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Gau (neuzeitliche Begriffsgeschichte)

Aus Historisches Lexikon Bayerns

(Weitergeleitet von Gau (neuzeitliche Begriffsgeschichte))

von Jürgen Finger

Die frühmittelalterliche Raumbezeichnung "Gau", deren herrschaftliche Bedeutung in der historischen Forschung nach wie vor umstritten ist, lebt bis heute in einigen Landschaftsnamen fort. Seit dem 18. Jahrhundert wiederbelebt, wurde das Wort "Gau" seit dem 19. Jahrhundert vielfach zur Benennung regionaler Gliederungen von Vereinen und Parteien unabhängig von ihrem weltanschaulichen Standpunkt verwendet. Die NSDAP griff somit nur einen allgemein üblichen Sprachgebrauch auf. Vor allem traditionsreichere Verbände haben - trotz der Diskreditierung des Begriffs - die Bezeichnung "Gau" bis heute beibehalten.

Begriff, Wortgeschichte

Zitat (hervorgehoben) von Aventinus' Definition von Gau. Ausschnitt aus: Johann Aventin, Bayerische Chronik, Frankfurt am Main 1566, VII (Seite 58). (Bayerische Staatsbibliothek, Res/2 Bavar. 69)

Der Begriff "Gau" (m), auch "Gäu" (n) bezeichnet allgemein eine Gegend, Region oder Landschaft, oft im Sinne eines freien Raumes oder einer Ebene im Gegensatz zu topographisch abgrenzbaren Nachbargebieten (Gebirge, Wald) bzw. des Umlandes gegenüber der Stadt. So ist der Gäu (auch Gäuboden oder Dungau) eine fruchtbare Donauebene in Niederbayern, naturräumlich abgegrenzt vom Bayerischen Wald. Ein Gau kann im Bairischen auch einen Bezirk, für den eine Zuständigkeit beansprucht wird, oder ein Revier bezeichnen. Die Etymologie des Wortes ist allerdings nach wie vor umstritten.

Der "Gau" ist vor allem als Grundwort frühmittelalterlicher Raumnamen verbreitet, die teilweise bis heute gebräuchlich sind (Allgäu, Sundgau). Schon Johannes Turmair, genannt Aventin (1477-1534), hatte in seinem bedeutenden humanistischen Geschichtswerk, der "Bayerischen Chronik" (Erstdruck 1566), diesen Raumnamen erläutert: "Gä, gäa, ein kriechisch und teutsch wort, haist ain ort oder gegent des ertrichs, davon vil nämen komen: Nordgä, Thunagä, [...] dergleichen Sundergä, Ambergä, Ysngä und ander vil mer, des nit von not will sein, hie zu verzellen." (Johannes Turmair, Werke, 4. Band, 25).

Die in Quellen bezeugten Orts- und Landschaftsbezeichnungen sind aber nicht statisch zu verstehen, sondern waren einer dauernden Wandlung unterzogen. So umfasste der Begriff "Chiemgau" anfangs nur das Gebiet im direkten Umkreis des Dorfes Chieming und wurde räumlich ausgeweitet bis zum heutigen Umfang der Region rund um den Chiemsee bis in die Chiemgauer Alpen. Größe und mögliche politische Bedeutung der mittelalterlichen Gaue sind in der historischen Forschung bis heute umstritten.

"Gau" in der historischen Forschung des 18. und 19. Jahrhunderts

Ausschnitt des Gebietes des heutigen Bayern aus einer Karte zu Deutschland um das Jahr 1000. Die hervorgehobenen Namen stellen den Versuch dar, die Gau- und Grafschaftsverfassung als flächendeckende Verwaltunggliederung zu sehen. Dies ist heute in der Forschung umstritten. Die Karte ist auch von ihrer räumlichen Aufteilung wissenschaftlich veraltet. Abb. aus: Gustav Droysen, Allgemeiner historischer Handatlas, Bielefeld 1886, 22f. (Gemeinfrei via Wikimedia Commons)

