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Bayerische Gesandtschaften (19./20. Jahrhundert)

Aus Historisches Lexikon Bayerns

(Weitergeleitet von Bayerische Gesandtschaften (19./20. Jahrhundert))

von Martin Ott

Seit dem 17. Jahrhundert wurde das Netz der bayerischen Gesandtschaften sukzessive ausgebaut und das Gesandtschaftswesen in der Montgelaszeit professionalisiert. Im 19. Jahrhundert bestanden diplomatische Vertretungen des Königreichs Bayern bei fast allen größeren europäischen und deutschen Staaten. Die Reichsgründung von 1871 bedeutete keinen wesentlichen Einschnitt. Obwohl 1918 die Regierung Eisner versucht hatte, die während des Kriegs geschlossenen Gesandtschaften wieder zu eröffnen, mussten aufgrund der Weimarer Reichsverfassung 1919/20 die bayerischen Auslandsvertretungen aufgehoben werden. Die innerdeutschen Gesandtschaften und die beim Vatikan blieben bis 1933/34 bestehen.

Bayerische Gesandtschaften in der Frühen Neuzeit

Das Kurfürstentum Bayern partizipierte in der Frühen Neuzeit am allgemeinen Aufstieg des Gesandtschaftswesens in Europa. Seit dem 17. Jahrhundert gründeten zunehmend auch die deutschen und italienischen Mittelstaaten dauerhafte und repräsentative Auslandsvertretungen. Endgültig legitimiert durch die Bestimmungen des Westfälischen Friedens 1648, errichtete Bayern ein dichtes Netz von Gesandtschaften an bedeutenden Fürstenhöfen innerhalb wie außerhalb des Reiches sowie beim Immerwährenden Reichstag zu Regensburg; entsprechend waren auch in München Vertreter auswärtiger Staaten akkreditiert.

Das bayerische Gesandtschaftswesen 1799-1815

Zu Beginn des 19. Jahrhunderts, als Bayern in die wechselnden Kriegsallianzen der Napoleonischen Zeit eingebunden war, kam diesem diplomatischen Netz essentielle Bedeutung für den außenpolitischen Erfolg, teils gar für das Fortbestehen des bayerischen Staates zu. Das spiegelt sich nicht zuletzt in der zeitweise intensiv betriebenen Professionalisierung des bayerischen diplomatischen Dienstes in der Ära des Außenministers Maximilian Joseph Freiherr (später Graf) von Montgelas (1759-1838, Amtszeit 1799-1817) mit Ausbildungsprogramm ("Diplomatische Pflanzschule"), staatlichem Examen für den Nachwuchs und einem elitären Anspruch innerhalb der Bürokratie wider.

Gesandtschaften in der Zeit des Deutschen Bundes (1815-1866/71)

Otto von Bray-Steinburg (1807-1899) war während seiner Karriere auf verschiedenen Gesandtschaftsposten in Athen, Berlin, St. Petersburg und Wien tätig. 1848/49 und 1870/71 war er Außenminister und Leiter des Ministerrates. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv, port-029139)
Maximilian Emanuel Graf von Lerchenfeld auf Köfering (1778-1843) war nach seiner Ausbildung auf der diplomatischen Schule in München in der Regierung sowie ab 1826 zuerst als Bundestagsgesandter in Frankfurt und dann als Gesandter in Wien für die bayerische Regierung tätig. Porträtzeichnung von Franz Hanfstaengl, 1835. (Österreichische Nationalbibliothek, Porträtsammlung)

Aus der gesicherten Stellung Bayerns nach dem Wiener Kongress (1814/15) und der faktischen Beschränkung des außenpolitischen Radius Bayerns vor allem auf das Gebiet des Deutschen Bundes resultierte keine maßgebliche Reduzierung des bayerischen Gesandtschaftswesens. Wie andere Staaten des Deutschen Bundes nutzte auch Bayern seine Gesandtschaften innerhalb Deutschlands und in ganz Europa für unterschiedliche Belange:

  • Repräsentation staatlicher Souveränität
  • Kommunikation mit auswärtigen Regierungen
  • Generierung politisch und gesellschaftlich relevanter Informationen (Gesandtenberichte)
  • Administrative Betreuung bayerischer Staatsbürger im Ausland, dies im Verlauf des 19. Jahrhunderts zunehmend.

