• Versionsgeschichte

Augsburg, Bistum: Sprengel und Verwaltung (bis 1803)

Aus Historisches Lexikon Bayerns

(Weitergeleitet von Augsburg, Bistum: Sprengel und Verwaltung (bis 1803))

von Manfred Weitlauff

Das Bistum Augsburg ist seit dem 8. Jahrhundert sicher bezeugt. Der Sprengel beiderseits des Lechs war bereits im 9. Jahrhundert fest ausgeprägt. Seit dieser Zeit gehörte das Bistum bis zur Säkularisation zur Kirchenprovinz Mainz. Bei der Verwaltung der Diözese unterstützten Bischöfe und das einflussreiche Domkapitel zunächst Archidiakone. Eigene bischöfliche Verwaltungsorgane entstanden seit dem 13. Jahrhundert, zunächst die Ämter des Offizials und des Weihbischofs, ab dem 14. Jahrhundert auch das Amt eines ständigen Generalvikars. Der Geistliche Rat als Verwaltungsbehörde wurde Ende des 16. Jahrhunderts eingerichtet. Im 15. Jahrhundert war das Bistum in vier Distrikte gegliedert, die 40 Dekanate und rund 1050 Pfarreien umfassten; letztere waren größtenteils dem Domkapitel, Klöstern und Stiften inkorporiert oder hatten weltliche Patronatsherren. 164 Pfarreien gingen in der Reformation verloren.

Unklare Anfänge

Die Bedeutung von Augusta Vindelicum – Augsburg als Hauptstadt und Sitz des Praeses der Provinz Raetia secunda - legt die Vermutung nahe, dass sie (wie nachweislich Curia – Chur, die Hauptstadt der Raetia prima) bereits in spätrömischer Zeit (zeitweise?) auch Bischofssitz war. Ein schlüssiger (evtl. archäologischer) Beweis dafür (und ob er die Völkerwanderungszeit überstand oder von den Franken wieder bzw. neu gegründet wurde) fehlt jedoch bislang.

Die Augsburger Bischofskataloge reichen in der handschriftlichen Überlieferung nicht über die Mitte des 11. Jahrhunderts zurück. Die in ihnen genannten frühen Bischöfe sind legendär; der erste (in der Vita sancti Magni) greifbare Bischof, gleichsam an der Schwelle von der Legende zur Historie stehend, war Wikterp (reg. um 738-772).

Der Sprengel

Das Bistum Augsburg um 1500. Die Karte zeigt das Augsburger Diözesangebiet (grüne Grenzlinien) sowie die nach Bayerisch-Schwaben hineinreichenden Teile des Bistums Konstanz. Dargestellt sind Klöster, Dekanate und Patronatspfarreien des Augsburger Bischofs und des Domkapitels sowie die Gliederung des Bistums Augsburg in die Distrikte "Raetia", "Bavaria" und "Suevia". (aus: Historischer Atlas von Bayerisch-Schwaben, Augsburg 1956, 26-27)

Seit der späteren Karolingerzeit bis zur Säkularisation von 1803 erstreckte sich das Bistum Augsburg, d. h. der geistliche Sprengel oder Jurisdiktionsbezirk des Bischofs von Augsburg, ziemlich unverändert mit einem Umfang von ca. 250 Quadratmeilen (rund 13.750 qkm) über das schwäbisch-alemannische Gebiet zwischen Iller und Lech bis zu deren Ursprung in Tirol und nördlich der Donau bis Schwäbisch-Gmünd, Lorch (beide Ostalbkreis, Baden-Württemberg) und Dinkelsbühl (an der alemannisch-fränkischen Siedlungsgrenze). Nach der Abtrennung des "Sualafeldes" an das Bistum Eichstätt verlief die Bistumsgrenze entlang der Wörnitz aufwärts bis zur Höhe von Kaisheim (Lkr. Donau-Ries) und von dort bis Neuburg a.d. Donau. Östlich des Lechs greift die Diözese durch Vereinigung oder Wiedervereinigung mit dem kurzlebigen Bistum Neuburg (ecclesia Stafnensis oder Nivuinburcgensis) durch Bischof Sintpert (reg. um 778-807) nach 800 auf altbayerisches Gebiet bis in den Raum von Paar, Glonn und Ilm (entlang der östlichen alemannischen Sprachgrenze und nach Süden bis zum Starnberger-, Staffel-, Kochel- und Walchensee) aus. Ausgenommen blieb die freisingische Enklave Schlehdorf (Lkr. Bad Tölz-Wolfratshausen) und das Ammergebiet um Ettal (Lkr. Garmisch-Partenkirchen) und Rottenbuch (Lkr. Weilheim-Schongau), den von Süden eingreifenden Archidiakonat Rottenbuch, der ebenfalls zum Bistum Freising gehörten.

