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Allgemeiner Studentenausschuss (AStA)

Aus Historisches Lexikon Bayerns

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Das Büro des AStA der Universität München in den 1920er Jahren. Abb. aus: Laetitia Boehm und Johannes Spörl: Ludwig-Maximilians-Universität. Ingolstadt-Landshut-München 1472-1972, Berlin 1972, 329. (Mit Genehmigung des Universitätsarchives der Ludwig-Maximilians Universität München)
NSDAP-Wahlkampf für die AStA-Wahlen im November 1928. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv, hoff-6825)
Sit-in und Flugblattabwurf - in Nachahmung der Geschwister Scholl - im Lichthof der Universität München Ende Mai 1968. (Universitätsbibliothek München, Fotosammlung)

von Uwe Rohwedder

Gewählte Studentenvertretung einer Hochschule mit dem Recht zur verpflichtenden Beitragserhebung von allen eingeschriebenen Studenten. Ursprünglich für "studentische Zwecke" gebildet, widmeten sich viele AStA sowohl in der Weimarer Republik als auch seit den 1960er Jahren verstärkt allgemeinpolitischen Zielen ohne unmittelbaren Hochschulbezug. In Bayern wurden sie daher 1973 abgeschafft und durch Konvent und Sprecherrat ersetzt.

Vorgeschichte

Ansätze zu allgemeinstudentischen Vertretungen gab es in Deutschland seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts. Als früheste Vorläufer gelten die um 1800 entstandenen örtlichen Seniorenconvente der studentischen Landsmannschaften und Corps. Im Zeitalter der Befreiungskriege gegen Napoleon entstand die Burschenschaftsbewegung, die den Zusammenschluss aller Studenten in einer Organisation sowie ein "rechtlich bestimmtes, die Gesamtheit der Studenten vertretendes Verhältnis zu den Behörden" erstrebte. Von 1821-1825 bestand in Tübingen ein erster behördlich genehmigter Studentenausschuss, der aber infolge der gegen die Burschenschaften gerichteten Karlsbader Beschlüsse wieder aufgehoben wurde (Bartsch, Studentenschaften, 12f.).

Die Idee wurde später von der liberalen Studentenbewegung der 1840er Jahre sowie erneut von der Freistudentischen Bewegung der 1890er Jahre aufgegriffen. So forderte ein Eisenacher Studententreffen im Revolutionsjahr 1848 die Bildung von Studentenschaften und deren Mitwirkung an der akademischen Selbstverwaltung. 1885 wurde in Heidelberg ein gemischter Ausschuss aus korporierten und nichtkorporierten Studenten gebildet, der aufgrund einer von der Universität erlassenen Satzung erstmals verpflichtende Beiträge von allen Studenten erhob. 1905 gelang sogar die Gründung eines kurzlebigen "Verbandes Deutscher Hochschulen", zu dem auch die drei bayerischen Universitäten München, Würzburg und Erlangen Delegierte entsandten, obwohl es nur in Erlangen zu dieser Zeit einen Ausschuss gab. Allerdings zerbrachen viele dieser frühen Gründungen an innerstudentischen Konflikten, die vor allem zwischen korporierten und nichtkorporierten Studenten, aber auch zwischen konfessionellen (hier vor allem katholischen) und nichtkonfessionellen Verbindungen auftraten (Jarausch, Studenten, 47-53 und 94-103).

Die Anfänge der AStA in Bayern

Zu einer neuerlichen AStA-Gründungswelle kam es gegen Ende des Ersten Weltkrieges und unter dem Eindruck der Novemberrevolution von 1918. So konstituierte sich in München am 15. November 1918 ein erster gewählter Allgemeiner Studentenausschuss, der sich ausdrücklich "nur mit Universitätsfragen und den sozialen Sorgen der Hochschüler befassen" sollte (Birnbaum, Entstehung, 39). Diese Selbstbeschränkung richtete sich gegen alle Versuche von links und rechts, die Studentenschaft einseitig für oder gegen die Revolution zu instrumentalisieren. "Dass es die meisten von uns drängte, jetzt auch politisch Stellung zu nehmen, sei selbstverständlich, aber das sollten wir, je nach Gesinnung, in den linken oder rechten Parteien tun, nicht innerhalb der Hochschule, wo Entscheidungen über das Schicksal des ganzen Landes gar nicht zu erreichen seien" (Birnbaum, Entstehung, 39).

