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Landeszentralbank im Freistaat Bayern, Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank

Aus Historisches Lexikon Bayerns

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Die Landeszentralbank nach Kriegsende. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv hoff-64536)
Max Grasmann während einer Rede in der Landeszentralbank vor der Deutsch-Englischen Gesellschaft am 26. Januar 1955. Links neben Grasmann steht Harold Nicolson (Diplomat, Autor 1889-1977). (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv timp-014302)

von Manfred Steiner

1947 auf Basis eines Gesetzes vom November 1946 gegründet, hatte die Landeszentralbank anfangs die zentrale Aufgabe, den Geldumlauf und das Kreditgeschäft wiederzubeleben. Im Vorfeld der Währungsreform am 20. Juni 1948 wurde sie wie ähnliche Institutionen der Bank deutscher Länder angeschlossen, die in den drei westlichen Besatzungszonen die Währungsumstellung organisierte. 1957 gingen sämtliche Landeszentralbanken in der Deutschen Bundesbank auf. Als 2002 mit Einführung des Euros die Geldpolitik an die Europäische Zentralbank überging und die Bundesbank reformiert wurde, erloschen sämtliche Landeszentralbanken. Die Landeszentralbank ist nicht mit der Bayerischen Landesbank zu verwechseln.

Die Zeit nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs

Der Finanzbereich in Deutschland war nach 1945 von Zerschlagungen und Aufgliederung in die Besatzungszonen betroffen. Dies galt nicht nur für die Geschäftsbanken, hier insbesondere die Aufspaltung der Großbanken, sondern natürlich auch für die ehemalige Reichsbank. Es fehlte daher in der Zeit nach Kriegsende, aber auch schon in den Kriegsjahren davor, eine unabhängige Notenbank, die für die Geldwertstabilität in Deutschland sorgte. Die Reichsmark war nach Kriegsende völlig entwertet, und die von den Siegermächten in Umlauf gebrachten Zahlungsmittel trugen zusätzlich zu einer aufgeblähten Geldmenge bei. Da das Vertrauen in die vorhandenen Zahlungsmittel erodiert war und die Reichsmark als Zahlungsmittel kaum mehr akzeptiert wurde, entwickelte sich weitgehend eine Tauschwirtschaft mit Ware gegen Ware bis hin zum Schwarzmarkt. Die Währungsprobleme standen einem Wiederaufbau und einem Wirtschaftssystem mit einer geregelten Zahlungsfunktion entgegen. Es war deshalb dringend erforderlich, baldmöglichst eine funktionsfähige Notenbankstruktur zu schaffen.

Der Colm-Dodge-Goldsmith-Plan

Im Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945 hatten die Alliierten beschlossen, in Deutschland grundsätzlich dezentrale Strukturen zu schaffen. Daraus leitete sich auch ab, dass es vorerst keine zentrale Wirtschaftspolitik für die verschiedenen Zonen geben sollte. Für das Geld- und Bankwesen sollten allerdings gemeinsame Richtlinien sicherstellen, dass ein zonenübergreifendes Geld- und Währungssystem geschaffen werden konnte. Auf dieser Basis entwickelten der US-Finanzfachmann Joseph M. Dodge (1890-1964) sowie die aus Deutschland wegen des Nationalsozialismus in die USA emigrierten Nationalökonomen Gerhard Colm (1897-1968) und Raymond W. Goldsmith (1904-1988) einen Plan zur Neuordnung des deutschen Bank- und Notenbankwesens (verkürzt auch als Dodge-Plan bezeichnet), der für jedes Land eine eigene Zentralbank ohne Notenausgaberecht vorsah. Die Koordination sollte über eine alliierte Bankenbehörde (Allied Banking Board) und eine Kommission der Zentralbanken in den Ländern (Land Central Bank Commission) erfolgen. Es war vorgesehen, diesen Institutionen die Währungssicherung und die Bankenlenkung, beides ehemalige Aufgaben der Deutschen Reichsbank, zu übertragen.