Der Bischofssitz

Der Augsburger Dom, kolorierter Stahlstich von 1779. (Bayerische Staatsbibliothek, Porträt- und Ansichtensammlung)

Bischofssitz dieser "parochia ambarum partium Lici fluminis" (des Bistums auf beiden Seiten des Lechs) war stets die Stadt Augsburg. Die erste Kathedrale an der heutigen Stelle, ein Mariendom, als solcher erstmals 822 erwähnt, wurde nach der Überlieferung unter Bischof Sintpert erbaut und an einem 28. September geweiht. Der heutige Dom (mit dem Patrozinium Mariä Heimsuchung) wurde 1065 von Bischof Embriko (1064-1077) geweiht und im 14./15. Jahrhundert durch den spätgotischen Osthochchor mit Umgang und Kapellenkranz erweitert (1431 geweiht).

Kirchenprovinz

Das Bistum gehörte ursprünglich wohl zur Metropole Mailand, seit dem Ende des 8. Jahrhunderts zur Kirchenprovinz Mainz (erstmals 829 bezeugt).

Frühe Nachrichten über Seelsorge und Organisation des Bistums

Leiter und Seelsorger des Bistums war der Bischof; ihm standen anfänglich lediglich in seiner nächsten Umgebung Priester und Diakone (Domklerus) zur Seite. Von einem Wirken irofränkischer und angelsächsischer Missionare im Bistum Augsburg gibt es keine Überlieferung; Bonifatius (gest. 754) hat in die kirchlichen Verhältnisse Alemanniens offenbar nicht eingegriffen. Nach der Vita sancti Magni missionierten zur Zeit Bischof Wikterps und von ihm gefördert der St. Galler Mönch Magnus und der Priester Tozzo im oberen Lechgebiet. Auf sie geht die Gründung der Mönchszellen in Füssen (Lkr. Ostallgäu) und Kempten zurück.

Die Gliederung des Bistums mit der Ausbildung von geschlossenen Seelsorgebezirken, dem Bau von Kirchen (aus Stein) samt deren materieller Fundierung und der Anstellung ständiger Geistlicher war ein langer, im Einzelnen kaum zu erhellender Prozess. In Augsburg selbst ist als erster abgegrenzter Pfarrsprengel um 1070 St. Ulrich bezeugt.

Die Augsburger Bischöfe standen aber – nachweislich seit Bischof Adalbero (reg. 887-909) - zugleich im Dienst von Reich und Königtum und hatten (als Vertreter der königlichen Zentralgewalt "vor Ort") hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen, weshalb sie in aller Regel adeliger Herkunft waren. Sie hielten im Rahmen ihrer Visitationstätigkeit an zentralen Orten des Bistums Sendgericht, in dem sie die Strafgerichtsbarkeit über Kleriker und Laien ausübten, Streitfälle schlichteten und die kirchliche Disziplin überwachten. Nach der Vita sancti Uodalrici aus dem letzten Viertel des 10. Jahrhunderts visitierte Bischof Ulrich (reg. 923-973) alle vier Jahre sein Bistum. Bei der Schilderung des Sendgerichts im Rahmen dieser Visitationen ist von "clerici" die Rede, über deren seelsorgerliche Tätigkeit und Lebensführung die "archipresbiteri" und "decani" befragt wurden (cap. 6).