Gründung der "Deutschen Studentenschaft", 1919

Im Juli 1919 schlossen sich die Studentenausschüsse der deutschen, österreichischen und sudetendeutschen Hochschulen auf dem "Ersten Allgemeinen Studententag" in Würzburg zur Dachorganisation "Deutsche Studentenschaft" (DSt) zusammen. Damit war erstmals eine gesamtstudentische Interessenvertretung auf demokratischer Grundlage geschaffen worden, die sich vornehmlich der Beseitigung der wirtschaftlichen Not vieler Studierender sowie der Hochschulreform widmen wollte. Allerdings geriet die Deutsche Studentenschaft bald darauf in schwere innere Auseinandersetzungen zwischen republikanischer Minderheit und völkischem Mehrheitsflügel, die sich vor allem an der Frage der Zugehörigkeit von Ausländern und Juden entzündeten.

Anerkennung der AStA durch den bayerischen Staat, 1922

Nach dem Vorbild Preußens wurden die AStA seit 1920 in den einzelnen Ländern durch ministerielle Verordnungen als offizielle Vertretungen anerkannt, so auch in Bayern durch die "Bekanntmachung über die Bildung von Studentenschaften an den bayerischen Hochschulen" vom 16. Januar 1922. Darin wurden die örtlichen Studentenschaften, bestehend aus allen "vollimmatrikulierten Studenten deutscher Staatsanghörigkeit an einer bayerischen Hochschule" als "verfassungsmäßiges Glied" der jeweiligen Hochschule bezeichnet und mit dem Recht ausgestattet, zur Erfüllung ihrer Aufgaben von ihren Mitgliedern verpflichtende Beiträge zu erheben. Zu diesen Aufgaben gehörte neben der Vertretung der Gesamtheit der Studierenden insbesondere die "Wahrnehmung der studentischen Selbstverwaltung, vor allem auf dem Gebiet allgemeiner sozialer Fürsorge für die Studentenschaft" sowie die "Teilnahme an der Verwaltung der Hochschule in studentischen Angelegenheiten und an der akademischen Disziplin". Ausdrücklich von der Behandlung ausgeschlossen waren "Fragen der Parteipolitik und des Glaubensbekenntnisses".

Als folgenschwer erwies sich indes § 3 der bayerischen Verordnung, der den Studentenschaften die eigene Rechtsfähigkeit im privaten Rechtsverkehr ausdrücklich vorenthielt. Dadurch waren die AStA gezwungen, den Großteil ihrer sozialen und wirtschaftlichen Selbsthilfeaktivitäten (Mensen, Darlehenskassen, Krankenversorgung, verschiedene Dienstleistungen) sogleich wieder in rechtlich selbständige Hilfsvereine auszugliedern, aus denen im Laufe der Zeit die heutigen Studentenwerke hervorgingen.

Schwächung der studentischen Selbstverwaltung und völkische Radikalisierung

Diese organisatorische Trennung bewirkte eine nachhaltige Schwächung der eben erst geschaffenen studentischen Selbstverwaltung und trug maßgeblich dazu bei, dass die Studentenausschüsse selbst alsbald zum Tummelplatz republikfeindlicher, nationalistischer und rassistischer Propagandisten verkamen. Völkische Sammlungsbewegungen wie der Deutsche Hochschulring sowie - seit 1928/29 - der Nationalsozialistische Deutsche Studentenbund (NSDStB) feierten bei den jährlich oder halbjährlich stattfindenden Wahlen wachsende Erfolge, während sozialistische, demokratische oder auch nur pragmatisch orientierte Gruppierungen kaum eine Chance hatten.

In Bayern galt vor allem Erlangen, wo schon 1923 erstmals ein Nationalsozialist zum AStA-Vorsitzenden gewählt wurde, als Hochburg der völkischen Rechten (Franze, Studentenschaft, 398; Faust, Studentenbund, 28), während in München der örtliche Hochschulring sogar eine aktive Rolle beim Hitlerputsch im November 1923 einnahm. Lediglich in Würzburg konnten sich die zwar mehrheitlich konservativen, aber nicht nationalistisch orientierten katholischen Verbindungen längere Zeit behaupten.

