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Reichsritterschaft, Kanton Rhön und Werra

Aus Historisches Lexikon Bayerns

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Wappen 1659, aus: Des Heiligen Römischen Reichsunmittelbarer freier Ritterschaft der sechs Ort in Francken erneuerte, vermehrte und confirmierte Rahts-Satzung- und Ordnungen … 1659, Frontispiz
Wappen 1720: Des Heiligen Römischen Reichsunmittelbarer freier Ritterschaft der sechs Ort in Francken erneuerte, vermehrte und confirmierte Ordnungen … 1720, Frontispiz

von Martin Stingl

Reichsritterschaftlicher Kanton im heutigen Grenzgebiet von Hessen, Thüringen und Unterfranken. Der Kanton ging aus den Rittergesellschaften des 15. Jahrhunderts hervor. Er formierte sich endgültig 1656, als die Ritterschaft der Fürstabtei Fulda sich dem Kanton anschloss. Der Kanton Rhön-Werra wurde so zum größten der fränkischen Ritterkantone. Die Kanzlei des Kantons hatte ihren Sitz in Schweinfurt. Mit dem Ende des Heiligen Römischen Reiches 1806 wurden die Ritterherrschaften mediatisiert.

Regionale Erstreckung

Der Reichsritterkanton Rhön-Werra war, gemessen an der Zahl der zugehörigen Rittergüter und der dort wohnenden Menschen, am Ende des Alten Reiches 1806 der größte der sechs fränkischen Ritterkantone. Zu ihm gehörten etwa 250 bis 270 Rittergüter mit ungefähr 35.000 bis 40.000 Menschen. Die Mitgliedsfamilien erwirtschafteten rund ein Fünftel der Direktorialgelder, mit denen der fränkische Ritterkreis seine Ausgaben bestritt; damit war seine Finanzkraft die zweithöchste in Franken.

Regional erstreckte sich der Kanton von der Hersfelder Gegend im Norden bis in die große Würzburger Mainschleife im Süden hinein, vom Vogelsberggebiet im Westen bis in die Gegend von Meiningen im Osten. Die Sitze der zum Kanton Rhön-Werra zählenden ritterschaftlichen Familien waren eingestreut in die Gravitationsfelder der Hochstifte Würzburg und Fulda sowie der Grafen von Henneberg und nach deren Erlöschen der ernestinischen Linie des Hauses Wettin. Das Gebiet des Kantons Rhön-Werra war eine städtearme Region. Einzige Reichsstadt im Einzugsbereich des Kantons war an der südlichen Peripherie des Kantonsgebietes Schweinfurt.

Die ehemaligen Rittergüter verteilen sich heute über das südöstliche Hessen, das südwestliche Thüringen und Unterfranken.

Mitgliedsfamilien

Die Mitgliedschaft des Kantons Rhön-Werra war wie bei allen Reichsritterkantonen Fluktuationen ausgesetzt. Bedeutende Mitgliedsfamilien über längere Zeiträume hinweg waren:

  • von Bibra
  • von Boyneburg
  • von Buchenau
  • von Ebersberg gen. Weyhers
  • von Erthal
  • von Gebsattel
  • von Geyso
  • von Gleichen gen. Rußwurm
  • von Hutten
  • Marschall von Ostheim
  • von Münster
  • Riedesel von Eisenbach
  • von Rosenbach
  • Schenk zu Schweinsberg
  • von Schlitz gen. Görtz (seit 1726 Reichsgrafen)
  • von Soden
  • von Stein zu Nord- und Ostheim
  • von Spesshardt
  • von Steinau gen. Steinrück
  • von der Tann
  • von Thüngen
  • Truchsess von Wetzhausen
  • von Völkershausen
  • Voit von Salzburg
  • von Wechmar
  • von Wolfskeel
  • von Wolzogen

Entstehung

Die Geschichte des Ritterkantons Rhön-Werra ist eingebettet in die Gesamtentwicklung der reichsritterschaftlichen Korporationsbildung und unterscheidet sich strukturell nicht von dieser. Das einzige Sondermerkmal war das Verhältnis zur Ritterschaft der Fürstabtei Fulda.