Schon die ältere historische und germanistische Literatur war seit dem 18. Jahrhundert bemüht, den scheinbar ursprünglicheren deutschsprachigen Begriff anstelle des lateinischen "pagus" oder "comitatus" der Urkunden zu prägen und in der bis heute umstrittenen Gau- bzw. Grafschaftsverfassung eine systematische und flächendeckende Verwaltungsgliederung zu sehen. Diese angebliche regionale Gliederung des Reiches wurde zur "alleraelteste(n) Eintheilung derer Teutschen Lande" erklärt, die schon Caesar und Tacitus bezeugt hätten (Zedler, Universallexikon, 10. Band, Sp. 408).

Der historische und sprachgeschichtliche, auf umfangreichen Detailstudien beruhende Kenntnisstand zu einzelnen Gebietsnamen nahm bis Mitte des 19. Jahrhunderts massiv zu, was sich in den jeweiligen Artikeln der großen Enzyklopädien zeigt. Begnügte sich das Universallexikon von Zedler (1753) noch mit 3 Spalten, so benötigte der Artikel des Brockhaus von 1852 bereits 45 Seiten zur Erklärung des Begriffs mit zahlreichen Beispielen und Quellenverweisen.

Literarische Wiederbelebung des Begriffs im 19. Jahrhundert

Seit dem 18. Jahrhundert wurde der Begriff im Sinne von "Landschaft" auch im allgemeinen Sprachgebrauch neu belebt, zuerst von Dichtern zwischen Aufklärung und Romantik. Er diente besonders ab 1800 als Ersatzwort für fremdsprachliche Lehnworte (Distrikt, Region, Revier), wurde aber meist in der schwächeren, unbestimmten Mehrzahl verwendet, zum Beispiel durch Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832): "Würden alles dir vertrauen / Wolltest du zu unsern Gauen / Dich ans grüne Meer verfügen." (Faust II, 2. Akt, V. 7206-8, in: Werke MA, 18. Band, 1. Teil, S. 191), sowie: "Und soll ich beschauen / Gesegnetes Land / Den Himmel den blauen / Die grünenden Gauen," (Idyllische Kantate zum 30. Januar 1813, in: Werke MA, 9. Band, 72).

Topographisch unbestimmt bleibt auch die Rede von Bayerns "weiten Gauen" in der ersten Strophe des weitverbreiteten Liedes "Für Bayern" von 1860, das am 3. März 1953 durch einen Beschluss des Bayerischen Landtags von 1952 offiziellen Charakter erhielt und seit 1964 als Landeshymne gilt.

"Gau" als Organisationseinheit seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert

Im Gefolge der literarischen Wiederbelebung entwickelte der Begriff seit der Mitte des 19. Jahrhunderts auch "ein neues dasein im vereinsleben; wie die dichter längst wieder von Deutschlands gauen reden, so theilen sich turner, sänger ihr gebiet in gaue ein, halten gaufeste, gauturnfeste ab, gründen gauverbände u. ä." (J. und W. Grimm, Deutsches Wörterbuch, 4. Band, Sp. 1524). Neben Turn- und Sportverbänden verwendeten den Begriff auch politische Verbände und Gewerkschaften für ihre regionalen Gliederungen, zum Beispiel der völkische Deutschnationale Handlungsgehilfenverband (DHV), die größte Interessensvertretung von Angestellten in Kaiserreich und Weimarer Republik. "Gaue" waren aber nicht dem bürgerlichen Vereinswesen vorbehalten. Auch in zahlreichen Freien Gewerkschaften war der Begriff gebräuchlich. Die in Bayern ab 1926 begonnene regionale Gliederung der NSDAP in "Gaue" stellt also keine Neuerfindung der Nationalsozialisten dar, sondern nimmt einen im Vereinswesen weit verbreiteten Begriff auf.