Studentenschaft im Nationalsozialismus

In den letzten Jahren der Weimarer Republik wurden die AStA auch in Bayern zunehmend vom NS-Studentenbund dominiert, der bereits im Sommer 1931 die Führung der "Deutschen Studentenschaft" übernehmen konnte. Erster nationalsozialistischer DSt-Führer war der Münchner Corpsstudent Walter Lienau (1906-1941). 1933/34 wurden die Studentenschaften per Reichsgesetz gleichgeschaltet und ihrer demokratischen Strukturen beraubt: An die Stelle der gewählten AStA traten von oben eingesetzte Studentenführungen. Erstsemester wurden zeitweise in so genannten Kameradschaften kaserniert und zu verpflichtenden Wehrsport- und SA-Diensten herangezogen. Im November 1936 wurden die Deutsche Studentenschaft und der NS-Studentenbund unter dem "Reichsstudentenführer" zusammengeschlossen, der gegenüber den Gau- und Ortstudentenführern weisungsbefugt war. Ehrenamtlicher Reichsstudentenführer blieb bis Kriegsende der frühere Heidelberger NSDStB-Führer und SS-Obergruppenführer Gustav Adolf Scheel (1907-1979).

Demokratischer Neuanfang nach 1945

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Deutsche Studentenschaft ebenso wie der NSDStB durch Kontrollratsgesetz Nr. 2 als NS-Organisation verboten. Gleichzeitig förderten die Alliierten aber den Neuaufbau von Studentenvertretungen in ihren Besatzungszonen. Der studentischen Jugend sollte die Möglichkeit gegeben werden, sich im Sinne der demokratischen Neuordnung der Hochschulen zu engagieren und ihre Belange eigenverantwortlich zu regeln. Allerdings achteten die Besatzungsbehörden vor dem Hintergrund der Weimarer Erfahrungen darauf, dass die studentischen Organe nicht zum Spielball parteipolitischer Interessen wurden. Die Not der Nachkriegszeit zwang die meisten AStA ohnehin dazu, sich vorrangig der Lösung ganz handfester Alltagsprobleme wie der Beschaffung von Wohnraum, Kleidung, Heiz- oder Schreibmaterial zu widmen.

Gründung des Verbandes Deutscher Studentenschaften (VDS), 1949

Seit 1946 trafen sich die Studentenausschüsse der vier Besatzungszonen zu regelmäßigen Zonentagen. Der erste Zonentag im Bereich der US-Militärregierung, zu dem auch Bayern gehörte, fand vom 6. bis 8. März 1947 in Heidelberg statt. Diesem folgte ein zweiter im September 1947 in Seeshaupt am Starnberger See und ein dritter im Mai 1948 in Frankfurt am Main.

Aus diesen Treffen ging Anfang 1949 in Marburg schließlich der Verband Deutscher Studentenschaften (VDS) als Dachverband der westdeutschen Studentenvertretungen hervor. Zum Gründungsvorstand des Verbandes Deutscher Studentenschaften gehörte auch der damalige Erlanger AStA-Vorsitzende und spätere Chef der Vereinigten Elektrizitäts- und Bergbau AG (VEBA) Rudolf von Bennigsen-Foerder (1926-1989). Im Juli des gleichen Jahres beschloss der Verband Deutscher Studentenschaften auf seiner 3. Delegiertenkonferenz in Seeshaupt am Starnberger See, die Beziehungen zu den Studentenräten der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) abzubrechen, nachdem die Zusammenarbeit mit diesen bereits in den Vorjahren zunehmend am Machtanspruch der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) gescheitert war.

Aktivitäten des Verbandes Deutscher Studentenschaften in den 1950er und 1960er Jahren

Bis in die 1960er Jahre hinein verstanden sich die im VDS zusammengeschlossenen Studentenschaften als parteipolitisch neutrale Interessenvertretung aller Studenten und setzten sich vornehmlich für die Betreuung von politisch verfolgten Kommilitonen und Flüchtlingsstudenten aus der DDR, für die Wiederanknüpfung von Auslandskontakten sowie für die sozialen Belange der Studierenden ein. Die Einführung der allgemeinen Studienförderung 1957 nach dem "Honnefer Modell", aus dem später das heutige Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) hervorging, gilt als größter Erfolg des Verbandes Deutscher Studentenschaften. Im Laufe der 1960er Jahre verlagerte sich der Schwerpunkt der Tätigkeit auf die Forderung nach grundlegenden Reformen an den Hochschulen, hierbei vor allem im Bereich der studentischen Mitbestimmung. Die Erklärung "Studenten und die neue Universität" zur Gründung und Ausgestaltung neuer Hochschulen, die 1962 von einer Kommission des Verbandes Deutscher Studentenschaften abgegeben wurde, fand weitreichende Beachtung. In den folgenden Jahren gelang es den Studenten in mehreren Bundesländern, erweiterte Mitbestimmungsrechte in den Hochschulgesetzen zu verankern. Mit der Aktion "Student aufs Land" warb der Verband Deutscher Studentenschaften ab 1965 für eine breitere Bildungsbeteiligung bisher benachteiligter Bevölkerungssschichten. Die VDS-"Aktion 1. Juli" sorgte im selben Jahr für die bislang größten Studentendemonstrationen der Nachkriegszeit; allein in München gingen 10.000 Studenten auf die Straße, um gegen den drohenden "Bildungsnotstand" zu protestieren und schnelle und umfassende Reformen auf diesem Gebiet einzufordern (Hemler, Falthauser, 221 f.).