Reichsbankleitstellen

Durch die Schließung aller Kreditinstitute in der sowjetischen Besatzungszone kam auch die Abwicklung des Zahlungsverkehrs und seine Verbuchung (Hauptbuchhaltung und Hauptkasse befanden sich in Berlin) zwischen den in den westlichen Besatzungszonen liegenden Reichsbankanstalten zum Erliegen. Die verbliebenen Reichsbankanstalten agierten somit ohne zentrale Lenkung unabhängig voneinander. Um eine Koordination zu erreichen, schufen die westlichen Militärregierungen sog. Reichsbankleitstellen: in der britischen und französischen Besatzungszone auf Zonenebene (in Hamburg und Speyer) und in der amerikanischen Besatzungszone auf Länderebene, also eigene Leitstellen für Bayern (in München), für Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern (in Stuttgart) und Hessen (in Frankfurt am Main). In der britischen Besatzungszone wurden die Reichsbankleitstellen durch die Verordnung Nr. 15, die am 24. November 1945 in Kraft trat, geschaffen. Zur gleichen Zeit wurde auch in den anderen Besatzungszonen die organisatorische Maßnahme der Einrichtung von Reichsbankleitstellen umgesetzt. Diese übernahmen vor allem Aufgaben, die vormals dem Direktorium der Reichsbank oblegen hatten. Sie sorgten für die Abwicklung des Geld- und Überweisungsverkehrs und hatten eine Koordinationsfunktion für die Reichsbankanstalten in ihrem Gebiet. Im Rahmen des Geldverkehrs versorgten sie die Reichsbankstellen und Reichsbanknebenstellen mit Bargeld. Sie waren auch die Ansprechpartner der für das Geld- und Bankwesen zuständigen Institutionen der Besatzungsmächte. Obwohl es für die amerikanische Zone offiziell keine länderübergreifende Organisation gab, nahm die "Zentralleitung" in München teilweise doch solche Funktionen in der Praxis war. So wurde zum Beispiel die Buchhaltung für alle Reichsbankniederlassungen der amerikanischen Zone in München konzentriert.

Die im Juli 1945 in München eingerichtete "Zentralleitung" für die bayerischen Reichsbankanstalten in Augsburg, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg kann als Vorläufer der Landeszentralbank in Bayern gesehen werden. Ein vorübergehend ins Auge gefasster, eigener bayerischer Weg, die Notenbankaufgaben in Bayern der Bayerischen Staatsbank zu übertragen und diese dann mit dem Zusatz "Landeszentralbank von Bayern" firmieren zu lassen, wurde verworfen.

Errichtung der Landeszentralbanken 1946/47

Verhältnismäßig früh, am 27. November 1946, erließ die bayerische Landesregierung mit Genehmigung durch die US-Militärregierung das "Gesetz Nr. 50 über die Errichtung der Landeszentralbank von Bayern". Am 2. Januar 1947 nahm dann, aufgrund des am 1. Januar 1947 in Kraft getretenen Errichtungsgesetzes, die Landeszentralbank von Bayern in München ihren Betrieb auf. Sie übernahm die Aufgaben der Reichsbankanstalten und ihrer Leitstelle in Bayern.

Erste Aufgaben

Die Landeszentralbank von Bayern wurde mit einem Grundkapital von 50 Mio. Reichsmark ausgestattet, in Form einer Einlage des Landes Bayern. Der Vorstand der Bank bestand aus dem Präsidenten, seinem Stellvertreter und einem weiteren Vorstandsmitglied. Der erste Präsident war Max Grasmann (1889-1977). Als Aufsichtsgremium wurde ein Verwaltungsrat geschaffen. Diesem gehörten der durch den bayerischen Ministerpräsidenten zu berufende Vorsitzende und acht weitere Mitglieder an. Der Verwaltungsrat legte die Grundsätze für die Erfüllung der Aufgaben der Landeszentralbank fest. Dabei sollten die Empfehlungen des länderübergreifenden Bankenrats berücksichtigt werden.

