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Verordnung über die Errichtung von fünf Staatsministerien vom 2. Februar 1817. (aus: Königlich-Bayerisches Regierungsblatt 1817, 49-56)
Verordnung über die Errichtung von fünf Staatsministerien vom 2. Februar 1817. (aus: Königlich-Bayerisches Regierungsblatt 1817, 49-56)

Formationsverordnung für die Staatsministerien vom 15. April 1817. (aus: Königlich-Bayerisches Regierungsblatt 1817, 329-368)
Formationsverordnung für die Staatsministerien vom 15. April 1817. (aus: Königlich-Bayerisches Regierungsblatt 1817, 329-368)

Ansicht des Außenministeriums 1827 aus "Plan der Haupt- und Residenzstadt mit den Ansichten der vorzüglichsten öffentlichen und Privatgebäude 1827". (Bayerische Staatsbibliothek, Porträt- und Ansichtensammlung)
Ansicht des Außenministeriums 1827 aus "Plan der Haupt- und Residenzstadt mit den Ansichten der vorzüglichsten öffentlichen und Privatgebäude 1827". (Bayerische Staatsbibliothek, Porträt- und Ansichtensammlung)

Gesetz betreffend die Staatsverwaltung vom 12. April 1933: Auflösung des Außenministeriums, Errichtung der Staatskanzlei. (aus: Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Bayern 1933, S. 113)
Gesetz betreffend die Staatsverwaltung vom 12. April 1933: Auflösung des Außenministeriums, Errichtung der Staatskanzlei. (aus: Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Bayern 1933, S. 113)

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Staatsministerium des Äußern

Das Amt des Außenministers stand im 19. und frühen 20. Jahrhundert im Zentrum der bayerischen Politik. Es war zumeist mit einer führenden Stellung unter den bayerischen Ministern verbunden, etwa dem Vorsitz im Ministerrat (definitiv seit 1890) bzw. später dem Amt des Ministerpräsidenten. Dennoch fehlt bislang eine adäquate behördengeschichtliche Bearbeitung des Außenministeriums, so dass zwar die normativen Funktionsprofile, nicht aber die Wirkungsgeschichte und die personellen Strukturen zureichend erschlossen sind. Der Arbeitsbereich des Außenministeriums umfasste neben der genuinen Außenpolitik auch und zeitweise in erheblichem Umfang Kompetenzen in der inneren Verwaltung (Wirtschaft, Verkehr, Soziales) sowie Aufgaben, die aus der führenden Stellung des Außenministers resultierten und auf die Staatskanzlei als Nachfolgebehörde ab 1933 vorgriffen.


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Artikel von Martin Ott

Anfänge im 18. Jahrhundert

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Im Unterschied zu den übrigen Fachministerien geht das bayerische Außenministerium im Sinne einer zentralen Schaltstelle für die auswärtige Politik bereits in die Zeit vor der Montgelas’schen Verwaltungsreform von 1799 zurück. Seit 1762 bestand ein anfangs relativ selbständiges "Departement der Auswärtigen Staatsgeschäfte", zuständig vor allem für die Beziehungen Bayerns zu den Staaten außerhalb des Reiches. Vor allem seit dem Regierungsantritt Kurfürst Karl Theodors (1724-1799, reg. in Bayern 1777-1799) wurde diese Einrichtung allerdings wieder stärker in die Geheime Konferenz integriert.

Formierung in der Montgelaszeit 1799-1817

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Als Kurfürst Max IV. Joseph (1756-1825, reg. 1799-1825; seit 1806 König Maximilian I.) und Maximilian Joseph von Montgelas (1759-1838) 1799 die zentralen Regierungsstellen Pfalzbayerns reorganisierten und dabei einen Akzent auf das Ressortprinzip mit Fachministerien legten, kam dem stets von Montgelas selbst verwalteten "Departement der auswärtigen Geschäfte" (ab 1801 "Departement der auswärtigen Angelegenheiten") vor dem Finanz- und dem Justizdepartement sowie dem "Departement für geistliche Gegenstände" eine herausgehobene Position zu. Die auswärtige Politik oblag exklusiv dem Fürsten. Darüber hinaus kam der Außenpolitik angesichts der Verstrickung Bayerns in die wechselnden Allianzen der Napoleonischen Kriege bei Gefahr der Einvernahme des Landes z.B. durch Österreich gerade in der Zeit bis zum Wiener Kongress (1814/15) besondere Bedeutung zu.

