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Salzburger Eigenbistümer

Aus Historisches Lexikon Bayerns

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Überblickskarte der einstigen Kirchenprovinz Salzburg, der Erzdiözese Salzburg und der sich in derselben befindlichen Eigenbistümer Chiemsee, Gurk, Seckau und Lavant (hellblau markiert). Abb. aus: Huber Jedin/Kenneth Scott Latourette/Jochen Martin (Hg.), Atlas zur Kirchengeschichte. Die christlichen Kirchen in Geschichte und Gegenwart, Freiburg u. a. 1987, 46. (Verlag Herder GmbH)

von Manfred Heim

Eigenbistümer sind ein Phänomen, das ausschließlich im Erzbistum Salzburg auftrat. Die Eigenbischöfe wurden vom Salzburger Erzbischof ausgewählt, ernannt, investiert und belehnt. Das älteste Eigenbistum war Gurk in Kärnten (1072); in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts folgten Chiemsee, Seckau und Lavant. Als Motive für die Gründung dieser Bistümer gelten pastorale und politische Gründe sowie das Streben, das Ansehen der Salzburger Kirche zu vermehren. Die Sonderrechte der Salzburger Kirche waren durch päpstliche Privilegien garantiert, die noch 1786 bei der Gründung des letzten, kurzlebigen Eigenbistums Leoben zur Anwendung kamen. Für die nach der Neueinteilung der Diözesen Anfang des 19. Jahrhunderts weiterbestehenden Eigenbistümer konnten die Salzburger Erzbischöfe ihre Rechte bis in die 1920er Jahre weitgehend wahren. 1933 wurden sie im Österreichischen Konkordat aufgehoben.

Gründe für die Bistumserrichtungen

Das Erzbistum Salzburg gehörte bis zu den Umbrüchen am Beginn des 19. Jahrhunderts (Säkularisation, Neuumschreibung der Bistumsgrenzen seit 1786) zu den größten Sprengeln im Heiligen Römischen Reich. Nicht zuletzt aus diesem Grund erfolgte die in der Kirchengeschichte einzigartige Errichtung der vier Eigenbistümer Gurk (heute Klagenfurt) 1072, Chiemsee 1215, Seckau (heute Graz-Seckau) 1218 und Lavant (heute Maribor-Lavant) 1225. 1786 trat dazu noch das kurzlebige Bistum Leoben.

Erzbischof Eberhard II. von Salzburg (um 1170-1246) auf einer Darstellung um 1595 in der Bischofskapelle der Basilika Seckau in der Steiermark. Unter ihm vollzog sich die Neugründung der Salzburger Eigenbistümer Chiemsee, Seckau und Lavant. (Wikimedia Commons, lizensiert via CC BY-SA 3.0 at)

Formelhaft führen die päpstlichen Urkunden als Begründung für die Einrichtung von Eigenbistümern die große räumliche Ausdehnung und die geographische Situation der Erzdiözese an: Mit der Unterteilung des vom bayerischen Inn bis Ungarn sich erstreckenden Gebirge und Hochgebirge umfassenden Gebietes sollte - dies die in der älteren Literatur stets wiederholte Schlussfolgerung - eine wirksamere Seelsorge ermöglicht werden.

Aus kirchenrechtsgeschichtlicher Perspektive können die mittelalterlichen Salzburger Eigenbistümer als ein "Scharnier" zwischen den frühmittelalterlichen Chorbischöfen und den seit dem 11. Jahrhundert auftretenden Weihbischöfen gesehen werden. Erstere erscheinen als Gehilfen der Bischöfe ohne festen Sprengel auch in altbayerischen Bistümern bis ins 10. Jahrhundert, ehe das Institut wegen seiner potentiellen Konkurrenz zu den regulären Bischöfen zurückgedrängt wurde. So waren vom 8. bis zum 10. Jahrhundert Chorbischöfe im Auftrag der Salzburger Erzbischöfe in Kärnten tätig. Das so in der Tradition der Chorbischöfe stehende Eigenbistum Gurk erhielt bezeichnenderweise bei seiner Gründung 1072 zunächst auch keinen festen Sprengel zugewiesen.

