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Werbung für die Tageszeitung "Die Rote Fahne", offizielles Presseorgan von Spartakusbund und KPD, 1920. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Plakatsammlung)
Werbung für die Tageszeitung "Die Rote Fahne", offizielles Presseorgan von Spartakusbund und KPD, 1920. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Plakatsammlung)

Die Rote Fahne, Titelblatt; illegale Flugschrift 1936.
Die Rote Fahne, Titelblatt; illegale Flugschrift 1936.

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Münchner Rote Fahne, 1919

Die „Münchner Rote Fahne“ erschien vom 15. Januar bis 30. April 1919 als lokale bzw. regionale Tageszeitung der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD), benannt nach einem zentralen Symbol des Kommunismus, der roten Fahne.


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Artikel von Friedbert Mühldorfer

Berliner "Rote Fahne" als Vorläufer

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Mit Datum vom 6. November 1918 erschien in Stuttgart unter dem Namen "Die Rote Fahne" erstmalig das Mitteilungsblatt der Arbeiter- und Soldatenräte Württembergs.

Als am 9. November 1918 in Berlin revolutionäre Arbeiter und Soldaten die Redaktion des bürgerlichen "Berliner Lokalanzeigers" besetzt hatten, wurde noch am Abend mit der Nummer 1 "Die Rote Fahne" als Zeitung der Spartakusgruppe herausgegeben. Seit der Gründung der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) erschien die Zeitung als zentrales Parteiorgan. Bis zu ihrer Ermordung am 15. Januar 1919 leiteten Rosa Luxemburg (1871-1919) und Karl Liebknecht (1871-1919) das Blatt.

Als Parteizeitung verstand sich die "Rote Fahne" als Instrument der KPD und der Kommunistischen Internationale zur Verbreitung der kommunistischen Ideologie unter Parteimitgliedern und in der Öffentlichkeit.

Die Zeitung erschien bis zu ihrem Verbot durch die nationalsozialistische Regierung im Februar 1933 als Tageszeitung im Umfang von zunächst vier, ab 1926 von 12-14 Seiten. Die scharfe Verfolgung durch die Staatsorgane bewirkte jedoch, dass das Blatt während der Weimarer Republik im Schnitt nahezu jeden vierten oder fünften Tag nicht ausgeliefert werden konnte. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurden zwischen 1933 und 1942 jährlich mehrere Nummern der Zeitung in reduziertem Umfang oder als Flugschriften illegal gedruckt und in Deutschland verteilt.

Organ der KPD in München

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In München trat die Ortsgruppe der KPD/Spartakusbund am 15. Januar 1919 mit der ersten Ausgabe der "Münchner Roten Fahne" als zweiseitige "Flugschrift Nr. 1" an die Öffentlichkeit; sie sollte täglich erscheinen.

Die Schriftleitung übernahm Max Levien (1885-1937), Mitgründer der KPD in Berlin und führender Kommunist in München. Auf der Titelseite der zweiseitigen Nummer wurden die Aufgaben der Zeitung benannt: Sie sollte "Wecker und Rufer im Streite gegen die Bourgeoisie" sein, die "Kaisersozialistenclique" um Friedrich Ebert (SPD, 1871-1925) und Philipp Scheidemann (SPD, 1865-1939) entlarven, sich aber auch mit Kurt Eisners (1867-1919) illusionärem USPD-Kurs auseinandersetzen. In der gleichen Ausgabe begründete Levien angesichts der bevorstehenden Wahl zur Nationalversammlung deren Ablehnung: sie täusche Demokratie und Gleichberechtigung nur vor, sei aber in Wirklichkeit Mittel der Gegenrevolution; deshalb dürfe das Proletariat die Macht in Form der Räte nicht aus den Händen geben.

Die nächste nachgewiesene Ausgabe der Zeitung stammt vom 23. Februar 1919, trägt aber keine Nummer. Im Kopf erschien nun die Zeile "Organ der Kommunistischen Partei Deutschlands/Spartakusbund, Kreis Oberbayern".