Gerade König Ludwig I. (1786-1868, reg. 1825-1848) erachtete zudem die konkrete Ausgestaltung des gesandtschaftlichen Austauschs mit anderen Fürstenhöfen als Element seines monarchischen Selbstverständnisses. Von großer politischer Relevanz war vor allem die Gesandtschaft beim Deutschen Bund in Frankfurt.

Um jedoch die beträchtlichen Kosten des Gesandtschaftswesens zu reduzieren, ging auch Bayern im Verlauf des 19. Jahrhunderts verstärkt dazu über, Gesandte mehrfach zu akkreditieren. Diese übernahmen dann neben ihrem eigentlichen Posten nominell die Vertretung Bayerns bei einem weiteren, zumeist weniger bedeutenden Staat. Auch die Herabstufung von Vertretungen – statt eines Gesandten leitete dann ein im Rang tiefer stehender Ministerresident oder gar nur ein Geschäftsträger die bayerische Vertretung – war ein Mittel zur Kostensenkung.

Gesandtschaften in der Zeit des Kaiserreichs (1871-1918)

Nach der Reichsgründung 1871 behielten die deutschen Staaten das Gesandtschaftsrecht. Auch Bayern konnte daher auswärtige Vertretungen sowohl innerhalb des neuen Bundesstaats als auch im Ausland aufrechterhalten. Aufgehoben wurden neben einigen wenigen Gesandtschaften die zahlreichen und über alle Kontinente verstreuten bayerischen Auslandskonsulate. Die innerdeutschen Gesandtschaften blieben bestehen.

Während die übrigen deutschen Einzelstaaten – mit Ausnahme Sachsens – in den folgenden Jahrzehnten ihre Vertretungen im Ausland nach und nach aufgaben, unterhielt Bayern noch 1914 diplomatische Vertretungen in Frankreich (auch in Belgien akkreditiert), Österreich-Ungarn, Russland, Italien, beim Heiligen Stuhl sowie in der Schweiz. Diese Posten wurden nicht immer von Gesandten, sondern zum Teil von Ministerresidenten oder Geschäftsträgern versehen.

Nicht zuletzt angesichts der Monopolstellung des Reiches in der deutschen Außenpolitik mit weltweiten diplomatischen Verbindungen wurde der Fortbestand der Auslandsgesandtschaften jedoch in Bayern zunehmend in Frage gestellt. Umso größere Bedeutung kam nun der bayerischen Vertretung in Berlin als politischem Zentrum des Reiches zu. Der dortige Gesandte – von 1877-1880 Gideon Ritter von Rudhardt (1833-1898), von 1880 bis 1918 Hugo Graf von Lerchenfeld auf Köfering und Schönberg (1843-1925) – war wie seine Kollegen aus den übrigen deutschen Einzelstaaten zwar offiziell in Preußen und nicht beim Deutschen Reich beglaubigt. Tatsächlich nahm er aber die Aufgaben eines bayerischen Vertreters beim Reich wahr und fungierte als stimmführender Bevollmächtigter Bayerns im Bundesrat.

Gesandtschaften in der Zeit der Weimarer Republik (1918-1933) und das Ende des bayerischen Gesandtschaftswesens (1933/34)

Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs revitalisierte zunächst vor allem die Regierung Eisner (1918-1919) das bayerische Gesandtschaftswesen und besetzte Auslandsgesandtschaften neu – so die Vertretung in der Schweiz; kurzzeitig war auch in der jungen Tschechoslowakei ein bayerischer Gesandter akkreditiert. Die Bestimmungen der Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919 (Art. 6) standen einer Weiterführung von Gesandtschaften der deutschen Gliedstaaten mit auswärtigen Staaten jedoch entgegen. Noch während langwieriger Verhandlungen mit dem Reich, die erst im Januar 1920 abgeschlossen wurden, beschloss der bayerische Ministerrat am 24. Oktober 1919, die Auslandsgesandtschaften aufzuheben. Die Abwicklung der einzelnen Vertretungen zog sich bis 1920 hin.

