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Landesarbeiterrat, 1918/19

Aus Historisches Lexikon Bayerns

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Büro der Arbeiter und Soldatenräte1918/19, vermutlich in einem Büro des Landtagsgebäude in der Münchner Prannerstraße. Die Situation wurde für das Foto gestellt. (© Bildarchiv Bayerischer Landtag. Bildnummer AA02535A)

von Georg Köglmeier

Das Spitzengremium der Arbeiterräte in Bayern wurde am 9./10. Dezember 1918 durch die Delegiertenversammlung der bayerischen Arbeiterräte gewählt. Die 50 Mitglieder, von denen zehn der Revolutionäre Arbeiterrat München bestimmt hatte, tagten nicht selbständig, sondern nur im Rahmen des Provisorischen Nationalrates (13. Dezember 1918-4. Januar 1919).

Entstehung und Zusammensetzung

Der Landesarbeiterrat war – neben dem Vollzugsrat der Arbeiterräte Bayerns – eines der beiden zentralen Organe der bayerischen Arbeiterräte in der Revolutionszeit und löste in dieser Funktion den Revolutionären Arbeiterrat ab. Er bestand aus 50 Mitgliedern, die am 10. Dezember 1918 die Delegiertentagung der bayerischen Arbeiterräte - eine Versammlung von Arbeiterräten aus ganz Bayern in München am 9./10. Dezember 1918 - bestimmt hatte. Von diesen 50 durfte der Revolutionäre Arbeiterrat zehn entsenden; die Verteilung der restlichen 40 erfolgte in etwa proportional zur Bevölkerungszahl der damals acht bayerischen Regierungsbezirke.

Die Mitglieder des Landesarbeiterrats gehörten – soweit bekannt – zu gleichen Teilen der Mehrheitssozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) und der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (USPD) an. Einzige Frau im Gremium war Hedwig Kämpfer (USPD, 1889-1947) vom Revolutionären Arbeiterrat. Bekanntere Mitglieder waren Ernst Niekisch (SPD, 1889-1967), Ernst Toller (USPD, 1893-1939), Gustav Landauer (USPD, 1870-1919), Carl Kröpelin (USPD, 1893-1977), Georg Kandlbinder (SPD, 1871-1935), August Hagemeister (USPD, 1879-1923) und Fritz Soldmann (USPD, 1878-1945).

Tätigkeit und Ende

Das Gremium bildete die Vertretung der Arbeiterräte im provisorischen Nationalrat. Außer im Rahmen dieses Übergangsparlaments, das am 4. Januar 1919 zum letzten Mal tagte, trat der Landesarbeiterrat nicht in Erscheinung. Auch hier schlossen sich seine Mitglieder nicht zusammen – etwa zu einer Fraktion –, und sie wählten keinen eigenen Vorstand. Der Vollzugsrat der Arbeiterräte Bayerns war ein vom Landesarbeiterrat unabhängiges Gremium.

Literatur

  • Georg Köglmeier, Die zentralen Rätegremien in Bayern 1918/19. Legitimation - Organisation - Funktion (Schriftenreihe zur bayerischen Landesgeschichte 135), München 2001.

Quellen

Weiterführende Recherche

Externe Links

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Empfohlene Zitierweise

Georg Köglmeier, Landesarbeiterrat, 1918/19, publiziert am 22.11.2012; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Landesarbeiterrat,_1918/19> (19.04.2024)