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Lehenswesen in Franken

Aus Historisches Lexikon Bayerns

(Weitergeleitet von Lehenswesen in Franken)
Zins-, Lehen- und Salbuch des Klosters Paradies in Heidingsfeld (Gde. Würzburg) von 1528, Titelblatt. Auf der Innenseite des Einbands die Wappen der Äbtissin und der Nonnen. Auch kleinere Lehens- und Grundherrschaften, die ihre zu verschiedenartigen Nutzungen ausgegebenen Besitzungen in einem Buch zusammenfassen konnten, legten Wert auf dessen ansprechende Gestaltung. (Staatsarchiv Würzburg, Standbuch 527)
Belehnung mit dem Blutbann, 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts. Der Bischof, hier mit dem Schwert in seiner Funktion als Herzog gekennzeichnet, berührt die Schwurhand des Lehensmanns mit dem Stab; ein Mitarbeiter der Kanzlei liest dem Vasallen den Text des Lehnseides vor. (Staatsarchiv Würzburg, Standbuch 884)
Eine Seite mit Einträgen über den Lehnsempfang ritterschaftlicher Vasallen in üblicher Länge aus dem Würzburger Lehenbuch 11 (Johann von Egloffstein, 1400–1411), fol. 26r. (Staatsarchiv Würzburg, liber feudorum 11)
Erste Seite der Abschrift eines Lehnsbriefes, ausgestellt an drei Brüder der ritterschaftlichen Familie von Vestenberg anlässlich der Lehnsauftragung der darin genannten Güter an das Hochstift durch diese Vasallen. Die aufgetragenen Lehen werden hier in allen Einzelheiten aufgeführt, sodass die Abschrift sich über volle drei Seiten erstreckt. Aus dem Würzburger Lehenbuch 29 (1. Band der Lehenbücher des Lorenz von Bibra, 1495–1511), fol. 121r. (Staatsarchiv Würzburg, liber feudorum 29)
Erste Seite des Eintrags "Lehen" aus der "Hohen Registratur" des Würzburger Geschichtsschreibers und bischöflichen Archivars Lorenz Fries (1491–1550). Der Eintrag "Lehen" gehört - ähnlich wie etwa diejenigen zu Münze und Gerichtswesen - zu den bedeutenden kleinen staatsrechtlichen Abhandlungen des Verfassers über Recht und Verfassung im Hochstift Würzburg seiner Zeit. (Staatsarchiv Würzburg, Standbuch 1012, fol. 23v)

von Hans-Peter Baum

Im Unterschied zu den bayerischen Herzogtümern, wo das Lehenswesen im 15. Jahrhundert mehr oder weniger erstarrte, blieb es in Franken bis weit ins 17. Jahrhundert hinein vital und von großer Bedeutung für die Entwicklung der Territorien. Das Lehenswesen in Franken ist gekennzeichnet durch die Konkurrenz mehrerer großer fürstlicher bzw. hochstiftischer und zahlreicher kleinerer Lehenhöfe ("Lehenhof" bezeichnet die Gesamtheit der Vasallen und Lehengüter einer Lehnsherrschaft), weiter durch die stark ausgeprägte Mehrfachvasallität. Nicht zuletzt diese erwies sich als relevant für die Entstehung der fränkischen Reichsritterschaft und die vergeblichen fürstlichen Versuche, den Niederadel in die Landsässigkeit zu zwingen. Von der Lehensverwaltung, speziell der Anlage von Lehenbüchern her, ist das Hochstift Würzburg in Franken und sogar in ganz Deutschland als Vorreiter anzusehen.

Einführung

Das vasallitische Lehen, eines der wesentlichsten Strukturelemente von Staat und Gesellschaft im europäischen Mittelalter, verpflichtete durch die Überlassung von Herrschaftsrechten, von Land inklusive der grundherrlichen Rechte daran oder von regelmäßigen Einkünften den Vasallen zur Treue sowie zu "Rat und Hilfe" gegenüber dem Lehensherrn. Letzteres geschah meist in der Form von ritterlichen Kriegs- und Hofdiensten. Der Lehensherr schuldete seinerseits dem Vasallen Treue, "Schutz und Schirm". Das für beide Partner gleichermaßen gültige Lehensrecht und die rasch eingetretene Erblichkeit der Lehen schuf dauerhafte politisch-soziale Bindungen.

Die lebhafte Diskussion der 1994 veröffentlichten Thesen von Susan Reynolds (geb. 1929) zum Lehenswesen führte dazu, dass die bis dahin geltende "klassische Lehre", wonach das vasallitische Lehenswesen im Karolingerreich entstanden und um 1300 erstarrt und unbedeutend geworden sei, verworfen wurde. Heute wird angenommen, dass es im 11. Jahrhundert aus dem Rechtsdenken lombardischer Juristen und aus in Flandern üblichen Usancen entwickelt wurde und sich östlich des Rheins – und so auch in Franken – im Laufe des 12. Jahrhunderts durchsetzte. Die Forschung sieht heute das 14. bis 16. Jahrhundert als Blütezeit des vasallitischen Lehenswesens im Reich und in seinen Territorien. Unbestritten bleibt, dass es davon unterschiedene Formen von Landleihe, darauf begründete Dienste und persönliche Abhängigkeit bereits früher gegeben hat. Faktisch bedeutungslos wird das vasallitische Lehen mit Säkularisierung und Mediatisierung 1803 und dem Ende des Alten Reichs 1806; formell aufgehoben wurden die letzten (meist Fürsten betreffenden) Lehensbindungen in Deutschland aber erst 1918.