Der Arbeitsbereich des Außenministeriums griff jedoch bereits in der Montgelaszeit (die bis zum Sturz des Ministers 1817 reichte) über diesen zu erwartenden Kernbereich hinaus und umfasste in der ersten Dekade des 19. Jahrhunderts auch Felder des inneren Staatsrechts, die mit dem kurfürstlichen bzw. königlichen Haus zusammenhingen, so Landeshoheits- und Lehensachen, Erteilung des Indigenats und Adelsverleihungen, Verhandlungen mit den Landständen, Hausfideikommiss und Privatfürstenrecht sowie die Aufsicht über die zentralen Archive und das Postwesen. Zum Außenministerium zählte 1808-1825 das Reichsheroldenamt, dem - neben zeremoniellen Aufgaben (u.a. die im 19. Jahrhundert gängigen und bedeutsamen Ordensverleihungen) - mit der Führung der Adelsmatrikel eine wichtige Funktion für die Integration des Adels in den neuen bayerischen Staat zukam.

Das Außenministerium im Königreich 1817-1918

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Auch nach dem Ende der Ära Montgelas nahm das Ministerium "des Königlichen Hauses und des Äußern" (Bezeichnung seit 1817) die politischen Außenbeziehungen Bayerns wahr: Korrespondenzen und Verhandlungen mit auswärtigen Staaten und dem Deutschen Bund bzw. seit 1871 dem Deutschen Reich, diplomatische Beziehungen sowie – zeitweise im Verein mit dem Handelsministerium – der konsularische Austausch. Im Verlauf des 19. Jahrhunderts gewannen Arbeitsfelder aus dem Bereich der einsetzenden Massenemigration vor allem nach Nordamerika an Gewicht. Brach das Handelsministerium mit Funktionen im Bereich der Außenwirtschaft zeitweise das Monopol des Außenministeriums auf die Beziehungen zum Ausland, so erhielt das Außenministerium 1904 weit reichende Kompetenzen im Bereich der bayerischen Wirtschaft im Innern.

Die zahlreichen Neuformierungen der Ministerien und ihrer Kompetenzbereiche im Verlauf des 19. und frühen 20. Jahrhunderts betrafen vor allem die innenpolitischen Arbeitsfelder des nunmehrigen Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Äußern. So wanderte das Postwesen 1825 zum Finanzministerium, 1832 wieder zum Außenministerium, 1847 zum Innenministerium, 1848 zum neuen Handelsministerium, nach dessen Aufhebung 1871 gemeinsam mit dem Verkehrswesen zurück zum Außen- und 1903 zum neuen Verkehrsministerium.

Der Außenminister führte fast durchgängig das 1849 geschaffene Amt des Vorsitzenden des Ministerrats (Ausnahme: 1880-1890); im Jahr 1890 wurde diese Personalunion endgültig festgeschrieben.

1817 zog die Behörde vom Ministerialgebäude im ehemaligen Münchner Theatinerkloster (heute Theatinerstraße) in das Palais Montgelas am Promenadeplatz, wo sie bis zur Auflösung 1933 verblieb.

Das Außenministerium in der Zeit der Weimarer Republik (1918-1933)

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In der Zeit der Weimarer Republik war das inhaltliche Profil des nunmehrigen "Staatsministeriums des Äußern" durch den Wegfall des königlichen Hauses als herausgehobener Kompetenzbereich und die Abgabe nahezu aller innen- und wirtschaftspolitischen Kompetenzen an andere Ministerien (1918/19) zunächst stark reduziert. Zudem beschnitt der unitarische Weimarer Staat den außenpolitischen Handlungsrahmen der Länder in höherem Maß als zuvor das Kaiserreich. Entsprechend bestimmte die Personalunion von Außenminister und Ministerpräsident nun noch mehr die Arbeit des Ministeriums, das verstärkt zentrale politische Aufgaben aus dem Umfeld des Ministerpräsidenten wahrnahm. Der Plan, das Ministerium auch formal in eine Staatskanzlei umzugestalten, blieb jedoch aus Furcht vor der symbolischen Bedeutung dieses Schrittes – Aufgabe der Eigenstaatlichkeit – zunächst unausgeführt.

Eine kurzzeitige Renaissance erlebte das Außenministerium seit Ende der 1920er Jahre. 1928 wurde nach jahrelanger Reformdebatte das 1919 errichtete Handelsministerium wieder in das Außenministerium zurückgegliedert. Die erneute und offenbar auf Dauer angelegte Zuweisung politischer Kompetenzen im Innern gipfelte in der Verordnung über die Staatsministerien vom 11. Februar 1932: Das "Staatsministerium des Äußern, für Wirtschaft und Arbeit" erhielt nun auch die Abteilung Arbeit des aufgelösten Ministeriums für Landwirtschaft und Arbeit. Zum Kompetenzbereich zählten Industrie, Gewerbe und Handwerk, Handel und Verkehr sowie Sozialverwaltung.

