 1752 wurden Hofkammer und Landschaft zu einer gemeinsamen Behörde mit der Bezeichnung Kammer- und Landschaftskollegium vereinigt, dem die Besorgung der Landeseinkünfte oblag.

Das Konsistorium

Unter Markgraf Georg Friedrich d. Ä. entstand 1580 nach württembergischem Vorbild das Konsistorium, dem das landesherrliche Kirchenregiment, die Aufsicht über das Schulwesen, die Ehegerichtsbarkeit und die Zensur oblagen. Mit der Konsistorialordnung von 1594 erhielt es seine endgültige Gestalt.

Der Lehenhof

Der Ansbacher Lehenhof war zuständig für alle vom Markgrafen verliehenen fürstlichen, gräflichen, ritterlichen und bürgerlichen Lehen. Das ihm vorgesetzte Gremium war der Hofrat, der in schwierigen oder gar strittigen Fällen zu entscheiden hatte. Die aus Urkunden, Akten und Lehenbüchern bestehende Überlieferung des Lehenhofes reicht bis ins 13. Jahrhundert zurück. 1558 richtete Markgraf Georg Friedrich d. Ä. ein eigenes Lehengericht für heimgefallene Lehen ein, das aus dem Lehenrichter, zehn Urteilern, dem Lehenschreiber, dem markgräflichen Anwalt und einem Advokaten bestand.

Das Burggräfliche Ratskollegium (auch: Gemeinschaftlicher Rat)

Das Burggräfliche Ratskollegium behandelte alle mit dem Markgraftum Kulmbach bzw. Bayreuth gemeinsamen Probleme, darunter die Verteidigung der markgräflichen Hoheitsrechte gegenüber Nürnberg.

Das Collegium medicum

Die Zuständigkeit des Collegium medicum umfasste das Gesundheitswesen, die Prüfung der Chirurgen und Hebammen sowie die Anfertigung medizinischer Gutachten.

Die Ämter

Die seit der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts geschaffenen Ämter bildeten die organisatorische Grundlage der Landesverwaltung in der Burggrafschaft Nürnberg bzw. dem Markgraftum Ansbach. Das älteste, um 1360 angelegte burggräfliche Urbar nennt folgende Ämter: Osternohe (Gemeindeteil von Schnaittach), Burgthann, Schönberg (Gemeindeteil von Lauf an der Pegnitz), Stauf (Gemeindeteil von Thalmässing), Roth, Schwand, Windsbach, Schwabach und Kornburg, Cadolzburg, Langenzenn, Schauerberg, Onolzbach (= Ansbach), Colmberg, Seldeneck (Baden-Württemberg), Lenkersheim, Neustadt a. d. Aisch, Rennhofen, Dachsbach und Castell. Davon werden im Reichssteuerregister von 1497 Schwand, Langenzenn, Schauerberg, Seldeneck, Lenkersheim und Rennhofen nicht mehr aufgeführt, während Wald, Flüglingen, Liebenau, Lobenhausen (Baden-Württemberg), Feuchtwangen, Uffenheim, Prichsenstadt, Crailsheim, Ingersheim, Onolzheim (ab Crailsheim alle Baden-Württemberg), Waizendorf, Bonnhof, Emskirchen, Bemberg, Werdeck (beide Baden-Württemberg), Hohentrüdingen, Baiersdorf, Kitzingen, Wassertrüdingen, Neuhof an der Zenn, Wittelshofen, Creglingen, Schwarzenbruck und Katzwang (Stadtteil von Nürnberg) neu hinzukommen. Dieser Wechsel spiegelt die zahlreichen Zugewinne und anderen Veränderungen wider, die der zollerische Territorialbesitz im mittelfränkischen Raum vor allem in der zweiten Hälfte des 14., im geringeren Umfang auch noch im 15. Jahrhundert erfuhr. Zugleich wird die zunehmende herrschaftliche und organisatorische Durchdringung des ganzen Gebietes durch die Landesherren deutlich. Die Ämter wiesen hinsichtlich ihrer Größe und ihrer Einnahmen große Unterschiede auf, waren zudem räumlich nicht strikt voneinander getrennt; vielmehr gab es zahlreiche Überlappungen.

Die Oberämter

Ab ca. 1662 wurden als oberste administrative Ebene des Markgraftums 15 in ihrer Größe sehr unterschiedliche Oberämter gebildet. Sie hatten die Aufsicht über die Verwaltung, die Rechtsprechung und die Wirtschaft der untergeordneten Kasten-, Vogtei-, Richter- und Stadtvogteiämter sowie über die Verwalterämter der im Zuge der Reformation aufgehobenen Klöster und Stifte.

