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Adelsgesellschaften und -einungen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Historisches Lexikon Bayerns

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Aktuelle Version vom 17. Oktober 2019, 09:42 Uhr

Adelsgesellschaften auf dem Gebiet des heutigen Bayern. (Gestaltung: Stefan Schnupp, Angaben nach: Kruse/Paravincini/ Ranft 1991)

von Klaus Rupprecht

Adelsgesellschaften waren weltliche Einungen und entstanden zwischen 1330 und 1517. Ihre Mitglieder gaben sich durch gemeinsame Abzeichen oder Tracht zu erkennen. Sie verpflichteten sich zu gegenseitigem Beistand und traten öffentlich bei Messen, Totenfeiern oder Turnieren auf. Zu unterscheiden ist zwischen sog. hierarchischen Einungen, die von einem Fürsten veranlasst und geleitet wurden, und horizontalen Einungen, die der Adel aus genossenschaftlichem Anstoß heraus gründete. Im spätmittelalterlichen Deutschland können 92 Adelsgesellschaften nachgewiesen werden, die in besonders großer Zahl in Franken, Schwaben und der Pfalz zu verorten sind.

Grundsätzliches

Die Vergesellschaftung des Adels ist eine Erscheinung des 14. und 15. Jahrhunderts. Auch wenn es solche Einungen grundsätzlich im ganzen Reich gab, so konzentrieren diese sich doch auf die Kernlande Franken, Schwaben und die Pfalz, also Regionen mit offenen Verfassungsstrukturen ohne eindeutige Bindung an einen Landesherrn. Als zeitgenössische Begriffe für dieses Phänomen begegnen v. a. Gesellschaft, Einung, Bund/Bündnis, nicht jedoch der erst im 19. Jahrhundert hier eingebrachte und in der Regel unpassende Ausdruck Orden/Ritterorden. Nach dem systematischen Verzeichnis von Kruse/Paravicini/Ranft (1991) sind für das spätmittelalterliche Deutschland 92 Adelsgesellschaften bekannt. Die Benennungen erfolgten nach Heiligennamen (St. Georg, St. Wilhelm, ...), nach Tieren (Bär, Einhorn, Löwe, ...), nach Teilen der Bekleidung (Krone, Fürspang, ...) oder nach Gerätschaften bzw. Waffen (Schlegel, ...). Aus ständischen, nicht so sehr aus organisatorischen oder inhaltlichen Gründen sind die Gesellschaften des Patriziats von den Adelsgesellschaften zu trennen. Die Adelsgesellschaften und -einungen waren stets Antworten auf herrschende politische Verhältnisse oder Vorkommnisse. Alois Gerlich (1925-2010) bezeichnete diese als Verfassungsinstrumente einer Übergangszeit, die zwar den landesfürstlichen Territorialaufbau, aber noch nicht die Einordnung des Adels in diese Umwelt und den Schutz durch den Kaiser kannte.

Organisation und Funktion

Die Adelsgesellschaften waren grundsätzlich weltliche Einungen. Ihnen gemeinsam war die - häufig zeitlich begrenzte - gegenseitige vertragliche Verpflichtung durch einen Eid, weshalb man auch von Schwureinungen sprechen kann. Zuweilen reiften diese Verträge zu Statuten, die den Mitgliederkreis und die Ziele der Gesellschaft benannten, sowie ausführlich deren interne Führungsstruktur (mit Wahlverfahren), das Aufnahme- und Ausschlussverfahren, die jährlichen feierlichen Kapitelssitzungen (Jahresversammlungen), Konfliktregelungen sowie die Totenmemoria beschrieben. Äußere Zeichen der Gemeinsamkeit waren Abzeichen und Tracht. Die Mitgliedschaft blieb zuweilen in der Familie erblich. Durch eine interne Schiedsgerichtsbarkeit leisteten die Adelsgesellschaften durchaus ihren Beitrag zur Aufrechterhaltung des Landfriedens. Darüber hinaus galt eine Beistandsverpflichtung, falls einzelne Mitglieder angegriffen wurden. Im Inneren fungierte die Gesellschaft als "fraternitas" und "societas". Die Jahresversammlungen ("Kapitel") am geistlichen und weltlichen Sitz der Gesellschaft geben Zeugnis von beidem. Prozessionen, Messen und Totenfeiern folgen Sitzungen mit Aufnahmeberatungen, Diskussionen über ehrhaftes Verhalten sowie Maßnahmen gegenseitiger Hilfe bei Verarmung Einzelner. Schließlich durfte der gesellige Aspekt nicht zu kurz kommen.