Eine wichtige Einrichtung zur Leitung des Bistums und zur Bekanntgabe bischöflicher Verordnungen war die Synode. Bischof Ulrich scheint, wie damals üblich, jährlich zwei Synoden, in der Karwoche und im September, einberufen zu haben, in denen er seinen Klerus auch liturgisch zu erziehen suchte (cap. 4). Seine Nachfolger hielten an dieser Regelmäßigkeit nicht fest, wenngleich das ganze Mittelalter hindurch und zur Zeit der katholischen Reform Bistumssynoden nachzuweisen sind (letztmalig 1610).

Archidiakonate, Dekanate und Pfarreien

Eine vollständige Dekanats- oder Kapitelseinteilung, jedoch ohne Nennung der jeweils dazugehörigen Pfarreien, überliefert erstmals ein Verzeichnis von 1452. Ein nicht ganz vollständiges Verzeichnis der Landkapitel, Pfarreien und sonstigen Pfründen wird in einem "Registrum steurae" von 1523 greifbar, das allerdings nur in einer Abschrift aus der Zeit um 1570 erhalten ist. Danach umfasste das Bistum im Spätmittelalter 40 Kapitel (Dekanate) unterschiedlicher Größe, deren Anfänge jedenfalls bis ins Hochmittelalter zurückreichten und insgesamt rund 1.050 Pfarreien und etwa 750 Benefizien. Diese waren seit der Mitte des 15. Jahrhunderts auf die vier Distrikte Stadt und Archidiakonat Augsburg (1 Kapitel, 18 Pfarreien), Schwaben (16 Kapitel, 457 Pfarreien), Bayern (10 Kapitel, 295 Pfarreien) und Ries (13 Kapitel, 284 Pfarreien) verteilt.

Den Kapiteln waren wohl seit dem 11. Jahrhundert Archidiakone vorgesetzt, die ursprünglich vom Bischof für ihr jeweiliges Gebiet – als Zwischeninstanzen "vor Ort" - mit ordentlichen richterlichen und verwaltungsrechtlichen Befugnissen (potestas ordinaria) ausgestattet waren. Sie beaufsichtigten die Dekane, übten die geistliche Gerichtsbarkeit aus und hielten Visitationen ab. Um 1258 sind im Bistum acht Archidiakonatssprengel nachweisbar, die allerdings infolge der Zurückdrängung des Einflusses ihrer Amtsinhaber seit der Mitte des 13. Jahrhunderts an Bedeutung verloren. Wohl deshalb bieten die erhaltenen Quellen über ihren jeweiligen Umfang keine genauen Aufschlüsse. Nur für den Archidiakonat Augsburg, der nominell bis 1897 existierte, ist eine Zuordnung von 12 Pfarreien in der Umgebung der Stadt belegt.

Von den rund 1050 Pfarreien des Bistums konnte der Bischof von Augsburg indes lediglich 64 frei besetzen; die große Mehrzahl der Pfarreien war dem Domkapitel (72) und den 95 Stiften und Klöstern (ca. 587) zumeist inkorporiert und wurde - da sie selber Pfarrer (parochi habituales) dieser Pfarreien waren - von ihnen oder entsprechend ihrem Vorschlag vergeben. Auf die übrigen hatten weltliche Patronatsherren (318) das Präsentationsrecht. Bei dieser Situation blieb es im Großen und Ganzen bis zur Säkularisation von 1802/03. Allerdings gingen im schwäbischen Teil des Bistums 164 Pfarreien, 273 Benefizien und 34 Klöster durch die Reformation verloren (endgültig im Westfälischen Frieden von 1648).

Das Domkapitel

An der Verwaltung des Bistums hatte das aus dem Domklerus sich herausbildende Domkapitel maßgeblichen Anteil. Es umfasste 40 meist dem Adel und der Ritterschaft reservierte Kanonikate – für die Aufnahme von Bürgerlichen war der Nachweis eines akademischen Grades Voraussetzung (seit 1420) - und entwickelte sich als Kollegium zu einer vom Bischof unabhängigen Körperschaft eigenen Rechts, mit eigenem Grundbesitz und Vermögen und einer Vielzahl inkorporierter Pfarreien.