Oberamt Ansbach
Amtsort Amt Herkunft (Art und Jahr des Erwerbs)
Ansbach Hofkastenamt Graf von Oettingen (Kauf 1331)
Ansbach Stadtvogtamt
Ansbach Stiftsamt Stift St. Gumbert (Säkularisation 1563)
Lehrberg Vogteiamt von Wilhermsdorf (Kauf 1540)
Birkenfels Vogteiamt von Seckendorff (Kauf 1538)
Flachslanden Vogteiamt Bischof von Regensburg (Erwerb vor 1260)
Bruckberg Vogteiamt von Löwen (Kauf 1715)
Unternbibert Vogteiamt Schenk von Schenkenstein (Gütereinzug 1583)
Vestenberg Vogteiamt von Eyb (Kauf 1723)
Weihenzell Vogteiamt Stift St. Gumbert (Säkularisation 1563)


Oberamt Burgthann
Amtsort Amt Herkunft (Art und Jahr des Erwerbs)
Burgthann Kastenamt König Rudolf I. (Belehnung 1288)
Schönberg Vogteiamt Herzöge von Bayern (Erwerb Ende 13./Anfang 14. Jh.)


Oberamt Cadolzburg
Amtsort Amt Herkunft (Art und Jahr des Erwerbs)
Cadolzburg Kastenamt Grafen von Abenberg (Erbschaft 1. Hälfte 13. Jh.)
Cadolzburg Richteramt
Roßtal Richteramt Hochstift Bamberg (Verpfändung 1281-1287)
Habersdorf Richteramt Hochstift Eichstätt (Verpfändung 2. Hälfte 13. Jh.)
Langenzenn Stadtvogteiamt Grafen von Abenberg (Erbschaft 1. Hälfte 13. Jh.)
Langenzenn Klosterverwalteramt Augustiner-Chorherrenstift Langenzenn (Säkularisation 1533, 1621 an Markgraftum Bayreuth)
Deberndorf Verwalteramt Nürnberger Patrizierfamilie Holzschuher (Kauf 1676)


Oberamt Colmberg
Amtsort Amt Herkunft (Art und Jahr des Erwerbs)
Colmberg Kastenamt Grafen von Oettingen (Kauf 1318)
Colmberg Vogteiamt
Leutershausen Stadtvogteiamt Grafen von Oettingen (Kauf 1318)
Jochsberg Vogteiamt von Seckendorff (Lehensheimfall 1572)
Insingen Kastenamt Stift St. Gumbert in Ansbach (Säkularisation 1563)


Oberamt Crailsheim
Amtsort Amt Herkunft (Art und Jahr des Erwerbs)
Crailsheim Kastenamt Grafen von Leuchtenberg (Kauf 1399)
Crailsheim Stadtvogteiamt
Werdeck oder Gerabronn (Baden-Württemberg) Kastenamt Grafen von Leuchtenberg (Kauf 1399)
Bemberg (Baden-Württemberg) oder Wiesenbach Kastenamt von Bebenburg (Kauf 1380/1405)
Anhausen (Baden-Württemberg) und Lobenhausen Kastenamt Paulinerkloster Anhausen (Schutzherrschaft 1504, Säkularisation 1557)
Goldbach (Baden-Württemberg) Renteiverwalteramt Königreich Preußen (Heirat 1729)
Markertshofen (Baden-Württemberg) Verwalteramt Schenken von Limpurg (Abtretung 1746)


Oberamt Creglingen
Amtsort Amt Herkunft (Art und Jahr des Erwerbs)
Creglingen (Baden-Württemberg) Kastenamt Graf von Hardegg als Erbe der Herren von Brauneck (Kauf 1448)
Creglingen Stadtschultheißenamt
Marktsteft Oberschultheißenamt Graf von Hardegg als Erbe der Herren von Brauneck (Kauf 1448)
Reinsbronn (Main-Tauber-Kreis) und Ingolstadt (Lkr. Würzburg) Verwalteramt Graf von Hardegg als Erbe der Herren von Brauneck (Kauf 1448)
Segnitz Schultheißenamt Benediktinerkloster Auhausen (Schirmherrschaft 1525)
Tauberzell (Gemeindeteil von Adelshofen) Amt Bistum Eichstätt (Kauf 1687)


