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Titelblatt der Publikation von Wilhelm Hoegner, Teil 2, München 1928.
Titelblatt der Publikation von Wilhelm Hoegner, Teil 2, München 1928.

Wilhelm Hoegner, Verfasser der Publikation "Hitler und Kahr"; Fotographie 1925. (Archiv der sozialen Demokratie der Friedrich-Ebert-Stiftung)
Wilhelm Hoegner, Verfasser der Publikation "Hitler und Kahr"; Fotographie 1925. (Archiv der sozialen Demokratie der Friedrich-Ebert-Stiftung)

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Anonym (= Wilhelm Hoegner): Hitler und Kahr. Die bayerischen Napoleonsgrößen von 1923, 1928

Von dem Juristen und Landtagsabgeordneten Wilhelm Hoegner (SPD, 1887-1980) 1928 anonym publizierte Schrift, die sich mit den Hintergründen des Hitlerputsches und der Rolle der bayerischen Justiz im Hitler-Ludendorff-Prozess auseinandersetzt. Da die Publikation wesentliche Inhalte der nach 1933 vernichteten Prozessakten im Orginalwortlaut wiedergibt, handelt es sich um eine Schlüsselquelle der Zeit.


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Artikel von Karl-Ulrich Gelberg

Anlass für die Veröffentlichung

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Weil der von der Landtagsmehrheit 1928 angenommene, äußerst knappe Bericht des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur "Untersuchung der Vorgänge vom 1. Mai 1923 in München und der gegen Reichs- und Landesverfassung gerichteten Bestrebungen in Bayern vom 26. September [Einsetzung des Generalstaatskommissars Gustav von Kahr] (1862-1934) bis 9. November 1923" die bayerischen Verhältnisse beschönigte und der Mitberichterstatter Wilhelm Hoegner (SPD, 1887-1980) in der Plenardebatte (27. April 1928) die kritischen Untersuchungsergebnisse zwar vortragen, jedoch nicht als offiziellen Schriftsatz in den Beilagen-Bänden des Bayerischen Landtags veröffentlichen konnte, publizierte der Landesausschuss der SPD 1928 anonym Teile des von Hoegner zusammengetragenen Materials unter dem Titel "Hitler und Kahr. Die bayerischen Napoleonsgrößen von 1923". Es beruhte auf der Auswertung und teilweise auf wörtlichen, von Hoegner selbst angefertigten Abschriften der damals noch vorhandenen, von den Nationalsozialisten nach 1933 vernichteten Gerichtsakten zum Hitler-Putsch.

Zum Titel der Schrift

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Den Titel erläuterte Hoegner, 1945/1946 und 1954-1957 Bayerischer Ministerpräsident, in seinen Lebenserinnerungen damit, dass Adolf Hitler (1889-1945) sich im Herbst 1923 "ständig mit Napoleon verglichen und seinen geplanten Marsch nach Berlin dem Zuge Napoleons von der Insel Elba gegen Paris an die Seite gestellt" habe (Außenseiter, 48). Im Unterschied zu dieser zeitgenössischen Herleitung deutet die Literatur heute den Novemberputsch eher als Versuch Hitlers, Benito Mussolinis (1883-1945) "Marsch auf Rom" (1922) zu kopieren.

Der Inhalt des 1. Teils (52 Seiten)

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Der erste Teil der Publikation befasst sich mit den Ereignissen vom 1. Mai 1923. An diesem Tag hatte die von der NSDAP angeführte "Arbeitsgemeinschaft der Vaterländischen Kampfverbände" anlässlich des Maiumzugs der Gewerkschaften und der SPD in München (mit 25.000 Teilnehmern auf der Theresienwiese) die Machtprobe mit dem Staat gesucht, da der 1. Mai auch für die Rechte als Gedenktag zur Erinnerung an die Niederschlagung der Münchner Räterepublik im April/Mai 1919 Symbolwert besaß. Angeführt von Innenminister Franz Schweyer (BVP, 1868-1935) zeigte der Staat jedoch Stärke: Die Polizei riegelte das Oberwiesenfeld ab, auf dem sich die Truppen der Verbände (ca. 2.000 Mann) versammelt hatten, zwang sie zur Abgabe ihrer Waffen und zum Abzug. Hoegners Quellen für diesen Abschnitt sind unter anderem das nach dem Hitlerputsch von der Polizei beschlagnahmte "Protokollbuch der Kampfverbände" (es wurde von Hauptmann a. D. Wilhelm Weiß (1892-1950), dem Schriftleiter der Zeitschrift "Heimatland", auf Wunsch von Dr. Christian Roth (1873-1934) geführt), die Darstellung des Polizeipräsidenten Eduard Nortz (1868-1939) sowie weitere Dokumente, die dem Untersuchungsausschuss vorlagen.

Der Untersuchungsausschuss des Landtags hatte unter anderem mehrheitlich festgestellt, es habe kein Beweis dafür erbracht werden können, dass am 1. Mai 1923 ein Staatsstreich geplant gewesen sei. Auch habe sich kein Anhaltspunkt dafür ergeben, dass die Justizverwaltung in der Absicht, die Angeklagten der gesetzlichen Strafe rechtswidrig zu entziehen, das staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Verfahren beeinflusst oder eine solche Beeinflussung versucht habe.

Im Unterschied zur Ausschussmehrheit attestierte Hoegner vor allem Justizminister Franz Gürtner (DNVP, 1881-1941) verfassungswidriges Verhalten, weil er das von der Staatsanwaltschaft beim Landgericht München I 1923 gegen die beteiligten Führer der Kampfverbände eingeleitete Strafverfahren (Anklage nach § 127 StGB "Bildung eines bewaffneten Haufens") verzögert und im Mai 1924 eingestellt habe, nachdem die am 4. Januar 1924 in Kraft getretene Novelle der Strafprozessordnung (Emminger-Novelle) dazu die Handhabe bot. Diese kritische Bewertung Hoegners wird heute von der Literatur geteilt (z. B. Hürten, Revolution, 481).