Nach dem Wormser Konkordat von 1122 behauptete das Domkapitel allmählich für sich das Bischofswahlrecht, eindeutig erstmals bei der Wahl Bischof Hartwigs II. (1202-1208), ohne sich allerdings in der Folge kaiserlicher und päpstlicher Eingriffe erwehren zu können, bis dieses Vorrecht schließlich durch das Wiener Konkordat von 1448 den Domkapiteln der Reichskirche allgemein bestätigt wurde. Doch bedurfte fortan jede Bischofswahl zu ihrer Gültigkeit der päpstlichen Konfirmation, wodurch sich der Papst und seine Kurie die kanonische Überprüfung des ganzen Wahlverfahrens und des gewählten Kandidaten reservierten (konkordatär verbriefter Beginn päpstlicher Einflussnahme auf die Besetzung der Bischofsstühle im Reich, die im Lauf der Jahrhunderte sukzessive bis zum heute geltenden, de facto freien päpstlichen Besetzungsrecht ausgebaut wurde).

Andererseits stärkte das Bischofswahlrecht die Position des Domkapitels gegenüber dem zumeist "ex gremio" gewählten Bischof. Es wurde Praxis, vor der Wahl jeden Wähler auf eine die künftige Mitregierung des Domkapitels sichernde Wahlkapitulation zu verpflichten (erstmals 1414 feststellbar). Dies hatte zur Folge, dass der gewählte Bischof nach päpstlicher Konfirmation und Amtsantritt nicht nur in nahezu allen Bistum und Hochstift betreffenden Entscheidungen an den Konsens des Domkapitels gebunden war, sondern auch einzelne Mitglieder des Domkapitels mit Regierungsaufgaben in Bistum und Hochstift betrauen musste.

Zentrale Verwaltung - Offizial, Generalvikar, Pönitentiar und Geistlicher Rat

In der Bistumsleitung in Augsburg wurde, wohl im Zuge der Zurückdrängung oder auf Grund des Rückzugs der Archidiakone, um 1260 unter Bischof Hartmann Graf von Dillingen (1248-1286) das Kuriengericht mit dem Offizial an der Spitze als selbständige und dauernd tätige Behörde (Offizialat) eingerichtet. Das Anwachsen und die Notwendigkeit einer juristischen Durchbildung der Rechtsverfahren mögen hierfür ausschlaggebend gewesen sein; das Amt des mit potestas delegata ausgestatteten Offizials wurde gewöhnlich einem entsprechend befähigten Domherrn (Dr. iur. can.) übertragen.

Ebenfalls bis in das 13. Jahrhundert lässt sich das Amt des Generalvikars als des persönlichen Stellvertreters (alter ego) des Bischofs in der Verwaltung des Bistums zurückverfolgen. Ein ständiger Generalvikar scheint in Augsburg jedoch erst durch Bischof Marquard von Randegg (1348-1365) eingeführt worden zu sein. Das Amt des Pönitentiars, der den Bischof in den diesem vorbehaltenen Bußfällen zu vertreten hatte, wurde als ständige Einrichtung am Augsburger Dom erst 1490 (päpstlich bestätigt 1496) unter Bischof Friedrich von Zollern (1486-1505) begründet.

Diese drei Schlüsselämter waren in den Wahlkapitulationen "vor anderen" den Mitgliedern des Domkapitels reserviert, sofern sich unter ihnen dazu fähige und willige Kandidaten befanden.

Weihbischöfe

Weihbischöfe (mit dem fiktiven Titel eines untergegangenen Bistums in partibus infidelium) erscheinen zunächst sporadisch nach der Mitte des 13. Jahrhunderts. Die Anstellung ständiger Weihbischöfe, die den Bischof in seinen geistlichen Obliegenheiten unterstützten und de facto die ganze Last der Firmungsspendung und sonstiger Weihehandlungen im weiten Bistum zu tragen hatten, wurde seit Anfang des 15. Jahrhunderts üblich. Sie war notwendig, weil die Bischöfe noch nicht geweiht waren oder sich erst spät weihen ließen und als (reichsunmittelbare) Fürstbischöfe in den Bistumsgebieten, die nicht zugleich ihrer Landesherrschaft (Hochstift) unterstanden, als "ausländische Souveräne" galten.

