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Verordnung über die Errichtung eines Staatsministeriums für Land- und Forstwirtschaft, 1. April 1919. (Gesetz- und Verordnungsblatt für den Volksstaat Bayern 1919, 125-127)
Verordnung über die Errichtung eines Staatsministeriums für Land- und Forstwirtschaft, 1. April 1919. (Gesetz- und Verordnungsblatt für den Volksstaat Bayern 1919, 125-127)

Landwirtschaftsminister Karl Freiherr von Freyberg (1866-1940). (Amtliches Jahrbuch des Bayerischen Landtags, München 1920, S. 147)
Landwirtschaftsminister Karl Freiherr von Freyberg (1866-1940). (Amtliches Jahrbuch des Bayerischen Landtags, München 1920, S. 147)

Joseph Baumgartner (1904-1964), Landwirtschaftsminister 1945-1948 und 1954-1947. (aus: Bayern muß Bayern bleiben. Programmatische Rede des Landesvorsitzenden der Bayernpartei Dr. J. Baumgartner [Weiß-Blaue Hefte 5], München 1949, Titelblatt)
Joseph Baumgartner (1904-1964), Landwirtschaftsminister 1945-1948 und 1954-1947. (aus: Bayern muß Bayern bleiben. Programmatische Rede des Landesvorsitzenden der Bayernpartei Dr. J. Baumgartner [Weiß-Blaue Hefte 5], München 1949, Titelblatt)

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Staatsministerium für Landwirtschaft

In die Kompetenz des 1919 nach längeren Vorbereitungen gegründeten Ministeriums fielen Ernährungsfragen und Landwirtschaft. Die 1919 vorgesehene Übertragung der Forstverwaltung vom Finanzministerium unterblieb. In der Weimarer Zeit war das Landwirtschaftsministerium überwiegend mit Ministern aus dem Bayerischen Bauernbund besetzt. 1928 wurde es im Zuge der Staatsvereinfachung mit dem Staatsministerium für Soziale Fürsorge zum Staatsministerium für Landwirtschaft und Arbeit vereinigt und 1932 aufgehoben. Die Kompetenzen für Landwirtschaft fielen zurück an das Außenministerium und gingen 1933 an das Wirtschaftsministerium über. 1945 wurde das Landwirtschaftsministerium wieder begründet und führte nach der Überweisung der Forstverwaltung 1946 den Namen Staatsministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten. Die Kompetenz für die Ernährungsfragen ging 2001 im Zuge des BSE-Skandals verloren.


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Artikel von Claudia Friemberger

Zuständigkeiten für die Land- und Forstwirtschaft vor 1919

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Nach der Revolution im November 1918 kam es zu größeren Veränderungen in der bayerischen Ministerialstruktur. Um die wirtschaftlichen und sozialen Probleme der unmittelbaren Nachkriegszeit in den Griff zu bekommen, wurden 1918/19 drei neue Ministerien, die "Revolutionsministerien", geschaffen. Diese waren die Ministerien für Soziale Fürsorge, für Handel, Industrie und Gewerbe sowie für Landwirtschaft.

Die Landwirtschaft lag bis 1919 in der Zuständigkeit des Innenressorts. Lediglich zwischen 1848 und 1871 war der landwirtschaftliche Bereich vom Ministerium des Handels und der öffentlichen Arbeiten betreut worden. Die Forstverwaltung unterstand dem Finanzministerium.

Errichtung 1919

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Noch vor der Revolution war die Errichtung eines Landwirtschaftsministeriums mehrfach im Landtag diskutiert und auch vom Bauernbund forciert worden. Am 14. Dezember 1918 stellte Karl Gandorfer (Bauernbund, 1875-1932) einen entsprechenden Antrag im Provisorischen Nationalrat, der dort am 4. Januar 1919 in veränderter Form positiv beschieden wurde. In der vom Rätekongress am 1. März 1919 verabschiedeten Ministerliste des niemals zu Amt und Würden gelangten Kabinetts Segitz war mit Theodor Dirr (Bauernbund, 1857-1931) ein Landwirtschaftsminister vorgesehen. Ministerpräsident Johannes Hoffmann (MSPD, 1867-1930) berief am 18. März 1919 dann mit Martin Steiner (Bauernbund, 1864-1950) einen Landwirtschaftsminister.

Mit Verordnung vom 1. April 1919 wurde das "Staatsministerium für Land- und Forstwirtschaft" offiziell errichtet. Der Dienstsitz desselben befand sich ab April 1921 in der Königinstraße 17 in München.

Kompetenzen

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Das neue Ministerium hatte "die oberste Leitung der Angelegenheiten der Landwirtschaft einschließlich der Volksernährung sowie des Forstwesens und die oberste Aufsicht auf die der Landwirtschaft einschließlich der Volksernährung und dem Forstwesen dienenden Einrichtungen" (Gesetz- und Verordnungsblatt für den Volksstaat Bayern 1919, Verordnung vom 1. April 1919).