Daneben engagierten sich der Verband Deutscher Studentenschaften und einzelne AStA seit den späten 1950er Jahren zunehmend auf internationalem Gebiet und unterstützten vor allem die Studentenschaften der so genannten jungen Nationen in der Dritten Welt. Anstelle der zuvor üblichen Sammlungen für verfolgte Kommilitonen in der DDR wurde 1961 ein Internationaler Solidaritätsfonds der Studentenschaft eingerichtet, aus dem unter anderem Stipendien für politisch verfolgte Studierende aus Algerien, Angola und anderen Staaten finanziert wurden. Außerdem organisierte und finanzierte der Verband Deutscher Studentenschaften alljährlich Seminare für Studentenvertreter aus diesen Ländern.

Die Politisierung der verfassten Studentenschaften in Bayern

Gegen Ende der 1960er Jahre gewannen im Zuge der Studentenbewegung zunehmend linksorientierte Gruppierungen wie der Sozialistische Deutsche Studentenbund (SDS) die Mehrheit in vielen AStA und im VDS. Neben hochschulpolitischen Forderungen - unter anderem nach paritätischer Mitbestimmung in den Hochschulgremien - bestimmten verstärkt allgemeinpolitische Themen (z. B. Notstandsgesetze, Vietnamkrieg) die Agenden der Studentenvertreter. Dadurch verschärfte sich auch der seit längerem schwelende Streit um das "allgemeinpolitische Mandat", d.h. um die Frage, ob den AStA eine Positionierung zu allgemeinpolitischen Fragen ohne Hochschulbezug zustand.

So organisierten zum Beispiel die AStA der Universität und der Technischen Hochschule München im Sommersemester 1966 zusammen mit dem Sozialistischen Deutschen Studentenbund mehrere Diskussionsveranstaltungen zum Vietnamkrieg. Im Mai 1967 kam es zu Protestaktionen gegen den Militärputsch in Griechenland sowie gegen den Besuch des Schah von Persien in München. Im Zuge der Osterunruhen Mitte April 1968 wurden nach dem Attentat auf Rudi Dutschke (1940-1979) am 11. April auch in München die Redaktionsräume und die Druckerei der Bild-Zeitung gestürmt; die Ausschreitungen forderten zwei Todesopfer und 14 Verletzte (Hemler, Falthauser, 209 ff.).

Im März 1968 solidarisierte sich auch der Dachverband VDS auf seiner Münchner Mitgliederversammlung mit der Außerparlamentarischen Opposition (APO). In der Folge mehrten sich jedoch die Spannungen innerhalb des Verbandes; es kam zu Austritten einzelner Studentenschaften, Beitragsboykotten und Klagen einzelner Studenten gegen allgemeinpolitische Äußerungen ihrer jeweiligen AStA. An der Universität München entschieden sich Ende Juli 1968 bei einer Urabstimmung 59 % der Studierenden für den Austritt aus dem inzwischen linksdominierten Verband Deutscher Studentenschaften. Ein halbes Jahr später wurde jedoch der bisherige, konservative AStA durch eine linke Mehrheit abgewählt (Hemler, Falthauser, 211).

Die Abschaffung der verfassten Studentenschaften durch das bayerische Hochschulgesetz von 1973