Bildungseinrichtungen und Priesterseminar

Zur Hebung der Priesterbildung gründete der Fürstbischof Kardinal Otto Truchseß von Waldburg (reg. 1543-1573) unter dem Druck der reformatorischen Kleruskritik 1549 – also noch vor den entsprechenden Beschlüssen des Konzils von Trient – bei seiner bevorzugten Residenz in Dillingen an der Donau das Collegium ecclesiasticum S. Hieronymi, das von Papst Julius III. (reg. 1550-1555) durch Bulle vom 6. April 1551 zur Universität erhoben wurde. Nach schwierigen Anfängen (infolge der ungelösten Dotationsfrage) übergab der Kardinal die Universität 1564 den Jesuiten.

Dillingen, Universitätsgebäude von Süden. Kupferstich, 1776. (Studienbibliothek Dillingen)

Die Gründung, fortan eine reine Jesuitenuniversität, in die nach dem Vorbild anderer jesuitischer Anstalten das wohl am meisten frequentierte Gymnasium integriert war, zog als tridentinisches Reformzentrum jesuitischer Version – neben der ebenfalls von Jesuiten dominierten bayerischen Universität Ingolstadt - von Anfang an Studenten aus dem ganzen deutschen Sprachraum an. Der Universität waren zugeordnet das genannte Collegium S. Hieronymi als Konvikt für adelige Studenten, ein 1585 eingerichtetes päpstliches Seminar mit 25 Freiplätzen für Alumnen aus dem ganzen süddeutschen Raum und das 1610 von Fürstbischof Heinrich von Knöringen (1599-1646) ins Leben gerufene bischöfliche Seminar. Letzteres war für Augsburger Alumnen reserviert und musste vom Augsburger Bistumsklerus unterhalten werden. Geleitet wurde es von einem dem jesuitischen Universitätsrektor verantwortlichen Regens, unterstützt von einem Subregens.

1582 wurde in der Stadt Augsburg dank der maßgeblichen Förderung durch die Fugger gegen den Widerstand des Domkapitels als weitere Bildungsstätte das Jesuitenkolleg St. Salvator mit Gymnasium, dreiklassigem Lyzeum und (seit 1619) theologischem Lehrangebot gegründet. Schließlich rief Fürstbischof Joseph Landgraf von Hessen-Darmstadt (reg. 1740-1768) 1745 in Pfaffenhausen (Lkr. Unterallgäu) ein Seminar zur Weiterbildung stellenloser Geistlicher (eine damals häufige Erscheinung) ins Leben. Dieses Seminar entwickelte sich nach der Aufhebung des Jesuitenordens 1773, zusammen mit dem (bis 1807 fortbestehenden) Kolleg St. Salvator, zu einer streng konservativ ausgerichteten Konkurrenzinstitution, als Fürstbischof Clemens Wenzeslaus von Sachsen (reg. 1768-1812) die Dillinger Universität nach Maßgabe der aufgeklärten theresianisch-josephinischen Studienreform reformierte.

Mit der Berufung des Moral- und Pastoraltheologen Johann Michael Sailer (1751-1832) und seiner Freunde Joseph Weber (1753-1831) und Patriz Benedikt Zimmer (1752-1820) nahm die Dillinger Hohe Schule für ein Jahrzehnt (1784-1794) nochmals einen bedeutenden Aufschwung, ehe sie nach deren abrupter Entlassung (aufgrund verleumderischer Kampagnen) und einer kurzfristigen Rückkehr zum alten Schulsystem durch die Säkularisation 1803 ihren universitären Rang verlor. Als staatliches (königlich-bayerisches) Lyzeum (seit 1923 Philosophisch-Theologische Hochschule) für die Priesterbildung im Bistum (zusammen mit dem 1822 eröffneten bischöflichen Priesterseminar) lebte sie bis 1971 (Augsburger Universitätsgründung) fort.