Für die Region Franken sind die Lehenhöfe von Würzburg und mehrerer seiner hochadligen Vasallen in den 1990er Jahren grundlegend erforscht worden; darum, aber auch weil der Würzburger Lehenhof unter verschiedenen Aspekten als führend in ganz Franken gelten kann, steht er hier oft im Vordergrund.

Quellen

Das erste Lehenbuch des Hochstifts Würzburg, das des Bischofs Andreas von Gundelfingen (reg. 1303–1313), gilt als das älteste deutsche Lehenbuch, allerdings mit der Einschränkung, das erste "echte", nur Aktivlehen (vom Hochstift vergebene Lehen) verzeichnende Lehenbuch zu sein. Lehensverzeichnisse, in denen zugleich urbarielle Notizen oder vermischt Aktiv- und Passivlehen zu finden sind, gab es schon früher. Die Würzburger Lehenbücher stellen eine der vollständigsten Serien deutscher Lehenbücher dar, da sie fast lückenlos von 1303 bis 1754 reichen.

Die Würzburger Lehenbücher des 14. Jahrhunderts wurden in lateinischer Sprache in ungefährer chronologischer Folge der Belehnungen geführt, seit lf (= liber feudorum, die Signatur, unter der sie im Staatsarchiv Würzburg zu finden sind) 11, dem Lehenbuch Fürstbischof Johanns I. von Egloffstein (reg. 1400-1411), das 1400 beginnt, aber auf Deutsch. Seit 1400 werden auch die hochadligen, niederadligen und bürgerlich-bäuerlichen Vasallen getrennt verzeichnet, innerhalb ihrer Abschnitte wiederum in chronologischer Folge, nun mit exakter Datierung der Einträge auf Jahr und Tag. Die neue Aufteilung der Bücher nach Stand der Vasallen ist im Zusammenhang mit der Erhebung der Stadt Würzburg und anderer Hochstiftsstädte gegen den Bischof 1397 bis 1400 zu sehen. Die Bischöfe mussten sicher sein, von welchen Vasallen sie welche Lehensdienste fordern wollten. Militärische Dienste wurden seit 1400 von Bürgern und Bauern nicht mehr verlangt, denn dies hätte ihnen einen Vorwand gegeben, gegen den Bischof gerüstet zu bleiben. Ebenso – und aus demselben Grund – sind die Bamberger Lehenbücher gegliedert. Die ersten markgräflichen Lehenbücher gliedern nach Amtsbezirken oder Landschaften, innerhalb dieser auch nach Stand der Vasallen; die späteren Bücher dieser Herrschaft gliedern nur nach Landschaften. Die übrigen fränkischen Lehenbücher sind grob chronologisch angelegt. Das erste Lehenbuch der Pfalzgrafen bei Rhein von 1401 – Franken nur wenig berührend – folgt dem ständischen Prinzip.

Meist entsprach in Würzburg ein einbändiges Lehenbuch einem Episkopat, doch wurden bei langen Episkopaten zwei oder drei Bände benötigt. Die meisten Lehenbucheinträge sind Geschäftsnotizen in der Form: "NN recepit in feodum" bzw. "NN hat zu Lehen erhalten", doch nehmen im 15. Jahrhundert Abschriften der den Vasallen ausgestellten Lehenbriefe stark zu; diese listen die vergebenen Lehen viel genauer auf als die bloßen Geschäftsnotizen.

Neben der Zahl der ausgestellten Lehenbriefe nimmt auch die der Lehenreverse (der dem Lehnsherrn vom Vasallen ausgestellten Bestätigung der Belehnung) mit der Zeit zu. Jedoch gibt es Hinweise darauf, dass solche Urkunden sogar schon vor der Anlage von Lehenbüchern ausgestellt worden sind, Lehenbucheinträge also auch in früher Zeit nicht immer die einzigen schriftlichen Unterlagen über die Belehnungen waren. Lehenbücher sind aber in der Regel die vollständigsten Verzeichnisse von Belehnungen, Vasallen und Lehengütern.

Nach dem Vorgang von Würzburg legten im Laufe des 14. Jahrhunderts die meisten fränkischen Lehnsherren vergleichbare Bücher an, so 1345 die Grafschaft Hohenlohe (Albrecht II. von Hohenlohe [reg. 1345-1372] wurde 1345 zum Bischof von Würzburg gewählt), 1372 die Grafen von Henneberg-Schleusingen, 1376 die Grafen von Castell, 1386 das Hochstift Eichstätt, 1398 das Hochstift Bamberg und die Burggrafen von Nürnberg für die Markgrafschaft Kulmbach. Erst 1413 folgte das Erzstift Mainz. Vollständige Lehenbuchreihen liegen allerdings nur für die großen Herrschaften vor. Im Falle der Grafschaften sind die Lehenbücher lückenhaft und oft nur fragmentarisch oder aus späteren Jahren überliefert: fragmentarisch im Henneberger Bereich und in Wertheim – dort 1444 und 1454, aber die Existenz heute verlorener Bücher schon im 14. Jahrhundert ist bekannt –, sehr spät, 1486 bzw. 1497, in Coburg und Rieneck (Lkr. Main-Spessart), obwohl auch dort frühere Bücher erwähnt sind. Von Interesse im innerbayerischen Vergleich ist, dass die ersten Lehenbücher aus den bayerischen Herzogtümern (Bayern-Landshut und Bayern-München) von 1415 stammen; allerdings ist zu berücksichtigen, dass es auch dort heute verschollene Vorläufer gegeben haben könnte.

