• Versionsgeschichte

Bamberger Abkommen, 30. Mai 1919

Aus Historisches Lexikon Bayerns

Sitzung des Bayerischen Landtags in Bamberg im April/Mai 1919. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv hoff-5271)
Johannes Hoffmann, hier als Kultusminister Anfang 1919. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv, hoff-69854)
Ernst Müller-Meiningen (1866-1944), Fraktionsführer der DDP im bayerischen Landtag und 31.05.1919-15.07.1920 Justizminister (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv, port-024499)
Karl Friedrich Speck, Vorsitzender der BVP 1918-1929. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv, hoff-70141)

von Wolfgang Ehberger

Koalitionsvereinbarung zwischen SPD, DDP und BVP, abgeschlossen am 30. Mai 1919 und benannt nach dem Ort ihrer Entstehung. Mit dem Abkommen, bei dem die BVP programmatische Zugeständnisse machte, war der Weg frei für einen Wechsel vom sozialistischen Minderheitskabinett Hoffmann I zum Kabinett Hoffmann II, das von den Parteien der sog. Weimarer Koalition getragen wurde und bis März 1920 bestand.

Vorgeschichte: Das Kabinett Hoffmann I

Ab dem 17. März 1919 amtierte in Bayern eine sozialistische Regierung aus SPD, USPD und Bauernbund unter der Führung des Mehrheitssozialdemokraten und Kultusministers im früheren Kabinett Eisner, Johannes Hoffmann (1867-1930), die in Abstimmung mit dem Rätekongress unter Missachtung der Mehrheitsverhältnisse im Landtag gebildet worden war (Kabinett Hoffmann I). Die endgültige Niederwerfung der Räteherrschaft Anfang Mai 1919 entzog dem Minderheitskabinett die politische Basis, so dass eine Neubildung der Regierung unter Einbeziehung der bürgerlichen Parteien unausweichlich schien.

Die Koalitionsverhandlungen

Am 14. Mai 1919 lud Ministerpräsident Hoffmann die Fraktionsführer der BVP und der DDP, Karl Friedrich Speck (1862-1942) und Ernst Müller-Meiningen (1866-1944), zu einer Unterredung in die Bamberger Residenz und rief mit Nachdruck zu einem Eintritt ihrer Parteien in die Regierung auf. Er verlieh seiner Forderung mit der Drohung seines Rücktritts und der damit einhergehenden Gefahr einer neuerlichen politischen Radikalisierung Nachdruck. Maßgeblich für dieses entschiedene Vorgehen Hoffmanns dürfte die Überzeugung gewesen sein, dass die gravierenden politischen, ökonomischen und sozialen Probleme des Landes allenfalls durch eine Regierung auf breiter parlamentarischer Grundlage bewältigt werden konnten. Hinzu kam wohl auch die Befürchtung, der SPD würde in der Folge allein die Verantwortung für die Kriegsfolgelasten aufgebürdet werden, zumal die Ententemächte dem deutschen Volk unmittelbar zuvor ihre Friedensbedingungen präsentiert hatten. Trotz erheblicher Bedenken insbesondere auf Seiten der BVP erklärten sich die bürgerlichen Parteien zu interfraktionellen Gesprächen über die Bildung einer gemeinsamen Regierung mit der Mehrheitssozialdemokratie bereit. Diese fanden nach intensiven und zum Teil sehr kontroversen Verhandlungen schließlich am 30. Mai 1919 in einer förmlichen Koalitionsvereinbarung, die nach dem Ort ihrer Entstehung als "Bamberger Abkommen" bezeichnet wurde, ihren erfolgreichen Abschluss.

Inhalt der Koalitionsvereinbarung

Im Bamberger Abkommen wurden die Neuordnung der wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse des Landes, die Ausbildung eines geregelten parlamentarischen Lebens und die Konsolidierung der Staatsfinanzen als zentrale Ziele der zu bildenden Koalitionsregierung festgeschrieben. Gleichzeitig beschloss man, das Ermächtigungsgesetz vom 18. März 1919 aufzuheben, das die Regierung zum Erlass dringender Gesetze und Verordnungen auf sozialpolitischem Gebiet ohne Mitwirkung des Landtags autorisiert hatte, seine Grundgedanken fanden jedoch auch in die neue Abmachung Eingang.