Die Folgen der Säkularisation

Im Zuge der Säkularisation der Klöster und geistlichen Territorien und der Mediatisierung der Reichsstädte und Grafschaften fiel der schwäbische Anteil des Bistums Augsburg 1803/06 an Bayern und an Württemberg. Fürstbischof Clemens Wenzeslaus verlor zwar seine reichsfürstliche Stellung, blieb aber Oberhirte seines Bistums, das er bis zu seinem Tod (1812) mit seinem Generalvikariat leitete, unter vielfacher Behinderung durch die neuen staatlichen Behörden. Die Besetzung der ehemaligen Domkapitels-, Kloster- und Stiftspfarreien behaupteten als deren Säkularisations-"Erben" die neuen Souveräne, ebenso die der bisher vom Bischof und von Stadtmagistraten verliehenen Pfarreien. Nach dem Ableben des Bischofs verwaltete ein kollegiales Vikariat unter schwierigsten Bedingungen notdürftig das Bistum; der württembergische Anteil wurde abgetrennt und provisorisch einem eigenen Generalvikariat in Ellwangen (Ostalbkreis, Baden-Württemberg) unterstellt. Die Zukunft des Bistums war zunächst ungewiss.

Schließlich wurden die kirchlichen Verhältnisse im neuen Königreich Bayern durch das Bayerische Konkordat von 1817 neu geordnet. Das 1821 vollzogene Vertragswerk begründete eine mit den Landesgrenzen sich deckende katholische "Landeskirche" mit zwei Erzbistümern und je drei diesen zugeordneten Suffraganbistümern. Das Bistum Augsburg wurde wiedererrichtet, innerhalb der Grenzen Bayerns neu umschrieben und dem neuen Erzbistum (Kirchenprovinz) München und Freising zugeordnet. Es verlor seinen württembergischen Anteil, der mit dem neuen Bistum Rottenburg vereinigt wurde, erhielt aber im Westen den an Bayern gefallenen Anteil des Bistums Konstanz (die vier Kapitel Legau [Lkr. Unterallgäu], Lindau, Stiefenhofen und Weiler im Allgäu [alle Lkr. Lindau] samt der Pfarrei Kempten, insgesamt 65 Pfarreien) zugewiesen.

Das neue Bistum Augsburg umfasste auf einer Fläche von 270 Quadratmeilen den Archidiakonat und das Stadtdekanat Augsburg sowie 39 Landkapitel mit 814 Pfarreien (ferner mit 36 Kuratien, über 200 Benefizien und 258 Kaplaneien), von denen 445 Pfarreien der königlichen Präsentation, rund 240 dem Patronat von Adelsfamilien und Stadtmagistraten und lediglich 95 der freien bischöflichen Besetzung reserviert waren.

Archivalische Überlieferung

Die Quellen zur Augsburger Bistumsverwaltung bis 1803 (Urkunden, Protokolle des Geistlichen Rats usw.) befinden sich in der Hauptsache im Staatsarchiv Augsburg (Neuburger Abgabe) und im Archiv des Bistums Augsburg.

Generalvikare des Bistums Augsburg bis zur Säkularisation
Amtszeit Name Bemerkung
ca. 1377-1380 Martin Schwinkrist
ca. 1380 Johann Riederer
ca. 1390-1399 Johannes Vogt von der Schaer
1406-1409 Johann Igelbeck
ca. 1419 Johann Freiberger
ca. 1428-1438 Johann Kautsch
ca. 1440-1450 Jodokus Clamer
ca. 1450-1459 Leonhard Gässel
ca. 1462-1469 Georg von Gottsfeld
ca. 1469-1485 Johannes Gossold
1486-1505 Heinrich von Lichtenau
1505-1520 Johann Allantsee
1520-1558 Dr. Jakob Heinrichmann gest. 1561
1558-1561 vakant
1561-1562 Dr. Michael Dornvogel, Weihbischof interimsweise
1562-1572 Dr. Johannes Schencking gest. 1581
1572 Dr. Christoph Kellner von Zinzendorf gest. 1607
1573-1577 Dr. Michael Dornvogel
1577 Johannes Schencking
1577-1589 Dr. Michael Dornvogel gest. 1589
1590/91-1598 Dr. Johann Hieronymus Stor von Ostrach gest. 1633
1598-1617 Dr. Zacharias Furtenbach
1617-1629 Peter Wall
1630-1674 Kaspar Zeiler
1674-1681 Franz Ziegler kommissarischer Generalvikar
1681-1691 Franz Ziegler Generalvikar
1691-1698 Johann Theoderich Hauser von Gleichensdorf
1698-1715 Johann Kasimir Röls
1715-1721 Johann Jakob von Mayr
1721-1732 Johann Gotthart Vöhlin von Frickenhausen
1733-1734 Gerhard Wilhelm von Dolberg
1735-1746 Johann Adam Nieberlein
1746-1757 Anton Nikolaus Seitz
1757-1759 Franz Xaver Adelmann von Adelmannsfelden
1759-1763 Franz Bernhard von Hornstein zu Göffingen
1763-1769 Heinrich Sigismund von Fercher
1769-1782 Johann Evangelist Herz Provikar
1781-1782 Franz Heinrich Beck
1782-1793 Thomas Joseph von Haiden Provikar
1785-1795 Johann Nepomuk Ungelter von Deisenhausen
1795-1809 Anton Cölestin Nigg