Der spätere Reichsstatthalter in Bayern Franz von Epp (1868-1947) und Hermann Esser (1900-1981) bei einem Aufenthalt in der Bayerischen Gesandtschaft Berlin im März 1933. Links im Bild vermutlich der Gesandte Franz Sperr (1878-1945). (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv hoff-7715)

Als letzte bayerische Vertretung im Ausland bestand die – nicht von den Bestimmungen der Weimarer Reichsverfassung tangierte – Gesandtschaft beim Heiligen Stuhl bis zum 20. Juni 1934 fort. Nicht realisiert wurden Pläne der bayerischen Regierung, 1923 die Gesandtschaft in Wien wieder zu beleben. Innerhalb Deutschlands blieb zunächst nur die bayerische Gesandtschaft in Preußen, seit 1920 zugleich Vertretung beim Reich in Berlin, bis 1934 bestehen; der Gesandte war zugleich in Sachsen akkreditiert. 1922-1933 existierte auch wieder eine Gesandtschaft in Stuttgart, die seit 1925 – wie in der Vorkriegszeit – neben Württemberg noch Baden und Hessen betreute.

Die Nationalsozialisten beseitigten 1933/34 die Reste des Gesandtschaftswesens der deutschen Länder. Als letzter bayerischer Gesandter verblieb der seit 1. März 1933 in Berlin amtierende Franz Sperr (1878-1945) bis zum 31. Oktober 1934 in dieser Funktion. Eine Vertretung Bayerns in Berlin dauerte zwar fort, jedoch ohne gesandtschaftlichen Charakter. Das gleiche gilt für die seit 1949 bestehende Vertretung Bayerns beim Bund sowie für das 1987 eingerichtete Verbindungsbüro in Brüssel, die jetzige Vertretung des Freistaates Bayern bei der Europäischen Union.