Das Lehensrecht in Franken

Formulierungen in Würzburger Lehenbucheinträgen, die Bezug nehmen auf Recht und Gewohnheit im Land zu Franken oder im Hochstift und Herzogtum Franken, scheinen darauf hinzudeuten, dass über die einzelnen Lehenhöfe hinaus in Franken im Großen und Ganzen dasselbe Lehensrecht galt. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass das "Herzogtum Franken" mehr ein Anspruch der Bischöfe von Würzburg als politische Realität war und das Lehensrecht im Detail selbst innerhalb eines Lehenhofs variieren konnte; besonders ausgeprägt ist dies bei den Burggütern.

Der lehnsrechtliche Nexus wurde im Hochstift Würzburg und sicherlich auch in den anderen fränkischen Hochstiften schon früh nicht allein auf die Person des Lehnsherrn bezogen, sondern – bei einer geistlichen Institution ohne Dynastie besonders sinnvoll – auf das Hochstift insgesamt. Eine bedeutende lehnsrechtliche Entwicklung im Laufe des 15. Jahrhunderts war die Ausweitung der Erbfolge bei Mannlehen, die ursprünglich auf die männlichen Nachkommen des Erblassers in direkter Linie beschränkt war, auf die männlichen Seitenverwandten. So war der Rückfall des Lehens an den Lehensherrn erschwert. In den Lehenbüchern taucht dafür der Terminus des freien Rittermannlehens auf. Wichtig ist, dass dies am Würzburger Lehenhof nur für den Adel galt; bürgerliche Mannlehen fielen beim Fehlen von Söhnen an den Lehnsherrn zurück. Es gab zwar seit dem 14. Jahrhundert auch Lehen, die an Söhne oder Töchter verliehen wurden, in größerem Maß aber erst im späteren 15. Jahrhundert. Dass das Mannlehen die ursprünglich einzige Form des vasallitischen Lehens war, ist daraus ersichtlich, dass bis in die Neuzeit hinein in Franken Lehen, die an Frauen, Minderjährige, wegen körperlicher oder geistiger Gebrechen nicht "feudal leistungsfähige" (lehnsdienstfähige) oder juristische Personen vergeben waren, durch volljährige Männer als sog. Lehensträger empfangen werden mussten, die dann ggf. das Lehen verdienen, also die üblichen Lehnsdienste leisten sollten. Die erstmals am Würzburger Lehenhof in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts speziell bei Lehensauftragungen beobachtete Formulierung, nach der die Lehen von Herrn zu Herrn verliehen wurden, obwohl Lehnsherr und Vasall nicht gleichrangig waren, dürfte die herrschaftliche Stellung der meist niederadligen Vasallen gegenüber ihren zinspflichtigen bäuerlichen Hintersassen betonen, die durch die Lehensauftragung des Guts eben nicht gefährdet sein sollte.

Belehnung und Vasallen

Vielleicht war Würzburg nicht nur bei der Anlage von Lehenbüchern, sondern auch hinsichtlich der Anwendung der Rechtsvorbehaltsformel bei der Belehnung ein Vorbild in Deutschland. Wie überall wurde auch hier die Belehnung vollzogen, bevor die Rechte des Vasallen an seinen Lehengütern überprüft wurden. Es war daher für den Lehnsherrn notwendig, die Belehnung vorbehaltlich der Rechtmäßigkeit der Ansprüche des Vasallen zu vollziehen. Eine solche Rechtsvorbehaltsformel ist seit 1317 den Würzburger Lehenbüchern vorangestellt (wenn das von 1317 bis 1322 reichende Lehenbuch Gottfrieds III. von Hohenlohe [reg. 1317-1322] bereits in jenem Jahr angelegt wurde); bisher galt das Jahr 1325 in einer Kölner Lehenurkunde als frühestes bekanntes Zeugnis dafür. In der Pfalzgrafschaft bei Rhein ist dieser Rechtsvorbehalt seit 1351 bezeugt.

Die Belehnung scheint am Würzburger Lehenhof in gewissen Details anders vollzogen worden zu sein als anderswo. Dies war die Folge der Handlungen:

  1. wurde der Vasall über den zu leistenden Lehnseid belehrt
  2. benannte er seine Lehen
  3. leistete er den Lehnseid
  4. vollzog der Bischof die Investitur des Vasallen in seine Lehen mittels eines Herrschaftssymbols
  5. bekräftigte der Vasall durch einen weiteren Eid, die beschworene Treue einhalten zu wollen.

Dabei kniete der Vasall vor dem Bischof, der seinen Stab, sein Pallium, seinen Ring oder ein Buch (wohl die Bibel) als Symbol verwenden konnte. Spätestens seit der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts knieten aber die hochadligen Vasallen nicht mehr vor dem Bischof (das vertrug sich wohl nicht mit ihrer Auffassung von der eigenen Herrscherstellung), sondern leisteten ihren Treueid im Stehen, wobei sie die rechte Hand auf ihr Herz legten. Die Belehnungshandlungen werden unter den Begriffen Lehnspflicht tun, Mannschaft leisten, fidelitatem (homagium) facere (den Treueid leisten) subsumiert. Lehnskuss (wobei der Lehnsherr als Zeichen sozialer Erhöhung den Vasallen nach vollzogener Belehnung auf die Wange[n] küsste) und Kommendation (wobei der Vasall als Zeichen dessen, dass er sich in die [Schutz-]Gewalt des Lehnsherrn ergab, seine gefalteten Hände in die Hände des Herrn einlegte) werden in fränkischen Lehenbüchern nicht erwähnt. Belehnungen sollten stets in Anwesenheit von Zeugen stattfinden.