Bei den Adelsgesellschaften ist zu unterscheiden zwischen sog. hierarchischen Einungen, die von einem Fürsten veranlasst und geleitet wurden (z. B. beim Schwanenritterorden der Markgrafen von Brandenburg-Ansbach-Kulmbach) und den horizontalen Einungen, die der Adel aus genossenschaftlichem Anstoß heraus gründete (z. B. der Fürspänger-Orden). Die hierarchischen oder auch höfischen Einungen dienten den Fürsten in der Regel dazu, den regionalen Adel politisch und gesellschaftlich enger an ihre eigene Herrschaft zu binden; die zur Gesellschaft gehörenden Adeligen hatten einen Treueid gegenüber ihrem Herren zu leisten. Als Vorbild dienten sicherlich die sog. Hoforden an den westeuropäischen Höfen, wie etwa der Orden vom Goldenen Vließ in Burgund oder der Hosenbandorden in England.

Dagegen gründeten sich die genossenschaftlichen Einungen der Grafen und Herren, Ritter und Knechte zunächst häufig mit einer Frontstellung gegen Fürsten oder Städte. Diese Ritterbünde waren Ausdruck des genossenschaftlichen Organisationswillens des Ritteradels gegen die Vereinnahmungstendenzen an den Fürstenhöfen. Sie waren durch eine Vielfalt an Funktionen gekennzeichnet (Fehdehilfe, Standesvertretung, Friedensgemeinschaft und Rechtshilfegenossenschaft, Turniergesellschaft, adelige Begräbnis- und Altarbruderschaft), so dass man ohne Zweifel behaupten kann, dass standespolitische Zielsetzung und politischer Demonstrationscharakter bei diesen Bünden immer zusammengehörten. Zudem waren sie ein Mittel der Darstellung adeliger Zusammengehörigkeit und Exklusivität.

Entwicklung und Beispiele bis zur Mitte des 15. Jahrhunderts

Die ersten Adelsgesellschaften entstanden in Deutschland um 1330; nach 1517 ist dagegen keine Neugründung mehr nachgewiesen. Grundsätzlich lässt sich ein Wandel von kurzfristigen, auf einen bestimmten Anlass zurückgehenden, als bewaffnete Interessensvertretung gegründeten Einungen zu auf Dauer organisierten sozialen Standesvereinigungen hin feststellen. Stellvertretend für die zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts sei hier auf die Gründungen der Löwen- und Georgsgesellschaft (1379/1381) und der Gesellschaft mit dem Greifen (1379) verwiesen. Deren Bekanntheitsgrad ergibt sich aus ihrer Verwicklung in den Ersten Städtekrieg. Diese jeweils nur relativ kurz bestehenden Rittergesellschaften wandten sich gegen die Territorialisierungspolitik der Fürsten und das erfolgreiche Wirtschaftsgebaren der Städte. Sie bildeten eigene Rechtspersönlichkeiten mit Siegelführungen und waren nach ihren Satzungen Standesvertretung zur Pflege adelig-ritterlicher Kultur, Friedensgemeinschaft und Rechtshilfegenossenschaft in einem. Alle diese Elemente nahm die 1392 gegründete Fürspängergesellschaft in sich auf und transportierte sie – als eine der wenigen wirklich langlebigen Adelsbünde – bis in das 16. Jahrhundert hinein. Charakteristisch für diese war ihre Exklusivität (Beschränkung auf 26 Mitglieder, Mitgliedschaft in der Familie erblich) und ihre Verbreitung über alle Territorien in Franken hinweg, was nicht zuletzt die Altarstiftungen und Kapitelssitzungen an den Marienkirchen zu Würzburg, Nürnberg und Bamberg belegen. Insbesondere in den Anfangsjahrzehnten lag der Schwerpunkt der Aktivitäten auf den gemeinsamen Begängnissen und Messfeiern sowie der gegenseitigen Unterstützung bei gesellschaftlichen Ereignissen, v. a. Turnieren. Als Gegenmodell zu dieser auf genossenschaftlicher Initiative gegründeten Adelsgesellschaft gründete Markgraf Albrecht Achilles von Brandenburg-Ansbach(-Kulmbach) (reg. 1440-1486) 1459 einen süddeutschen Zweig des Schwanenordens mit der Gumbertskirche in Ansbach als Zentrum. Dieser "höfische Orden" war für die Markgrafen ein wichtiges Mittel der dynastischen Klientelbildung.

