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Parkstein-Weiden, Gemeinschaftsamt

Aus Historisches Lexikon Bayerns

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Ansicht Parksteins aus der Topographia Bavariae Matthäus Merians (1593-1650) von 1644. (Bayerische Staatsbibliothek)
Gemeinschaftsamt Parkstein-Weiden (gestreift) mit der Herrschaft Floß, die 1449 an Bayern-Landshut überging. Die Karte zeigt die Lage im Umfeld des Territorienkonglomerats zwischen der Reichsstadt Nürnberg und dem Waldsassener Stiftsland. (aus: Max Spindler/Gertrud Diepolder, Bayerischer Geschichtsatlas, München 1969, S. 21 © Bayerischer Schulbuchverlag)
Städte, Märkte und Adel des Gemeinschaftsamts Parkstein-Weiden bewilligen Pfalzgraf August von Sulzbach (reg. 1615-1632) anlässlich seiner Vermählung im Jahr 1620 eine Beisteuer. (Staatsarchiv Amberg, Pfalz-Sulzbach, Geheime Registratur 50/16 Urk)

von Jochen Rösel

Ein von 1421 bis 1714 bestehendes Kondominat unter zwei häufig wechselnden Landesherrschaften in der nördlichen Oberpfalz. Die Entstehung geht auf eine Fehde zurück, in deren Folge der Kurfürst von Brandenburg und der Pfalzgraf von Neumarkt Besitz auf dem Nordgau erwarben. In der Aufteilungsabrede von 1427 schrieben sie die Grundlagen für die gemeinsame Verwaltung fest. Durch Gebietsabtretungen verringerte sich der Umfang des ursprünglich größeren Amtes bis zum Beginn des 16. Jahrhunderts auf Parkstein und Weiden. Nach mehreren Besitzerwechseln vereinigte das Fürstentum Pfalz-Sulzbach 1714 beide Hälften. Damit endete das Kondominium.

Entstehung

Infolge einer im Jahr 1421, im Bayerischen Krieg (1420-1422), ausgetragenen Fehde musste Herzog Ludwig VII. von Bayern-Ingolstadt (reg. 1413-1443) an Kurfürst Friedrich I. von Brandenburg (reg. 1417-1440) und Pfalzgraf Johann von Neumarkt (reg. 1410-1443) Gebiete auf dem Nordgau abtreten, nämlich die Burgen und Städte Lauf an der Pegnitz (Kreis Nürnberger Land), Floß, Vohenstrauß, Parkstein (alle Lkr. Neustadt an der Waldnaab) und Weiden in der Oberpfalz.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtliche Grundlage für die Nutzung und Verwaltung dieses Kondominats bildete die Aufteilungsabrede zwischen Kurfürst Friedrich I. von Brandenburg und Pfalzgraf Johann von Neumarkt vom 30. Oktober 1427 (StAAm, Regierung Amberg - Oberpfälzer Urkunden 111/1). Darin wurde festgelegt, dass der gemeinschaftliche Territorialbesitz zu gleichen Teilen unausgeschieden zu gesamter Hand verbleiben sollte. Als Vorraussetzung wurde ein allgemeines Friedegebot ("Burgfriede") für das gemeinsame Territorium formuliert. Beiden Herrschaftsträgern stand es unter Wahrung des Vorkaufsrechts der anderen Seite frei, ihren Anteil zu vererben, zu verkaufen oder zu verpfänden. Die Nutzung sollte zu gleichen Teilen geschehen. Eine Belegung der Untertanen mit Steuer und Abgaben durfte nur mit Zustimmung der anderen Seite erfolgen. Falls eine gemeinsame Ernennung der Amtleute nicht möglich sein sollte, stand es jeder Herrschaft frei, eigene Beamte zu bestellen.

In der Folge dieser Regelungen spricht man von einer brandenburgischen und einer pfalzgräflichen Halbscheid. Erneuert und präzisiert wurde die Übereinkunft im Burgfrieden von 1440, im Frankfurter Vertrag von 1587 und schließlich im Weidauischen Rezeß von 1607.

Territorialer Umfang

Der gemeinsame Kriegsgewinn von 1421 - die Burgen und Städte Lauf, Floß, Vohenstrauß, Parkstein und Weiden - reduzierte sich in den folgenden Jahrzehnten erheblich. Bereits in der Aufteilungsabrede von 1427 erhielt Kurfürst Friedrich I. den Markt Vohenstrauß zum alleinigen Besitz. 1449 wurde die Herrschaft Floß in der Hand der Landshuter Wittelsbacher vereinigt. Das Amt Lauf kam 1504 im Zuge des Landshuter Erbfolgekriegs (1504/05) in den Besitz der Reichsstadt Nürnberg. Von da an bestand das Kondominat allein aus dem Gemeinschaftsamt Parkstein-Weiden, dessen Gebiet in einem Salbuch von 1416 und einem Gemarkungsvertrag von 1483 festgelegt worden war.