Weder in Würzburg noch an den anderen fränkischen Lehenhöfen sind sog. Lehentage nach dem Herrenfall bezeugt, an denen alle Vasallen gleichzeitig zum Empfang ihrer Lehen erscheinen sollten. Vielmehr waren sowohl beim Herren- als auch beim Mannfall die Vasallen bzw. deren Erben aufgefordert, innerhalb von Jahr und Tag zum Neuempfang (Mutung) der Lehen am Hof des Lehensherrn zu erscheinen. Die Lehenbücher lassen erkennen, dass tatsächlich die allermeisten Vasallen innerhalb von 18 Monaten zur Mutung erschienen, dass manche aber auch ohne triftige Entschuldigung erst viel später kamen. Im 15. Jahrhundert wurde es besonders bei bürgerlichen Vasallen üblicher, die Belehnung auch durch einen Vertreter des Lehnsherrn und an anderen Orten durchzuführen.

Im Würzburger Lehenhof machten im 15. Jahrhundert die bürgerlich-bäuerlichen Vasallenfamilien die Mehrheit aus; bei den einzelnen Vasallen lag ihr Anteil etwa bei der Hälfte. Auch in anderen fränkischen Lehenhöfen gab es zahlreiche Bürger und Bauern, so in Castell (Lkr. Kitzingen), während es daneben fast rein adlige Lehenhöfe gab, so etwa Rieneck. Hinsichtlich der Lehengüter war jedoch der bürgerlich-bäuerliche Anteil viel unbedeutender. Insbesondere bei den qualitativ hochwertigen Lehen, nämlich denjenigen, die Herrschaftsrechte beinhalteten, war ihr Anteil verschwindend gering. Allerdings besaßen Bürger und Bauern ihre Lehengüter, selbst wenn es sich um solche handelte, von denen Zins zu entrichten war, nach Lehensrecht; sie konnten ihnen also nur durch Urteil des Lehensgerichts entzogen werden.

Kern der Lehensmannschaft waren zweifellos überall die niederadligen bzw. ritterschaftlichen Vasallen. Sie wurden in Franken nachweislich bis ins 17. Jahrhundert hinein zur Leistung von Lehensdiensten aufgefordert – und leisteten diese auch –, während die bürgerlichen Vasallen mehr für ihre Belehnung zahlten. Aber spätestens seit etwa 1400 leisteten sie keine Kriegs- und wohl auch keine Hofdienste mehr. Im würzburgischen Lehenhof war die Fluktuation der niederadligen Vasallen im 14. Jahrhundert deutlich höher als im 15. Jahrhundert, wo sich eine durch Besitz und Kontinuität im Lehenhof definierte Spitzenschicht von – fast immer in verschiedene Linien aufgegliederten – ritterschaftlichen Großfamilien herausbildete, die um 1500 mit durchschnittlich je 10 Vasallen im Lehenhof vertreten waren. Sie erhielten überdurchschnittlich viele der besonders wertvollen Lehen. Diese Schicht, die um 1300 weniger als 10 % der ritterschaftlichen Vasallen ausgemacht hatte, weitete ihren Anteil an der Vasallenschaft bis 1500 auf rund 50 % aus. Zu ihnen gehörten etwa die Bibra, Stein, Thüngen, Fuchs, Grumbach, Schaumberg, Seckendorf, Zobel, Truchsess von Wetzhausen, die auch bei der Mehrfachvasallität auffielen. Mehrere fränkische Lehenhöfe vergrößerten sich im Spätmittelalter nach Zahl der Vasallen und Vasallenfamilien.

Lehengüter

Ähnliches ist bei der Menge der Lehengüter zu beobachten. Hier sei nur auf einige der besonders wertvollen Lehen eingegangen. Während um 1300 der würzburgische Lehenhof über 20 Burgen verfügte, waren es 200 Jahre später 95. Etwa 110 Gerichts-, Vogtei- und Ortsherrschaften gingen um 1300 vom Hochstift zu Lehen, fast 200 um 1500. Der würzburgische Lehenhofbestand wuchs also deutlich. Grund dafür waren nicht zuletzt Lehensauftragungen (Überlassung von Eigengut [Allod] als Lehen) des Niederadels ans Hochstift, zu einem kleineren Teil erzwungen als Sühne für verlorene Fehden, zum größeren Teil freiwillig erbracht, um hochstiftischen Schutz des Besitzes zu erlangen; seit der finanziellen Sanierung des Hochstifts durch Bischof Rudolf von Scherenberg (reg. 1466–1495) konnten die Bischöfe dafür auch Geld aufwenden.