Die Spannungen zwischen den Fürsten und dem Adel (Grafen, Herren, Ritter) führten auch zu Adelseinungen innerhalb der Territorien. In Franken kam hier die Vorreiterrolle ganz klar der würzburgischen Ritterschaft zu, da sie als erste mit dem umfassenden Territorialisierungsstreben ihres Fürsten konfrontiert wurde. Wegweisend wurden die Einungen der Grafen, Herren und Ritter aus dem Umfeld des Hochstifts Würzburg von 1402 und 1408. Fürstbischof und Einung rangen um die Durchsetzung ihrer Ziele, wobei die Ritterschaft im Verlauf des 15. Jahrhunderts zu wichtigen Privilegien ("Freiheiten") kam. Dazu zählten die Befreiung von Steuerzahlungen und Zollgebühren sowie die Festlegung des exklusiven Gerichtsstands - Errungenschaften, die für das Selbstverständnis des fränkischen Adels als "freier Adel" von zentraler Bedeutung wurden. Diese territorialen Adelseinungen standen fest in der Tradition der Adelsgesellschaften, verbanden sie doch ihren politischen Kampf mit der Funktion der Friedens- und Rechtswahrung.

Die Hussitenabwehr führte ab 1427 zu einer Intensivierung des regionalen wie überregionalen adeligen Genossenschaftswesens. Am 10. Juli 1430 verbanden sich die Gesellschaft mit dem St. Jörgenschild in Schwaben, die Gesellschaft mit dem Einhorn in Bayern und die Einung zu Franken auf zwei Jahre. Unter dem Eindruck der Niederlage des "deutschen" Heeres bei Taus kam es 1431 sogar zur Gründung eines "gesamtdeutschen Ritterbunds" und der Abhaltung eines Rittertags bei Windsheim (Lkr. Neustadt a.d.Aisch - Bad Windsheim). Mit dem Ende der Hussitengefahr verpufften diese Initiativen allerdings.

Verdichtung der Vergesellschaftung des Adels im späten 15. Jahrhundert

In eine völlig neue Dimension stieß das Einungswesen des Adels ab 1478 vor, als mehrere neue Initiativen nahezu gleichzeitig gestartet wurden. Dazu gehörte das erstmalige Auftreten der geeinten territorialen Ritterschaft des Hochstifts Bamberg, die sich nun in einer ähnlichen Situation sah wie die Würzburger Ritterschaft. Im selben Jahr erwarben 46 fränkische Adelige die Burg Rothenberg bei Schnaittach (Lkr. Nürnberger Land) samt kleinem Herrschaftsgebiet und gründeten eine Ganerbschaft. Die auffallendsten Akzente setzten aber sicherlich die "neuen Reichsturniere", auch die "Turniere der Ritterschaft der vier Lande" genannt, die ihren Anfang mit der wohl im Kreis der Fürspänger ausgearbeiteten Bamberger Turnierordnung von 1478 und dem ersten Turnier in Würzburg 1479 nahmen. Das Besondere an diesem Reigen von Turnieren bis 1487 war, dass es sich um eine überregionale, genossenschaftliche Gemeinschaftsaktion der Ritterschaft der vier Lande (Franken, Schwaben, Rheinstrom, Bayern) handelte, was es dann erst wieder gegen Ende des 16. Jahrhunderts in den Generalkorrespondenztagen der rheinischen, schwäbischen und fränkischen Reichsritterschaft gab.

