Startseite

Häufige Fragen


Volltext Titel

Neue Artikel

Artikel A-Z

Verwandte Artikel:

Dokumente:

Einführung des öffentlichen Kirchengebets für den König mit Verordnung vom 27. Februar 1806. (Königlich-Baierisches Regierungsblatt 1806, S. 109-110)
Einführung des öffentlichen Kirchengebets für den König mit Verordnung vom 27. Februar 1806. (Königlich-Baierisches Regierungsblatt 1806, S. 109-110)

Autorenbereich

Impressum

Nutzungshinweise

Oratio pro rege, 1806-1918

Spezielle Fürbitte für den bayerischen König am Schluss der Messe, eingeführt 1806 bei der Erhebung Bayerns zum Königreich, nach der Revolution von 1918 wieder abgeschafft. Die "Oratio pro rege" ist von anderen Formen des liturgischen Gebets für die Regierenden, die das römisch-katholische Messbuch in wechselnder Form vorschrieb, zu unterscheiden.


Inhalt (verbergen)


Artikel von Susanne Kornacker

Lange Tradition

(nach oben)

Die "Oratio pro rege", das Gebet für den König, steht in einer langen Tradition der Gebete für die staatliche Obrigkeit. Im Alten Testament wird für den König gebetet, so im Psalm 20. Im Neuen Testament heißt es, dass die staatliche Obrigkeit zu achten sei, es wird zur Fürbitte "für die Herrscher und für alle, die Macht ausüben" (1 Tim 2,1f.) aufgerufen. Ebenso finden sich im Allgemeinen Kirchengebet der frühen römischen Kirche Gebete für den Kaiser, die als Vorläufer der am Karfreitag vorgetragenen Großen Fürbitten gelten. Im Laufe der Jahrhunderte wechselte je nach Regierungsform und Verbindung der Herrscher zur Kirche die Formulierung.

Im Königreich Bayern ab 1806

(nach oben)

Nach der Erhebung Bayerns zum Königreich am 1. Januar 1806 führte die bayerische Regierung durch verschiedene Verordnungen die "Oratio pro rege" ein. In allen katholischen Kirchen sollte bei feierlichen Gottesdiensten am Schluss das Kirchengebet "Salvum fac regem nostrum Maximilianum Josephum ..." verrichtet sowie nach der Pfarrpredigt an Sonn- und Feiertagen ein besonderes Gebet für die königliche Familie eingefügt werden. Gleichzeitig wurde das Gebet für den Kaiser in der Messe abgeschafft. Zudem enthielten die Großen Fürbitten am Karfreitag und die Osterliturgie (damals am Karsamstag) ein Gebet für den König, wie ehemals für den römischen Kaiser.

Umbruch durch die Revolution im November 1918

(nach oben)

Die Revolution von 1918 war auch für die katholische Kirche ein gewaltiger Umbruch. Sowohl kulturpolitische als auch staatskirchenrechtliche Angelegenheiten waren betroffen. Im Bereich der Liturgie stellte sich für die bayerischen Bischöfe die Frage, wie nach dem Ende der Monarchie mit dem Gebet für den König umzugehen sei.

Entscheidungsfindung der bayerischen Bischöfe

(nach oben)

Kardinal Michael von Faulhaber (1869-1952), 1917-1952 Erzbischof von München und Freising und Vorsitzender der Freisinger Bischofskonferenz, teilte in einem Schreiben vom 15. November 1918 dem bayerischen Episkopat mit, dass der Bischof von Passau, Sigismund Felix Freiherr von Ow-Felldorf (1855-1936), mit Schreiben vom 12. November 1918 beantragt habe, das Gebet für den König durch ein anderes zu ersetzen, um den Wegfall möglichst unauffällig zu gestalten. Die meisten anderen bayerischen Bischöfe stimmten dieser Regelung für ihre Diözese zu. Im Bistum Eichstätt wurde diskutiert, ob nach dem Wegfall des Königsgebetes überhaupt ein Ersatz angeordnet werden solle. Der Regensburger Bischof Antonius von Henle (1851-1927) dagegen ließ Kardinal Faulhaber am 17. November 1918 wissen, dass er das Gebet erst nach einem Thronverzicht Ludwigs III. (1845-1921, reg. 1912/13-1918) abschaffen werde. Kardinal Faulhaber teilte dem Klerus der Erzdiözese München und Freising am 23. November 1918 schließlich mit: "Nach dem Sonntagsamt kann, soweit nicht bereits eine anderweitige Änderung getroffen ist, der Versikel 'Ora pro nobis, Patrona Bavariae' und die Oration aus der Missa pro pace 'Deus, a quo sancta desideria ...' gesungen werden." (Volk, Akten Kardinal Faulhabers I, Nr. 20, 21, 23).

Gebete für die Regierenden bis heute

(nach oben)

Das eigens angeordnete Gebet für den bayerischen König nach dem Sonntagsamt fiel damit 1918 weg, die Gebete für die Regierenden in der Liturgie der Kar- und Ostertage blieben jedoch in verschiedenen Diözesanausgaben des Messbuches stehen. So wurde in den Großen Fürbitten am Karfreitag "Für die Regierenden" gebetet. In der Osterliturgie findet sich in der Regensburger Ausgabe eines Missale Romanum von 1920 am Ende des Exsultets das Gebet für den Kaiser, in einer Ausgabe des Schott von 1935 ebenfalls noch, jedoch überschrieben mit: "Das folgende Gebet wurde ehedem für den Kaiser des Hl. Römischen Reiches verrichtet". Diese Textpassage fiel offensichtlich in der Liturgie weg, den traditionellen Text ließ man aber in den liturgischen Büchern stehen. Das Reichskonkordat von 1933 ordnete in Art. 30 für das Ende der Messe ein Gebet für das Wohlergehen des Deutschen Reiches und des Volkes an ("Salvum fac populum tuum, ..."); die deutsche Fassung wurde im Allgemeinen Gebet vorgetragen. Die Liturgiereform in Folge des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) behielt das Gebet für die Regierenden am Karfreitag bei, in der Osternachtsfeier fiel die Passage jedoch weg (Missale Romanum von 1970). Es soll zudem allgemein bei den Fürbitten (Allgemeines Gebet) am Ende des Wortgottesdienstes in der Messe jeweils für die Regierenden gebetet werden.


Literatur:

Quellen:

Weiterführende Recherche:

Externe Links:


Empfohlene Zitierweise:

Susanne Kornacker, Oratio pro rege, 1806-1918, in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_44927> (28.11.2011)


Druckversion des Artikels (pdf)

Haben Sie Anmerkungen zu diesem Artikel? Schreiben Sie an die Redaktion (histlexbay@bsb-muenchen.de).

Letzte Änderung: 28.11.2011