Die bayerischen Gesandtschaften nach 1806
Sitz Staat/Institution Zeitraum Bemerkungen
Bern Schweiz 1802-1919/20
Brüssel Belgien/Niederlande 1824-1826; 1847-1914 1871-1914 von Paris aus betreut
Haag Niederlande 1715-1826; 1869-1870
London Großbritannien 1742-1871 Unterbrechungen 1804-1814, 1822-1826
Madrid Spanien 1686-1869 Unterbrechungen 1701-1726, 1734-1744, 1786-1853; seit 1853 von Paris aus betreut
Neapel Königreich beider Sizilien/Königreich Neapel 1777-1867 Unterbrechungen 1799-1810, 1820-1852. 1852-1867 von Rom aus betreut
Paris Frankreich 1673-1689; 1718-1914/1919 Unterbrechung 1813-1815/16; seit 1914 nicht mehr besetzt
Prag Tschechoslowakei 1918 November/Dezember 1918
Rom/Vatikan Heiliger Stuhl 1607-1934 Unterbrechung 1798-1803
(Sofia) Bulgarien 1918 Endphase des Ersten Weltkriegs; von Wien aus betreut
St. Petersburg Russland 1742-1746; 1787-1914/1919 Unterbrechung 1812/1813; seit 1914 nicht mehr besetzt
Stockholm Schweden 1743-1745; 1860-1873 1860-1873 von St. Petersburg aus betreut
Turin/Florenz/Rom Savoyen/Piemont-Sardinien/Italien 1677-1703; 1816-1915 1851-1860 von Rom aus betreut; Unterbrechung 1860-1865
Wien Kaiser (bis 1806)/Österreich/Österreich-Ungarn 1693-1919 Mehrere Unterbrechungen, vor allem während kriegerischer Auseinandersetzungen
Berlin Preußen/Bundesrat 1740-1934 Unterbrechungen 1757-1772, 1813-1816
Darmstadt Hessen (Großherzogtum) 1808-1933 1826-1866, 1871-1919 und 1922/1925-1933 von Stuttgart aus betreut; Unterbrechung 1919-1922/1925
Dresden Sachsen 1760-1919 Unterbrechung 1813-1816
Frankfurt am Main Deutscher Bund 1816-1866
Frankfurt am Main Frankfurt (Stadt/Fürstprimas/Großherzogtum/Freie Stadt) 1715-1865 Im 19. Jh. zumeist vom Gesandten beim Deutschen Bund betreut
Hamburg Hamburg (Stadt) 1777-1781; 1827-1847 Unterbrechung 1832-1839; 1839-1847 auch für Bremen und Lübeck („Hansestädte“)
Hannover Hannover (Königreich) 1832-1866 Unterbrechung 1838-1847
Karlsruhe Baden 1803-1933 1829-1835 sowie 1887-1933 von Stuttgart aus betreut; 1871-1887 von Bern aus betreut; Unterbrechung 1920-1925
Kassel Westfalen (Königreich) 1808-1813
Kassel Hessen (Kurfürstentum) 1818-1866 1818-1822 sowie 1829-1866 von Frankfurt aus betreut; Unterbrechung 1822-1828
Stuttgart Württemberg 1804-1933 Unterbrechung 1920-1922
Wiesbaden Nassau 1808-1816; 1826-1866 Seit 1826 von Frankfurt aus betreut
Würzburg Würzburg (Großherzogtum) 1807-1814
Ernestinische Herzogtümer (Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg-Saalfeld bzw. Sachsen-Coburg-Gotha, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Weimar-Eisenach) 1819-1867 Von Dresden aus betreut

Literatur

  • Konrad Reiser, Bayerische Gesandte bei deutschen und ausländischen Regierungen 1871-1918. Ein Beitrag zur Geschichte der Teilsouveränität im Bismarckreich (Miscellanea Bavarica Monacensia 10), München 1968.
  • Jochen Rudschies, Die bayerischen Gesandten. 1799-1871 (Materialien zur bayerischen Landesgeschichte 10), München 1993.
  • Sabine Schlögl, Die bayerische Gesandtschaft in Berlin im 20. Jahrhundert, in: Hermann Rumschöttel/Walter Ziegler (Hg.), Franz Sperr und der Widerstand gegen den Nationalsozialismus in Bayern (Beihefte der Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte B 20), München 2001, 223-265.
  • Hans-Joachim Schreckenbach, Innerdeutsche Gesandtschaften 1867-1945, in: Archivar und Historiker. Studien zur Archiv- und Geschichtswissenschaft. Festschrift für Heinrich Otto Meisner zum 65. Geburtstag (Schriftenreihe der Staatlichen Archivverwaltung 7), Berlin (Ost) 1956, 404-428.
  • Wilhelm Volkert, Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte. 1799-1980, München 1983, 26-29.
  • Wilhelm Volkert, Die Staats- und Kommunalverwaltung, in: Max Spindler (Begr.)/Alois Schmid (Hg.), Handbuch der bayerischen Geschichte. Vierter Band: Das neue Bayern. Von 1800 bis zur Gegenwart. Zweiter Teilband: Die innere und kulturelle Entwicklung, München 2. Auflage 2007, 72-153, hier 80-82.

Quellen

  • Otto Esch, Das Gesandtschaftsrecht der deutschen Einzelstaaten, Bonn 1911.
  • Kurt H. Wahl, Die deutschen Länder in der Außenpolitik, Stuttgart 1929.

Weiterführende Recherche

Externe Links

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Empfohlene Zitierweise

Martin Ott, Bayerische Gesandtschaften (19./20. Jahrhundert), publiziert am 28.11.2006; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Bayerische_Gesandtschaften_(19./20._Jahrhundert) (18.04.2024)