Das Gesetz über die Errichtung einer Landeszentralbank in Bayern war das erste seiner Art im Nachkriegsdeutschland. Die übrigen Länder der US-Besatzungszone folgten dem Beispiel Bayerns unmittelbar mit gleichlautenden Gesetzen und mit dem Inkrafttreten zum 1. Januar 1947. Nur in Bremen trat aufgrund seiner erst späteren Zugehörigkeit zur amerikanischen Zone das entsprechende Gesetz erst zum 1. April 1947 in Kraft. Im März 1947 folgte die französische Besatzungszone. In der britischen Besatzungszone wurden erst ab dem 1. März 1948 Landeszentralbanken nach dem bayerischen Vorbild geschaffen. Insgesamt entstanden in den drei westlichen Besatzungszonen elf Landeszentralbanken.

Ein Notenausgaberecht erhielt die Landeszentralbank von Bayern nicht, da dies dem Grundsatz der wirtschaftlichen Einheit Deutschlands widersprochen hätte. Ihre Hauptaufgabe war es, den Geldumlauf und die Kreditversorgung in Bayern wieder in Gang zu bringen. Dazu gehörte die Neuorganisation des Überweisungs- und Scheckverkehrs. Ferner sollte sie für Körperschaften des öffentlichen Rechts inklusive des Bayerischen Staates Kassengeschäfte abwickeln und kurzfristige Kredite gewähren. Allerdings war die Aufgabe der Kreditversorung aufgrund der aufgeblähten Geldmenge bis zur Währungsreform ohne große praktische Bedeutung, so dass bis dahin die Abwicklung des Zahlungsverkehrs und der Umtausch "zerschlissener" Noten im Vordergrund stand. Weitere Aufgaben waren die Bankenaufsicht und die Devisenkontrolle. Aufgrund der geringen Akzeptanz der Reichsmark war es schwierig, ein neues Gebäude für die Landeszentralbank in München zu errichten und einen großen Tresor auszubauen, der erforderlich war, um den Austausch der Banknoten zum Stichtag der schon absehbaren Währungsreform zu ermöglichen.

Die Unabhängigkeit der Landeszentralbanken - und damit auch der späteren Bank deutscher Länder - von staatlichen Einflussnahmen wurde zunächst sehr kontrovers gesehen. Von deutscher Seite wurde der Standpunkt vertreten, dass eine Abhängigkeit der Landeszentralbanken von Regierungsstellen unbedingt notwendig sei, da nur so die Wirtschaftspolitik der demokratisch gewählten Regierung friktionsfrei umzusetzen sei. Eine unabhängige Notenbank könne die Wirtschafts- und Finanzpolitik jeder demokratisch legitimierten Regierung konterkarieren, glaubten die deutschen Vertreter. Die Unabhängigkeit der Notenbank von staatlicher Einflussnahme war also primär keine deutsche Idee. Vielmehr entsprang es den Vorstellungen der Amerikaner, in Anlehnung an das US-amerikanische Federal Reserve System ein von Weisungen der Regierung unabhängiges Zentralbanksystem zu errichten. Die Idee der Unabhängigkeit war aber auch ein Mosaikstein im Rahmen der generellen Dezentralisierungsabsicht der USA für das Nachkriegsdeutschland. Damit sollte der staatlichen Leitung Macht genommen werden. Das Landeszentralbankgesetz für die amerikanische Zone ist als ein Kompromiss aus deutschen und amerikanischen Vorstellungen zu sehen. "Insgesamt kann man feststellen, dass die Landeszentralbanken aufgrund massiver amerikanischer Interventionen von direkten Weisungen der Landesregierungen unabhängig gestellt waren, dass aber trotzdem infolge deutschen Beharrens ein nicht unbedeutender Einfluss des Staates bestehen blieb" (Buchheim, Die Unabhängigkeit der Bundesbank, 8).