Öffnungsrechte an Burgen und Vasallität sind eigentlich zwei getrennte Dinge. Hier sei trotzdem kurz auf die Burgöffnungen eingegangen, da der Gewinn von Öffnungsrechten in der Literatur zum Lehenswesen vielfach als Teil einer erfolgreichen Lehenspolitik betrachtet worden ist. Die Burg, die einem Vertragspartner geöffnet wurde, stand ihm für seine militärischen Zwecke, insbesondere auch zur Stationierung seiner Truppen, zur Verfügung. Öffnungsverträge betrafen aber nicht nur Burgen, die Lehen waren, sondern auch solche in allodialem Besitz. Eine Burg (gleich ob Lehen oder Allod) war nicht automatisch das Offenhaus des Lehensherrn, sondern nur eines ligischen Lehensherrn, den der Vasall gegen jedermann unterstützen musste. Durch den Öffnungsvertrag wurde eine Burg auch nicht unbedingt Offenhaus des Vertragspartners/Lehensherrn auf ewige Zeit. Vielmehr wurden die Burgöffnungen vielfach zeitlich begrenzt oder dahingehend eingeschränkt, dass die Burg nicht gegen die eigene Familie des Lehensmannes oder im Öffnungsvertrag genannte andere Mächte verwendet werden durfte. Im würzburgischen Bereich fällt auf, dass viele Burgöffnungsverträge mit der Verpfändung derselben Burg einhergehen, dass also die Öffnung eher als defensives Mittel zur Bewahrung der Burg in der Verfügung des Hochstifts denn als offensive Lehenspolitik zu werten ist. In Franken gab es überdies die eingeschränkte Form des Gewartens (respicere) mit einer Burg, wobei von dort aus der Vertragspartner zwar militärisch unterstützt wurde, sie ihm aber nicht zur Stationierung seiner Truppen zur Verfügung stand.

Burggüter, auch Burglehen genannt, sind Lehengüter, die ein besonderes Interesse beanspruchen können, da sie die militärische Besetzung und Bewachung, notfalls auch Verteidigung einer lehensherrlichen Burg durch den Vasallen gegen Überlassung bestimmter, nahe der Burg gelegener Güter oder Einkünfte, zugleich einer Wohnung für den Burgmann auf oder bei der Burg durch den Lehensherrn beinhalten und so gewissermaßen die Quintessenz des vasallitischen Lehenswesens darstellen. Die Dienstpflicht des Burgmanns war zeitlich begrenzt. Im würzburgischen Lehenhof konnte beobachtet werden, dass die Belehnung mit Burggütern nicht selten Vasallen aus dem Bürger- oder Großbauerntum als Sprungbrett zum Aufstieg in den Niederadel dienen sollte, dass aber im 15. Jahrhundert – parallel zu den insgesamt verminderten sozialen Aufstiegschancen – die Bedeutung der Burggüter schwand. Burggüter wurden nun auch geteilt oder an Personen vergeben, die wegen des Empfangs mehrerer Burggüter oder ihrer beruflichen Tätigkeit (z. B. in der bischöflichen Kanzlei) zum regelmäßigen Dienst auf der Burg gar nicht in der Lage waren - es sei denn, sie entsandten auf eigene Kosten Stellvertreter oder konnten die Dienstzeiten auf den verschiedenen Burgen so staffeln, dass sie ihre Burglehen nacheinander verdienten. Der Hochadel empfing relativ wenige hochstiftische Burglehen, aber stets finanziell gut ausgestattete. Man ging wohl von vorneherein davon aus, dass Fürsten oder Grafen ihre Burggüter nicht in eigener Person, sondern durch Stellvertreter verdienen würden, die eben zu bezahlen waren. Eigentlich wären Rentenlehen, also Anweisungen des Lehensherrn auf Einkünfte seiner Kammer oder eine feste "stat", wie z. B. einen Zoll, für Burggüter besonders geeignet gewesen, doch machten diese am Würzburger Lehenhof nur eine Minderheit der Burglehen aus. Ihr Anteil nahm auch im Spätmittelalter nicht zu.

Die fränkischen Lehenhöfe: Vasallenzahlen

Im Folgenden seien zunächst die bedeutendsten fränkischen Lehenhöfe tabellarisch mit der Zahl ihrer wichtigsten Vasallenfamilien, der ritterschaftlichen Familien mit Kontinuität in die spätere Reichsritterschaft, dargestellt. Die Ritterschaft ist als Kern der Lehensmannschaft anzusehen, während die Bedeutung der bürgerlich-bäuerlichen Vasallen für die fränkischen Lehenhöfe ihrer oft großen Zahl kaum entspricht. Fürstliche und gräfliche Vasallen standen für Lehensdienste nicht zuverlässig zur Verfügung. Die Beschränkung auf ritterschaftliche Familien mit Kontinuität ins spätere 16. Jahrhundert hinein ist deswegen sinnvoll, weil so die aussterbenden oder sozial absteigenden Vasallenfamilien eliminiert sind und daher die zahlenmäßigen Veränderungen tatsächlichen Verlagerungen zwischen den verschiedenen Lehenhöfen entsprechen. Die Tabelle zeigt den Vasallenbestand der Lehenhöfe im Zeitraum zwischen ca. 1450 und 1550. Für die Markgraftümer Kulmbach und Ansbach wird, weil es sich um dieselbe lehensherrliche Familie handelt, eine Summe angegeben, die aber nach der Elimination doppelt genannter Vasallenfamilien in beiden Lehenhöfen kleiner ist als die nicht bereinigte Addition. Henneberg-Schleusingen und Henneberg-Römhild sind getrennt erfasst. Klammerwerte beruhen auf unsicherer Quellenbasis.