Der Inhalt des 2. Teils (205 Seiten)

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Der wesentlich umfangreichere zweite Teil befasst sich mit dem Hitlerputsch am 8./9. November 1923, seiner Vorgeschichte und den Beteiligten. Veröffentlicht werden auch hier zahlreiche Dokumente, teilweise im Originalwortlaut. Da die Schrift kein Inhaltsverzeichnis besitzt, sollen die Überschriften samt Seitenzahlen den Detailreichtum veranschaulichen:

Die von der Ausschussmehrheit abgewiesenen Feststellungsanträge Hoegners stellten u. a. im Zusammenhang mit dem Hitler-Putsch fest, die Führer der bayerischen Reichswehr und der Bayerischen Landespolizei hätten hochverräterische Pläne geschmiedet, auch Generalstaatskommissar Gustav von Kahr sei gegen die ihm längst bekannten hochverräterischen Pläne des Kampfbundes nicht eingeschritten. Die Justizverwaltung habe bei der Verfolgung strafbarer Handlungen der Mitglieder der vaterländischen Verbände versagt. Durch diese "Lahmheit in der Anwendung der gesetzlichen Vorschriften gegen rechts" hätten sich die rechtsradikalen Verbände immer mehr wie die eigentlichen Herren im Staate aufführen können.

Forderung nach Konsequenzen

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Da die Justizorgane des bayerischen Staates versagt hatten und Hoegner bei den damaligen Machtverhältnissen "im rechtsverlassenen Land Bayern" in naher Zukunft keine Änderungsmöglichkeiten sah, hoffte er auf eine "baldige Verreichlichung der Justiz" (S. 200). Diese Forderung des noch nicht durch das Schweizer Exil zum Föderalisten gewandelten Hoegner wurde – Ironie der Geschichte – zum 1. Januar 1935 von der nationalsozialistischen Reichsregierung vollzogen. Nach dem Zweiten Weltkrieg war es dann Wilhelm Hoegner als Bayerischer Ministerpräsident, der 1946 durch die Wiedererrichtung eines Bayerischen Staatsministeriums für Justiz, das er selbst mit übernahm, Fakten schuf, um die Justiz wieder auf die Länder zu übertragen.

Bewertung

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Die Veröffentlichung belegt auf eminent breiter Quellengrundlage eindringlich das antidemokratische Verhalten und die enge Kollaboration staatlicher Repräsentanten, namentlich des Generalstaatskommissars von Kahr, hoher Repräsentanten von Polizei, Militär und Justiz, hier namentlich des Staatsministers der Justiz, Franz Gürtner, sowie mit Abstrichen auch des Kronprinzen Rupprecht (1869-1955) und seines Umfeldes mit dem rechtsradikalen politischen Spektrum um die Putschisten Adolf Hitler (1889-1945) und Erich Ludendorff (1865-1937).

Trotz des dezidierten Standpunkts ihres Verfassers, des sozialdemokratischen Abgeordneten und Mitberichterstatters im Untersuchungsausschuss, Wilhelm Hoegner, handelt es sich neben den bewertenden Passagen über weite Strecken um eine sachliche und chronologisch angelegte Dokumentation, die die Übung staatsanwaltlicher Ermittlungen erkennen lässt. Da sie wesentliche Inhalte der vernichteten Akten des Hitler-Prozesses im Originalwortlaut wiedergibt (und daher u. a. zur Kommentierung der Edition "Der Hitler-Prozeß" herangezogen wurde, z. B. 1. Band, 158f. Anm. 5: Grenzschutzbefehl der Vaterländischen Verbände vom 16.10.1923), insbesondere auch eine minutiöse Schilderung des Putschverlaufs am 8./.9. November 1923 enthält, handelt es sich um eine Schlüsselquelle der Zeit. Sie wurde daher nach Kriegsende vom Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg im Rahmen der Ermittlungen gegen die SA herangezogen. Hoegner gab in diesem Zusammenhang am 12. Juli 1946 eine eidesstattliche Erklärung ab, dass sämtliche aufgeführten Tatsachen aus Gerichtsakten stammten, die er persönlich durchgearbeitet und von denen er sich Auszüge gemacht habe. Dies gelte insbesondere auch für die zum Teil wörtlich aufgeführten militärischen Befehle und Anordnungen (Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher. Deutsche Ausgabe 36. Band, Nürnberg 1949, 58ff.).

Durch den 1928 vor allem tagespolitisch motivierten Abdruck der zahlreichen Quellen, die dem Untersuchungsausschuss vorlagen und den politischen Gegner belasteten, unterlief die SPD-Landtagsopposition den Versuch der Landtagsmehrheit, eine Veröffentlichung des Minderheitsvotums des Untersuchungsausschusses zu unterdrücken. Sie stellte damit die für die demokratische Auseinandersetzung grundlegende Öffentlichkeit auch für die Minderheitenposition her.

Angesichts der nur noch wenigen vorhandenen, schwer zugänglichen Exemplare wäre es wünschenswert, den Text durch eine kommentierte wissenschaftliche Edition zu erschließen.


Literatur:

Quellen:

Weiterführende Recherche:

Externe Links:


Empfohlene Zitierweise:

Karl-Ulrich Gelberg, Anonym (= Wilhelm Hoegner): Hitler und Kahr. Die bayerischen Napoleonsgrößen von 1923, 1928, in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_44365> (18.03.2011)


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Letzte Änderung: 18.03.2011