Neben der vielleicht als Mittel zum Zweck vorgeschützten Sorge um die Seelsorge werden aber auch politische, das heißt herrschaftssichernde Interessen für die Bildung der Eigenbistümer als Erklärung angeführt: Möglicherweise wollten die jeweiligen Erzbischöfe dadurch den Bestrebungen der Herzöge und Landesfürsten von Bayern bzw. Kärnten und auch der Steiermark entgegentreten, beim Papst die Errichtung eigener und selbständiger Landesbistümer zu erwirken. Gleichzeitig hätten sie auch den damals mächtigen Salzburger Archidiakonen konkurrierende Gewalten gegenübergestellt.

Die Eigenbischöfe waren lediglich Lehensträger der Salzburger Kirche und verfügten nie über ein reichsunmittelbares hochstiftisches Territorium. Zugleich reservierten sich die Salzburger Erzbischöfe die hohe Gerichtsbarkeit und gestalteten die reichsrechtliche Stellung der Eigenbischöfe in einer Weise, dass diese selber nicht Grundherren waren. Damit sicherten sie dem Erzstift einen Teil des Eigentums der Salzburger Kirche und schützten es dadurch vor Entfremdung, weswegen schon von daher die Bezeichnung Eigenbistümer des Salzburger Erzbischofs gerechtfertigt ist. Mit der freien Verleihung dieser Eigenbistümer hatte der Salzburger Metropolit dann auch tatsächlich ein Instrumentarium in der Hand, mit dem er eventuellen "Verselbständigungstendenzen" eines Suffragans entgegenzuwirken vermochte.

Diese durchaus berechtigten Überlegungen müssen aber dem wohl entscheidenden Beweggrund der Salzburger Erzbischöfe für die Errichtung der Eigenbistümer Chiemsee, Lavant und Seckau in den Jahren 1215-1225 (etwas anders verhält es sich bei Gurk 1072) untergeordnet werden: Nämlich dem Streben nach Rangerhöhung.

Die Salzburger Eigenbischöfe standen in einem einzigartigen reichs- wie kirchenrechtlichen Abhängigkeitsverhältnis zu ihrem Erzbischof, der sie auswählte, ernannte, weihte, investierte und belehnte. Dieses exklusive Recht der alleinigen Nominierung, Konfirmierung, Konsekrierung und Investitur durch den Erzbischof war außergewöhnlich und ließ den Salzburger Erzbischof in der Reichs- und in der Gesamtkirche als in besonderer Weise privilegiert erscheinen.

Kirchenrechtliche Stellung

Aus diesem Rechtsgefüge heraus erfährt auch die Bewertung der rechtlichen Stellung der Eigenbischöfe überhaupt ihren ganz eigenen Akzent. Ihren geistlichen Zuständigkeiten (um gar nicht von den weltlichen zu sprechen) waren nämlich Beschränkungen sowohl durch die Salzburger Archidiakone als auch durch den Erzbischof selbst auferlegt, der sich zudem Patronats- und Zehentrechte vorbehielt. Die Hauptaufgabe der Bischöfe aller Salzburger Eigenbistümer lag in der Vertretung des Erzbischofs (Seidenschnur, 1919). Ansonsten beschränkten sich die bischöflichen Funktionen etwa auf die Erteilung der Investitur bei der Verleihung von Pfründen, auf die Konsekrationen von Kirchen, Kapellen und Altären, die Erteilung von Ablässen, die Durchführung von Visitationen und die Abhaltung der Diözesansynoden.

Reichsfürstliche Stellung und landesherrliche Einflussnahme

Ab dem 17. Jahrhundert führten alle Salzburger Eigenbischöfe den Fürstentitel; als letztes erlangten ihn die Seckauer Bischöfe. Allerdings war dieser rein repräsentativer Natur: zum Kreis der Reichsfürsten zählten sie als vom Salzburger Erzbischof abhängige Lehensnehmer nicht. Folglich stand ihnen bei den Hoftagen des Reichs, denen die Eigenbischöfe zuweilen im Gefolge des Salzburger Metropoliten beiwohnten, weder Sitz noch Stimme zu.