Diese neuen Turniere waren Ausdruck der aktuellen, politisch wie sozial verschärften Konkurrenzsituation, der sich der Ritteradel gegenüber sah; oder - positiv formuliert - sie waren der Repräsentationsraum, in dem er seine eigenen gesellschaftlich-politischen Ambitionen zur Schau stellen konnte. Dies waren im Wesentlichen die Demonstration der unabhängigen Herrenstellung und das Ringen um das elitär adelige Standesethos als Abgrenzungskriterium zu anderen Ständen und als Legitimation der eigenen Führungsposition. Die Satzungen der Turniergesellschaften, sei es die genossenschaftlich orientierte Gesellschaft mit dem Einhorn (1481) oder die als Gegenstück vom Markgrafen Albrecht Achilles gegründete Gesellschaft mit dem Bären (1481) geben vielfach Zeugnis davon.

Als Ergebnis dieser Entwicklungen ist festzuhalten, dass die Vergesellschaftung des Adels seit den 1480er Jahren sowohl in ihrer inneren Verdichtung als auch in ihrer räumlichen Ausdehnung eine völlig neue Stufe erreichte. Es handelte sich zumindest für den fränkischen und schwäbischen Bereich um auch nach außen selbstbewusst als eigene politische Kraft auftretende Organe, wie etwa die Schlichtungsversuche in den Fehden des Conz von Aufseß mit Herzog Sigmund von Österreich (1427-1496) oder die eigenständigen Verhandlungen mit dem baierischen Löwlerbund 1489 zeigten. Die Gründung des Löwlerbunds am 14. Juli 1489 in Cham war für die Adeligen aus Niederbayern und der Oberpfalz ("Ritterschaft in Niederbayern und auf dem Nordgau") ein neuer (und letzter) Versuch, ihre "Freiheiten" (u. a. Befreiung von Steuerzahlungen und Zollgebühren, Festlegung des exklusiven Gerichtsstands) und ihre Vorstellung vom "freien Ritter" gegen Herzog Albrecht IV. von Bayern-München (reg. 1465-1508) und dessen auf die Stärkung der landesherrlichen Gewalt zielende Politik durchzusetzen. Es wurde damit versucht, Anschluss an die Entwicklungen in Franken und Schwaben zu halten. Konkreter Anlass der Adelseinung war der Versuch Herzog Albrechts, für seinen Kampf gegen den Schwäbischen Bund eine Kriegssteuer zu erheben und diese von allen Untertanen, also auch jenen in den Adelsherrschaften, direkt einzuziehen. Aus dem Löwlerbund als Adelsgesellschaft wurde schließlich ein Sammelbecken aller, die mit der Territorialisierungspolitik Herzog Albrechts IV. nicht einverstanden waren, wie etwa dessen Brüder oder der Schwäbische Bund. So konnte die Adelsgesellschaft zwar kurzfristig zu einem politischen Machtfaktor emporsteigen, wurde aber letztlich in den Machtkämpfen der einzelnen Wittelsbacher Linien instrumentalisiert und zerrieben bzw. von den anderen Unterstützern wie etwa Kaiser Friedrich III. (reg. 1440-1493, Kaiser ab 1452) zugunsten übergeordneter territorialer Ziele fallen gelassen. Im Vertrag vom 13. August 1493 erkannten die Löwler Herzog Albrecht wieder als ihren Landesherren an und schworen ihm Treue. Damit war sowohl dem Reichsunmittelbarkeitsstreben etlicher Adelsfamilien wie zukünftigen weiteren bündischen Bestrebungen in den wittelsbachischen Territorien ein Riegel vorgeschoben.