Oberamt Feuchtwangen
Amtsort Amt Herkunft (Art und Jahr des Erwerbs)
Feuchtwangen Kastenamt Kaiser Karl IV. (Verpfändung 1376)
Feuchtwangen Stadtvogteiamt
Feuchtwangen Stiftsverwalteramt Stift Feuchtwangen (Säkularisation 1563)
Sulz Klosterverwalteramt Prämonstratenserinnenkloster Sulz (Säkularisation 1539)
Forndorf und Bechhofen Verwalteramt von Heideck (Lehensauftrag 1538)
Schopfloch und Unterampfrach Vogteiamt von Ellrichshausen/Brigitte Mayer (Kauf 1616)


Oberamt Gunzenhausen
Amtsort Amt Herkunft (Art und Jahr des Erwerbs)
Gunzenhausen Kastenamt von Seckendorff (Kauf 1368)
Gunzenhausen Stadtvogteiamt
Weimersheim und Flüglingen Verwalter- und Vogteiamt wohl Kloster Wülzburg (vor 1385)
Wülzburg Klosterverwalteramt Kloster Wülzburg (Schutzherrschaft ab ca. 1414, Säkularisation 1537)


Oberamt Hohentrüdingen
Amtsort Amt Herkunft (Art und Jahr des Erwerbs)
Hohentrüdingen Kastenamt Herzöge von Bayern (Verpfändung 1353, Kauf 1404)
Heidenheim Klosterverwalteramt Benediktinerkloster Heidenheim (Säkularisation 1537)
Berolzheim Verwalteramt von Pappenheim (Kauf 1667)
Rechenberg oder Ostheim Verwalteramt von Rechenberg (Lehensheimfall 1583)
Solnhofen Propsteiverwalter- und Richteramt Benediktinerkloster Wülzburg (Säkularisation 1534)
Wettelsheim (Gemeindeteil von Treuchtlingen) Richteramt Benediktinerkloster Wülzburg
Treuchtlingen Verwalteramt Grafen von Pappenheim (Gläubiger- Lehensanspruch nach Aussterben der Besitzer 1647)


Oberamt Roth
Amtsort Amt Herkunft (Art und Jahr des Erwerbs)
Roth Kasten- und Stadtrichteramt Bischof von Bamberg (Lehensvogtei 1267)
Georgensgmünd Richteramt von Hausen (Lehensheimfall 1549)
Friedrichsgmünd Verwalteramt Bau eines Jagdschlosses 1666


Oberamt Schwabach
Amtsort Amt Herkunft (Art und Jahr des Erwerbs)
Schwabach Kastenamt Grafen von Nassau (Kauf 1364)
Schwabach Stadtrichteramt
Kornburg Richteramt Grafen von Nassau (Kauf 1364)
Schwand Richteramt König Rudolf I. (Reichslehen 1273)
Wendelstein Richteramt König Rudolf I. (Reichslehen 1273)


Oberamt Stauf
Amtsort Amt Herkunft (Art und Jahr des Erwerbs)
Stauf Richteramt Kaiser Ludwig IV. (Belehnung 1328)
Thalmässing Kastenamt Kaiser Karl IV. (Verpfändung 1372)
Geyern (Gemeindeteil von Bergen) Verwalteramt von Ehenheim (Lehensheimfall 1599)


Oberamt Uffenheim
Amtsort Amt Herkunft (Art und Jahr des Erwerbs)
Uffenheim Kasten- und Vogteiamt Grafen von Hohenlohe (Kauf 1378)
Mainbernheim Kastenamt Reichsdorf (Verpfändung 1525)
Prichsenstadt Kastenamt König Wenzel (Verpfändung 1402)
Castell oder Kleinlangheim Kastenamt Grafen von Castell (Verpfändung 1328)
Giebelstadt Vogteiamt Geyer von Giebelstadt (Erbe 1708)


Oberamt Wassertrüdingen
Amtsort Amt Herkunft (Art und Jahr des Erwerbs)
Wassertrüdingen Kastenamt Grafen von Hohenlohe (Kauf 1371)
Wassertrüdingen Stadtvogteiamt
Auhausen a. d. Wörnitz Klosterverwalteramt Benediktinerkloster Auhausen (Säkularisation 1534)
Röckingen Amtsverwesung von Seckendorff (Lehensauftrag 1448); von Gundelsheim (Kauf 1584)
Schwaningen Verwalteramt von Gundelsheim (Lehensauftrag 1511); von Rechenberg (Lehensheimfall 1583)
Wittelshofen Vogteiamt Stift St. Gumbert in Ansbach (Säkularisation 1563)