Abgesehen von Chiemsee gerieten alle Salzburger Eigenbistümer seit dem ausgehenden Mittelalter unter großen Einfluss der habsburgischen Landesherren. Diese nahmen trotz der bestehenden Rechte des Salzburger Metropoliten direkten Anteil an der Ernennung der dortigen Bischöfe. Die enge Verbindung, die zwischen den Salzburger Eigenbischöfen und dem österreichischen Herrscherhaus bestand, kam u. a. auch dadurch zum Ausdruck, dass die Bischöfe oft hohe Ämter für dieselben ausübten, was häufig zu langjähriger Abwesenheit aus ihren Bistümern führte.

Das Ende der Salzburger Rechte

In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts wurde eine auf Kaiser Joseph II. (reg. 1765-1790) zurückgehende Diözesanregulierung in Österreich durchgeführt. Ihr Ziel bestand u. a. in der Errichtung geschlossener Landesbistümer. Das Erzbistum Salzburg verlor weite Teile seines Territoriums in der Steiermark, in Kärnten und in Oberösterreich, u. a. auch an die im Folgenden aufgewerteten Eigenbistümer Seckau und Gurk. Andererseits gelang es Salzburg seine Metropiltanrechte wie auch seine im Privilegium Salisburgense festgeschriebenen Rechte (Ernennung, Konfirmation, Konsekration) gegenüber Gurk, Seckau, Lavant sowie der kaiserlichen Neugründung Leoben über die Umbrüche des napoleonischen Zeitalters hinweg zu bewahren.

Allerdings waren die Salzburger Privilegien im 19. und frühen 20. Jahrhundert in Rom zunehmend Zweifel ausgesetzt. 1920 wurde dem Salzburger Erzbischof schließlich das ausschließlich dem Papst zustehende Recht der Ernennung von Bischöfen abgesprochen; lediglich ein Vorschlagsrecht sowie die Konsekration und Inthronisation seiner Sufragane sollten dem Salzburger Erzbischof auch unter Berücksichtigung des 1917 neu eingeführten Codex Iuris Canonici zugestanden werden. Anstrengungen des Salzburger Erzbischofs, seine alten Rechte zu bewahren, sollten nicht von Erfolg gekrönt sein: 1933 beseitigte das österreichische Konkordat dieses von Anfang an päpstlich bestätigte und im Reichsrecht verankerte "Reservat" des Salzburger Metropoliten für die noch bestehenden Bistümer Klagenfurt (Gurk) und Graz-Seckau. Das Bistum Lavant, das sich nach Zerfall des Habsburgischen Kaiserreichs im neu entstandenen Jugoslawien befand, war bereits 1924 aus dem Erzbistum Salzburg ausgeschieden.

Die einzelnen Eigenbistümer

Gurk

Ansicht des Domstiftes und des Ortes Gurk im sogenannten Verbrüderungsbuch des Gurker Domkapitels aus dem Jahre 1685. (Archiv der Diözese Gurk, DKA HS 1)

Als erstes der Salzburger Eigenbistümer wurde 1072 das Bistum Gurk errichtet. Die Einrichtung eines eigenen Domkapitels erfolgte erst 1123, die Zuteilung eines eigenen Diözesangebietes 1144; 1281 befanden sich auf diesem 19 Pfarreien. Kanzlei und Residenz mitsamt eigenbischöflichem Hofstaat bildeten sich im Laufe der Zeit auf der Straßburg aus. Als einziges der Salzburger Eigenbistümer versuchte Gurk im 12. und 13. Jahrhundert vergeblich, sich vom Salzburger Abhängigkeitsverhältnis zu emanzipieren.