Dementsprechend gingen 1919 aus dem Innenministerium die Bereiche Landwirtschaft und Volksernährung mit den der Förderung der Landwirtschaft dienenden Landesanstalten, den Kulturbauämtern und den Behörden der Kriegswirtschaft an das neu geschaffene Ministerium über. Der Bereich der Landwirtschaftsberatung wurde vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus übernommen. Das Landwirtschaftsministerium wurde in sechs Abteilungen gegliedert:

Kompetenzkonflikt um das Forstwesen

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Die Verordnung vom 1. April 1919 kündigte eine gesonderte Verordnung an, welche die Überleitung des Forstwesens aus dem Finanzministerium in das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft regeln sollte. Dem Finanzministerium gelang es aber, die Kontrolle über die Staatsforste, die im Mittelpunkt des Interesses standen, zu behalten. Erst mit der Wiedererrichtung des Ministeriums 1946 wurde dann eine verwaltungsmäßige Einheit von Land- und Forstwirtschaft hergestellt.

Tätigkeit

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Das neu geschaffene Ministerium war vordringlich dafür zuständig, die Ernährung der Bevölkerung sicherzustellen. Diese Aufgabe fiel zunächst in den Verantwortungsbereich des Staatskommissars für Volksernährung, dessen Stelle jedoch am 1. September 1919 aufgehoben wurde, so dass diese Aufgaben bis zur Aufhebung der Kriegswirtschaftsstellen 1924 im Tätigkeitsbereich des Landwirtschaftsministeriums verblieben.

Dem Ministerium waren folgende Einrichtungen untergeordnet:

Zusammenlegung mit dem Ministerium für Soziale Fürsorge 1928

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Im Rahmen der Bemühungen um eine Staatsvereinfachung wurden durch Verordnung vom 30. Juli 1928 die Staatsministerien für Soziale Fürsorge und für Landwirtschaft zum Staatsministerium für Landwirtschaft und Arbeit zusammengelegt. Der bisherige Minister für Soziale Fürsorge, Heinrich Oswald (1866-1945), wurde zum Staatssekretär und Leiter der Abteilung für Arbeit im fusionierten Ministerium.

Auflösung des Ministeriums 1932

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Im August 1930 schied der Bauernbund, der traditionell das Landwirtschaftsministerium für sich beanspruchte, wegen der Einführung einer Schlachtsteuer aus der Koalition mit der BVP aus. Innenminister Karl Stützel (1872-1944) (Verhandlungen des Bayerischen Landtags, Sitzung vom 28.07.1930) leitete daraufhin das Landwirtschaftsministerium zwei Jahre lang kommissarisch. Nachdem es für den kleineren Koalitionspartner nicht mehr benötigt wurde, wurde das Ministerium per Verordnung vom 11. Februar 1932 aufgelöst, woraufhin der Bereich der Landwirtschaft und Volksernährung zum Innenministerium zurückkehrte. Schließlich gingen gut ein Jahr später per Gesetz vom 24. April 1933 die Geschäftsbereiche der Abteilung Landwirtschaft des Staatsministeriums des Inneren auf das neu geschaffene Wirtschaftsministerium über.

Nachdem alle landwirtschaftlichen Vereine und Körperschaften, die Landesbauernkammer eingeschlossen, 1933 im Reichsnährstand gleichgeschaltet worden waren, sollte auch die Landwirtschaftsverwaltung dort eingegliedert werden. Der Widerstand der bayerischen Staatsregierung führte jedoch zum Scheitern dieses Vorhabens, "so dass die Landwirtschafts-, Tier- und Saatzucht-, Flurbereinigungs- und Kulturbauämter staatliche Behörden blieben, aber dem Reichsnährstand 'zur Verfügung gestellt' wurden" (Wilhelm Volkert, Staats- und Kommunalverwaltung, 119).

Neueinrichtung 1945/46

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Nachdem der Reichsnährstand 1945 funktionsunfähig geworden war, übernahm zunächst das 1939 begründete Landesamt für Ernährung und Landwirtschaft dessen Aufgaben. Der Direktor des Landesamts, Ernst Rattenhuber (1887-1951), wurde in der Hoffnung auf eine baldige Errichtung eines eigenen Landwirtschaftsministeriums zum Leiter der Abteilung Landwirtschaft im Wirtschaftsministerium berufen. Vom 28. Mai bis 28. September 1945 gehörte er als Leiter des Landesamtes für Ernährung und Landwirtschaft dem Kabinett Schäffer an, allerdings ohne Ministerrang. Erst im Kabinett Hoegner I gelang schließlich die Errichtung eines eigenen Landwirtschaftsministeriums, in dem das bisherige Landesamt aufging. Der Dienstsitz des neu geschaffenen Ministeriums war fortan an der Ecke Ludwig-/ Galeriestraße in München.