Auflösung des Außenministeriums 1933

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Im Zuge der Neugestaltung der Exekutive in Bayern durch die Nationalsozialisten wurde das bayerische Außenministerium durch ein Gesetz des bayerischen Gesamtministeriums vom 12. April 1933 aufgelöst. Die Führungsaufgaben gingen im Wesentlichen auf die nun gegründete Staatskanzlei über, die Aufgabenbereiche Wirtschaft und Arbeit wurden dem neuen Wirtschaftsministerium überwiesen.



AußenministerLebensdatenAmtszeit als MinisterBemerkungen
Maximilian Freiherr (seit 1809 Graf) v. Montgelas1759-183821. Februar 1799 - 2. Februar 1817 
Aloys Graf v. Rechberg und Rothenlöwen1766-18492. Februar 1817 - 26. Oktober 1825 
Friedrich Graf v. Thürheim1763-18321. Januar 1826 - 29. August 1828 
Joseph Graf v. Armansperg1787-185330. August 1828 - 31. Dezember 1831 
August Freiherr v. Gise1783-18602. Januar 1832 - 1. Juni 1846 
Otto Graf v. Bray-Steinburg1807-18991. Juni 1846 - 4. April 1847 
Georg v. Maurer1790-187217. September 1847 - 29. November 1847als Verweser
Ludwig Fürst zu Oettingen-Wallerstein1791-18701. Dezember 1847 - 11. März 1848als Verweser
Klemens August Graf v. Waldkirch1806-185814. März 1848 - 29. April 1848als Verweser
Otto Graf v. Bray-Steinburg1807-189929. April 1848 - 18. April 1849 
Ludwig von der Pfordten1811-188018. April 1849 - 1. Mai 1859Vorsitz im Ministerrat
Karl Freiherr v. Schrenck v. Notzing1806-18841. Mai 1859 - 4. Oktober 1864Vorsitz im Ministerrat
Max v. Neumayr1810-18814. Oktober 1864 - 4. Dezember 1864als Verweser
Ludwig Freiherr v. d. Pfordten1811-18804. Dezember 1864 - 29. Dezember 1866Vorsitz im Ministerrat
Chlodwig Fürst zu Hohenlohe-Schillingsfürst1819-190131. Dezember 1866 - 7. März 1870Vorsitz im Ministerrat
Otto Graf v. Bray-Steinburg1807-18998. März 1870 - 25. Juli 1871Vorsitz im Ministerrat
Friedrich Graf v. Hegnenberg-Dux1810-187221. August 1871 - 2. Juni 1872Vorsitz im Ministerrat
Adolf v. Pfretzschner1820-19011. Oktober 1872 - 4. März 1880Vorsitz im Ministerrat
Krafft Graf v. Crailsheim1841-19264. März 1880 - 1. März 1903Seit 1890 Vorsitz im Ministerrat
Clemens Graf v. Podewils-Dürniz1850-19221. März 1903 - 9. Februar 1912Vorsitz im Ministerrat
Georg Graf v. Hertling1843-19199. Februar 1912 - 10. November 1917Vorsitz im Ministerrat
Otto v. Dandl1868-194211. November 1917 - 8. November 1918Vorsitz im Ministerrat
Kurt Eisner, USPD1867-19198. November 1918 - 21. Februar 1919Ministerpräsident
Johannes Hoffmann, MSDP1867-193018. März 1919 - 13. März 1920Ministerpräsident
Gustav v. Kahr, BVP1862-193416. März 1920 - 11. September 1921Ministerpräsident
Hugo Graf v. und zu Lerchenfeld auf Köfering und Schönburg, BVP1871-194421. September 1921 - 2. November 1922Ministerpräsident
Eugen Ritter v. Knilling, BVP1865-19278. November 1922 - 5. Mai 1924Ministerpräsident
Heinrich Held, BVP1868-193828. Juni 1924 - 15. März 1933Ministerpräsident
Franz Ritter v. Epp, NSDAP1868-194716. März 1933 - 12. April 1933Reichsstatthalter und kommissarischer Ministerpräsident

Literatur:

Quellen:

Weiterführende Recherche:

Externe Links:


Empfohlene Zitierweise:

Martin Ott, Staatsministerium des Äußern, in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_44438> (23.12.2009)


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Letzte Änderung: 23.12.2009