Im Mittelpunkt dieser Ausgabe standen die Konsequenzen aus den Morden an Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht (15./16.1.1919) sowie aus dem Mord an "unserem Genossen" Kurt Eisner am 21. Februar 1919; dieser "Diktatur des Kapitals" müsse das Münchner Proletariat mit sofortiger Bewaffnung und Errichtung der "Diktatur des Proletariats" begegnen.

Um dieser Tendenz der Münchner KPD zur sofortigen Aktion und zur isolierten Ausrufung einer bayerischen Räterepublik – ohne Revolution in ganz Deutschland - entgegenzutreten, entsandte die Berliner KPD-Zentrale Eugen Leviné (1885-1919) nach München. Unter seiner Leitung kam am 18. März die Nummer 3 der "Münchner Roten Fahne" heraus. Erst ab jetzt erschien sie kontinuierlich bis zur letzten Nummer 30 am 30. April 1919 (insgesamt seit 23. Februar jedoch 31 Nummern, da die beiden Ausgaben vom 6. und 7. April jeweils mit Nr. 20 versehen waren).

Spiegel der Münchner Räterepublik 1919

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Der Umfang vergrößerte sich auf meist vier Seiten. Längere Artikel über die revolutionäre Entwicklung in Russland und Ungarn sowie die allgemeine Situation im Reich und in Bayern standen im Mittelpunkt der Berichterstattung, ergänzt um Kurzmeldungen zu Aktivitäten und Versammlungen der Rätebewegung und der wenigen bayerischen KPD-Ortsgruppen. Inhaltlich spiegelte die Zeitung die Haltung der KPD Münchens gegenüber der Entwicklung der Rätebewegung wieder. Während in den Ausgaben vom 6. und 7. April noch gegen die bevorstehende „Scheinräterepublik“ (1. Räterepublik) unter Einbeziehung der MSPD argumentiert und vor voreiligen Schritten gewarnt wurde, änderte sich die Haltung, als der Angriff von Freikorps und Reichswehr auf die kommunistische (2.) Räterepublik unmittelbar bevorstand. Ab Mitte April forderte das Blatt die Bewaffnung der Arbeiter und proklamierte den Generalstreik. In der Ausgabe vom 25. April wurde bekannt gegeben, dass die Kommunisten nun, da der "offene Kampf ausgebrochen" sei, an die "Spitze der Räterepublik" treten müssten: "Es gilt jetzt, die Position zu halten bis zum letzten! So allein erfüllen wir unsere Pflicht gegenüber der deutschen und der internationalen Revolution!"

Die letzte Ausgabe erschien am 30. April 1919 mit einem Aufruf zur Teilnahme an der Kundgebung zum 1. Mai, der ein "Weltkampftag" sei, was die revolutionären Kämpfe in Deutschland und in mehreren europäischen Ländern zeigen würden.

Die Niederschlagung der Münchner Räterepublik am 1./2. Mai 1919 und der folgende Ausnahmezustand in Bayern brachten Verbot und Ende der "Münchner Roten Fahne".

Nachfolgezeitungen

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Die Nachfolgezeitungen der bayerischen KPD wurden durch Verbote und Behinderungen teilweise noch stärker eingeschränkt als Publikationen auf Reichsebene. Deswegen existierte neben den im Folgenden genannten noch eine Reihe von Titeln, die ersatzweise und oftmals nur für kürzere Zeit herausgegeben wurden.

Für einen längeren Zeitraum waren von Bedeutung:

Mit der "Verordnung zum Schutz von Volk und Staat" vom 28. Februar 1933 im Anschluss an den Reichstagsbrand wurden auch in Bayern alle kommunistischen Zeitungen verboten.

Ebenso wie auf Reichsebene wurden von KPD-Exilgruppen im benachbarten Ausland oder auch von illegalen KPD-Gruppen in Bayern Zeitungen gedruckt und in Bayern illegal verbreitet. Das galt beispielsweise für hektographierte Flugschriften mit dem Titel "Neue Zeitung" oder auch "Rote Fahne", die in Nordbayern wie in Südbayern vor allem 1933 und 1934 verbreitet wurden.


Literatur:

Quellen:

Weiterführende Recherche:


Empfohlene Zitierweise:

Friedbert Mühldorfer, Münchner Rote Fahne, 1919, in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_44996> (27.01.2010)


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Letzte Änderung: 27.01.2010