Ab dem 14. Jahrhundert intensivierten sich die Beziehungen zwischen den österreichischen Landesherren und Gurk, das sich bis zum 16. Jahrhundert zu einem habsburgischen Landesbistum entwickelte. Seit dem 15. Jahrhundert nahmen Gurker Bischöfe wichtige Aufgaben für die österreichischen Herrscher auf Reichs- und Landesebene wahr. In dem 1535 mit dem Salzburger Erzbischof abgeschlossenen Konkordat wurde dem Haus Österreich die Ernennung des Gurker Kandidaten in zwei von drei Fällen zugestanden; dessen Konsekration und Inthronisierung erfolgten aber weiterhin durch den Salzburger Erzbischof. Zu konstitutionellen Einschnitten kam es Ende des 18. Jahrhunderts, als das Bistum Rechte in der Steiermark einbüßte, dafür aber Landesbistum für den größten Teil Kärntens wurde. Seitdem residiert der Gurker Bischof in der kärntischen Landeshauptstadt Klagenfurt.

Chiemsee

Die kanonische Errichtung eines Eigenbistums mit Sitz auf Herrenchiemsee erfolgte 1215/16. Die kleine Diözese mit anfgänglich nur zehn Pfarreien umfasste das Chiemseegebiet sowie das Tal der Tiroler Ache und das Brixental. In seiner Diözese konkurrierte der Bischof mit dem Propst des Augustiner-Chorherrenstifts Herrenchiemsee, der als Archidiakon eigene Jurisdiktionsrechte besaß. Erst im Zuge der katholischen Reform konnte sich der Bischof (1613/1707) gegen den Propst und Archidiakon durchsetzen. 1808 legte der letzte Bischof des Bistums Chiemsee sein Amt nieder, das 1817/18 auch päpstlicherseits aufgehoben, 2009 aber als Titularbistum wiederhergestellt wurde.

Seckau

Die salzburgischen Bischofsburg Seggau, Hauptresidenz der Bischöfe von Seckau. Stich von Georg Matthäus Vischer (1628-1696) aus dem Jahre 1681. (aus: Georg Matthäus Vischer, Topographia Ducatus Stiriae; Bayerische Staatsbibliothek Hbks/F 73)

1218 wurde das Bistum Seckau eingerichtet, das zum Zeitpunkt seiner Errichtung lediglich 13 Pfarreien hatte. Es basierte auf einem im 12. Jahrhundert gegründeten Augustinerchorherrenstift. Dessen Stiftskirche wurde zur Kathedrale des neuen Bistums, während das Chorherrenstift nominell als Domkapitel bezeichnet wurde, ohne aber je über die Rechte eines solchen zu verfügen. Dies lag vor allem auch daran, dass sich die Seckauer Bischöfe nur selten in ihrer Bischofsstadt befanden, sondern hauptsächlich in Seggau über Leibnitz residierten, die außerhalb ihres Diözesangebietes lag.

Seit dem Episkopat Wernhards von Marsbach (reg. 1268-1283) standen Seckauer Bischöfe immer wieder im Dienst der habsburgischen Landesherren, die diese mit wichtigen Ämtern und Aufgaben betrauten, gleichsam ihren Einfluss im Bistum beständig ausbauten. Direkt im Auftrag des Landesfürsten führte Martin Brenner (reg. 1584-1615) die Rekatholisierung der Steiermark durch. Seit Brenners Amtszeit waren die Seckauer Bischöfe auch die Salzburger Generalvikare für den steirischen Diözesananteil und für den Wien-Neustädter Distrikt. Durch die josephinische Diözesanregulierung vergrößerte sich das Bistum Seckau, das gemeinsam mit dem neu geschaffenen Bistum Leoben für die Steiermark zuständig war. Nach Aufhebung des Domstiftes Seckau kam es zur formellen Verlegung des Bischofssitzes in die steiermärkische Landeshauptstadt Graz, wo 1786 auch ein dazugehöriges Domkapitel gegründet wurde. 1859 wurde das Bistum Leoben mit Seckau vereint, das seinerseits seinen untersteiermärkischen Diözesanteil an das Bistum Lavant verlor.