Von Seiten des Gesetzgebers wurde inzwischen die Notwendigkeit der verfassten Studentenschaften als "Zwangskörperschaften" grundsätzlich infrage gestellt mit dem Argument, dass durch die Einführung der Gremienmitbestimmung ihre ursprüngliche Interessenvertretungsfunktion obsolet geworden sei (vgl. Gieseke, Studentenschaft). Daraufhin wurden in Bayern mit dem Hochschulgesetz von 1973 die Studentenschaften abgeschafft und durch neu geschaffene Organe ersetzt. Seitdem bilden die studentischen Vertreter im Hochschulsenat und Fachschaftsvertreter den Studentischen Konvent, der aus seiner Mitte einen Sprecherrat anstelle des bisherigen AStA wählt. Zugleich wurden die Kompetenzen beider Organe ausdrücklich auf die Vertretung hochschulpolitischer, sozialer und musisch-kultureller Belange beschränkt. Eine verpflichtende Mitgliedschaft und Beitragspflicht aller Studenten besteht seither in Bayern nicht mehr; stattdessen wird die Arbeit der Studentenvertretung aus Haushaltsmitteln der Hochschule finanziert (vgl. §§ 52, 53 BayHSchG in der Fassung vom 23. Mai 2006).

Neben den gesetzlichen Organen bestehen jedoch seit langem an nahezu allen bayerischen Hochschulen so genannte unabhängige Studierendenschaften mit eigenen, örtlich unterschiedlich bezeichneten Organen. Diese sollen gewissermaßen die Funktion der abgeschafften Körperschaften ersetzen und zugleich für deren Wiedereinführung werben. Um den so entstandenen Dualismus zwischen "gesetzlichen" und "unabhängigen" Organen aufzuheben, gingen einige Universitäten (LMU und TU München, Universität Erlangen-Nürnberg) seit ca. 2000 dazu über, die studentischen Vertretungsorgane unter Zuhilfenahme einer Experimentierklausel im Hochschulgesetz gänzlich neu zu ordnen.

Literatur

  • Hellmuth Bartsch, Die deutschen Studentenschaften. Organisation, Aufgaben und Rechtsform der studentischen Selbstverwaltung in der Bundesrepublik, Bonn-Holzlar 1969.
  • Immanuel Birnbaum, Die Entstehung der studentischen Selbstverwaltung in Deutschland 1918/19, in: Victor-Emanuel Preusker (Hg.), Festschrift für Hermann Wandersleb zur Vollendung des 75. Lebensjahres, Bonn 1970, 37-48.
  • Anselm Faust, Der Nationalsozialistische Deutsche Studentenbund. Studenten und Nationalsozialismus in der Weimarer Republik. 2 Bände, Düsseldorf 1973.
  • Manfred Franze, Die Erlanger Studentenschaft 1918-1945, Würzburg 1972.
  • Ludwig Gieseke, Die verfaßte Studentenschaft. Ein nicht mehr zeitgemäßes Organisationsmodell von 1920, Baden-Baden 2001.
  • Stefan Hemler, Von Kurt Faltlhauser zu Rolf Pohle. Die Entwicklung der studentischen Unruhe an der LMU München in der zweiten Hälfte der sechziger Jahre, in: Venanz Schubert (Hg.), 1968. 30 Jahre danach, Sankt Ottilien 1999, 209-241.
  • Konrad H. Jarausch, Deutsche Studenten 1800-1970, Frankfurt am Main 1984.
  • Wolfgang Kalischer (Hg.), Die Universität und ihre Studentenschaft. Universitas magistrorum et scholarium. Versuch einer Dokumentation aus Gesetzen, Erlassen, Beschlüssen, Reden, Schriften und Briefen, Essen 1967.
  • Klaus Meschkat, Was ist dem Staat der Nachwuchs wert? Die Auseinandersetzung um das Modell einer allgemeinen Studentenförderung in der Bundesrepublik und Westberlin (Schriften des Verbandes Deutscher Studentenschaften 2), Bonn 1960.
  • Detlev E. Otto, Studenten im geteilten Deutschland. Ein Bericht über die Beziehungen zwischen den Studentenschaften in Ost- und Westdeutschland 1945 bis 1958 (Schriften des Verbandes Deutscher Studentenschaften 1), Bonn 1959.
  • Uwe Rohwedder, Zwischen Selbsthilfe und "politischem Mandat". Zur Geschichte der verfassten Studentenschaft in Deutschland, in: Jahrbuch für Universitätsgeschichte 8 (2005), 235-243.
  • Peter Spitznagel, Studentenschaft und Nationalsozialismus in Würzburg 1927-1933, Diss. Würzburg 1974.

Weiterführende Recherche

Externe Links

Verwandte Artikel

Verfasste Studierendenschaft, Verfasste Studentenschaft, Studentenschaft

Empfohlene Zitierweise

Uwe Rohwedder, Allgemeiner Studentenausschuss (AStA), publiziert am 15.09.2008; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Allgemeiner_Studentenausschuss_(AStA)> (29.03.2024)