Wie alle Ritterkantone entstand der Kanton Rhön-Werra aus dem Einungswesen des späten Mittelalters heraus. Der wichtigste Katalysator auf diesem Weg waren die Beschlüsse des Wormser Reichstags von 1495 zum Gemeinen Pfennig. Mit Dietz von Thüngen begann 1496 die Reihe der Ritterhauptleute des Kantons Rhön-Werra, die erst mit der Verfestigung der ritterschaftlichen Verfassung ab der Mitte des 16. Jahrhunderts lückenlos ist. Noch bis in die 1560er Jahre hinein besuchten fränkische Adlige die Landtage in den Fürstbistümern Bamberg und Würzburg, obwohl sie damals reichsverfassungsrechtlich bereits als reichsunmittelbar anerkannt waren.

Eingliederung der Fuldaer Ritterschaft 1656

Der Kanton Rhön-Werra fand als letzter der sechs fränkischen Kantone seine endgültige Gestalt mit dem Hinzutreten der Ritterschaft der Fürstabtei Fulda im Jahr 1656. Diese hatte sich im Verlauf des 16. Jahrhunderts zu einer eigenständigen Adelskorporation mit einer der Reichsritterschaft ähnlichen Organisationsform und weitgehender Selbstverwaltung entwickelt. Die Fuldaer Ritterschaft unterhielt enge Beziehungen zum Kanton Rhön-Werra, in dessen Vorstand einzelne von ihnen gewählt wurden. 1632 wurde mit Friedrich Wilhelm von Völkershausen ein Mitglied der Fuldaer Ritterschaft sogar Hauptmann von Rhön-Werra. Der Fuldaer Adel war aber weiterhin über die Teilnahme an den Landtagen in das Fuldaer Territorium eingebunden. Der Jahrzehnte währende Streit um die Rechtsstellung der Fuldaer Ritterschaft endete 1656 mit einem Vergleich. Der Fürstabt erkannte die Zugehörigkeit seines Adels zur Reichsritterschaft an, umgekehrt blieb der Fuldaer Adel verpflichtet, einen Beitrag zu den auf das Stift Fulda entfallenden Reichssteuern zu leisten. Die Beiträge zur Ritterkasse wurden zusätzlich fällig.

Weitere Entwicklung und Auflösung

Während die Rechtsstellung der Reichsritterschaft des Kantons Rhön-Werra spätestens seit dem Westfälischen Frieden im Wesentlichen gesichert war (Reichsunmittelbarkeit, aber keine Reichsstandschaft, ius reformandi, ius collectandi, privilegierter passiver Gerichtsstand und Austragsgerichtsbarkeit, aktive Gerichtsrechte unterschiedlicher Qualität, wirtschaftliche und militärische Vorrechte), war ihr Güterbestand wie bei den übrigen Ritterkantonen durch Lehensheimfall und Verkäufe an benachbarte Territorialherren stets gefährdet.

Nachdem der Anfall der fränkischen Markgrafschaften an Preußen 1792 und der Zwang der dort gesessenen Reichsritter unter die preußische Landeshoheit den Kanton Rhön-Werra noch wenig berührt hatte - im Gegensatz vor allem zu den Kantonen Altmühl und Gebürg -, leitete der Reichsdeputationshauptschluss von 1803 das Ende ein. Mit der Säkularisation kam der größte Lehensherr der Reichsritter des Kantons Rhön-Werra, das Fürstbistum Würzburg, in bayerische Hände, und es kam zu reichsrechtlich nicht sanktionierten Okkupationen reichsritterschaftlicher Güter. Für den katholischen Teil der Reichsritterschaft - wie alle fränkischen Kantone war der Kanton Rhön-Werra konfessionell gemischt - brachte die Auflösung der Reichskirche außerdem gewaltige Einbußen an wirtschaftlichen Versorgungs- (Stiftskapitel) und politischen Einflussmöglichkeiten. Mit dem Erlöschen des Heiligen Römischen Reiches 1806 verschwanden auch die reichsritterschaftlichen Korporationen aus der Geschichte.