Oberamt Windsbach
Amtsort Amt Herkunft (Art und Jahr des Erwerbs)
Windsbach Kastenamt Grafen von Oettingen/Herren von Dornberg (Lehensübertragung 1281/1292)
Heilsbronn Klosterverwalteramt Zisterzienserkloster Heilsbronn (Säkularisation 1578)
Merkendorf Verwalteramt Zisterzienserkloster Heilsbronn
Waizendorf Verwalteramt Zisterzienserkloster Heilsbronn
Nördlingen Pflegamt Zisterzienserkloster Heilsbronn

Die Städte

Residenz Ansbach. (Foto von 19Wilhelm18, lizenziert durch CC BY-SA 4.0 via Wikimedia Commons)

Die im Laufe des 14. Jahrhunderts von verschiedenen Vorbesitzern erworbenen Städte Leutershausen, Ansbach, Schwabach, Gunzenhausen, Wassertrüdingen, Feuchtwangen, Uffenheim und Crailsheim waren als Sitze von Ämtern für die verwaltungsmäßige Entwicklung des Markgraftums sowie für seine wirtschaftliche Prosperität von zentraler Bedeutung. Ansbach, Crailsheim, Kitzingen und Schwabach galten als so genannte Hauptstädte, die auch zu den Landtagen geladen wurden. Eine besondere Rolle kam Ansbach als Residenzstadt und Verwaltungszentrum zu. Seit der Errichtung eines Wasserschlosses unter Burggraf Friedrich VI. ab 1397 löste es die Cadolzburg als bevorzugten Wohnsitz der Zollernfürsten ab und entwickelte sich aufgrund seiner verkehrsgünstigen Lage schrittweise zum Hauptort des Markgraftums sowie zum Sitz der meisten Zentralbehörden. Die markgräfliche Münzstätte befand sich seit 1434 in Schwabach, während Gunzenhausen im 18. Jahrhundert den Status einer persönlichen Residenz Markgraf Carl Wilhelm Friedrichs erlangte.

Der Adel

Der fränkische Adel war eine Hauptstütze der markgräflichen Herrschaft. Im 15. und 16. Jahrhundert bekleideten Angehörige der Seckendorff, Eyb, Absberg, Aufseß und anderer in den Markgraftümern ansässiger Familien hohe Ämter am Hof und übernahmen als Amtleute, Richter und sonstige Funktionsinhaber wichtige Aufgaben in der Landesverwaltung. Darüber hinaus traten sie als unverzichtbare Kreditgeber ihrer verschuldeten Dienstherren auf. Markgraf Albrecht Achilles war an guten Beziehungen zum Adel und an dessen Bereitschaft zur Identifizierung mit dem regierenden Fürstenhaus besonders gelegen. Daher wurden in den von ihm gegründeten süddeutschen Zweig des Schwanenritterordens auch viele in markgräflichen Diensten stehende Adelige aufgenommen.

Die Neuorganisation der Verwaltung in der preußischen Ära (1791-1806)

Im Zuge der von ihm 1795 eingeleiteten Neuorganisation des Behördenwesens trennte Carl August Freiherr von Hardenberg Verwaltung und Justiz voneinander. Es entstanden zwei höchste Instanzen: Das bisherige Kammer- und Landschaftskollegium wurde in eine aus zwei Senaten bestehende Kriegs- und Domänenkammer umgewandelt, die für alle Domänen-, Steuer-, Polizei-, Militär- und Servis-Sachen zuständig war, außerdem für Landeshoheits-, Grenz-, Lehen- und Schulangelegenheiten in beiden fränkischen Fürstentümern. Der Ansbachischen Regierung als zweiter Instanz oblagen sämtliche Justizangelegenheiten. Sie unterstand der Aufsicht des Justizministeriums in Berlin. Ab 1796 traten – wohl nach dem Vorbild der französischen Departmenteinteilung – an die Stelle der bisherigen 15 Oberämter die 6 Kreisdirektorien Ansbach, Crailsheim, Gunzenhausen, Schwabach, Uffenheim und Wassertrüdingen. Die untergeordneten Richter-, Vogt-, Kasten und Verwalterämter verschwanden ebenso wie die Kloster- und Stiftsverwalterämter, stattdessen wurden Justiz- und Kammerämter geschaffen.