Auch später gab es Versuche, die Geldpolitik unter staatliche Weisung zu stellen. So wollte der Finanzausschuss des Bundestages bei der Diskussion um das Gesetz zur Errichtung der Deutschen Bundesbank im August 1949 die Konjunkturpolitik vom Zentralbankrat in die Bundesregierung verlagern und der Bundesregierung einen unmittelbaren Einfluss auf die Geldschöpfung einräumen. Bundeskanzler Konrad Adenauer (1876-1967) unterstützte diese Meinung und forderte ebenfalls im Rahmen seiner Richtlinienkompetenz einen direkten Einfluss auf die Geldpolitik der Notenbank. Adenauer übernahm die Argumente der deutschen Vertreter bei der Ausarbeitung des Landeszentralbankgesetzes für die amerikanische Zone und sah eine unabhängige Notenbank als Staat im Staate.

Der Bankenrat in der US-Besatzungszone

Der Bankenrat stellte ein Koordinationsgremium für die Landeszentralbanken in den vier Ländern der amerikanischen Besatzungszone dar. Er sollte insbesondere eine einheitliche Geld- und Währungspolitik in den Ländern gewährleisten. Dazu gab der Bankenrat Empfehlungen bezüglich der festzulegenden Zinssätze, der Mindestreservesätze und der Grundsätze der Offenmarktpolitik (Instrument der Geldpolitik) ab. Auch einheitliche Abwicklungsregeln für den Scheck- und Überweisungsverkehr sollte er gewährleisten. Dem ersten Präsidenten der Landeszentralbank in Bayern gelang es, das ständige Sekretariat des Bankenrates in München anzusiedeln. Der Bankenrat kann als Vorläufer des späteren Zentralbankrates der Bank deutscher Länder bzw. der Deutschen Bundesbank mit Sitz in Frankfurt gesehen werden.

Die Bank deutscher Länder

Mit Wirkung vom 1. März 1948 wurde in der sog. Bizone die "Bank deutscher Länder" als eine juristisch selbständige Person des öffentlichen Rechts geschaffen. Die Landeszentralbanken in der französischen Zone schlossen sich Ende März 1948 rückwirkend, also noch vor der Währungsreform, der Bank deutscher Länder an. Zum Sitz der Bank, die eine gemeinsame Tochter aller Landeszentralbanken der westlichen Zonen darstellte, war Frankfurt am Main bestimmt worden. Die einzelnen Landeszentralbanken blieben selbständige Institutionen, wobei die gemeinsame Geschäftspolitik durch den Zentralbankrat bestimmt wurde, dem die Präsidenten der Landeszentralbanken angehörten. Die Bank deutscher Länder hatte zunächst, wie die Landeszentralbanken, kein Notenausgaberecht. Dieses Recht erhielt sie erst durch das "Gesetz zur Neuordnung des Geldwesens" vom 19. Juni 1948 - gleichzeitig mit dem Recht, auch Münzen auszugeben. Das Münzregal ging nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland auf den Bund über. Die Bank deutscher Länder war zentrale Abrechnungsstelle für die Landeszentralbanken und wickelte den Auslandszahlungsverkehr ab. Ferner diente sie den Landeszentralbanken auch zur Refinanzierung, da bei ihr die Mindestreserven zu hinterlegen waren. Mit inländischen Kreditinstituten tätigte sie kein operatives Geschäft; dieses verblieb bei den Landeszentralbanken. 1951 erlangte die Bank deutscher Länder ihre Unabhängigkeit von den westlichen Alliierten. Eine Abhängigkeit von der Bundesregierung, die ab September 1949 tätig wurde, bestand von Anfang an nicht.