Im Jahr 1802 hatte das Amt Parkstein-Weiden eine Bevölkerung von 12.900 Einwohnern.

Innere Gliederung

Namengebend für das Gemeinschaftsamt war die Burg Parkstein als Sitz des Landrichters und des Hofgerichts sowie die Stadt Weiden als zentraler Marktort und Sitz des Landschreibers. Weitere wirtschaftliche Zentren waren die Märkte Erbendorf (Lkr. Tirschenreuth), Kaltenbrunn (Lkr. Neustadt an der Waldnaab), Freihung (Lkr. Amberg-Sulzbach), Kohlberg und Mantel (beide Lkr. Neustadt an der Waldnaab). Neben dem für das gesamte Amt zuständigen Hofgericht Parkstein gab es noch "die sieben Gerichte" Erbendorf, Kirchendemenreuth (Lkr. Neustadt an der Waldnaab), Parkstein, Kaltenbrunn, Neunkirchen (Stadt Weiden in der Oberpfalz), Kohlberg und Weiden, in denen der Parksteiner Landrichter zusammen mit zwölf Geschworenen in Fällen der hohen und niederen Gerichtsbarkeit urteilte.

Besitzwechsel und Auflösung des Kondominats

Der brandenburgische Anteil gelangte 1505 an das Herzogtum Pfalz-Neuburg und wurde 1615 Bestandteil von Pfalz-Sulzbach. Die pfalzgräfliche Halbscheid befand sich seit 1499 im Besitz der Kurpfalz. 1623 erwarb Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg (reg. 1614-1633) diesen Anteil. In zwei Schritten ging auch diese Halbscheid an Pfalz-Sulzbach über. 1685 veräußerte Pfalz-Neuburg seinen Anteil am Forstwesen im Gemeinschaftsamt, an Markt und Bergwerk Freihung sowie am Ungeld in den Märkten Kaltenbrunn und Erbendorf an Pfalz-Sulzbach. 1714 verkaufte Pfalz-Neuburg die gesamte pfalzgräfliche Halbscheid. Damit waren endgültig beide Halbscheide unter der Landeshoheit Pfalz-Sulzbachs vereinigt.

Forschungslage und Überlieferungssituation

Eine umfassende Darstellung der politischen und staatsrechtlichen Entwicklung des Gemeinschaftsamts Parkstein-Weiden fehlt. Grundlegend ist derzeit der von Heribert Sturm erarbeitete Historische Atlas aus dem Jahr 1978.

Archivalien zur Geschichte des Gemeinschaftsamts sind in den Archiven der Inhaber der jeweiligen Halbscheide zu erwarten. Für die Frühe Neuzeit befinden sich die entsprechenden pfalz-neuburgischen Bestände im Bayerischen Hauptstaatsarchiv in München. Die Überlieferung der Fürstentümer Obere Pfalz und Pfalz-Sulzbach bezüglich des Gemeinschaftsamts Parkstein-Weiden verwahrt das Staatsarchiv Amberg. Dort befinden sich auch die Unterlagen des Landrichteramts Parkstein und des Pflegamts Weiden.

Literatur

  • Johannes Hartmann (Hg.), "Die Mitten im Winter grünende Pfaltz". 350 Jahre Wittelsbacher Fürstentum Pfalz-Sulzbach (Schriftenreihe des Stadtmuseums und Stadtarchivs Sulzbach Rosenberg 22), Sulzbach-Rosenberg 2006, v. a. 372-374.
  • Annemarie Krauß, Gemeinschaftsamt Parkstein-Weiden, in: Weiden in der Oberpfalz. Von den Anfängen bis heute, Aßling/München 1971, 39-43.
  • Heribert Sturm, Das wittelsbachische Herzogtum Sulzbach (Weidner Heimatkundliche Arbeiten 17), Weiden 1980.
  • Wilhelm Volkert, Das Fürstentum Pfalz-Neuburg und seine Nebenlinien vom 16. bis zum 18. Jahrhundert, in: Max Spindler/Andreas Kraus (Hg.), Handbuch der Bayerischen Geschichte, 3. Band, 3. Teilband: Geschichte der Oberpfalz und des Bayerischen Reichskreises bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts, München 3. Auflage 1995, 124-141, hier 139.

Quellen

  • Hans Wagner, Regesten zur Geschichte der Stadt Weiden unter Mitberücksichtigung der Burg und des Ortes Parkstein. Urkundenauszüge für die Zeit bis 1500 (Der obere Naabgau 3), Weiden 1936.

Weiterführende Recherche

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Empfohlene Zitierweise

Jochen Rösel, Parkstein-Weiden, Gemeinschaftsamt, publiziert am 19.04.2010; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Parkstein-Weiden,_Gemeinschaftsamt> (19.03.2024)