Im Gegensatz dazu führten die politischen Entwicklungen in Franken in diesen Jahren zu einem neuen Höhepunkt des adeligen Einungswesens, den gesamtfränkischen ritterschaftlichen Einungsverträgen von 1494 und 1495 ("zehnjähriger Bund"), die am Beginn eines neuen, besonderen Abschnitts der Genossenschaftsbewegung der Grafen, Herren und Ritter standen. Kernelemente dieser rein politischen, supraterritorialen, Familien in ganz Franken umfassenden Einung bildeten das Streben nach ordentlichem rechtlichem Austrag der Streitigkeiten, das Bemühen um die Wahrung des Landfriedens, die Verpflichtung zu genossenschaftlichem Beistand und die Disziplinierung des eigenen Standes durch die Ächtung des "tätlichen Vorgehens". Damit hatte sich nun auch institutionell die "Ritterschaft Landes zu Franken" konstituiert, mit ihrer Selbstsicht als "freie Ritter im Lande zu Franken gesessen" und ihrem Anspruch auf eine den fürstlichen Territorien neben- und nicht untergeordnete Stellung. Die nun nicht mehr personenbezogene Struktur, sondern die Verfestigung landschaftlicher Untergliederungen (Orte) weist bereits den Weg in die reichsritterschaftliche Organisation, der konkret aber erst mit dem Eingehen auf die Forderungen des Kaisers ab 1528/29 langsam und mühevoll beschritten wurde.

Adelsgesellschaften und -einungen auf dem Gebiet des heutigen Bayerns und in der Pfalz; Angaben nach: Kruse/Paravincini/Ranft 1991
Name Gründungsdatum Territorium / Region
Ritterstift Ettal 17. August 1332 Kloster Ettal
Turniergesellschaft mit Herzog Meinhard von Oberbayern-Tirol 28. September 1361 Oberbayern
Greif 2. Oktober 1379 um Wertheim
St. Georg vor dem 8. März 1381 Franken (?)
Esel vor 1387 Pfalz / Kraichgau / Wetterau
Gesellschaft zu Unterfranken 23. September 1387 Unterfranken
Fürspang 1392 Franken
St. Jörgschild 11. September 1406 Schwaben
Hirsch ca. 1408 um Regensburg
Rüde ca. 1408 um Regensburg
Sittich 17. April 1414 Bayern
Einhorn 1428 und 30. August 1466 Oberpfalz / Bayern-Straubing
Greif 1428 oder später um Regensburg
(Leit-)Bracke 1436 Unterschwaben / Baden
Fisch 1436 um den Bodensee
Gekrönte Steinböcke 19. August 1436 und 13. Januar 1480 Rheinland
Rose vor dem 21. Februar 1439 um Bamberg
Unsere Liebe Frau / Schwan 29. September 1440 zunächst Mark Brandenburg, dann auch Frankena
Pelikan / St. Georg 20. Mai 1440 Rheinpfalz
Wind(hund) vor 1459 Mittel- und Niederrhein
Wolf vor 1459 Mittel- und Oberrhein
Fisch und Falke 23. August 1484 Schwaben
Bär 8. September 1484 (?) Franken
Einhorn 8. September 1484 (?) Franken
Löwe 14. Juli 1489 Niederbayern / Oberpfalz