Adliger Vasallenbestand der Lehenhöfe im Zeitraum zwischen ca. 1450 und 1550

Würzburg Bamberg Kulmbach Ansbach Summe Kulmb./Ansb. Mainz Fulda
1450-1500 156 125 95 77 148 78 54
1500-1550 172 121 87 85 150 70 66
Henneb.-Schleusingen Henneberg-Römhild Hohenlohe Eichstätt Castell Wertheim Rieneck Coburg
1450-1500 65 39 55 58 63 57 (32) 36
1500-1550 65 27 53 50 49 (20) 45 40

Damit sind noch nicht alle Lehenhöfe erfasst, die im fränkischen Raum eine Rolle spielten; es fehlen z. B. von den fürstlichen und wichtigeren gräflichen Hessen, Baden, Pfalzgrafen bei Rhein, Hanau (Hessen), Erbach, Sachsen, Böhmen, daneben diejenigen von Stiften und Klöstern (etwa Banz [Gde. Bad Staffelstein, Lkr. Lichtenfels], Ebrach [Lkr. Bamberg], St. Stephan in Würzburg, St. Peter und Alexander in Aschaffenburg). Der Würzburger Lehenhof war also mit knappem Abstand vor der Markgrafschaft, größerem vor den beiden anderen fränkischen Hochstiften und weitem vor den gräflichen Lehenhöfen der bedeutendste in Franken. Er zeigte deutliches Wachstum noch in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Viele dieser Lehenhöfe wuchsen im Laufe des 15. Jahrhunderts, da der Anteil des Lehnsbesitzes gegenüber allodialem Besitz bei den ritterschaftlichen Familien zunahm. Fränkische Bistümer - nicht nur Würzburg - wendeten um 1500 Geld zur Vergrößerung ihrer Lehnsmannschaft auf; die Markgrafen bemühten sich durch die Bindung neuer Gefolgsleute zunächst als Diener von Haus aus, dann als Lehensleute um dasselbe Ziel. Insgesamt gesehen könnte man von einer im Laufe des Spätmittelalters zunehmenden Feudalisierung Frankens sprechen. Diese Beobachtung steht im Einklang mit den eingangs erwähnten neuen Auffassungen vom Lehenswesen, speziell zu dessen Blütezeit. Auffällig ist im markgräflichen Lehenhof jedoch die meist nur ein- oder zweifache Nennung derselben Vasallenfamilien, wogegen z. B. im hohenlohischen Lehenhof die häufige Nennung derselben Familiennamen zu beobachten ist; wenige kopfstarke Familien beherrschten diesen Lehenhof also. Von den großen ritterschaftlichen Familien im würzburgischen Lehenhof mit zahlreichen gleichzeitig auftretenden Lehensnehmern war schon die Rede. Der hennebergische Lehenhof ist trotz der Erhebung der Familie in den Reichsfürstenstand von der Lehensmannschaft her eher als gräflich anzusehen. Der hohe Verlust von Vasallen im Casteller Lehenhof steht sicher in Zusammenhang mit der Lehnsauftragung der Grafschaft an das Hochstift Würzburg 1457.

Die fränkischen Lehenhöfe: Fluktuation und Kontinuität der Vasallenschaft

Die Änderungen im Bestand der Vasallenfamilien der genannten Lehenhöfe waren erheblich größer, als die obige Tabelle es auf den ersten Blick erkennen lässt, weil Zu- und Abgänge von Vasallen gegeneinander verrechnet sind. Die folgende Tabelle zeigt an einer etwas reduzierten Zahl von Lehenhöfen die tatsächlichen Zu- und Abgänge reichsritterschaftlicher Familien in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen, jeweils in der Form, dass die erste Ziffer in absoluten Zahlen die Verluste, die zweite die Neuzugänge auflistet, danach geklammert die Prozentsätze.

Zeitraum 1450-1500 Zeitraum 1500-1550
Würzburg 22/25 (14,4/16%) 14/30 (9/17,4%)
Bamberg 18/24 (15,1/19,2%) 9/5 (7,2/4,1%)
Kulmbach 26/19 (25,5/20 %) 23/15 (24,2/17,2%)
Ansbach 16/25 (23,5/32,5%) 12/20 (15,6/23,5%)
Mainz 15/11 (18,3/14,1%) 16/8 (20,5/11,4%)
Hohenlohe 7/7 (12,7/12,7%) 12/10 (21,8/18,9%)
Eichstätt 6/22 (14,3/37,9%) 22/14 (37,9/28 %)
Castell 17/15 (26,2/23,8%) 17/3 (27/6,1%)

Diese Zahlen zeigen deutlich verschiedene Entwicklungen an: Während die großen Lehenhöfe von Bamberg und Würzburg relativ stabil waren, Würzburg außerdem durch den bereits angesprochenen Zugewinn von Vasallen charakterisiert war, schrumpfte der Mainzer Lehenhof, während der von Eichstätt bei hoher Fluktuation von der Größe her stagnierte. Auch die markgräflichen Lehenhöfe sind durch starke Fluktuation gekennzeichnet, wobei der Kulmbacher Lehenhof zurückging, der Ansbacher hingegen wuchs. Im Casteller Lehenhof wirkte sich langfristig die krisenhafte Lage der Grafschaft im 15. Jahrhundert aus. Dass Vasallenfamilien Lehenhöfen vielfach nur kurz- oder mittelfristig angehörten, ist keine fränkische Besonderheit, sondern auch in anderen Regionen häufig beobachtet worden. Wie relativ gering die Lehenhofkontinuität über lange Zeiträume war, zeigen die Zahlen des Würzburger Lehenhofs, wo nur 23,3 % der insgesamt genannten Hochadels- und 12,5 % der Niederadelsfamilien kontinuierlich über 200 Jahre vertreten waren. Bei bürgerlichen und bäuerlichen Vasallenfamilien lag dieser Prozentsatz kaum über 1 %. Gründe dafür sind neben dem biologischen Aussterben von Vasallenfamilien auch das "soziale", z. B. das mehrfach bezeugte Absinken wenig gefestigter Niederadelsfamilien in das Bürger- oder Großbauerntum, v. a. aber das Verlassen eines Lehenhofs aus politischen Gründen oder weil der Familienbesitz sich infolge neuer Dienst- und Lehensverhältnisse oder neuer Eheverbindungen verlagerte.