Per Verordnung vom 18. Juni 1946 wurde die Bezeichnung Staatsministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten eingeführt.

Die zentralen Aufgaben hatten sich jedoch rasch von der Lebensmittelversorgung der unmittelbaren Nachkriegszeit hin zu den Herausforderungen der allgemeinen Umstrukturierung der Landwirtschaft verschoben. Der Geschäftsbereich des Ministeriums umfasste laut Verordnung die Aufgaben, die innerhalb Bayerns zuvor durch den Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft, den Reichsnährstand und das Reichsforstamt wahrgenommen worden waren.

Die weitere organisatorische Entwicklung

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Als Folge der Gebietsreform von 1971/72 wurden die dem Ministerium nachgeordneten Ämter zur staatlichen Beratung der Landwirtschaft reorganisiert und den neu geschaffenen Landkreisen angepasst, wobei die neu errichteten Ämter für Landwirtschaft, für Landwirtschaft und Bodenkultur, für Landwirtschaft und Tierzucht und die Tierzuchtämter aus früher selbständigen Einrichtungen hervorgingen (Wilhelm Volkert, Staats- und Kommunalverwaltung, 265-273).

Als Folge des BSE-Skandals kam es zu einem Kompetenzverlust für das Landwirtschaftsministerium, das fortan nur noch unter der Bezeichnung Ministerium für Landwirtschaft und Forsten firmierte (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt 2001, Verordnung vom 30. Januar 2001). Der Bereich der Ernährung wurde dem neu geschaffenen Ministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz zugeschlagen.

Das Ministerium und der Strukturwandel der Landwirtschaft

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Einen wichtigen Einschnitt für die bayerische Agrarwirtschaft stellte der Beitritt der Bundesrepublik Deutschland in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) dar. 1968 schlug der damalige Vizepräsident der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, Sicco Mansholt (1908-1995), eine radikale Strukturreform hin zur Landwirtschaft in Großbetrieben vor - obwohl der bäuerliche Familienbetrieb sowohl von der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft als auch von der Bundesrepublik im Rahmen der Sozialen Marktwirtschaft als Leitbild postuliert worden war. Hans Eisenmann (1923-1987), Landwirtschaftsminister von 1969 bis 1987, setzte sich als Antwort hierauf zusammen mit dem damaligen Präsidenten des Bayerischen Bauernverbandes, Otto von Feury (1906-1998), für den "Bayerischen Weg", das heißt für eine Partnerschaft der Voll-, Zu- und Nebenerwerbsbetriebe, ein. Seine Nachfolger Simon Nüssel (geb. 1924), Hans Maurer (geb. 1933), Reinhhold Bocklet (geb. 1943) und Josef Miller (geb. 1947) verfolgten beziehungsweise verfolgen diese Politik weiter.

Bayerische Landwirtschaftsminister

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LandwirtschaftsministerParteizugehörigkeitLebensdatenAmtszeit als LandwirtschaftsministerBesonderheiten
Martin SteinerBauernbund1864-195018. März 1919 - 30. Mai 1919 
Karl Freiherr von FreybergBVP1866-194031.Mai 1919 - 14. März 1920(geschäftsführend bis 16. März)
Johann WutzlhoferBauernbund1871-193916. März 1920 - 23. Dezember 1923  
Staatsrat Karl LangBVPgeb. 186423. Dezember 1923 - 27. Juni 1924 (kommissarische Leitung des Ministeriums)
Anton FehrBauernbund1881-195402. Juli 1924 - 25. Juli 1930 
Karl StützelBVP1872-194428. Juli 1930 - 11. Februar 1932(kommissarische Leitung des Ministeriums, seit 20. August 1930 geschäftsführend)
Joseph BaumgartnerCSU1904-196428. September 1945 - 15. Januar 1948 
Hans EhardCSU1887-198015. Januar 1948 - 26. Februar 1948 
Alois SchlöglCSU1893-195726. Februar 1948 - 14. Dezember 1954 
Joseph BaumgartnerBayernpartei1904-196414. Dezember 1954 - 16. Oktober 1957 
Alois HundhammerCSU1900-197416. Oktober 1957 - 11. März 1969 
Hans EisenmannCSU1923-198711. März 1969 - 31. August 1987 
Simon NüsselCSUgeb. 192430. September 1987 - 30. Oktober 1990 
Hans MaurerCSUgeb. 193330. Oktober 1990 - 17. Juni 1993 
Reinhold BockletCSUgeb. 194317. Juni 1993 - 06. Oktober 1998 
Josef MillerCSUgeb. 194706. Oktober 1998-30. Oktober 2008 
Helmut Brunner CSUgeb. 195430. Oktober 2008 

Literatur:

Weiterführende Recherche:

Externe Links:


Empfohlene Zitierweise:

Claudia Friemberger, Staatsministerium für Landwirtschaft, in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_44442> (08.12.2011)


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Letzte Änderung: 08.12.2011