Lavant

Dem 1228 errichteten Eigenbistum Lavant ging das 16 Jahre zuvor gegründete Augustinerchorherrenstift St. Andrä voraus, das nach erfolgter Bistumsgründung zum Domkapitel erhoben wurde. Die Festlegung des in Kärnten und in der Steiermark gelegenen Bistumsgebiets erfolgte 1244. Die Lavanter Bischöfe entstammten oft dem Salzburger Domkapitel.

Wiederholt übernahmen sie Aufgaben des Salzburger Metropoliten wie auch der habsburgischen Herrscher, weswegen sie oft nicht in ihrem Bistum präsent waren. Seit 1591 fungierte der Lavanter Bischof als Generalvikar seines Erzbischofs für Kärnten. Durch die josephinische Diözesanregulierung Ende des 18. Jahrhunderts wuchs das Bistum Lavant nur auf 145 Pfarreien an, die vom aufgehobenen Erzbistum Görz und dem neu umschriebenen Erzbistum Laibach hinzukamen.

Bischof Alexander Franz Joseph Graf von Engel (1722-1800) war der erste und einzige Bischof der Diözese Leoben. Er residierte im Kloster Göss bei Leoben, wo auch ein Domkapitel errichtet wurde. (Österreichische Nationalbibliothek, PORT_00081507_01)

Leoben

Nur wenige Jahrzehnte bestand das 1786 von Kaiser Joseph II. gegründete Bistum Leoben, das aus Teilen des Erzbistums Salzburg sowie den Bistümern Seckau und Passau gebildet wurde. Leoben war zwar ein Suffraganbistum Salzburgs, allerdings in jeder Beziehung vom österreichischen Staat abhängig. Sitz des Bischofs war das ehemalige Benediktinerinnenkloster Göß bei Leoben. Einen Bischof besaß dieses Bistum lediglich bis 1800, danach wurde es vom bis 1808 bestehenden Domkapitel verwaltet. 1804 wurde staatlicherseits die Vereinigung des lebensunfähigen Bistums mit Seckau angeordnet, die allerdings erst 1859 formell in Kraft trat.

Literatur

  • Carl Holböck, Das Salzburger Privileg der freien Verleihung der Suffraganbistümer, in: Nikolaus Grass/Werner Ogris (Hg.), Festschrift für Hans Lentze zum 60. Geburtstag, Innsbruck-München 1969, 325-338.
  • Jörg Müller, Gedanken zum Institut der Chorbischöfe, in: Wolfgang P. Müller/Mary E. Sommar (Hg.), Medieval Church Law and the Origins of the Western Legal Tradition. A Tribute to Kenneth Pennington, Washington 2006, 77-94.
  • Alfred Rinnerthaler, Das Salzburger Privileg der freien Verleihung der Eigenbistümer Gurk, Chiemsee, Seckau und Lavant aus der Sicht kirchlicher und weltlicher Quellen, in: H. Paarhammer/A. Rinnerthaler (Hg.), Salzburg und der Heilige Stuhl im 19. und 20. Jahrhundert. Festgabe zum 75. Geburtstag von Erzbischof Georg Eder (Veröffentlichungen des Internationalen Forschungszentrums für Grundfragen der Wissenschaften Salzburg. N.F. 84), Frankfurt am Main u. a. 2003, 301-366.
  • Wilhelmine Seidenschnur, Die Salzburger Eigenbistümer in ihrer reichs-, kirchen- und landesherrlichen Stellung, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Kanonistische Abteilung 9 (1919), 177-287.
  • Hans-Joachim Schmidt, Kirche, Staat, Nation. Raumgliederung der Kirche im mittelalterlichen Europa (Forschungen zur mittelalterlichen Geschichte 37), Weimar 1999, bes. 196.

Weiterführende Recherche

Empfohlene Zitierweise

Manfred Heim, Salzburger Eigenbistümer, publiziert am 26.06.2017; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Salzburger_Eigenbistümer> (28.03.2024)