Die Währungsreform 1948

Am 20. Juni 1948 wurde die Währungsreform durchgeführt. Die ersten auf "Deutsche Mark" lautenden Banknoten wurden in den USA gedruckt und kamen per Schiff nach Deutschland. Die Deutsche Mark löste die Reichsmark ab. Auf Reichsmark lautende Forderungen wurden grundsätzlich im Verhältnis zehn zu eins abgewertet. Dadurch konnte mit knappem Geld in eine neue wirtschaftliche Zukunft gestartet werden. Die Geldmenge sollte am Wachstum der Produktionswirtschaft orientiert werden und war von Anfang an ohne Deckung, wie etwa durch Goldreserven und die damit verbundenen Wachstumsbegrenzungen, konzipiert. Allerdings hatten die Kreditinstitute in beträchtlichem Umfang "Ausgleichsforderungen" in den Bilanzen, die sie für erloschene Forderungen in Reichsmark gegenüber dem Deutschen Reich erhalten hatten und die nicht mobilisierbar waren. Die Landeszentralbank von Bayern kaufte mehrfach auf eigene Rechnung solche Ausgleichsforderungen von bayerischen Kreditinstituten an, um deren Liquiditätsschwierigkeiten zu beheben und die neu in Gang gekommene Realwirtschaft nicht der Gefahr einer Kreditklemme auszusetzen.

Gründung der Deutschen Bundesbank 1957

Zum 1. August 1957 trat das "Gesetz über die Deutsche Bundesbank" in Kraft. Die Bank deutscher Länder wurde durch die Deutsche Bundesbank ersetzt. Die Landeszentralbanken wurden mit der Deutschen Bundesbank verschmolzen und verloren ihre rechtliche Selbständigkeit. Dies galt auch für die "Landeszentralbank von Bayern", die ab diesem Zeitpunkt als "Landeszentralbank in Bayern, Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank" firmierte. Im Gesetz von 1957 wurde die Unabhängigkeit der Deutschen Bundesbank von staatlichen Weisungen festgeschrieben.

Wesentliche Teile des föderativen Aufbaus des deutschen Notenbanksystems blieben aber trotzdem erhalten. Die Organeigenschaft der Landeszentralbankvorstände wurde im Gesetz über die Deutsche Bundesbank ausdrücklich festgelegt und die Präsidenten der Landeszentralbanken in den Ländern gehörten weiterhin dem Zentralbankrat mit Sitz und Stimme an. Die Präsidenten der Landeszentralbanken wurden im Wesentlichen auf Vorschlag der jeweiligen Landesregierung bestellt. Der Landeszentralbank in Bayern blieben insbesondere Geschäfte mit dem Freistaat Bayern und den öffentlichen Verwaltungen in Bayern sowie mit Kreditinstituten im Freistaat vorbehalten, soweit sie nicht ausdrücklich in die Zuständigkeit des Direktoriums der Bundesbank fielen.

Das operative Geschäft der Bundesbank wurde also auch weiterhin in Bayern überwiegend von der Landeszentralbank (LZB) in eigener Verantwortung abgewickelt. Dazu zählten insbesondere

  • der Bargeldkreislauf,
  • die Abwicklung des Zahlungsverkehrs zwischen den privaten Zahlungsverkehrssystemen,
  • der Ankauf von Wechseln,
  • die Vergabe von Lombardkredit
  • das Wertpapierpensionsgeschäft

In Zusammenarbeit mit dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (heute BaFin, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) war die Bankenaufsicht wahrzunehmen. Neben der Hauptverwaltung in München hatte die Landeszentralbank in Bayern in diesen Jahren 25 Zweiganstalten in Bayern. Davon sind heute nur noch sechs Filialen in Augsburg, Bayreuth, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg übriggeblieben. Ab 1. November 1992 wurde der Name der Landeszentralbank in Bayern um den Zusatz "im Freistaat" ergänzt und lautete nun "Landeszentralbank im Freistaat Bayern, Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank".

Strukturreform nach der Wiedervereinigung

1992 wurden im Rahmen einer Reform die Landeszentralbanken einiger Länder zusammengelegt, so dass für die nach der Wiedervereinigung bestehenden 16 Länder neun Landeszentralbank-Hauptstellen entstanden. Zusammengeführt wurden:

  • Hamburg mit Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern
  • Bremen mit Niedersachsen und Sachsen-Anhalt
  • Rheinland-Pfalz mit dem Saarland
  • Berlin mit Brandenburg.