Besonderheiten der Kantonsverfassung

Die Verfassung des Kantons Rhön-Werra unterscheidet sich in einigen Punkten von derjenigen der übrigen fränkischen Ritterkantone. Der Ritterhauptmann des Kantons Rhön-Werra war der einzige in Franken, dessen Amtszeit auf drei Jahre befristet war, was aber in der Praxis keine Bedeutung hatte. Außerdem war der Kanton Rhön-Werra neben dem Kanton Gebürg der einzige fränkische Ritterort, der in Quartiere untergliedert war: Main-, Saale-, hennebergisches und buchisches Quartier. Bei letzterem handelte es sich um den Zusammenschluss der endgültig 1656 beigetretenen Fuldaer Ritterschaft mit einem starken Eigenleben.

Der Vorstand setzte sich aus dem Hauptmann sowie Vertretern jedes Quartiers (je ein Ritterrat und Ausschuss je Quartier) zusammen. Überwiegend mit adligen Standesgenossen, teilweise in Personalunion mit einem Ritterrats- oder Ausschussposten, aber auch mit Bürgerlichen besetzt waren die Stellen des Truhenmeisters und des Kassiers. Die rechtsgelehrten Konsulenten und Syndici, die Sekretäre, Registratur- und Kanzleibeamte waren durchweg bürgerlich.

Das buchische Quartier hatte innerhalb des Kantons eine Sonderstellung mit einem eigenen Ritterrat und drei Ausschüssen, einem eigenem Truhenmeister, einer eigenen Kasse, eigenen Konventen und einer eigenen Kanzlei in Tann (Rhön, Lkr. Fulda). Der Ritterat und ein Ausschuss vertraten das Quartier im Kantonsvorstand.

Der Gesamtkanton Rhön-Werra unterhielt zwar eine feste Kanzlei in Schweinfurt, jedoch wurden die Verwaltungsgeschäfte auch an den Sitzen der jeweiligen Hauptleute erledigt, so dass die dort befindlichen Verwaltungsunterlagen mit den Amtswechseln wanderten.

Archivalische Überlieferung und Forschungsstand

Das Archiv des Kantons Rhön-Werra gelangte über den letzten Ritterhauptmann, Friedrich von der Tann (1751-1810), nach Tann und wird seit 1922 zusammen mit den Unterlagen des buchischen Quartiers im Staatsarchiv Marburg aufbewahrt. Kleinere Überlieferungssplitter befinden sich im Staatsarchiv Würzburg im Bestand Würzburger Urkunden. Einzelne kantonale Verwaltungsunterlagen sind - wie bei allen Ritterkantonen - auch in den Privatarchiven der Familien, denen die Ritterhauptleute entstammten, vorhanden bzw. zu vermuten.

Trotz der insgesamt guten Überlieferungslage und des guten Erschließungszustands des Kantonsarchivs gibt es keine umfassende Gesamtdarstellung der Geschichte des Kantons Rhön-Werra.

Literatur

  • vgl. Artikel "Reichsritterschaft", ansonsten:
  • Berthold Jäger, Der "Würzburger Vergleich" vom 15. Mai 1656 zwischen dem Stift Fulda und der Buchischen Ritterschaft: die Verhandlungen aus der Sicht der fuldischen Ritterschaft, in: Fuldaer Geschichtsblätter 67 (1991), 27-57.
  • Hans Körner, Der Kanton Rhön-Werra der fränkischen Reichsritterschaft, in: Josef-Hans Sauer (Hg.), Land der offenen Fernen. Die Rhön im Wandel der Zeiten, Fulda 1976, 53-113.
  • Martin Stingl, Reichsfreiheit und Fürstendienst: Die Dienstbeziehungen der von Bibra 1500 bis 1806 (Veröffentlichungen der Gesellschaft für Fränkische Geschichte IX/41), Neustadt an der Aisch 1994, 87-101.
  • Rüdiger Teuner, Die fuldische Ritterschaft 1510-1656 (Reichtshistorische Reihe 18), Frankfurt am Main/Bern 1982. (zugleich Diss. jur. Kiel 1981)

Quellen

  • Staatsarchiv Marburg, Bestand 109.

Weiterführende Recherche

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Empfohlene Zitierweise

Martin Stingl, Reichsritterschaft, Kanton Rhön und Werra, publiziert am 20.12.2013; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Reichsritterschaft,_Kanton_Rhön_und_Werra> (29.03.2024)