Die fränkischen Lehenhöfe: Mehrfachvasallität

Die Mehrfachvasallität, also der Lehensempfang von mehreren Lehensherren gleichzeitig, ist ein Phänomen, das schon seit dem Hochmittelalter bekannt ist. Sie diente Vasallen dazu, einerseits Rechtsschutz von mehreren Lehensherren zu erhalten, wozu mächtigen Herren auch allodialer Besitz zu Lehen aufgetragen wurde. Andererseits diente sie dem Zweck, Lehensherren gegeneinander auszuspielen, speziell im Kriegsfall, und so die eigenen lehensrechtlichen Verpflichtungen zu minimieren oder ganz aufzuheben. Um solchen Tendenzen entgegenzuwirken, wurde von Seiten der Lehensherren das Rechtsinstitut des ligischen Lehens eingeführt, das den Vasallen zur Hilfe gegen jedermann verpflichten sollte. Es hat sich in Franken nicht durchsetzen können. Wie verbreitet war nun die Mehrfachvasallität in Franken? Auch hier soll eine kleine Tabelle einen Überblick geben:

Periode Zahl der ritterschaftlichen Vasallenfamilien in den Lehenhöfen insgesamt und in 2 in 3 in 4 in 5 in 6 in 7 in 8 in 9 in 10 in 11 Mehrfachvasallität insgesamt (in Prozent)
1450-1500 336 96 58 34 20 18 9 3 6 4 1 249 (74,1)
1500-1550 350 93 57 38 24 11 8 4 2 2 1 240 (68,6)

Offensichtlich war also die Mehrfachvasallität in Franken weit verbreitet. Die große Mehrheit aller ritterschaftlichen Vasallenfamilien hatte mehr als einen Lehnsherrn. Nur etwas weniger als ein Drittel hatte eine einzige Lehensbindung. Diese Familien stellten also am ehesten einen lokalen Adel dar, der keine politisch-sozialen Verbindungen über eine größere Region hinweg hatte. Etwa die Hälfte der Ritterschaft stand in vasallitischer Verbindung mit zwei bis vier Lehensherren. Gerade unter den bereits oben erwähnten großen ritterschaftlichen Familien mit mehreren Linien war es durchaus gebräuchlich, bis zu elf Lehensherren zu haben. Dies dürfte aber kaum auf jeden einzelnen Angehörigen dieser Familien zugetroffen haben; dort wird es auch eher bei zwei bis vier Lehnsherren geblieben sein.

Eine Auszählung der Lehenhofkombinationen bei ritterschaftlichen Familien, die wenigstens in einem Lehenhof eine 100-jährige Kontinuität haben, hat gezeigt, dass der Würzburger Lehenhof nicht nur der größte fränkische Lehenhof war, sondern auch Mittelpunkt des gesamten fränkischen Lehensnetzes. Er wies die meisten Kombinationen auf, v. a. auch bei den Vasallenfamilien mit mehr als fünf Lehensherren. Er war andererseits nicht in der Lage, mehr Vasallenfamilien ausschließlich an sich zu binden als z. B. Bamberg, Kulmbach oder Mainz. Bei allen diesen Lehenhöfen lag die Zahl der nur dort kontinuierlich vertretenen Familien zwischen 22 und 25 (von 303 erfassten). Dieselbe Auszählung macht es wahrscheinlich, dass die Häufigkeit der Mehrfachvasallität im Nordosten Frankens niedriger war als im Südwesten. Sie weist zugleich auf besondere Regionen innerhalb des fränkischen Lehensnetzes hin.

Die Bedeutung des Lehenswesens für die fränkische Geschichte

Die würzburgischen Vasallen wiesen ihren Lehensherrn immer wieder darauf hin, dass sie – weil sie stets (als Lehensleute des Stifts) Leib und Leben für das Hochstift eingesetzt hätten – steuerfrei seien und bleiben müssten. Zugleich nahmen sie für sich zweifellos den Rechtsspruch "Lehensmann nicht Untertan" in Anspruch. Er war sicher so zu verstehen, dass ein Lehensmann zwar auch Untertan sein könne, aber nicht automatisch durch seine Eigenschaft als Lehensmann Untertan (des Lehensherrn) sein müsse. Dabei dürfte nicht zuletzt die Mehrfachvasallität hilfreich gewesen sein. Schließlich gelang es der Ritterschaft in Franken, ihre unabhängige Stellung durch Einungen und durch die direkte Zahlung ihrer Charitativsubsidien für die Türkenkriege an den Kaiser zu festigen, trotz der erwähnten fortschreitenden Feudalisierung des Landes. Sie nutzten also ihre Belehnung von Herrn zu Herrn und andere Entwicklungen des regionalen Lehenswesens zur Wahrung ihrer Position gegenüber den Bestrebungen der Fürsten. Speziell im 15. und 16. Jahrhundert war das Lehenswesen von elementarer Bedeutung für die fränkische Geschichte.