Literatur

  • Robert Fellner, Die fränkische Ritterschaft von 1495-1524 (Historische Studien 50), Berlin 1905 (Neudruck Vaduz 1965).
  • Bernhard Heydenreich, Ritterorden und Rittergesellschaften. Ihre Entwicklung vom späten Mittelalter bis zur Neuzeit, Würzburg 1960.
  • Lotte Köberlin, Die Einungsbewegung des fränkischen Adels bis zum Jahre 1494, Diss. phil. masch. Erlangen 1924.
  • Hans-Josef Krey, Herrschaftskrisen und Landeseinheit. Die Straubinger und Münchner Landstände unter Herzog Albrecht IV. von Bayern-München, Aachen 2005.
  • Holger Kruse/Werner Paravicini/Andreas Ranft, Ritterorden und Adelsgesellschaften im spätmittelalterlichen Deutschland. Ein systematisches Verzeichnis (Kieler Werkstücke D 1), Frankfurt am Main 1991.
  • Christoph Kutter, Zur Geschichte einiger schwäbischer Rittergesellschaften des 14. Jahrhunderts, in: Zeitschrift für württembergische Landesgeschichte 50 (1981), 87-104.
  • Herbert Obenaus, Recht und Verfassung der Gesellschaften mit St. Jörgenschild in Schwaben. Untersuchungen über Adel, Einung, Schiedsgericht und Fehde im 15. Jahrhundert (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte 7), Göttingen 1961.
  • Andreas Ranft, Adelsgesellschaften. Gruppenbildung und Genossenschaft im spätmittelalterlichen Reich (Kieler Historische Studien 38), Sigmaringen 1994.
  • Andreas Ranft, Die Turniere der Vier Lande. Genossenschaftlicher Hof und Selbstbehauptung des niederen Adels, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 142 (1994), 83-102.
  • Klaus Rupprecht, Das Einungswesen des oberfränkischen Adels, in: Bericht des Historischen Vereins Bamberg 130 (1994), 99-114.
  • Klaus Rupprecht, Die Nothaffte und das adelige Einungswesen in Bayern und Franken im 15. Jahrhundert, in: Karel Halla/Volker Dittmar, Auf den Spuren eines Adelsgeschlechts. Die Nothaffte in Böhmen und Bayern (Ausstellungskatalog), Eger 2006, 218-236.
  • Klaus Rupprecht, Vom Landfriedensbündnis zur Adelseinung. Genossenschaftliche Organisationsformen im spätmittelalterlichen Franken, in: Johannes Merz/Robert Schuh (Hg.), Franken im Mittelalter. Francia orientalis, Franconia, Land zu Franken: Raum und Geschichte (Hefte zur bayerischen Landesgeschichte 3), München 2004, 101-119.
  • Konrad Ruser, Zur Geschichte der Gesellschaften von Herren, Rittern und Knechten in Süddeutschland während des 14. Jahrhunderts, in: Zeitschrift für württembergische Landesgeschichte 34/35 (1975/76), 1-100.
  • Joachim Schneider, Spätmittelalterlicher deutscher Niederadel. Ein landschaftlicher Vergleich (Monographien zur Geschichte des Mittelalters 52), Stuttgart 2003.
  • Joachim Schneider, Überregionale Integrationstendenzen im deutschen Niederadel. Zwei Briefzeitungen von 1427 und die Adelseinungen der Hussitenzeit, in: Dieter Rödel (Hg.), Strukturen der Gesellschaft im Mittelalter. Interdisziplinäre Mediävistik in Würzburg, Wiesbaden 1996, 115-140.
  • Ernst Schubert, Die Landstände des Hochstifts Würzburg, Würzburg 1967.
  • Tanja Storn-Jaschkowitz, Gesellschaftsverträge adliger Schwureinungen im Spätmittelalter. Edition und Typologie, Berlin 2007.
  • Cord Ulrichs, Die Entstehung der fränkischen Reichsritterschaft. Entwicklungslinien von 1370 bis 1590 (Forschungen zur deutschen Rechtsgeschichte 31), Köln/Weimar/Wien 2016. [v. a. 67-244]
  • Sonja Zielke, Die Löwen-Gesellschaft. Ein Adelsbund des 14. Jahrhunderts, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 138 (1990), 25-99.

Weiterführende Recherche

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Rittergesellschaften, Ritterbünde, Adelseinung, Adelsvereinigungen

Empfohlene Zitierweise

Klaus Rupprecht, Adelsgesellschaften und -einungen, publiziert am 30.10.2018; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Adelsgesellschaften_und_-einungen> (29.03.2024)