Quellen: Brandmüller (Hg.), Handbuch der bayerischen Kirchengeschichte. 1. Band, 2. Teil, 1203; Gatz, Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches 1648 bis 1803. Die Daten für die Zeit zwischen 1520 und 1630 wurden entnommen aus Zoepfl, Geschichte des Bistums Augsburg. 2. Band; Albert Heammerle, Die Canoniker des hohen Domstiftes zu Augsburg bis zur Saecularisation, Zürich 1935; Alois Schmid, Humanistenbischöfe. Untersuchungen zum vortridentinischen Episkopat in Deutschland, in: Römische Quartalschrift 87 (1992), 159–192, hier 168. Dennoch bleiben die Daten zwischen 1558 und 1589 mit Unsicherheiten behaftet.

Weihbischöfe des Bistums Augsburg bis zur Säkularisation
Amtszeit Name Bemerkung
1266-1293 Heinrich Ep.tit. Chalcedonensis
um 1324 Walter Ep.tit. Sorannensis
1343 Thomas Ep.tit. Cervicensis
1380 Albert Mader Ep.tit. Salonensis
1403 Eyring von Ebrach Ep.tit. Anavarzensis
1404 Udalricus Ep.tit. Sebastensis
1415-1449 Albertus Ep.tit. Salonensis
1424-1444 Martin Ep.tit. Adramyttensis
1447-1450 Wilhelm Mader Ep.tit. Adramyttensis
1450-1460 Martin Dieminger
1460-1471 Jodocus Seitz
1471-1473 Jakob Goffredi
1473-1493 Albert Schönhofer
1493-1506 Johann Kerer
1506-1520 Heinrich Negelin
1521-1546 Johann Laymann
1546-1554 Marcus Avunculus
1554-1586 Michael Dornvogel
1586-1618 Sebastian Breuning
1618-1630 Peter Wall
1631-1644 Sebastian Müller
1645-1680 Kaspar Zeiler
1681-1707 Johann Eustach Egolf von Westernach
1708-1715 Johann Kasimir Röls
1716-1717 Franz Theodor von Guttenberg
1718-1749 Johann Jakob von Mayr
1750-1779 Franz Xaver Adelmann von Adelmannsfelden
1779-1804 Johann Nepomuk Ungelter von Deisenhausen

Quelle: Gatz, Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches. Bei Brandmüller (Hg.), Handbuch der bayerischen Kirchengeschichte. 1. Band, 2. Teil, 1202 für die Zeit vor 1447 abweichende Angaben.