Die Landeszentralbank im Freistaat Bayern war von dieser Umstrukturierung nicht betroffen.

Die Präsidenten der Landeszentralbank von Bayern und der Landeszentralbank in Bayern bzw. im Freistaat Bayern

Präsident Amtszeit
Dr. Max G. Grasmann: Grasmann (1889-1977) 25.2.1947 bis 31.12.1955
Carl Wagenhöfer (1910-2001) 1.2.1956 bis 31.1.1977
Kurt Stadler 1.2.1977 bis 18.1.1979
Lothar Müller (1928-2003) 16.5.1979 bis 30.6.1994
Prof. Dr. Franz-Christoph Zeitler (geb. 1948) 1.3.1995 bis 30.4.2001

Strukturreform nach Einführung des Euro

Filiale der Deutschen Bundesbank in München. Das Gebäude in der Leopoldstraße wurde 1997 vom Architektenbüro Behnisch und Partner errichtet. (Foto: Stefan Schnupp)

Am 1. Januar 2002 wurde der Euro als Bargeld in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt. Mit dem Übergang der Geldpolitik auf die Europäische Zentralbank war auch eine Strukturreform der Deutschen Bundesbank verbunden. Die Vorstände der Landeszentralbanken verloren ihre Organeigenschaft und die Hauptverwaltungen wurden zu Verwaltungseinheiten der Deutschen Bundesbank ohne Eigenständigkeit. Damit ging auch die Namensgebung "Landeszentralbank im Freistaat Bayern" verloren und wurde durch "Deutsche Bundesbank Hauptverwaltung München" ersetzt. Der Hauptverwaltung in München sind die derzeit noch verbliebenen sechs bayerischen Filialen in Augsburg, Bayreuth, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg unterstellt. Auch in den anderen Ländern verloren die Landeszentralbanken den bis dahin noch verbliebenen Teil ihrer Eigenständigkeit. Sie wurden vollständig in die Verwaltungsstruktur der Deutschen Bundesbank integriert. Der Name "Landeszentralbank" erlosch damit in Deutschland.

Literatur

  • Holger-René Bruckhoff, Zur Entwicklung der Zentralbanken und der Bankaufsicht in Deutschland und in den Niederlanden. Ein Rechtsvergleich aus rechtshistorischer und zeitgeschichtlicher Perspektive, Frankfurt am Main 2010.
  • Deutsche Bundesbank (Hg.), Fünfzig Jahre Deutsche Mark. Notenbank und Währung in Deutschland seit 1948, München 1998.
  • Joachim Distel, Die Errichtung des westdeutschen Zentralbanksystems mit der Bank deutscher Länder, Tübingen 2003.
  • Jacob de Haan (Hg.), The History of the Bundesbank. Lessons for the European Central Bank, London 2000.
  • Landeszentralbank im Freistaat Bayern (Hg.), 50 Jahre Landeszentralbank, München 1997.
  • Franz-Christoph Zeitler, Der Beitrag des bayerischen Finanzdienstleistungsgewerbes zum Wandel der bayerischen Wirtschaftsstruktur nach dem Zweiten Weltkrieg, in: Hans Pohl (Hg.), Geschichte des Finanzplatzes München, München 2007, 185-243.

Weiterführende Recherche

Externe Links

Bank deutscher Länder, Bundesbank, Landeszentralbank von Bayern , Landeszentralbank in Bayern

Empfohlene Zitierweise

Manfred Steiner, Landeszentralbank_im_Freistaat_Bayern,_Hauptverwaltung_der_Deutschen_Bundesbank, publiziert am 27.03.2012; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Landeszentralbank_im_Freistaat_Bayern,_Hauptverwaltung_der_Deutschen_Bundesbank> (20.04.2024)