Kurzzeitig bestanden auch in der bayerischen SPD Gaue: Die Gaue München (Oberbayern, Niederbayern, Schwaben und ein Teil der Oberpfalz), Nürnberg (die drei Franken und der größere Teil der Oberpfalz) und Ludwigshafen (Rheinpfalz) übernahmen 1895 einen Großteil der Propagandatätigkeit von den örtlichen Parteistrukturen, um diese effizienter zu gestalten. Mit der Institutionalisierung eines Landesvorstands 1906 und der endgültigen Neueinteilung in Bezirke im Jahr 1919 verschwanden diese Gliederungseinheiten jedoch. Außerhalb Bayerns ist diese Einteilung nicht nachweisbar, dort dominierte – wie in den liberalen und konservativen Parteien auch – die Landes-, Provinzial- (in Preußen) oder Bezirksstruktur. Allerdings übernahm das "Reichsbanner Schwarz Rot Gold", der vornehmlich von der SPD (neben Zentrum, DDP und Freien Gewerkschaften) getragene republikanische Wehrverband, ab 1924 die Gaueinteilung nach dem sozialdemokratischen Vorbild mit einem Gau Bayern.

Der bewusste Rekurs auf die scheinbar ursprünglichere Begrifflichkeit des Gaues konnte noch im 20. Jahrhundert zu Neologismen führen, die historische Authentizität suggerieren sollten. So wurde im Jahr 1926 in Krumbach (Schwaben) eine Musikvereinigung "Tisogau" gegründet, die heute ein Bezirk des Allgäu-Schwäbischen Musikbundes ist. Der Namensteil "Tiso" wurde dabei eher willkürlich mit Bezug auf den frühmittelalterlichen Gründer des Ortes Tisenhusen (Deisenhausen) gewählt.

"Gau" im heutigen Sprachgebrauch

Noch heute findet sich der Gau als regionale Gliederungsform bei einer Reihe traditionsreicher Verbände. Im Deutschen Turnerbund (Turngaue, Gauturnfeste) und im Bayerischen Sportschützenbund (Schützengaue) sind beispielsweise die Gaue die Organisationsebene unterhalb der Bezirke; im Bayerischen Skiverband (Skigaue) oder dem Bayerischen Trachtenverband stellen sie die mittlere Ebene zwischen lokalem Verein und Landesverband dar. Auch die Satzung des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs (ADAC) kennt noch den Gau als vertikale Gliederungsebene, der jedoch im Alltagsgeschäft durch "Regionalclubs" ersetzt wird.

Literatur

  • Artikel "Gau" in: Reallexikon der Germanischen Altertumskunde (RGA). Band 10, 2. Auflage, 468-479 (§ 1: H. Tiefenbach: Sprachliches; § 2: U. Nonn, Historisches).
  • Reinhard Jansen, Georg von Vollmar. Eine politische Biographie (Beiträge zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 13), Düsseldorf 1958, 94f.
  • Thomas Nipperdey, Die Organisation der deutschen Parteien vor 1918 (Beiträge zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 18), Düsseldorf 1961, 340f., v. a. 341, Anm. 1.
  • Karl Rohe, Das Reichsbanner Schwarz Rot Gold. Ein Beitrag zur Geschichte und Struktur der politischen Kampfverbände zur Zeit der Weimarer Republik (Beiträge zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 34), Düsseldorf 1966, 83-96, v. a. 83f., 92.

Quellen

  • Johann Wolfgang von Goethe, Sämtliche Werke nach Epochen seines Schaffens. Münchner Ausgabe, hg. von Karl Richter u. a. 9. Band und 18. Band 1. Teil, München 1985ff.
  • Artikel "Gau", in: J. S. Ersch/J. G. Gruber (Hg.), Allgemeine Enzyklopädie der Wissenschaften und Künste [Brockhaus]. 1. Section. 54. Band, Leipzig 1852, 404-449.

Weiterführende Recherche

Externe Links

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Empfohlene Zitierweise

Jürgen Finger, Gau (neuzeitliche Begriffsgeschichte), publiziert am 11.05.2006; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Gau_(neuzeitliche_Begriffsgeschichte) (19.03.2024)