Dem schlossen sich programmatische Vereinbarungen an, auf deren Umsetzung sich die Regierungsparteien und ihre Landtagsfraktionen verpflichteten. Im Bereich der Wirtschaftspolitik beschloss man, Bergwerke und Wasserkraftwerke sowie Apotheken in Gemeinwirtschaft zu überführen und eine strenge Staatskontrolle der für Ernährung, Bekleidungs- und Wohnbedarf maßgeblichen Betriebe anzustreben. Hinzu traten allgemeine Richtlinien und zahlreiche Programmsätze sozialpolitischer Natur, die sich jedoch weitgehend im Rahmen der Unverbindlichkeit hielten, zumal die Frage der Sozialisierung und des Rätewesens primär als Gegenstand und Aufgabe der Reichspolitik eingestuft wurde. Im Hinblick auf die staatsrechtliche Neugestaltung sah das Abkommen vor, zentrale Bestimmungen des zweiten "Vorläufigen Staatsgrundgesetzes" vom 17. März 1919 auch in der endgültigen bayerischen Verfassung umzusetzen. So bekannten sich die künftigen Regierungspartner ausdrücklich zu den Grundsätzen der parlamentarischen Demokratie und zum Schutz der individuellen Freiheitsrechte, insbesondere zur Unverletzlichkeit des Eigentums, zur persönlichen Freiheit, zur Glaubens- und Gewissensfreiheit, zur Pressefreiheit sowie zur Freiheit von Kunst und Wissenschaft. Zudem erfuhren die bisherigen schulpolitischen Reformen Hoffmanns insoweit eine Bestätigung, als die Aufhebung der geistlichen Schulaufsicht, das uneingeschränkte Elternrecht bezüglich der religiösen Erziehung der Kinder und die Einführung der Simultanschule als Regelschulform zu Grundprinzipien auch der künftigen Kultur- und Bildungspolitik erklärt wurden. Die ausdrückliche Ablehnung eines bayerischen Sonderfriedens mit der Entente bedeutete schließlich eine eindeutige Abwendung von Eisners außenpolitischen Konzeptionen. Hinsichtlich der Zusammensetzung der neuen Regierung kam man überein, dass die Sozialdemokraten das Präsidium sowie fünf Ministerien (Äußeres, Unterricht und Kultus, Inneres, Militärische Angelegenheiten und Soziale Fürsorge) erhalten sollten, die BVP zwei (Finanzen und Landwirtschaft) und die DDP ebenfalls zwei (Justiz und Handel). Der BVP wurden darüber hinaus vier parlamentarische Staatsräte zugebilligt.

Ergebnisse

Am 31. Mai 1919 trat Ministerpräsident Johannes Hoffmann vor das Plenum des in Bamberg tagenden Landtags und legte sein Amt nieder, um den Weg für die Neubildung der Regierung freizumachen. Noch am selben Tag wurde er mit 75 von 92 abgegebenen Stimmen erneut zum Ministerpräsidenten gewählt und stellte sogleich sein neues Kabinett, das Kabinett Hoffmann II, vor.

Trotz erheblicher Spannungen, die schon bald zwischen den Koalitionspartnern auftraten, gelang es, zahlreiche der im Koalitionsprogramm fixierten Vorhaben zu realisieren. Der Beratung und Verabschiedung der "Verfassungsurkunde des Freistaates Bayern" vom 14. August 1919 kam hierbei zentrale Bedeutung zu. So trug das Bamberger Abkommen maßgeblich zur Stabilisierung und Konsolidierung der innenpolitischen Verhältnisse Bayerns nach dem Ende der Räteherrschaft bei. Eine ähnliche Wirkung entfaltete es zumindest mittelbar aber auch im Hinblick auf die parallel verlaufende staatsrechtliche, wirtschafts- und kulturpolitische Neuordnung des Reichs, da die bayerische Regierung, die in Analogie zur Weimarer Koalition aus SPD, Zentrum und DDP gebildet worden war, trotz gewisser föderalistischer Vorbehalte nun in einem verfassungspolitischen Grundkonsens zur Reichsleitung stand.

Literatur

  • Diethard Hennig, Johannes Hoffmann. Sozialdemokrat und Bayerischer Ministerpräsident. Biographie, München u. a. 1990.
  • Richard Keßler, Heinrich Held als Parlamentarier. Eine Teilbiographie 1868-1924, Berlin 1971.
  • Peter Kritzer, Die bayerische Sozialdemokratie und die bayerische Politik in den Jahren 1918 bis 1923, München 1969.
  • Joachim Reimann, Ernst Müller-Meiningen senior und der Linksliberalismus in seiner Zeit. Zur Biographie eines bayerischen und deutschen Politikers (1866-1944), München 1969.
  • Karl Schwend, Bayern zwischen Monarchie und Diktatur. Beiträge zur Bayerischen Frage in der Zeit von 1918 bis 1933, München 1954.

Quellen

  • Ernst Müller-Meiningen, Aus Bayerns schwersten Tagen. Erinnerungen und Betrachtungen aus der Revolutionszeit, Berlin/Leipzig 1923.
  • Karl Schwend, Das Bamberger Abkommen, in: Politische Zeitfragen 1/2 (1920), 2-32.

Weiterführende Recherche

Verwandte Artikel

Empfohlene Zitierweise

Wolfgang Ehberger, Bamberger Abkommen, 30. Mai 1919, publiziert am 16.10.2006; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Bamberger_Abkommen,_30._Mai_1919 (29.03.2024)