Literatur

  • Walter Ansbacher, Das Bistum Augsburg in barockem Aufbruch. Kirchliche Erneuerung unter Fürstbischof Johann Christoph von Freyberg (1665-1690) (Jahrbuch des Vereins für Augsburger Bistumsgeschichte. Sonderreihe Heft 6), Augsburg 2001.
  • Wolfram Baer/Hans Joachim Hecker (Hg.), Die Jesuiten und ihre Schule St. Salvator in Augsburg 1582, Augsburg 1982.
  • Dillingen, ein schwäbisches Zentrum geistiger und geistlicher Bildung. 100 Jahre Studienseminar St. Stanislaus, Augsburg 1979.
  • Erwin Gatz (Hg.), Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches 1198 bis 1448. Ein biographisches Lexikon, Berlin 2001.
  • Erwin Gatz (Hg.), Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches 1448-1648. Ein biographisches Lexikon, Berlin 1996.
  • Erwin Gatz (Hg.), Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches 1648 bis 1803. Ein biographisches Lexikon, Berlin 1990.
  • Erwin Gatz (Hg.), Die Bistümer des Heiligen Römischen Reiches. Von ihren Anfängen bis zur Säkularisation, Freiburg i. Br. 2003.
  • Thomas Groll, Das neue Augsburger Domkapitel von der Wiedererrichtung (1817/21) bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs (1945). Verfassungs- und Personengeschichte (Münchener Theologische Studien I/34), Sankt Ottilien 1996.
  • Franz Machilek, Das Spätmittelalter von 1215 bis 1517. Schwaben und Franken, in: Walter Brandmüller (Hg.), Handbuch der bayerischen Kirchengeschichte. 1. Band: Von den Anfängen bis zur Schwelle der Neuzeit. 1. Teilband: Kirche, Staat und Gesellschaft, Sankt Ottilien 1998, 437-533.
  • Peter Rummel, Die Augsburger Bischöfe, Weihbischöfe und Generalvikare vom 17. Jahrhundert bis zum II. Vatikanischen Konzil, in: Jahrbuch des Vereins für Augsburger Bistumsgeschichte 24 (1990), 25-114.
  • Josef Johannes Schmid, Alexander Sigismund von Pfalz-Neuburg, Fürstbischof von Augsburg 1690-1737. Ein Beitrag zur Kulturgeschichte Schwabens im Hochbarock (Schwäbische Geschichtsquellen und Forschungen 19), Weißenhorn 1999
  • Alfred Schröder, Der Archidiakonat im Bistum Augsburg, in: Archiv für die Geschichte des Hochstifts Augsburg 6 (1921) 97-231.
  • Alfred Schröder, Die Augsburger Weihbischöfe. I. Im Mittelalter, in: Archiv für die Geschichte des Hochstifts Augsburg 5 (1917-1919) 411-516.
  • Christian Schwab, Das Augsburger Offizialatsregister (1348-1352). Ein Dokument geistlicher Diözesangerichtsbarkeit. Edition und Untersuchung (Forschungen zur kirchlichen Rechtsgeschichte und zum Kirchenrecht 25), Köln 2001.
  • Joachim Seiler, Das Augsburger Domkapitel vom Dreißigjährigen Krieg bis zur Säkularisation (1648-1802). Studien zur Geschichte seiner Verfassung und seiner Mitglieder (Münchener Theologische Studien I/29), Sankt Ottilien 1989.
  • Manfred Weitlauff, Das Bistum Augsburg zwischen Säkularisation (1803) und Bayerischem Konkordat (1817/21). Clemens Wenzeslaus von Sachsen, der letzte Augsburger Fürstbischof (1768-1812), und sein Generalvikariat, in: ders. (Hg.), Das Bistum Augsburg im 19. und frühen 20. Jahrhundert. Von der Säkularisation (1802/03) bis zum Bayerischen Konkordat (1924/25) (Jahrbuch des Vereins für Augsburger Bistumsgeschichte 42), Augsburg 2008, 1-64.
  • Friedrich Zoepfl, Geschichte des Bistums Augsburg. 2 Bände, München/Augsburg 1955-1969.

Quellen

  • Alfred Schröder, Ein altes Verzeichnis der Pfarrkirchen im Kapitel Weilheim, in: Archiv für Geschichte des Hochstifts Augsburg 1 (1909/11), 335-342.
  • Wilhelm Volkert (Bearb.), Die Regesten der Bischöfe und des Domkapitels Augsburg. 1. Band: Von den Anfängen bis 1152 (Veröffentlichungen der Schwäbischen Forschungsgemeinschaft bei der Kommission für bayerische Landesgeschichte), Augsburg 1985.

Weiterführende Recherche

Externe Links

Verwandte Artikel

Empfohlene Zitierweise

Manfred Weitlauff, Augsburg, Bistum: Sprengel und Verwaltung (bis 1803), publiziert am 20.09.2012; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Augsburg,_Bistum:_Sprengel_und_Verwaltung_(bis_1803)> (28.03.2024)