Archivsituation und Forschungsstand

Die umfangreiche archivalische Überlieferung zur burg- und markgräflichen Besitzentwicklung, zur Landesverwaltung und zum Behördenwesen befindet sich im Staatsarchiv Nürnberg, Bestand „Fürstentum Ansbach“. Vorhanden sind unter anderem Überlieferungen der Oberbehörden (Geheimer Rat, Hofrat, Hofkammer), Urkunden und Akten des Kaiserlichen Landgerichts Burggraftums Nürnberg, Ansbacher Oberamtsakten und Urkunden der einzelnen Ämter, Schriftgut der Klöster, Stifte und des Lehenhofes, Salbücher, Partikulare und 16-Punkte-Berichte. Teile des Geheimen Archivs zu Ansbach wurden auf Anordnung des Freiherrn von Hardenberg nach Berlin verbracht. Diese heute im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz in Berlin (Rep. 44) verwahrten Akten betreffen in erster Linie Regierungs- und Verwaltungsvorgänge der preußischen Ära um 1800.

Die einzelnen Aspekte der inneren Entwicklung des Markgraftums Ansbach und seiner Verwaltung sind unterschiedlich gut untersucht. Neueste Forschungen beschäftigen sich unter anderem mit der Zeit der Nürnberger Burggrafen, den beiden Kurfürsten Friedrich I. und Albrecht Achilles, ihren Räten sowie dem Wirken der Ansbacher Landstände im 16. Jahrhundert. Ein maßgebliches Grundlagenwerk für die Thematik stellt der Historische Atlas von Bayern, Teil Franken dar. Die einschlägigen Bände dieser Reihe enthalten eine nach den heutigen Landkreisen gegliederte historisch-topographische Landesbeschreibung des ehemaligen Markgraftums Ansbach und zeigen die oftmals komplizierten und wechselhaften Besitz-, Herrschafts- und Verwaltungsstrukturen des Raumes vom Mittelalter bis ins beginnende 19. Jahrhundert detailliert auf. Der auf breiter Quellengrundlage basierende Atlas-Band zu Ansbach hat für die noch ausstehenden Bände der Reihe geradezu Vorbildcharakter. Ein Forschungsdesiderat wäre eine ausführliche Analyse der zukunftsweisenden Maßnahmen Markgraf Georg Friedrichs d. Ä. in den Bereichen Behördenorganisation und Landesverwaltung.

Literatur

Quellen

  • Rainer-Maria Kiel (Hg.), Die Amtskalender der fränkischen Fürstentümer Ansbach und Bayreuth (1737-1801) [193 Mikrofiches], Erlangen 2000.
  • Christian Meyer (Hg.), Aus einem markgräflichen Haushaltungsbuch des 15. Jahrhunderts, in: Quellen und Forschungen zur Deutschen insbesondere Hohenzollerischen Geschichte 3 (1906), 152-234.
  • Johann Petz (Hg.), Die Urbare des Burggrafenthums Nürnberg unter dem Gebirge bis 1450 (Monumenta Boica 47 = NF 1), München 1902.
  • Johann Petz (Hg.), Die Urbare des Burggrafenthums Nürnberg unter dem Gebirge. Nachtrag bis 1500 (Monumenta Boica 48,1 = NF 2,1), München 1912.
  • Felix Priebatsch (Hg.), Politische Correspondenz des Kurfürsten Albrecht Achilles, 3 Bde. (Publicationen aus den K. Preußischen Staatsarchiven 59, 67, 71), Leipzig 1894-1898.
  • Das Reichssteuerregister von 1497 des Fürstentums Brandenburg-Ansbach-Kulmbach unterhalb Gebürgs, bearb. von Gerhard Rechter, 2 Teilbde. (Quellen und Forschungen zur fränkischen Familiengeschichte 1), Nürnberg 1985.
  • Matthias Thumser (Hg.), Ludwig von Eyb der Ältere (1417-1502): Schriften. Denkwürdigkeiten, Gültbuch, Briefe an Kurfürst Albrecht Achilles 1473/74, Mein Buch (Veröffentlichungen der Gesellschaft für fränkische Geschichte, Reihe I/6), Neustadt a. d. Aisch 2002.
  • Wolfgang Wüst (Hg.), Policeyordnungen in den Markgraftümern Ansbach und Kulmbach (Die „gute“ Policey im Reichskreis. Zur frühmodernen Normensetzung in den Kernregionen des Alten Reiches. Ein Quellenwerk 5), Erlangen 2011.
  • Rudolph Freiherr von Stillfried/Traugott Maerker, Monumenta Zollerana. Urkunden-Buch zur Geschichte des Hauses Hohenzollern, 8 Bde. und Register, Berlin 1852-1890.

Weiterführende Recherche

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Empfohlene Zitierweise

Reinhard Seyboth, Ansbach, Markgraftum: Territorium und Verwaltung, publiziert am 31.01.2025, in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Ansbach,_Markgraftum:_Territorium_und_Verwaltung> (8.02.2025)