Literatur

  • Matthias Bachmann, Lehenhöfe von Grafen und Herren im ausgehenden Mittelalter. Das Beispiel Rieneck, Wertheim und Castell (Dissertationen zur mittelalterlichen Geschichte 9), Köln/Weimar/Wien 2000.
  • Hans-Peter Baum, Der Lehenhof des Hochstifts Würzburg im Spätmittelalter (1303–1519). Eine rechts- und sozialgeschichtliche Studie. 3 Bände, Masch. Habil-Schrift Würzburg 1990.
  • Hans-Peter Baum, Soziale Schichtung im mainfränkischen Niederadel um 1400, in: Zeitschrift für historische Forschung 13 (1986), 129-148.
  • Hans-Peter Baum/Rolf Sprandel, Statistische Forschungen an den spätmittelalterlichen Lehenbüchern von Würzburg, in: Zeitschrift für historische Forschung 17 (1990), 85-91.
  • Jürgen Dendorfer/Roman Deutinger (Hg.), Das Lehnswesen im Hochmittelalter. Forschungskonstrukte – Quellenbefunde – Deutungsrelevanz (Mittelalter-Forschungen 34), Ostfildern 2010.
  • Rudolf Endres, Zur Burgenverfassung in Franken, in: Hans Patze (Hg.), Die Burgen im deutschen Sprachraum. Ihre rechts- und verfassungsgeschichtliche Bedeutung. 2. Band (Vorträge und Forschungen des Konstanzer Arbeitskreises für Mittelalterliche Geschichte 19/2), 293-330.
  • Alfred Frank, Von Grundherren und Grundholden. Zur Geschichte des Lehenswesens mit besonderer Berücksichtigung oberfränkischer Verhältnisse, Bayreuth 1978.
  • François-Louis Ganshof, Was ist das Lehnswesen? Darmstadt 6., erweiterte deutsche Auflage 1983.
  • Matthias Miller, Mit Brief und Revers. Das Lehenswesen Württembergs im Spätmittelalter. Quellen – Funktion – Topographie (Schriften zur südwestdeutschen Landeskunde 52), Leinfelden-Echterdingen 2004.
  • Heinrich Mitteis, Lehnrecht und Staatsgewalt. Untersuchungen zur mittelalterlichen Verfassungsgeschichte, Köln/Wien 1974 [unveränderter Neudruck der Auflage von 1933].
  • Steffen Patzold, Das Lehnswesen (Beck'sche Reihe 2745), München 2012.
  • Susan Reynolds, Fiefs and Vasalls. The Medieval Evidence Reinterpreted, Oxford 1994.
  • Joachim Schneider, Spätmittelalterlicher deutscher Niederadel. Ein landschaftlicher Vergleich (Monographien zur Geschichte des Mittelalters 52), Stuttgart 2003.
  • Karl-Heinz Spieß (Hg.), Ausbildung und Verbreitung des Lehnswesens im Reich und in Italien im 12. und 13. Jahrhundert (Vorträge und Forschungen 76), Ostfildern 2013.
  • Karl-Heinz Spieß (unter Mitarbeit von Thomas Willich), Das Lehnswesen in Deutschland im hohen und späten Mittelalter, Stuttgart 3. Auflage 2011.
  • Gerhard Taddey, Aus der Geschichte der Lehnsbeziehungen zwischen Würzburg und Hohenlohe, in: Würzburger Diözesangeschichtsblätter 42 (1980), 235-243.
  • Cord Ulrichs, Vom Lehnhof zur Reichsritterschaft. Strukturen des fränkischen Niederadels am Übergang vom späten Mittelalter zur frühen Neuzeit (Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte. Beihefte 134), Stuttgart 1997.

Quellen

  • C. W. Aign, Lehenbuch des Markgrafen Friedrich I. von Brandenburg 1421ff. Abteilung "Gepirge", in: Archiv für Geschichte und Altertumskunde von Oberfranken 17/1 (1887), 14-236.
  • Karl Ehrenburg (Hg.), Das älteste Lehenbuch des Stephansklosters zu Würzburg vom Jahre 1326, in: Archiv des historischen Vereins von Unterfranken 47 (1905), 125-163.
  • Wilhelm Engel (Hg.), Das älteste Lehenbuch der Grafschaft Castell (1376), in: Neujahrsblätter der Gesellschaft für fränkische Geschichte 24 (1952), 109-146.
  • Alfred Friese, Der Lehenhof der Grafen von Wertheim im späten Mittelalter (Mainfränkische Hefte 21), Würzburg 1955.
  • Hermann Hoffmann (Hg.), Das älteste Lehenbuch des Hochstifts Würzburg 1303–1345 (Quellen und Forschungen zur Geschichte des Bistums und Hochstifts Würzburg 25/1-2), Würzburg 1972.
  • Hermann Hoffmann (Hg.), Das Lehenbuch des Fürstbischofs Albrecht von Hohenlohe 1345–1372 (Quellen und Forschungen zur Geschichte des Bistums und Hochstifts Würzburg 33), Würzburg 1982.
  • Christian Meyer (Bearb.), Das Lehenbuch des Burggrafen Johann III. von Nürnberg, in: Hohenzollerische Forschungen 3 (1894), 401-448, 4 (1896), 209-240 und 5 (1897), 27-160.

Weiterführende Recherche

Externe Links

Verwandte Artikel

Lehensrecht, Lehenrecht, Lehnrecht, Lehnswesen, Lehenwesen

Empfohlene Zitierweise

Hans-Peter Baum, Lehenswesen in Franken, publiziert am 13.02.2014; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Lehenswesen_in_Franken> (26.04.2024)